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Weiteres Vorgehen

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Arbeitsergebnis der Bund/Länder-AG „Monitoring der Umweltwirkungen von GVP“ (Sep- (Sep-tember 2000)

12. Weiteres Vorgehen

Zusammenfassend ergeben sich folgende nächste Schritte:

• Verständigung auf Umweltbeobachtungsparameter (Bund-Länder-AG),

• Durchführung von Modellprojekten (Bund und Länder, in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder-AG),

• Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Beobachtungs- und Referenzflächen, d.h. Aus-wahl geeigneter Anbaustandorte von GVP (durch Bund-Länder-AG, Vorschläge durch die Län-der), Konkretisierung von Anbauschwerpunkten und bestehenden Beobachtungsflächen (durch UBA), Festlegung von Repräsentanzkriterien ( Bund-Länder-AG),

• Auswertung bestehender Beobachtungsprogramme der Länder (Bund-Länder-AG, Be-standsaufnahme durch UBA läuft bereits), Auswertung der Beobachtungsprogramme des Bun-des (durch UBA), insbesondere der Fachkonzeption „Naturschutzorientierte Umweltbeobach-tung“ (UBA, BfN) und Entwicklung von Vorschlägen für eine Ergänzung hinsichtlich Gentechnik,

• Festlegung, welche Parameter in welche Programme aufgenommen werden können,

• Benennung von Schnittstellen zu anderen Beobachtungs- und Überwachungsaufgaben und Vorschläge für eine sinnvolle Verzahnung (Bund-Länder-AG),

• Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Gremien, z.B. mit LABO zu Bodendauerbeo-bachtungen der Länder,

• Entwicklung von Vorschlägen für ein Bewertungskonzept (Bund-Länder-AG),

• Entwicklung von Kriterien für einheitliche Vorgaben (Bund-Länder-AG). Dabei ist zu prüfen, ob auf die bestehende Struktur der Datenverwaltung im Rahmen der Umweltbeobachtung des Bundes und der Länder zurückgegriffen werden kann (UBA),

• Die AG hält es für zweckmäßig, dass Nachweismethoden entwickelt, evaluiert und standardi-siert werden.

• Langfristig ist auch die Abstimmung mit der UB noch zu leisten3.

Die Zusammenstellung macht deutlich, dass eine Fülle offener Fragen besteht, deren Klärung in unterschiedlichen Schritten von allen Beteiligten in unmittelbarer Abstimmung erfolgen muss.

3 Die Integration des Monitoring der Umweltwirkungen von GVP in die UB wurde in der AG noch nicht abschließend diskutiert.

2.1.3 Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen - Prioritäten-setzung

Arbeitsergebnis der Bund/Länder-AG „Monitoring der Umweltwirkungen von GVP“ (Sep-tember 2000)

Internet: http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-daten/daten/bsg/bsg5.htm

1. Einleitung

Das Monitoring von Umweltwirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) gewinnt vor dem Hintergrund einer wachsenden Anzahl an EU-weiten Marktzulassungen beständig an Bedeutung.

Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hält daher die Etablierung eines bundes-weiten Monitorings, integriert in die allgemeine ökologische Umweltbeobachtung, für erforderlich.

Die Bundesländer haben in der 50. Umweltministerkonferenz im Mai 1998 beschlossen, die dies-bezüglichen Empfehlungen des SRU zu unterstützen.

Im Gegensatz zu Begleitforschung und Nachzulassungsmonitoring, die konkrete Einzelfragen an einer bestimmten Freisetzung bzw. einem bestimmten Inverkehrbringen über einen begrenzten Zeitraum untersuchen, ist hier die langfristige Beobachtung des Umweltzustands gemeint. Beo-bachtete Veränderungen in der Umwelt sind dann Ursache-Wirkungs-Beziehungen zuzuordnen und zu bewerten. Um Veränderungen überhaupt feststellen zu können, ist zunächst die Dokumen-tation des Ausgangszustands als Referenz erforderlich. Aus diesem Grund ist eine zügige Reali-sierung des Monitorings für ausgewählte Aspekte im Vorfeld einer großflächigen Anwendung von GVP geboten.

Das Umweltbundesamt hat im Juni 1998 unter Beteiligung externer Experten sowie der Länder und betroffener Bundesbehörden einen Workshop zum Monitoring von Umweltwirkungen von GVP durchgeführt. Anlass war die Vorstellung und Diskussion eines im Auftrag des Umweltbundesam-tes erstellten Gutachtens (NEEMANN &SCHERWAß 1999), welches Konzeptvorschläge zum Monito-ring von GVP erarbeiten sollte.

Als ein Ergebnis des Workshops wurde gefordert, Prioritäten hinsichtlich der Pflanzen und Gen-konstrukte, mit denen ein Monitoring begonnen werden sollte, zu setzen. Das Umweltbundesamt hat diese Prioritätensetzung hiermit vorgelegt.

Für die Einordnung der Priorität wurden folgende Kriterien angelegt:

• Potenzial für ökologische Wirkungen;

• Wirtschaftliche Bedeutung (Stand der Marktzulassung);

Die vorliegende Liste enthält im Anschluss an einen tabellarischen Überblick zunächst eine Kurz-beschreibung der in Frage kommenden Nutzpflanzenarten, aus der aufgrund des „ökologischen Potentials“ die Erfordernisse für ein Monitoring hergeleitet werden können. Am Schluss der Kapitel finden sich Bewertungen der jeweiligen Pflanzen, in der Regel bereits in Kombination mit den für den großflächigen Anbau wichtigsten Zielgenen. Die spezifischen Eigenschaften der Zielgene, die ein Monitoring bedeutsam erscheinen lassen, werden im vierten Kapitel behandelt.

Da erfahrungsgemäß in verschiedene Pflanzenarten gleiche oder ähnliche Zielgene inseriert wur-den, ist es unseres Erachtens weder sinnvoll noch praktikabel, für jede Kombination von Nutz-pflanze und Zielgen ein Monitoring zu etablieren. Vielmehr ist es erforderlich, Prioritäten zu setzen.

Die vorliegende Liste soll somit eine erste Entscheidungshilfe für die Initiierung eines Monito-ringprogramms bieten.

2. Übersicht

Pflanze Eigenschaften/Auswirkungen Marktstatus in der EU (Stand April 1999)

Einstufung

Raps • Überwinterung und Überdauerung möglich;

• Auskreuzung möglich, heimische Kreuzungspartner vorhanden;

• Gentransfer in benachbarte Bestände möglich;

• geringe Konkurrenzfähigkeit; Ver-wilderung temporär auf gestörten Flächen möglich;

Raps mit HR und/oder männlicher Sterilität mehrfach zugelassen;

(Raps mit verändertem Fettsäuremuster wird in D freigesetzt)

Hohe Priorität für HR-Raps (Fallbeispiel für Pflan-ze mit hohem „ökologischen Potential“ und für HR-Technik);

Hohe Priorität für Raps mit männlicher Sterilität;

(mittlere bis hohe Prio. von

„Fettsäure-Raps“ bei Markt-zulassung)

Mais • Überwinterung/Überdauerung nicht möglich;

• keine heimischen Kreuzungs-partner vorhanden;

• Einkreuzung in benachbarte Be-stände möglich;

• geringe Konkurrenzfähigkeit;

• kein Verwilderungspotential;

• potentielle Auswirkungen auf Nichtzielorganismen

Kartoffel • Überwintern/Überdauern der Knol-len nur unter günstigen Bedingungen möglich;

• Samen i.d.R. nur begrenzt keimfä-hig;

• keine heimischen Kreuzungspartner vorhanden;

• geringe Konkurrenzfähigkeit; gerin-ges Verwilderungspotential;

• ungeklärte Auswirkungen auf Nicht-zielorganismen und/oder Boden inner-halb der EU freigesetzt)

Mittlere Priorität für Kar-toffeln mit modifi-ziertem Stärkestoff-wechsel;

(hohe Prio. für B.t.-Kartoffeln bei Marktzulas-sung; Mittlere Prio. für virus-resistente Kartoffeln für aus-gewählte Fragen bei Markt-zulassung)

Kulturrübe • Überwinterung nur unter günstigen Bedingungen möglich;

• Auskreuzen möglich;

• heimische Kreuzungspartner vor-handen;

• mittlere Konkurrenzfähigkeit; bei Einkreuzung von „Wildmerkmalen“

gesteigertes invasives Potential mög-lich;

HR-Futterrübe beantragt;

(Kulturrüben mit Virusre-sistenz werden in D und der EU freigesetzt)

Mittlere Priorität für HR-Rüben für ausgewählte Fragestellungen ; (mittlere bis regional hohe Prio. bei Marktzulassung von Rüben mit Virusresistenz;

Fallbeispiel für Virusresis-tenz)

andere z.Zt. in D nicht relevant

3. Eigenschaften der Pflanzen

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