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Mit verlässlichen und aussagekräftigen Monitoringinstrumen- Monitoringinstrumen-ten und Statistiken Wettbewerbsfähigkeit sichern

C 1.2. Erläuterungen zur Einordnung und Bewertung der Vorschläge

Handlungsempfehlung 4: Mit verlässlichen und aussagekräftigen Monitoringinstrumen- Monitoringinstrumen-ten und Statistiken Wettbewerbsfähigkeit sichern

Um eine innovative und wettbewerbsfähige Tourismuswirtschaft zu fördern sowie entspre-chende Rahmenbedingungen zu schaffen, sollten Entscheidungen in der Tourismus- und Wirt-schaftspolitik auf Basis verlässlicher und aussagekräftiger ökonomischer Informationen getrof-fen werden. Eine evidenzbasierte Tourismuspolitik benötigt daher entsprechende Daten und Grundlagen.

4.1. „Monitoringinstrument „Tourismus-Satellitenkonto“ etablieren“:

Im Rahmen der amtlichen Wirtschaftsstatistik wird die deutsche Tourismuswirtschaft derzeit nicht in ihrer Gesamtheit dargestellt. Befürwortet wird die Aggregation der rele-vanten Daten und Informationen im Rahmen eines Tourismus-Satellitenkontos (TSA), wie sie bereits inzwischen vom BMWi im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung in Auftrag gegeben wurde. Um verlässliche Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und den Erfolg wertschöpfender Maßnahmen kontrollieren zu können, sollte die entspre-chende Erhebung regelmäßig durchgeführt werden. Damit kommt das BMWi einer viel-fach geäußerten Bitte der Branche nach. Ebenso sind die durch die Tourismuswirt-schaft erzielten Einkommens- und Beschäftigungseffekte weiterhin regelmäßig zu messen. In diesem Kontext sind auch die sogenannte Sharing Economy, die Plattformökonomie im touristischen Umfeld sowie der Ferienwohnungsmarkt zu be-rücksichtigen. Bei der regelmäßigen Evaluierung ist wichtig, dass diese keinen Ziel-konflikt mit den Bemühungen um Bürokratieabbau auslöst. Zugleich sollte die Daten-basis um Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzt werden.7

4.2. „Forschung im Tourismus fördern“:

Angewandte Forschung und Untersuchungen in relevanten Tourismusbereichen bilden ebenfalls eine Entscheidungsgrundlage für die deutsche Tourismuswirtschaft, auch im Hinblick auf die Erfolgskontrolle staatlicher Maßnahmen und ihres Beitrags zur Wert-schöpfung und Beschäftigung.

Empfohlen wird daher die Wiederaufnahme beziehungsweise Fortschreibung von For-schungsansätzen durch die Bundesregierung in relevanten Tourismusbereichen, wie etwa dem Wander- oder Fahrradtourismus. Ebenfalls sollte die Bundesregierung da-rauf hinwirken, dass Erfolgskontrollen staatlicher Maßnahmen und ihrem Beitrag zur Wertschöpfung und Beschäftigung durchgeführt werden. Das gilt auch für Kosten-Nut-zen-Analysen in frühen Phasen von Gesetzgebungsverfahren sowie dem Monitoring von verabschiedeten Gesetzen hinsichtlich ihres Einflusses auf die Tourismuswirt-schaft.

7 Siehe hierzu auch Handlungsfeld 7.

C 2.1.2. Zeiträume, Verantwortlichkeiten & Bewertung8

Vorschläge zum Aktionsplan Zeiträume Verantwort-lichkeit

Wirkung &

Relevanz

Kosten-Nutzen-Relation

Handlungsempfehlung 1: Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Tourismus verbessern und unnötige Bürokratie abbauen

1.1. „Bürokratieabbau unterstützen“ Dauerhaft Bund Hoch Gut

1.2. „Prozesse durch Digitalisierung

op-timieren“ Dauerhaft Bund Hoch Mittel

1.3. „Missbräuchliche Klageindustrie

abwenden“ Kurzfristig Bund Hoch Gut

1.4. „Flexibilität und Service von

Leis-tungsträgern verbessern“ Mittelfristig Bund Mittel Gut

Handlungsempfehlung 2: Mit der Ausgestaltung steuerlicher Rahmenbedingungen den Mittelstand stär-ken, Nachhaltigkeit fördern und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

2.1. „EU-weit einheitliche und praxis-taugliche Umsetzung der Mehrwert-steuer-Systemrichtlinie forcieren“

Langfristig Bund Hoch Mittel

2.2. „Steuergerechtigkeit auf EU-Ebene

vorantreiben“ Dauerhaft Bund Hoch Mittel

2.3. „Steuerliche Rahmenbedingungen transparent an Nachhaltigkeit ausrich-ten“

Dauerhaft Bund Mittel Mittel

Handlungsempfehlung 3: Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Reiseleistungen im Einklang mit Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz verbessern

3.1. „Insolvenzabsicherung im

Reise-recht validieren und umsetzen“ Kurzfristig Bund Hoch Mittel

3.2. „EU-Pauschalreiserichtlinie

evalu-ieren und überarbeiten“ Kurzfristig Bund Hoch Gut

3.3. „Rahmenbedingungen für Unter-nehmen in Einklang mit Verbraucher-schutzgesetzgebung verbessern“

Mittelfristig Bund Hoch Gut

3.4. „Studie zur Vertriebs- und

Veran-stalterlandschaft 2030 erarbeiten“ Kurzfristig Bund Mittel Gut 3.5. „Innovationsfähigkeit der

Reise-branche fördern“ Dauerhaft Bund Hoch Mittel

Handlungsempfehlung 4: Mit verlässlichen und aussagekräftigen Monitoringinstrumenten und Statisti-ken Wettbewerbsfähigkeit sichern

4.1. „Monitoringinstrument

„Tourismus-Satellitenkonto“ etablieren“ Dauerhaft Bund Hoch Gut

4.2. „Forschung im Tourismus fördern“ Dauerhaft Bund Hoch Gut

8 Die Erläuterung zur Bewertung der Vorschläge zum Aktionsplan sind in Kapitel C 1.2. auf Seite 79 zu finden.

C 2.2. Handlungsfeld 2: Am internationalen Wachstum partizipieren

Der Tourismus erlebte bis Eintritt der Corona-Pandemie einen globalen Aufschwung. Das Wachstum übertraf die bereits hohen Erwartungen: 2011 ging die UNWTO davon aus, dass die Zahl der international Reisenden bis ins Jahr 2030 um durchschnittlich 3,3 Prozent auf 1,8 Milliarden jährlich anwachsen werde. Tatsächlich wurden die für das Jahr 2020 prognostizier-ten 1,4 Milliarden internationalen Reisenden bereits 2018 erreicht.

Auch in Deutschland war der Tourismus in den zurückliegenden Jahren von einem stetigen Wachstum geprägt. Bis 2019 hat sich der Incoming-Tourismus in Deutschland wirtschaftlich positiv entwickelt, wie in Teil A dargestellt. So belief sich laut der Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland“ im Jahr 2015 der touristische Konsum ausländischer Gäste auf 39,6 Milliarden Euro (BMWi, 2017b).

Ein Treiber dieser Entwicklung ist der Städtetourismus. Hier nahm Deutschland 2019 unter den Städtereisezielen der Europäer den ersten Platz ein (DZT, 2020a). Städtereisen stellen die zweitwichtigste Urlaubsform in- und ausländischer Übernachtungsgäste in Deutschland dar. Neben touristisch motivierten Reisen spielt auch der Geschäftsreiseverkehr im deutschen Incoming eine wichtige Rolle. So waren im Jahr 2019 13,3 Millionen Reisen und somit 22 Prozent der Deutschlandreisen der Europäer Geschäftsreisen. Bei den Auslandsreisen der Europäer generell liegt der Anteil bei zwölf Prozent, was die hohe Relevanz für Deutschland verdeutlicht. Mit Deutschland auf Platz eins weltweit als internationales Messeziel und in Eu-ropa als internationales Tagungs- und Kongressziel (DZT, 2020a), rückt vor allem der MICE-Sektor in den Fokus.

Positionierung des Reiselands Deutschland

Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in Europa Anfang 2020 und die damit einhergehen-den Beschränkungen haben einhergehen-den gesamten Reiseverkehr und das Gastgewerbe jedoch in be-sonderer Weise getroffen. Das Hauptaugenmerk liegt daher aktuell vor allem auf Inlandsreisen sowie Reisen innerhalb Europas. In diesem Kontext ist die starke Position Deutschlands hin-sichtlich vorbildlicher Hygiene- und Sicherheitskonzepte besonders hervorzuheben, die die kurz- und mittelfristige touristische Vermarktung unterstützen wird.

Über die Corona-Pandemie hinaus will Deutschland seine starke Position als Urlaubs- und Geschäftsreiseziel in den Quellmärkten behalten beziehungsweise wiederherstellen, unter Be-rücksichtigung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung weiter ausbauen und neue Zukunftsmärkte erschließen. Die Werbung für das Reiseland Deutschland im Ausland, welche die DZT im Auftrag des Bundes durchführt, sieht die Bundesregierung als ihre Aufgabe, zu deren maßgeblicher Finanzierung sie sich bekennt.

Die Tourismuswerbung im Ausland trägt dazu bei, dass ein positives, freiheitliches und tole-rantes Deutschlandbild vermittelt wird. Damit stärkt die Bundesregierung auch die Wahrneh-mung Deutschlands als attraktiven Standort, an dem unter verlässlichen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen Investitionsentscheidungen ein Gewinn für alle sein können.

Das Reiseland Deutschland und die deutsche Tourismuswirtschaft müssen auch weiterhin wettbewerbsfähig aufgestellt sein, um auch nach der Pandemie am internationalen Wachstum des Tourismus partizipieren zu können. Eine Studie der DZT und Tourism Economics prog-nostiziert im Oktober 2020, dass das Vorkrisenniveau im Jahr 2024 wieder erreicht wird (DZT,

2020b). International geht die UNWTO von einem Erholungszeitraum von zweieinhalb bis vier Jahren aus (UNTWO, 2021). Umfragen, die eine ungebrochene Reiselust attestieren, wie etwa der European Travel Commission (ETC) (fvw, 2020d), lassen auf einen starkes Wachstum schließen, sobald Reisen wieder unbeschränkt möglich ist.

C 2.2.1. Handlungsempfehlungen

Die im Folgenden aufgeführten Handlungsempfehlungen sind umzusetzen, um Deutschland auch in den kommenden Jahren als starken Tourismusstandort zu positionieren und sein po-sitives Image in ausländischen Märkten weiter zu steigern.

Handlungsempfehlung 1: Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Destination