• Keine Ergebnisse gefunden

8. Variantenvergleich

8.2. Variante V 0 – Nullvariante

8.2.2. Fachliche Bewertung

Vorteile

• keine Beeinträchtigung und Eingriffe in die Naturräume Nachteil

• im Hochwasserfall sind aufwendige Deichverteidigungsmaßnahmen sowie Sicherungs-maßnahmen vorzunehmen

• die Deichhöhen sind nicht auf das gültige Bemessungshochwasser ausgelegt und wei-sen deutliche Fehlhöhen bis hin zu stellenweise rd. 1,0 m auf

• es besteht die Gefahr von unkontrollierten und unvorhersehbaren Überströmungen der Deiche mit Deichbrüchen und Überschwemmungen, deren Schäden und Auswirkungen auf das Hinterland nicht kalkulierbar sind

• allgemeiner Stand der Technik wird nicht erfüllt, Belange des NDG müssen jedoch be-rücksichtigt werden (3)

• die Binnenentwässerung kann bei derzeitigem Stand der wasserwirtschaftlichen Anla-gen ggf. im Hochwasserfall nicht mehr gewährleistet werden, unkalkulierbare Ausufe-rungen binnendeichs sind die Folge

• die Schöpfwerke sind nicht auf die neuen, hydraulischen Gegebenheiten ausgelegt, eine Anpassung erfolgt nicht

• die Zuwegung zur Ortschaft Laasche kann nicht mehr gewährleistet werden, die Ort-schaft wird vom Wasser vollständig umschlossen und liegt inselartig inmitten der See-geniederung

• Ortslagen werden teilweise abgeschnitten oder es drohen Überschwemmungen

• die L 256 wird überschwemmt und kann als Rettungs- und Versorgungsweg ggf. nur mit aufwendigen Sicherungs- und Verteidigungsmaßnahmen gehalten werden

• Schäden oder gar eine Überschwemmung der Seegebrücke in Gartow B 493 (7.3) hat zur Folge, dass die einzige Zuwegung (Rettungs- und Versorgungsweg) für den Bereich zwischen Schnackenburg und dem Höhbeck abgeschnitten wird und eine hochwasser-freie Zuwegungen nicht mehr gewährleistet werden kann

• ein Ausbaubedarf entlang der Seege bleibt bei dieser Variante weiterhin bestehen 8.2.3. Fazit

Bleibt die gegenwärtige Situation entlang der Seege bestehen und es werden keine Verände-rungen und baulichen Maßnahmen erfolgen, besteht bei einem Hochwasserereignis der Elbe in der Größenordnung eines HQ100-Abflusses die Gefahr des unkontrollierten Überströmens der Seegedeiche mit Deichbruch. Die gesetzlichen Vorgaben aus dem NDG werden ohne Deich-baumaßnahmen nicht erfüllt, so dass allein schon hier eine Planrechtfertigung besteht. Die vor-handenen Deiche entsprechen nicht dem Stand der Technik und besitzen dementsprechend

keine ausreichende Standsicherheit, sodass es im Fall ihres Versagens bzw. einer Überströ-mung zu Überflutungen sowie unkalkulierbaren Schäden kommen wird. Der notwendige Hoch-wasserschutz im Falle eines HQ100-Ereignisses kann derzeit nicht mehr ausreichend sicherstellt und ein wirkungsvoller Schutz der Bevölkerung des deichgeschützten Gebietes nicht ge-währleistet werden. Zudem ist eine wirksame Deichverteidigung aufgrund der in Teilbereichen zu steilen Deichböschungen und der stellenweise fehlenden Deichverteidigungswege nur sehr schwer umsetzbar.

Aus diesem Grund ist eine detaillierte Betrachtung der folgenden Varianten V1 und V2 als mög-liche Lösungsstrategie durchgeführt worden.

8.3. Variante V 1 – Absperrbauwerk Seege 8.3.1. Einführung

Zunächst wird die Errichtung eines Sperrwerkes ohne Einsatz von Pumpen betrachtet (Anlage 3.2 Bericht hydraulische Berechnungen der Seege). Durch den Bau eines Absperrbauwerkes im Bereich der Seegeeinmündung wird die einzig noch bestehende, natürliche Rückstaufläche der Elbe im Hochwasserfall vor dem unkontrollierten Eindringen von Elbehochwasser geschützt.

Die freie Entwässerung der Seegeniederung in die Elbe ist im Hochwasserfall durch Schließung des Sperrwerkes unterbrochen. Bei der Regelung eines Sperrwerkes ist allgemein zu beachten, dass am Pegel-Meetschow der Steuerwasserstand für die Aland-Überleitung von +17,00 m NHN eingehalten wird.

In der Seegeniederung kommt es nach dem Schließen des Sperrwerkes infolge des zufließen-den Eigenwassers zunächst zu einem Wasserspiegelanstieg. Ein weiterer Wasserspiegelan-stieg erfolgt mit Inbetriebnahme des Aland-Überleitbauwerkes infolge von Alandwasser. Der Zufluss der Seege liegt bei 17 m3/s. Im Hochwasserfall wird jedoch das Zehrengraben-Absperr-bauwerk geschlossen (6.2). Dadurch stellt sich ein Seegeabfluss von rund 9 m3/s ein. Hinzu-kommen können bis zu 60 m3/s Alandwasser, sodass sich für die Seege im Hochwasserfall ein maximaler Gesamtzufluss von 69 m3/s ergibt (Anlage 4.1 Bericht hydraulische Berechnungen der Seege). Bei der Errichtung eines Sperrwerkes ohne Pumpen wird eine Aland-Überleitung zeitlich verzögert, aber mit voller Überleitmenge eintreten können.

Die Sperrwerksschließung führt zunächst zu einem erhöhten Elbewasserstand (rd. 4 cm) sowie binnenseits zu einem Aufstau des zufließenden Seegewassers, wobei der Bemessungswasser-stand der Seegedeiche von +19,30 m NN überschritten wird. Diese Variante ist auszuschließen, da zum Bau eines Sperrwerkes zusätzlich ein Ausbau der Seegedeiche erforderlich ist.

Aus diesem Grund wurde unter Variante 1 weiterhin die Absperrung der Seegeniederung mittels einer Kombination aus Sperr- und Schöpfwerk betrachtet. Dabei ist das Schöpfwerk als reines Hochwasserentlastungspumpwerk zu betreiben. Außerhalb vom Hochwasserfall entwässert die Seege im freien Gefälle in die Elbe. Hydraulisch günstig ist eine Anordnung des Absperrbau-werkes direkt im Einmündungsbereich zur Elbe, im Bereich der derzeitigen Straßenbrücke im Verlauf der K 28 (Abbildung 26).

Abbildung 26: Lage eines möglichen Sperrwerkes im Bereich der Seegeeinmündung sowie einer hochwasserfreien Straße K 28 (Stadt-Land-Fluss Ingenieurdienste, 2019. Ohne Maßstab)

Zur Errichtung einer Hochwasserschutzlinie bietet es sich an, die K 28 von Meetschow bis nach Vietze parallel zum Elbe-Lauf höhenmäßig anzuheben und als Deich auszubauen, sodass die K 28 dadurch eine hochwasserfreie Straße und die Trennung zur Elbe darstellt.

Im Zuge der hydraulischen Berechnungen der Seege (Anlage 2) wurden verschieden große Pumpen sowie Schließwasserstände für das Sperrwerk untersucht. Eine Kappung der Hoch-wasserspitze in der Elbe durch ein geregeltes Sperrwerk ist möglich, laut den hydraulischen Berechnung beträgt der Kappungseffekt im günstigsten Fall maximal 6 cm.

Die Berechnungen zeigen weiterhin, dass ein Schöpfwerk mit einer ausreichend dimensionier-ten Pumpleistung von 60 m3/s oder mehr die Wasserstände in der Seegeniederung halten bzw.

sogar senken kann und Einfluss auf die Aland-Überleitungsmenge nimmt. Die bisherige Bemes-sungshöhen der Deiche von +19,30 m NN wird dabei nicht überschritten.

Zudem wurde ein Sperrwerk in Kombination mit einer kleineren Schöpfwerksleistung von rund 10 m3/s betrachtet (Anlage 3.10 Bericht hydraulische Berechnungen der Seege). Das

Schöpf-+17,00 m NHN). Eine kleinere Pumpe muss im Vergleich zu Größeren zu einem früheren Zeit-punkt eingeschaltet werden, sodass sich daraus eine längere Zeitspanne für den Betrieb des Schöpfwerkes ergeben kann. Die hydraulischen Berechnungen haben ergeben, dass bei dieser Variante der Wasserspiegel nur knapp im Bereich der Bemessungshöhe der Deiche gehalten werden kann, bis eine Öffnung des Sperrwerkes – und damit ein Abfluss in die Elbe bei freiem Gefälle – wieder möglich ist.

8.3.2. Fachliche Bewertung

Vorteile

• Regulierung und kontrollierter Wasserstand in der Seegeniederung

• Geringe Scheitelkappung in der Elbe um ca. 6 cm

• Verkürzter Deichausbau, rd. 5,0 km

• wasserwirtschaftliche Anlagen (Schöpfwerke, Siele) und bestehende Deiche können im derzeitigen Bestand bestehen bleiben

• Vergleichsweise kurze Planungs- und Bauzeit von ca. 8 Jahren

• Geringerer Flächenbedarf, einfacheres Genehmigungsverfahren, weniger Flächenei-gentümer betroffen

Nachteile

• Hohe Fließgeschwindigkeiten im Ein- und Auslaufbereich

• Hohe Bau- und langfristige Folgekosten durch die Anlagenunterhaltung die der Unter-haltungsverband Jeetzel-Seege tragen muss

• hohe Betriebs- bzw. Pumpkosten im Hochwasserfall

• enormer Energiebedarf für den Betrieb der Pumpen

• regelmäßige Testläufe bzw. Wartung der Pumpen von Nöten

• Schaffung eines Eisfanges durch das rückverlegte Sperr- und Schöpfwerk mit hoher me-chanischer Belastung der Deiche.

• durch den Bau des Schöpfwerkes kommt es zu einem Verlust des natürlichen Retenti-onsraumes der Elbe, den es ggfs. auszugleichen gilt (5.9)

• Kappungseffekt des Elbewasserspiegels mithilfe des Polders nicht effektiv vorhanden

• Naturschutzfachliche Belange (EU-Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet, Biosphärenreservat Gebietsteil C)

• Es kommt zu einer Erhöhung der Wasserstände in der Elbe ab Elbe-km 489,7 elbeab-wärts, besonders im Bereich der Ortslage Gorleben

8.3.3. Fazit

Die Variante 1 umfasst ein geringeres Bauvolumen und einen kleinflächigeren Eingriff. Durch den Bau eines Sperr- bzw. Schöpfwerk im Mündungsbereich der Seege wird die Deicherhöhung und der Neubau der bestehenden Schöpfwerke zur Binnenentwässerung (7.1) weitgehend ein-gespart bzw. verringert.

Durch ein Schöpfwerk entfällt die Deicherhöhung der gesamten Seegedeiche auf das BHW von 19,93 m NHN. Dennoch liegen die derzeitigen Ausbauhöhen teilweise unter der Mindestsoll-höhe, sodass streckenweise zusätzliche Deichbaumaßnahmen vorzunehmen sind. Im Bereich des Laascher Ringdeichs kann auch durch den Bau eines Sperr- bzw. Schöpfwerkes ein Frei-bord von 1,0 m nicht gewährleistet werden. Auch die Zuwegung „Laascher Damm“ wird bei einem Wasserstand von +19,30 m NHN überströmt und muss entsprechend baulich erhöht wer-den (Anlage 1.3 Übersichtskarte Variante 1).

Die hydraulischen Berechnungen zeigen (Anlage 2), dass bei rechtzeitiger Inbetriebnahme eine Schöpfwerksleistung von rund 10 m3/s (eine bzw. zwei Pumpen) ausreicht, um den Wasser-stand in der Seege trotz Aland-Überleitung im Bereich des bisherigen Bemessungsansatzes von +19,30 m NHN zu halten. Jedoch beträgt die tatsächliche Schöpfwerksdimension rund 20 m3/s, da zur Ausfallsicherung je nach Pumpengröße ein bis zwei Pumpen als Reserve vor-zusehen sind.

Die Kosten für den Bau liegen nach erster Einschätzung mit ca. 25 Mio. € deutlich unter den Kosten für den Ausbau der Deiche mit rd. 72 Mio. €. Dagegen entstehen über die Jahre weitere Unterhaltungskosten sowie im Hochwasserfall hohe Kosten bei Inbetriebnahme der Pumpen.

Da das Bauwerk in dem Zuständigkeitsbereich des Unterhaltungsverbandes fällt, müssen die Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung sowie alle weiteren Folgekosten eigenständig vom Unterhaltungsverband über die ordentlichen Beiträge getragen werden. Aus Kostengründen in Bezug auf das Beitragsvolumen des Unterhaltungsverbandes sowie der entsprechend benötig-ten Schöpfwerkskapazität, ist die Umsetzung dieser Variante nicht empfehlenswert.

Hinzukommt, dass durch die Absperrung der Seegeniederung ein erheblicher Retentionsraum-verlust der Elbe entsteht, den es ggf. auszugleichen gilt (5.9). Ein Ausgleich dieses Retentions-raumverlustes erscheint aktuell im Bereich der niedersächsischen Mittelelbe aufgrund des Vo-lumens und der benötigten Fläche nicht als realistisch. Bei einer Anpassung der wasserbauli-chen Anlagen und dem Ausbau der Deiche auf das neue BHW von +19,93 m NHN (8.4) bietet die Seegeniederung ein Retentionsvolumen von bis zu 52,5 Mio. m3. Durch die Absperrung der Seege bzw. dem Schöpfwerksbau verringert sich der Retentionsraum auf maximal 39,6 Mio. m3,

Bei einem Schöpfwerk mit einer Leistung von ca. 10 m3/s erfolgt eine Schließung des Sperrwer-kes spätestens ab einem Wasserstand von ca. +17,00 m NHN (Pegel Meetschow), sodass im Hochwasserfall kein Elbewasser mehr in die Seegeniederung gelingt.

Einen überschlägigen Kostenansatz für die Variante 1 Absperrbauwerk Seege beinhaltet der Punkt (8.5).

8.4. Variante V 2 – Erhöhung der Deiche im Bereich der Seege 8.4.1. Einführung

Die Variante 2 beinhaltet den Ausbau der zuvor vorgestellten Seegedeiche (5.12.1), Schöpf-werke (7.1) , der Hochwasserschutzwand Gartow (7.2), den Neubau der Straßenbrücke in Gar-tow (7.3) sowie der bestehenden Fehlstrecken (7.6).

Die Elbe- und Rückstaudeiche an den Nebenflüssen sind so zu bemessen, dass ein Hochwas-ser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren schadlos abführt werden kann. Hier-für wird eine Anpassung der bestehenden Deichhöhen an den neuen Bemessungsansatz von +19,93 m NHN zuzüglich eines Freibordes von 1,0 m betrachtet. Im Zuge dessen ist der Deich-körper an das geometrische Mindestprofil anzupassen, zu verstärken sowie stellenweise bis zu 1,0 m zu erhöhen. Die erforderlichen Ausbaustrecken sind in Anlage 1.4 Übersichtskarte Vari-ante 2 dargestellt.

Bei einer Deicherhöhung ist gleichzeitig eine Deichverbreiterung erforderlich. Diese ist vorzugs-weise auf der Landseite nach binnen vorzunehmen, damit eine Verringerung und Einengung des Fließquerschnittes verhindert wird.

Bei der Variante der Deicherhöhung sind streckenweise Straßen, die derzeit auf der Deichkrone verlaufen (K 34 im Bereich Gartow 3+800 bis 4+100 sowie L 258 Quarnstedt bis Restorf) mit zu berücksichtigen und müssen im Zuge der Deicherhöhung aufgenommen und neu hergestellt werden. Innerhalb von Gartow ist eine Integration der Straßenbrücke der B 493 in den beidsei-tigen Hochwasserschutz erforderlich. Das bedingt eine Höherlegung der Straßenbrücke, die Er-stellung der Anschlussbereiche an die bestehenden Deiche, sowie die Vergrößerung des Ab-flussprofils der Seege im Bereich der derzeitigen Seegebrücke (Anlage 1.1) und die Anpassung der örtlichen Infrastruktur. Weiterhin ist bei dieser Variante die Erhöhung des „Laascher Damms“

auf ein Höhenniveau von +20,93 m NHN mit der Errichtung von geeigneten Durchflussöffnun-gen zu berücksichtiDurchflussöffnun-gen. Die Ortschaft Laasche erhält dadurch eine Zuwegung, die auch im Hochwasserfall bestehen bleibt.

8.4.2. Regelprofil

Für die Wiederherstellung der Deichsicherheit gilt es, die Deiche dem Stand der Technik, den rechtlichen Anforderungen und den speziellen niedersächsischen Spezifikationen anzupassen.

Im Zuge dessen müssen die Deiche nach dem Regelprofil eine 3,50 m breite unbefestigte Au-ßenberme und binnenseitig eine 5,50 m breite Berme mit einem 3,50 m breiten

Deichverteidi-Deiche an der Elbe in Niedersachsen sind die Deichkronen mit einer Mindestbreite von 5,00 m zu errichten. Zur Gewährleistung der Entwässerung ist die Deichkrone schwach gewölbt oder mit einer Neigung zur Wasserseite von mindestens 6 % auszuführen. Die Außenberme ist dabei mindestens 0,50 m über das anstehende Gelände herauszuziehen. Die Deichböschung ist mit einer Neigung von beidseits 1:3 oder flacher auszubilden. Ein entsprechendes Regelprofil eines Flussdeiches in Anlehnung an die DIN 19 712 ist in Anlage 1.5 einzusehen.

Voraussetzung für eine effektive Hochwasserabwehr sind Deichverteidigungswege – überwie-gend in Betonbauweise –, die das Befahren und Erreichen der Deiche mit schweren Fahrzeugen sowie einen Materialtransport auch bei Hochwasser gewährleisten. Nach DIN 19712 „Hochwas-serschutzanlagen an Fließgewässern“ Abs. 14.2.8 ist bei einer Instandsetzung bestehender Deiche deshalb die Anlage bzw. Ertüchtigung der Deichverteidigungswege mit vorzusehen. Die Höhenlage des Deichverteidigungsweges wird auf 1,50 m unter angeordnet, damit die Sickerli-nie innerhalb des Deiches verläuft.

Zur Sicherung gegen Durchströmung erhält der Deich auf den Sandkern eine ca. 1,0 m starke umlaufende Abdeckung aus Auelehm / Klei mit einem Kleisporn auf der Außenseite. Bei Bedarf wird auf der Binnenseite des Deiches eine Fußdränage angeordnet. Für eine bessere Lokalisie-rung von Schadstellen im Hochwasserfall erhält der Deich eine durchgehende KilometrieLokalisie-rung in 100 m Teilung.

8.4.3. Deichverteidigungs- / Materialumschlagplätze

Neben den Deichverteidigungswegen sind Lagerplätze für temporäre Materialumschläge, Ge-rätschaften und Bodenmaterial sowohl in der Bauphase als auch langfristig für den Hochwas-serfall und für Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich. Hierbei handelt es sich um Plätze, die temporär für laufende Baumaßnahmen (Materialumschlagplätze) oder dauerhaft für die Deich-unterhaltung und Deichverteidigung vorgehalten werden.

Aus logistischen Gründen ist ein Materialumschlagplatz / DV – Platz im Nahbereich der Haupt-zufahrtsstraße bzw. in zentraler Lage zu der Deichlinie hochwasserfrei anzuordnen. Die Fläche des Lagerplatzes muss für das notwendige Baustellen- und Deichverteidigungsmaterial ausrei-chend bemessen und befestigt sein.

Für den GDWV ist die Errichtung von temporären oder dauerhaften Lagerplätzen erforderlich, da es derzeit noch keine Plätze gibt. Der exakte Platz- und Flächenbedarf sowie die Lage sind im Laufe weiterer Planungen zu ermitteln. Erfahrungsgemäß eignen sich Plätze mit einer teil-weisen Befestigung und einer Größenordnung von mind. 7.000 m². Bei den vergangenen

Hoch-wasserereignissen wurde im Raum Gartow ein notdürftiger Materialumschlagplatz am rechts-seitigen Seegeufer auf dem Parkplatz an der Abzweigung B 493 – L 258 bei Quarnstedt errich-tet.

8.4.4. Fachliche Bewertung

Vorteile

• Mit der Anpassung an das gültige BHW und der technischen Anpassung entsprechen die Deiche den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den niedersächsi-schen Spezifikationen

• In Folge des Deichausbaues ist eine Anpassung der Schöpfwerke an die veränderten, hydraulischen Gegebenheiten erforderlich

• Die Seegeniederung bleibt als Retentionsraum der Elbe erhalten (Einhaltung WHG (3)), es ist kein Ausgleich nötig

• Fehlstrecken werden geschlossen

• Ein Neubau der Straßen auf angepasstem Höhenniveau (Laascher Damm, L 256, Stra-ßenbrücke B493) ermöglicht auch im Hochwasserfall Zuwegungen und stellt Versor-gungs- sowie Rettungswege sicher

• Durch den Neubau der Seegebrücke in Gartow (B 493) erfolgt eine Anpassung zur Her-stellung des Hochwasserschutzes, eine Einbindung der Straße und Brücke an die vor-handenen Deiche und die Offenhaltung von Rettungswegen

• Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen entsteht eine einheitliche und zusammenhän-gende Hochwasserschutzkonzeption

Nachteile

• Sehr hoher Zeitbedarf von ca.25 Jahren für Planungs- und Bauzeiten für ca. 25 km Deichstrecke (8.6.1)

• Hoher Finanzbedarf von überschlägig 72 Mo. € zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme

• höherer Flächenbedarf und stellenweise beengte Platzverhältnisse

Ein regelkonformer Ausbau der bestehenden Deiche stellt sich besonders in allen Ortslagen problematisch dar. Aufgrund der binnendeichs dicht an den Deichkörper angrenzenden Bebau-ung und außendeichs durch das Gewässer und die Schutzgebiete, ist die Flächenverfügbarkeit und Nutzbarkeit stark begrenzt. Durch die Erhöhung und Verstärkung des Deichkörpers ergibt sich durchgehend ein zusätzlicher Platzbedarf von z.B. 6 m Breite bei einer Erhöhung von 1,0

dann noch der Flächenbedarf für die A + E Maßnahmen und der Flächenbedarf für die Boden-entnahmestellen. Der tatsächlich benötigte Platzbedarf kann erst im Zuge der konkreten Pla-nung für die Teilabschnitte ermittelt werden.

Eine großräumig, veränderte Trassenführung der Deichlinie im Überschwemmungsgebiet ist aufgrund der Schutzgebiete und Platzverhältnisse nicht möglich (FFH-Gebiet, Gebietsteil C des Biosphärenreservats Nds. Elbtalaue).

8.4.5. Zu berücksichtigende Aspekte

Beim Bau eines neuen Deiches ist für den Deichkörper Sandboden und für die Abdeckung bin-diger Boden (Auelehm, Klei) erforderlich. Bei entsprechender Eignung kann das Bodenmaterial der vorhandenen Deiche wiederverwendet werden. Im Vorfeld weiterer Planungen sind für die verbleibende Sandmenge Bodenentnahmestellen auszuweisen, aus denen das Bodenmaterial gewonnen werden kann.

Neben dem Deichbau sind weiterhin Flächen für notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-men und der Bodenentnahme zu berücksichtigen. Im Zuge weiterer Planungen sind diese Flä-chen genau zu ermitteln und ein nötiger Grunderwerb ist dabei zu berücksichtigen.

Aufgrund der großräumigen Lage ist ein abschnittsweiser Bau vorzusehen.

8.4.6. Fazit

Die bestehenden Deichstrecken besitzen nicht mehr die geforderten Abmessungen und wei-chen gemäß § 5 (2) NDG mehr als 20 cm von der vorgeschriebenen Höhe ab. Die Zuständigkeit für den Bau und die Erhaltung liegt beim Gartower Deich- und Wasserverband, der zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet ist, die Deichsicherheit entlang der Seege dem Stand der Technik anzupassen bzw. wiederherzustellen.

Die Deiche sind dazu entsprechend dem Stand der Technik in Anlehnung an das Regelprofil auszubauen. Zusätzlich zu einer Deicherhöhung ist bei der Variante 2 die Anpassung der be-stehenden Schöpfwerke in der Folge des Deichbaues an die veränderten, hydraulischen Gege-benheiten erforderlich. Weiterhin sind Deichverteidigungswege zu bauen.

Nur dadurch kann eine technische und zukunftsorientierte, langfristige Lösung zur Wahrung des Hochwasserschutzes und der Deichverteidigung gewährleistet sowie die Binnenentwässerung sichergestellt werden. Im Vergleich zur Variante 1 besteht bei der Variante 2 der Deicherhöhung eine längere Gesamtbauzeit. Die Aland-Überleitung wird bei dieser Variante jedoch nicht beein-trächtigt bzw. beeinflusst und die Elbe kann im Hochwasserfall weiterhin in die Seege

einströ-men, sodass die Seegeniederung als Retentionsraum bestehen bleibt. Damit ist kein Retenti-onsraumausgleich von Nöten und auch für die stromabwärtsliegende Ortslage Gorleben stellen sich keine höheren Elbewasserstände ein, weshalb diese Variante als Vorzugsvariante gilt.

8.5. Überschlägiger Kostenansatz

Für die Finanzplanung wurde für die zu erwartenden Herstellungskosten der Varianten 1 und 2 eine Kostenannahme erstellt. Aufgrund des derzeit oberflächigen Planungsgrades wurde für die Kostenannahme ein pauschalierter Ansatz von rd. 2 Mio. Euro pro Km für einen grünen Deich/

Hochwasserschutzwand berücksichtigt. Zudem werden bauliche Besonderheiten separat auf-geführt und bewertet. Die Ansätze hierzu werden auf Grundlage vergleichbarer, aktueller Bau-maßnahmen angenommen und erfolgen pauschal.

Es ist davon auszugehen, dass sich der hier ermittelte Kostenansatz mit fortschreitender Pla-nungsgenauigkeit weiter im Detail fortschreiben lässt und dann in entsprechende Kostenberech-nungen überführt werden können.

Im Folgenden wird zwischen den beiden Hauptvarianten Variante 1 Absperrbauwerk Seege (8.3) und der Variante 2 Erhöhung der Deiche im Bereich der Seege (8.4) unterschieden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Zahlenwerte wurden die jeweiligen Abschnitte unterteilt und monetär bewertet.

Variante 1 - Absperrbauwerk Seege

- Deichlinie ca. 1,8 Km (Meetschow – Vietze) ca. 3,6 Mio. €

- Sperr- und Schöpfwerk ca. 15,0 Mio. €

- Ringdeich, ca. 2,8 Km (verringerter Ansatz, da nur ca. 0,50 m – 0,70 m Fehlhöhen, Ansatz

ca. 1,32 Mio. €/Km) ca. 3,7 Mio. €

- Linker Seegedeich ca. 500 m (verringerter Ansatz, da ca. 0,50 m Fehlhöhen, Ansatz ca.

1,32 Mio. €/Km) ca. 0,6 Mio. €

- Schöpfwerk Laasche, pauschal ca. 1,0 Mio. €

- Laascher Damm erhöhen auf ca. 600 m, pauschal ca. 0,7 Mio. €

Gesamtsumme Variante 1: ca. 25 Mio. €

Variante 2 - Erhöhung der Deiche im Bereich der Seege

Variante 2 - Erhöhung der Deiche im Bereich der Seege