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ZUGANG ZU TEILLEISTUNGEN, POSTFACH- POSTFACH-ANLAGEN UND INFORMATIONEN ÜBER

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Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Marktteilnehmer haben sich verbessert

ZUGANG ZU TEILLEISTUNGEN, POSTFACH- POSTFACH-ANLAGEN UND INFORMATIONEN ÜBER

ADRESSÄNDERUNGEN

Zugang zu Teilleistungen

Zur Förderung des Wettbewerbs auf dem Markt  für lizenzpflichtige Postdienstleistungen ist  das marktbeherrschende Unternehmen (hier  DP AG) verpflichtet, einen Zugang zu seinem  Netz (Teilleistung) zu gewähren. Die Teilleis­

tung ist die um die Eigenleistungen des Nach­

fragers reduzierte restliche leistung einer 

ansonsten als Ganzes angebotenen lizenz­

pflichtigen Beförderungsleistung. Die vom  Marktbeherrscher abgeschlossenen Teilleis­

tungsverträge sind der Bundesnetzagentur  vorzulegen. Der Zugang zu Teilleistungen steht  Wettbewerbern und Endkunden zu gleichen  Konditionen offen. 

Seit dem 1. Januar 1998 hat die DP AG insgesamt  rund 343.000 Teilleistungsverträge mit unter­

schiedlichen Vertragspartnern abgeschlossen. 

Im Jahr 2010 hat die DP AG ihre Rabatte für Teil­

147 PoST | MARKTENTWICKlUNG

leistungen erhöht. Das Entgeltüberprüfungs­

verfahren der Bundesnetzagentur wurde  eingestellt (siehe Seite 153).

Die DP AG bietet sowohl Endkunden als auch  Wettbewerbern Teilleistungszugänge zu ihren  BZA4 und zu ihren BZE5 an.

Teilleistungsverträge „Zugang zu Briefzentren“ 2010

Sendungsart

Individualsendungen Infopost Gesamt

Zugangspunkt BZA BZE BZE BZA/BZE

Vertragspartner

Endkunden 55 75 20 150

Wettbewerber 20 25 13 58

Gesamt 75 100 33 208

Die Anzahl der abgeschlossenen Teilleistungs­

verträge „Zugang zu Briefzentren“ ist 2010 im  Vergleich zum Jahr 2009 um etwa 36 Prozent  gesunken, was den Trend von 2009 fortsetzte, 

während im Jahr der vollständigen Marktöff­

nung 2008 ein deutlicher Anstieg im Vergleich  zu 2007 festzustellen war, d. h., die „Euphorie“ 

der Marktöffnung ist abgeebbt.

Teilleistungsverträge „Zugang zu Briefzentren“ 2007–2010

2007 2008 2009 2010

Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt

Zugangspunkt BZA/BZE BZA/BZE BZA/BZE BZA/BZE

Vertragspartner

Endkunden 288 436 243 150

Wettbewerber 37 121 66 58

Gesamt 325 557 309 208

4 BZA, Briefzentrum, in das die Sendungen eingeliefert werden, die für die Weiterleitung und Zustellung an Empfänger in anderen Regionen bestimmt sind

5 BZE, Briefzentrum, in das die Sendungen eingeliefert werden, die für Empfänger in der Einlieferungsregion bestimmt sind

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Neben den Verträgen über den Zugang zu  Briefzentren bietet die DP AG weitere Teilleis­

tungsverträge an, die sie der Bundesnetzagen­

tur vorzulegen hat (BVerwG vom 20. Mai 2009, 

Az. 6 C 14.08). Auch die Zahl der sonstigen abge­

schlossenen Teilleistungsverträge ist 2010 im  Vergleich zum Jahr 2009 um knapp 40 Prozent  gesunken.

Teilleistungsverträge „Sonstige Teilleistungsverträge“ 2009–2010

2009 2010

Vertragsart Anzahl der Verträge Anzahl der Verträge

Freistempelung von Sendungen 20.434 12.775

Freistempelung mit DV-Anlagen (Briefdienst) 139 96

Freimachung von Sendungen mit

DV-Anlagen und Postversandsystemen 31 52

Kooperation bei Infopostversand 69 26

Zusatzvereinbarung zum Vertrag über

die Kooperation bei Infopostversand 23 8

Gesamt 20.696 12.957

Informationen über Adressänderungen und Zugang zu Postfachanlagen

Ein marktbeherrschender Anbieter ist auch  verpflichtet, Wettbewerbern gegen Entrich­

tung eines Entgelts den Zugang zu den bei ihm  vorhandenen Informationen über Adressände­

rungen sowie die Zuführung von postfachad­

ressierten Postsendungen zu gewähren. Die  DP AG hat der Bundesnetzagentur im Jahr 2010  neun Verträge über den Zugang zu Adressän­

derungen sowie 14 Verträge über den Zugang  zu Postfachanlagen vorgelegt.

LIZENZIERUNG

Von 1998 bis Ende 2010 hat die Bundesnetz­

agentur knapp 2.670 Unternehmen und Einzel­

personen eine Erlaubnis für die Beförderung  von Briefsendungen bis 1.000 g erteilt, davon 77  im Jahr 2010. Insgesamt wurden 45 lizenzen  im letzten Jahr rechtswirksam widerrufen,  unter Verzicht auf die Rechte und Pflichten aus 

der postrechtlichen lizenz an die Bundesnetz­

agentur zurückgegeben oder haben sich erle­

digt (etwa durch Erlöschen der Gesellschaft  oder Tod des lizenznehmers). 

Der über lange Zeit erkennbare Anstieg der  erteilten lizenzen hat in den letzten beiden  Jahren nachgelassen. Gleichzeitig blieb der  Briefmarkt von Marktaustritten nicht verschont; 

die häufigsten Gründe waren Insolvenz oder  Geschäftsaufgabe aus anderen Gründen. Die  Zahl der Marktaustritte war nach einem  Anstieg vor allem im Jahr 2007 (Mindestlohn­

debatte) in den darauffolgenden Jahren wieder  rückläufig.

149 PoST | MARKTENTWICKlUNG

Lizenzerteilung/Marktaustritte6 2003–2010

–300 –200 –100 0 100 200 300 400

2010 2009

2008 2007

2006 2005

2004 2003

240 255

282

211

128 127

85 77

45 82* 70

188*

105 118*

65 81

erteilte Lizenzen Marktaustritte

*aktualisierte Werte

Im Jahr 2010 hat die Bundesnetzagentur über  130 Inhaber postrechtlicher lizenzen zwecks  Überprüfung der lizenzvoraussetzungen  angeschrieben. Insbesondere zu lizenzinha­

bern, über deren Vermögen das Insolvenzver­

fahren eröffnet wurde oder ein solches  Verfahren mangels vorhandener Masse von  den Insolvenzgerichten abgelehnt wurde,  nahm die Bundesnetzagentur Kontakt auf. In  vielen Fällen verzichteten die Insolvenzverwal­

ter aufgrund der Einstellung des Geschäftsbe­

triebs des lizenzinhabers auf die Rechte und  Pflichten aus der lizenz. 

Die Struktur der lizenznehmer stellte sich  insgesamt sehr heterogen dar. Auffällig war 

die im Verhältnis zur jeweiligen Einwohner­

zahl nach wie vor höhere lizenzdichte in den  neuen Bundesländern. Die Dienstleistungen  richteten sich – je nach Anbieter – überwiegend  oder sogar ausschließlich an Geschäftskunden  mit höherem Briefaufkommen.

Nur wenige lizenznehmer erzielen überhaupt  Umsätze über 10 Mio. Euro, wobei deren Zahl in  den Jahren 2008 und 2009 stabil geblieben ist. 

Die meisten erbringen selbst nur lokale oder  regionale Briefdienstleistungen. Zumeist  handelt es sich um Kleinstunternehmen mit  nur geringer Kapital­ und Sachausstattung. 

6 Ab dem Jahr 2010 umfassen die Marktaustritte die Summe rechtswirksam widerrufener Lizenzen, zurückgegebener Lizenzen und erledigter Lizenzen, die im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden. Nach alter Zählung entspricht dies 48 Marktaustritten.

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Verteilung der Umsätze auf Unternehmen (ohne DP AG) Anzahl der Unternehmen nach Umsatzgruppen*

Jahr bis 10.000 € 10.001 bis

100.000 € 100.001 bis

500.000 € 500.001 bis

1.000.000 € > 1 Mio. € bis

10 Mio. € > 10 Mio. €

1999 108 167 62 11 15 4

2000 91 178 129 23 15 4

2001 77 192 143 21 30 5

2002 96 186 149 32 41 7

2003 138 225 162 50 54 8

2004 181 263 175 53 77 10

2005 127 209 152 47 91 12

2006 133 225 130 46 116 22

2007 ~ 200 127 133 57 107 23

2008 ~ 250 129 82 38 101 18

2009 ~ 200 185 102 44 97 18

2010e ~ 200 ~ 171 ~ 111 ~ 36 ~ 101 ~ 19

* Die Anzahl der in o. a. Übersicht in Umsatzgruppen erfassten Unternehmen ist geringer als die Anzahl der am Markt tätigen Unternehmen, da in mehreren Fällen jeweils die Muttergesellschaft/der Konzern eine Gesamtmeldung für alle angeschlossenen Lizenznehmer abgegeben hat.

Aktualisierte Werte.

Im vergangenen Jahr zeichnete sich ab, dass  Wettbewerber der DP AG vermehrt Kooperatio­

nen und Verbünde untereinander anstreben  und z. T. bereits realisieren, um ihre Interessen  zu bündeln und Synergien zu schaffen. Solche  Kooperationen tragen insbesondere zu einer  größeren Flächenabdeckung und somit auch  zu einer besseren Abwicklung etwa von Groß­

aufträgen bei. Dies trägt zur Gesundung der  zersplitterten Marktstruktur bei. 

Anzeigen nach § 36 PostG

Bislang sind insgesamt rund 42.000 Anzeigen  nach § 36 PostG bei der Bundesnetzagentur 

eingegangen.7 Etwa 85 Prozent der eingegan­

genen Anzeigen zeigten sich als Erfüllungsge­

hilfen von lizenzinhabern an. Die übrigen  Anzeigen entfallen auf Kurierdienstleister,  Briefbeförderer für Sendungen über 1.000 g,  Beförderer von Paketen bis 20 kg und Beförde­

rer von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder  Zeitschriften. Um den Marktteilnehmern einen  zusätzlichen Überblick über den Postmarkt zu  geben, hat die Bundesnetzagentur auch begon­

nen, die Anzeigen nach § 36 PostG in ihrem  Amtsblatt und auf ihren Internetseiten zu 

veröffentlichen. 

7 Der signifikante Unterschied zu den 24.000 im Tätigkeitsbericht 2008/2009 der Bundesnetzagentur dargestellten Anzeigen ergibt sich u. a. aus der Erfassung der Erfüllungsgehilfen der Lizenzinhaber im Rahmen der Auskunftsanordnung zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen im Briefmarkt sowie aus der Erfassung weiterer Paketshops.

151 PoST | MARKTENTWICKlUNG

Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universal-dienstleistungen

Seit dem 1. Juli 2010 können die Umsätze für  Post­Universaldienstleistungen jedes Post­

diensteanbieters auf Antrag von der Umsatz­

steuer befreit werden. Zuvor waren allein die  dem Postwesen dienenden Umsätze der DP AG  durch Gesetz unmittelbar von der Umsatz­

steuer befreit.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat die  Bundesnetzagentur in über 30 Antragsverfah­

ren zur Erteilung einer Bescheinigung über  die Steuerbefreiung für Post­Universaldienst­

leistungen einbezogen; hierzu wurde jeweils  eine postrechtliche Stellungnahme abgege­

ben. Insbesondere hat die Bundesnetzagentur  Stellung dazu genommen, welche Postdienst­

leistungen aus postrechtlicher Sicht als  Universaldienstleistungen zu klassifizieren  sind und unter den weiteren Voraussetzungen  des UStG der Befreiung von der Umsatzsteuer  unterliegen können. Die konkrete Feststellung  der individuellen Steuerbefreiung bzw. ­pflicht  einzelner leistungen obliegt gleichwohl  ausschließlich der Finanzverwaltung, die  bislang nur der DP AG die Bescheinigung nach 

§ 4 Nr. 11b UStG erteilt hat.

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Entscheidungen der

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