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C 1.2. Erläuterungen zur Einordnung und Bewertung der Vorschläge

Handlungsempfehlung 3: Qualität im Tourismus ausbauen

Die Förderung eines Qualitätstourismus setzt die Entwicklungen der Tourismuspolitik vergan-gener Jahre konsequent fort und operationalisiert die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sowie die strategischen Ziele der Eckpunkte für eine nationale Touris-musstrategie. Vor allem die touristischen Unternehmen und Dienstleister der Branche setzen Qualitätstourismus um. Bund, Länder, Organisationen und Institutionen sollten durch Gestal-tung entsprechender Rahmenbedingungen diese Entwicklungen unterstützen.

3.1. „Qualitatives Wachstum monitoren“:

Ziel- und Messgrößen für qualitatives Wachstum im Tourismus sollten entwickelt sowie in den Monitoring- und Reporting-Systemen der amtlichen Tourismusstatistik verankert werden. Die Messung und das Monitoring qualitativen Wachstums berücksichtigen wirtschaftliche Gesundheit, das subjektive Wohlbefinden der Lokalbevölkerung, Natur- und Ressourcenschutz, Kultur sowie die Befriedigung der Bedürfnisse des Gastes. Ge-eignete Indikatoren und Monitoringmethoden und -instrumente sollten hierfür entwi-ckelt und flächendeckend umgesetzt werden.28

3.2 „Qualitätssysteme als Förderkriterium etablieren“:

Bestehende Förderinstrumente in den Ländern29 sollten mit Qualitäts-, Klassifizie-rungs- und Zertifizierungssystemen systematisch verknüpft werden. Insbesondere im Bereich der touristischen und tourismusrelevanten Infrastruktur sollten diese als Vo-raussetzung für die Gewährung von Fördermitteln gelten.

3.3. „Qualitätssysteme auf Bundesebene verzahnen und weiterentwickeln“:

Von Bund und Ländern sollte daher ein gemeinsamer einvernehmlicher Stufenplan für die Weiterentwicklung und bessere Verzahnung bestehender und zukünftiger Quali-tätssysteme entwickelt werden. Denn gegenwärtig stehen verschiedene, oft konkurrie-rende Qualitäts- und Zertifizierungssysteme zur Verfügung. Dies führt zu einer Vielfalt von Systemen mit der Folge, dass in vielen Bereichen keines der dort verfügbaren Systeme die erforderliche Durchschlagskraft und Sichtbarkeit beim Kunden erreichen kann.

28 Auch hier sollten, ebenso wie in Vorschlag 4.1. „Monitoringinstrument „Tourismus-Satellitenkonto“

etablieren“ des Handlungsfelds 1 hervorgehoben, die Maßnahmen nicht dem weiteren Abbau von Bü-rokratie entgegenstehen.

29 Siehe hierzu Querschnittsaufgabe Tourismusförderung und -finanzierung.

3.4. „Qualität im Tourismus sichtbar machen“:

Unterstützen sollten Bund und Länder Initiativen der Tourismusorganisationen, Ver-bände oder Unternehmen für Transparenz und Sichtbarmachung der Qualität im Tou-rismus, gerade bei digitalen und datengetriebenen Vorgehensweisen und Innovatio-nen. Dazu gehören Qualitätssysteme, die simpel und praxisorientiert die Qualität in den touristischen Betrieben bewerten, optimieren und kennzeichnen. Wichtig sind die Ent-wicklung erforderlicher Datenstandards und Schnittstellen sowie digitale und daten-zentrierte Lösungen für Kommunikation und Vertrieb.

C 2.7.2. Zeiträume, Verantwortlichkeiten & Bewertung30

Vorschläge zum Aktionsplan Zeiträume Verantwort-lichkeit

Wirkung &

Relevanz

Kosten-Nutzen-Relation Handlungsempfehlung 1: Nachhaltigkeit im Tourismus fördern

1.1. „Nachhaltige Reiseangebote

bun-deseinheitlich kennzeichnen“ Mittelfristig Bund,

Län-der, Verbände Hoch Gut

1.2. „Bundeseinheitliche Nachhaltig-keitsstandards entwickeln, implemen-tieren und monitoren“

Mittelfristig Bund, Länder Hoch Gut

1.3. „Nachhaltigkeit als verpflichten-des Kriterium für tourismusrelevante Förderung etablieren“

Mittelfristig Bund, Länder Hoch Gut

1.4. „Best Practices fördern und

sicht-bar machen“ Dauerhaft

Bund, Län-der,

Organisa-tionen

Mittel Gut

1.5. „Unternehmen und Destinationen bei der nachhaltigen

1.6. „Nachfrageseite für nachhaltiges

Reisen sensibilisieren“ Dauerhaft Bund,

Ver-bände Mittel Gut

Handlungsempfehlung 2: Barrierefreiheit und Teilhabe im Tourismus unterstützen 2.1. „Barrierefreiheit als

verpflichten-des Förderkriterium sicherstellen“ Mittelfristig Bund Mittel Gut 2.2. „Barrierefreiheit in der

öffentli-chen touristisöffentli-chen und Mobilitätsinfra-struktur fördern“

Dauerhaft Bund Hoch Mittel

2.3. „Initiativen zur Barrierefreiheit

bündeln“ Kurzfristig

Bund, Län-der,

Organisa-tionen

Mittel Gut

Handlungsempfehlung 3: Qualität im Tourismus ausbauen 3.1. „Qualitatives Wachstum

monito-ren“ Mittelfristig Bund, Länder Hoch Gut

3.2. „Qualitätssysteme als

Förderkri-terium etablieren“ Mittelfristig Bund, Länder Hoch Gut

30 Die Erläuterung zur Bewertung der Vorschläge zum Aktionsplan sind in Kapitel C 1.2. auf Seite 79 zu finden.

3.3. „Qualitätssysteme auf Bundes-ebene verzahnen und weiterentwi-ckeln“

Mittelfristig Bund Hoch Gut

3.4. „Qualität im Tourismus sichtbar

machen “ Dauerhaft

Bund, Län-der,

Organisa-tionen

Hoch Gut

C 2.8. Handlungsfeld 8: Mit Tourismus zu Stabilität im internationa-len Umfeld beitragen

In vielen Ländern der Welt leistet der Wachstumssektor Tourismus wichtige Beiträge zur wirt-schaftlichen und gesellwirt-schaftlichen Stabilisierung. So ist er in über einem Drittel aller Entwick-lungs- und Schwellenländer der wichtigste Wirtschaftsfaktor. Die jährlich mehr als elf Millionen Touristinnen und Touristen, die in vergangenen Jahren aus Deutschland in Entwicklungs- und Schwellenländer reisten, waren mit ihren Reisen und Ausgaben vor Ort für fast 740.000 Jobs in Entwicklungs- und Schwellenländern verantwortlich (BTW, 2015). Umgerechnet bedeutet das: 15 deutsche Gäste schaffen einen Arbeitsplatz. Werden indirekte und induzierte Effekte einkalkuliert, sind es umgerechnet sechs Gäste, die einen Arbeitsplatz vor Ort schaffen.

Diesen Ländern zu helfen, ihr touristisches Potenzial auszuschöpfen, schafft Chancen für eine wirtschaftliche, soziale und umweltorientierte Entwicklung und Perspektiven für Arbeit und Ein-kommen vor Ort. Gleichzeitig kann verantwortungsbewusster Tourismus als Instrument der wirtschaftlichen Zusammenarbeit dazu beitragen, soziale und ökologische Standards in den Zielländern zu stärken. Reisen bedeutet immer auch Erlebnis, Begegnung, Bildung und kann dadurch zu einem besseren Verständnis anderer Länder, Menschen und Kulturen führen und somit einen Beitrag zu Frieden und Völkerverständigung leisten.

Enorme Auswirkungen durch COVID-19

Vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer, die oftmals einen sehr geringen Anteil an In-landstourismus verzeichnen und für die internationaler Tourismus einer der wichtigsten Wirt-schaftsfaktoren ist, haben mit enormen Auswirkungen durch die Pandemie zu kämpfen, ge-sundheitlich und ökonomisch. Insbesondere pauschale Reisewarnungen, die das Infektions-geschehen in einzelnen Ländern oder Regionen nicht differenziert betrachten und der mit der Pandemie einhergegangene Einbruch des Luftverkehrs haben den internationalen Tourismus quasi zum Erliegen gebracht.

C 2.8.1. Handlungsempfehlung

Handlungsempfehlung: Tourismus als wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabili-sator in anderen Ländern nachhaltig fördern

Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern sollte so unterstützt werden, dass er nicht nur aufrechterhalten und gesichert wird, sondern auch langfristig wirkt. Im Rahmen dieser Un-terstützung müssen die drei Säulen der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial) und die Entwicklung und Einhaltung entsprechender Standards im Zentrum der Bemühungen ste-hen.

„Touristische Destinationen wirtschaftlich unterstützen“:

Es sollten Projekte zur Erhöhung der Wertschöpfung in den Zielgebieten gefördert wer-den, insbesondere durch eine engere Kooperation zwischen der deutschen Outbound-Touristik und der Reisebranche in den Zielgebieten. Zudem sollte die Beteiligung der lokalen Bevölkerung gesichert und die Förderung von Aus- und Weiterbildung lokaler Arbeitskräfte im Tourismus vorangetrieben werden. Begrüßt werden in diesem Kontext

die verschiedenen Ansätze des BMZ, die eine Zusammenarbeit mit der touristischen Privatwirtschaft ermöglichen, wie etwa das „develoPPP.de-Programm“, das „EZ-Scout-Programm“ oder das „lab of tomorrow“.

Mit dem „Scout-Programm“ beispielsweise entsendet das BMZ sogenannte EZ-Scouts und stellt diese fachkundigen Beraterinnen und Berater mit entwicklungspoliti-schem Know-how deutschen Unternehmen zur Seite. Im Tourismus wird dieses Pro-gramm bereits durch den DRV genutzt.

Eine noch stärkere Nutzung beziehungsweise ein Ausbau dieser Möglichkeiten im Tou-rismus sollte sowohl seitens der Politik als auch seitens der Privatwirtschaft geprüft werden.

Mögliche Ansätze bilden die Unterstützung von Roadshows von Destinationen aus Ent-wicklungs- und Schwellenländern in Deutschland, die Organisation und Durchführung von Delegationsreisen zur Geschäftsanbahnung oder etwa die Beratung bei der Po-tenzialanalyse zur Entwicklung touristischer Produkte der Zielgebiete für den deut-schen Quellmarkt.

1.2. „Touristische Destinationen ökologisch unterstützen“:

Die Unterstützung der Entwicklung von Richtlinien zum Umgang mit natürlichen Res-sourcen, Klimaschutz und Artenvielfalt in Zielgebieten wird empfohlen.

Der Branchendialog „Tourismus für nachhaltige Entwicklung" vom BMZ, der im Jahr 2016 ins Leben gerufen wurde und durch die GIZ organisiert wird, sollte dazu deutlich aufgewertet werden. Um die bisherige Arbeit in konkrete Projekte münden zu lassen, sollte geprüft werden, ob explizit Fördermittel für den Branchendialog bereitgestellt werden können.

1.3. „Touristische Destinationen sozial unterstützen und Schutzmaßnahmen ge-gen sexuelle Gewalt und Ausbeutung implementieren“:

Es ist international auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen und die verbindliche Einhaltung von Arbeitnehmerrechten hinzuwirken. Touristinnen und Touristen sowie Einheimische sollten für Schattenseiten des Tourismus und für einen interkulturellen Umgang sensibilisiert werden, um zu Frieden, Toleranz und Völkerverständigung bei-zutragen.

Gemeinsam mit der Branche sollten geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und um-gesetzt werden, um sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Wich-tige bereits bestehende Projekte sind die Informationskampagne „Nicht wegsehen“ mit entsprechender Meldeseite (von Tourismusunternehmen, Regierungsbehörden und NGOs) oder die Durchführung von Workshops zum Thema Kinderschutz durch den DRV in Kooperation mit der Kinderschutzorganisation ECPAT. Diese und weitere Pro-jekte und Initiativen sollten weiter unterstützt werden.

1.4. „Auf einheitliche Prinzipien im Outbound-Tourismus verpflichten“:

Politik und Outbound-Touristik sind zur Einhaltung der definierten Prinzipien und Leit-linien zu verpflichten, entsprechend dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Nachhaltigkeitszielen

der Vereinten Nationen. Die Förderung von Projekten in diesem Kontext sollte an eine verpflichtende Einhaltung dieser Prinzipien geknüpft und durch Monitorings und Quali-tätsüberprüfungen sichergestellt werden.

1.5. „Transparenz und Wissen über relevante Destinationen erhöhen“:

Durch eine gute Informations- und Faktenlage zur Outbound-Touristik und zu Gege-benheiten und Strukturen in Zielgebieten kann die touristische Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern verbessert werden.

Ein Prozess zur Erstellung einer fundierten Faktensammlung zur Outbound-Touristik sollte etabliert und relevante Informationen zu Zielgebieten mit kontinuierlichem Update gebündelt werden. Informationen zu Entwicklungs- und Schwellenländern bietet zum Beispiel die Publikationsreihe "Neue Märkte – Neue Chancen" von GIZ mit Germany Trade and Invest (GTAI), den Auslandshandelskammern (AHK) und BMZ. Diese soll-ten um tiefergehende touristische Informationen ergänzt werden.

C 2.8.2. Zeiträume, Verantwortlichkeiten & Bewertung31

Vorschläge zum Aktionsplan Zeiträume Verantwort-lichkeit

Wirkung &

Relevanz

Kosten-Nutzen-Relation Handlungsempfehlung: Tourismus als wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilisator in anderen Ländern nachhaltig fördern

1.1. „Touristische Destinationen

wirt-schaftlich unterstützen“ Dauerhaft

Bund, Verbände,

Betriebe

Hoch Gut

1.2. „Touristische Destinationen

öko-logisch unterstützen“ Dauerhaft

Bund, Schutzmaßnah-men gegen sexuelle Gewalt und Aus-beutung implementieren“

1.4. „Auf einheitliche Prinzipien im

Outbound-Tourismus verpflichten“ Dauerhaft

Bund, Verbände,

Betriebe

Mittel Gut

1.5. „Transparenz und Wissen über

relevante Destinationen erhöhen“ Dauerhaft Bund Mittel Mittel

31 Die Erläuterung zur Bewertung der Vorschläge zum Aktionsplan sind in Kapitel C 1.2. auf Seite 79 zu finden.

C 2.9. Handlungsfeld 9: Koordiniert zusammenarbeiten

An der Gestaltung und dem Erfolg des Tourismus ist eine Vielzahl verschiedener Institutionen, Organisationen und Akteure beteiligt. Dabei bilden die Tourismuspolitik auf europäischer und auf Bundesebene, die Bundesländer und Kommunen sowie die touristischen Unternehmen und Leistungsträger, Tourismusorganisationen und Verbände das Rückgrat der Branche.

Tourismus bedarf starker Abstimmung auf vertikaler und horizontaler Ebene

Tourismus ist eine Querschnittsaufgabe, die in fast allen Bereichen das Zusammenwirken ver-schiedener Akteure und Ebenen erfordert, um als Ganzes erfolgreich zu sein. Dies gilt für die Tourismuswirtschaft selbst, die sich aus unterschiedlichen Einzelsegmenten und touristischen Leistungsträgern zusammensetzt, die gemeinsam das Bündelprodukt „Reise“ herstellen. Zu-gleich gilt dies für die Tourismuspolitik, die sich zum einen auf verschiedene Politikbereiche auf Bundesebene und zum anderen auf Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und der Eu-ropäischen Union auffächert.

In der Legislative achtet der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages darauf, dass die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Tourismus beachtet und er als eigenständiger Wirtschaftsfaktor wahrgenommen wird. Außerdem garantiert er, dass Tourismus als Quer-schnittsthema in der Bundespolitik angemessen berücksichtigt wird.

In der Exekutive wird die Bundesregierung, die einen Beauftragten für Tourismus ernannt hat, die Abstimmung zu tourismusrelevanten Entscheidungsprozessen auf Bundesebene mit Hilfe der niedergelegten Ziele und Handlungsfelder intensivieren.

COVID-19 fordert stärkeren Schulterschluss zwischen Tourismuspolitik und -wirtschaft Die Reisewirtschaft, der Geschäftsreisebereich sowie das Gastgewerbe sind durch die Be-schränkungen in Folge der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen. Diese Krise macht die Bedeutung einer abgestimmt agierenden Tourismuswirtschaft und einer effizienten Einbindung dieser in tourismuspolitische Entscheidungsprozesse besonders deutlich. Das ver-langt enge Zusammenarbeit zwischen Tourismuspolitik und Tourismuswirtschaft.

C 2.9.1. Handlungsempfehlungen

Um die Zusammenarbeit aller touristischen Akteure und Institutionen im Tourismus künftig ef-fizienter koordinieren zu können, sollten die folgenden Handlungsempfehlungen umgesetzt werden.