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AKTIVITÄTEN DES PRÜF- UND MESSDIENSTES

Besondere Aufsicht

AKTIVITÄTEN DES PRÜF- UND MESSDIENSTES

Einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz  leistet der Prüf- und Messdienst (PMD) der  Bundesnetzagentur. Die Sicherstellung einer  effizienten und störungsfreien Nutzung des  Frequenzspektrums sowie der elektromagneti-schen Umweltverträglichkeit (EMVU) ist eine  bundesweite Schwerpunktaufgabe des PMD. 

Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe verfügt der  PMD nicht nur über modernste stationäre und  mobile Messtechnik, sondern ist auch an vielen  Stellen in der Bundesrepublik in den Dienstleis-tungszentren der Bundesnetzagentur präsent. 

Unter den vielfältigen und umfangreichen  Prüf- und Messaktivitäten sind die Beseitigung  funktechnischer Störungen, die Prüfung von  Frequenznutzungen, die Marktaufsicht,  Messungen zur EMVU und die Ermittlung von  Frequenznutzungen ohne Zuteilung hervorzu-heben. Ein Teil dieser Aufgaben ist dabei nur  noch im Rahmen internationaler Zusammen-arbeit sinnvoll zu bewältigen.

Störungsbearbeitung

Die Aufklärung von elektromagnetischen und  funktechnischen Störungen (Störungsbearbei- tung) ist nach wie vor eine Schwerpunktauf-gabe des PMD. Dies umfasst insbesondere auch  sicherheitsrelevante Funkdienste und -anwen- dungen der Luftfahrt, der Behörden und Orga-nisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder  anderer öffentlicher Bedarfsträger. Zur Ermitt- lung inländischer wie auch ausländischer Stör-quellen kommen abhängig vom jeweiligen  Störungsfall neben stationären Mess- und Peilsta- tionen auch universell ausgestattete Funkmess-fahrzeuge sowie verschiedene Spezialfahrzeuge  zum Einsatz.

In der Masse der bearbeiteten Funkstörungen  überwiegen, wie in den Berichtszeiträumen  zuvor, Störungen beim Rundfunkempfang  und bei anderen Sende- und Empfangsfunk- stellen. Aber auch im Bereich sicherheitsrele-vanter Funkdienste traten zahlreiche 

Störungen auf, allein im Flugfunk weit über  700. Letztere werden vom PMD grundsätzlich  mit höchster Priorität bearbeitet. Nur ein  verhältnismäßig geringer Anteil betraf elekt- romagnetische Unverträglichkeiten an sonsti-gen elektrischen/elektronischen Anlagen  bzw. Geräten, z. B. durch defekte Heizungs-steuerungen.

In Ballungsräumen melden Betreiber von  UMTS-Netzen immer häufiger, dass ihre Basis-stationen durch andere Frequenznutzungen  beeinträchtigt werden und dadurch die Quali-tätsparameter ihrer Netze nicht eingehalten  werden können. Messtechnische Untersuchun- gen des PMD haben ergeben, dass sowohl Satel-litenempfangsanlagen mit unzureichender  Dämpfung der Störstrahlung als auch DECT-Telefone, die durch einen Gerätedefekt im  UMTS-Empfangsbereich senden, als Störquelle  auftreten. Die Verursacher müssen die Fehler-quellen beseitigen.

Eine Besonderheit stellt die Störungsbearbei-tung im Rahmen von Großveranstaltungen  dar. Bei ausgewählten Veranstaltungen ist der  PMD während der gesamten Zeitdauer der  Veranstaltung vor Ort präsent und kann so im  Störungsfall sofort, d. h. noch vor oder während  der Veranstaltung, die Ermittlung der 

Störungsursache aufnehmen. Durch die zeit-nahe Bearbeitung der Störungsfälle wird eine  hohe Aufklärungsquote erzielt, was letztlich  mit dazu beiträgt, dass wichtige Ereignisse  störungsfrei in Bild und Ton übertragen 

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werden können. Von besonderer Relevanz ist  bei solchen Veranstaltungen auch, dass die  betreffenden Organisations- und Sicherheits-organe störungsfrei kommunizieren können.

Der PMD verfügt mit der Messstelle für Welt- raumfunkdienste Leeheim (zwischen Darm-stadt und Mainz) zudem über technische  Möglichkeiten zur Funkstörungsbearbeitung  und Überwachung der Frequenznutzungen bei  den Weltraumfunkdiensten. Dem Verbraucher  kommt dies z. B. als Nutzer von Satellitenemp-fangsanlagen oder von GPS- und zukünftig  Galileo-Empfängern zugute. Darüber hinaus  übernimmt die Messstelle zahlreiche Aufgaben  zur störungsfreien und effizienten Nutzung  von Kommunikations- und Rundfunksatelli-tensystemen.

Die Messstelle für Weltraumfunkdienste bietet  die Möglichkeit, neben Messaufträgen, die aus  den gesetzlichen Verpflichtungen entstehen,  in einem gewissen Umfang zusätzliche Mess-aufträge für andere europäische Verwaltungen  durchzuführen. Auf Grundlage eines „Memo-randum of Understanding“, dem bisher die  Verwaltungen aus Frankreich, Großbritannien,  den Niederlanden, der Schweiz und Spanien  beigetreten sind, führt die Messstelle gegen  Kostenerstattung Messungen auch für diese  Länder durch.

Funkstörungen können unter einer von der  Bundesnetzagentur betriebenen Serviceruf-nummer gemeldet werden. Diese kann von  Privatpersonen, Firmen und Institutionen rund  um die Uhr genutzt werden. Die zur Meldung  von Funkstörungen eingerichtete bundesein-heitliche Servicerufnummer 0180 3 232323  (Festnetzpreis 9 ct/min; Mobilfunkpreis max. 

42 ct/min) wurde auch im Berichtszeitraum mit 

mehreren 100.000 Anrufen wieder in hohem  Maße in Anspruch genommen.

Marktüberwachung nach EMVG und FTEG Die Bundesnetzagentur führt Prüfungen von  elektrischen Geräten am Markt durch. Grund-lage hierfür sind die europäische Richtlinie  2004/108/EG über die elektromagnetische  Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMV-RL)  sowie die europäische Richtlinie 1999/5/EG  über Funkanlagen und Telekommunikations-endeinrichtungen (R&TTE-RL). Diese beiden  Richtlinien sind durch das EMVG und das FTEG  in nationales Recht umgesetzt worden.

Im Rahmen der Marktüberwachung überprüft  die Bundesnetzagentur die grundlegenden  Anforderungen an die Geräte. Dabei geht sie  anhand von Stichproben und durch Prüfen der  Unterlagen oder, wenn dies angezeigt ist, durch  Laborprüfungen vor. Die Grundsätze der Risiko-bewertung werden hierbei berücksichtigt.

Im Jahr 2010 wurden durch die Bundesnetz- agentur insgesamt ca. 4.620 Marktüberwa-chungsaktivitäten durchgeführt. Dabei  wurden 2.723 Serien/Einzelgeräte administra-tiv und/oder messtechnisch überprüft. Diese  Anzahl teilt sich auf in 1.865 Geräte, die unter  die EMV-RL fallen, und 858 Geräte, die nach  R&TTE-RL zu überprüfen sind. Hinsichtlich der  CE-Kennzeichnung sowie weiterer administra-tiver Anforderungen wurden bei 318 Geräten  Mängel nach der EMV-RL und bei 455 Geräten  Mängel nach der R&TTE-RL festgestellt.

766 Serien und 368 Einzelgeräte wurden labor-technisch überprüft. Hierbei waren 227 Serien  und 90 Einzelgeräte auffällig, d. h., es entspra-chen 29,6 Prozent der im Labor überprüften  Serien bzw. 24,5 Prozent der Einzelgeräte nicht 

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den vorgeschriebenen Anforderungen. 

Prüfungsschwerpunkte waren 2010 neben  Funksteckdosen auch bestimmte Mobilfunk-telefone bzw. funkgesteuerte Spielzeuge.

Im Verlauf des Jahres 2010 wurden im Rahmen  von Folgemaßnahmen zu auffälligen Produk-ten insgesamt 505 markteinschränkende  Maßnahmen vorgenommen (219 Vertriebsver-bote sowie 286 Festsetzungsschreiben).

Im Rahmen der Marktüberwachung im Internet  ermittelte die Bundesnetzagentur in Zusam- menarbeit mit verschiedenen Internetplattfor-men insgesamt 80 Anbieter nichtkonformer  Produkte, wovon 73 aus EU-Mitgliedstaaten  und sieben aus Drittstaaten stammten. Im  Zuge dieser Zusammenarbeit konnte eine  Gesamtzahl von 293 Angeboten mit insge-samt 239.979 Produkten gesperrt werden.

Auf der Grundlage der Verordnung (EG)  Nr. 765/2008 bezüglich der Einfuhr nichtkon-former Produkte aus Drittstaaten wurde die  Bundesnetzagentur von den Zollbehörden über  613 Sendungen informiert. In 78,8 Prozent  dieser Fälle wurde eine dauerhafte Aussetzung  der Freigabe der jeweiligen Produkte zum  freien Warenverkehr auf dem Gemeinschafts-markt beim Zoll erwirkt.

Im Rahmen eines Verwaltungsabkommens mit  dem UBA überprüft die Bundesnetzagentur  zudem die Kennzeichnung gemäß Richtlinie  2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altge-räte („Elektroschrott-Richtlinie“). Im Jahr 2010  wurden 841 Prüfungen durchgeführt.

Funkanlagen, die auf Frequenzen betrieben  werden, deren Nutzung nicht gemeinschafts-weit harmonisiert ist, sind auf Grundlage des 

FTEG mindestens vier Wochen vor dem beab- sichtigten Inverkehrbringen den einzelstaatli-chen Behörden der Mitgliedstaaten, die für das  Frequenzmanagement zuständig sind, anzu- zeigen. Die Bundesnetzagentur gibt den Inver-kehrbringern Hinweise zur Art der für den  Betrieb der Funkanlagen erforderlichen  Frequenzzuteilung (Allgemein- oder Einzelzu-teilung) und weist ggf. auch auf bestehende  Einschränkungen der Frequenznutzung in  Deutschland hin. Die Zahl der bei der Bundes-netzagentur eingegangenen Mitteilungen lag  im Jahr 2010 durchschnittlich bei 105 pro  Monat.

Elektromagnetische Umweltverträglichkeit Im Aufgabengebiet EMVU wurde das Informa- tionsangebot der Bundesnetzagentur im Inter-net erheblich erweitert. Insbesondere wurde  dem vielfach über das EMF-Internetportal  mitgeteilten Wunsch nach mehr technischen  Hintergrundinformationen nachgekommen. 

Die Anzahl der Aufrufe der EMVU-Internetsei-ten war im Jahr 2010 ungemindert hoch. 

Häufig werden in der Nachbarschaft durchge-führte Neuinstallationen oder Veränderungen  eines bestehenden Funkanlagenstandorts mit  Hilfe der EMF-Datenbank mitverfolgt und auch  über die hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse  hinterfragt. Diese Transparenz konnte vielfach  Missverständnisse und Fehlinformationen  vermeiden und somit zur Versachlichung der  EMF-Diskussion beitragen.

Zur Feststellung von Grenzwertüberschrei-tungen wurde im Bundesgebiet an 

1.780 Messpunkten das hochfrequente  Frequenzspektrum untersucht und bewertet. 

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass  die Grenzwerte eingehalten wurden. Die  Festlegung der Messpunkte erfolgte, wie bei 

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den vorangegangenen Messkampagnen  auch, mit Beteiligung der Bundesländer.

Im besonderen Interesse stand das automati-sche Messsystem zur Erfassung der örtlichen  Immissionen von Funkanlagen. Mit diesem  vollautomatischen Messsystem lässt sich rund  um die Uhr die Feldstärke von Funkanlagen  erfassen und die resultierende Grenzwertaus- schöpfung auf den Internetseiten der Bundes-netzagentur ablesen. Die insgesamt 13 Systeme  wurden ausschließlich auf Wunsch von  Gemeinden oder Landesumweltministerien  aufgestellt, um Fragen zum zeitlichen Verlauf  der Grenzwertausschöpfung beantworten zu  können. Die wartungsfreien Messstationen  können durch einfaches Anschließen an einen  Stromanschluss in Betrieb genommen werden. 

In der Regel wird dies von der Gemeinde vorge-nommen. Der genaue Aufstellungsort kann  somit von der Gemeinde gewählt werden.

Neuinstallationen oder Änderungen von stand-ortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen  benötigen zum Betrieb eine Standortbescheini-gung der Bundesnetzagentur als Nachweis der  Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von  Personen in elektromagnetischen Feldern. Zu  diesen Funkanlagen gehören u. a. Anlagen des  digitalen Polizeifunks oder der neuen Mobil-funktechnik LTE. Im Jahr 2010 erteilte die  Bundesnetzagentur insgesamt 18.962 Standort-bescheinigungen. Das Standortverfahren kann  seit Frühjahr 2010 auch elektronisch durchge-führt werden. Hierzu wurde die EMF-Datenbank  durch ein weiteres Online-Portal erweitert.

Standortmitbenutzung von Mobilfunkanlagen 2010

31,1 %

37,3 % 8,0 %

4,6 % 2,8 %

3,2 % 13,0 %

mit einer Mobilfunkanlage mit zwei Mobilfunkanlagen mit drei Mobilfunkanlagen mit vier Mobilfunkanlagen mit fünf Mobilfunkanlagen mit sechs Mobilfunkanlagen mit mehr als sechs Mobilfunkanlagen

Nähere Informationen zu den genannten  Themengebieten können auf den EMF-Inter-netseiten der Bundesnetzagentur abgerufen  werden (http://emf.bundesnetzagentur.de/).

DATENSCHUTZ IN DER TELE