• Keine Ergebnisse gefunden

Für den Hochwasserschutz an Elbe und Aland ist im Land Sachsen-Anhalt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) zuständig. Ein länderüber-greifender Vertrag legt bestimmte hydraulische Voraussetzungen fest, dass ein Hochwasserab-schlag vom Aland in die Seege erfolgen darf. Nach Planfeststellungsbeschluss vom 28.Juli 2009 wurde im November 2015 mit dem Bau des Überleitbauwerks zwischen Aulosen und Stresow bei Klein Wanzer im Landkreis Stendal begonnen, seit 2018 ist das Bauwerk fertiggestellt.

Mit der Fertigstellung des Überleitbauwerkes ist das „Hochwasser- Gesamtkonzept für Elbe und Aland“ auf Seiten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Zuvor stellte jedes Hoch-wasser der Elbe, das höher als 630 cm am Pegel Wittenberge ausfiel eine Gefahr für Aland-, Schaugraben-, Zehrengraben- und Seegeniederung dar. Erst durch die Fertigstellung des Aland-Überleitungswehres besteht nun ein Schutz für die Niederungen vor Deichbrüchen und unkontrollierten Überströmungen bis zu einem Bemessungswasserstand der Elbe von 745 cm am Pegel Wittenberge und einem zeitgleichen HQ100 – Abfluss des Alands.

Die bauliche Umsetzung des Gesamtkonzepts begann 1985 mit dem Ausbau eines Abschluss- und Hochwasserdeiches zwischen dem rechten und linken Alanddeich. Weiterhin wurde eine Flutmulde mitsamt Flutmuldendeichen bis zur Seege gebaut und im Jahr 1991 das Abschluss-wehr fertiggestellt. Auch die Errichtung des Pegels Bömenzien, sowie die Durchlässe im Auloser Ruckstaudeich (3 Hamco-Profile) und in der Straße Bömenzien – Kapern (2 Hamco-Profile) zählten mit zu dem Gesamtkonzept. Die Durchlässe sollen das Überleiten des Alandwassers in die Flutmulde bzw. weiter in die Seege gewährleisten und einen maßgeblichen Aufstau verhin-dern. Die Landesstraße L 256 Bömenzien – Kapern hat ein Höhenniveau zwischen +17,80 m NHN und +19,30 m NHN, sodass diese bei Wasserständen ab etwa 610 cm am Pegel Witten-berge überstaut wird.

Das Ziel des Überleitbauwerkes in Kombination mit den bereits vorangegangenen Maßnahmen liegt in der zielgerichteten Entlastung des Alandsystems. Die Überleitung dient der Aland-Dei-chentlastung zum Schutz vor unkontrollierten Überströmungen und schützt die Altmärkischen Wische vor Hochwassern der Elbe und des Alands. Die Funktionsfähigkeit der Hochwasser-schutzanlagen ist mit Fertigstellung des Überleitbauwerkes auf sachsen-anhaltinischem Gebiet nun erreicht.

Das Einzugsgebiet sowie die Alanddeiche werden mit der Wasserüberleitung in die Seegenie-derung vor Überschwemmungen geschützt. Die Gefahr eines Alanddeichbruches bei

Hochwas-ser von Aland und Elbe wird dadurch stark verringert. Ohne die Überleitung kann ein Aland-hochwasser bei gleichzeitigem Elberückstau nicht mehr kontrolliert werden und ein Bruch des linken Alanddeiches hätte gravierende Auswirkungen auf die Seegeniederung.

Ab einem Wasserstand von +17,00 m NHN am Pegel Meetschow kommt es zudem auf nieder-sächsischem Gebiet zu einem Rückstau der Elbe in die Seege- und Zehrengrabenniederung.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Wasserstände in der Seegeniederung bis nach Bömenzien fast vollständig ausgespiegelt.

Die zusätzliche hydraulische Belastung der Seege durch die Überleitung von Alandwasser aus Sachsen-Anhalt ist sehr gering. Die maßgebliche Belastung der Seege erfolgt hingegen durch den Elbrückstau in die Seege.

Aland-Abschlussbauwerk

• Baubeginn: 1986

• Einweihung: Dezember 1991

Das Alandabschlusswehr wurde bereits im Jahr 1991 errichtet und verhindert einen Elberück-stau in den Alandschlauch. Es liegt unmittelbar hinter der Ländergrenze in Sachsen-Anhalt, ca.

3,5 km südöstlich von der Einmündung in die Elbe entfernt und ca. 0,7 km oberhalb des Aland-abschlussdeiches. Das Abschlusswehr verfügt über drei Durchflussöffnungen mit einer Breite von je 5,0 m. Die Verschlüsse bestehen aus Segmentschützen mit einer Stauhöhe von 6,90 m, die Oberkante der Schütze liegt auf +21,55 m NHN. Es ist zu schließen, sobald sich eine um-kehrende Strömung am Abschlusswehr einstellt, das heißt, die Elbe beginnt in den Aland-schlauch einzuströmen und der freie Abfluss des Alands in die Elbe ist nicht mehr gegeben. Der Aland kann bei etwa +19,15 m NHN am Alandabschlusswehr nicht mehr frei in die Elbe abflie-ßen. Dies entspricht +21,87 m NHN, sprich, einem zugehörigen Elbewasserstand von ca. 515 cm am Pegel Wittenberge. Durch Schließen des Wehres wird ein möglichst großer Retentions-raum zur Aufnahme des zufließenden Alandwassers vorgehalten. Das Eigenwasser des Alands ist im Anschluss zunächst in den Poldern Wrechow und Garbe zu speichern. Diese Polderflu-tung dient somit als Wasserrückhalt auf sachsen-anhaltinischem Gebiet. Erstmalig geschlossen wurde das Aland-Abschlusswehr beim Hochwasser2002.

Die Polder Wrechow und Garbe haben bis +20,30 m NHN zusammen ein Speichervolumen von ca. 16,2 Mio. m3, insgesamt kann der Alandschlauch bis zu 24,5 Mio. m3 fassen. Die Garbe wird über ein Flutungsbauwerk mit zwei Öffnungen (1 x Betriebsöffnung, 1 x Reserveöffnung) gefüllt und entleert. Der Zeitpunkt einer Öffnung ist also steuerbar. Beim Polder Wrechow handelt es sich um einen ungesteuerten Polder, der sich ab +19,87 m NHN selbsttätigt über eine Überlauf-schwelle im linken Alanddeich füllt und über Siele wieder entleert wird. Das Flutungsbauwerk

der Garbe ist mit Schließung des Alandabschlussbauwerkes zu öffnen. Die Alanddeiche halten einem Wasserstand von +20,30 m NHN schadlos stand und können nach durchgeführten Deichbaumaßnahmen einen kurzzeitigen Einstau des Alandschlauches von +20,77 m NHN ab-decken. Erst wenn der Retentionsraum des Alandschlauches und der Polder vollständig ausge-schöpft und die Standsicherheit der Alanddeiche gefährdet ist, darf eine Überleitung von Aland-wasser unter festgelegten Randbedingungen in die Seegeniederung durchgeführt werden.

Liegt der Alandwasserspiegel (Oberwasser) am Abschlussbauwerk oberhalb des Elbewasser-spiegels (Unterwasser), ist das Abschlussbauwerk umgehend wieder zu öffnen und eine Über-leitung in die Seege ist einzustellen. Der Aland kann dann wieder frei in die Elbe abfließen.

Durch das Schließen des Abschlusswehres zur Elbe wird sichergestellt, dass ausschließlich Alandwasser und kein Elbewasser bei Inbetriebnahme des Überleitbauwerks in die Seegenie-derung eingeleitet wird.

Aland-Überleitungsbauwerk

• Planantrag: 1997

• rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss: 2012

• Baubeginn: September 2015

• Fertigstellung: 2018

Das Überleitungsbauwerk befindet sich vor der Einmündung in die Elbe im Bundesland Sach-sen-Anhalt ca. 500 m nordwestlich von Klein Wanzer im linken Alanddeich bei Deich-km 22,7.

Es handelt sich hierbei um ein 4-Feld-Wehr mit Doppelschützen und einer Gesamtöffnungsweite von 20,0 m. Bei der Alandüberleitung wird Wasser aus dem Aland entnommen und mithilfe einer Flutmulde über den neu ausgebauten Schaugraben in die Seegeniederung geleitet. Dabei ist die Flutmulde so bemessen, dass 70 m3/s mit einem Freibord von 1,0 m der Flutmuldendeiche abgeführt werden könnten. Die Einleitung sowie die Randbedingungen für eine Inbetriebnahme wurden mit den betreffenden Gewässerunterhaltungspflichtigen und dem Land Niedersachsen abgestimmt.

Abbildung 14: Rohbau Alandüberleitung (Bildquelle: NLWKN, Oktober 2017)

Überleitungskriterien

Bei der Überleitung von Alandwasser in die Seegeniederung darf es zu keinen negativen Aus-wirkungen für das Land Niedersachsen kommen. So wurde bereits im Jahr 1978 in den Ver-handlungen der Grenzkommission festgelegt, dass der Wasserspiegel infolge der Alandüberlei-tung an der Landesgrenze max. 5 cm betragen darf und die zusätzlich überstaute Fläche kleiner als 4 ha bleiben muss.

Für das Überleiten von Alandwasser in die Seegeniederung müssen dementsprechend fol-gende Randbedingungen gleichzeitig vorliegen:

1. Der Elbehochwasserstand am Pegel Wittenberge überschreitet den Wert von 515 cm.

2. Es ist für den Pegel Wittenberge ein Elbehochwasser mit einem Scheitel über 30 cm von der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) des Landes Sachsen-Anhalt prog-nostiziert, sprich es wird ein höherer Wasserstand als 630 cm erwartet.

3. Das Aland-Abschlussbauwerk zur Elbe ist geschlossen. Der Elbewasserspiegel liegt höher als der Alandwasserspiegel, sodass kein freier Abfluss des Alandes in die Elbe möglich ist.

4. Das Eigenwasser des Alands ist im Alandschlauch, im Polder Wrechow und im Pol-der Garbe gespeichert. Die Speichermöglichkeiten im Alandeinzugsgebiet sind ausgeschöpft.

5. Am Pegel Meetschow ist der Elbewasserstand von +17,00 m NHN überschritten.

Die Überleitung von Alandwasser darf nicht aufgenommen bzw. muss unmittelbar eingestellt werden, wenn eine der genannten Bedingungen (1 – 5) nicht mehr zutrifft, die Wasserstände der Elbe niedriger sind als im Aland oder wenn der Wasserstand am Messpegel Gartow (Stra-ßenbrücke B 493) 10 cm höher ansteht als am Bezugspegel Meetschow.

Die überzuleitenden Wassermengen wurden im Planfeststellungsbeschluss in Abhängigkeit des Wasserspiegels bei Meetschow festgelegt. Dabei steigt die Überleitmenge nicht in Abhängigkeit des Alandwasserstandes, sondern vielmehr in Abhängigkeit von den Wasserständen im nieder-sächsischen Teil der Seege. Daher gilt, je höher der Wasserstand der Seege, desto geringer sind die Auswirkungen zusätzlicher Zuflüsse auf die Erhöhung des Seegewasserstandes. Eine Beschränkung am Pegel Meetschow nach oben ist dabei nicht vorhanden, sprich es gilt nur der Wasserstand von +17,00 m NHN als Startpunkt für eine Überleitung. Steigt der Pegel weiter über +18,60 m NHN an, gibt es keine Begrenzung wann eine Überleitung gestoppt werden muss.

Dabei sind die Überleitmengen wie folgt festgeschrieben:

Tabelle 3: Aland-Überleitmengen in Abhängigkeit der Wasserstände am Pegel Meetschow

Wasserstand am Pegel Meetschow Max. Überleitmenge Alandwasser

ab +17,00 m NHN 10 m3/s

Das Überleitbauwerk kann im Höchstfall bis zu 60 Kubikmeter Alandwasser pro Sekunde aus Sachsen-Anhalt in die Seegeniederung abgeben, was den Abfluss der Seege von rund 9 Ku-bikmeter je Sekunde deutlich erhöht.

Das Überleiten von Alandwasser in die Seegeniederung dient nicht dem Ausbau oder der Un-terhaltung eines oberirdischen Gewässers, sondern einzig dem Hochwasserschutz. Es handelt sich ausschließlich um eine temporäre Maßnahme, die nur unmittelbar im Hochwasserfall er-lassen wird, wenn eine Gefährdung der Alanddeiche zu erwarten ist oder diese bereits besteht.

Die Inbetriebnahme des Alandbauwerkes darf beim nächsten Hochwasser mit Eintritt aller

Über-Durch die Überleitung sind auf niedersächsischem Gebiet folgende Verbände betroffen:

• Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege

• Gartower Deich- und Wasserverband

Vor Überleitungsbeginn hat der Vorhabenträger einen automatischen Bezugspegel bei Meetschow sowie an der östlichen Seite der Straßenbrücke in Gartow (B 493) zu errichten. Die Pegel dienen zur Steuerung, Kontrolle und Überwachung. Die gemessenen Werte und die Über-leitungsmengen werden für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küs-ten- und Naturschutz (NLWKN) und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg jederzeit über eine elektronische Fernabfrage zugänglich gemacht.

6.1. Absperrung des Schaugrabens

Die Schaugrabenniederung auf sachsen-anhaltinischem Gebiet wird bei auflaufendem Elbe-hochwasser und beginnendem Rückstau in die Seegeniederung durch ein Siel im linken Flut-muldendeich gegen einen Rückstau verschlossen. Die Speicherung des Eigenwassers wird zu-nächst durch Ausuferungen auf den Achterwiesen gewährleistet. Es ist vorgesehen, ein Niveau von +18,50 m NHN in der Schaugrabenniederung mittels mobiler Pumpen zu halten.

6.2. Zehrengraben-Absperrbauwerk

Der Elberückstau in die Seegeniederung bis zur Landesgrenze führte bei den Hochwasserer-eignissen im August 2002, Januar 2003, April 2006 und Juni 2013 auch zu einem Rückstau in den Zehrengraben. Es kam zu großflächigen Überflutungen von landwirtschaftlichen Flächen, Stallungen und Wohngebäuden auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt. Besonders stark betroffen davon war die Ortschaft Bömenzien.

Im Jahr 2009 begann das Land Sachsen-Anhalt mit den Planungen von Hochwasser-Schutz-varianten für den Zehrengraben, um ein gezieltes Steuern der Wasserstände in der Niederung zu ermöglichen. Schließlich wurde ab 2014 nördlich von der Ortschaft Bömenzien ein neuer rund 1.600 m langer Deich mit einer Kronenhöhe von +20,30 m NHN in Verbindung mit einem Zehrengraben-Absperrbauwerk errichtet.

Bei dem Absperrbauwerk handelt es sich um eine Kombination aus einer Brücke mit einem Verschluss, der wie ein Siel funktioniert und in den Trassenverlauf des Deiches integriert wurde.

Das Brückenbauwerk wurde als Einfeld-Platte mit einer lichten Weite von 7,80 m ausgeführt und überführt den 3,0 m breiten Deichverteidigungsweg im Verlauf der Deichkrone. Das Bau-werk besitzt zwei 4-seitig dichtende Edelstahl-Spindelschützen. Mit der Realisierung wurde

2014 begonnen, das Absperrbauwerk wurde 2015 fertiggestellt, sodass die Zehrenniederung seither im Hochwasserfall gegen einen Rückstau aus der Seege geschützt ist.

Bei dem Bauwerk handelt es sich lediglich um eine Absperrung des Zehrengrabens ohne Pum-penbetrieb. Das Siel wird bei auflaufendem Elbehochwasser und beginnendem Rückstau in die Seegeniederung geschlossen, sodass sich das zufließende Eigenwasser aufstaut und kleinflä-chige Überschwemmungen auftreten können. Der HQ100-Abfluss des Zehrengrabens beträgt rund 8,0 m3/s. Sobald das Sperrwerk geschlossen ist, entfällt dieser Zufluss der Seege.