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Ein wichtiges Beschäftigungsangebot für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehr-facher Behinderung sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Sie erbrin-gen Leistunerbrin-gen der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für Men-schen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung ohne besondere Unterstützung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Aufgabe der Werkstätten ist es, Menschen mit Behinderung eine ange-messene berufliche Bildung und Beschäftigung zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Er-werbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und sie bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.17 Außerdem fördern Werkstätten den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit geeigneten Mitteln, etwa Betriebspraktika und ausgelagerten Arbeitsplätzen.

Die Leistungen im Arbeitsbereich der Werkstatt sind Leistungen der Eingliederungshilfe.

Werkstatt-Beschäftigte unterliegen der Sozialversicherungspflicht, deren Beiträge durch den Träger der Eingliederungshilfe erbracht werden, und erwerben dadurch nach 20-jähriger Beschäftigung Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Berufsbildungs- und Arbeitsbereich

Werkstätten gliedern sich in Arbeits- und Berufsbildungsbereich. In der Regel werden Menschen mit Behinderung zunächst in eine zweijährige berufliche Rehabilitation im Be-rufsbildungsbereich (BBB) der Werkstatt aufgenommen, der ein bis zu dreimonatiges Ein-gangsverfahren zur Überprüfung der Eignung der Maßnahme vorgeschaltet ist. Leistungs-träger für beides ist die Agentur für Arbeit. In Einzelfällen sind es aufgrund

vorangegan-16 Telefonische Auskunft des IFD Biberach, Fr. Wunderlich am 29.06.10; Integrationsamt des KVJS.

17 §136 Abs. 1 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen

gener Erwerbstätigkeit auch die Träger der Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen.18

Menschen mit geistiger Behinderung nehmen häufig direkt nach dem Besuch der Sonder-schule für Menschen mit geistiger Behinderung am Berufsbildungsbereich der Werkstatt teil. Nach zwei Jahren wechseln viele von ihnen in den Arbeitsbereich der Werkstatt, nachdem sie den Berufsbildungsbereich absolviert haben und bleiben in der Regel dann dauerhaft dort. Ob der Arbeitsbereich der Werkstatt das geeignete Angebot für einen Menschen mit Behinderung ist, entscheidet letztlich der zuständige Sozialhilfeträger.

In der Regel orientiert er sich dabei an der Empfehlung des sogenannten Fachausschus-ses19, der sich aus Vertretern der Leistungsträger (Stadt- und Landkreise, ggf. Renten-/

Versicherungsträger, Agentur für Arbeit) sowie des Werkstatt-Trägers zusammensetzt.

Voraussetzung für die Aufnahme im Arbeitsbereich ist die Fähigkeit des Beschäftigten,

„ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ zu erbringen.20

Die verstärkte Umsetzung von Programmen wie BVE, KoBV, VBO und UB soll den Auto-matismus solcher Beschäftigungsverläufe durchbrechen und eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.21 Grundsätzlich ist der Besuch einer Werkstatt auch in Form einer Teilzeit-Beschäftigung möglich, dies kann jedoch zumeist nur in begründeten Einzelfällen vereinbart werden -z. B. wenn dies aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder zur Erfüllung des Erziehungsauftrages notwendig erscheint.22 Eine Rahmenempfehlung für Baden-Württemberg zum Thema der Teilzeitbeschäftigung liegt vor, die auch die Vereinbarkeit von Teilzeit im Rahmen der Werkstatt aus sonstigen Gründen empfiehlt.23

Ausgelagerte Berufsbildungs- und Arbeitsplätze

Werkstattarbeitsplätze können in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes verlagert werden. Dies gilt sowohl für einzelne Arbeitsplätze als auch für ganze Arbeitsgruppen. Da die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zum Aufgabenbereich der Werkstätten gehört, sollen diese auch ein Angebot an Berufsbildungs- und Arbeits-plätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorhalten, die sowohl dauerhaft ausgelagert als auch zum Zwecke des Übergangs angeboten werden können.24

Ausgelagerte Arbeitsplätze unterliegen weiterhin den rechtlichen und vertraglichen Rege-lungen der Werkstatt. Sie erfüllen in der Regel den Anspruch, näher an den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu sein, sollen das Selbstbewusstsein der Beschäftigten stärken, einen aktiven Beitrag zur Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung in die Arbeitsgesellschaft leisten und den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt er-leichtern.

Im aktuellen Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich betont die Bundesagentur für Arbeit die besondere Bedeutung der Durchführung von Teilen des Be-rufsbildungsbereichs in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes und

18 § 42 SGB IX

19 §§ 2 bis 5 der Werkstattverordnung - WVO

20 §136 Abs. 2 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen

21 Vgl. Kapitel II 2.4 Übergang Schule - Beruf

22 Werkstättenverordnung § 6

23 Rahmenempfehlung zur Umsetzung von Teilzeitbeschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen (Werkstatt); Beschluss der Vertragskommission vom 21.07.2009/16.10.2009

24 §136 Abs. 1 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen

weist darauf hin, dass diese als verbindlicher Teil der beruflichen Bildung vorzusehen und im Durchführungskonzept festzulegen sind.25

Bei ausgelagerten Plätzen im Rahmen des Berufsbildungsbereiches ist darauf hinzuwei-sen, dass auf diesen nach Stellungnahme der Arbeitsagentur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für den Berufsbildungsbereich ein dauerhafter Verbleib nicht möglich ist. Reha-bilitationsziel des Berufsbildungsbereichs sei die Förderung und Herstellung dieses dau-erhaften Leistungsvermögens und somit entfalle die Anspruchsgrundlage für die Teilnah-me am Berufsbildungsbereich, wenn dieses Ziel bereits im Vorfeld durch die dauerhafte Inanspruchnahme eines Außenarbeitsplatzes im Berufsbildungsbereich erreicht sei.26 Werkstätten für behinderte Menschen im Landkreis Biberach

Im Landkreis Biberach ist die St. Elisabeth-Stiftung - Heggbacher Werkstattverbund Trä-ger aller Werkstattangebote. Zum Heggbacher Werkstattverbund gehören Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Maselheim-Heggbach, Biberach und Laupheim sowie Werkgemeinschaften (WG) für Menschen mit einer psychischen Erkrankung in Biberach und Bad Buchau. Ein breit differenziertes Produktionsspektrum und ein hohes Lohnniveau der Werkstattlöhne sind Kennzeichen der auch überregional aufgestellten Einrichtung.

Die Werkstätten übernehmen Aufträge aus der Industrie in den Bereichen Metall- und Kunststoffbearbeitung, Montage, Verpackung und Kabelkonfektionierung und bieten auf dem Dienstleistungssektor Landschaftspflege für Privatpersonen, Unternehmen oder Kommunen, Aktenvernichtung und die digitale Archivierung von Geschäftsunterlagen an.

In Eigenproduktion vermarktet der Heggbacher Werkstattverbund Gewächshäuser, Früh-beete, Komposter und Pflanzen aus der Gärtnerei der Werkstatt Biberach sowie Garten-möbel aus der Werkstatt Laupheim.

Die Werkstatt Heggbach als älteste Werkstatt bietet Menschen mit Behinderung seit über 30 Jahren Beschäftigungsplätze. Im gesamten Werkstattverbund sind heute mehr als 900 Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung beschäftigt.

25 SP III 13 – HEGA 06/2010 – Fachkonzept EV/BBB der Bundesagentur für Arbeit vom 21.06.2010

26 Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Stuttgart vom 14.05.2010

Wohnorte der privat oder ambulant betreut wohnenden Werkstatt-Beschäftigten inkl. Be-rufsbildungsbereich im Landkreis Biberach am 30.06.2009

Langenenslingen Unlingen

Schemmerhofen

Warthausen Attenweiler

MittelbiberachBiberach

Ummendorf

Eberhardzell Hochdorf Ingoldingen Oggelshausen

Bad Buchau

Bad Schussenried Allmannsweiler Dürnau DürmentingenBetzenweiler

KanzachMoosburg Tiefenbach Seekirch Alleshausen

Uttenweiler Riedlingen

Altheim

Ertingen

Rot an der Rot Steinhausen

Erlenmoos Ochsenhausen Maselheim

Gutenzell-Hürbel

Erolzheim Dettingen Kirchberg

Kirchdorf Berkheim

Tannheim Wain

Burgrieden

Schwendi

Mietingen Laupheim

Achstetten

ambulant Wohnende privat Wohnende

Karte: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.6.2009 (N=304).

Im Landkreis Biberach arbeiteten am 30.06.2009 618 Erwachsene mit geistiger Behinde-rung in einer Werkstatt. Am Standort Maselheim-Heggbach waren 224 Menschen, in Bi-berach 220 Beschäftigte an den drei Standorten - Rindenmooserstraße, Aspachstraße und in der Werkstatt Biberach - und in der Werkstatt Laupheim weitere 174 Menschen mit geistiger Behinderung tätig.

Wohnorte und Wohnformen

304 Personen unter den Beschäftigten wohnten privat oder mit ambulanter Betreuung, teilweise in Familien, im Landkreis Biberach. Der Blick auf die Karte der Wohnorte der privat und ambulant betreut wohnenden Werkstatt-Beschäftigten offenbart, dass zwar Einzugsbereiche zur nächstgelegenen Werkstatt erkennbar sind, jedoch müssen viele weite tägliche Fahrtwege zur Beschäftigungsstelle in Kauf nehmen. Einige wenige der im nord-westlichen Landkreis wohnenden Menschen mit Behinderung besuchen auch die Werkstatt des Heggbacher Werkstattverbundes in Ehingen im Alb-Donau-Kreis, da diese näher gelegen ist als die im Landkreis Biberach verfügbaren Werkstätten.

52 Prozent der Beschäftigten der Laupheimer Werkstatt leben privat, neun Personen da-von im Alb-Donau-Kreis. Auch die Besucher der Biberacher Beschäftigungsangebote le-ben zu über zwei Drittel in Privathaushalten, unter den Teilnehmern am Beschäftigungs-angebot in der Biberacher Aspachstraße sind es sogar 82 Prozent. Auch hier wohnen drei Beschäftigte im Alb-Donau-Kreis, je einer in der Stadt Ulm und im Landkreis Ravensburg.

Lediglich in der Werkstatt in Heggbach wohnt mit 65 Prozent der überwiegende Anteil der Werkstattbeschäftigten in den Wohnheimen in Heggbach. Hier leben 26 Prozent der Werkstattbesucher privat. Von diesen 59 privat Wohnenden leben fünf Beschäftigte im Alb-Donau-Kreis.

Werkstatt-Beschäftigte mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Land-kreis Biberach nach Wohnform am 30.06.2009 in Prozent

65

21 21

9

33 40

8

8 9

6

10

8 1

3

3

5

3 26

68 70

82

52 49

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

WfbM Heggbach

(N=224)

WfbM Biberach

(N=154)

Rinden-mooserstr.

Biberach (N=33)

Aspachstr.

Biberach (N=33)

WfbM Laupheim

(N=174)

Landkreis Biberach (N=618)

privat betreut in Familien amb betreut stationär

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009 (N=618)

Vergleicht man diese Verteilung mit denen anderer Landkreise, so leben im Landkreis Biberach mit 11 Prozent im ambulant betreuten Wohnen überdurchschnittlich viele Werk-stattbesucher in dieser Wohnform. Jedoch liegt auch der Wert von 40 Prozent stationär wohnender Beschäftigter im oberen Drittel im Vergleich mit anderen Kreisen. Demgegen-über lebt mit 49 Prozent privat wohnender Werkstatt-Beschäftigter im Verhältnis zu ande-ren Kreisen ein geringerer Anteil der Beschäftigten ohne Hilfen beim Wohnen. Bezieht man diese Werte jedoch auf ihr Verhältnis zur Einwohnerzahl, so leben im Landkreis Bi-berach mit 17 Leistungsempfängern je 10.000 Einwohner deutlich mehr Leistungsemp-fänger in privater Wohnform als in anderen Landkreisen. Dort liegt die Spanne zwischen 6 und 14 Leistungsempfängern je 10.000 Einwohner.

Alter

Das durchschnittliche Alter der Beschäftigten in allen Werkstätten des Landkreises Bibe-rach für Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung beträgt 41 Jahre. Im Kennzahlenvergleich zu anderen Landkreisen liegt Biberach damit deutlich im oberen Bereich. Diese Werte variieren in anderen Landkreisen, für die dem KVJS Da-ten vorliegen, zwischen 36 und 41 Jahren. Insbesondere die Werkstatt in Heggbach weist mit einem Durchschnittsalter von 45,5 Jahren einen besonders hohen Anteil älterer Be-schäftigter auf. Hier sind über 40 Prozent der Werkstattbesucher zwischen 50 und 65 Jah-re alt. Die Begründung hierfür liegt beim Alter der Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime in Heggbach.27 Der Schwerpunkt der Altersverteilung liegt in allen Werkstät-ten auf der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen.

27 Vgl. Kapitel II 3.4

Werkstatt-Beschäftigte mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Land-kreis Biberach nach Alter am 30.06.2009 in Prozent

14

24

55

6

27 22

14

26

12

33

20

20 30

32

18

42

36

33 11

3 16 10

3

9 6

9 15

1 3 6 3 7

14 3 7

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

WfbM Heggbach

(N=208)

WfbM Biberach

(N=154)

Rinden-mooserstr.

Biberach (N=33)

Aspachstr.

Biberach (N=33)

WfbM Laupheim

(N=174)

Landkreis Biberach (N=618)

60 bis 65 55 bis unter 60 50 bis unter 55 40 bis unter 50 30 bis unter 40 unter 30

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009 (N=618)

Werkstätten mit einem höheren Anteil an jüngeren Menschen mit Behinderungen sind vor allem die Werkstatt in Biberach, Laupheim und die Einrichtung in der Rindenmooserstra-ße. In der Rindenmooserstraße sind über zwei Drittel jünger als 40 Jahre, mehr als die Hälfte sogar unter 30 Jahre. In der Werkstatt Biberach ist die Hälfte der Beschäftigten unter 40 Jahre, in der Werkstatt Laupheim sind dies 47 Prozent.

Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Werkstattverbund

Leistungsträger

Für knapp 60 Prozent der Werkstattbeschäftigten in den Einrichtungen des Heggbacher Werkstattverbunds ist der Landkreis Biberach zuständiger Kostenträger. Durch die regio-nale Nähe der Angebote zu den angrenzenden Landkreisen, teils auch aufgrund der sta-tionären Wohnangebote, sind 7 Prozent der Beschäftigten in Kostenträgerschaft des Alb-Donau-Kreises und insgesamt 16 Prozent in Trägerschaft der Kreise Ravensburg (21 Per-sonen), Esslingen (8 PerPer-sonen), der Stadt Ulm (11 Personen) oder anderer baden-württembergischer Landkreise (58 Personen).

Die Bundesagentur für Arbeit ist für 13 Prozent der Werkstattbesucher für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation im Berufsbildungsbereich der Werkstätten verantwortlicher Kostenträger.

Werkstatt-Beschäftigte mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Land-kreis Biberach nach Leistungsträger am 30.06.2009 in Prozent

andere Bundesländer 3%

Biberach 58%

Sonstige 1%

Rentenversicherung 2%

Alb-Donau-Kreis 7%

Agentur für Arbeit 13%

andere Landkreise 16%

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009 (N=618)

Im Vergleich zu anderen Landkreisen liegt der Landkreis Biberach mit knapp 60 Prozent in eigener Kostenträgerschaft im unteren Bereich. Hier liegen die Vergleichswerte zwi-schen 46 Prozent und 88 Prozent.

Die Quote der Werkstattplätze insgesamt (inklusive Berufsbildungsbereich) ist im Land-kreis Biberach mit 33 je 10.000 Einwohner vergleichsweise hoch. Andere LandLand-kreise mit vergleichbarer Angebotsstruktur verfügen über eine Anzahl an Werkstattplätzen von 8 bis 39 je 10.000 Einwohner.

Einfluss auf die große Anzahl an Plätzen dürfte hier auch die Nähe zum Alb-Donau-Kreis haben, der eine sehr geringe Werkstattplatzdichte aufweist, sowie die hohe Anzahl über-regionaler Belegung stationärer Plätze im Landkreis selbst.

Handlungsempfehlung

Im Landkreis Biberach zeichnet sich entsprechend ein baldiger Bedarf an Angeboten für ältere Menschen mit Behinderung nach dem Verlassen der Werkstätten ab. In der Folge sind - auch hier wieder insbesondere für die aktuell in der Heggbacher Werkstatt-Beschäftigten - alternative tagesstrukturierende Angebote für Senioren mit Behinderung zu entwickeln bzw. sind bestehende Angebote für Senioren im Hinblick auf eine Inklusion zu öffnen.

Dabei sollte auch der Aspekt der Wohnform berücksichtigt werden: Aufgrund der hohen Anzahl nicht stationär wohnender Werkstattbesucher sind auch Betreuungsangebote für Senioren mit Behinderung vorzusehen, die ambulant betreut beziehungsweise in Familien oder ohne Unterstützung beim Wohnen privat leben.

Modulare Angebote, die auch „Teilzeit“-Tagesstrukturen ermöglichen oder als Einzelleis-tung mit dem Persönlichen Budget eingekauft werden können, sind dabei aufgrund der flexiblen Anpassungsmöglichkeit an individuelle Lebensformen und –interessen beson-ders zu empfehlen. Auch die Öffnung und Nutzung bestehender Angebote für Senioren ohne Behinderung trägt zur Inklusion und sozialraumorientierten Begleitung von Men-schen mit Behinderung ebenso bei wie zur Schonung öffentlicher Ressourcen. Das Land-ratsamt hat dazu bereits Projektmittel bei der Landesstiftung Baden-Württemberg bean-tragt28