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Wind im Binnenland

Im Dokument Unternehmerin Kommune: (Seite 78-81)

NRW Bayern Ostdeutschland

R E G I O N A L E I N F O T A G E

Ostdeutschland Ostdeutschland Ostdeutschland Ostdeutschland

5 gute Gründe

1. Erfahren Sie, wie Sie von der Energiewende in Ihrer Region profitieren können!

2. Bringen Sie sich auf den aktuellsten Stand.

Was Sie bei Ihren Windinvestitionen beachten müssen.

3. Praxisbeispiele aus den führenden Unternehmen in Ihrer Region.

4. Hören Sie, welche Faktoren für eine erfolgreiche Projektentwicklung notwendig sind.

5. Geballtes Expertenwissen an einem Tag – Stellen Sie Ihre individuellen Fragen.

Janina Tappen

E-Mail: janina.tappen@euroforum.com

www.euroforum.de/wind

NRW: 28. AUGUST 2012, DÜSSELDORF l OSTDEUTSCHLAND: 17. OKTOBER, BERLIN l BAYERN: 23. OKTOBER 2012, MÜNCHEN

INSPIRATIONEN/INFORMATIONEN

Blick über den Gartenzaun

Gemeinde nach einem komplexen Kriterienkatalog ermittelt und beträgt durchschnittlich ca. 1.000 Euro pro Einwohner (Stand 2009). Die Höhe des Gemeindefonds wird jährlich von der Staats-regierung in Absprache mit dem Niederländischen Kommunalverband festgelegt und wächst oder schrumpft synchron mit dem Staatshaushalt.

Daneben kann die Gemeinde Steuern auf Grundei-gentum und gewerbliche Bebauungen erheben und z.B. Tourismus und Haustiere besteuern (im Vergleich hierzu ist die Gewerbesteuer mit 43 Prozent die bedeu-tendste Einnahmequelle der deutschen Kommunen, gefolgt von 34 Prozent vom Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und 17 Prozent Grundsteuer).

Ein anderes direkt vom Volk gewähltes regio-nales Verwaltungsorgan ist die waterschap (Was-serverwaltung), die für Hochwasserschutz, Abwasser und für Wasserstraßen verantwortlich ist.

1.2 Grundlegende gesetzliche Grundlagen für die kommunale Ebene

Neben dem Staat genießen Provinzen und Kommunen ein hohes Maß an staatsrechtlicher Autonomie. Sie werden nach dem

Subsidiar-itäts-prinzip verwaltet. Solange die Gemeinde nicht gegen Regelungen der Provinzen, der nationalen Regierung oder grundlegende demokratische Regeln (z.B. Schutz der Privat-sphäre der Bürger) verstößt, kann sie selber frei bestimmen, was sie ihrem Haushalt unterwirft.

Darüber hinaus werden in allen niederlän-dischen Kommunen eine Anzahl gesetzlicher Regelungen z.B. hinsichtlich Unterstützungszah-lungen und Umwelt umgesetzt. Hierfür wurde der Begriff medebewind (Mitregierung) geprägt.

2. Rolle der Kommunalwirtschaft

Es gibt in den Niederlanden keine mit Deutsch-land vergleichbare Kommunalwirtschaft. In den letzten beiden Dezennien des vergangenen Jahrhunderts brachten alle Kommunen ihre Aktivitäten und ihr Anlagevermögen der Daseins-vorsorge in große, überregionale Unternehmen ein, die zwar nach privatwirtschaftlichen Regeln gemanagt werden, in Kapitalbeschaffung und Investitionsstrategie aber eng von den kommu-nalen Gesellschaftern geführt werden. Auf diese Weise entstanden z.B. große kommunale Ener-gieversorgungs- und Trinkwasserunternehmen.

3. Daseinsvorsorgestrukturen

3.1 Öffentlichen Dienstleistungen (ÖPNV, Energie, Wärme und Wasser/Abwasser) Die öffentlichen Dienstleistungen für Das-einsvorsorge werden ausschließlich von den oben beschriebenen suprakommunalen Gesellschaften erbracht. So gibt es in den Niederlanden zehn Unternehmen für die Trink-wasserversorgung und acht Unternehmen für

Strom- und Gasver-sorgung. Ab dem 1.

Januar 2011 dürfen letztere nur noch Netzbetreiber sein (ownership unbun-dling). Eine Kom-mune hat aber ein Bestimmungsrecht, wie z.B. ein Neu-baugebiet mit Strom und Wärme versorgt werden soll. Fern-wärme wird von großen Erzeugern (z.B. Nuon) gelie-fert. In der Fern-wärmeversorgung konnte eine eigen-t u m s r e c h eigen-t l i c h e Trennung zwischen Erzeugung und Übertragungsnet-zen aus nachvoll-ziehbaren Gründen nicht durchgeführt werden, was aber inzwischen zu relativ hohen Abnahmepreisen für Fernwärme geführt hat.

Seit kurzem entstehen aber immer mehr Kooperativen für die Erzeugung von dezentraler erneuerbarer Energie und für die Versorgung mit Nahwärme. Das können Bürgergenos-senschaften, non-profit Organisationen oder ÖPP-Modelle sein, für die Nahwärmeversor-gung auch Wohnungsgenossenschaften und Installationsfirmen.

Für die Wasserwirtschaft gibt es die sogenannt-en waterschap (Wasserschaft). Die waterschap ist für Hochwasserschutz, Abwasserwirtschaft, die Qualität von Oberflächenwasser und Was-serstraßen verantwortlich. Die regionale water-schap bildet neben dem Nationalstaat, den Provinzen und den Kommunen eine eigenstän-dige öffentliche Organschaft mit einem eigenen Wasserparlament. Dieses wird alle vier Jahre demokratisch neu gewählt. Die Kommunen sind jedoch für den Bau und Unterhalt der Kanalisation, Grachten, Kanäle und Wasser-wege auf dem Gemeindegebiet zuständig.

Der öffentliche Personennahverkehr wird mit wenigen Ausnahmen durch die Konzessionierung privater Verkehrsunternehmen sichergestellt und über einen nationalen Fonds subventioniert.

3.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen für kommunalwirtschaftliche Aktivitäten Grundsätzlich haben niederländische Kom-munen das Recht, eigene Unternehmen für Aktivitäten der Daseinsfürsorge zu gründen.

Das haben sie in der Vergangenheit auch gemacht, haben diese Unternehmen jedoch zum Ende des letzten Jahrhunderts systematisch in überregionale Gesellschaften eingebracht, um hierdurch Synergien und stabilere Dividenden zu realisieren, ohne jedoch ihren Einfluss auf die Politik dieser Unternehmen aufzugeben.

4. Interkommunale Kooperationen

4.1 Rahmenbedingungen innerhalb des Landes Es ist den Kommunen frei überlassen, ihre Aktivitäten wie Brandschutz, Polizei, Entsor-gung, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen in interkommunalen Kooperationen zu bün-deln. Es ist nicht außergewöhnlich, dass Kom-mune A mit KomKom-mune B im Brandschutz, aber mit Kommune C bei Schulen kooperiert.

4.2 Rahmenbedingungen für grenzüber-schreitende Kooperationen

Im Jahr 1958 wurde mit EUREGIO ein deutsch-niederländischer Kommunalverband gegründet, dem 130 Städte und Gemeinden beidseitig der Grenze angehören. Die EURE-GIO definiert ihre Hauptaufgabe in der För-derung und Verbesserung der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet, der wirtschaftlichen Ent-wicklung, grenzüberschreitender Mobilität und gegenseitigem Verständnis. Sie funktioniert nach dem „Bottom-up“ Prinzip, d.h. Projektideen aus Arbeitskreisen (Tourismus, Arbeit, Gesundheit etc.) werden vom Vorstand des EUREGIO-Rates geprüft und unterstützt. n

www.alliander.com

i infos

Seit Jahrhunderten beherrschen die Windmühlen das Landschaftsbild der Niederlande - sie dienten zur Regulierung der Wasserstände. Die Niederländer haben auch heute ihre Was-serwirtschaft in speziellen Waterschappen organisiert und wählen hierfür auf demokrati-schem Weg Wasserparlamente: eine frühe Form der interkommunalen Zusammenarbeit.

POLITISCHE FARBENSPIELE ZWISCHEN OBERBüRGERMEISTERN UND LANDESREGIERUNGEN

Nur vier Mal das gleiche Parteibuch

Neue Serie – statistische Aufbereitung kommunal relevanter Informationen

S

tatistische Spielereien machen nicht nur Spaß, dann und wann sorgen sie auch für den gewissen Aha-Effekt. Für die Beurteilung politischer und ökonomischer Zusammenhänge ist der Rückgriff auf statistische Kennzahlen von hohem Wert. UNTERNEHMERIN KOMMUNE wird deshalb, beginnend mit der aktuellen Ausgabe, einzelne Aspekte herausgreifen und statistisch aufbereiten. Relevant ist alles, was die Kommunen und ihre Unternehmen betreffen kann – also ein thematisch sehr heterogenes Portfolio an Rankings, Aufstellungen und Übersichten, die zu neuen Einsichten verhelfen können, deren Interpretation wir aber gerne unseren kenntnisreichen Lesern überlassen.

Wer wo regiert, kann für das politische Zusam-menspiel zwischen kommunaler und Landesebene von entscheidender Bedeutung sein. Setzt sich die Koalition auf der Landesebene in der Landeshaupt-stadt fort, kann möglicherweise ein besseres Ver-hältnis unterstellt werden, als wenn – wie jüngst im hohen Norden und demnächst im tiefen Süden der

Republik – der Oberbürgermeister in den Landes-wahlkampf gegen eine anders gefärbte Regierungs-koalition zieht. Doch wie gesagt – wir wollen uns ausschließlich auf die Deskription beschränken und Zahlen und Fakten für sich sprechen lassen.

Lesen Sie im Folgenden, wie weit die Wege zwi-schen Staatskanzlei und Rathaus auch innerhalb der

Landeshauptstädte manchmal sein können. Natur-gemäß haben wir in dieser Aufstellung nur die 13 Flächenländer berücksichtigt. Nur so viel vorab: In fünf von 13 Fällen ist die Partei des Oberbürger-meisters in der aktuellen Regierungskoalition nicht vertreten. Und nur vier Mal sind Ministerpräsident/

in und Oberbürgermeister/in in der gleichen Partei.

Bundesland Landeshauptstadt Oberbürgermeister

Regierungs-koalition Ministerpräsident Baden-Württemberg Stuttgart Wolfgang Schuster (CDU) Grüne/SPD Winfried Kretschmann

(Grüne)

Bayern München Christian Ude (SPD) CSU/FDP Horst Seehofer (CSU)

Brandenburg Potsdam Jann Jakobs (SPD) SPD/Linke Matthias Platzeck (SPD)

Hessen Wiesbaden Helmut Müller (CDU) CDU/FDP Volker Bouffier (CDU)

Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Angelika Gramkow (Linke) SPD/CDU Erwin Sellering (SPD)

Niedersachsen Hannover Stephan Weil (SPD) CDU/FDP David McAllister (CDU)

Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Dirk Elbers (CDU) SPD/Grüne Hannelore Kraft (SPD)

Rheinland-Pfalz Mainz Michael Ebling (SPD) SPD/Grüne Volker Beck (SPD)

Saarland Saarbrücken Charlotte Britz (SPD) CDU/SPD Annegret Kramp-Karrenbauer

(CDU)

Sachsen Dresden Helma Orosz (CDU) CDU/SPD Stanislaw Tillich (CDU)

Sachsen-Anhalt Magdeburg Lutz Trümper (SPD) CDU/SPD Reiner Haseloff (CDU)

Schleswig-Holstein Kiel kommissarisch –

Peter Todeskino (Grüne) SPD/Grüne/SSW Torsten Albig (SPD)

Thüringen Erfurt Andreas Bausewein (SPD) CDU/SPD Christine Lieberknecht (CDU)

INSPIRATIONEN/INFORMATIONEN

VNG-Aufsichtsrat neu gewählt Am 16. April 2012 hat die Hauptversammlung der VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft (VNG) in Leipzig turnusgemäß einen neuen Aufsichtsrat gewählt. Auf der konstituierenden Sitzung bestätig-ten die Mitglieder Dr. Rainer Seele, Vorsitzender des Vorstands der Wintershall Holding GmbH, als ihren Vorsitzenden. Als erster Stellvertreter des Vorsitzenden wurde Holger Hanson, Vorsitzender der Geschäfts-führung der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, wiedergewählt. Zweiter Stellvertreter wurde Peter Lei-sebein, Vorsitzender des Betriebsrats von VNG.

Die über die VNG – Verwaltungs- und Betei-ligungsgesellschaft (VUB) an der VNG beteiligten zehn ostdeutschen kommunalen Unternehmen, haben ihren Einfluss auf die Geschicke des dritt-größten deutschen Erdgasimporteurs weiter aus-gebaut. Auf der Hauptversammlung wurden vier (bisher drei) VUB-Vertreter in den Aufsichtsrat der VNG gewählt. Mit Holger Hanson stellt die VUB wieder den 1. Stellvertreter. Weitere VUB-Mitglieder sind Dr. Reinhard Richter (Mitglied der Geschäftsführung, DREWAG-Stadtwerke Dresden GmbH), Detlef Nonnen (Mitglied der Geschäfts-führung, eins energie in sachsen GmbH & Co.

KG, Chemnitz) und Josef Rahmen (Vorsitzender der Geschäftsführung, LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH).

www.vng.de

VUB-Vorsitzender und Stellvertreter bestätigt

Der bisherige Vorsitzende der Gesellschafterver-sammlung der VNG Verwaltungs- und Beteili-gungsgesellschaft (VUB) und Geschäftsführer der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg, Hans-Joachim Herrmann, wurde am 13. April 2012 von den zehn Gesellschaftern für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt. Stellvertreter ist wieder Jörg Tottewitz, Vorstand der Stadtwerke Annaberg-Buchholz.

www.vub-online.de

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