Bundes-netzagentur aktiv bei der Erstellung der ersten Rahmen-Leitlinien im Strom- und im Gas-bereich mit. Zum anderen stand die Vorbereitung zur Einrichtung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden im Mittelpunkt.
Seit 2005 ist die Bundesnetzagentur mitglied im CEER und in der von der Kommission im Juni 2003 gegründeten ERGEG.17 Ziel dieser europäischen Einrichtungen ist beispiels-weise, durch Empfehlungen, Stellungnahmen und Studien für die marktteilnehmer „Best Practice“-Standards oder leitlinien für den Strom- und Gasbereich zur orientierung hinsichtlich regulatorischer Fragen zu verfas-sen. Darüber hinaus ist über diese Gremien vor allem die Zusammenarbeit zwischen den nati-onalen Energie regulierungsbehörden sowie zwischen den Regulierungsbehörden und der Europäischen Kommission weiterentwickelt worden.
Die im Dritten Energiebinnenmarktpaket vorgesehene Agentur ACER nahm mit den konstituierenden Sitzungen des Verwaltungs-rats am 22. märz 2010 und des Regulierungsrats am 4. und 5. mai 2010 ihre Tätigkeit auf. Am 6. mai 2010 wurde Alberto Pototschnig als Direktor der Agentur bestellt. Die ACER wird
ihre operative Tätigkeit am 3. märz 2011 in ljubljana aufnehmen.
Die Kommission beabsichtigt, die im Juni 2003 gegründete ERGEG nach dem Inkrafttreten des Dritten Energiebinnenmarktpakets aufzulö-sen, da ihre Aufgaben und Funktionen nun von der ACER übernommen werden. Der CEER wird als Plattform für den Austausch zwischen unabhängigen Energieregulierungsbehörden fortgeführt und widmet sich verstärkt denjeni-gen Themen, die nicht in der Zuständigkeit der ACER liegen.
DRITTES ENERGIEBINNENMARKTPAKET
Die Energieregulierungsbehörden haben in Absprache mit der Europäischen Kommission beschlossen, die Übergangsperiode nach Verabschiedung des Dritten Energiebinnen- marktpakets im Juli 2009 und seinem voll-ständigen Inkrafttreten am 3. märz 2011 für vorbereitende Arbeiten zu nutzen, um einen
17 http://www.energy-regulators.eu
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raschen Start der Agentur zu erleichtern und so zu agieren, als hätte die Agentur ihre Arbeit bereits aufgenommen.
Im Kern betraf diese vorbereitende Tätigkeit die Erarbeitung von Entwürfen für Rahmen-leitlinien der ACER in folgenden Bereichen:
Regeln für Kapazitätsvergabe und Engpass- management (Strom), Regeln für den Netz-zugang Dritter und zur Sicherstellung der Netzbetriebssicherheit, Regeln für Kapazitäts- vergabe (Gas), Ausgleichs- und Bilanzierungs-regeln sowie Regeln für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen.
Dabei wurden die marktteilnehmer durch öffentliche Konsultationen und mitwirkung in Expertengruppen intensiv einbezogen. Die Rahmen-leitlinien der ACER bilden die Grund-lage für die Entwicklung von Netzkodizes durch ENTSo-E und ENTSoG. Die Kommission kann Netzkodizes im Komitologieverfahren verrechtlichen.
Daneben haben die Energieregulierungsbe-hörden Stellungnahmen zum Entwurf für den gemeinschaftsweiten Zehn-Jahres-Netzent-wicklungsplan von ENTSo-E sowie dem ersten Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan 2009 bis 2019 von ENTSoG erarbeitet und der ACER Kriterien für ihre spätere formelle Prüfung der Pläne zur Verfügung gestellt. Weiterhin haben sie Stellungnahmen zu den Entwürfen von Statuten und der Geschäftsordnung der ENTSo-E und ENTSoG abgegeben.
Die Bundesnetzagentur leitet seit 2009 die ERGEG-Task-Force, die sich mit der Errichtung der Agentur befasst und u. a. Vorschläge zu ihrer internen organisation unterbreitet hat.
So wurde die Gründung von Arbeitsgruppen
unter leitung des Regulierungsrats der Agen-tur mit der Kommission und dem Direktor der Agentur erörtert und beschlossen. Diese Arbeitsgruppen sollen eine frühzeitige Einbe-ziehung der Regulierungsbehörden und der mitarbeiter der Agentur in den Entscheidungs-prozess sicherstellen und diesen beschleunigen.
Der Direktor der Agentur wird sein Amt unter Beteiligung des Regulierungsrats ausüben.
Der Regulierungsrat setzt sich aus ranghohen Vertretern der Regulierungsbehörden zusam- men. Auch die Geschäftsordnung des Regulie-rungsrats sowie die Verfahrensregelungen zur Erarbeitung von Rahmen-leitlinien und Netz-kodizes wurden erfolgreich verabschiedet. Da der designierte Agentur-Direktor im Juni 2010 noch nicht im Amt war, haben die Energieregu-lierungsbehörden das Arbeitsprogramm der Agentur erstellt
SCHWERPUNKTE IM CEER
In der Electricity Working Group wurde neben der Erstellung von Rahmen-leitlinien u. a. der dritte Bericht zur Umsetzung der Vorgaben der Stromhandelsverordnung 1228/2003/EG verab-schiedet. Die grundlegenden Fortschritte in der Bewirtschaftung von Engpässen durch die Preiskopplung in der Region Zentralwesteuropa und der parallelen Einführung des Interim Tight Volume Coupling zwischen Zentralwest- europa und dem nordischen markt im Novem-ber 2010 konnten dort jedoch nicht mehr berücksichtigt werden. Die Energieregulierer veröffentlichten daneben eine Empfehlung an die Kommission für eine Komitologie-leitlinie über Transparenzanforderungen an funda-mentale Daten im Strommarkt wie Erzeugung, Verbrauch, Übertragung und Kuppelstellen.
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In der Gas Working Group wurde u. a. eine Empfehlung an die Kommission für eine Komi- tologie-leitlinie zu Engpassmanagement-Verfahren verabschiedet. ERGEG hat
zusammen mit dem EWI in Köln eine modell- basierte Analyse der europäischen Gasinfra-struktur im Hinblick auf marktintegration und Versorgungssicherheit durchgeführt. Der Studie zufolge ist die europäische Gasinfra-struktur den zukünftigen Herausforderungen gewachsen, vorausgesetzt, dass geplante Infrastrukturprojekte wie NordStream oder Nabucco auch umgesetzt werden. Daneben gibt es an einigen Punkten im Netz (z. B.
Deutschland Richtung Ellund – Dänemark) aber auch erheblichen Ausbaubedarf.
Im Rahmen der europäischen regionalen Zusammenarbeit unter ERGEG hat die Bundes-netzagentur im Jahr 2010 vor allem an der Erstellung des Status Review Reports mitge-wirkt, der die Arbeit der Regionalen Initiativen auf Kohärenz und Konvergenz überprüft und aus europäischer Perspektive Verbesserungs-vorschläge für die Arbeit in den einzelnen Regionen unterbreitet. Darüber hinaus veröf-fentlichte die EU-Kommission im November 2010 ihre vorläufigen Vorstellungen zur zukünftigen Rolle der Regionalen Initiativen, vor allem zu deren Aufgaben bei der Umsetzung des Dritten Energiebinnenmarktpakets sowie zu Gover-nancefragen und dem Zuschnitt der Regionen.
Im Rahmen der CEER-Arbeitsgruppe RIG wird die Positionierung der europäischen Energie-regulierer zu diesen Vorschlägen sowie auch insgesamt zur weiteren Gestaltung der Regio-nalen Initiativen erarbeitet.
In der Customer Working Group wurden leit- linien für gute fachliche Praxis, für die Behand-lung von Verbraucherbeschwerden sowie zu
Indikatoren für das monitoring von Endkun-denmärkten entwickelt. Daneben wurde die Anwendung von Empfehlungen hinsichtlich der Rechnungsstellung für Haushaltskunden überprüft. ERGEG aktualisierte des Weiteren die Übersicht zur Praxis der Endkundenpreis-regulierung in den EU-mitgliedstaaten.
Empfehlungen zu regulatorischen Aspekten der Einführung von Smart metering in Strom und Gas wurden öffentlich konsultiert. Die Energieregulierer wirken auch in der Smart Grids-Task-Force der Kommission aktiv mit.
Hier werden Funktionalitäten von Smart meters und Smart Grids definiert, regulato-rische Anforderungen an den Datenschutz entwickelt, die Rollen der marktteilnehmer bestimmt und die Standardisierungsarbeit vorangetrieben.
In der Unbundling-, Reporting- und Bench-marking-Task-Force wurde ein “Status Review on the liberalisation and Implementation of the Regulatory Framework” als Zusammen- schau der nationalen monitoring-Berichte erar-beitet. Die von der Bundesnetzagentur geleitete Efficiency Benchmarking Workstream setzte den intensiven Austausch zu methodischen Fragen der Entgeltregulierung fort.
59 INTERNATIoNAlE ZUSAmmENARBEIT | EISENBAHNEN