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Informationen über Schwerpunkte, die für jeden Schwerpunkt vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Beschreibung

Schwerpunkt 1 Schwerpunkt 2 Schwerpunkt 3 Anzahl

5. Informationen über Schwerpunkte, die für jeden Schwerpunkt vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Beschreibung

Artikel 16 (c) der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Gemäß Art. 16 (c) der VO (EG) Nr. 1698/2005 wird im Folgenden eine Beschreibung der zur Durchführung des Programms erwogenen Maßnahmen nach wesentlichen Merkmalen der För-dermaßnahmen und nach sonstigen Bestandteilen, insbesondere der Beihilferegelungen vorge-nommen.

Darüber hinaus ist gem. Ziff. 5 Anhang II der VO (EG) Nr. 1974/2006 eine Beschreibung der spe-zifischen nachprüfbaren Ziele und Indikatoren gemäß Artikel 81 der VO (EG) Nr. 1698/2005 ge-fordert, die es ermöglicht, den Fortschritt, die Wirksamkeit und den Zielerreichungsgrad des Pro-gramms zu messen. Diese Indikatoren umfassen gemeinsame Indikatoren, die im gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen (Anhang VIII der vorliegenden VO) enthalten sind, und pro-grammspezifische Zusatzindikatoren.

Die gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren sind gem. Anhang VIII der VO (EG) Nr.

1974/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 1698/2005 maßnahmenbezogen auf Übereinstimmung überprüft worden. Die verwendeten Indikatoren entsprechen den Vorgaben des Artikels 81 der VO (EG) Nr. 1698/2005 und dem Anhang III der VO (EG) Nr. 1974/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 1698/2005.

In den Hinweisen B – Leitlinien für die Bewertung – werden Anforderungen an die Indikatoren genannt. Sie sollen spezifisch, messbar, verfügbar und in einem zeitlich vertretbaren Rahmen verfügbar sein. Es wird anerkannt, dass Indikatoren nicht immer mit quantitativen statistischen Daten ausgefüllt werden können; vielmehr werden auch qualitative Einschätzungen oder logische Annahmen zugelassen.

Im EPLR Sachsen-Anhalt werden bei den Maßnahmebeschreibungen im GlPkt. 5.3 die für jede Maßnahme relevanten gemeinsamen und programmspezifischen Output-, Ergebnis- und Wir-kungsindikatoren benannt. Eine Quantifizierung der gemeinsamen und programmspezifischen Indikatoren ist, sofern diese ex-ante abgeschätzt werden konnten, erfolgt.

Auf der Ebene der Outputindikatoren werden für alle geforderten Indikatoren quantifizierte Ziele angegeben. Sie werden nur in den einzelnen Maßnahmebeschreibungen genannt.

Auf der Ebene der Ergebnisindikatoren ist eine Quantifizierung bei der überwiegenden Anzahl der Indikatoren möglich und sinnvoll. Die gemeinsamen Ergebnisindikatoren sind in der nachfol-genden Übersicht auf Schwerpunktebene dargestellt. Im Bereich der Wirkungsindikatoren ist eine Zielquantifizierung mit größeren Schwierigkeiten verbunden. Hier kann die Wirkung der Unter-stützung auf die Gesamtziele des Programms teilweise lediglich abgeschätzt und qualitativ be-schrieben werden.

Insbesondere bei den gemeinsamen Wirkungsindikatoren

 Umkehr des Verlustes an biologischer Vielfalt (Biodiversität)

 Verbesserung der Wasserqualität

ist eine exakte ex ante-Quantifizierung nicht möglich, da die angestrebte Verringerung der Nähr-stoffüberschüsse und des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in der Regel durch die Einwirkung verschiedener Instrumente bzw. Maßnahmen (Ordnungsrecht, Beratung und Förderung) erreicht wird. Welcher Anteil dabei der Förderung des ELER zugemessen werden kann, muss im Rah-men der Evaluierung der MaßnahRah-men des EPLR, vorallem auf der Grundlage von Auswertungen der verfügbaren Primär- und Sekundärdaten, Befragungen der Zuwendungsempfänger, Nutzung der Testbetriebsergebnisse, Fallstudien (Simulations- und Referenzsysteme) und anderer obliga-torischer Monitorings (zu Natura 2000, Wasserrah-menrichtlinie, Naturschutz), sowie InVeKos-Daten erfolgen.

Bei den gemeinsamen Wirkungsindikatoren

 Wirtschaftswachstum

 Arbeitsproduktivität

 Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels

ist es ex ante nicht möglich den Beitrag des ELER gesondert zu beschreiben, da die Verän-derung auch ganz erheblich durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst wird.

Auch die allgemeine Marktentwicklung sowie betriebliche Veränderungen, die nichts mit der E-LER-Förderung zu tun haben, können die Effekte der Förderung überlagern. Daten zur wirt-schaftlichen Entwicklung und Bruttowertschöpfung werden dort wo möglich auf der Projektebene, z. B. im Rahmen von Erhebungsbögen abgegriffen.

Die Wirkungsindikatoren werden in den nachfolgenden Übersichten auf Programmebene abge-bildet.

Bei der Quantifizierung der Qutput- und Ergebnisindikatoren sind auch die Neuen Herausforde-rungen (Health-Check und EU-Konjunkturpaket) berücksichtigt.

Zu Evaluierungszwecken wurden - sofern erforderlich – die gemeinsamen Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren zur Konkretisierung maßnahmebezogen durch programmspezifische Indika-toren ergänzt. Diese sind nur in den einzelnen Maßnahmebeschreibungen genannt.

Übersichten zur Quantifizierung der gemeinsamen Ergebnis- und Wirkungsindikatoren Ergebnisindikatoren

Schwerpunkt/Ziel 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Indikator Maßnahmen Schwerpunkt

gesamt

114 121 123 124 125 126

(1) Bruttowertschöpfung in den geförderten

Betrie-ben/ Unternehmen NA 8.600.000 € 3.000.000 € 0 € 28.000.000 € - 39.600.000 € (2) Anzahl der Betriebe/Unternehmen, die neue

Pro-dukte und/oder neue Verfahren einführen - 34 10 0 - - 44

(3) Wert der landwirtschaftlichen Produktion im

Rahmen anerkannter Gütezeichen/Standards - - - - -

(4) Anzahl der neu in den Markt eintretenden

land-wirtschaftlichen Betriebe - - - - -

Schwerpunkt/Ziel 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung

Indikator Maßnahmen Schwer-

punkt gesamt 212 213 214 221 223 224 227 (5) Fläche im Rahmen

er-folgreicher Landbewirt-schaftungsmaßnahmen, die zu Folgendem beitra-gen:

(a) Biodiversität und land- wirtschaftliche/forst-wirtschaftliche Fläche von hohem Naturwert

17.185 ha 443.307 ha 57 ha 5 ha 0 ha 6.000 ha 466.554 ha

(b) Wasserqualität

451.407 ha 0 ha 5 ha 0 ha 6.000 ha 457.412 ha (c) Klimawandel

- - 256.700 ha 13 ha 5 ha 0 ha 6.000 ha 262.718 ha

(d) Bodenqualität

- - 432.000 ha - - - 6.000 ha 438.000 ha

(e) Vermeidung von Margi-nalisierung und

Landnutzungsaufgabe

130.000 ha - - - 130.000 ha

Schwerpunkt/Ziel 3: Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Indikator Maßnahmen Schwerpunkt

gesamt

311 313 321 322 323 341

(6) Zunahme der nichtlandwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung in geförderten

Be-trieben 260.000 € 1.050.000 € - - - - 1.310.000 €

(7) geschaffene Bruttoarbeitsplätze

10 25 - - - - 35

(8) Zusätzliche Anzahl Touristen

- 400 - - - - 400

(9) Bevölkerung in ländlichen Gebieten, der

die Dienstleistungen zugute kommen 335.500 EW 500.000 EW 326.000 EW - 1.161.500 EW (10) Zunahme der Internet-Verbreitung in

Ländlichen Gebieten 340.000 Pers. - - - 340.000 Pers.

(11) Anzahl der Teilnehmer, die eine

Schu-lung erfolgreich abgeschlossen haben - - - - - 20 20

Wirkungsindikatoren

Indikator Ziel

1 Wirtschaftswachstum 900.000.000 € 2 Schaffung von Arbeitsplätzen 239

3 Arbeitsproduktivität 2.800 €/AK (FTE) 4 Umkehr des Verlustes an biologischer Vielfalt 6 %

5 Erhaltung von ökologisch wertvollen landwirtschaftli- chen und forstwirtschaftlichen Flächen

UAA: 199.700 ha Forestry: 8.000 ha

6 Verbesserung der Wasserqualität N: 45 kg/ha Trend: - 2 kg/ha P: 0 kg/ha Trend: + 5 kg/ha 7 Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels 0,044 ktoe

5.1 Allgemeine Anforderungen

In Sachsen-Anhalt sollen aus dem ELER-Spektrum nachfolgende Maßnahmen bzw. Untermaß-nahmen zur Anwendung kommen.

Tabelle 5.1: Verzeichnis der Maßnahmen in der Reihenfolge der VO (EG) Nr. 1698/2005:

Code Art.

ELER

Maßnahme Anwendung

im EPLR

Rahmenregelung/

Ziffer

Schwerpunkt 1

111 21 Berufsbildung und Information 112 22 Niederlassung Junglandwirte 113 23 Vorruhestand

114 24 Inanspruchnahme von Beratungs-diensten

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