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Ein Teil der Kinder kann nicht (mehr) im Elternhaus versorgt werden, weil dies aufgrund der Schwere der Behinderung nicht möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn Kinder auf ein hohes Maß an Pflege angewiesen sind oder deren Versorgung nur mit Hilfe aufwändiger Apparatemedizin möglich ist. Manche dieser Kinder haben nie ein Familienleben erlebt und nie im Elternhaus gewohnt, weil sie die ersten Lebensmonate oder -jahre in Kinder-kliniken verbracht und nicht selten um das physische Überleben gekämpft haben.

Wohnheime und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gibt es nur in knapp der Hälfte der baden-württembergischen Stadt- und Landkreise. Internate haben außerdem einen anderen Auftrag als Wohnheime. Sie werden benötigt, wenn eine geeig-nete Sonderschule zu weit vom Wohnort entfernt ist. Vor allem blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und körperbehinderte Kinder müssen häufig eine Schule in einem ande-ren Landkreis besuchen und leben deshalb unter der Woche in einem an die Schule an-gegliederten Internat.47 Die Kinder verbringen das Wochenende und die Schulferien je-doch in aller Regel im Elternhaus. Die Beziehungen zu den Eltern und Geschwistern blei-ben somit erhalten und ein Teil dieser Kinder wohnt nach dem Schulbesuch wieder bei den Eltern. Bei anderen führt die Internatsunterbringung dazu, dass sie auch als Erwach-sene nicht mehr ins Elternhaus zurückkehren und in der Folge als junge ErwachErwach-sene be-reits ein unterstütztes Wohnangebot benötigen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Inter-nat relativ weit vom Elternhaus entfernt ist und eine regelmäßige Heimfahrt am Wochen-ende doch nicht möglich ist. Junge Erwachsene, die bereits als Kind oder Jugendlicher in einem Wohnheim (nicht Internat) gelebt haben, wechseln fast immer nahtlos in eine un-terstützte Wohnform für Erwachsene über. Eine Rückkehr ins Elternhaus kommt bei ihnen in der Regel nicht in Frage, weil die Gründe, die zum Umzug ins Heim führten, auch nach Schulabschluss fortbestehen.

Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung, die in Baden-Württemberg in Heimen leben, waren zum 31.12.2007 zu zwei Dritteln männlich. Ein Drit-tel war 18 Jahre und älter, ein zweites DritDrit-tel zwischen 14 und unter 18 Jahre alt, das drit-te Dritdrit-tel 14 Jahre und jünger. Insgesamt waren nur zwei Prozent bzw. 23 Kinder mit geis-tiger Behinderung unter sechs Jahren in Heimen untergebracht. Insofern ist die stationäre Versorgung von jungen Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung eine Maß-nahme, die sich weit überwiegend an junge Menschen ab der Pubertät richtet. Mit Eintre-ten der Pubertät geraEintre-ten auch viele Familien mit Kindern ohne Behinderung in eine schwierige Phase. Die Behinderung kann diese Probleme noch potenzieren. Weiter neh-men mit zunehneh-mendem Alter auch Körpergewicht und Körpergröße der Kinder zu. Das erschwert die Pflege von Kindern mit schwerer und mehrfacher Behinderung im Eltern-haus beträchtlich, fordert die körperlichen Kräfte der Eltern und setzt geeignete Wohnver-hältnisse voraus.48

Im Landkreis Biberach gibt es ein Wohnheim für Kinder und Jugendliche mit einer geisti-gen oder mehrfachen Behinderung: Das Haus St. Franziskus der St. Elisabeth-Stiftung in Schemmerhofen-Ingerkingen.

Leistungsträger

Im Haus St. Franziskus lebten am Stichtag 30.06.2009 59 Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung, 10 (17 Prozent) davon stammen aus dem Land-kreis Biberach.

47 siehe Kapitel II.1.3 Schulen

48 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behin-derung in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 12

Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Haus St. Franziskus am 30.06.2009 nach Leistungsträger

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. (N=59).

Die übrigen 49 Kinder und Jugendlichen kamen aus verschiedenen anderen Landkreisen, aber auch anderen Bundesländern (35 aus anderen Landkreisen in Baden-Württemberg, 14 aus anderen Bundesländern, davon 12 aus Bayern). Alle Kinder, die zum Stichtag der Erhebung im Wohnheim lebten, besuchten die Heimsonderschule des Trägers in unmit-telbarer Nachbarschaft des Wohnheims.

Bild: St. Elisbeth-Stiftung, Geschäftsbereich Kinder, Jugend und Familie

Alb-Donau-Kreis 24%

Ulm 17%

Ravensburg 7%

Tübingen 2%

sonstige Kreise B.-W.

7%

Bayern 20%

andere Bundesländer 3%

Biberach 17%

Reutlingen 3%

Biberach Alb-Donau-Kreis Ulm Ravensburg Reutlingen Tübingen sonstige Kreise B.-W.

Bayern

andere Bundesländer

Alter

Das Durchschnittsalter der Bewohner liegt bei 16 Jahren, die Spanne reicht von sieben bis 22 Jahren.

Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Haus St. Franziskus am 30.06.2009 nach Alter

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. (N=59).

Nur drei der 59 Kinder sind jünger als 10 Jahre, 13 sind unter 14 Jahre alt und 46 Kinder und Jugendliche sind über 14 Jahre alt. Die Altersstruktur entspricht in etwa der durch-schnittlichen Altersstruktur aller Wohnheime für Kinder mit geistiger Behinderung in Ba-den-Württemberg. Der Anteil der über 18-Jährigen ist etwas höher, davor der Anteil der Jüngeren etwas geringer.

Hilfebedarf

38 der Kinder und Jugendlichen im Haus St. Franziskus weisen eine sehr schwere Behin-derung auf (insgesamt 64 Prozent in Hilfebedarfsgruppe 4 oder 5). Dagegen haben nur drei der 59 Kinder und Jugendlichen einen niedrigeren Hilfebedarf (5 Prozent in Hilfebe-darfsgruppe 1 oder 2).

5%

17%

37%

41%

6 bis unter 10 10 bis unter 14 14 bis unter 18 18 und älter

Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Haus St. Franziskus am 30.06.2009 nach Hilfebedarfsgruppen

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. (N=59).

Kinder und Jugendliche als Leistungsempfänger des Kreises

Am 31.12.2009 erhielten insgesamt 51 Kinder und Jugendliche, für die der Landkreis Bi-berach zuständiger Leistungsträger im Rahmen der Eingliederungshilfe war, Hilfen zum Wohnen, davon 15 in einem stationären Wohnheim und 36 in einem Internat. Im Vergleich mit anderen Stadt- und Landkreisen lebt eine durchschnittliche Zahl von Kindern und Ju-gendlichen mit Behinderung aus dem Landkreis Biberach in Wohnheimen und Internaten.

Mit einem Wert von 0,30 Personen je 1.000 Einwohner lag der Landkreis Biberach am 31.12.2008 knapp über dem Durchschnitt aller baden-württembergischen Stadt- und Landkreise.

2%

31%

62%

3%

2%

HBG 1 HBG 2 HBG 3 HBG 4 HBG 5

Kinder und Jugendliche im stationären Wohnen* und in Internaten** in Leistungsträger-schaft der Stadt- und Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen pro 1.000 Einwohner am 31.12.2008

0,18

0,3

0,22 0,21

0,19

0,3

0,28

0,33

0,29

0,00 0,05 0,10 0,15 0,20 0,25 0,30 0,35

RT BL Stadt Ulm Alb-Donau BC FN RV SIG

Leistungsempfänger 2007 Leistungsempfänger 2008

Landesdurchschnitt & Durchschnitt RP Tübingen

Grafik: Landratsamt Biberach. Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Stuttgart 2008. * Leistungstyp I.1.1 und I.1.2 ** Leistungstypen I.3.1 bis I.3.5

Von den am 30.06.2009 41 auswärts wohnenden Kindern lebten 28 (68 Prozent) in den Internaten der Heimsonderschulen für Körper-, Sprach-, Hör- und Sehbehinderte im Landkreis Ravensburg. Ein Teil hat gleichzeitig eine geistige Behinderung, andere aus-schließlich eine Sinnes-, Sprach- oder Körperbehinderung. Der Rest der Kinder und Ju-gendlichen in Wohnheimen und Internaten außerhalb des Landkreises Biberach verteilt sich auf wenige andere Kreise in Baden-Württemberg und lebt dort in weiteren Spezialan-geboten oder auf besonderen Wunsch in einer anthroposophischen Einrichtung. Fünf Kinder leben in Einrichtungen in anderen Bundesländern.

Kinder und Jugendliche mit Leistungen des Landkreises Biberach für das stationäre Woh-nen zum 30.06.2009

Karte: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009 (N=44)

Handlungsempfehlung

Im Landkreis Biberach lebten am Stichtag 30.06.2009 59 Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Davon stammten 10 Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Biberach. 44 Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Biberach lebten zum Stichtag außerhalb des Landkreises in Heimen und Internaten, die ihren ganz spe-ziellen (schulischen) Förderbedarf decken. Damit wird deutlich, dass das Wohnheim für

Ravensburg

Bodenseekreis Konstanz

Waldshut Lörrach

Stadt Karlsruhe

Baden-Baden Rastatt

Ortenaukreis

Breisgau-Hochschwarzwald Freiburg

Emmendingen

Schwarzwald-Baar Tuttlingen Rottweil

Freudenstadt Tübingen

Zollernalbkreis

Reutlingen

Biberach Sigmaringen

Alb-Donau-Kreis Ulm

Heidenheim Ostalbkreis Schwäbisch Hall Heilbronn

Stadt Heilbronn

Ludwigsburg

Rems-Murr

Göppingen Esslingen

Stuttgart Böblingen Calw

Enzkreis Pforzheim Karlsruhe

Rhein-Neckar Heidelberg Mannheim

Main-Tauber Neckar-Odenwald

Hohenlohekreis

<3

<3

<3

27

<3

<3

<3

<3

5 Kinder und Jugendliche wohnen stationär in anderen Bundesländern

Leistungstyp I.1.1/1.2 Schule am Heim (N=8)

Leistungstyp I.3.1 - 3.5 Heimsonderschulen (N=36)

Kinder und Jugendliche in Ingerkingen eine überregional belegte Einrichtung ist und ihre Größe weit über den Bedarf aus dem Landkreis Biberach hinausgeht. Für den Landkreis Biberach ist es jedoch selbstverständlich, dass dieses Angebot auch zukünftig für Kinder und Jugendliche aus anderen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs oder aus an-deren Bundesländern zur Verfügung steht. Eine Verkleinerung der Einrichtung ist nicht im Sinne des Landkreises.

Um die Zahl der stationären Aufenthalte von Kindern und Jugendlichen zukünftig geringer zu halten oder eine stationäre Aufnahme zu vermeiden, müssten die entsprechenden Kinder alternativ in integrativen Schulformen innerhalb des Kreises beschult werden49. Gleichzeitig ist es notwendig, für Kinder, Jugendliche und deren Eltern präventive Ange-bote aufzubauen, damit ein Verbleib im familiären Umfeld dauerhaft gelingen kann. Diese Beratung erfordert zusätzliche personelle Ressourcen, die vom Kreissozialamt nicht ge-leistet werden können. Der Landkreis Biberach erarbeitete deshalb bereits das präventive Angebot „Elternschule“ und beantragte hierfür Projektmittel im Rahmen der Projektförde-rung „Neue Bausteine in der EingliedeProjektförde-rungshilfe“ beim KVJS. Das Angebot soll sich an Familien mit Kindern mit Behinderung in der Pubertät richten. Die Erfahrungen des Land-kreises zeigen, dass in Familien mit Kindern in diesem schwierigen Alter immer wieder Konflikte auftreten. Angebote für eine angemessene Unterstützung der Familien in dieser Situation fehlen. Deshalb ist die stationäre Aufnahme des Jugendlichen mit Behinderung nicht selten die Folge von länger anhaltenden Konflikten in den Familien. Neben der situa-tionsbedingten Problemlösung sollen nach diesem Konzept aber auch die Familien Unter-stützung bei der Inklusion außerhalb der Schule bekommen. So erhalten die Familien weitere entlastende Angebote und die Inklusion von Kindern und Jugendlichen wird ge-fördert. Das Angebot soll als eine Kooperation zwischen einem Träger der Behindertenhil-fe und einem Träger der JugendhilBehindertenhil-fe stattfinden. Die Laufzeit soll zwei Jahre betragen und das Projekt soll mit Beginn des neuen Schuljahres starten.

Um Kindern und Jugendlichen, die bereits in jungen Jahren in einem Heim oder Internat leben, im Anschluss an ihre Schulzeit eine selbständigere Wohnform an ihrem ursprüngli-chen Wohnort oder in ihrem familiären Umfeld zu ermögliursprüngli-chen, sollte der Landkreis - zum Beispiel über die Berufswegekonferenzen - frühzeitig den Kontakt zu den Schülern und ihren Familien suchen, um sie über mögliche Anschlussangebote nach Schule und Inter-natsbesuch zu informieren. Es sollte vermieden werden, dass der Großteil der Schulab-gänger unmittelbar in ein stationäres Wohnheim für Erwachsene wechselt. Diesem Ziel dient im Landkreis Biberach unter anderem das ambulant betreute Wohnkonzept, in dem in einem sogenannten Hilfemix neben der sozialpädagogischen Begleitung weitere Unter-stützung durch die Familienpflege und organisierte Nachbarschaftshilfe erfolgen. Durch die Einrichtung ambulanter Wohngemeinschaften im Hilfemix kann den zukünftigen Ab-gängern der Schulen mit Internatserfahrung oder Heimbewohnern eine selbständigere Wohnform ermöglicht werden.

Ergänzend sollten alle Möglichkeiten zur Unterstützung von Familien, die ihr Kind mit Be-hinderung im häuslichen Bereich betreuen, genutzt und entlastende Angebote weiter aus-gebaut werden. Dazu gehört auch die ausreichende Bereitstellung stationärer Plätze für die Kurzzeitunterbringung von Kindern und Jugendlichen.

Auf weitere entlastende Angebote wird im Kapitel „Offene Hilfen“ eingegangen.

49Vgl. Kapitel II.2.4

3 Wohnen von Erwachsenen

Die Lebensqualität hängt entscheidend von der individuellen Wohnsituation ab. Die eige-nen vier Wände vermitteln Sicherheit und Geborgenheit. Die Qualität des Woheige-nens bildet die Basis dafür, das eigene Leben selbstständig und eigenverantwortlich gestalten zu können und somit an der Gesellschaft teilzuhaben. Um selbstbestimmt zu leben, ist die größtmögliche Selbständigkeit beim Wohnen, z. B. in geeignetem Wohnraum in der ge-wohnten Umgebung mit gewachsenen sozialen Kontakten, Voraussetzung.

Die Wünsche und Vorstellungen von Wohnen unterscheiden sich bei Menschen mit Be-hinderung so gut wie nicht von denen der Gesamtbevölkerung. Dies belegt eine großan-gelegte Untersuchung1, in deren Rahmen viele Gespräche mit Menschen mit Behinderung und ihren Familien geführt wurden. Das Zusammenleben mit einem Lebenspartner und das Wohnen in der Herkunftsfamilie beziehungsweise in einer eigenen Wohnung wurde von den befragten Menschen mit Behinderung selbst an oberster Stelle genannt. Die be-fragten Angehörigen stellten dagegen die unterstützten Wohnformen mit dem betreuten Wohnen und Wohnheime in den Vordergrund. Sie achten stärker als die Betroffenen selbst auf Aspekte wie Sicherheit und strukturelle Eingebundenheit.

Menschen mit geistiger Behinderung sollen so selbständig wie möglich leben. Darauf zielt auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Die individuellen Voraussetzungen, und daraus resultierend der Bedarf an Unterstützung beim Wohnen, sind jedoch für jeden ein-zelnen Menschen sehr unterschiedlich. Entsprechend individuell und flexibel muss auch die Unterstützung sein. Teilhabe im Bereich des Wohnens kann deshalb verschiedene Formen annehmen. Ein Mensch mit geistiger Behinderung, der körperlich nicht wesentlich eingeschränkt, mobil und selbständig ist, kann eher allein in einer Wohnung und ambulant betreut leben. Ein Mensch mit schwerer und mehrfacher Behinderung benötigt eine ande-re Wohnform, die seinem Bedarf geande-recht wird.

Bei den Wohnformen von Menschen mit Behinderung wird im Bericht grundsätzlich zwi-schen privatem Wohnen ohne Unterstützung (in der Familie oder selbständig) und Woh-nen mit Unterstützung unterschieden. WohWoh-nen Menschen mit Behinderung in einem Pri-vathaushalt ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe, so erhalten sie keine Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen, aber eventuell Unterstützung der Eingliederungshil-fe bei der Beschäftigung, z. B. für den Besuch der Werkstatt. Zu den unterstützten Wohn-formen, die über die Eingliederungshilfe finanziert werden, gehören das betreute Wohnen (ambulant betreutes Wohnen oder begleitetes Wohnen in Familien) und das stationäre Wohnen in einem Wohnheim oder einer Außenwohngruppe. Stationäres Wohnen kann sowohl auf Dauer, als auch von vornherein zeitlich befristet angelegt sein (stationäre Kurzzeitunterbringung, stationäres Trainingswohnen). Ambulant betreutes Wohnen be-deutet, dass Menschen mit Behinderung selbst Mieter (oder seltener Eigentümer) ihrer Wohnung sind, aber zusätzlich fachliche Begleitung beim Wohnen erhalten. Im Gegen-satz zum stationären Wohnen im Wohnheim erfolgt die Unterstützung jedoch nicht rund um die Uhr, sondern ein- bis zweimal in der Woche.

11 Vergleiche: Metzler, Heidrun / Rauscher, Christine: Wohnen inklusiv, Projektbericht Universität Tübingen 2004 (der Bericht kann über das Diakonische Werk Württemberg bezogen werden).

3.1 Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe