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7. Prioritär zu bearbeitende Hochwasserschwerpunkte

7.3. Seegebrücke Gartow B 493

Die Bundesstraße 493 zählt mit einer Gesamtlänge von rund 72 km zu den deutschen Bundes-straßen in Niedersachsen. Errichtet wurde das östliche Teilstück zwischen Schnackenburg und der Stadt Lüchow (Wendland) Anfang der 1970er Jahre. Dabei führt die B 493 als Hauptstraße durch die Ortslage Gartow und liegt in der Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Seegebrücke besitzt ein Höhenniveau von +20,30 m NHN, wobei die KUK der Brücke bei ca. +19,34 m NHN liegt. Die Durchflussabmessungen betragen 4,8 m × 24,0 m, sprich einen Durchflussquerschnitt von rund 115 m2. Bei der Brücke kommt es zu einem Volleinstau der Seege, wodurch erhöhte hydraulische Belastungen auftreten. Bei den vergangenen Hochwasserereignissen drohte die Brücke überschwemmt zu werden. Auch beim Hochwasser 2013 musste die Seegebrücke aufwendig verteidigt werden. Zwischen dem ge-messenen Wasserspiegel und dem Straßenniveau bestand lediglich noch ein Freibord von knapp 0,30 m.

Laut den Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren des Aland-Überleitbauwerkes aus dem Jahr 2003 stellt sich bei der maximalen Überleitmenge von 60 m3/s eine zusätzliche Was-serspiegelerhöhung von 1,0 cm an der Straßenbrücke ein.

Die hydraulischen Berechnungen der Seegeniederung haben gezeigt, dass es beim Eintritt ei-nes HQ100-Ereignisses aufgrund des geringen Brückenquerschnittes bei ablaufendem Hoch-wasser zu einer Verzögerung bzw. zu einem Aufstau stromauf der Brücke kommt, der sich bis zum Pegel Bömenzien auswirkt (Anlage 3.1, Bericht hydraulische Berechnungen der Seege).

Die Nutzbarkeit der Brücke ist auch im Hochwasserfall zu gewährleisten. Sie dient als einziger Flucht- und Rettungsweg und als Versorgungsstraße für die Bevölkerung der rund 38 km2 gro-ßen Region zwischen Vietze und Schnackenburg. Ist die Brücke nicht mehr passierbar, ist der gesamte Bereich zwischen dem Höhbeck und der Stadt Schnackenburg sowie die umliegenden Dörfer verkehrstechnisch abgeschnitten und nicht mehr erreichbar.

Nach dem Hochwasser 2013 bemühte sich der GDWV mehrfach um Mittel, um die Brücke an die Anforderungen des Hochwasserschutzes anzupassen. Von der zuständigen niedersächsi-schen Landesbehörde für Straßenbau wurde seinerzeit keine Notwendigkeit für eine Erneue-rung und Erhöhung der Brücke gesehen. Das Bauwerk besitzt eine ausreichende Tragfähigkeit, ist in einem guten Erhaltungszustand und der Querschnitt ist für die Verkehrsbelastung ange-messen.

Eine Erhöhung und Anpassung der Brücke an das neue BHW und an die angrenzenden Deiche, sowie eine gleichzeitige Aufweitung des Seegeabflussquerschnittes ist aus wasserwirtschaftli-cher Sicht erforderlich und muss Bestandteil des Hochwasserschutzkonzeptes sein. Die Abbil-dung 21 verdeutlicht den wasserwirtschaftlichen Ausbaubedarf durch die Einstauhöhe und die Treibselansammlung. Ein detaillierter Lageplan des rechten und linken Seegedeiches sowie der Seegebrücke (B 493) ist in Anlage 1.1 einzusehen.

Abbildung 20: Seegebrücke im Verlauf der B 493 beim Hochwasser 2013, (Bildquelle: NLWKN, Juni 2013)

7.3.1. Deichunterbrechung Hauptstraße Quarnstedt (B 493)

Der rechte Seegedeich wird durch die B 493 rund 230 m hinter der Gartower Seegebrücke unterbrochen. Hinter der Seegebrücke Richtung Quarnstedt fällt das Höhenniveau der Fahr-bahn (B 493) auf bis zu +19,45 m NHN ab, sodass die Straße bei einem Hochwasserspitzenwert

von +19,93 m NHN bis zu 0,48 m überspült wird. Die Deichunterbrechung infolge der Straßen-durchführung bei Quarnstedt ist derzeit im Hochwasserfall temporär zu schließen, um ein Ein-strömen in das deichgeschützte Gebiet zu verhindern. Da die B 493 der einzig verbleibende Versorgungs- sowie Rettungsweg darstellt, ist eine Anhebung bzw. ein Neubau der Straße auf einer Länge von rd. 300 m erforderlich.

7.4. „Laascher Damm“

Die einzige asphaltierte Zuwegung zur Ortschaft Laasche kommt aus südlicher Richtung von der Landesstraße 256. Bei der rund 550 m langen Straße handelt es sich um eine Gemein-destraße, die mit einem Höhenniveau von ca. +19,15 m NHN auf einem Damm, dem sogenann-ten „Laascher Damm“ verläuft. Das Höhenniveau der Straße liegt damit unterhalb der Deich-ausbauhöhe. Bei ca. Deich-km 2+200 schließt der Damm an den Ringdeich an und führt die Straße nach binnendeichs.

Abbildung 21: Zuwegung zur „Laascher Insel“ mit beidseitigem Bewuchs, (Bildquelle: NLWKN, März 2019)

Die Böschungsneigungen des Dammes sind sehr steil ausgeführt und beidseitig von dichten Weiden und Bäumen bewachsen. Die derzeit bestehende Fahrbahn ist in Asphaltbauweise er-richtet und besitzt eine Breite von max. 5,50 m. Für einen Ausbau der Straße muss die Asphalt-fahrbahn aufgenommen und der Dammkörper verbreitert und erhöht werden.

Der „Laascher Damm“ stellt im Hochwasserfall ein Querbauwerk dar, dass quer zur Fließrich-tung des Gewässers erbaut ist. Die natürlichen Strömungsverhältnisse werden dadurch stark verändert und es kann zu einem Aufstau kommen. Im „Laascher Damm“ befinden sich derzeit

drei Durchlässe. Direkt hinter der Kläranlage Laasche werden der Kampgraben und der Wie-sengraben durch den Damm geführt. Kurz vor der „Laascher Insel“ wird der Langgraben mit einem Durchlass aus Beton DN 1000 hindurchgeführt.

Beim Hochwasser 2002 wurde der „Laascher Damm“ erstmals überschwemmt und unpassier-bar. Damit war die einzige Zuwegung zur Ortschaft Laasche unterbrochen, der Ort lag auf einer von Wasser eingeschlossenen Insel und war vollkommen abgeschnitten. Die anhaltenden Was-serstände führten zusätzlich zu einer Aufweichung des Dammes. Laut der Samtgemeinde Gar-tow wurden im Rahmen der damaligen Förderkulisse zur Schadensbeseitigung Maßnahmen am Damm ergriffen. Auch bei den folgenden Hochwasserereignissen wurde der Damm über-schwemmt und damit unpassierbar, sodass Laasche nur noch mittels Booten erreicht werden konnte. Das aktuelle Höhenniveau des „Laascher Damms“ ist für ein HQ100-Hochwasser nicht ausreichend, sodass eine Befahrbarkeit der Straße auch in Zukunft bei einem Hochwasserein-tritt nicht mehr gewährleistet werden kann.

Abbildung 22: Übergang von der L 256 zur Zuwegung „Laascher Damm“ zur Ortschaft Laasche beim Hochwasser 2013, (Bildquelle: NLWKN, Juni 2013)

Um zukünftig eine Überschwemmung der Zufahrt im Hochwasserfall zu verhindern, muss ein Ausbau des Damms erfolgen. Dabei ist eine Erhöhung und ein Ausbau entsprechend dem Be-messungshochwasser zu berücksichtigen. Die Straße muss dazu ein neues Höhenniveau von mindestens +19,93 m NHN zuzüglich Freibord erhalten.

Eine bauliche Erhöhung der Straße bzw. ein Ausbau des Damms hätte einen Wasseraufstau zur Folge. Um an dieser Stelle eine Wasserführung sicherzustellen, sind Durchlässe innerhalb des Linienbauwerkes notwendig.

Ein Durchlass stellt ein Kreuzungsbauwerk dar, mit dessen Hilfe das Gewässer durch den Stra-ßendamm hindurchgeleitet werden kann. Es handelt sich um vorgefertigte Rohre, die aus ver-schiedenen Materialien bestehen können. Am häufigsten kommen Stahlbetonrohre oder ge-wellte Stahlbleche zum Einsatz, die als runde, ovale oder eckige Profile eingebaut werden. Hyd-raulisch und statisch betrachtet, stellen Kreis- und Maulprofile die günstigsten Profiltypen dar.

Entsprechende Angaben zu den Mindestabmessungen und Querschnittsmaßen für Kreuzungs-bauwerke sind in der DIN 19661-1 „WasserKreuzungs-bauwerke – KreuzungsKreuzungs-bauwerke“ enthalten.

Um im Hochwasserfall eine ausreichende Durchführung des Wassers zu gewährleisten, müs-sen eine hydraulische und statische Berechnung der Durchlässe im Zuge der weiteren Planun-gen veranlasst werden.