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C 1.2. Erläuterungen zur Einordnung und Bewertung der Vorschläge

Handlungsempfehlung 5: Marktbearbeitung digitalisieren

Die Digitalisierung ist einer der wirkmächtigsten Megatrends unserer Zeit. „Industrie 4.0“

beziehungsweise „Wirtschaft 4.0“ umfasst die vollumfängliche Digitalisierung der Wertschöpfungskette und die Durchdringung des Produktes mit digitalen Elementen (DFKI, 2020). In der Ära der Wirtschaft 4.0 wird auch das touristische Produkt immer digitaler. Neben der Qualität des eigentlichen touristischen Angebotes sind auch seine Vermarktung und sein Vertrieb wichtig für die Ausschöpfung des Potenzials.

In der Marktbearbeitung liegen erhebliche Potenziale um das Angebot an die Ansprüche der neuen Konsumentinnen und Konsumenten anzupassen. Die Beispiele sind vielfältig: Unter anderem Serviceroboter an Flughäfen oder in Hotels, 3D-Drucker (unter anderem zum Druck von Wanderschuhen in Freizeithotels), Mobile Payment (unter anderem in der Gastronomie).

Markterfahrungen zeigen, dass beispielsweise Gäste aus asiatischen Ländern digital angereicherten Tourismusprodukten hohe Wertschätzung entgegenbringen. Teilweise ist es sogar unerlässlich, bestimmte digitale Services zu bieten, da sie von bestimmten Zielgruppen als unabdingbar vorausgesetzt wird. So erwarten chinesische Kundinnen und Kunden oft mobile Zahlmöglichkeiten, da sie unter anderem an Alipay, den mit 520 Mio. Nutzern weltweit größten digitalen Zahlungsdienstleister, gewöhnt sind.

Schlüsselthema der Digitalisierung im Inbound-, Inlands- und Outbound-Tourismus ist auf nicht absehbare Zeit die Beherrschung der künstlichen Intelligenz. Sie kann dazu beitragen, die Produktivität in Unternehmen zu steigern, Gäste- und Kundenbetreuung zu optimieren und Produkte maßzuschneidern.

5.1. „Digitalisierung im Bereich der Marketingkommunikation und Distribution unterstützen“:

Die Verbesserung des Know-hows zu Trends in der Marketingkommunikation und zu Distributionskanälen muss durch den Aufbau von Trendbeobachtungssystemen und den Einsatz digitaler Zukunftstechnologien, wie der künstlichen Intelligenz, verbessert werden.

5.2. „Digitale Lösungen in den Bereichen Mobilität und Besucherlenkung unter-stützen“14:

Digitalisierung und touristische Mobilität sind unmittelbar miteinander verbunden und betreffen die Bereitstellung von Informationen, die Gestaltung der Angebote und die Vernetzung der Angebotselemente untereinander. Die IT-basierten Mobilitätsangebote wurden in den letzten Jahren in den urbanen Räumen ausgebaut und werden von Tou-ristinnen und Touristen auch verstärkt in Anspruch genommen (zum Beispiel Sharing-Mobility-Angebote). Hier besteht insbesondere in ländlichen Urlaubsregionen noch er-heblicher Ausbaubedarf. Dies betrifft unter anderem mehrsprachige Mobilitätsange-bote mit Buchungs-, Verwaltungs- und Bezahlsystemen sowie Echtzeit-Interaktionen zwischen Gästen und Leistungsträgern.

14 Siehe hierzu auch Handlungsfeld 4.

5.3. „Digital begleitete Angebotsformen nutzen“:

Im Tourismus sollten Virtual- und Augmented-Reality-Technologien stärker genutzt werden. Dies betrifft vor allem die Angebotsgestaltung, um die Erlebnisintensität während der realen und virtuellen Navigation durch Destinationen zu steigern.

C 2.3.2. Zeiträume, Verantwortlichkeiten & Bewertung15

Vorschläge zum Aktionsplan Zeiträume Verantwort-lichkeit

Wirkung &

Relevanz

Kosten-Nutzen-Relation Handlungsempfehlung 1: Digitale Infrastruktur verbessern

1.1. „Digitale Infrastruktur verbindlich

ausbauen“ Dauerhaft

1.3. „Qualitätsstandards um digitale

Anforderungen ergänzen“ Mittelfristig Länder,

Ver-bände Hoch Gut

Handlungsempfehlung 2: Digitale Innovationen fördern 2.1. „Open Data-Lösungen

unterstüt-zen“ Langfristig Bund, Länder Hoch Gut

2.2. „Förderkulisse für digitale

Innova-tionen weiterentwickeln“ Mittelfristig Bund, Länder Hoch Gut 2.3. „Zusammenarbeit in innovativen

Netzwerken stärken“ Langfristig Bund, Länder Hoch Mittel

2.4. „Anreize für die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Stellen schaf-fen“

Langfristig Bund, Länder Mittel Mittel

Handlungsempfehlung 3: Touristische Leistungsanbieter und Arbeitskräfte qualifizieren 3.1. „Aus- und Weiterbildung im

Tou-rismus um digitale Inhalte erweitern“ Mittelfristig

Organisatio-nen Hoch Gut

3.2. „Betriebe der Tourismuswirt-schaft und Personal systematisch qualifizieren“

3.3. „Flexibles Lernen und Arbeiten

durch digitale Lösungen unterstützen“ Mittelfristig

Erfahrungsaus-tausch, Abstimmung fördern“ Dauerhaft

Bund, Län-der,

Organisa-tionen

Mittel Gut

15 Die Erläuterung zur Bewertung der Vorschläge zum Aktionsplan sind in Kapitel C 1.2. auf Seite 79 zu finden.

Handlungsempfehlung 4: Deregulierung und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorantreiben

4.1. „Rechtliche Hemmnisse der

Digi-talisierung beseitigen“ Dauerhaft EU, Bund,

Länder Hoch Gut

4.2. „Sharing Economy im Bereich

Beherbergung regulieren“ Mittelfristig EU, Bund Mittel Mittel 4.3. „Geschäftsmodelle in der

Plattfor-mökonomie unterstützen“ Langfristig Bund, Länder Hoch Gut

4.4. „Digitale Workflows erleichtern“ Kurzfristig

Bund, Län-der, Städte und

Gemein-den

Hoch Gut

Handlungsempfehlung 5:Marktbearbeitung digitalisieren 5.1. „Digitalisierung im Bereich der

Marketingkommunikation und Distri-bution unterstützen“

Kurzfristig

Länder, Ge-meinden, Or-ganisationen

Hoch Gut

5.2. „Digitale Lösungen in den Berei-chen Mobilität und Besucherlenkung unterstützen“

Kurzfristig

Länder, Ge-meinden, Or-ganisationen

Hoch Gut

5.3. „Digital begleitete

Angebotsfor-men nutzen“ Kurzfristig

Länder, Ge-meinden, Or-ganisationen

Hoch Gut

C 2.4. Handlungsfeld 4: Mobilität bedarfsgerecht und nachhaltig ge-stalten

Verkehr und Tourismus stehen in einer engen Wechselbeziehung. Mobilität ist eine konstitu-tive Voraussetzung für den Tourismus und spielt eine zentrale Rolle bei der Planung und Durchführung touristischer Aktivitäten. So entfallen in Deutschland insgesamt 28 Prozent aller zurückgelegten erdgebundenen Wege beziehungsweise 34 Prozent aller zurückgelegten Per-sonenkilometer auf den Freizeitbereich (BMVI, 2019). Der Flugverkehr geht ebenfalls mehr-heitlich auf den Tourismus zurück, insbesondere auf das Segment des Geschäftsreisetouris-mus. Dieser Bereich verzeichnete im Jahr 2019 195,4 Millionen Geschäftsreisen, die zu Aus-gaben in Höhe von 55,3 Milliarden Euro führten. Fast die Hälfte dieser AusAus-gaben entfiel auf den Transport (VDR, 2020c). Eine bedarfsgerechte und nachhaltige Mobilität ist somit zentral für den Tourismus in Deutschland.

Allerdings haben die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und pauschale Reisewarnungen die internationale Mobilität zeitweise fast zum Erliegen gebracht. Insbesondere der Flugver-kehr ist stark betroffen und wird nach aktuellen Prognosen Jahre benötigen, um sich wirtschaft-lich zu erholen und wieder das Vorkrisenniveau zu erreichen. Inbesondere der internationale Geschäftsreisemarkt ist praktisch zum Stillstand gekommen.

Generell ist die Mobilitätsinfrastruktur in Deutschland vergleichsweise gut ausgebaut und bie-tet die Voraussetzungen für eine zügige Wiederaufnahme des Reisegeschehens nach der COVID-19-Krise. Deutschland belegt im weltweiten Vergleich hinsichtlich der Luftfahrtinfra-struktur Platz 16 sowie Platz sechs bei der Straßen- und HafeninfraLuftfahrtinfra-struktur (World Economic Forum, 2019). Während die Mobilitätsangebote in und zwischen den großen Städten in der Regel einen guten Ausbaustand bei hoher Qualität aufweisen, leidet die Erreichbarkeit von strukturschwachen oder ländlichen Räumen oftmals an einem unzureichenden Mobilitätsan-gebot. Dadurch wird die touristische Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen geschmälert.

Attraktivität von Reisedestinationen setzt Erreichbarkeit voraus

Die Attraktivität von Reisedestinationen und ihre wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale hän-gen entscheidend von ihrer Erreichbarkeit für Reisende ab. Wesentlich für den Tourismus ist daher eine intermodale und zukunftsfähige Verkehrspolitik mit nahtlosen, den Bedürfnissen der Reisenden gerecht werdende Verbindungen der verschiedenen Verkehrsträger im Nah- und Fernverkehr. Das gilt auch für die Anbindung der sogenannten „letzten Meile“ und die bessere verkehrliche Erschließung des ländlichen Raums. Hier sollten der touristische Verkehr und Aspekte des „bequemen Reisens“ berücksichtigt werden.

Zu reibungsloser Mobilität gehört auch eine unbürokratische und effiziente behördliche Ab-wicklung des internationalen Reiseverkehrs unter Berücksichtigung von sicherheitsrelevanten Aspekten.

Gleichzeitig belasten der weltweit zunehmende Verkehr und daraus resultierende Emissionen Umwelt und Gesundheit. Es bedarf daher ausgewogener Mobilitätslösungen, welche sowohl den Mobilitätsansprüchen von Reisenden gerecht werden als auch die negativen Folgen des Reiseverkehrs für Umwelt und Gesundheit begrenzen.

C 2.4.1. Handlungsempfehlungen

Der Tourismus in Deutschland ist auf bedarfsgerechte, nachhaltige, zukunftsfähige und inter-modale Mobilitätsangebote und -infrastrukturen angewiesen. Nachfolgende Handlungsemp-fehlungen und Vorschläge sind umzusetzen, um die Mobilität für das Reiseland Deutschland zielgerichtet und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Handlungsempfehlung 1: Rahmenbedingungen für das Management einer