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Anhang: Zu den Begriffen „traceability“ , „surveillance“ und „monitoring“

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Gutachterliche Stellungnahme für das Umweltbundesamt (April 2001)

7. Anhang: Zu den Begriffen „traceability“ , „surveillance“ und „monitoring“

Die EU-Kommission verwendet auch an anderer Stelle diese Begriffe, so z.B. im „Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit“ vom 12.01.2000, KOM (1999) 719 endgültig :

Traceability ( = Rückverfolgbarkeit) erfordert die Einführung von Verfahren, die die Rückver-folgung erleichtern: „Die Unternehmen sollten Aufzeichnungen über die Lieferanten der Ausgangs-stoffe und Zutaten führen, damit festgestellt werden kann, wo ein gegebenes Problem seinen Ur-sprung hat.“

Surveillance ( = Überwachung) und Monitoring werden als Bestandteile eines Informations- und Risikomanagements verstanden: „Das erste Ziel sollte in einem kontinuierlichen, täglich geleisteten Management der Informationen bestehen, damit eine Realzeit-Reaktion auf potentielle Gefährdun-gen möglich ist. Zweitens würde ein derartiges System die Kommission in den Stand versetzen, eine aktivere und vorausschauendere Position zu beziehen. Es sollte auf die Früherkennung

po-tentieller Gefährdungen gerichtet sein, damit Krisen erst gar nicht auftreten und Abhilfemaßnah-men überflüssig werden.“

n diesem Zusammenhang wird auf die „allgemein anerkannte Notwendigkeit“ verwiesen, „die Funktionen „Risikobewertung“ und „Risikomanagement“ voneinander zu trennen.“

Beide Begriffe werden wie folgt unterschieden:

„Das Risikomanagement zerfällt in die beiden Teile Rechtsetzung und Überwachung.“

„Zweck der Risikobewertung ist die wissenschaftliche Beratung. Fundierte und aktuelle Gutachten setzen wiederum eine umfangreiche Informationserhebung und –analyse voraus. Netze für Über-wachung und Monitoring ..., Informationssysteme ..., Schnellwarnsysteme sowie FuE-Programme spielen eine wichtige Rolle bei der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.“

Zu den Folgen fehlender Rückverfolgbarkeit verweist das Weißbuch auf die Dioxinkonta-minationen in Futtermitteln:

„Da nun die Ursachen und Folgen der Dioxinkrise klarer werden, ist deutlich geworden, dass die Futtermittelindustrie den gleichen strengen Bestimmungen und Kontrollen unterzogen werden soll-te wie die Lebensmitsoll-telherssoll-teller. Die Dioxinkrise konnsoll-te entssoll-tehen und sich über die gesamsoll-te Le-bensmittelkette ausbreiten, weil interne Kontrollen (gute Herstellungspraxis, Eigenkontrollen, Kri-senpläne) und Möglichkeiten zur Rückverfolgung der Lebensmittel fehlten.“

Für die Novelle der Richtlinie 90/220/EWG liegt bisher nur ein „Arbeitspapier der Kommissi-onsdienststellen über Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO und aus GVO herge-stellten Produkten“ (ENV/620/2000) vor, welches unterschiedliche Optionen vergleicht, ohne eige-ne Vorschläge zu unterbreiten.

8. Quellenverzeichnis

1) Nach Erstellung des Gutachtens veröffentlicht als: Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates vom 12.März 2001, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L106/1 vom 17.04.2001

2) BBA-AG, Stichwort „Gentechnik“ unter www.bba.de

3) SRU, Sachverständigenrat für Umweltfragen, Kurzfassung des Jahresgutachtens 1998, Kapitel 3.2, unter www.umweltrat.de

4) WBGU, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltverände-rungen, Jahresgut-achten 1998, Kapitel D 4, unter www.wgbu.de/wbgu_jg1998.htlm

5) GfÖ, Gesellschaft für Ökologie, Resolution vom 15.09.1999

6) EU, Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 21.01.2000, Indika-toren für die Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik, KOM (2000)20 end-gültig

7) Sauter,A./Meyer,R.: Risikoabschätzung und Nachzulassungsmonitoring transgener Pflanzen, Sachstandsbericht, November 2000, Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundes-tag, Arbeitsbericht Nr.68

8) WBGU a.a.O., S.323 9) SRU a.a.O., Ziffer 97

10) EU, a.a.O., S.29; in die gleiche Richtung zielt die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 27.03.2001, Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für die Gebiete Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Landwirt-schaft, Fischerei sowie Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit, KOM (2001) 162 endgültig

11) WBGU, a.a.O.: Freisetzungen von GVO als Beispiel für den Risikotyp „Pythia“

12) Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung der Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) Stand: 2.Februar 2001, unter www.bmu.de/fset800.htm

13) Dierßen,K. Erkennen und Bewerten aus landschaftsökologischer und –planerischer Sicht, in: Czy-bulka,D. (Hrsgb.), Erkennen, Bewerten, Abwägen und Entscheiden, Nomos Verlagsgesellschaft, Ba-den-Baden, 2000, S.25ff

14) Rudolph,P., Entwicklungen in der Ökotoxikologie, Umweltwissenschaften und Schad-stoffforschung 4 (5) 1992, S.290ff und

Rudolph,P., Bewertung des ökologischen Risikos (Ökotoxikologie),

in: V.Mersch-Sundermann (Hrsgb.), Umweltmedizin, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 1999. S.609ff 15) European Commission, Health and Consumer Protection Directorate-General, Scientific Steering

Committee, Risk assessment in a rapidly evolving field: The case of genetically modified plants (GMP), Scientific Opinion of the Scientific Steering Committee, Expressed on 26/27 October 2000, unter: www.europa.eu.int/comm/food/fs/sc/ssc/out148_en.pdf

16) Brennicke,A., Unterirdischer Kampf der Pflanzen, Biologie in unserer Zeit (2), 2001, S.77, mit Ver-weis auf das Originalzitat in Science 2000, 290, S.521-523

17) Hachtel,W./Berger,S.: Fragwürdige Sämereien, Biologie in unserer Zeit (2), 2001. S.124f

2.2.7 Aktivitäten des ad hoc Unterausschuss Methodenentwicklung – Überlegungen für ein Saatgut-Monitoring auf GVO-Bestandteile

Für den UA: T. Richter, Berliner Betrieb für zentrale gesundheitliche Aufgaben, Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen, Invalidenstrasse 60, 10557 Berlin, E-mail: thomas-richter.ilat@bbges.de.

Internet: http://www.rki.de/GENTEC/UAM/UAM.HTM

A. Allgemeines

Der Länderausschuss Gentechnik (LAG) hat für die Entwicklung von Untersuchungsmethoden im Rahmen der Überwachung nach § 25 GenTG einen ad hoc Unterausschuss mit der Entwicklung von Methoden für die experimentelle Überwachung von gentechnisch veränderten Organismen beauftragt (LAG Beschluss der 19. Sitzung)

In diesem Gremium sind die Laborleiter der amtlichen Überwachungslaboratorien, Vertreter der Vollzugsbehörden der Länder und das Robert-Koch-Institut mit der Entwicklung und Validierung entsprechender Methoden befasst.

Um einen bundeseinheitlichen Vollzug sicherzustellen, ist es geboten in allen Bundesländern ein-heitliche validierte Untersuchungsverfahren zu anzuwenden (Beschluss des LAG).

Die Methodenentwicklung umfasst den gesamten Gentechnikbereich mit Ausnahme der Lebens- und Arzneimittel.

Durch die Etablierung dieses UA werden die Methoden in den amtlichen Überwachungslaborato-rien arbeitsteilig von den Ländern entwickelt; kostenintensive Parallelentwicklungen entfallen.

Um einen bundeseinheitlichen Vollzug sicherzustellen und mehr Rechtssicherheit zu erreichen, sollen - nach einstimmigem Votum des LAG (18.Sitzung) - die hier entwickelten Methoden von den Ländern bei der experimentellen Überwachung zu Grunde gelegt werden und, sobald eine ent-sprechende Rechtsgrundlage vorhanden ist, in eine amtliche Methodensammlung überführt wer-den.

Eine Reihe von Untersuchungsmethoden sind im ad hoc UA Methodenentwicklung erstellt und geprüft worden, wobei auf die Durchführbarkeit in allen Überwachungslaboratorien besonderer Wert gelegt wurde. Weitere noch nicht aufgeführte Methoden sind in der Bearbeitung; die

Metho-densammlung wird ständig fortgeschrieben und im Internet (http://www.rki.de/GENTEC/UAM/UAM.HTM) veröffentlicht.

Im Zusammenhang mit dem in der Freisetzungsrichtlinie festgeschriebenen Monitoring besteht ein dringender Bedarf an validierten Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Pflanzen.

Das nachstehende Konzept für die Überwachung von GVO Anteilen in konventionellem Saatgut enthält Methoden, die auch zum Nachweis gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) geeignet sind. Zur Probennahme zu Identifizierung von GVP wird im UA Methodenentwicklung zurzeit eine Standardarbeitsanweisung entwickelt.

B. Konzept für ein einheitliches Vorgehen bei der experimentellen gentechnischen

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