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8. Variantenvergleich

8.4. Variante V 2 – Erhöhung der Deiche im Bereich der Seege

Die Variante 2 beinhaltet den Ausbau der zuvor vorgestellten Seegedeiche (5.12.1), Schöpf-werke (7.1) , der Hochwasserschutzwand Gartow (7.2), den Neubau der Straßenbrücke in Gar-tow (7.3) sowie der bestehenden Fehlstrecken (7.6).

Die Elbe- und Rückstaudeiche an den Nebenflüssen sind so zu bemessen, dass ein Hochwas-ser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren schadlos abführt werden kann. Hier-für wird eine Anpassung der bestehenden Deichhöhen an den neuen Bemessungsansatz von +19,93 m NHN zuzüglich eines Freibordes von 1,0 m betrachtet. Im Zuge dessen ist der Deich-körper an das geometrische Mindestprofil anzupassen, zu verstärken sowie stellenweise bis zu 1,0 m zu erhöhen. Die erforderlichen Ausbaustrecken sind in Anlage 1.4 Übersichtskarte Vari-ante 2 dargestellt.

Bei einer Deicherhöhung ist gleichzeitig eine Deichverbreiterung erforderlich. Diese ist vorzugs-weise auf der Landseite nach binnen vorzunehmen, damit eine Verringerung und Einengung des Fließquerschnittes verhindert wird.

Bei der Variante der Deicherhöhung sind streckenweise Straßen, die derzeit auf der Deichkrone verlaufen (K 34 im Bereich Gartow 3+800 bis 4+100 sowie L 258 Quarnstedt bis Restorf) mit zu berücksichtigen und müssen im Zuge der Deicherhöhung aufgenommen und neu hergestellt werden. Innerhalb von Gartow ist eine Integration der Straßenbrücke der B 493 in den beidsei-tigen Hochwasserschutz erforderlich. Das bedingt eine Höherlegung der Straßenbrücke, die Er-stellung der Anschlussbereiche an die bestehenden Deiche, sowie die Vergrößerung des Ab-flussprofils der Seege im Bereich der derzeitigen Seegebrücke (Anlage 1.1) und die Anpassung der örtlichen Infrastruktur. Weiterhin ist bei dieser Variante die Erhöhung des „Laascher Damms“

auf ein Höhenniveau von +20,93 m NHN mit der Errichtung von geeigneten Durchflussöffnun-gen zu berücksichtiDurchflussöffnun-gen. Die Ortschaft Laasche erhält dadurch eine Zuwegung, die auch im Hochwasserfall bestehen bleibt.

8.4.2. Regelprofil

Für die Wiederherstellung der Deichsicherheit gilt es, die Deiche dem Stand der Technik, den rechtlichen Anforderungen und den speziellen niedersächsischen Spezifikationen anzupassen.

Im Zuge dessen müssen die Deiche nach dem Regelprofil eine 3,50 m breite unbefestigte Au-ßenberme und binnenseitig eine 5,50 m breite Berme mit einem 3,50 m breiten

Deichverteidi-Deiche an der Elbe in Niedersachsen sind die Deichkronen mit einer Mindestbreite von 5,00 m zu errichten. Zur Gewährleistung der Entwässerung ist die Deichkrone schwach gewölbt oder mit einer Neigung zur Wasserseite von mindestens 6 % auszuführen. Die Außenberme ist dabei mindestens 0,50 m über das anstehende Gelände herauszuziehen. Die Deichböschung ist mit einer Neigung von beidseits 1:3 oder flacher auszubilden. Ein entsprechendes Regelprofil eines Flussdeiches in Anlehnung an die DIN 19 712 ist in Anlage 1.5 einzusehen.

Voraussetzung für eine effektive Hochwasserabwehr sind Deichverteidigungswege – überwie-gend in Betonbauweise –, die das Befahren und Erreichen der Deiche mit schweren Fahrzeugen sowie einen Materialtransport auch bei Hochwasser gewährleisten. Nach DIN 19712 „Hochwas-serschutzanlagen an Fließgewässern“ Abs. 14.2.8 ist bei einer Instandsetzung bestehender Deiche deshalb die Anlage bzw. Ertüchtigung der Deichverteidigungswege mit vorzusehen. Die Höhenlage des Deichverteidigungsweges wird auf 1,50 m unter angeordnet, damit die Sickerli-nie innerhalb des Deiches verläuft.

Zur Sicherung gegen Durchströmung erhält der Deich auf den Sandkern eine ca. 1,0 m starke umlaufende Abdeckung aus Auelehm / Klei mit einem Kleisporn auf der Außenseite. Bei Bedarf wird auf der Binnenseite des Deiches eine Fußdränage angeordnet. Für eine bessere Lokalisie-rung von Schadstellen im Hochwasserfall erhält der Deich eine durchgehende KilometrieLokalisie-rung in 100 m Teilung.

8.4.3. Deichverteidigungs- / Materialumschlagplätze

Neben den Deichverteidigungswegen sind Lagerplätze für temporäre Materialumschläge, Ge-rätschaften und Bodenmaterial sowohl in der Bauphase als auch langfristig für den Hochwas-serfall und für Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich. Hierbei handelt es sich um Plätze, die temporär für laufende Baumaßnahmen (Materialumschlagplätze) oder dauerhaft für die Deich-unterhaltung und Deichverteidigung vorgehalten werden.

Aus logistischen Gründen ist ein Materialumschlagplatz / DV – Platz im Nahbereich der Haupt-zufahrtsstraße bzw. in zentraler Lage zu der Deichlinie hochwasserfrei anzuordnen. Die Fläche des Lagerplatzes muss für das notwendige Baustellen- und Deichverteidigungsmaterial ausrei-chend bemessen und befestigt sein.

Für den GDWV ist die Errichtung von temporären oder dauerhaften Lagerplätzen erforderlich, da es derzeit noch keine Plätze gibt. Der exakte Platz- und Flächenbedarf sowie die Lage sind im Laufe weiterer Planungen zu ermitteln. Erfahrungsgemäß eignen sich Plätze mit einer teil-weisen Befestigung und einer Größenordnung von mind. 7.000 m². Bei den vergangenen

Hoch-wasserereignissen wurde im Raum Gartow ein notdürftiger Materialumschlagplatz am rechts-seitigen Seegeufer auf dem Parkplatz an der Abzweigung B 493 – L 258 bei Quarnstedt errich-tet.

8.4.4. Fachliche Bewertung

Vorteile

• Mit der Anpassung an das gültige BHW und der technischen Anpassung entsprechen die Deiche den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den niedersächsi-schen Spezifikationen

• In Folge des Deichausbaues ist eine Anpassung der Schöpfwerke an die veränderten, hydraulischen Gegebenheiten erforderlich

• Die Seegeniederung bleibt als Retentionsraum der Elbe erhalten (Einhaltung WHG (3)), es ist kein Ausgleich nötig

• Fehlstrecken werden geschlossen

• Ein Neubau der Straßen auf angepasstem Höhenniveau (Laascher Damm, L 256, Stra-ßenbrücke B493) ermöglicht auch im Hochwasserfall Zuwegungen und stellt Versor-gungs- sowie Rettungswege sicher

• Durch den Neubau der Seegebrücke in Gartow (B 493) erfolgt eine Anpassung zur Her-stellung des Hochwasserschutzes, eine Einbindung der Straße und Brücke an die vor-handenen Deiche und die Offenhaltung von Rettungswegen

• Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen entsteht eine einheitliche und zusammenhän-gende Hochwasserschutzkonzeption

Nachteile

• Sehr hoher Zeitbedarf von ca.25 Jahren für Planungs- und Bauzeiten für ca. 25 km Deichstrecke (8.6.1)

• Hoher Finanzbedarf von überschlägig 72 Mo. € zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme

• höherer Flächenbedarf und stellenweise beengte Platzverhältnisse

Ein regelkonformer Ausbau der bestehenden Deiche stellt sich besonders in allen Ortslagen problematisch dar. Aufgrund der binnendeichs dicht an den Deichkörper angrenzenden Bebau-ung und außendeichs durch das Gewässer und die Schutzgebiete, ist die Flächenverfügbarkeit und Nutzbarkeit stark begrenzt. Durch die Erhöhung und Verstärkung des Deichkörpers ergibt sich durchgehend ein zusätzlicher Platzbedarf von z.B. 6 m Breite bei einer Erhöhung von 1,0

dann noch der Flächenbedarf für die A + E Maßnahmen und der Flächenbedarf für die Boden-entnahmestellen. Der tatsächlich benötigte Platzbedarf kann erst im Zuge der konkreten Pla-nung für die Teilabschnitte ermittelt werden.

Eine großräumig, veränderte Trassenführung der Deichlinie im Überschwemmungsgebiet ist aufgrund der Schutzgebiete und Platzverhältnisse nicht möglich (FFH-Gebiet, Gebietsteil C des Biosphärenreservats Nds. Elbtalaue).

8.4.5. Zu berücksichtigende Aspekte

Beim Bau eines neuen Deiches ist für den Deichkörper Sandboden und für die Abdeckung bin-diger Boden (Auelehm, Klei) erforderlich. Bei entsprechender Eignung kann das Bodenmaterial der vorhandenen Deiche wiederverwendet werden. Im Vorfeld weiterer Planungen sind für die verbleibende Sandmenge Bodenentnahmestellen auszuweisen, aus denen das Bodenmaterial gewonnen werden kann.

Neben dem Deichbau sind weiterhin Flächen für notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-men und der Bodenentnahme zu berücksichtigen. Im Zuge weiterer Planungen sind diese Flä-chen genau zu ermitteln und ein nötiger Grunderwerb ist dabei zu berücksichtigen.

Aufgrund der großräumigen Lage ist ein abschnittsweiser Bau vorzusehen.

8.4.6. Fazit

Die bestehenden Deichstrecken besitzen nicht mehr die geforderten Abmessungen und wei-chen gemäß § 5 (2) NDG mehr als 20 cm von der vorgeschriebenen Höhe ab. Die Zuständigkeit für den Bau und die Erhaltung liegt beim Gartower Deich- und Wasserverband, der zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet ist, die Deichsicherheit entlang der Seege dem Stand der Technik anzupassen bzw. wiederherzustellen.

Die Deiche sind dazu entsprechend dem Stand der Technik in Anlehnung an das Regelprofil auszubauen. Zusätzlich zu einer Deicherhöhung ist bei der Variante 2 die Anpassung der be-stehenden Schöpfwerke in der Folge des Deichbaues an die veränderten, hydraulischen Gege-benheiten erforderlich. Weiterhin sind Deichverteidigungswege zu bauen.

Nur dadurch kann eine technische und zukunftsorientierte, langfristige Lösung zur Wahrung des Hochwasserschutzes und der Deichverteidigung gewährleistet sowie die Binnenentwässerung sichergestellt werden. Im Vergleich zur Variante 1 besteht bei der Variante 2 der Deicherhöhung eine längere Gesamtbauzeit. Die Aland-Überleitung wird bei dieser Variante jedoch nicht beein-trächtigt bzw. beeinflusst und die Elbe kann im Hochwasserfall weiterhin in die Seege

einströ-men, sodass die Seegeniederung als Retentionsraum bestehen bleibt. Damit ist kein Retenti-onsraumausgleich von Nöten und auch für die stromabwärtsliegende Ortslage Gorleben stellen sich keine höheren Elbewasserstände ein, weshalb diese Variante als Vorzugsvariante gilt.