• Keine Ergebnisse gefunden

Von besonderer Bedeutung ist, dass ausreichend wohnortnahe flankierende integrative und spezielle Angebote zur Unterstützung zur Verfügung stehen.

Auch aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements können Angebote und Un-terstützung für diesen Personenkreis entstehen. Im Landkreis Biberach erfolgt bereits an vielen Stellen bürgerschaftliches Engagement für Menschen mit Behinderung, z. B. beim ABW Plus. Dies gilt es sowohl durch den Landkreis als auch durch die Gemeinden und Leistungserbringer der Behindertenhilfe und Altenhilfe zu pflegen und für Menschen mit Behinderung als eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung auszubauen. Bürgerschaftli-ches Engagement kann insbesondere das Wohnen im Privathaushalt mit möglichst gerin-ger Unterstützung durch die Eingliederungshilfe ermöglichen.

Menschen mit Behinderung können nur dann in einem Privathaushalt ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe wohnen, wenn entsprechende tagesstrukturierende Angebote im Gemeinwesen vorhanden sind. Dies ist bisher vor allem bei älteren Menschen, die alters-halber aus der Werkstatt austreten, nicht gegeben. Für den Landkreis entsteht hier erheb-licher Handlungsbedarf, die Städte und Gemeinden auf diese Aufgabe vorzubereiten und örtliche Strukturen, z.B. mit bürgerschaftlichem Engagement aufzubauen. Dies kann mit dem vorhandenen Personal jedoch nicht geleistet werden. Deshalb wurde vom Land-ratsamt eine Konzeption erarbeitet und ein entsprechender Antrag auf Förderung bei der Landesstiftung Baden-Württemberg gestellt.

Eingliederungshilfe Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung. Die Kosten für die Lebenshaltung sind im stationären Bereich im von der Eingliederungshilfe finanzierten Pflegesatz enthalten.

Die Grundlagen für das ambulant betreute Wohnen in Baden-Württemberg sind in einer Rahmenvereinbarung zwischen Leistungsträgern und –erbringern geregelt.4 Durch eine gestufte Vergütung mit drei pauschalen Sätzen für unterschiedliche Hilfebedarfe sollen bedarfsgerechte flexible Angebote entstehen, die ambulantes Wohnen als Alternative ermöglichen sollen. Zeitlich befristet können höhere Vergütungssätze vereinbart werden, um bestimmte Fertigkeiten, die Voraussetzung für ein möglichst selbständiges Wohnen sind, in der Anfangsphase solcher Wohnformen intensiver einüben zu können.

Ambulant betreutes Wohnen wird in der Regel, örtlich dezentral verteilt, in den Städten und Gemeinden eines Landkreises angeboten. Dabei ist jedoch nicht jeder Ort gleicher-maßen geeignet. Wichtig sind eine gute Infrastruktur im Wohnumfeld und die Akzeptanz der Nachbarschaft. Ein großer Vorteil ist, wenn der Weg zum Arbeitsplatz - z. B. einer Werkstatt - von der Wohnung aus selbständig zu bewältigen ist. Auch eine Anlaufstelle für Kontakte zu Fachkräften und anderen Menschen mit Behinderung in der näheren Umge-bung ist sinnvoll. Dies kann eventuell ein Wohnheim, eine Außenwohngruppe oder ein Stützpunkt für ambulante Hilfen in der Nähe sein, die entsprechend qualifiziert sind. Eine schwerpunktmäßige Ansiedlung mehrerer betreuter Wohnungen in der Nachbarschaft bestehender größerer Wohnheime oder sogar im Gebäude des Wohnheimes ist aber vor dem Hintergrund einer gewünschten „Normalisierung“ und Inklusion nicht in größerer An-zahl wünschenswert. Als sehr positiv hat sich in der Praxis die Einrichtung günstig gele-gener „Offener Treffs“ erwiesen, wo sich Menschen mit Behinderung nach ihrem Ar-beitstag oder am Wochenende in gemütlicher Atmosphäre treffen können und einen An-sprechpartner vorfinden.

Das ambulant betreute Wohnen wird im Landkreis Biberach mit den Leistungserbringern des betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung - der St. Elisabeth-Stiftung, Hegg-bacher Wohnverbund und der Lebenshilfe Biberach - durch eine Pauschale - unabhängig vom Hilfebedarf der betreuten Menschen mit Behinderung - finanziert.

Im Rahmen des Projektes „Wohnen in der Gemeinde“ des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg-Stuttgart und des Vereins „Zukunft Familie“ hat der Landkreis Biberach ge-meinsam mit dem Heggbacher Wohnverbund, der Caritas Biberach und der Sozialstation Rottum-Rot-Iller von Oktober 2005 bis September 2008 den Hilfemix ehrenamtlicher und professioneller Assistenzkräfte erprobt. Ziel dieses Projektes war, Menschen mit Behinde-rung und höherem Hilfebedarf durch individuelle Unterstützung soziale Teilhabe zu ge-währleisten.5 Hilfemix bedeutet, dass Menschen mit Behinderung, die in ihrer eigenen Wohnung leben, in Kooperation unterschiedlicher Dienste sowie durch Vernetzung von Fachkräften und bürgerschaftlich Engagierten bei ihrer Lebensgestaltung unterstützt wer-den. Kooperationspartner waren insbesondere der Leistungserbringer des ambulant be-treuten Wohnens, die Familienpflege und die organisierte Nachbarschaftshilfe. Die Finan-zierung erfolgte über den allgemeinen pauschalen Vergütungssatz des ambulant betreu-ten Wohnens. Zusätzlich dazu wurden im Einzelfall Stunden für Familienpflege und Nach-barschaftshilfe durch die Eingliederungshilfe finanziert. 34 Menschen mit Behinderung haben an diesem Projekt teilgenommen.

4 Rahmenvereinbarung „Ambulant betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung“ be-schlossen von der Vertragskommission nach § 24 des Rahmenvertrages nach § 79 Abs. 1 SGB XII am 11.10.2006

5 Projektbericht: Selbstbestimmte Teilhabe sichern, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Zu-kunft Familie e.V. - Projekt „Wohnen in der Gemeinde - Hilfemix ehrenamtlicher und professioneller Assis-tenzkräfte, 2008

Nach Ende des Projektes „Wohnen in der Gemeinde“ wurde im Landkreis Biberach eine Leistungsvereinbarung „ABW Plus“ abgeschlossen. Die Begleitung von Menschen mit höherem Hilfebedarf wird so durch eine zusätzliche Finanzierung zusätzlich zur regulären Vergütung ermöglicht. So soll einerseits der Übergang vom stationären Wohnen im Wohnheim in das ambulant betreute Wohnen erleichtert und andererseits ein Umzug vom Wohnen in Privathaushalten in ein Wohnheim vermieden werden.

Begleitetes Wohnen in Familien (BWF)

Eine andere Form des betreuten Wohnens ist das begleitete Wohnen in Familien. Hier wohnen ein oder maximal zwei Menschen mit Behinderung in einer Familie. Die Familie übernimmt große Teile der Begleitung des Menschen mit Behinderung im Alltag. In eini-gen Fällen arbeiten die Menschen mit Behinderung im Haushalt oder im (landwirtschaftli-chen) Betrieb der Familie mit. Die Familie erhält im Rahmen der Eingliederungshilfe eine Aufwandsentschädigung. Ein Leistungserbringer der Behindertenhilfe stellt eine sozialpä-dagogische Fachkraft, die die Familien kontinuierlich begleitet.

Das begleitete Wohnen in Familien kann für einzelne Menschen mit Behinderung, die einen überschaubaren Rahmen und eine familiäre Anbindung suchen, eine gute und sinnvolle Lösung sein. Die sorgfältige Auswahl der Beteiligten und eine gute Vorbereitung auf das Zusammenleben sind wichtig, damit das Zusammenleben in der Familie auch auf Dauer gelingen kann. Quantitativ spielt das begleitete Wohnen in Familien eine eher ge-ringere Rolle, auch weil die Vermittlung von Familien und die Zusammenführung mit Men-schen mit Behinderung eine sehr schwierige Aufgabe ist.

Die Regelungen für das begleitete Wohnen in Familien im Landkreis Biberach basieren auf den Richtlinien des früheren Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern.

Die Praxis im betreuten Wohnen in Familien hat gezeigt, dass der Bedarf der Familien an begleitender Unterstützung in Form von Hausbesuchen durch einen Fachdienst unter-schiedlich groß ist und im Zeitverlauf häufig abnimmt.

Der Heggbacher Wohnverbund ist Träger des betreuten Wohnens in Familien für Men-schen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung im Landkreis Biberach.

Betreutes Wohnen im Landkreis Biberach

Im Landkreis Biberach lebten am 30.06.2009 66 Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im ambulant betreuten Wohnen und 20 im begleiteten Wohnen in Familien. Dies entspricht 3,5 Personen pro 10.000 Einwohner im ambulant betreuten Wohnen und 1,1 im begleiteten Wohnen in Familien. Der Landkreis Biberach befindet sich damit im Vergleich mit anderen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs im oberen Drittel. Bezogen auf alle Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinde-rung, die Eingliederungshilfe zum Wohnen erhalten, bedeutet dies, dass 15 Prozent in einer ambulant betreuten Wohnform leben (11 Prozent ABW, 4 Prozent BWF). Nach An-gaben des Heggbacher Wohnverbundes kommt ein großer Anteil der zum Stichtag 30.06.2009 ambulant betreuten Menschen aus dem stationären Bereich. Motivation für den Umzug ist vor allem der größere individuelle Freiraum und die höhere Selbständig-keit, den ambulantes Wohnen bietet.

Wohnorte

Menschen mit Behinderung, die im Landkreis Biberach im betreuten Wohnen leben, ver-teilen sich über viele Gemeinden im Landkreis.

Schwerpunkt der Wohnorte im betreuten Wohnen sind die Städte Biberach und Ochsen-hausen. Bei beiden Städten handelt es sich um zentrale Standorte mit sehr guter

Infra-struktur und vielen Freizeitangeboten. Außerdem betreute die Lebenshilfe Biberach zum Stichtag 30.06.2010 14 Klienten ausschließlich in Biberach. Die Lebenshilfe betreibt in Biberach ein Wohnhaus für das ambulant betreute Wohnen. Die räumliche Konzentration mehrerer Wohnungen ermöglicht eine höhere Präsenz von Personal, sodass in der Regel an jedem Tag in der Woche ein Ansprechpartner im Haus ist. Außerdem wird dadurch ein

„behutsamer“ Einstieg in eine ambulant betreute Wohnform und damit verbundene größe-re Selbständigkeit ermöglicht. Viele Menschen mit Behinderung bevorzugen beim Auszug aus dem Elternhaus oder dem Wohnheim einen Standort in der bereits vertrauten Umge-bung.

Wohnorte der Erwachsenen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Biberach im betreuten Wohnen: ambulant betreutes Wohnen und betreutes Woh-nen in Familien am 30.06.2009

Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009 (N=86)

Alter

Menschen mit Behinderung, die betreut wohnen, sind im Durchschnitt jünger als Men-schen, die in einem Wohnheim leben. Der Altersdurchschnitt beträgt im betreuten nen 40 Jahre und 52 Jahre im stationären Wohnen. Die Altersspanne im betreuten Woh-nen reicht von 17 bis 65 Jahren.

Im ambulant betreuten Wohnen sind 13 Personen (20 Prozent) unter 30 Jahre und 15 Personen (23 Prozent) über 50 Jahre alt. Bei der Lebenshilfe Biberach ist der Anteil der unter 30-Jährigen mit 36 Prozent (5 Personen) sehr hoch. Im Gegenzug ist die Alters-gruppe ab 30 bis 50 Jahre geringer vertreten. Beim Heggbacher Wohnverbund sind die betreuten Menschen mit Behinderung generell etwas älter. Dort werden 8 Personen (15 Prozent), die unter 30 Jahre alt sind, und 12 Personen (24 Prozent) über 50 Jahre betreut.

Im betreuten Wohnen in Familien sind 8 Personen (40 Prozent) unter 30 Jahre und 3 Per-sonen (15 Prozent) über 50 Jahre alt. Dies ist ein im Landesvergleich ungewöhnliches Ergebnis, denn in der Regel sind Menschen im betreuten Wohnen in Familien etwas älter.

Die Altersverteilung zeigt jedoch, dass betreutes Wohnen in Familien auch für jüngere

<3

<3

<3 30

<3

<3

16

<3

<3

<3

<3 7

<3

<3

<3

<3

<3

<3

<3 <3

<3

<3 4

Langenenslingen Unlingen

Schemmerhofen

Warthausen Atten weiler

Mittelbiberach Biberach

Ummendorf

Eberhardzell Hochdorf Ingoldingen Oggelshausen

Bad Buchau

Bad Schussenried Allmannsweiler Dürnau DürmentingenBetzenweiler

KanzachMoosburg Tiefenbach Seekirch Alleshausen

Uttenweiler Riedlingen

Altheim

Ertingen

Rot an der Rot Steinhausen

Erlenmoos Ochsenhausen Maselheim

Gutenzell-Hürbel

Erolzheim Dettingen Kirchberg

Kirchdorf Berkheim

Tannheim Wain

Burgrieden

Schwendi

Mietingen Laupheim

Achstetten

Ambulant Betreutes Wohnen (N=66) Betreutes Wohnen in Familien (N=20)

Menschen eine attraktive Wohnform sein kann und das Angebot in Zukunft noch weiter ausgebaut werden kann.

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Bibe-rach: Betreutes Wohnen nach Alter am 30.06.2009 in Prozent

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009 (N=86)

Tagesstruktur

57 Personen (86 Prozent), die ambulant betreut Wohnen, und 17 Personen (85 Prozent) im begleiteten Wohnen in Familien besuchten eine Werkstatt für Menschen mit Behinde-rung (inklusive Berufsbildungsbereich). Lediglich neun Personen (14 Prozent) im ambu-lant betreuten Wohnen und drei Personen (15 Prozent) im begleiteten Wohnen in Fami-lien hatten eine andere Tagesstruktur ohne Unterstützung durch die Eingliederungshilfe.

Bei den Bewohnern im betreuten Wohnen dürfte es sich eher um Menschen mit leichterer Behinderung handeln, die einer Beschäftigung in einer Werkstatt nachgehen können.

Leistungsträger

Im ambulant betreuten Wohnen kommen 38 Personen (58 Prozent) aus dem Landkreis Biberach. 24 Personen (36 Prozent) sind Selbstzahler. Sie haben aufgrund ihres Ein-kommens und Vermögens keinen Anspruch auf Sozialhilfe und bezahlen aus diesem Grund die von ihnen benötigte Unterstützung beim Wohnen selbst. Dieser Anteil ist im Vergleich mit anderen Stadt- und Landkreisen hoch. Nur vier Personen kommen aus an-deren Landkreisen in Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich vermutlich um Perso-nen, die aus einer stationären Einrichtung im Landkreis Biberach in eine ambulante Wohnform gewechselt sind.

15 Personen (75 Prozent) der Menschen mit Behinderung im begleiteten Wohnen in Fa-milien kommen aus dem Landkreis Biberach, vier Personen (20 Prozent) aus anderen Kreisen in Baden-Württemberg. Eine Person hat einen sonstigen, nicht weiter bekannten Leistungsträger. Der hohe Anteil an Personen, die aus dem Standortkreis stammen, ist im betreuten Wohnen in Familien eher ungewöhnlich. Bei diesem Wohnangebot steht die

15

36 40

20 24

15

29 15

18

17 46

14 30

39 37

12

5 12

12 10 9

14 21

9

0%

20%

40%

60%

80%

100%

ABWHeggb ach (N=5 2)

ABWLeb enshilfe (N=14)

BWF(N=20)

LandkreisBiberachABW(N=66)

LandkreisBiberachgesamt (N=86)

60 und älter 50 bis unter 60 40 bis unter 50 30 bis unter 40 unter 30

Passgenauigkeit bei der Vermittlung der Familien im Vordergrund und weniger die Nähe zum bisherigen Wohnort.

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Bibe-rach: Betreutes Wohnen nach Leistungsträger am 30.06.2009 in Prozent

46

100

75

58 62

8

20

6

9 46

36 28

5 1

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

ABW Heggbach (N=52)

ABW Lebenshilfe (N=14)

BWF (N=20)

Landkreis Biberach ABW (N=66)

Landkreis Biberach gesamt (N=86) Landkreis Biberach andere Landkreise B-W Selbstzahler sonstige

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Biberach zum Stichtag 30.06.2009 (N=86)

Handlungsempfehlung

Die Angebote des ambulant betreuten Wohnens und des betreuten Wohnens in Familien bestehen im Landkreis Biberach bereits seit vielen Jahren. Sie sind gut ausgebaut und haben mit dem ABW Plus bereits ein differenziertes Angebot. 86 Personen lebten am 30.06.2009 in dieser Wohnform im Landkreis Biberach.

„Inklusives“ Wohnen von Geburt an in der Heimatgemeinde erhöht die Chancen, im Er-wachsenenalter in guter Nachbarschaft selbständig zu wohnen. Die Städte und Gemein-den im Landkreis Biberach haben die Aufgabe, Gemein-den Weg für die Inklusion ihrer Bürger mit Behinderung zu ebnen, indem sie soziale und räumliche Barrieren reduzieren und Infra-strukturangebote auch für Menschen mit Behinderung öffnen. Neben Lokalpolitik und Verwaltung sind auch die Bürger selbst, die örtlichen Vereine, lokale Medien, Betriebe, Dienstleistungs- und Wohnungsunternehmen gefragt.

Betreutes Wohnen kann die Aufnahme in ein Wohnheim verhindern. Deshalb sollte es noch weiter ausgebaut und ausdifferenziert werden. Ein Ausbau des ambulant betreuten Wohnens sollte bedarfsgerecht und kreisweit erfolgen.

Damit junge Erwachsene mit Behinderung nach der Schulzeit nicht in ein Wohnheim um-ziehen müssen, sollten für diesen Personenkreis verstärkt ambulante Wohnformen entwi-ckelt und ausgebaut werden. Es bieten sich ambulant betreute Wohngemeinschaften in einer Stadt oder Gemeinde an, weil in Wohngemeinschaften in der Regel täglich ein An-sprechpartner vor Ort sein kann.

Damit ältere Menschen mit Behinderung im privaten oder betreuten Wohnen alt werden können, statt wie bisher aufgrund ihres Alters in ein Wohnheim umziehen zu müssen, sollten flexible ambulante Wohnformen in Kooperation mit den örtlichen Sozialstationen aufgebaut werden.

Um betreutes Wohnen auch Menschen mit hohem Hilfebedarf zu ermöglichen, sind flan-kierende integrative und spezielle Angebote in den Städten und Gemeinden notwendig.

Um die Übergänge zwischen den verschiedenen Wohnformen fließend zu gestalten, soll-ten individuelle Unterstützungsangebote ermöglicht werden. Insbesondere der Übergang vom Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe in das be-treute Wohnen sollte individuell angemessen begleitet werden.