• Keine Ergebnisse gefunden

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT

Im Dokument Inhalt Seite zurück Seite vor Kapitel (Seite 127-132)

Diskussion über Netzneutralität – NGA-Forum hat Arbeit aufgenommen – Rufnummern für „Harmonisierte Dienste von sozialem Wert“ zugeteilt – Aktualisierungen des

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT

Automatisiertes Auskunftsverfahren nach § 112 TKG

Sicherheitsbehörden erhalten über die Bundes-netzagentur zur Erfüllung ihres gesetzlichen  Auftrags von den Tk-Diensteanbietern aus 

deren kundendateien Auskünfte über Namen  und Anschriften der Inhaber von Rufnum-mern. Zurzeit können rund 250 bei der  Bundesnetzagentur registrierte Behörden bei  135 Tk-Diensteanbietern entsprechende  Bestandsdaten abrufen.

Auskunftsersuchen von Sicherheitsbehörden und Abfragen bei den TK-Diensteanbietern 2001–2010

5 10 15 20 25 30 35 40

2010 2009

2008 2007

2006 2005

2004 2003

2002 2001

1,5 Mio.

3,2 2,0

5,5 2,7

8,1

2,9 10,1

3,4 13,9

3,6 18,6

3,9 22,2

4,2 26,6

4,5 31,5

6,0 36,0

Ersuchen von Sicherheitsbehörden Abfragen bei TK-Diensteanbietern

Sicherheitsbehörde Bundesnetzagentur Telekommunikationsdiensteanbieter

Inhalt Seite zurück Seite vor Kapitel

Technische Umsetzung von Überwachungs-maßnahmen und Erteilung von Auskünften nach § 110 TKG

mit ihren Aufgaben bei der technischen Umset-zung von Überwachungsmaßnahmen leistet  die Bundesnetzagentur einen wichtigen  Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen  Sicherheit. Insbesondere die Technische Richt-linie nach § 110 Abs. 3 TkG ist eine wesentliche  Grundlage für die Gestaltung der Überwa- chungstechnik durch die beteiligten Tk-Unter-nehmen, Hersteller und Sicherheitsbehörden. 

Die Richtlinie wird bei Bedarf an neue Tk-Tech- nologien angepasst. Dazu begleitet die Bundes-netzagentur – entsprechend der gesetzlichen  Vorgabe – die neuen Themen zunächst in den  Standardisierungsgremien. 

Im Jahr 2010 wurden diesbezüglich bereits  weitgehend Festlegungen für die neue Gene-ration des mobilfunks, lTE, in den Standard  aufgenommen. Die Bundesnetzagentur hat  aufgrund der anlaufenden Einführung dieser  neuen Technik bei den deutschen mobilfunk- netzbetreibern hierzu die nationalen Überwa-chungsanforderungen eingebracht. Auch für  die weiterentwicklung der VoIP-Spezifikation  wurden die nationalen Anforderungen für  die Überwachungstechnik in die laufende  Standardisierungsarbeit eingebracht.

Qualifizierte elektronische Signatur Die Bundesnetzagentur hat als zuständige  Behörde nach dem SigG im Jahr 2010 die  Betriebsanzeige eines weiteren großen  Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA) – der  Bundesagentur für Arbeit – entgegengenom-men. Allen akkreditierten ZDA wurden im  Berichtszeitraum im Rahmen des Betriebs des  nationalen Trust-Centers die für ihre Tätigkeit 

benötigten qualifizierten Zertifikate ausge- stellt und im Verzeichnisdienst der Bundes-netzagentur nachprüfbar gehalten; die  Einhaltung von SigG und Signaturverord-nung wurde wie in den Vorjahren durch  diverse Aufsichtsmaßnahmen bei den deut-schen ZDA gewährleistet. Ersten Angriffen  auf bestätigte Produkte für qualifizierte elek-tronische Signaturen wurde zeitnah und  wirkungsvoll begegnet.

mit der Einführung der qualifizierten elektro-nischen Signatur im Dokumentationsprozess  zum Entsorgungsverfahren der deutschen  Abfallwirtschaft (eANV) sowie der Ausgabe des  neuen Personalausweises (nPA), der für die  Nutzung zur qualifizierten elektronischen  Signatur vorbereitet ist, sind 2010 zwei Groß-projekte angelaufen, die eine deutlich spürbare  positive Resonanz im marktgeschehen fanden  und neue Fragestellungen und Herausforde-rungen mit sich brachten.

Die Beratungsleistung für wirtschaft, Behör-den sowie für Bürger zum Thema qualifizierte  elektronische Signatur hat erneut – angeregt  durch diese Großprojekte – auf nationaler wie  internationaler Ebene stark zugenommen. 

Transparenz, Aktualität und Nutzbarkeit der  von der Bundesnetzagentur zur qualifizierten  elektronischen Signatur und den ZDA im Inter-net veröffentlichten Informationen wurden  durch umfangreiche Neugestaltungen erheb-lich verbessert.

Die Zusammenarbeit mit Gremien wie dem  CAST e. V., einem kompetenzzentrum für  IT-Sicherheit in Darmstadt, wurde erfolgreich  fortgesetzt. Die Zusammenarbeit und das  Engagement auf internationaler Ebene wurden  durch die Ausrichtung eines Treffens der FESA  am Standort mainz sowie die Vertretung 

127 TElEkommUNIkATIoN | wEITERE ENTSCHEIDUNGEN

deutscher Interessen bezüglich der europäi- schen Standardisierung im Bereich der qualifi-zierten elek tronischen Signatur bei ETSI/ESI  intensiviert. Die Bundesnetzagentur leitete  weiterhin die Arbeitsgemeinschaft anerkann-ter Prüf- und Bestätigungsstellen und bot so  eine Plattform zur koordinierung und  Entwicklung der von den Prüf- und Bestäti-gungsstellen angewandten Arbeitsabläufe.

Eine besondere Herausforderung bestand auch  im vergangenen Jahr in der Erstellung und  Fortschreibung der „vertrauenswürdigen liste“ 

der Bundesrepublik Deutschland (Trusted list),  einer Sammlung von Informationen zu den  ZDA. Hier wurde in Gremienarbeit bei der  mitentwicklung und der Harmonisierung der  listen aller mitgliedstaaten der EU ein wichti- ger Beitrag zum Ziel einer länderübergreifen-den Prüfbarkeit qualifizierter elektronischer  Signaturen geleistet.

Die Bundesnetzagentur publizierte im Jahr 2010  aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtungen  weiterhin Produktbestätigungen für qualifi- zierte elektronische Signaturen, Herstellerer-klärungen, die den Anforderungen des SigG  und der Signaturverordnung entsprechen,  sowie geeignete Algorithmen und zugehörige  Parameter für qualifizierte elektronische  Signaturen.

INFRASTRUKTURATLAS

Die Bundesnetzagentur hat einen bundeswei-ten Infrastrukturatlas erstellt, der seit dem  8. Dezember 2009 genutzt werden kann. Der  Infrastrukturatlas enthält Daten über in  Deutschland vorhandene Infrastruktur, die  beim Aufbau von Breitbandnetzen grundsätz-lich mitgenutzt werden könnte. Die Daten 

geben Auskunft über vorhandene Glasfaser-leitungen, leerrohre, HVt, kVz, Sendemasten,  Antennenstandorte sowie andere geeignete  Infrastruktur. Sie stammen zurzeit von etwa  130 Unternehmen, die sich freiwillig am  Aufbau des Infrastrukturatlas beteiligt haben. 

Der Infrastrukturatlas setzt eine maßnahme  der Breitbandstrategie der Bundesregierung  um und richtet sich an alle am Breitbandaus- bau Beteiligten, also Unternehmen, Gebiets-körperschaften und Planungsbüros.

Der Infrastrukturatlas wird in einem mehrstu-figen Verfahren eingeführt: In der ersten  Phase können Vertreter der länder, der (land-) kreise sowie der kreisfreien Städte als Abfrage-berechtigte einen Antrag auf Nutzung des  Infrastrukturatlas bei der Bundesnetzagentur  stellen. kreisangehörige kommunen, 

Tk-Unternehmen sowie Planungsbüros sind  Nutzungsberechtigte des Infrastrukturatlas. 

Sie können sich über den regional zuständigen  Abfrage berechtigten ebenfalls an die Bundes-netzagentur wenden.

Bis Ende 2010 wurden 291 Anträge auf Nutzung  des Infrastrukturatlas gestellt, etwa die Hälfte  davon stammt aus den ländern Sachsen,  Baden-württemberg und Nordrhein-westfalen. 

Als Antragsteller traten in erster linie  Planungsbüros und kommunen auf, wobei  Planungsbüros Anträge stets im Auftrag von  Gebietskörperschaften stellten. Daraus folgt,  dass der Infrastrukturatlas bislang ganz über-wiegend von Gebietskörperschaften im  Rahmen ihrer Breitbandausbauvorhaben  genutzt wird.

Im Rahmen der Antragsbearbeitung erstellt  die Bundesnetzagentur Übersichten über die in  der jeweiligen Region gemeldete Infrastruktur 

Inhalt Seite zurück Seite vor Kapitel

und stellt diese dem Antragsteller zur Verfü- gung. Der Antragsteller bekommt darin durch-schnittlich acht Unternehmen genannt, die  über Infrastruktur verfügen, die im Rahmen  des Breitbandausbaus grundsätzlich mitge-nutzt werden kann. Die Bundesnetzagentur 

tritt hier somit in erster linie als kontaktver- mittler auf. Inwieweit hieraus mitnutzungsver-einbarungen möglich werden, hängt dann von  den Verhandlungen mit den Infrastrukturin-habern ab. Die Bundesnetzagentur hat jedoch  einen Feedback-mechanismus etabliert, aus  dem sich im laufe des Jahres 2011 erste Erkennt-nisse ergeben dürften.

Beauskunftete Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland 2009–2010

beauskunftete Gebiete Maßstab 1 : 6.000.000

Geoinformation © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

129 TElEkommUNIkATIoN | wEITERE ENTSCHEIDUNGEN

Die bislang bearbeiteten Anträge repräsentieren  eine Fläche, auf der etwa 12.500.000 Einwohner  leben. In Anbetracht der Tatsache, dass die  meisten Anträge aus eher ländlich geprägten  Gebieten stammen, ist somit festzustellen, dass  der Infrastrukturatlas gut genutzt wird.

In einer zweiten Phase ist geplant, dass die  Bundesnetzagentur topographische karten im  PDF-Format erstellt, auf denen die relevante  Infrastruktur verzeichnet ist. Die Einführung  dieser Phase, die ursprünglich bereits am  1. mai 2010 beginnen sollte, verzögert sich, weil  noch nicht das Einverständnis aller beteiligten  Unternehmen zu einer derartigen Nutzung  ihrer Daten vorliegt. Auf der Grundlage der  freiwilligen lösung hat die Bundesnetz- agentur derzeit nur beschränkte möglichkei-ten, den Einigungsprozess voranzutreiben. 

mittelfristig soll der Infrastrukturatlas dem  berechtigten Nutzerkreis als webGIS-lösung  im Internet zur Verfügung gestellt werden. 

Inhalt Seite zurück Seite vor Kapitel

Im Dokument Inhalt Seite zurück Seite vor Kapitel (Seite 127-132)