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Für Senioren mit Behinderung, die ambulant oder ohne Unterstützung privat leben, sollten entsprechende Angebote vorgehalten werden, die durch eine breite räumliche Verteilung im Landkreis gut zu erreichen sind. Um die inklusive sozialräumliche Vernetzung zu för-dern, sollten auch bestehende Angebote oder Dienstleister für Senioren ohne Behinde-rung für solche mit BehindeBehinde-rung erschlossen werden. Dies ermöglicht zum einen die Nut-zung bestehender Angebotsstrukturen und vermeidet den Aufbau paralleler separierter Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung; zum andern trägt die Öffnung all-gemein zugänglicher Angebote und Einrichtungen zu einer inklusiven Versorgung bei.

Be-treuungsgruppe ausscheiden. Sie werden als Zugänge der Seniorenbetreuung zugerech-net. Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Abgänge durch Sterbefälle.

Die wesentlichen Zu- und Abgänge in Tagesstrukturangebote werden mit diesem Vorge-hen erfasst. In der Praxis wird es darüber hinaus weitere Zu- und Abgänge geben, zum Beispiel durch Quereinstieg, Zuzug/Wegzug oder vorzeitiges Altern, die nicht von vorn-herein berücksichtigt werden können. Es wird angenommen, dass solche Zugänge und Abgänge sich gegenseitig ausgleichen und daher quantitativ nicht ins Gewicht fallen (Ausgleichsannahme).

Ob die Annahmen der tatsächlichen Entwicklung entsprechen, muss laufend überprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schnittstelle zum allgemeinen Arbeits-markt.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)

Für den Werkstatt-Bereich ergibt sich unter den genannten Annahmen bis zum Jahr 2018 ein leicht abnehmender Bedarf. Ausgehend von 618 Plätzen im Jahr 2009 ist für das Jahr 2014 bereits nur noch ein Bedarf an 604 Plätzen und für das Jahr 2019, bedingt durch Neuzugänge aus Schulen, ein Bedarf von 612 Plätzen zu erwarten. Dies entspricht einem Rückgang von 6 Plätzen.

Ursache für die relativ hohe Zahl von Abgängen ist das im Vergleich zu anderen Kreisen schon heute sehr hohe Alter der Werkstattbeschäftigten und die gleichzeitig hohe Zahl an Werkstatt-Arbeitsplätzen. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden sich Zugän-ge und AbgänZugän-ge bei den Werkstätten für Menschen mit Zugän-geistiZugän-ger, körperlicher und mehr-facher Behinderung ausgleichen.

Förder- und Betreuungsgruppen (FuB)

Im Bereich der Förder- und Betreuungsgruppen steigt die voraussichtliche Zahl der Nutzer zwischen 2009 und 2019 unter den Prognoseannahmen von 150 Plätzen im Jahr 2009 auf 162 Plätze im Jahr 2014, auf 174 Plätze im Jahr 2019. Dies entspricht einem Anstieg von 24 Plätzen.

Die weitere tatsächliche Bedarfsentwicklung im Förder- und Betreuungsbereich ist sehr sorgfältig zu beobachten. Ein erheblicher Teil des Zusatzbedarfs ergibt sich für Schulab-gänger mit schweren und mehrfachen Behinderungen der Schule des KBZO. Ein Augen-merk ist auch auf die zukünftige Zahl der Sterbefälle zu legen, die eventuell höher sein könnte als im Rahmen der Bedarfsvorausschätzung angenommen. Zusätzlicher Bedarf an Förder- und Betreuungsgruppen-Plätzen könnte sich ergeben, wenn Jugendliche und junge Erwachsene, die derzeit in den Internaten spezieller Sonderschulen außerhalb der Region wohnen, als Erwachsene in Zukunft doch vermehrt in den Landkreis Biberach zurückziehen.

Tages- und Seniorenbetreuung

Für die Tagesbetreuung der Senioren wird für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre ein Anstieg prognostiziert. Ausgehend von 174 Plätzen in 2009, wird der voraussichtliche Bedarf in 2014 210 Plätze, in 2019 218 Plätze betragen. Dies entspricht einem Anstieg von 44 Plätzen.

Beim Zuwachs werden lediglich Senioren berücksichtigt, die aus Werkstätten und Förder-und Betreuungsgruppen ausscheiden. Wenn zukünftig wachsende Anteile älterer Men-schen im Alter in ambulant betreuten Wohnformen wohnen, wird der dezentrale Bedarf am jeweiligen Wohnort berücksichtigt werden müssen. Wegen der zukünftig kleinen

Fall-zahlen pro Gemeinde werden sehr individuelle Lösungen in Kooperation mit örtlichen Trägern von Angeboten der Altenhilfe erforderlich sein.

Zusammengefasst entwickelt sich der Bedarf an Angeboten zur Tagesstruktur im Land-kreis Biberach folgendermaßen:

Entwicklung der Tagesstruktur im Landkreis Biberach von 2009 bis 2019 Jahr Werkstatt für behinderte

Menschen

Förder- und Betreuungsbereich

Tages-/

Seniorenbetreuung

2009 618 150 174

2014 604 162 210

2019 612 164 218

Gesamt -6 24 44

Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. Erhe-bung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.

Handlungsempfehlung

Bei der weiteren Gestaltung der Werkstätten im Landkreis Biberach ist darauf zu achten, Werkstattplätze möglichst in der Form von Außenarbeitsplätzen oder -gruppen anzubie-ten, um der Abnahme in der stationären Werkstattstruktur begegnen zu können. Gleich-zeitig sollten Maßnahmen gezielt den Verbleib von Menschen mit Behinderung auf Ar-beitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes sichern, etwa durch ergänzende Lohnkos-tenzuschüsse, und Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beraten werden. Hier kann auch der Landkreis selbst als Ar-beitgeber eine Vorbildfunktion einnehmen und Menschen mit wesentlichen Behinderun-gen auf Arbeitsplätzen im Landratsamt beschäftiBehinderun-gen.

Um die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt zu intensivie-ren, können Integrationsbetriebe als Bindeglied fungieren und geeignete Übergänger auf die Beschäftigung unter Arbeitsmarktbedingungen vorbereiten. Hierzu sollten zusätzliche Integrationsbetriebe mit einem breiten, speziell für den Personenkreis der Menschen mit wesentlicher geistiger und mehrfacher bzw. körperlicher Behinderung geeigneten Arbeits-angebot geschaffen werden.

Bei der Deckung des Mehrbedarfs im Förder- und Betreuungsbereich sollte auf eine so-zialräumliche Ausrichtung der Angebote geachtet werden. Auch könnten vorhandene Werkstatt-Strukturen mit einbezogen werden, die durch Rückgang und Intensivierung von Außenarbeitsplätzen bzw. Vermittlung frei werdender Kapazitäten den Mehrbedarf abde-cken könnten. Auf die Anpassung geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten sollte geachtet werden.

Aus der Werkstatt heraus sollten Übergänge in den Ruhestand angemessen begleitet werden und flankiert sein von neuen modularen (Teilzeit-)Angeboten für Senioren mit Be-hinderung. Diese sollten auch über ein persönliches Budget eingekauft werden können und Menschen mit Behinderung offenstehen, die nicht stationär betreut leben. Es sollten für Rentnerinnen und Rentner, die zukünftig verstärkt ambulant betreut leben, integrative, sozialraumorientierte Angebote im bestehenden Netz der offenen Altenhilfe erschlossen werden. Hier gilt es, inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung zu fördern und zu initiieren.

III Der Landkreis Biberach als Leistungsträger

In diesem Kapitel wird dargestellt, für wie viele Menschen mit wesentlicher Behinderung der Landkreis Biberach, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung, Leistungsträger von Leistungen der Eingliederungshilfe ist. Die Entwicklung der Zahl der Leistungsemp-fänger von Eingliederungshilfe des Landkreises Biberach ist entscheidend für den zukünf-tigen Finanzbedarf des Landkreises im Bereich der Behindertenhilfe. Insbesondere die im Teilhabeplan berücksichtigten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sind in der Regel im Laufe ihres Lebens dauerhaft auf Eingliederungshilfe angewiesen.

1 Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe des Landkreises Biberach Am Stichtag 30.06.2009 war der Landkreis Biberach für insgesamt 1.544 Menschen mit einer wesentlichen Behinderung Leistungsträger von Leistungen der Eingliederungshilfe.

Entwicklung der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe nach Art der Behinderung im Land-kreis Biberach 2005 bis 2010

Menschen mit geistiger

Behin-derung

Menschen mit körperlicher Behinderung

Menschen mit Sinnes- oder

Sprach-behinderung

Menschen mit seelischer

Behinderung Gesamt absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut

30.06.2010 746 46,2 269 16,7 252 15,6 346 21,5 1613

31.12.2009 750 47,6 265 16,8 222 14,1 338 21,5 1575

30.06.2009 753 48,8 266 17,2 185 12,0 340 22,0 1544

31.12.2008 741 48,7 267 17,6 184 12,1 329 21,6 1521

30.06.2008 737 49,2 312 20,8 160 10,7 289 19,3 1498

31.12.2007 723 50,0 303 20,9 151 10,4 270 18,7 1447

31.12.2006 648 46,9 327 23,7 153 11,1 253 18,3 1381

31.12.2005 626 47,4 318 24,1 129 9,8 248 18,8 1321

Tabelle: KVJS 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des Landkreises Biberach

Art der Behinderung

Knapp die Hälfte (48,8 Prozent) der Leistungsempfänger des Landkreises Biberach hatte am Stichtag 30.06.2009 eine geistige Behinderung. Die zweitgrößte Gruppe war mit 22 Prozent die der Menschen mit seelischer Behinderung, gefolgt von 17 Prozent Menschen mit körperlicher und 12 Prozent Menschen mit Sinnes- bzw. Sprachbehinderung.

Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe insgesamt pro 1.000 Einwohner im Regie-rungsbezirk Tübingen 2005 bis 2008

Leistungsempfänger insgesamt pro 1000 EW 2005 - 2008

6,65

5,06 5,35

7,45

4,67

9,36 8,96 7,76

5,11

0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00

RT BL Stadt

Ulm

Alb-Donau

BC FN RV SIG

Leistungsempfänger pro 1000 EW 2005 Leistungsempfänger pro 1000 EW 2006 Leistungsempfänger pro 1000 EW 2007 Leistungsempfänger pro 1000 EW 2008 Durchschnitt RP Tübingen Landesdurchschnitt

Grafik: Landratsamt Biberach, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Ein-gliederungshilfe nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. KVJS, Stuttgart 2009

Im Landkreis Biberach liegt die Zahl der Leistungsempfänger mit 7,76 je 1.000 Einwohner am 31.12.2008 deutlich über dem Landesdurchschnitt von 5,18 pro 1.000 Einwohner.

2 Leistungsempfänger mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfa-cher Behinderung des Landkreises Biberach

Nachfolgend wird die Zahl und Struktur der Leistungsempfänger mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen und mehrfachen Behinderung dargestellt.

Zum Stichtag 30.06.2009 benötigten:

 753 Menschen mit einer geistigen Behinderung und mehrfachen Behinderungen Leis-tungen der Eingliederungshilfe.

 451 Menschen mit einer wesentlichen körperlichen oder Sinnesbehinderung Leistun-gen der Eingliederungshilfe.

14,5%

17,0%

17,5%

27,0%

18,9%

5,2%

unter 20 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 65 über 65

Alter

Leistungsempfänger mit geistiger Behinderung im Landkreis Biberach nach Alter am 30.06.2009 (N=753)

Grafik: Landratsamt Biberach, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des Landkreises Biberach

Über 200 Leistungsempfänger mit geistiger Behinderung (27 Prozent) sind zwischen 40 und 50 Jahre alt, 181 Menschen (24 Prozent) sind zum Stichtag 30.06.2009 über 50 Jah-re alt.

In folgender Grafik werden die Leistungsempfänger betrachtet, bei denen eine körperliche oder Sinnesbehinderung im Vordergrund steht. Der überwiegende Anteil der Leistungs-empfänger mit körperlicher und Sinnesbehinderung ist aufgrund der Unterstützung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf Eingliederungshilfe angewiesen.

Deshalb sind über 370 (82 Prozent) der insgesamt 451 Menschen mit körperlicher und Sinnesbehinderung unter 20 Jahre alt. Dies verdeutlicht, dass ein Großteil dieser Perso-nengruppe im Erwachsenenalter wahrscheinlich keine Leistungen der Eingliederungshilfe mehr benötigt.

82,3%

6,9%

3,3%

3,8%

3,1%

0,7%

unter 20 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 65 über 65 Leistungsempfänger mit körperlicher Behinderung im Landkreis Biberach nach Alter am 30.06.2009 (N=451)

Grafik: Landratsamt Biberach, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des Landkreises Biberach

Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund

41%

59%

Weiblich Männlich

Geschlecht

Mehr Männer als Frauen bezogen zum Stichtag 30.06.2009 Leistungen der Eingliede-rungshilfe vom Landkreis Biberach. Diese Verteilung ist in anderen Stadt- und Landkrei-sen, für die mit Unterstützung des KVJS ein Teilhabeplan erstellt wurde, vorzufinden und auch im bundesweiten Vergleich die Regel.

Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im Landkreis Biberach nach Geschlecht am 30.06.2009 (N=1204)

Grafik: Landratsamt Biberach, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des Landkreises Biberach

Leistungen für Kinder und Jugendliche

Insgesamt 470 Kinder und Jugendliche mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehr-facher Behinderung haben zum Stichtag 30.06.2009 Leistungen der Eingliederungshilfe vom Landkreis Biberach bezogen. Davon besuchten:

 111 Kinder allgemeinen Kindergärten und Kindertagesbetreuungen,

 3 Schüler allgemeine Schulen,

 37 Schüler Heimsonderschulen außerhalb des Landkreises Biberach,

 302 Schüler Sonderschulen oder (Sonder)Schulkindergärten, 214 Schüler davon be-suchten eine solche Einrichtung innerhalb des Landkreises Biberach und 88 davon außerhalb des Landkreises,

 17 Schüler Schulen am Heim, davon 10 Schüler im Landkreis Biberach.

Wohnen von Erwachsenen

Insgesamt 784 Erwachsene mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Be-hinderung haben zum Stichtag 30.06.2009 Leistungen der Eingliederungshilfe vom Land-kreis Biberach bezogen:

 329 erwachsene Leistungsempfänger in stationären Wohnformen

 83 erwachsene Leistungsempfänger in betreuten Wohnformen

 372 erwachsene Leistungsempfänger privat ohne Unterstützung der Eingliederungs-hilfe.

Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im Landkreis Biberach nach Wohnort am 30.06.2009

91,7 87,0 54,4

8,3 13,0 45,6

0% 20% 40% 60% 80% 100%

ABW (N=60) BWF (N=23) Stationär (N=329)

Landkreis Biberach Außerhalb Landkreis Biberach

Grafik: Landratsamt Biberach, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des Landkreises Biberach

Von den in betreuten (ambulant betreutes Wohnen (ABW) und betreutes Wohnen in Fa-milien (BWF)) lebenden Menschen, wohnte der Großteil (90 Prozent) im Landkreis Bibe-rach.

Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit geistiger und körperlicher Behinderung nach Wohnformen im Regierungsbezirk Tübingen am 31.12.2008

51% 56% 58% 55%

48% 44% 55% 50% 48%

18% 13% 4% 8%

6% 12%

15% 17% 14%

31% 31% 38% 37%

46% 44% 30% 33% 38%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

RT BL Stadt

Ulm

Alb-Donau

BC FN RV SIG

Stationäres Wohnen Erwachsener gbM/kbM Ambulantes Wohnen Erwachsener gbM/kbM Privates Wohnen gbM/kbM

Grafik: Landratsamt Biberach, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Ein-gliederungshilfe nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. KVJS, Stuttgart 2009.

Die Leistungsempfänger des Landkreises leben zu einem sehr hohen Prozentsatz privat ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe beim Wohnen in ihrem vertrauten Umfeld.

Bild: Schwarzbach-Schule Biberach, Hochbeete

3,23 2,06 3,17 4,23 3,25 4,19 4

3,25 2,02 3,12 4,25 3,3 4,23 4,18

2,87

2,8 3,01

2,8

0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5

RT BL Stadt

Ulm

Alb-Donau

BC FN RV SIG

WfbM-Beschäftigte gbM/kbM 2007 WfbM-Beschäftigte gbM/kbM 2008 Durchschnitt RP Tübingen Landesdurchschnitt

Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur

716 erwachsenen Menschen erhielten Leistungen zur Tagesstrukturierung in Leistungs-trägerschaft des Landkreises Biberach. Davon besuchten

 566 Personen Werkstätten für behinderte Menschen (79 Prozent)

 111 Personen einen Förder- und Betreuungsbereich (16 Prozent)

 39 Personen Angebote der Seniorenbetreuung (5 Prozent)

Leistungsempfänger mit geistiger und körperlicher Behinderung in der Werkstatt im Regie-rungsbezirk Tübingen pro 1.000 Einwohner am 31.12.2008

Grafik: Landratsamt Biberach, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Ein-gliederungshilfe nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. KVJS, Stuttgart 2009.

Im Landkreis Biberach besuchen im Vergleich zum Landes- und Regierungsbezirksdurch-schnitt überdurchRegierungsbezirksdurch-schnittlich viele Menschen Werkstätten für behinderte Menschen.

3 Bedarfsvorausschätzung der Leistungsempfänger des Landkreises Bibe-rach bis 2019

Bereich Wohnen

Die Anzahl der privat wohnenden Menschen wird von 372 im Jahr 2009 auf 328 Personen im Jahr 2019 leicht zurückgehen. Sie erhalten ausschließlich Leistungen der Eingliede-rungshilfe zur Tagestrukturierung.

Zukünftig werden — bedingt durch das steigende Alter der betreuenden Angehörigen (in der Regel die Eltern) — weniger Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe benö-tigen, privat und ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe leben. Diese Entwicklung

führt zu einer Steigerung der Leistungsempfänger des ambulanten und vor allem stationä-ren Wohnens.

Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe Vorausschätzung für das private Wohnen der Leistungsempfänger

des Landkreises Biberach bis 2019

372

340

328

0 100 200 300 400

2009 2014 2019

Privates W ohnen

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. Erhe-bung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.

Für das betreute Wohnen (ABW und BWF) wird sich voraussichtlich eine Steigerung der Zahl der Leistungsempfänger um 102 Personen (123%) von 83 auf 167 ergeben.

Betreutes Wohnen

Vorausschätzung für das betreute Wohnen der Leistungsempfänger des Landkreises Biberach bis 2019

83

128

167

0 100 200

2009 2014 2019

Betreutes Wohnen

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. Erhe-bung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.

Trotz der deutlichen Fallsteigerungen im Bereich des betreuten Wohnens werden bis 2019 zusätzlich 92 Leistungsempfänger stationäre Wohnangebote benötigen (28%).

Stationäres Wohnen

Vorausschätzung für das stationäre Wohnen der Leistungsempfänger des Landkreises Bi-berach bis 2019

329

393

439

0 100 200 300 400 500

2009 2014 2019

Stationäres Wohnen

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. Erhe-bung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.

Bereich Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur

Das steigende Alter der Leistungsempfänger im Bereich der tagesstrukturierenden Ange-bote wird zukünftig eine veränderte Angebotsstruktur notwendig machen.

Es werden voraussichtlich deutlich mehr Menschen mit Behinderung Angebote der Senio-renbetreuung benötigen als bisher. Wie bereits bei den Ausführungen zum Standort Land-kreis Biberach dargestellt, sollten allgemein zugängliche Angebote der Altenhilfe auch Menschen mit Behinderung offen stehen. Der Leitgedanke der Teilhabeplanung — wei-testgehend inklusive Angebote zu ermöglichen — hat auch in der Alltagsgestaltung für Senioren mit Behinderung einen besonderen Stellenwert. Neben den Leistungsempfän-gern des Landkreises Biberach im Landkreis betrifft dies auch die Leistungsempfänger außerhalb des Landkreises, für die jedoch die Steuerungsmöglichkeiten des Landkreises eingeschränkt sind.

Durch eine Angleichung der Altersstruktur an die der Gesamtbevölkerung ergibt sich auch innerhalb der bestehenden Angebote der Eingliederungshilfe Veränderungsbedarf. Insbe-sondere die Arbeitsplätze in Werkstätten müssen sich den Belangen von älteren Men-schen mit Behinderung anpassen, um diesen bis zum Rentenalter einen Verbleib in der Werkstatt zu ermöglichen, auch wenn altersbedingt ein höherer Hilfebedarf vorhanden sein sollte.

Werkstatt

Vorausschätzung für Werkstattleistungen (inkl. BBB) der Leistungsempfänger des Land-kreises Biberach bis 2019

566 569 589

0 100 200 300 400 500 600 700

2009 2014 2019

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. Erhe-bung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.

Die Anzahl der Werksattbesucher in Leistungsträgerschaft des Landkreises wird bis zum Jahr 2019 voraussichtlich um 23 Personen leicht ansteigen (4%).

Förder- und Betreuungsbereich

Vorausschätzung für Leistungen im Förder- und Betreuungsbereich der Leistungsempfän-ger des Landkreises Biberach bis 2019

111

125

134

0 100 200

2009 2014 2019

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. Erhe-bung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.

Aus den Befragungen der Lehrkräfte der Sonderschulen ergibt sich, dass der Anteil der Schulabgänger mit einer sehr schweren und mehrfachen Behinderung in den nächsten Jahren ansteigen wird. Die Zahl der Leistungsempfänger wird um 23 Personen (21%) ansteigen.

Angebote für Senioren

Vorausschätzung für Leistungen im Seniorenbereich der Leistungsempfänger des Land-kreises Biberach bis 2019

39

86

116

0 100

2009 2014 2019

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. Erhe-bung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.

Die Zahl der Leistungsempfänger im Seniorenbereich wird um 77 Fälle am deutlichsten ansteigen (197%). Hierbei handelt es sich vor allem um Rentnerinnen und Rentner, die in einer Werkstatt beschäftigt waren.

Die folgende Tabelle stellt die Veränderungen der Leistungsempfänger des Landkreises im Planungszeitraum bezogen auf die einzelnen Hilfsangebote der Eingliederungshilfe, dar.

Bedarfsvorausschätzung der Leistungsempfänger des Landkreises Biberach 2009-2019

2009 2014 2019 Saldo Zugänge Abgänge

Bestand

abs. abs. abs. abs. % ges.

davon Kinder

davon privat ges.

Über-gänge Tod Stationäres

Wohnen 329 384 421 92 28% 131 37 94 -39 39

Betreutes

Wohnen 83 138 185 102 123% 109 15 94 -7 7

Privates

Wohnen 372 340 328 -44 -12% 153 153 -197 187 10

Wohnen

gesamt 784 862 934 150 19% 393 52 341 -243 187 56

Werkstatt 566 569 589 23 4% 128 -105 77 28

FuB 111 125 134 23 21% 42 -19 13 6

Tages-/

Senioren-betreuung 39 86 116 77 197% 90 -13 13

Tages-struktur

gesamt 716 780 839 123 17% 260 0 0 -137 90 47

Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009.

Erhebung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.

Zusammenfassung

Im Planungszeitraum vom Jahr 2009 bis 2019 wird

 die Zahl der Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe weiter ansteigen

 die demografische Entwicklung keine Entlastung bei der Zahl der Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe ergeben, da

o die Anzahl der Kinder mit Behinderung in Sonderschulen— im Gegensatz zu der allgemeinen Entwicklung an Grundschulen — nicht zurückgeht

o erstmals ältere Menschen mit Behinderung in großer Zahl dauerhaft Leistun-gen der Eingliederungshilfe benötiLeistun-gen werden

 trotz sehr ehrgeiziger Ziele in diesem Teilhabeplan ein deutlicher Anstieg an Leistun-gen im stationären Wohnen nicht vermeidbar sein

 der weitere Ausbau und die schnelle Umsetzung der dargestellten Handlungsempfeh-lungen — insbesondere derjenigen zu den Angeboten der „Offenen Hilfen“ — drin-gend erforderlich sein, um

o die Ziele der Teilhabeplanung zu erreichen,

o auch Menschen mit einem hohen Hilfebedarf ambulant versorgen zu können o durch die dargestellten Handlungsempfehlungen die Voraussetzungen zu

schaffen, um insbesondere den Bereich des betreuten Wohnens soweit stär-ken, dass eine Aufnahme in ein Wohnheim dauerhaft vermieden wird und das Zusammenleben in der Gemeinde gelingen kann.

IV Zusammenfassung

Der vorliegende Teilhabeplan für den Landkreis Biberach befasst sich mit der Zielgruppe der Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung.

Er soll der Politik und der Verwaltung als sozialplanerische Entscheidungsgrundlage die-nen.

Ausgangssituation

Der Landkreis Biberach gehört zu den Kreisen in Baden-Württemberg, die für die Planung im Bereich der Behindertenhilfe eine differenzierte Angebotsstruktur mit zum Teil sehr langer Tradition aufweisen. Die Angebote der St. Elisabeth-Stiftung und der Lebenshilfe Biberach prägen das Unterstützungssystem für Menschen mit wesentlicher geistiger, kör-perlicher und mehrfacher Behinderung.

Offene Hilfen

Die Offenen Hilfen haben die Aufgabe, Menschen mit wesentlicher Behinderung, die in einem Privathaushalt ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe oder mit ambulanter Betreuung leben, sowie deren Angehörigen bei der Förderung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu begleiten und zu unterstützen. Ziel der Offenen Hilfen ist der Verbleib im vertrauten Umfeld, Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Entlastung von Angehöri-gen. Zu den Angeboten zählen: Beratung und Information, Familienentlastende Dienste, Freizeitangebote und Kurzzeit-Unterbringung.

Der Bereich der Offenen Hilfen ist ein wichtiger Baustein im Hilfespektrum von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Eine bessere Koordination und Kooperation zwi-schen den Leistungserbringern der Angebote und ein weiterer am Bedarf orientierter Aus-bau inklusiver sozialraumorientierter Angebote im Landkreis Biberach ist empfehlenswert.

Auch der Ausbau an Angeboten, die mit einem Persönlichen Budget finanziert werden können, ist notwendig. Die Planung der Angebote sollte deshalb im Arbeitskreis Eingliede-rungshilfe erfolgen und in einer gemeinsamen Übersicht veröffentlicht werden. Die Veröf-fentlichung sollte unbedingt barrierefrei sein.

Um betroffene Familien umfassend und frühzeitig zu informieren, sollte sich das Land-ratsamt in Zukunft noch stärker als trägerneutrale Beratungs- und Vermittlungsstelle bei präventiven Anliegen und in Krisensituationen verstehen, damit der Verbleib in der Familie möglich wird bzw. eine stationäre Unterbringung nicht sein muss.

Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil der Offenen Hilfen. Es sollte in den Städten und Gemeinden mit Unterstützung des Landkreises aus- und aufgebaut und gepflegt werden. Angebote für Menschen ohne Behinderung müssen sich für Men-schen mit Behinderung öffnen.1

Kinder und Jugendliche Frühförderung

Im Landkreis Biberach gibt es drei Sonderpädagogische Beratungsstellen für Kinder mit (drohender) geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung. Darüber hinaus gibt es

1Siehe Kapitel II.1 Offene Hilfen und Vernetzung

im Landkreis Ravensburg zwei Sonderpädagogische Beratungsstellen für Kinder mit (dro-hender) Hör- und Sehbehinderung, die auch für den Landkreis Biberach zuständig sind.

Eine weitergehende Vernetzung und Koordination der Angebote der Frühförderung und Integration von behinderten Kindern in Regeleinrichtungen sollte zukünftig vom Arbeits-kreis Eingliederungshilfe vorgenommen werden.

Kindergärten

In Baden-Württemberg besteht für Kinder mit Behinderung ein zweigliedriges System:

Zum einen die Integration in allgemeine Kindergärten, zum anderen der Besuch von spe-ziellen Schulkindergärten für Kinder mit Behinderung. Für die Integration behinderter Kin-der in allgemeine KinKin-dergärten können Leistungen Kin-der EinglieKin-derungshilfe gewährt wer-den. Im Jahr 2009 erhielten im Landkreis Biberach 118 Kinder eine Integrationsbeglei-tung. Dabei lag der Landkreis Biberach im Vergleich der Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs deutlich über dem Landesdurchschnitt. Im Landkreis Biberach gibt es vier Schulkindergärten mit insgesamt 79 Plätzen.

Die hohe Zahl der Integrationen im allgemeinen Kindergarten zeigt, dass den Trägern von Angeboten der Kindertagesbetreuung im Kreis bewusst ist, dass die Betreuung von Kin-dern mit Behinderung grundsätzlich Aufgabe aller Kindergärten ist. Der Ausbau der Integ-ration in allgemeine Kindergärten sollte trotzdem weiter gefördert und ausgebaut werden.

Auch das Angebot an Schulkindergärten im Landkreis Biberach ist sehr gut ausgebaut.

Eltern sollten sich auch in Zukunft frei entscheiden können, ob ihr Kind mit Behinderung in einem allgemeinen oder Schulkindergarten betreut werden soll. Der Entscheidungspro-zess sollte auf Wunsch der Eltern von allen beteiligten Stellen — dem Kreisjugend- und Kreissozialamt, den Städten und Gemeinden, der Schulverwaltung und den Einrichtungen und Diensten der Frühförderung, Schulkindergärten und Kindertagesbetreuung begleitet werden.2

Schulen

Kinder und Jugendliche mit Behinderung besuchen in Baden-Württemberg in der Regel Sonderschulen. Nur wenige besuchen allgemeine Schulen. Sie werden dabei durch die sonderpädagogischen Dienste der Sonderschulen im Rahmen der Eingliederungshilfe unterstützt. Im Landkreis Biberach gibt es zwei sonderpädagogische Dienste. Zum Stich-tag 21.10.2010 erhielten 28 Kinder mit geistiger Behinderung oder Sprachbehinderung aus dem Landkreis Biberach an allgemeinen Schulen eine Förderung durch einen son-derpädagogischen Dienst.

Der Landkreis Biberach ist Modelllandkreis zur Erprobung von Alternativen zum bisheri-gen Schulsystem. Er sollte diese Chance nutzen und einfordern, dass ausreichende Res-sourcen für eine sonderpädagogische Begleitung an allgemeinen Schulen zur Verfügung stehen. Die Umsetzung der integrativen Beschulung wird ohne eine entsprechende Verla-gerung von Ressourcen kaum umzusetzen sein. Daneben ist es erforderlich, dass Träger von Kindertagesstätten und Schulen bei Baumaßnahmen auf die Belange von Menschen mit Behinderung achten und z.B. barrierefrei geplant werden.3

2Siehe Kapitel II.2.2 Kindergärten und Kindertagesbetreuung

3Siehe Kapitel II.2.3 Schule