Diskussion über Netzneutralität – NGA-Forum hat Arbeit aufgenommen – Rufnummern für „Harmonisierte Dienste von sozialem Wert“ zugeteilt – Aktualisierungen des
ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Automatisiertes Auskunftsverfahren nach § 112 TKG
Sicherheitsbehörden erhalten über die Bundes-netzagentur zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags von den Tk-Diensteanbietern aus
deren kundendateien Auskünfte über Namen und Anschriften der Inhaber von Rufnum-mern. Zurzeit können rund 250 bei der Bundesnetzagentur registrierte Behörden bei 135 Tk-Diensteanbietern entsprechende Bestandsdaten abrufen.
Auskunftsersuchen von Sicherheitsbehörden und Abfragen bei den TK-Diensteanbietern 2001–2010
5 10 15 20 25 30 35 40
2010 2009
2008 2007
2006 2005
2004 2003
2002 2001
1,5 Mio.
3,2 2,0
5,5 2,7
8,1
2,9 10,1
3,4 13,9
3,6 18,6
3,9 22,2
4,2 26,6
4,5 31,5
6,0 36,0
Ersuchen von Sicherheitsbehörden Abfragen bei TK-Diensteanbietern
Sicherheitsbehörde Bundesnetzagentur Telekommunikationsdiensteanbieter
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Technische Umsetzung von Überwachungs-maßnahmen und Erteilung von Auskünften nach § 110 TKG
mit ihren Aufgaben bei der technischen Umset-zung von Überwachungsmaßnahmen leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere die Technische Richt-linie nach § 110 Abs. 3 TkG ist eine wesentliche Grundlage für die Gestaltung der Überwa- chungstechnik durch die beteiligten Tk-Unter-nehmen, Hersteller und Sicherheitsbehörden.
Die Richtlinie wird bei Bedarf an neue Tk-Tech- nologien angepasst. Dazu begleitet die Bundes-netzagentur – entsprechend der gesetzlichen Vorgabe – die neuen Themen zunächst in den Standardisierungsgremien.
Im Jahr 2010 wurden diesbezüglich bereits weitgehend Festlegungen für die neue Gene-ration des mobilfunks, lTE, in den Standard aufgenommen. Die Bundesnetzagentur hat aufgrund der anlaufenden Einführung dieser neuen Technik bei den deutschen mobilfunk- netzbetreibern hierzu die nationalen Überwa-chungsanforderungen eingebracht. Auch für die weiterentwicklung der VoIP-Spezifikation wurden die nationalen Anforderungen für die Überwachungstechnik in die laufende Standardisierungsarbeit eingebracht.
Qualifizierte elektronische Signatur Die Bundesnetzagentur hat als zuständige Behörde nach dem SigG im Jahr 2010 die Betriebsanzeige eines weiteren großen Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA) – der Bundesagentur für Arbeit – entgegengenom-men. Allen akkreditierten ZDA wurden im Berichtszeitraum im Rahmen des Betriebs des nationalen Trust-Centers die für ihre Tätigkeit
benötigten qualifizierten Zertifikate ausge- stellt und im Verzeichnisdienst der Bundes-netzagentur nachprüfbar gehalten; die Einhaltung von SigG und Signaturverord-nung wurde wie in den Vorjahren durch diverse Aufsichtsmaßnahmen bei den deut-schen ZDA gewährleistet. Ersten Angriffen auf bestätigte Produkte für qualifizierte elek-tronische Signaturen wurde zeitnah und wirkungsvoll begegnet.
mit der Einführung der qualifizierten elektro-nischen Signatur im Dokumentationsprozess zum Entsorgungsverfahren der deutschen Abfallwirtschaft (eANV) sowie der Ausgabe des neuen Personalausweises (nPA), der für die Nutzung zur qualifizierten elektronischen Signatur vorbereitet ist, sind 2010 zwei Groß-projekte angelaufen, die eine deutlich spürbare positive Resonanz im marktgeschehen fanden und neue Fragestellungen und Herausforde-rungen mit sich brachten.
Die Beratungsleistung für wirtschaft, Behör-den sowie für Bürger zum Thema qualifizierte elektronische Signatur hat erneut – angeregt durch diese Großprojekte – auf nationaler wie internationaler Ebene stark zugenommen.
Transparenz, Aktualität und Nutzbarkeit der von der Bundesnetzagentur zur qualifizierten elektronischen Signatur und den ZDA im Inter-net veröffentlichten Informationen wurden durch umfangreiche Neugestaltungen erheb-lich verbessert.
Die Zusammenarbeit mit Gremien wie dem CAST e. V., einem kompetenzzentrum für IT-Sicherheit in Darmstadt, wurde erfolgreich fortgesetzt. Die Zusammenarbeit und das Engagement auf internationaler Ebene wurden durch die Ausrichtung eines Treffens der FESA am Standort mainz sowie die Vertretung
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deutscher Interessen bezüglich der europäi- schen Standardisierung im Bereich der qualifi-zierten elek tronischen Signatur bei ETSI/ESI intensiviert. Die Bundesnetzagentur leitete weiterhin die Arbeitsgemeinschaft anerkann-ter Prüf- und Bestätigungsstellen und bot so eine Plattform zur koordinierung und Entwicklung der von den Prüf- und Bestäti-gungsstellen angewandten Arbeitsabläufe.
Eine besondere Herausforderung bestand auch im vergangenen Jahr in der Erstellung und Fortschreibung der „vertrauenswürdigen liste“
der Bundesrepublik Deutschland (Trusted list), einer Sammlung von Informationen zu den ZDA. Hier wurde in Gremienarbeit bei der mitentwicklung und der Harmonisierung der listen aller mitgliedstaaten der EU ein wichti- ger Beitrag zum Ziel einer länderübergreifen-den Prüfbarkeit qualifizierter elektronischer Signaturen geleistet.
Die Bundesnetzagentur publizierte im Jahr 2010 aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtungen weiterhin Produktbestätigungen für qualifi- zierte elektronische Signaturen, Herstellerer-klärungen, die den Anforderungen des SigG und der Signaturverordnung entsprechen, sowie geeignete Algorithmen und zugehörige Parameter für qualifizierte elektronische Signaturen.
INFRASTRUKTURATLAS
Die Bundesnetzagentur hat einen bundeswei-ten Infrastrukturatlas erstellt, der seit dem 8. Dezember 2009 genutzt werden kann. Der Infrastrukturatlas enthält Daten über in Deutschland vorhandene Infrastruktur, die beim Aufbau von Breitbandnetzen grundsätz-lich mitgenutzt werden könnte. Die Daten
geben Auskunft über vorhandene Glasfaser-leitungen, leerrohre, HVt, kVz, Sendemasten, Antennenstandorte sowie andere geeignete Infrastruktur. Sie stammen zurzeit von etwa 130 Unternehmen, die sich freiwillig am Aufbau des Infrastrukturatlas beteiligt haben.
Der Infrastrukturatlas setzt eine maßnahme der Breitbandstrategie der Bundesregierung um und richtet sich an alle am Breitbandaus- bau Beteiligten, also Unternehmen, Gebiets-körperschaften und Planungsbüros.
Der Infrastrukturatlas wird in einem mehrstu-figen Verfahren eingeführt: In der ersten Phase können Vertreter der länder, der (land-) kreise sowie der kreisfreien Städte als Abfrage-berechtigte einen Antrag auf Nutzung des Infrastrukturatlas bei der Bundesnetzagentur stellen. kreisangehörige kommunen,
Tk-Unternehmen sowie Planungsbüros sind Nutzungsberechtigte des Infrastrukturatlas.
Sie können sich über den regional zuständigen Abfrage berechtigten ebenfalls an die Bundes-netzagentur wenden.
Bis Ende 2010 wurden 291 Anträge auf Nutzung des Infrastrukturatlas gestellt, etwa die Hälfte davon stammt aus den ländern Sachsen, Baden-württemberg und Nordrhein-westfalen.
Als Antragsteller traten in erster linie Planungsbüros und kommunen auf, wobei Planungsbüros Anträge stets im Auftrag von Gebietskörperschaften stellten. Daraus folgt, dass der Infrastrukturatlas bislang ganz über-wiegend von Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Breitbandausbauvorhaben genutzt wird.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung erstellt die Bundesnetzagentur Übersichten über die in der jeweiligen Region gemeldete Infrastruktur
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und stellt diese dem Antragsteller zur Verfü- gung. Der Antragsteller bekommt darin durch-schnittlich acht Unternehmen genannt, die über Infrastruktur verfügen, die im Rahmen des Breitbandausbaus grundsätzlich mitge-nutzt werden kann. Die Bundesnetzagentur
tritt hier somit in erster linie als kontaktver- mittler auf. Inwieweit hieraus mitnutzungsver-einbarungen möglich werden, hängt dann von den Verhandlungen mit den Infrastrukturin-habern ab. Die Bundesnetzagentur hat jedoch einen Feedback-mechanismus etabliert, aus dem sich im laufe des Jahres 2011 erste Erkennt-nisse ergeben dürften.
Beauskunftete Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland 2009–2010
beauskunftete Gebiete Maßstab 1 : 6.000.000
Geoinformation © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
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Die bislang bearbeiteten Anträge repräsentieren eine Fläche, auf der etwa 12.500.000 Einwohner leben. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Anträge aus eher ländlich geprägten Gebieten stammen, ist somit festzustellen, dass der Infrastrukturatlas gut genutzt wird.
In einer zweiten Phase ist geplant, dass die Bundesnetzagentur topographische karten im PDF-Format erstellt, auf denen die relevante Infrastruktur verzeichnet ist. Die Einführung dieser Phase, die ursprünglich bereits am 1. mai 2010 beginnen sollte, verzögert sich, weil noch nicht das Einverständnis aller beteiligten Unternehmen zu einer derartigen Nutzung ihrer Daten vorliegt. Auf der Grundlage der freiwilligen lösung hat die Bundesnetz- agentur derzeit nur beschränkte möglichkei-ten, den Einigungsprozess voranzutreiben.
mittelfristig soll der Infrastrukturatlas dem berechtigten Nutzerkreis als webGIS-lösung im Internet zur Verfügung gestellt werden.