Das Ziel, den zunehmenden Anteil der erneuerbaren Energien in die Märkte und Netze zu integrieren, rückte 2010 noch stärker in den Vordergrund der Arbeit der
NETZ- UND KAPAZITÄTSMANAGEMENT
Versorgungszuverlässigkeit Elektrizität Die Elektrizitätsnetzbetreiber müssen der Bundesnetzagentur jährlich die im Vorjahr aufgetretenen Unterbrechungen der Stromver- sorgung melden. Die Messung der Versor-gungszuverlässigkeit in Deutschland erfolgt dabei nach der international anerkannten Methode des SAIDI-Werts, der die durch-schnittliche Versorgungsunterbrechung in Minuten je angeschlossenem letztverbraucher angibt. In die Berechnung des SAIDI-Werts flie-ßen nur ungeplante Unterbrechungen ein, die länger als drei Minuten dauern und die auf atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter oder auf aus anderen Netzen rückwir-kende Störungen zurückzuführen sind, die in die Zuständigkeit des Netzbetreibers fallen.
Störungen aufgrund „höherer Gewalt“ finden
keine Berücksichtigung, weil diese als vom Netzbetreiber nicht beeinflussbar gelten.
Die Ermittlung des SAIDI-Werts 2009 basiert auf den Meldungen von 821 Netzbetreibern, die sich auf 842 Netze beziehen. 2009 lag der SAIDI-Wert und somit die Nichtverfügbarkeit von Elektrizität bei durchschnittlich 14,63 Minuten je letztverbraucher. Im Vergleich zu den Vorjahren stellt dies erneut eine Verbesserung dar. So lag der Wert 2008 bei 16,89 Minuten, 2007 bei 19,25 Minuten und 2006 noch bei 21,53 Minuten. Der aktuelle Wert belegt die auch im internationalen Vergleich hohe Zuver- lässigkeit der deutschen Elektrizitätsversor-gung.
Deutschlandweiter Netzregelverbund Die Bundesnetzagentur ordnete mit Beschluss vom 16. März 2010 die deutschlandweite Einführung des Netzregelverbunds bis spätes-tens zum 31. Mai 2010 an und schloss damit das im Jahr 2008 eingeleitete Festlegungsverfah-ren zum Einsatz von Regelenergie insoweit ab.
Die Entscheidung verpflichtet die vier ÜNB zu einer intensiven Zusammenarbeit bei der Ausregelung ihrer Netze. Dementsprechend starteten die ÜNB den Netzregelverbund am 1. Mai 2010 deutschlandweit für alle vier Regel-zonen. Dadurch können bei den jährlichen kosten dauerhafte Einsparungen in dreistelli-ger Millionenhöhe erzielt werden. Von diesen Einsparungen profitieren nicht nur Netzbetrei- ber und Stromlieferanten. Auch den Verbrau-chern könnten die Einsparungen in Form sinkender Strompreise mittelbar zugute kommen.
Eine der Hauptaufgaben der ÜNB ist der Ausgleich der permanenten leistungsun-gleichgewichte zwischen Erzeugung und
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Verbrauch. Jeder ÜNB nimmt diese Aufgabe für seine Regelzone in eigener Verantwortung wahr. Bislang konnte die separate Ausregelung der vier Regelzonen zu einem entgegengerich-teten Einsatz von Regelenergie führen, dem sog. Gegeneinanderregeln. Während in einer Regelzone zum Ausgleich einer Überspeisung sog. negative Regelenergie zum Einsatz kam, wurde in einer anderen Regelzone positive Regelenergie zum Ausgleich einer Unterspei-sung benötigt. Der Einsatz von Regelenergie ist besonders teuer, weil hierfür z. B. jederzeit einsatzbereite kraftwerkskapazitäten als Regelleistung vorgehalten werden müssen.
Unter dem angeordneten Netzregelverbund wird das Gegeneinanderregeln nun deutsch- landweit vollständig vermieden. Die leistungs-ungleichgewichte der einzelnen Regelzonen werden saldiert, so dass nur noch der verblei- bende Saldo durch den Einsatz von Regelener-gie ausgeglichen werden muss. Auch die Höhe der vorzuhaltenden Regelleistung kann durch den Netzregelverbund reduziert werden. Der Netzregelverbund führt außerdem zu einer Zusammenfassung bislang zersplitterter Teil-märkte für Regelenergie und ermöglicht so eine weitere kostensenkung durch die Erhö- hung des Wettbewerbs zwischen den Anbie-tern von Regelenergie.
Die drei ÜNB 50 Hertz Transmission GmbH, EnBW Transportnetze AG und TenneT TSO GmbH praktizierten bereits seit 2009 einen Netzregelverbund. Im Festlegungsverfahren war daher zu entscheiden, ob der Netzregelver- bund deutschlandweit, d. h. für alle vier Regel-zonen, eingeführt werden soll. Alternativ stand ein Vorschlag des vierten ÜNB Amprion GmbH zur Diskussion, der die Ausregelung der vier Übertragungsnetze durch einen sog. Zentral-
regler als zentrale Instanz vorsah. Untersu-chungen zeigten, dass beide konzepte bei wesentlichen leistungsmerkmalen ebenbürtig sind. Den Ausschlag für die Anordnung zur deutschlandweiten Einführung des Netzregel-verbunds gaben dessen schnelle Umsetzbarkeit sowie die kurzfristig zu erreichenden Einspar-potenziale in Höhe von 16 Mio. Euro je Monat.
Die Entscheidung zugunsten des Netzregel-verbunds schließt weitere künftige Schritte hin zu einer noch intensiveren Zusammenar-beit der ÜNB nicht aus. So könnte sich der Netzregelverbund künftig auch als Vorstufe zu einer weiteren Integration der Netze wie z. B. eines Zentralreglers oder einer einheitli- chen Regelzone herausstellen. Ebenfalls denk-bar ist, auf gleichberechtigter Basis einen solchen Verbund auch in Richtung der euro-päischen Nachbarländer zu erweitern.
Grenzüberschreitendes Engpass management
Nach § 56 EnWG in Verbindung mit Art. 9 der Verordnung (EG) 1228/2003 überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Strom-handelsverordnung und ihrer leitlinien. Die Bundesnetzagentur ist bestrebt, das Engpass-management an den deutschen Außengrenzen kontinuierlich zu verbessern und engagiert sich daher intensiv in den vier regionalen Initi-ativen Nordeuropa (Dänemark, Deutschland, Finnland, Norwegen und Schweden), Zentral- westeuropa (Benelux, Deutschland und Frank-reich), Zentralosteuropa (Deutschland, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tsche- chische Republik und Ungarn) sowie Zentral-südeuropa (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich und Slowe-nien). Bei der regionalen koordinierung der Engpassbewirtschaftung konnten 2010 wich-
tige Fortschritte erzielt werden. Der grenzüber-Inhalt Seite zurück Seite vor Kapitel
schreitende untertägliche Handel an den Grenzen wurde weiter verbessert, die Harmoni-sierung der Auktionsregeln vorangetrieben und die Berechnung der grenzüberschreiten-den kapazitäten weiterentwickelt.
Die erfolgreiche Einführung einer Marktkopp- lung (Market Coupling) in der Region Zentral-westeuropa im November 2010 war ein besonders wichtiger Meilenstein für die weitere Integration der Märkte. Im Rahmen dieses Projekts werden nunmehr die kapazitä- ten für den grenzüberschreitenden Strom-transport zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten nicht mehr über Auktionen, sondern zusammen mit dem entsprechenden Strom direkt über die Strom-börse vergeben. Einen besonderen Stellenwert besitzt die neu eingeführte Marktkopplung auch deswegen, weil diese von Beginn an mit der bereits existierenden Marktkopplung zwischen Deutschland und Nordeuropa (Däne-mark, Finnland, Norwegen und Schweden) vereinigt werden konnte. Die Bundesnetz-agentur leitete die Verhandlungen über die Schaffung der notwendigen Mechanismen und trug somit zur erfolgreichen koordinierung zwischen den beiden Regionen maßgeblich bei. Im Ergebnis führen die Marktkopplungen zu einem wesentlich effektiveren grenzüber- schreitenden Stromhandel und zu einer Anglei-chung der Großhandelspreise in den
beteiligten ländern.
Daneben setzte sich die Bundesnetzagentur 2010 intensiv dafür ein, dass sich im Bereich der Erzeugungsdaten die Markttransparenz weiter verbessert. Die 2009 auf der Internetseite der EEX eingerichtete Transparenzplattform deckt inzwischen fast den kompletten deutschen Markt ab.
Kapazitätsmanagement Gas
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Bundesnetzagentur bildeten 2010 die Vorberei- tungen zu einer Festlegung zum kapazitätsma-nagement im Gasbereich. Diese Festlegung soll das kapazitätsbewirtschaftungssystem sowie die transparente und diskriminierungsfreie kapazitätsvergabe für die Marktakteure rechts-sicher regeln. Das Festlegungsverfahren konnte 2010 noch nicht abgeschlossen werden, weil die Novellierung der GasNZV zu einer Verfahrenserweiterung und damit zu zusätzli-chen konsultationen führte.
Die Verfügbarkeit freier kapazitäten ist für den Wettbewerb im Gassektor von entscheidender Bedeutung. Nach wie vor besteht vor allem an Grenzkopplungspunkten und bei marktge- bietsüberschreitenden Transporten ein erhebli-cher Bedarf der Netznutzer, der durch die zur Verfügung stehenden kapazitäten nicht gedeckt werden kann. Zugleich ist in Anbe-tracht der tatsächlichen physischen Auslastung bei einigen Netzkopplungspunkten zu vermu-ten, dass kapazitäten effizienter genutzt werden können. Das im Frühjahr 2010 eingelei-tete Festlegungsverfahren zur Neugestaltung des kapazitätsmanagements umfasst als zen trale Aspekte die Bündelung von kapazitä- ten, die Standardisierung von kapazitätspro-dukten, die Ausgestaltung der Rückgabe von gebuchten kapazitäten, die Etablierung eines Day-Ahead-kapazitätshandels sowie Fragen der Ausgestaltung einer Primärkapazitätsplatt-form, auf der ab dem 1. August 2011 kapazitäten in einem Auktionsverfahren vergeben werden sollen.
ERGEG verabschiedete im Dezember 2010 unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesnetz-agentur die überarbeitete Pilot-Rahmenleitlinie
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zur kapazitätsallokation. Wesentlicher Inhalt der Rahmenleitlinie ist eine diskriminierungs- freie Vergabe europaweit standardisierter kapa-zitätsprodukte im Wege von Auktionsverfahren.
Die Rahmenleitlinie bildet die Basis für die Entwicklung von Netzkodizes, die die FNB auf Gemeinschaftsebene im Rahmen von ENTSO-G ausarbeiten.
Nach Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005, der sog. Fernleitungsverord-nung, müssen die maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkte, zu denen Informationen zu veröffentlichen sind, von den zuständigen Behörden nach konsultation der Netznutzer genehmigt werden. 16 FNB erteilte die Bundes- netzagentur im Dezember 2010 eine entspre-chende Genehmigung. Insgesamt wurden 310 Ein- und Ausspeisepunkte in Deutschland als maßgebliche Punkte im Sinne der Fernlei- tungsverordnung eingestuft. Zu diesen Punk-ten müssen die Unternehmen u. a. die maximal technische, die gebuchte und verfügbare kapa-zität sowie Auslastungsraten und lastflüsse veröffentlichen. Die Veröffentlichungen sorgen für mehr Transparenz im Gasmarkt.
Für die Bewirtschaftung einer knappen kapazität muss zunächst bekannt sein, wieviel kapazität überhaupt zur Verfügung steht. Dass bereits dies bei Transportkapazitäten in Gasnetzen eine hochkomplexe Frage ist, verdeutlichte ein Workshop zu diesem Thema. Das vom BMWi geförderte und von der Bundesnetzagentur begleitete Forschungsprojekt des Conrad Zuse-Instituts in Berlin lotet die mathematischen und physikalischen Bedingungen, Grenzen, Möglichkeiten und Verfahren der kapazitäts-berechnung aus. Das Projekt konzentriert sich zunächst auf die Modellierung der Rahmenbe-dingungen. Die bislang verfügbaren Verfahren
für die Berechnung der kapazität von Gasnet-zen liefern nur sehr eingeschränkt tragfähige lösungen. Vielfach handelt es sich lediglich um Expertenschätzungen. Eine vorkonfigurierte Software, die „auf knopfdruck“ die vermarkt-baren kapazitäten errechnet, ist noch nicht in Sicht. Optimierungspotenziale bestehen vor allem bei den Prognosen der räumlichen und zeitlichen Verteilung der Netzlast.
Bilanzierungsregeln Gas
Für die Umsetzung des neuen Regel- und Ausgleichsenergiesystems zum 1. Oktober 2008 mussten die Netzbetreiber umfangreiche neue Prozesse implementieren. Diese Prozesse sind nunmehr grundsätzlich etabliert. Allerdings besteht bei Mehr- und Mindermengen noch ein Abrechnungsdefizit, das sich nur langsam auflöst. Die Bundesnetzagentur verfolgt fortlau-fend die Wirkungsweise des Systems und fragte dafür 2010 entsprechende Daten bei den Bilanz-kreisnetzbetreibern ab. Gleichzeitig forderte die Bundesnetzagentur von den Ausspeisenetz-betreibern Netzkontostandinformationen an und führte eine separate Datenabfrage bei den FNB durch, die wie die Informationen zu den Netzkontoständen der Evaluierung des Systems dient.
Aus der neuen GasNZV vom 3. September 2010 ergeben sich keine wesentlichen änderungen am System der Ausgleichs- und Bilanzierungs-leistungen. Die neuen Regelungen entsprechen der Festlegung GABi Gas. Insbesondere der Grundsatz der Tagesbilanzierung ist nun ausdrücklich in § 23 Abs. 1 der GasNZV gere-gelt. Die Bundesnetzagentur wird 2011 einen Bericht zur Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems vorlegen.
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Mit Schreiben vom 6. August 2010 forderte die EU-kommission ERGEG auf, gemäß Art. 6 VO (EG) Nr. 715/2009 innerhalb von sechs Monaten eine nicht bindende Rahmenleitlinie zu Bilanzierungsregeln für Fernleitungsnetze im Gassektor vorzulegen. Diese wird aktuell unter Beteiligung der Bundesnetzagentur erar- beitet. Ein wesentlicher Punkt der Rahmenleit-linie ist die Etablierung einer einheitlichen 24-stündigen Bilanzierungsperiode, an deren Ende ein Ausgleich der Bilanzpositionen zwischen FNB und Netznutzer erfolgt. Die Ausgleichsenergiepreise sollen auf dem margi- nalen Preis basieren, den der TSO für Regel-energiekäufe bzw. -verkäufe auf dem Großhandelsmarkt oder einer Regelenergie-plattform erhalten oder bezahlt hat. Wurden vom TSO keine Regelenergiekäufe bzw.
-verkäufe getätigt, kann der Großhandelspreis ggf. zuzüglich eines Auf- oder Abschlags als Basis für die Ausgleichsenergiepreise herange-zogen werden. Bei nicht ausreichend liquiden Großhandelsmärkten können die Ausgleichs- energiepreise als Zwischenschritt auf Referenz-preisen basieren. Die Regelenergie kann über eine Plattform beschafft werden. Die Rahmen- leitlinie soll die Vorgabe für ENTSO-G enthal-ten, Regelenergieprodukte zu standardisieren und am Großhandelsmarkt zu beschaffen. Die TSO sollen jedem Netznutzer während der Bilanzierungsperiode unentgeltlich die Infor-mationen über seine Ein- und Ausspeisungen bereitstellen, damit die Netznutzer ihr Portfo-lio im Gleichgewicht halten können. Die Rahmenleitlinie wird die Basis für die Entwick-lung eines Netzkodex bilden, den die FNB auf Gemeinschaftsebene im Rahmen von ENTSO-G ausarbeiten. Der Netzkodex kann durch ein komitologieverfahren europaweite Rechtsver-bindlichkeit erlangen.