Um die Übergänge zwischen den verschiedenen Wohnformen fließend zu gestalten, soll-ten individuelle Unterstützungsangebote ermöglicht werden. Insbesondere der Übergang vom Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe in das be-treute Wohnen sollte individuell angemessen begleitet werden.
Wohnheime
Stationäre Wohnheime für Menschen mit Behinderung unterscheiden sich deutlich im Hinblick auf Größe, Lage und Angebot.
Sogenannte Komplexeinrichtungen, die vorwiegend in den 1960er und 1970er Jahren „auf der grünen Wiese“ neu errichtet wurden oder im Umfeld von Klöstern und ehemaligen
„Anstalten“ entstanden, haben in Deutschland eine lange Tradition. Sie decken in der Re-gel das gesamte Angebot an unterschiedlichen Wohnformen und Angeboten der Tages-struktur für alle Altersgruppen ab. Ein Teil der Einrichtungen ist für die Pflege im Sinne des SGB XI qualifiziert.
An den Standorten der Komplexeinrichtungen leben in der Regel deutlich mehr als 100 Menschen mit Behinderung. In diesen Einrichtungen blieben Menschen mit Behinde-rung oft jahrzehntelang weitgehend unter sich, da sie häufig an einem Ort ohne Anbin-dung an die öffentliche Infrastruktur errichtet wurden. Eine geschützte Lage mit einem großzügigen Angebot an Außenflächen kann für einzelne Menschen mit schwerer geisti-ger Behinderung oder zusätzlicher psychischer Beeinträchtigung ein beschützendes Um-feld bieten, das - zumindest zeitweise - Freiräume eröffnet. Komplexeinrichtungen haben meist einen überregionalen Einzugsbereich und - baujahresbedingt - einen teilweise be-trächtlichen Sanierungsbedarf. Dies bietet zukünftig Chancen für eine Dezentralisierung von Angeboten.
Die nächste Generation von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung wurde in der Regel als gemeindeintegrierte Wohnheime mit überschaubarer Größe (meist 20 bis 50 Bewohner) geplant. Die Wohnheime liegen häufig in Wohngebieten. Der Standort in einer Gemeinde bietet Menschen mit Behinderung zahlreiche Möglichkeiten, die Angebo-te im Ort selbständig zu nutzen. Dadurch leisAngebo-ten sie einen wichtigen Beitrag zur InAngebo-tegra- Integra-tion in die Gemeinde. In manchen dieser Wohnheime wird ein Bereich für tagesstrukturie-rende Angebote für alte Menschen oder solche mit schwerer Behinderung eingeplant, die keine Werkstatt besuchen. So können auch Menschen mit schwerer Behinderung oder Pflegebedarf in der Gemeinde leben.
Außenwohngruppen (AWG) sind kleine Wohneinheiten, in denen in der Regel vier bis zehn Personen in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Häufig werden bestehende Ein- oder Zweifamilienhäuser oder auch größere Wohnungen gekauft oder gemietet und als Außenwohngruppe eingerichtet. Die überschaubare Größe ermöglicht es den Bewoh-nerinnen und Bewohnern individueller zu leben und eigene Wohnvorstellungen umzuset-zen. Voraussetzung für eine umfassende Teilhabe der Menschen mit Behinderung und eine möglichst selbständige Lebensführung ist (wie beim ambulant betreuten Wohnen auch) eine ausreichende Infrastruktur am Standort und die Akzeptanz seitens der Nach-barn im Wohnumfeld. Außenwohngruppen stellen aufgrund ihrer Größe, Lage, Konzeption und der meist höheren Selbständigkeit der Bewohner eine Zwischenform zwischen statio-närem und ambulantem Wohnen dar. Sie sollen unter anderem den Übergang in ambu-lante Wohnformen durch das Einüben von Selbständigkeit in einem realistischen Umfeld erleichtern und den Menschen mit Behinderung Entscheidungshilfen vor einem Umzug in ein ambulant betreutes Wohnen geben.
Als eine weitere Wohnform dürfte in nächster Zeit das Pflegeheim für alt gewordene Men-schen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung, bei denen der körperliche Pflegebedarf im Vordergrund steht, an Bedeutung gewinnen. Wie bei der Gesamtbevölke-rung erhöht sich auch bei Menschen mit BehindeGesamtbevölke-rung das Risiko eines erhöhten körperli-chen Pflegebedarfs mit zunehmendem Alter. Bei bestimmten Formen körperlicher und geistiger Behinderungen ist das Risiko typischer Alterserkrankungen, die mit
Pflegebe-dürftigkeit einhergehen (zum Beispiel einer Demenzerkrankung), deutlich höher als in der Allgemeinbevölkerung und die Erkrankungen treten in einem früheren Lebensalter auf.
Leistungsrechtlich ist dabei zwischen Pflegeheimen, die auch pflegebedürftige Menschen mit Behinderung aufnehmen, und den sogenannten „binnendifferenzierten Bereichen“ in größeren Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu unterscheiden. Letztere beruhen auf einer speziellen leistungsrechtlichen Konstruktion. Im Oktober 2009 verständigte sich die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAG ÖFW) auf ein gemeinsames Positionspapier zur Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt ge-wordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf. Kernpunkte sind, dass auch für Senioren mit Behinderung und hohem Pflegebedarf individuell nach der besten Lösung (unter Einbeziehung von Pflegeheimen) gesucht werden muss und sich Eingliederungshilfe im Wohnheim und Pflege nicht grundsätzlich ausschließen dür-fen.
Gemeinsam ist allen stationären Wohnformen, dass sie unter die Regelungen des Heim-rechts fallen - im Hinblick auf das Gebäude und das Personal - und leistungsrechtlich über eine Gesamtvergütung finanziert werden. Die gesetzlich vorgegebenen Anforderun-gen an das Gebäude und die Personalausstattung müssen für eine BetriebsAnforderun-genehmigung erfüllt sein.
Die Schaffung von Außenwohngruppen wäre allerdings nicht realisierbar, wenn die glei-chen bauliglei-chen Anforderungen gestellt würden wie an ein großes Wohn- oder gar Pflege-heim (z. B. individuelle Bäder, Aufzug etc.). Für den Betrieb von Außenwohngruppen birgt zudem die Frage der erforderlichen Nachtbereitschaft beziehungsweise Nachtwache we-gen der gerinwe-gen Bewohnerzahl Probleme. Hier lassen sich aber in der Regel Lösunwe-gen finden, die von allen Beteiligten getragen werden können. Dies setzt voraus, dass die zu-ständigen Behörden (vor allem Heimaufsicht, Brandschutz, Baurecht) bei Planungen früh-zeitig einbezogen werden.
Stationäres Wohnen im Landkreis Biberach
Am 30.06.2009 wohnten 495 erwachsene Menschen mit einer geistigen, körperlichen und mehrfachen Behinderung in einem Wohnheim der Behindertenhilfe oder einer Außen-wohngruppe im Landkreis Biberach. Das sind 26 Personen pro 10.000 Einwohner. Damit befindet sich der Landkreis Biberach im Vergleich mit anderen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs im oberen Drittel.
Im Landkreis Biberach werden Wohnheime für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung von der St. Elisabeth-Stiftung - Heggbacher Wohnverbund und der Lebenshilfe Biberach vorgehalten.
In den Wohnheimen des Heggbacher Wohnverbundes lebten am Stichtag 30.06.2009 465 Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung. Sie verteilen sich mit kleineren Wohnheimen und Außenwohngruppen auf die Gemeinden Reinstetten, Mietingen, Ochsenhausen, Schwendi, Riedlingen und Biberach. In Maselheim und in Schemmerhofen-Ingerkingen wird eine hohe Zahl von Wohnheimplätzen in der Komplex-einrichtung angeboten.
Stationäre Wohnangebote im Landkreis Biberach mit Belegungszahlen am 30.06.2009 Gemeinde/Stadt Name des Wohnheims
bzw. der AWG Platzzahl Summe pro
Stadt/Gemeinde Wohnheim der
Lebenshilfe 30
Rosa-Bauer-Haus 33
Biberach
AWG Simon 10
73
Laupheim Haus Antonius 26 26
Haus Anna 5
Haus Bernhard 68
Haus Bonifatius 50
Haus Georg 30
Haus Pankratius 23
Maselheim
Haus Regina 87
263
Mietingen AWG Aaron 11 11
Ochsenhausen Colletta-Deußer-Haus 24 24
AWG Kasimir 10
Reinstetten
AWG Heinrich 10 20
Riedlingen Haus Gabriel 10 10
Haus Maria 19
Haus Monika 18
Schemmerhofen-Ingerkingen
Haus St. Franziskus 19
56
Schwendi AWG Felix 12 12
Tabelle: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009 (N=465)
Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund
Wohnheime für Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Biberach mit Platzzahlen am 30.06.2009
Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009 (N=495)
Abgesehen von einigen kleineren Wohnheimen und Außenwohngruppen konzentrieren sich die stationären Wohnangebote für Menschen mit Behinderung weitgehend an drei Standorten(Biberach, Maselheim und Schemmerhofen) im zentralen Landkreis.
Alter
Die Menschen mit Behinderung, die im Landkreis Biberach in stationären Wohnheimen leben, sind zwischen 19 und 94 Jahre alt.
Mit einem Durchschnittsalter von 52 Jahren sind die Wohnheimbewohner im Landkreis Biberach deutlich älter als in allen anderen Kreisen Baden-Württembergs, für die entspre-chende Daten vorliegen. Dies spiegelt sich auch in der Altersstruktur wider: 24 Prozent der Wohnheimbewohner waren am 30.06.2009 65 Jahre und älter, weitere 28 Prozent sind zwischen 50 und 65 Jahre alt.
Zwischen den einzelnen Wohnheimen gibt es teilweise große Unterschiede. Diese hän-gen mit den unterschiedlichen Baujahren (beziehungsweise dem Zeitpunkt der Inbetrieb-nahme), aber vor allem mit den unterschiedlichen Konzepten der Wohnheime zusammen.
Am ältesten sind die Bewohner des Wohnheims Haus Bernhard in Maselheim (Durch-schnittsalter 69 Jahre). Bei diesem Wohnheim handelt es sich um einen binnendifferen-zierten Bereich, der speziell für älter gewordene Menschen mit Behinderung eingerichtet wurde. Dort wird bereits in relativ großem Umfang Pflege geleistet und das Wohnheim wurde baulich und personell qualifiziert, unter anderem dadurch, dass zusätzlich zu den Heilerziehungspflegerinnen ausgebildete Altenpflegerinnen eingestellt wurden. Am jüngs-ten sind die Bewohnerinnen und Bewohner in der Außenwohngruppe Kasimir in Reinstet-ten (Durchschnittsalter 32 Jahre). Dabei handelt es sich um eine Außenwohngruppe. Ge-nerell wohnen in den Außenwohngruppen im Vergleich zu den klassischen Wohnheimen deutlich mehr jüngere Menschen. Dies hängt auch damit zusammen, dass flexiblere Strukturen in den Außenwohngruppen ältere Menschen, die schon sehr lange in einem Wohnheim leben, eher überfordern.
56
73 10
44 263
11 12 26
Langenenslingen Unlingen
Schemmerhofen
Warthausen Atten weiler
Mittelbiberach Biberach
Ummendorf
Eberhardzell Hochdorf Ingoldingen Oggelshausen
Bad Buchau
Bad Schussenried Allmannsweiler Dürnau DürmentingenBetzenweiler
KanzachMoosburg Tiefenbach Seekirch Alleshausen
Uttenweiler Riedlingen
Altheim
Ertingen
Rot an der Rot Steinhausen
Erlenmoos Ochsenhausen Maselheim
Gutenzell-Hürbel
Erolzheim Dettingen Kirchberg
Kirchdorf Berkheim
Tannheim Wain
Burgrieden
Schwendi
Mietingen Laupheim
Achstetten
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Biberach im stationären Wohnen nach Alter am 30.06.2009 in Prozent
60
10 4 10 6 11
47
8 18 33
7 6 3 13 10
20
10 4
30 32
11
12 9
17
11 8 13
4 1
20 18 17
11 50
29
11 47
42
46 64
33
24 18
37 22
6 40
10
42 33
27 10
17
23
9 17
21 14
27
30
12
20 40
9 30
19 10
13
4
17
10 10
9
13
10 9
9
29 28
5 8
11 22
3 26
31 20
10 7
14
4 6 8
22
7 9
37
20 10
30
50 20 20 5
0%
20%
40%
60%
80%
100%
RWGKasimir(N=10) RWGHeinrich(N=10)
ColettaDeußer H aus(N=24) HausGabriel (N=10)
HausMonika(N=18) HausMaria(N=19) HausSt Franziskus(N=19)
HausAntonius(N=26) RWGAaron
(N=11)
RWGFelix(N=12) HausRegina(N=87)
HausBonifatius(N=50) HausGeorg(N=30)
HausPankratius(N=23) HausBernhard(N=68)
HausAnna(N=5) RWGSimon
(N=10)
RosaBauerHaus(N=33) WohnheimLebenshilfe
(N=30)
LandkreisBiberach(N=495)
unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 75 75 und älter
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)
Ob und wie viele ältere pflegebedürftige Menschen mit Behinderung im Landkreis Bibe-rach darüber hinaus in Altenpflegeheimen in den Gemeinden wohnen, ist nicht bekannt.
Tagesstruktur
Mit einem Anteil von 23 Prozent besuchen im Landkreis Biberach im Vergleich zu ande-ren Kreisen durchschnittlich viele Wohnheimbewohner eine Förder- und Betreuungsgrup-pe für Menschen mit schwerer Behinderung und mit 25 Prozent überdurchschnittlich viele eine Seniorenbetreuung. Eine Erklärung hierfür sind die schon beschriebenen Besonder-heiten der Altersstruktur, z. B. im Haus Bernhard in Heggbach. Im Haus Gabriel leben z. B. ausschließlich Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs, die eine Hilfebedarfs-gruppe 4 oder 5 haben. In einigen Wohnheimen und AußenwohnHilfebedarfs-gruppen im Landkreis leben dagegen ausschließlich Menschen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind. Dies hängt mit dem geringeren Alter der Bewohner in diesen Häusern zusammen, z. B. in der RWG Kasimir.
Der Anteil der Wohnheimbewohner, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, ist mit 51 Pro-zent eher unterdurchschnittlich. Dies ist bedingt dadurch, dass im Landkreis Biberach eine hohe Zahl an Werkstatt-Beschäftigten in einem Privathaushalt leben und erst in höherem Alter oder bei Eintreten eines höheren Hilfebedarfs in ein Wohnheim ziehen.
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Biberach im stationären Wohnen nach Tagesstruktur am 30.06.2009 in Prozent
100 100
63 67
5 84
100 100 100
40 42 37 65
15 80 80
33 77
51 4
100 84
5
38 16
50
13
64 7
23
29 33
11
22 42
13 35
72
20 20 17
25
4 11 3 1
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
RWGKasimir(N=10) RWGHeinrich(N=10)
ColettaDeußer H aus(N=24) HausGabriel (N=10)
HausMonika(N=18) HausMaria(N=19) HausSt Franziskus(N=19)
HausAntonius(N=26) RWGAaron
(N=11)
RWGFelix(N=12) HausRegina(N=87)
HausBonifatius(N=50) HausGeorg(N=30)
HausPankratius(N=23) HausBernhard(N=68)
HausAnna(N=5) RWGSimon
(N=10)
RosaBauerHaus(N=33) WohnheimLebenshilfe
(N=30)
LandkreisBiberach(N=495)
Sonstiges
Tages-/
Senioren-betreuung Förder- und Betreuungs-bereich Werkstatt
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)
Leistungsträger
Bei der Bewertung der 26 Leistungen zum stationären Wohnen pro 10.000 Einwohner im Landkreis Biberach ist zu berücksichtigen, dass auch Menschen aus anderen Kreisen in Wohnheimen im Landkreis leben. Der Landkreis Biberach ist nur für 190 (39 Prozent) der insgesamt 495 Menschen, die stationär im Kreisgebiet leben, zuständiger Leistungsträger.
Historisch gewachsen hat der Heggbacher Wohnverbund einen überregionalen Einzugs-bereich. Dies hängt damit zusammen, dass die Wohnheime dieses Leistungserbringers einerseits besondere Konzepte haben, z. B. für Menschen mit schwerer Behinderung und hohem Hilfebedarf, und andererseits ein Wohnheim für Kinder und Jugendliche im Kreis-gebiet existiert. Viele der erwachsenen Bewohner sind ehemalige Schüler der Schule St. Franziskus, die schon als Kinder in den Landkreis Biberach gekommen sind. Da nicht alle Kreise über ein solches Angebot für diese Zielgruppe verfügen, werden die Wohn-plätze über den Landkreis Biberach hinaus nachgefragt. Jedoch versucht der Träger bei freien Plätzen diese vorrangig mit Menschen mit Behinderung aus dem Landkreis Bibe-rach zu belegen.
Im Wohnheim der Lebenshilfe Biberach ist der Landkreis Biberach für 28 von 30 Bewoh-nerinnen und Bewohner der Leistungsträger. Dies zeigt, dass das Wohnheim der Lebens-hilfe ein strikt regionales Angebot zur Deckung des Bedarfs an stationären Plätzen im Landkreis Biberach ist.
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Biberach im stationären Wohnen nach Leistungsträger am 30.06.2009 in Prozent
Ostalbkreis 3%
Biberach 39%
sonstige Leistungsträger 3%
sonstige Bundesländer 2%
andere Kreise B.-W.
24%
Stuttgart 4%
Ulm 4%
Ravensburg 6%
Alb-Donau-Kreis 11%
Bayern 4%
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)
Im Gegenzug wohnen auch erwachsene Menschen mit geistiger und/oder Körperbehinde-rung mit Herkunft aus dem Landkreis Biberach in Wohnheimen außerhalb der Kreisgren-zen. Am 30.06.2009 waren dies 150 Personen. Dies sind 44 Prozent aller Leistungsemp-fänger im stationären Wohnen des Landkreises. 68 davon leben in einer der Einrichtun-gen für Menschen mit Sinnesbehinderung im benachbarten Landkreis Ravensburg. Auf die Leistungsempfänger des Landkreises Biberach, die außerhalb des Kreises wohnen, wird in Kapitel III näher eingegangen.
Hilfebedarf
Die Einstufung der Bewohnerinnen und Bewohner in Hilfebedarfsgruppen und die Art der Tagesstruktur ermöglichen eine erste Einschätzung über die Höhe des Unterstützungsbe-darfs. Anders als in vielen anderen Stadt- und Landkreisen, für die entsprechende Daten vorliegen, leben in den Wohnheimen im Landkreis Biberach eher Menschen mit einem tendenziell höheren Hilfebedarf. Lediglich 20 Bewohnerinnen und Bewohner (4 Prozent) sind in die Hilfebedarfsgruppen 1 oder 2 eingestuft. Dies gilt auch für die Außenwohn-gruppen und das Wohnheim der Lebenshilfe Biberach. Im Landkreis Biberach wurde die Ambulantisierung, das heißt der Umzug von Wohnheim in das betreute Wohnen, bereits in den vergangenen Jahren vollzogen. Bei hohen und sehr hohen Hilfebedarfen lassen sich von den Bewohnerinnen und Bewohnern am 30.06.2009 nur in wenigen Einzelfällen durch gezieltes Wohntraining die Potentiale für eine selbständigere Wohnform stärken, so dass ein Umzug in eine betreute Wohnform möglich wird.
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Biberach im stationären Wohnen nach Hilfebedarf am 30.06.2009 in Prozent
10 4 6
22
18
8 2 4 4
30
7 4
90 80 71
67
5 74 69
64 67
23 32
13 83
32 100 50
36 53
43 20 25
80 6
84 26 31
18 25
70 60
73 13
56 20
61 40
48
20 11 7 6
13 7 3 5
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
RWGKasimir(N=10) RWGHeinrich(N=10)
ColettaDeußer H aus(N=24) HausGabriel (N=10)
HausMonika(N=18) HausMaria(N=19) HausSt Franziskus(N=19)
HausAntonius(N=26) RWGAaron
(N=11)
RWGFelix(N=12) HausRegina(N=87)
HausBonifatius(N=50) HausGeorg(N=30)
HausPankratius(N=23) HausBernhard(N=68)
HausAnna(N=5) RWGSimon
(N=10)
RosaBauerHaus(N=33) WohnheimLebenshilfe
(N=30)
LandkreisBiberach(N=495)
HBG 5
HBG 4
HBG 3
HBG 2
HBG 1
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)
Handlungsempfehlung
Passgenaue flexible Wohnangebote tragen dazu bei, sowohl Über- als auch Unterversor-gung zu vermeiden und sind damit auch wirtschaftlich sinnvoll. Angebote, die die Über-gänge zwischen stationärem und ambulantem Wohnen fließend gestalten, sollten weiter-entwickelt und ausgebaut werden.
Viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien wollen auch nach dem Umzug in ein unterstütztes Wohnangebot in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander wohnen. Wichtig sind Wahlmöglichkeiten sowohl bei der Wohnform insgesamt als auch beim stationären Wohnen. Diese setzen voraus, dass es ausreichend Angebote in den Städten und Ge-meinden des Landkreises gibt. Diese Angebote sind auch eine geeignete Grundlage für die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung.
Zusätzliche benötigte stationäre Plätze im Landkreis Biberach sollten nicht nur in kleintei-ligen und flexiblen Wohnformen, sondern vor allem als Pflegeeinrichtung nach dem SGB XI geschaffen werden. Neue „klassische“ stationäre Wohnheime sollten derzeit nicht gebaut werden. Neue Angebote sollten nur dort entstehen, wo die vorhandene Infrastruk-tur die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.
Auch unabhängig von konkretem Sanierungsbedarf sollten sich die stationären Wohnhei-me konzeptionell weiterentwickeln, damit sie auch innerhalb des Wohnheims unterschied-liches Wohnen - zum Beispiel in einem Einzelappartement, als Paar oder in einer kleinen Gruppe - ermöglichen. Vor allem müssen alle Wohnheime sich auf eine weiter wachsende Zahl älterer Menschen einstellen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine enge Vernetzung insbesondere mit offenen und ambulanten Angeboten der Altenhilfe in den jeweiligen Kommunen erforderlich ist.
In Wohngruppen der Wohnheime in Maselheim lebt bereits heute zum Teil ein Personen-kreis, der zusätzlich zur geistigen Behinderung auch psychische Beeinträchtigungen hat.
Dies zeigt sich zum Teil durch (auto-)aggressives Verhalten. Für diese Zielgruppe sollte eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden. Dafür müssen auch die Gebäude für den Hilfebedarf der Menschen mit diesen Beeinträchtigungen angepasst werden.