• Keine Ergebnisse gefunden

1. Einleitung

2.2 Patienten:

2.2.17 Zoonosen

Die Gefahr von Zoonosen durch den Umgang mit verschiedenen Tieren wird recht

unterschiedlich beurteilt. Während einerseits bei Einhaltung hygienischer Grundregeln keine Gefahr drohen soll, wird andererseits bestimmten Tierarten eine regelrechte

Überträgerfunktion im Krankheitsgeschehen des Menschen oder auch anderer Tierarten zugesprochen (HUBER 1986). Durch den Umgang mit Heimtieren kann beispielsweise neben Verletzungen oder der Übertragung von Zoonosen auch eine Sensibilisierung gegenüber Allergenen tierischer Herkunft eintreten.

Verletzungen durch warmblütige kleine Heimtiere treten besonders beim Spielen mit Kindern gelegentlich auf, sind aber, abgesehen von Frettchenbissen, meistens harmlos. Durch nicht warmblütige Tiere, besonders giftige Reptilien, können allerdinges erhebliche Verletzungen hervorgerufen werden.

Im Zusammenhang mit der steigenden Allergiehäufigkeit kann auch die Allergen- Exposition bei der Tierhaltung nicht unberücksichtigt bleiben. Das Sensibilisierungsrisiko wird bei Nagetieren, Katzen und Huftieren hoch, bei Hasenartigen und Hunden mittel und bei Vögeln gering eingeschätzt.

Das Risiko, an einer Zoonose zu erkranken, ist generell gering, bei einigen

immungeschwächten Personen (Kinder, kranke und ältere Menschen) aber doch nicht zu vernachlässigen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist der Umgang mit den Heimtieren, da beispielsweise Mund- zu- Mund- Kontakt, gemeinsames Essen von einem Teller oder fehlendes Händewaschen nach Kontakt mit Tieren das Infektionsrisiko erheblich steigern. Zur Zeit sind ca. 200 pathogene und weitere fakultativ pathogene Zoonoseerreger bekannt. Im

Bundesseuchengesetz sind für 20 dieser Erreger Erkrankungen des Menschen erfaßt. Im Tierseuchengesetz sind 26 Zoonosen registriert. Wenn man die Häufigkeit der Zoonosefälle mit der enormen Anzahl gehaltener Heimtiere vergleicht wird aber klar, daß das Risiko einer Zoonose- Erkrankung durch Heimtierhaltung, insbesondere bei Beachtung hygienischer Grundregeln, eher gering einzuschätzen ist (GABRISCH u. ZWART 1998).

Durch Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Gerbil werden gelegentlich Allergien oder Verletzungen, nur selten Zoonosen hervorgerufen. Mögliche Zoonosen sind die viral bedingte Lymphocytäre Chorionmeningitis (LCM), als deren Virusreservoir die Hausmaus gilt.

Bei Schwangeren kann es zu Aborten oder teratogenen Effekten kommen. Die Salmonellose wird u.a. durch S. typhimurium und S. enteritidis verursacht und gilt nach dem

Bundesseuchengesetz (BSG) als meldepflichtige Erkrankung. Eine weitere meldepflichtige Zoonose ist die Tuberkulose, verursacht durch M. tuberculosis, M. bovis und M. avium. Die durch Leptospira icterohaemorrhagiae hervorgerufene Leptospirose ist ebenso wie die durch Listeria monocytogenes verursachte Listeriose sowohl nach dem Bundes- (BSG) als auch nach dem Tierseuchengesetz (TSG) meldepflichtig. Häufigere Zoonosen sind die Dermatomykosen, bei denen Trichophyton sp. und Microsporum sp. als Überträger in Frage kommen. Die

Pasteurellose tritt beim Menschen selten in Erscheinung. Die fäkale / orale Infektion mit

Campylobacter jejuni / coli führt beim Menschen zu Diarrhoe (SEIFERT 1983, GABRISCH u.

ZWART 1998). Die durch Yersinia pseudotuberculosis hervorgerufene Pseudotuberkulose wird nur selten übertragen. Weitere in seltensten Fällen übertragene, mögliche Zoonosen sind

die Tularämie (Francisella tularensis), Protozoeninfektionen mit Cryptosporidium parvum und Pneumocystis carinii, Hymenolepidose (Hymenolepis nana) und Milbeninfektionen mit

Sarcoptes sp., Notoedres sp. und Cheyletiella parasitivorax (GABRISCH u. ZWART 1998).

Bei Frettchen geht die Gefährdung in erster Linie, besonders bei Kindern, von Verletzungen aus. Ein allergenes Potential der Frettchen ist bisher nicht beschrieben. Die einzige

nachgewiesen Zooanthroponose bei Frettchen ist die Influenza- Infektion (Orthomyxovirus).

Weitere potentielle Zoonosen sind die Tollwut, die nach dem BSG meldepflichtig und nach dem TSG anzeigepflichtig ist. Die Leptospirose ist nach dem BSG und dem TSG

meldepflichtig. Auch die Salmonellose ist nach dem BSG meldepflichtig. Die nach BSG und TSG meldepflichtige Listeriose kann während der Schwangerschaft zu Aborten oder

Erkrankungen der Neugeborenen führen. Die Campylobacteriose wird nur selten übertragen.

Die vom Frettchen auf den Menschen übertragbare Tuberkulose ist nach dem BSG

meldepflichtig. Möglicherweise können Frettchen auch die Erreger von Dermatomykosen, Trichophyton mentagrophytes und Microsporum canis übertragen. Mögliche übertragbare Parasitosen sind die Infektionen mit Ancylostoma, Cryptosporidium, Toxocara cati, Dipylidium caninum und weitere Parasiten von Hunden und Katzen (GABRISCH u. ZWART 1998).

Igel fügen nur bei nicht sachgemäßem Umgang Verletzungen zu. Auch über ein allergenes Potential der Igel ist bisher nichts bekannt. Die Übertragung von Zoonosen ist bisher zwar nicht beschrieben, möglich ist aber beispielsweise die Übertragung der Tollwut, die nach dem BSG meldepflichtig und nach dem TSG anzeigepflichtig ist. Auch die beim Igel recht häufige Salmonellose kann möglicherweise übertragen werden und ist nach dem BSG meldepflichtig.

Die Leptospirose ist nach dem BSG und dem TSG meldepflichtig. Igel gelten als Reservoir mit lebenslanger Erregerausscheidung. Die Borelliose oder Lyme disaese wird über Zecken

verbreitet, so daß eine direkte Übertragung nicht möglich ist. Das Q- Fieber wird ebenfalls über Zecken verbreitet. Infektiös sind hier aber auch der Staub infektöser Zeckenfäces sowie Bisse und Kratzer infizierter Tiere. Igel können auch Dermatomykosen (Trichophyton erinacei) übertragen (GABRISCH u. ZWART 1998).

Vögel und Geflügel, besonders Großpapageien, können Verletzungen verursachen. Durch die erhebliche Staubentwicklung kann es zu einer Sensibilisierung gegenüber den beteiligten Allergenen kommen. Eine Allergie Typ III wird als „Vogelhalterlunge“ bezeichnet, kommt jedoch relativ selten vor. Besonders hoch ist die allergene Potenz der Tauben- und

Psittacidenepithelien. Als Zoonosen sind nur Psittakose und Salmonellose von Bedeutung. Die Ornithose ist nach BSG und TSG meldepflichtig, die Psittakose nach dem TSG sogar

anzeigepflichtig. Die Salmonellose ist nach dem BSG meldepflichtig. Eine weitere mögliche Zoonose ist die Newcastle disease, die weniger bei Heimvögeln, jedoch gelegentlich bei Ziergeflügel vorkommt. Die Tuberkulose wird aerogen auf Menschen übertragen. Die nach BSG und TSG meldepflichtige Listeriose wird gelegentlich von Vögel auf Menschen übertragen und ist besonders für Schwangere gefährlich. Die Trichophytie kann von

Hühnervögeln auf Menschen übertragen werden. Ebenfalls übertragbare Pilzinfektionen sind bei engem Kontakt die Infektionen mit Cryptococcus neoformans, Aspergillus fumigatus, A.

flavus, A. niger und Candida albicans. Die durch Cryptosporidium baileyi verursachte Cryptosporidiose der Hühner wird nur auf immunsupprimierte Menschen übertragen. Beim Reinigen der Käfige können Menschen von Milben wie Dermanyssus gallinae seu avium oder Zecken wie Argas persicus oder Argas reflexus befallen werden (GABRISCH u. ZWART

1998).

Als durch Wildvögel übertragbare virale Zoonosen nennt HUBER (1986) Togaviridae, die von Tauben übertragbar sind und eventuell eine Rolle in der Röteln- Infektion

spielen.Orthomyxoviridae können durch verschiedene wildlebende Vögel, besonders durch Zugvögel, weit verbreitet werden, so daß diesen im Influenzageschehen des Menschen eine nicht unwesentliche Rolle zukommt. Paramyxoviridae (Newcastle Disease) kommen besonders bei Hühnervögeln und Tauben, aber auch bei Psittaciden und Passariformes und anderen vor.

Die Tollwut kann zwar bei Vögeln vorkommen, wird aber vermutlich nicht auf Säuger übertragen. Durch Zug- und Strichvögel können diverse nicht heimische Viruserkrankungen eingeschleppt werden. Als bakterielle Zoonose ist die Yersiniose zu nennen. Salmonellosen stellen für den Menschen eine Gefahr dar, weil über 90 % der Vogelsalmonellen obligat menschenpathogen sind. Die Übertragung der Geflügeltuberkulose auf den Menschen ist zwar nur selten, dafür aber therapieresistent mit infauster Prognose. Eine Wundinfektion mit

Clostridium septicum oder Clostridium perfringens führt beim Menschen gelgentlich zur Gasödemkrankheit. Der Rotlauf kommt besonders bei Puten, Hühnern, Enten- und Finkenvögeln vor und führt bei Übertragung auf den Menschen in der Regel zu einem

Erysipeloid, selten auch zu Septikämie, Endokarditis oder Encephalitits. Die Listeriose ist bei Wildvögeln nur eine sporadische Erkankung und kommt beim Menschen als abortive, akute bis perakute, subakute oder protrahierte Verlaufsform mit mannigfaltigen klinischen Symptomen vor. Die Ornithose / Psittacose wird bei über 130 Vogelarten nachgewiesen und kommt öfter als Zoonose vor. Besonders gefährdet sind Kinder und ältere / immunspprimierte Menschen.

Die Trichophytie ist bei Vögeln weit verbreitet. Sie stellt eine sehr häufige Zoonose mit erheblicher Chronizität und Hartnäckigkeit der meist nicht allzuschweren Symptome dar. Der Sproßpilz Cryptococcus neoformans führt bei Mensch und Tier nur selten zu klinisch

manifester Cryptococcose. Da beim Menschen die Lunge die Haupteintrittspforte darstellt, kommt es in erster Linie zu Pneumonien. Im Wesentlichen stellen Wildvögel für den Menschen bei hygienischem Umgang zwar kein besonderes Risiko dar, kranke oder sonst

infektionsanfällige Personen sollten aber den Kontakt mit Wildvögeln, deren Federstaub und Ausscheidungen meiden (HUBER 1986).

Von Amphibien geht nur eine geringe Gefahr für die menschliche Gesundheit bei unachtsamem oder unhygienischem Verhalten aus. Besonders Bißverletzungen können gelegentlich auftreten (MUTSCHMANN 1998). Giftige Amphibien können durch Absonderung ihrer Hautdrüsensekrete teilweise erhebliche Verletzungen hervorgerufen (GABRISCH u. ZWART 1998, MUTSCHMANN 1998). Allergische Reaktionen treten nur bei hochspezialisierten Züchtern als Kontaktreaktion vom Typ IV auf (GABRISCH u.

ZWART 1998). Die Zoonosegefahr ist trotz einer Vielzahl humanpathogener Erreger bei Amphibienarten generell gering, übertragbareVirusinfektionen sind nicht bekannt. Gelegentlich kommt es zu einer Übertragung der Tuberkulose mit schweren Erkrankungen bei den

Menschen. Die nach dem BSG meldepflichtige und bei Amphibien recht verbreitete

Salmonellose wird gelegentlich übertragen (GABRISCH u. ZWART 1998, MUTSCHMANN 1998). Weitere mögliche Zoonoseerreger sind Aeromonas spp. Und Pseudomonas spp.

(MUTSCHMANN 1998). Bei Wildfängen kommen recht oft Parasitosen vor, deren Erreger teilweise auch auf den Menschen übertragbar sind. Das ist aber in der Regel nur bei sehr engem Kontakt, Verzehr rohen Amphibienfleisches oder bei Verfütterung toter Amphibien an Katzen

und durch deren Erregerausscheidung möglich (GABRISCH u. ZWART 1998,

MUTSCHMANN 1998). Pilzinfektionen der Amphibien spielen in Europa als Zoonosen keine Rolle (GABRISCH u. ZWART 1998).

Reptilien können, besonders durch Bisse giftiger Arten zu erheblichen Verletzungen führen, ein allergisches Potential ist dagegen nicht bekannt. Auch das Risiko einer Zoonose ist sehr gering. Trotz des häufigen Auftretens der Salmonellose tritt sie nur relativ selten als nach dem BSG meldepflichtige Zoonose in Erscheinung. Die Leptospirose ist nach BSG und TSG meldepflichtig. Eine Übertragung auf den Menschen ist ebenson wie bei Pilzinfektionen nicht bekannt. Von den Erregern einer Parasitose können Pentastomiden (Zungenwürmer) auf Menschen übertragen werden. Dies ist bisher in Europa jedoch noch nicht beschrieben (GABRISCH u. ZWART 1998).

In seltenen Fällen führen giftige Zierfische zu Verletzungen. Allergien werden weniger durch die Fische selbst als vielmehr durch Bestandteile des Fischfutters, beispielsweise Daphnien-oder Chiromonidenlarven hervorgerufen. Die möglichen Zoonosen sind sehr vereinzelt, virale Infektionen der Zierfische sind für Menschen unbedenklich. Die Tuberkulose gehört zu den wichtigsten durch Fische übertragbaren Zoonosen. Bei der Reinigung von Aquarien kann es gelegentlich zu einer Übertragung mit relativ milden klinischen Symptomen kommen. Die Parasitosen der Zierfische sind uninteressant, da diese nicht gegessen werden. Tote Zierfische sollten aber auch nicht an Katzen verfüttert werden, da diese sonst zu einer

Errregerverbreitung beitragen können (GABRISCH u. ZWART 1998).

3

Material und Methode

Eine Befunddokumentation wird notwendig aus der Forderung nach gesicherten quantitativen Aussagen, also ist sie die Grundlage für eine statistische Erfassung. Grundmotive der Statistik sind Rechtfertigung und Erkenntnis (PIETSCHMANN 1983). Auch in der vorliegenden Arbeit werden die Erkenntnisse ausschließlich duch Auswertung der vorliegenden Dokumentationen erlangt.