Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Marktteilnehmer haben sich verbessert
ZUGANG ZU TEILLEISTUNGEN, POSTFACH- POSTFACH-ANLAGEN UND INFORMATIONEN ÜBER
ADRESSÄNDERUNGEN
Zugang zu Teilleistungen
Zur Förderung des Wettbewerbs auf dem Markt für lizenzpflichtige Postdienstleistungen ist das marktbeherrschende Unternehmen (hier DP AG) verpflichtet, einen Zugang zu seinem Netz (Teilleistung) zu gewähren. Die Teilleis
tung ist die um die Eigenleistungen des Nach
fragers reduzierte restliche leistung einer
ansonsten als Ganzes angebotenen lizenz
pflichtigen Beförderungsleistung. Die vom Marktbeherrscher abgeschlossenen Teilleis
tungsverträge sind der Bundesnetzagentur vorzulegen. Der Zugang zu Teilleistungen steht Wettbewerbern und Endkunden zu gleichen Konditionen offen.
Seit dem 1. Januar 1998 hat die DP AG insgesamt rund 343.000 Teilleistungsverträge mit unter
schiedlichen Vertragspartnern abgeschlossen.
Im Jahr 2010 hat die DP AG ihre Rabatte für Teil
147 PoST | MARKTENTWICKlUNG
leistungen erhöht. Das Entgeltüberprüfungs
verfahren der Bundesnetzagentur wurde eingestellt (siehe Seite 153).
Die DP AG bietet sowohl Endkunden als auch Wettbewerbern Teilleistungszugänge zu ihren BZA4 und zu ihren BZE5 an.
Teilleistungsverträge „Zugang zu Briefzentren“ 2010
Sendungsart
Individualsendungen Infopost Gesamt
Zugangspunkt BZA BZE BZE BZA/BZE
Vertragspartner
Endkunden 55 75 20 150
Wettbewerber 20 25 13 58
Gesamt 75 100 33 208
Die Anzahl der abgeschlossenen Teilleistungs
verträge „Zugang zu Briefzentren“ ist 2010 im Vergleich zum Jahr 2009 um etwa 36 Prozent gesunken, was den Trend von 2009 fortsetzte,
während im Jahr der vollständigen Marktöff
nung 2008 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2007 festzustellen war, d. h., die „Euphorie“
der Marktöffnung ist abgeebbt.
Teilleistungsverträge „Zugang zu Briefzentren“ 2007–2010
2007 2008 2009 2010
Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt
Zugangspunkt BZA/BZE BZA/BZE BZA/BZE BZA/BZE
Vertragspartner
Endkunden 288 436 243 150
Wettbewerber 37 121 66 58
Gesamt 325 557 309 208
4 BZA, Briefzentrum, in das die Sendungen eingeliefert werden, die für die Weiterleitung und Zustellung an Empfänger in anderen Regionen bestimmt sind
5 BZE, Briefzentrum, in das die Sendungen eingeliefert werden, die für Empfänger in der Einlieferungsregion bestimmt sind
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Neben den Verträgen über den Zugang zu Briefzentren bietet die DP AG weitere Teilleis
tungsverträge an, die sie der Bundesnetzagen
tur vorzulegen hat (BVerwG vom 20. Mai 2009,
Az. 6 C 14.08). Auch die Zahl der sonstigen abge
schlossenen Teilleistungsverträge ist 2010 im Vergleich zum Jahr 2009 um knapp 40 Prozent gesunken.
Teilleistungsverträge „Sonstige Teilleistungsverträge“ 2009–2010
2009 2010
Vertragsart Anzahl der Verträge Anzahl der Verträge
Freistempelung von Sendungen 20.434 12.775
Freistempelung mit DV-Anlagen (Briefdienst) 139 96
Freimachung von Sendungen mit
DV-Anlagen und Postversandsystemen 31 52
Kooperation bei Infopostversand 69 26
Zusatzvereinbarung zum Vertrag über
die Kooperation bei Infopostversand 23 8
Gesamt 20.696 12.957
Informationen über Adressänderungen und Zugang zu Postfachanlagen
Ein marktbeherrschender Anbieter ist auch verpflichtet, Wettbewerbern gegen Entrich
tung eines Entgelts den Zugang zu den bei ihm vorhandenen Informationen über Adressände
rungen sowie die Zuführung von postfachad
ressierten Postsendungen zu gewähren. Die DP AG hat der Bundesnetzagentur im Jahr 2010 neun Verträge über den Zugang zu Adressän
derungen sowie 14 Verträge über den Zugang zu Postfachanlagen vorgelegt.
LIZENZIERUNG
Von 1998 bis Ende 2010 hat die Bundesnetz
agentur knapp 2.670 Unternehmen und Einzel
personen eine Erlaubnis für die Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 g erteilt, davon 77 im Jahr 2010. Insgesamt wurden 45 lizenzen im letzten Jahr rechtswirksam widerrufen, unter Verzicht auf die Rechte und Pflichten aus
der postrechtlichen lizenz an die Bundesnetz
agentur zurückgegeben oder haben sich erle
digt (etwa durch Erlöschen der Gesellschaft oder Tod des lizenznehmers).
Der über lange Zeit erkennbare Anstieg der erteilten lizenzen hat in den letzten beiden Jahren nachgelassen. Gleichzeitig blieb der Briefmarkt von Marktaustritten nicht verschont;
die häufigsten Gründe waren Insolvenz oder Geschäftsaufgabe aus anderen Gründen. Die Zahl der Marktaustritte war nach einem Anstieg vor allem im Jahr 2007 (Mindestlohn
debatte) in den darauffolgenden Jahren wieder rückläufig.
149 PoST | MARKTENTWICKlUNG
Lizenzerteilung/Marktaustritte6 2003–2010
–300 –200 –100 0 100 200 300 400
2010 2009
2008 2007
2006 2005
2004 2003
240 255
282
211
128 127
85 77
45 82* 70
188*
105 118*
65 81
erteilte Lizenzen Marktaustritte
*aktualisierte Werte
Im Jahr 2010 hat die Bundesnetzagentur über 130 Inhaber postrechtlicher lizenzen zwecks Überprüfung der lizenzvoraussetzungen angeschrieben. Insbesondere zu lizenzinha
bern, über deren Vermögen das Insolvenzver
fahren eröffnet wurde oder ein solches Verfahren mangels vorhandener Masse von den Insolvenzgerichten abgelehnt wurde, nahm die Bundesnetzagentur Kontakt auf. In vielen Fällen verzichteten die Insolvenzverwal
ter aufgrund der Einstellung des Geschäftsbe
triebs des lizenzinhabers auf die Rechte und Pflichten aus der lizenz.
Die Struktur der lizenznehmer stellte sich insgesamt sehr heterogen dar. Auffällig war
die im Verhältnis zur jeweiligen Einwohner
zahl nach wie vor höhere lizenzdichte in den neuen Bundesländern. Die Dienstleistungen richteten sich – je nach Anbieter – überwiegend oder sogar ausschließlich an Geschäftskunden mit höherem Briefaufkommen.
Nur wenige lizenznehmer erzielen überhaupt Umsätze über 10 Mio. Euro, wobei deren Zahl in den Jahren 2008 und 2009 stabil geblieben ist.
Die meisten erbringen selbst nur lokale oder regionale Briefdienstleistungen. Zumeist handelt es sich um Kleinstunternehmen mit nur geringer Kapital und Sachausstattung.
6 Ab dem Jahr 2010 umfassen die Marktaustritte die Summe rechtswirksam widerrufener Lizenzen, zurückgegebener Lizenzen und erledigter Lizenzen, die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden. Nach alter Zählung entspricht dies 48 Marktaustritten.
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Verteilung der Umsätze auf Unternehmen (ohne DP AG) Anzahl der Unternehmen nach Umsatzgruppen*
Jahr bis 10.000 € 10.001 bis
100.000 € 100.001 bis
500.000 € 500.001 bis
1.000.000 € > 1 Mio. € bis
10 Mio. € > 10 Mio. €
1999 108 167 62 11 15 4
2000 91 178 129 23 15 4
2001 77 192 143 21 30 5
2002 96 186 149 32 41 7
2003 138 225 162 50 54 8
2004 181 263 175 53 77 10
2005 127 209 152 47 91 12
2006 133 225 130 46 116 22
2007 ~ 200 127 133 57 107 23
2008 ~ 250 129 82 38 101 18
2009 ~ 200 185 102 44 97 18
2010e ~ 200 ~ 171 ~ 111 ~ 36 ~ 101 ~ 19
* Die Anzahl der in o. a. Übersicht in Umsatzgruppen erfassten Unternehmen ist geringer als die Anzahl der am Markt tätigen Unternehmen, da in mehreren Fällen jeweils die Muttergesellschaft/der Konzern eine Gesamtmeldung für alle angeschlossenen Lizenznehmer abgegeben hat.
Aktualisierte Werte.
Im vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass Wettbewerber der DP AG vermehrt Kooperatio
nen und Verbünde untereinander anstreben und z. T. bereits realisieren, um ihre Interessen zu bündeln und Synergien zu schaffen. Solche Kooperationen tragen insbesondere zu einer größeren Flächenabdeckung und somit auch zu einer besseren Abwicklung etwa von Groß
aufträgen bei. Dies trägt zur Gesundung der zersplitterten Marktstruktur bei.
Anzeigen nach § 36 PostG
Bislang sind insgesamt rund 42.000 Anzeigen nach § 36 PostG bei der Bundesnetzagentur
eingegangen.7 Etwa 85 Prozent der eingegan
genen Anzeigen zeigten sich als Erfüllungsge
hilfen von lizenzinhabern an. Die übrigen Anzeigen entfallen auf Kurierdienstleister, Briefbeförderer für Sendungen über 1.000 g, Beförderer von Paketen bis 20 kg und Beförde
rer von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften. Um den Marktteilnehmern einen zusätzlichen Überblick über den Postmarkt zu geben, hat die Bundesnetzagentur auch begon
nen, die Anzeigen nach § 36 PostG in ihrem Amtsblatt und auf ihren Internetseiten zu
veröffentlichen.
7 Der signifikante Unterschied zu den 24.000 im Tätigkeitsbericht 2008/2009 der Bundesnetzagentur dargestellten Anzeigen ergibt sich u. a. aus der Erfassung der Erfüllungsgehilfen der Lizenzinhaber im Rahmen der Auskunftsanordnung zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen im Briefmarkt sowie aus der Erfassung weiterer Paketshops.
151 PoST | MARKTENTWICKlUNG
Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universal-dienstleistungen
Seit dem 1. Juli 2010 können die Umsätze für PostUniversaldienstleistungen jedes Post
diensteanbieters auf Antrag von der Umsatz
steuer befreit werden. Zuvor waren allein die dem Postwesen dienenden Umsätze der DP AG durch Gesetz unmittelbar von der Umsatz
steuer befreit.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Bundesnetzagentur in über 30 Antragsverfah
ren zur Erteilung einer Bescheinigung über die Steuerbefreiung für PostUniversaldienst
leistungen einbezogen; hierzu wurde jeweils eine postrechtliche Stellungnahme abgege
ben. Insbesondere hat die Bundesnetzagentur Stellung dazu genommen, welche Postdienst
leistungen aus postrechtlicher Sicht als Universaldienstleistungen zu klassifizieren sind und unter den weiteren Voraussetzungen des UStG der Befreiung von der Umsatzsteuer unterliegen können. Die konkrete Feststellung der individuellen Steuerbefreiung bzw. pflicht einzelner leistungen obliegt gleichwohl ausschließlich der Finanzverwaltung, die bislang nur der DP AG die Bescheinigung nach
§ 4 Nr. 11b UStG erteilt hat.