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Vorschläge zur Debatten-Initiierung

Im Dokument Fachlicher Abschlussbericht (Seite 161-167)

7.3 Initiierung einer Debatte über Gemeinwohlverantwortung

7.3.2 Vorschläge zur Debatten-Initiierung

Die Initiierung einer Gemeinwohldebatte vor dem Hintergrund der eben umrissenen Befunde kann durch das BfE beispielsweise in mehreren Schritten erfolgen. Wichtig ist dabei, dass für eine große Reichweite ein Personenkreis angesprochen wird, der ein entsprechendes Gewicht innerhalb ihrer jeweiligen Community entfaltet und entsprechend in seine Peergroups hinein wirkt. Es könnte zur Vorbereitung sinnvoll sein, zunächst in kleineren, gegebenenfalls informellen Gesprächsrunden unterschiedliche Aspekte zu erörtern:

• Eine solche Runde könnte beispielsweise mit ehemaligen Geschäftsführern bzw. Vorständen, ehemaligen anderen leitenden Mitarbeitern oder

ehemaligen Pressesprechern von Umweltverbänden geführt werden.

Möglicherweise bestehen ohne die Einbindung in die oben dargestellten Verbandspositionen andere Zugänge und Bereitschaften, sich dem Thema Standortauswahl zu nähern.

• Eine andere (oder erweiterte) Runde könnte aus jungen Menschen (z.B.

Schülerinnen und Schülern) bestehen, die bereits auf Grund ihres Alters keinen Bezug zu dem historisch bedingten tiefen Misstrauen haben. Hier könnte man gezielt Schülerräte, Landesschülervereinigungen o.ä.

ansprechen.

347 Vgl. Bojanowski 2015.

348 Storch 2017.

349 Vgl. Augsburger Allgemeine vom 10.4.2017, Bayern: Atom-Endlager soll nach Gorleben. Ministerin sieht Salzstock als Favoriten.

verschiedener Disziplinen – Partizipationswissenschaften, Politologie, Soziologie, Kommunikationswissenschaften – zusammensetzen, um gemeinsam einen Überblick zu erarbeiten, ob und wie „Anforderungen an die sich Beteiligenden“ und „Gemeinwohlverantwortung“ bereits

möglicherweise anderweitig Thema sind.

• Auch die Ansprache von Vertreterinnen und Vertretern von Kirchen und Gewerkschaften ist in diesem Zusammenhang anzudenken.

In einem zweiten Schritt kann das BfE in Wahrnehmung seines um-fassenden und systematischen Informationsauftrags nach § 4 Abs. 2 StandAG entsprechend der weißen Landkarte in allen Bundesländern (mit Ausnahme gegebenenfalls der Stadtstaaten) öffentliche Veranstaltungen durchführen und spezifisch über den Ablauf der Standortsuche und -auswahl informieren und dabei zugleich Gemeinwohlverantwortung und die oben dargestellten Befunde zum Thema machen. Denkbar ist hier beispielsweise eine initiierende bundes-weite Debatte/Kampagne, die ähnlich agiert wie die jetzige zum Reformations-jahr: bundesweit, sehr verschiedene Veranstaltungen und Broschüren, Nationale Sonderausstellung, Jugendtheater, Aufsteller mit jeweils lokalem Bezug, mobile Infozentren, standortbezogene Debattenformate etc. Entsprechende schriftliche Debattenbeiträge können zum einen auf der Informationsplattform des BfE veröffentlicht werden. Überlegenswert erscheinen zudem beispielsweise eine Sonderbeilage in einer überregionalen Zeitung oder Gastbeiträge in Zeitungen und Zeitschriften, die neben der spezifischen Information über Start und Ablauf der Standortsuche und -auswahl ebenfalls die Debatte aufgreifen.

Schließlich erscheint die zeitnahe Entwicklung von Unterrichts- bzw.

Schulungsmaterialien sinnvoll und zunehmend notwendig, um das Thema flächendeckend einer jungen Generation näherzubringen: Die Perspektive der Langfristigkeit für die Suche und Errichtung eines Endlager für radioaktive Abfälle macht es unmittelbar nötig, Schülerinnen und Schüler sowie junge Erwachsene für das Thema Endlagersuche zu interessieren und diese Zielgruppe für die politische und gesellschaftliche Diskussion darüber zu befähigen. Es ist besonders wichtig, junge Menschen frühzeitig an das Thema heranzuführen, denn eine fundierte gesellschaftliche Debatte ist nur dann möglich, wenn ein ausreichendes Verständnis für die komplexen technischen und gesellschaftlichen Herausforderungen besteht: Die Konzeption für eine oder mehrere

Unterrichtseinheiten sowie ein darauf aufbauendes Fortbildungsmodul könnten den Anfang bilden. Mit den Erfahrungen können später – für verschiedene Klassenstufen und im Idealfall fächerübergreifend – weitere Unterrichtseinheiten konzipiert werden. Überlegenswert scheint vor diesem Hintergrund auch die verbindliche Einbettung in die jeweiligen Lehrpläne der einzelnen

Bundesländer.

Mit all diesen Maßnahmen kann ein gesamtgesellschaftlicher Dialog angestoßen werden, der bereits von Beginn an verschiedene Zielgruppen, Reichweiten und Formate hat und so eine – mutmaßlich wie hoffentlich – breite Öffentlichkeit adressiert, um gerade zu Beginn des Verfahrens der Aufgabe der

über die gemeinwohlorientierte Herausforderung der Suche und Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle anzugehen.

Teil III

Der dritte und letzte Teil des Gutachtens zur „Erhebung, Analyse und Bewertung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortaus-wahlverfahren“ ist zwischen August und Oktober 2017 entstanden (siehe Vorbemerkung zur Auftragsbearbeitung) und entspricht dem damaligen Sachstand. Er widmet sich der konkreten Ausgestaltung zweier, durch das novellierte StandAG festgelegter Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung:

• der Informationsplattform nach § 6 StandAG

• der Fachkonferenz Teilgebiete nach § 9 StandAG

Dieser Teil entstand unter Mitwirkung von Patrick Konopatzki.

1 Einführung zu Teil III

Kapitel 2 fokussiert zunächst die Informationsplattform nach § 6 StandAG:

Hier werden zunächst die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausführlich dargelegt (III, Kapitel 2.1): Der gesetzliche Auftrag für die Informationsplattform zum Standortauswahlverfahren nach § 6 StandAG wird in seinen Aufgaben und Zielen sowie in Art und Umfang der bereitzustellenden Unterlagen grundlegend erörtert; ergänzt werden diese Ausführungen um zwingende Vorgaben durch weitere Gesetze, die für die Informationsplattform unmittelbar relevant sind:

Hierbei spielen vor allem datenschutz- und urheberechtliche Anforderungen sowie das Behindertengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informations-technik-Verordnung eine wesentliche Rolle (III, Kapitel 2.2). Daraus zu schluss-folgernde Ausführungen zu Errichtung und Nutzung der Internetplattform folgen (III, Kapitel 2.3).

Auf Grundlage dessen werden Best-Practice-Beispiele und Ansätze zu deren Adaption aufgezeigt (III, Kapitel 2.4): Hierfür wurden zunächst bestehende

Informationsplattformen auf Bundesebene sowie vergleichbare Portale auf europäischer Ebene recherchiert, um einen Überblick und Einblick in bestehende Seiten ähnlichen Typs zu gewinnen. Darauf aufbauend werden erste

Überlegungen angestellt, nach welcher grundsätzlichen Struktur das BfE eine solche Plattform aufsetzen könne; dabei werden drei verschiedene Konzepte skizziert und mit entsprechenden Beispielen hinterlegt (III, Kapitel 2.5). Schließlich wird die Idee für eine zusätzliche Funktion für die Seite formuliert, die auf die Möglichkeit der (Online-) Beteiligung zielt (III, Kapitel 2.6). Die Überlegungen zur Informationsplattform des BfE enden mit einigen Überlegungen, welche

ressourcenseitigen Konsequenzen verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten mit sich bringen (III, Kapitel 2.7).

Kapitel 3 befasst sich mit der „Fachkonferenz Teilgebiete“ nach § 9 StandAG:

Auch hier werden zunächst gesetzlicher Auftrag und Gestaltungsvorgaben aufgezeigt, die auch die Ausführungen in der diesbezüglichen

Ge-setzesbegründung hinzuziehen (III, Kapitel 3.1); daraus ergeben sich eine Reihe von offenen Fragen, die auf mögliche Gestaltungsspielräume hinweisen, die für eine konkrete Ausgestaltung der „Fachkonferenz Teilgebiete“ aufgezeigt werden (III, Kapitel 3.2). Ein Blick in aktuelle, vergleichbare Beteiligungsformate macht schnell deutlich, dass mit der „Fachkonferenz Teilgebiete“ Neuland betreten wird, denn unter anderem sind Aufgabenstellung, Teilnehmerzahl und -zusammensetzung sowie Zeitrahmen – zumal in der in Rede stehenden Kon-stellation – für ein Beteiligungsverfahren sehr spezifisch und neu (III, Kapitel 3.3).

Insofern werden zunächst grundsätzliche Überlegungen zur Ausgestaltung dieses Beteiligungsformates angestellt (III, Kapitel 3.4), die sich einleitend der antizipierten Zahl der Teilnehmenden widmen; es folgende weitere methodische, strukturell-inhaltliche sowie organisatorische Überlegungen, die unter anderem den Grad der Beteiligung, die Zahl und Rekrutierung der teilnehmenden

Bür-mögliche Bearbeitungsschritte, verschiedene Gruppenzusammensetzungen oder Fragen der Öffentlichkeit des Verfahrens thematisieren. Schließlich werden drei verschiedene Szenarien zur konkreten Ausgestaltung skizziert und in ihren Vor- und Nachteilen diskutiert (III, Kapitel 3.5): Diese unterscheiden bzw. definieren sich primär über verschiedene zeitliche Settings und die Orte der Zusammen-treffen. Die Ausführungen schließen mit einigen Überlegungen zum

Ressourcenbedarf, der für die einzurichtende Geschäftsstelle sowie für die kon-krete Durchführung der „Fachkonferenz Teilgebiete“ zu bedenken ist (III, Kapitel 3.6).

2 Die Informationsplattform zum

Standortauswahlverfahren nach

§ 6 StandAG

Das BfE als Verfahrensführer und Träger der Öffentlichkeitsarbeit im

Standortauswahlverfahren errichtet nach § 6 Standortauswahlgesetz (StandAG) eine Informationsplattform im Internet – im Wortlaut:

Zur umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit errichtet das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit eine Internetplattform mit einem Informationsangebot; darin werden fortlaufend die das Standortauswahl-verfahren betreffenden wesentlichen Unterlagen des Bundesamtes für kerntech-nische Entsorgungssicherheit und des Vorhabenträgers nach § 10 des

Umweltinformationsgesetzes zur Verfügung gestellt. Zu den wesentlichen Unterlagen gehören insbesondere Gutachten, Stellungnahmen, Datensamm-lungen und Berichte.

Aufgabe und Ziel der nachfolgenden Ausführungen ist es, drei Konzepte zu skizzieren, wie eine solche Informationsplattform strukturiert bzw. ausgestaltet sein könnte. Folgende Leitfragen waren dafür maßgeblich:

• Welche Aufgaben soll die Plattform laut den gesetzlichen Vorgaben erfüllen?

• Wie können die gesetzlich geforderten Aufgaben optimal erfüllt werden?

• Welche zusätzlichen Eigenschaften/Funktionen wären für die Plattform denkbar?

• Welche positiven Beispiele für vergleichbare Plattformen gibt es? Welche Aspekte/Eigenschaften der „best-practice“-Fälle ließen sich für die Info-plattform nach §6 StandAG übernehmen?

• Welche Vor- und Nachteile bringen verschiedene Ausgestaltungmöglich-keiten mit sich?

• Welchen Mittelbedarf erfordern sie seitens des BfE?

Die nachfolgenden Ausführungen nehmen an verschiedenen Stellen Bezug bzw. ergänzen die Ausführungen von Teil I und II: Zum einen werden die

Überlegungen zu den formulierten Prämissen in Teil I, Kapitel 3.2 aufgegriffen;

außerdem dienen die Überlegungen in Kapitel 2.2 des Zweiten Teils (Information der Öffentlichkeit) sowie in Kapitel 5 des Zweiten Teils (Ressourcenbedarf, v.a.

hinsichtlich der Informationsplattform) als Grundlage für die Ausführungen in III, Kapitel 2.1 sowie 2.7.

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