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ST NBL EU GbR EU und GbR

3.1.3 Umwelt und Landbewirtschaftung

3.1.3 Umwelt und Landbewirtschaftung

Die Umweltsituation in Sachsen-Anhalt hat sich im Vergleich zum Ende der 80er Jahre auf ehe-maligen Problemfeldern wesentlich verbessert. Auch in anderen Bereichen konnte ein günstiger Umweltstatus weitgehend erhalten und ausgebaut werden. Interdisziplinäre Analysen der Um-weltsituation in der Landwirtschaft bestätigen diesen Entwicklungstrend (KÖRSCHENS & MAHN, 1995; WETZEL, 1995; DIEPENBROCK & HÜLSBERGEN, 1996; Leitlinien für ordnungsgemäße Land-bewirtschaftung in Sachsen-Anhalt, Jahresberichte der LLG und LAU; FELDMANN u. a., 1997).

Die Änderung der landwirtschaftlichen Strukturen und der Wirtschaftsweisen der letzten 15 Jahre haben auch den Umwelteinfluss der Landwirtschaft verändert. Solche Änderungen wirken sich zeitverzögert auf die Umwelt aus. Dessen ungeachtet wirkt eine durch die Landwirtschaft verur-sachte zu hohe Nitrat- und Phosphatbelastung negativ auf die Oberflächengewässer und das Grundwasser des Landes.

Belastungen, denen landwirtschaftliche Betriebe auf marginalen Standorten ausgesetzt sind Zu den marginalen Standorten zählen die benachteiligten Gebiete. Nach der Kreisgebietsreform im Jahre 1994 sind 269.132 ha, d. h. ca. 23 % der gesamten LF als benachteiligt eingestuft.

Insbesondere die Gemeinden in den Agrargebieten Harz und Heiden mit einer durchschnittlichen Ackerzahl < 38 erfüllen die Kriterien als benachteiligtes Gebiet (Abbildungen 3.7 und 3.13).

Die benachteiligten Gebiete sind in Sachsen-Anhalt durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

 schwach ertragsfähige und für den Anbau wenig geeignete landwirtschaftliche Flächen, die nicht ohne übermäßige Kosten verbessert werden können und hauptsächlich der extensiven Viehhaltung dienen,

 geringe natürliche Ertragsfähigkeit mit der Folge, dass die Hauptindikatoren für die Wirt-schaftsleistung in der Landwirtschaft unter dem Durchschnitt liegen,

 geringe bzw. abnehmende Bevölkerungsdichte, wobei ein beschleunigter Rückgang der Landwirtschaft die Lebensfähigkeit der Region und seine dauerhafte Besiedlung in Frage stellen würde.

Die Abgrenzung der benachteiligten Gebiete erfolgte auf der Grundlage der von der EU vorgege-benen Kriterien. Danach wurden die benachteiligten Gebiete aufgrund ihrer Standortnachteile ausschließlich in die Kategorie „Benachteiligte Agrarzonen“ eingestuft. Sie gehören zumeist zu struktur- und wirtschaftsschwachen und peripher gelegenen ländlichen Räumen, wo oftmals die regionalen Wertschöpfungsketten fehlen. Sowohl die Besiedelungsdichte als auch die Wirt-schaftskraft sind unterentwickelt.

Abb. 3.13: Benachteiligte Gebiete

Die dauerhafte Nutzung der LF in den benachteiligten Gebieten ist eine wesentliche Grundlage für den Erhalt wertvoller Kulturlandschaften.

Die Betriebe in den benachteiligten Gebieten weisen einen deutlichen Einkommensrückstand (lt.

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, 2005 ca. 14.200 €/AK) gegenüber den Betrieben im nicht benachteiligten Gebiet auf. Gründe sind höhere Produktionskosten und bis zu 50 % geringere Getreideerträge. In den benachteiligten Gebieten liegt der größte Anteil der Roggenflächen des Landes.

Zu den marginalen Standorten zählen auch die Steilhanglagen des Weinbaus. Sie zeichnen sich durch erhebliche Bewirtschaftungserschwernisse aus.

Umfassende Darstellung der Biodiversität mit Focus auf die Land- und Forstwirtschaft

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CDB) be-stimmt seit einigen Jahren zunehmend umwelt- und landschaftsbezogene Themen. Als Konven-tion, die erstmals bewusst Naturschutz- und Naturnutzung hinsichtlich der Erhaltung der biologi-schen Vielfalt als wirtschaftliches Potenzial miteinander verknüpft, übernimmt sie vielgestaltige Funktionen hinsichtlich Sensibilisierung und Steuerung naturbeeinflussender Prozesse unter Einbeziehung biologischen und wirtschaftlichen Sachverstandes.

Sachsen-Anhalt hat sich zur Aufgabe gemacht, in vielen Bereichen seinen Beitrag zur Erfüllung der europäischen und nationalen Strategien zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention zu leis-ten. In der Land- und Forstwirtschaft, als unmittelbaren Überschneidungsbereichen von Schutz und Nutzung, sind diesbezüglich ganz besondere Schwerpunkte zu setzen.

In Sachsen-Anhalt gibt es eine Reihe von naturräumlichen Besonderheiten. Dazu gehören Wär-melagen, Regenschatten- aber auch ausgedehnte Feuchtgebiete sowie Auen, hier insbesondere die weitgehend unverbaute Flusslandschaft der Elbe. Das zum Teil eng verzahnte Mosaik aus naturnahen Strukturen, traditioneller Kulturlandschaft aber auch intensiv genutzter Gebiete in der Magdeburger Börde bedingen eine Vielzahl an Lebensräumen für viele, z. T. seltene Pflanzen und Tierarten. Es existieren verschiedene Belege dafür, dass neben den ausgedehnten Grün-landgebieten auch die Ackerbaustandorte in Bezug auf verschiedene Indikatororganismen (Cara-bidae, Staphylinidae, Araneae) vergleichsweise gut ausgestattet sind (WETZEL, 1995).

Andererseits bestehen für viele Arten, insbesondere Kulturfolger, in der heutigen Agrarland-schaft erhebliche Lebensraumdefizite, wodurch ihre Existenz in Frage gestellt ist. Letzteres gilt schwerpunktmäßig für die Großtrappe, für Feldhamster, Feldhase und Rebhuhn. Aber auch Ar-ten, deren Existenz einerseits von naturnahen, andererseits aber auch agrarischen Strukturen abhängt, rücken immer mehr in den Focus des Naturschutzes. Stellvertretend sei hier der Rote Milan genannt, dessen Population sich in alarmierendem Rückgang befindet.

Gründe dafür sind die durch die GAP ausgelösten Anpassungsprozesse der Landwirtschaftsbe-triebe, die zugleich sichtbare Strukturänderungen in der Agrarlandschaft nach sich ziehen. Ein-engung der Fruchtfolgen und Rückgang der Fruchtartendiversität, verbunden mit starker Beto-nung von Getreide in den Fruchtfolgen, AusdehBeto-nung des Marktfruchtanbaues, der weitere Abbau der Tierbestände sowie Reduzierung des Feldfutterbaus sind signifikante Folgen.

Intensivere Stoff- und Energiekreisläufe wirken sich auf die Ausprägung bzw. den Verlust von Artengruppen aus. Arten, welche an dem intensiveren Stoffkreislauf teilhaben, finden günstige Bedingungen und vermehren sich, während andere verschwinden (HEYER &CHRISTEN, 2005).

So bietet z. B. auch der touristisch attraktive einzigartige kleinparzellierte Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere.

Um diese komplexen Wirkungen auf die biologische Vielfalt zu erkennen und Potenziale für min-dernde und gegenwirkende Maßnahmekonzepte gemeinsam zwischen Naturschutz und Land-nutzung zu entwickeln, sollen im Rahmen des EPLR möglichst vielfältige und integrative Möglich-keiten zur Sicherung der Lebensraumvielfalt genutzt werden.

Derzeit werden in Sachsen-Anhalt etwa ein Viertel der LF über Agrarumweltmaßnahmen (AUM) gefördert. Der Schwerpunkt liegt – mit regionalen Unterschieden – im Grünland. Grünland, vor allem in extensiver Nutzung im Komplex mit naturnahen Strukturen zeichnet sich durch eine be-sonders hohe Artenvielfalt aus. Vor allem in der Elbtalaue als weitgehend unverändertem Relikt europäischer Flusslandschaften nimmt Sachsen-Anhalt eine große Verantwortung zum Erhalt solcher auentypischen Arten und Lebensräume wahr. In den vergangenen Jahren kamen aber auch mehr und mehr Verfahren der konservierenden Bodenbearbeitung als erosionsmindernde Maßnahmen im Ackerbau als Schwerpunkte hinzu. Im ökologischen Landbau wurden die bis 2006 vorgesehenen Flächenumfänge aufgrund einer kontinuierlichen Förderung vorfristig über-troffen.

Die Grünlandstandorte liegen vornehmlich in ökologisch sensiblen Gebieten. Sie erfüllen vielfälti-ge Funktionen dieser Ökosysteme, wie

 Pufferwirkung zwischen Oberflächenwasser und intensiver genutzten landwirtschaftlichen Standorten,

 Filter für Nährstoffe und Stoffeinträge,

 Hochwasserschutz,

 Lebensraum für viele Tierarten (insbesondere Feuchtwiesen) und

 Verbesserung des Erholungswertes der Landwirtschaft.

Umbruch und Neuansaat weidefester Gräser sowie eine intensive Weide- und Schnittnutzung führten zu einem teilweisen Rückgang der Artenvielfalt. Auf Niedermoorstandorten bewirkten Meliorationsmaßnahmen bzw. Grundwasserabsenkungen bis Anfang der 90er Jahre die Minera-lisierung und Degradierung der vorhandenen Moorböden. In Bezug auf die Eindämmung dieser Prozesse und Regenerierung verbliebener Potenziale zeichnen sich durch gemeinsame Bemü-hungen von Naturschutz und Landwirtschaft inzwischen wichtige Erfolge ab.

Der Schutz der biologischen Vielfalt und der landschaftlichen Strukturvielfalt im Agrarraum wurde durch verschiedene standortangepasste Bewirtschaftungsformen und Fördermaßnahmen unter-stützt. Den verschiedenen Bewertungen ist zu entnehmen, dass insbesondere der ökologische Landbau, die extensive Grünlandbewirtschaftung oder die Bewirtschaftung von marginalen Standorten wie Steillagenweinbau, Trockenrasen oder Streuobstwiesen geeignete Lebensbedin-gungen bieten. Die bodenschonende Bodenbewirtschaftung (Mulchverfahren) hat einen positiven Einfluss auf die Biotopentwicklung, da durch die Reduzierung der erosiven Stoffeinträge in die angrenzenden Lebensräume Beeinflussungen gemindert werden und z. B. der Eutrophierung entgegengewirkt wird.

Aufbauend auf dem Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt wurde ein Programm zur Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems erarbeitet. Untersetzt durch entsprechende Biotopverbundplanungen auf Landkreisebene, soll dieses u. a. für den Erhalt großer unzerschnit-tener bzw. miteinander vernetzter Landschaftsräume und damit auch für die Sicherung der öko-logischen Austauschbeziehungen sorgen. Defizite hinsichtlich der Verbundstrukturen bestehen jedoch insbesondere in den durch hochwertige Böden geprägten weiträumigen Agrarlandschaf-ten.

Natura 2000

Das kohärente europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ leistet einen wesentlichen Bei-trag zum Biotopverbundsystem. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie hat sich zur mitgliedstaaten-übergreifenden Strategie in Europa entwickelt. Die Mitgliedstaaten sind in diesem Rahmen zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung der ihr anvertrauten Elemente der Natur- und Kulturland-schaft verpflichtet. Diese Elementen sind von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen.

Für Sachsen-Anhalt wurden 265 FFH-Vorschlagsgebiete mit einer Gesamtfläche von 179.729 ha (8,77 % der Landesfläche) sowie 32 Europäische Vogelschutzgebiete (EU SPA) mit einer Ge-samtfläche von 170.611ha (8,32 % der Landesfläche) der EU-Kommission gemeldet (Tabelle 3.26). Da sich FFH- und EU SPA-Gebiete großflächig überlagern, beträgt die Gesamtfläche der Natura 2000–Gebiete in Sachsen-Anhalt 231.936 ha.

Tab. 3.26: Nach Naturschutzrecht geschützte Gebiete und Objekte Sachsen-Anhalts

Geschützte Gebiete und Objekte Anzahl Fläche (ha)

Anteil an Landesflä-che (%) Schutzgebiete nach internationalem Recht:

FFH-Gebietsmeldungen LSA 265 179.729 8,77

Europäische Vogelschutzgebiete (EU SPA) 32 170.611 8,32 Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (FIB) 3 15.134 0,74 Schutzgebiete nach Landesrecht:

Naturschutzgebiete (NSG) 199 54.521 2,66

Einstweilig sichergestellte Erweiterungen bestehender NSG 0 0 0

Einstweilig sichergestellte NSG 1 101 0

Nationalparke (NP) 1 8.927 0,44

Kernzonen im Nationalpark 14 2.914 0,14

Kernzonen in den 32 bestehenden NSG (Totalreservate) 50 3.485 0,17

Biosphärenreservate (BR) 1 43.318 2,11

Landschaftsschutzgebiete (LSG) 78 656.070 32,00

Einstweilig sichergestellte Erweiterungen bestehender LSG 0 0 0

Einstweilig sichergestellte LSG 0 0 0

Naturparke (NUP) 4 305.031 14,88

flächenhafte Naturdenkmale (NDF) und Flächennaturdenkmale (FND) 912 - - Naturdenkmale - Einzelobjekte (ND) 1.981 - -

Einstweilig sichergestellte flächenhafte Naturdenkmale (NDF) 0 - - Einstweilig sichergestellte Naturdenkmale - Einzelobjekte (ND) 0 - -

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) 51 1.744 0,09 Einstweilig sichergestellte Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) 1 10 0

Baumschutzverordnungen und –satzungen (BA) 440 - - Einstweilig sichergestellte Baumschutzverordnungen und –satzungen

(BA) 0 - -

Geschützte Parks (GP) 205 - -

Quelle: MLU, (Stand 31.12.2004)

Gemessen an der Lage im Übergangsbereich der kontinentalen und der atlantischen biogeogra-fischen Region und den naturräumlichen Besonderheiten besitzt Sachsen-Anhalt eine hohe Verantwortung für die Erhaltung nachfolgend beispielhaft genannter Lebensräume, die eine Vielzahl nach Anh. I und Anh. II der FFH-Richtlinie geschützter Habitate und Arten beherbergen.

1. Die sachsen-anhaltische Elbtalaue ist geprägt durch wesentliche Standorte naturnaher Au-enwälder von sowohl ökologischem als auch ökonomischen Wert. Hier gilt es in besonde-rem Maße, praktikable Lösungen für nachhaltige Nutzungskonzepte zu finden, die diesem

„doppelten Wert“ zu beiderseitigem Vorteil gerecht werden.

Aber auch die ausgedehnten Grünländereien in der Elbe sind durch die landschaftsstruktu-relle Gliederung durch eine große Artenvielfalt geprägt. Allein die Flachlandmähwiesen und die Brenndoldenwiesen sind als FFH-Lebensraumtypen großflächig landschaftsprägend. Die Aue als Feuchtlebensraum ist außerdem Brut- und Durchzugsgebiet für viele europäische Vogelarten und deshalb durchgängig als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Hieraus entsteht einerseits eine große Verantwortung, andererseit aber auch eine große Herausforderung, die Schutzansprüche optimal miteinander zu verknüpfen.

2. Ähnlich vielfältige Probleme sind in der grenzstandortreichen Altmark im Norden sowie 3. im Weinbau- und trockenbiotopgeprägten Saale-Unstrut-Gebiet im Süden Sachsen-Anhalts

anzugehen.

4. Die regenabgewandte, überwiegend atlantisch geprägte Ostseite des Harzes, als nördlichs-tes Mittelgebirge Deutschlands beherbergt eine Reihe regionaltypischer Kulturlandschafts-elemente, die zu ihrer Erhaltung zum Teil besondere Ansprüche stellen. Besonders typisch

sind hier die Wälder niederschlagsarmer Standorte verschiedener Höhenstufen im Komplex mit artenreichen, nutzungsvariablen Bergwiesen.

5. Ebenso einzigartig und vielgestaltig stellen sich die atlantisch geprägten Niederungsgebiete im Nordwestteil Sachsen-Anhalts dar, hier seien besonders die Niedermoorgebiete des Drömling erwähnt.

Der überwiegende Teil der Natura 2000-Gebiete wird von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen, die in unterschiedlichem Maße Nutzungsbeschränkungen unterliegen.

Dazu gehören auch Wälder in einem Umfang von 89.910 ha (19,9 % der Gesamtwaldfläche). Für Sachsen-Anhalt wurden 11 Waldlebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie, mit den in Tabel-le 3.27 ausgewiesenen FlächenanteiTabel-len, gemeldet.

Tab. 3.27: Waldlebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie

Waldlebensraumtypen Fläche (ha)

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 17.335

Hartholzauenwälder 7.949 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) 7.614

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 7.333 Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder * 4.039 Bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) 2.045 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Stellario-Carpinetum) 1.782 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)* 579 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen 532

Moorwälder * 283

Mitteleuropäische Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) 233

* prioritäre Waldlebensraumtypen Quelle: MLU

Im Zeitraum von 2000 bis 2005 hat sich der Umfang der Naturschutzflächen nach Landesrecht nur relativ geringfügig geändert. Dagegen stand der Aufbau des europäischen Netzes Natura 2000 im Zentrum der Landes-Naturschutzpolitik. Insgesamt entspricht der Anteil der streng ge-schützten Naturschutzflächen etwa dem derzeitigen Bundesdurchschnitt der Binnenländer und leistet seinerseits einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Strategie zur Erhaltung der biologi-schen Vielfalt.

Die Situation in Bezug auf die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien auf Land- und Forstflächen Für diese Gebiete sind zur nationalen Sicherung u. a. Schutz- und Erhaltungsziele zu formulie-ren. Grundlage für die Formulierung dieser Ziele sind neben der flächenscharfen Erfassung der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Habitate der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie auch die sichere und nachvollziehbare Beurteilung des Erhaltungszustandes der jeweiligen Vor-kommen. Außerdem sind fundierte Angaben zu notwendigen Erhaltungsmaßnahmen erforderlich.

In vier Sonderheften der Zeitschriftenreihe „Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt“ wurden die nach dem Natura 2000-Programm geschützten Lebensraumtypen und Arten vorgestellt. Damit wurde ein wesentlicher landeseigener Beitrag zur Sensibilisierung für das Thema Natura 2000 und seinen Zusammenhang mit der nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt geleistet. Es ist wichtig, in den folgenden Jahren weitere Aktivitäten des Naturschutzes und der Landnutzung gezielt in den Wahrnehmungsfocus der Bevölkerung zu rücken.

Das Management der Flächennutzung im Sinne der Erhaltung des Naturerbes verlangt verbind-liche Vorgaben für die land- und forstwirtschaftverbind-lichen Landnutzer, um eine Art der Bewirtschaf-tung sicherzustellen, die gleichzeitig den guten ErhalBewirtschaf-tungszustand der Lebensräume und Arten innerhalb der Natura 2000-Gebiete garantieren.

Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion in den Natura 2000-Gebieten erhalten die Landwirte Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftungsbeschränkungen.

Bei der Ausgleichzahlung kann im Fall von Einzelauflagen aus Natura 2000-Schutzzielen auf das nationale Schutzregime der bestehenden Gebiete zurückgegriffen werden, wenn Übereinstim-mung zu den Ge– und Verboten der Schutzgebietsverordnung besteht. Die bereits bestehenden administrativen Regelungen in Natura 2000-relevanten Naturschutzgebieten dienen zum Teil gleichzeitig der Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes eines natürlichen Lebensraumtyps für die Kohärenz des Netzes Natura 2000. Landwirtschaftliche Betriebe werden in einem bereits vor Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1257/1999 ausgewiesenen Schutzgebiet durch die dort gelten-den Bewirtschaftungsauflagen, die der Erreichung des Natura 2000-Schutzzieles dienen, in ihrer landwirtschaftlichen Nutzung eingeschränkt.

Die Landnutzer können sich in Bezug auf die Umsetzung von Natura 2000 darüber hinaus durch freiwillige Verpflichtungen engagieren. Aus naturschutzfachlicher Sicht soll mit diesen Maßnah-men eine weitere Stabilisierung, aber auch Verbesserung des Erhaltungszustandes landwirt-schaftlich und forstwirtlandwirt-schaftlicher Flächen erreicht werden.

Gezielte Verbesserungen der Erhaltungszustände von Habitaten und Artpopulationen werden dann notwendig, wenn bestehende natürliche oder künstliche Einflüsse bereits gebietsbezogen als kritisch erkannt sind. Oft ist dies der Fall, wenn auf Grund des Wandels der Nutzungsformen oder natürlicher Wirkungsfaktoren Sanierungs- und gezielte periodische Pflegeeingriffe notwen-dig sind. Ziel ist dabei, die Ausprägung der Lebensräume und die Populationen der Zielarten soweit zu stärken, dass eine eigenständige Erhaltung, im Idealfall auch eine Ausbreitung über vernetzte Biotopstrukturen erreicht wird. Dieses Ziel setzt eine genaue Kenntnis der ökologi-schen Bedingungen, ein hohes Maß an regionalem Engagement, komplexe, ökologisch begrün-dete Projektstrukturen und eine sehr gezielte Sensibilisierung voraus. Diesen Anforderungen soll mit einer speziellen Natura 2000-Maßnahme im Schwerpunkt III Rechnung getragen werden.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Erhaltung des Natura 2000 Netzwerkes lassen sich derzeit noch nicht einschätzen. In jedem Fall kann die Erhaltung der biologischen Vielfalt einen nicht unerheblichen Beitrag zur Pufferung der Auswirkungen des Klimawandels leisten.

Beschreibung der Wasserqualität und –quantität, Rolle der Landwirtschaft bei Wasserverbrauch und Wasserverschmutzung sowie Umsetzung der Wasser- und Nitratrichtlinie

Im Dezember 2000 wurden mit Inkrafttreten der WRRL umfangreiche Neuregelungen in das eu-ropäische Wasserrecht eingeführt.

Zur Erreichung des Kernziels weist die WRRL den Mitgliedstaaten im Rahmen der inhaltlich-fachlichen Umsetzung zahlreiche Aufgaben zu, die innerhalb enger Fristen schrittweise zu reali-sieren sind. Der erste wichtige Umsetzungsschritt ist mit Abschluss der Bestandsaufnahme im März 2005 bundesweit vollzogen.

Gegenstand war daher u. a. auch die Erfassung gewässerrelevanter Belastungen und deren Be-wertung hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Zustand der Gewässer. Es erfolgte eine Abschätzung, für welche Gewässer die Zielvorgabe der WRRL „Guter Zustand“ in Frage zu stellen ist. Für diese erfolgte dann die vorläufige Einstufung „Zielerreichung unklar/unwahrscheinlich“.

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme war nicht zufriedenstellend. Viele Gewässer von Sachsen-Anhalt erreichen die hohe Zielstellung „Guter Zustand“ heute noch nicht und werden diese ohne weitere Maßnahmen auch bis zum Jahr 2015 nicht erreichen. Die Mehrzahl der Gewässer wurde deshalb auch vorläufig in „Zielerreichung unklar/unwahrscheinlich“ eingestuft. Infolge dessen ergibt sich Handlungsbedarf im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen mit dem Ziel, den Zustand der Gewässer zu verbessern.

Belastungen aus diffusen Quellen wurden gleichermaßen für Oberflächengewässer und Grund-wasser als eine Hauptursache für das Nichterreichen des „Guten Zustands“ herausgearbeitet.

Landwirtschaftliche Nutzungen liefern hierbei einen wesentlichen Beitrag zu den diffusen

Stoffein-trägen (in erster Linie: Stickstoff, Phosphor). Darüber hinaus begründet die fehlende ökologische Durchgängigkeit in Zusammenhang stehend mit der Gewährleistung einer landwirtschaftlichen Nutzung bei einer Vielzahl von Oberflächengewässern die nicht auszuschließende Zielverfehlung (Abbildungen 3.14 und 3.15).

Mit der Novellierung der Düngeverordnung 2006 wurden insbesondere die Vorgaben zur Ermitt-lung des Düngebedarfs konkretisiert und die N-Obergrenze für Wirtschaftsdünger tierischer Her-kunft einheitlich auf 170 kg N/ha abgesenkt. Außerdem wurde ein abgestuftes Bewertungssche-ma für den N-Überschuss, soweit er aus Maßnahmen der Düngung resultiert, festgelegt. Neben der Ausweitung der absoluten Verbotszeiträume und generellen Einschränkung von Ausnahme-möglichkeiten dürfte in diesem Zusammenhang insbesondere die in der Anlagenverordnung neu geregelte Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft zu einer besse-ren Verwertung dieser Düngemittel und damit weitebesse-ren Reduktion der N-Überschüsse beitragen.

Darüber hinaus enthält die neue Düngeverordnung Vorgaben zu Mindestabständen entlang von Gewässern und zusätzliche Auflagen für die Bewirtschaftung bzw. Düngung von stark geneigten Flächen.

Eine sich nachhaltig negativ auswirkende Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern kann nach derzeitiger Datenlage nicht festgestellt werden. Für ca. 7 % der Landesfläche ist der

„Gute mengenmäßige Zustand“ des Grundwassers in Frage gestellt (Abbildung 3.16). Hierbei spielt die Landwirtschaft eine eher untergeordnete Rolle.

Im Ergebnis einer Gesamteinschätzung haben sich bezüglich der landwirtschaftlich geprägten Einflüsse auf den Gewässerzustand folgende Maßnahmen als Schwerpunktaufgaben (Hand-lungsbedarf) herauskristallisiert:

 weitere gezielte Reduzierung des Nährstoffeintrages in die Gewässer,

 Durchführung von Beratungsprojekten, die zur gezielten Reduzierung von Stickstoffeinträgen und damit zur langfristigen nachhaltig wirkenden Minderung der Gewässerbelastung durch Nährstoffe beitragen und

 Renaturierung von Gewässern in intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen im Sinne der Wiederherstellung ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit.

Abb. 3.14: Beurteilung der Zielerreichung der Oberflächenwasserkörper

Abb. 3.15: Beurteilung der Zielerreichung der Grundwasserkörper hinsichtlich des chemi- schen Zustandes

Abb. 3.16: Beurteilung der Zielerreichung der Grundwasserkörper hinsichtlich des

mäßigen Zustandes

Luftverschmutzung und Klimawandel und ihre Verbindung zur Landwirtschaft: GHG und Ammo-niakemissionen sowie die Verbindung zu verschiedenen Aktionsplänen und Initiativen, die von Sachsen-Anhalt unternommen werden, um einen Beitrag zur Einhaltung internationaler Ziele zu leisten

Die Landwirtschaft hat Anteil an der Freisetzung klimarelevanter Gase (N2O, CO2, CH4 und NH4).

Nennenswerte Emissionen sind auf die Wiederkäuerverdauung (CH4), auf Wirtschaftsdünger (CH und N2O), auf den Stoffumsatz ackerbaulich genutzter Böden (CO2 und N2O) und auf die Nut-zung fossiler Energie beim Maschineneinsatz sowie bei der Herstellung von Betriebsmitteln zu-rückzuführen. Der Wald fungiert als Kohlenstoffsenke. Aufforstungsprogramme und Waldumbau vergrößern die Potenziale.

Bedingt durch die weitere Abnahme der Tierbestände und die modernisierten, dem aktuellen technischen Stand angepassten großen Tierhaltungsanlagen hat sich in den letzten Jahren das Emissionspotenzial aus der Wiederkäuerverdauung und dem Wirtschaftsdünger verringert.

Bedingt durch die weitere Abnahme der Tierbestände und die modernisierten, dem aktuellen technischen Stand angepassten großen Tierhaltungsanlagen hat sich in den letzten Jahren das Emissionspotenzial aus der Wiederkäuerverdauung und dem Wirtschaftsdünger verringert.

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