Besondere Aufsicht
AKTIVITÄTEN DES PRÜF- UND MESSDIENSTES
Einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz leistet der Prüf- und Messdienst (PMD) der Bundesnetzagentur. Die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung des Frequenzspektrums sowie der elektromagneti-schen Umweltverträglichkeit (EMVU) ist eine bundesweite Schwerpunktaufgabe des PMD.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe verfügt der PMD nicht nur über modernste stationäre und mobile Messtechnik, sondern ist auch an vielen Stellen in der Bundesrepublik in den Dienstleis-tungszentren der Bundesnetzagentur präsent.
Unter den vielfältigen und umfangreichen Prüf- und Messaktivitäten sind die Beseitigung funktechnischer Störungen, die Prüfung von Frequenznutzungen, die Marktaufsicht, Messungen zur EMVU und die Ermittlung von Frequenznutzungen ohne Zuteilung hervorzu-heben. Ein Teil dieser Aufgaben ist dabei nur noch im Rahmen internationaler Zusammen-arbeit sinnvoll zu bewältigen.
Störungsbearbeitung
Die Aufklärung von elektromagnetischen und funktechnischen Störungen (Störungsbearbei- tung) ist nach wie vor eine Schwerpunktauf-gabe des PMD. Dies umfasst insbesondere auch sicherheitsrelevante Funkdienste und -anwen- dungen der Luftfahrt, der Behörden und Orga-nisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder anderer öffentlicher Bedarfsträger. Zur Ermitt- lung inländischer wie auch ausländischer Stör-quellen kommen abhängig vom jeweiligen Störungsfall neben stationären Mess- und Peilsta- tionen auch universell ausgestattete Funkmess-fahrzeuge sowie verschiedene Spezialfahrzeuge zum Einsatz.
In der Masse der bearbeiteten Funkstörungen überwiegen, wie in den Berichtszeiträumen zuvor, Störungen beim Rundfunkempfang und bei anderen Sende- und Empfangsfunk- stellen. Aber auch im Bereich sicherheitsrele-vanter Funkdienste traten zahlreiche
Störungen auf, allein im Flugfunk weit über 700. Letztere werden vom PMD grundsätzlich mit höchster Priorität bearbeitet. Nur ein verhältnismäßig geringer Anteil betraf elekt- romagnetische Unverträglichkeiten an sonsti-gen elektrischen/elektronischen Anlagen bzw. Geräten, z. B. durch defekte Heizungs-steuerungen.
In Ballungsräumen melden Betreiber von UMTS-Netzen immer häufiger, dass ihre Basis-stationen durch andere Frequenznutzungen beeinträchtigt werden und dadurch die Quali-tätsparameter ihrer Netze nicht eingehalten werden können. Messtechnische Untersuchun- gen des PMD haben ergeben, dass sowohl Satel-litenempfangsanlagen mit unzureichender Dämpfung der Störstrahlung als auch DECT-Telefone, die durch einen Gerätedefekt im UMTS-Empfangsbereich senden, als Störquelle auftreten. Die Verursacher müssen die Fehler-quellen beseitigen.
Eine Besonderheit stellt die Störungsbearbei-tung im Rahmen von Großveranstaltungen dar. Bei ausgewählten Veranstaltungen ist der PMD während der gesamten Zeitdauer der Veranstaltung vor Ort präsent und kann so im Störungsfall sofort, d. h. noch vor oder während der Veranstaltung, die Ermittlung der
Störungsursache aufnehmen. Durch die zeit-nahe Bearbeitung der Störungsfälle wird eine hohe Aufklärungsquote erzielt, was letztlich mit dazu beiträgt, dass wichtige Ereignisse störungsfrei in Bild und Ton übertragen
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werden können. Von besonderer Relevanz ist bei solchen Veranstaltungen auch, dass die betreffenden Organisations- und Sicherheits-organe störungsfrei kommunizieren können.
Der PMD verfügt mit der Messstelle für Welt- raumfunkdienste Leeheim (zwischen Darm-stadt und Mainz) zudem über technische Möglichkeiten zur Funkstörungsbearbeitung und Überwachung der Frequenznutzungen bei den Weltraumfunkdiensten. Dem Verbraucher kommt dies z. B. als Nutzer von Satellitenemp-fangsanlagen oder von GPS- und zukünftig Galileo-Empfängern zugute. Darüber hinaus übernimmt die Messstelle zahlreiche Aufgaben zur störungsfreien und effizienten Nutzung von Kommunikations- und Rundfunksatelli-tensystemen.
Die Messstelle für Weltraumfunkdienste bietet die Möglichkeit, neben Messaufträgen, die aus den gesetzlichen Verpflichtungen entstehen, in einem gewissen Umfang zusätzliche Mess-aufträge für andere europäische Verwaltungen durchzuführen. Auf Grundlage eines „Memo-randum of Understanding“, dem bisher die Verwaltungen aus Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und Spanien beigetreten sind, führt die Messstelle gegen Kostenerstattung Messungen auch für diese Länder durch.
Funkstörungen können unter einer von der Bundesnetzagentur betriebenen Serviceruf-nummer gemeldet werden. Diese kann von Privatpersonen, Firmen und Institutionen rund um die Uhr genutzt werden. Die zur Meldung von Funkstörungen eingerichtete bundesein-heitliche Servicerufnummer 0180 3 232323 (Festnetzpreis 9 ct/min; Mobilfunkpreis max.
42 ct/min) wurde auch im Berichtszeitraum mit
mehreren 100.000 Anrufen wieder in hohem Maße in Anspruch genommen.
Marktüberwachung nach EMVG und FTEG Die Bundesnetzagentur führt Prüfungen von elektrischen Geräten am Markt durch. Grund-lage hierfür sind die europäische Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMV-RL) sowie die europäische Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikations-endeinrichtungen (R&TTE-RL). Diese beiden Richtlinien sind durch das EMVG und das FTEG in nationales Recht umgesetzt worden.
Im Rahmen der Marktüberwachung überprüft die Bundesnetzagentur die grundlegenden Anforderungen an die Geräte. Dabei geht sie anhand von Stichproben und durch Prüfen der Unterlagen oder, wenn dies angezeigt ist, durch Laborprüfungen vor. Die Grundsätze der Risiko-bewertung werden hierbei berücksichtigt.
Im Jahr 2010 wurden durch die Bundesnetz- agentur insgesamt ca. 4.620 Marktüberwa-chungsaktivitäten durchgeführt. Dabei wurden 2.723 Serien/Einzelgeräte administra-tiv und/oder messtechnisch überprüft. Diese Anzahl teilt sich auf in 1.865 Geräte, die unter die EMV-RL fallen, und 858 Geräte, die nach R&TTE-RL zu überprüfen sind. Hinsichtlich der CE-Kennzeichnung sowie weiterer administra-tiver Anforderungen wurden bei 318 Geräten Mängel nach der EMV-RL und bei 455 Geräten Mängel nach der R&TTE-RL festgestellt.
766 Serien und 368 Einzelgeräte wurden labor-technisch überprüft. Hierbei waren 227 Serien und 90 Einzelgeräte auffällig, d. h., es entspra-chen 29,6 Prozent der im Labor überprüften Serien bzw. 24,5 Prozent der Einzelgeräte nicht
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den vorgeschriebenen Anforderungen.
Prüfungsschwerpunkte waren 2010 neben Funksteckdosen auch bestimmte Mobilfunk-telefone bzw. funkgesteuerte Spielzeuge.
Im Verlauf des Jahres 2010 wurden im Rahmen von Folgemaßnahmen zu auffälligen Produk-ten insgesamt 505 markteinschränkende Maßnahmen vorgenommen (219 Vertriebsver-bote sowie 286 Festsetzungsschreiben).
Im Rahmen der Marktüberwachung im Internet ermittelte die Bundesnetzagentur in Zusam- menarbeit mit verschiedenen Internetplattfor-men insgesamt 80 Anbieter nichtkonformer Produkte, wovon 73 aus EU-Mitgliedstaaten und sieben aus Drittstaaten stammten. Im Zuge dieser Zusammenarbeit konnte eine Gesamtzahl von 293 Angeboten mit insge-samt 239.979 Produkten gesperrt werden.
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bezüglich der Einfuhr nichtkon-former Produkte aus Drittstaaten wurde die Bundesnetzagentur von den Zollbehörden über 613 Sendungen informiert. In 78,8 Prozent dieser Fälle wurde eine dauerhafte Aussetzung der Freigabe der jeweiligen Produkte zum freien Warenverkehr auf dem Gemeinschafts-markt beim Zoll erwirkt.
Im Rahmen eines Verwaltungsabkommens mit dem UBA überprüft die Bundesnetzagentur zudem die Kennzeichnung gemäß Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altge-räte („Elektroschrott-Richtlinie“). Im Jahr 2010 wurden 841 Prüfungen durchgeführt.
Funkanlagen, die auf Frequenzen betrieben werden, deren Nutzung nicht gemeinschafts-weit harmonisiert ist, sind auf Grundlage des
FTEG mindestens vier Wochen vor dem beab- sichtigten Inverkehrbringen den einzelstaatli-chen Behörden der Mitgliedstaaten, die für das Frequenzmanagement zuständig sind, anzu- zeigen. Die Bundesnetzagentur gibt den Inver-kehrbringern Hinweise zur Art der für den Betrieb der Funkanlagen erforderlichen Frequenzzuteilung (Allgemein- oder Einzelzu-teilung) und weist ggf. auch auf bestehende Einschränkungen der Frequenznutzung in Deutschland hin. Die Zahl der bei der Bundes-netzagentur eingegangenen Mitteilungen lag im Jahr 2010 durchschnittlich bei 105 pro Monat.
Elektromagnetische Umweltverträglichkeit Im Aufgabengebiet EMVU wurde das Informa- tionsangebot der Bundesnetzagentur im Inter-net erheblich erweitert. Insbesondere wurde dem vielfach über das EMF-Internetportal mitgeteilten Wunsch nach mehr technischen Hintergrundinformationen nachgekommen.
Die Anzahl der Aufrufe der EMVU-Internetsei-ten war im Jahr 2010 ungemindert hoch.
Häufig werden in der Nachbarschaft durchge-führte Neuinstallationen oder Veränderungen eines bestehenden Funkanlagenstandorts mit Hilfe der EMF-Datenbank mitverfolgt und auch über die hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse hinterfragt. Diese Transparenz konnte vielfach Missverständnisse und Fehlinformationen vermeiden und somit zur Versachlichung der EMF-Diskussion beitragen.
Zur Feststellung von Grenzwertüberschrei-tungen wurde im Bundesgebiet an
1.780 Messpunkten das hochfrequente Frequenzspektrum untersucht und bewertet.
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Grenzwerte eingehalten wurden. Die Festlegung der Messpunkte erfolgte, wie bei
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den vorangegangenen Messkampagnen auch, mit Beteiligung der Bundesländer.
Im besonderen Interesse stand das automati-sche Messsystem zur Erfassung der örtlichen Immissionen von Funkanlagen. Mit diesem vollautomatischen Messsystem lässt sich rund um die Uhr die Feldstärke von Funkanlagen erfassen und die resultierende Grenzwertaus- schöpfung auf den Internetseiten der Bundes-netzagentur ablesen. Die insgesamt 13 Systeme wurden ausschließlich auf Wunsch von Gemeinden oder Landesumweltministerien aufgestellt, um Fragen zum zeitlichen Verlauf der Grenzwertausschöpfung beantworten zu können. Die wartungsfreien Messstationen können durch einfaches Anschließen an einen Stromanschluss in Betrieb genommen werden.
In der Regel wird dies von der Gemeinde vorge-nommen. Der genaue Aufstellungsort kann somit von der Gemeinde gewählt werden.
Neuinstallationen oder Änderungen von stand-ortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen benötigen zum Betrieb eine Standortbescheini-gung der Bundesnetzagentur als Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. Zu diesen Funkanlagen gehören u. a. Anlagen des digitalen Polizeifunks oder der neuen Mobil-funktechnik LTE. Im Jahr 2010 erteilte die Bundesnetzagentur insgesamt 18.962 Standort-bescheinigungen. Das Standortverfahren kann seit Frühjahr 2010 auch elektronisch durchge-führt werden. Hierzu wurde die EMF-Datenbank durch ein weiteres Online-Portal erweitert.
Standortmitbenutzung von Mobilfunkanlagen 2010
31,1 %
37,3 % 8,0 %
4,6 % 2,8 %
3,2 % 13,0 %
mit einer Mobilfunkanlage mit zwei Mobilfunkanlagen mit drei Mobilfunkanlagen mit vier Mobilfunkanlagen mit fünf Mobilfunkanlagen mit sechs Mobilfunkanlagen mit mehr als sechs Mobilfunkanlagen
Nähere Informationen zu den genannten Themengebieten können auf den EMF-Inter-netseiten der Bundesnetzagentur abgerufen werden (http://emf.bundesnetzagentur.de/).
DATENSCHUTZ IN DER TELE