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Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz entlang der Seegeniederung von der Landesgrenze Niedersachsen / Sachsen-Anhalt bis zur Einmündung in die Elbe

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Academic year: 2022

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Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz

entlang der Seegeniederung von der Landesgrenze Niedersachsen / Sachsen-Anhalt bis zur Einmündung in die Elbe

Seege-Station 0+000 bis 15+580

Laascher See – Blickrichtung von Laasche in Richtung Meetschow während des Hochwassers im Juni 2013 (Bildquelle: Luftaufnahme Feuerwehr, 2013)

Auftraggeber: Aufgestellt:

Gartower Deich- und Wasserverband Am Schöpfwerk 1

29451 Dannenberg (Elbe)

Adolph-Kolping-Straße 6 21337 Lüneburg

Dannenberg, den ………

………

Flöter

Verbandsvorsteher,

Lüneburg, den ………

………

Warnecke

Dezernent,

(2)

Anlagen

1. Übersichtskarte Maßstab 1:25.000

1.1. Lageplan „Seegebrücke“ B 493 Maßstab 1: 2.000

1.2. Übersichtskarte Variante 0: IST-Zustand Maßstab 1:40.000 1.3. Übersichtskarte Variante 1: Schöpfwerk / Sperrwerk Maßstab 1:40.000 1.4. Übersichtskarte Variante 2: Deicherhöhung + Fehlstrecken Maßstab 1:40.000

1.5. Regelprofil Maßstab 1:100

2. Bericht hydraulische Berechnungen der Seege in Niedersachsen

(3)

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 10

2. Veranlassung ... 11

3. Rechtliche Grundlage ... 13

4. Zielsetzung ... 15

4.1. Grundlagen der Machbarkeitsstudie ... 16

5. Bestehende Verhältnisse ... 18

5.1. Projektgebiet ... 18

5.2. Region Gartow ... 18

5.3. Gartower Deich- und Wasserverband ... 19

5.4. Infrastruktur ... 21

5.5. Historische Entwicklung ... 22

5.6. Gewässer ... 28

5.6.1. Elbe... 28

5.6.2. Aland ... 29

5.6.3. Seege ... 30

5.6.4. Schau- und Zehrengraben ... 32

5.6.5. Gartower See ... 32

5.7. Topografie ... 32

5.8. Schutzgebiete ... 33

5.8.1. Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ... 34

5.8.2. FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet ... 35

5.9. Retentionsraum ... 36

5.10. Bemessungshochwasser ... 38

5.11. Fehlhöhen ... 39

5.12. Hochwasserschutz ... 40

5.12.1. Zustandsanalyse der Deiche ... 40

5.12.2. Rechter Seegedeich ... 43

(4)

5.12.4. Ringdeich Laasche ... 47

5.12.5. Linker Seege-Elbedeich ... 51

6. Alandüberleitung ... 53

6.1. Absperrung des Schaugrabens ... 58

6.2. Zehrengraben-Absperrbauwerk ... 58

7. Prioritär zu bearbeitende Hochwasserschwerpunkte ... 60

7.1. Schöpfwerke ... 61

7.1.1. Schöpfwerk Gartow ... 62

7.1.2. Siel- und Schöpfwerk Restorf ... 63

7.1.3. Schöpfwerk Laasche ... 65

7.2. Hochwasserschutzwand Gartow ... 67

7.3. Seegebrücke Gartow B 493 ... 69

7.3.1. Deichunterbrechung Hauptstraße Quarnstedt (B 493) ... 70

7.4. „Laascher Damm“ ... 71

7.5. Kläranlage Laasche ... 73

7.6. Strecken ohne Hochwasserschutz ... 74

7.6.1. Landesgrenze Sachsen-Anhalt bis Nienwalde ... 75

7.6.2. Landesstraße 256 von Meetschow bis nach Gartow ... 75

7.6.3. Landesstraße 256 von Kapern bis nach Bömenzien ... 77

8. Variantenvergleich ... 78

8.1. Variantenübersicht ... 78

8.2. Variante V 0 – Nullvariante ... 79

8.2.1. Einführung... 79

8.2.2. Fachliche Bewertung ... 79

8.2.3. Fazit ... 80

8.3. Variante V 1 – Absperrbauwerk Seege ... 82

8.3.1. Einführung... 82

8.3.2. Fachliche Bewertung ... 84

8.3.3. Fazit ... 85

(5)

8.4. Variante V 2 – Erhöhung der Deiche im Bereich der Seege ... 87

8.4.1. Einführung... 87

8.4.2. Regelprofil ... 87

8.4.3. Deichverteidigungs- / Materialumschlagplätze ... 88

8.4.4. Fachliche Bewertung ... 89

8.4.5. Zu berücksichtigende Aspekte ... 90

8.4.6. Fazit ... 90

8.5. Überschlägiger Kostenansatz ... 91

8.6. Zusammenfassende Gegenüberstellung ... 93

8.6.1. Priorisierung der Ausbaustrecken ... 93

9. Trägerschaft und Unterhaltung ... 95

10. Zusammenfassung ... 96

11. Quellenverzeichnis ... 98

(6)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Räumliche Lage der Seegeniederung im Landkreis Lüchow-Dannenberg ... 18

Abbildung 2: Verkehrswege und bauliche Anlagen im Untersuchungsgebiet ... 21

Abbildung 3: Seegebrücke Gartow im Zuge der Bundesstraße B 493 ... 24

Abbildung 4: Altdeichbruch Laascher Ringdeich beim Eishochwasser 2011 ... 26

Abbildung 5: Laufende Deichbaumaßnahmen innerhalb der Ortslage Gartow während des Hochwassers 2013 ... 27

Abbildung 6: Zonierung Biosphärenreservat Elbtalaue ... 35

Abbildung 7: Gebietseinteilung des FFH-Gebietes (rot) und des EU-Vogelschutzgebietes (grün) in der Seegeniederung ... 36

Abbildung 8: Deichlinien innerorts von Gartow im Bereich des Gartower Sees beim Hochwasser 2013 ... 43

Abbildung 9: Rückverlegung im Zuge des Deichbaus 1974-1985, heutige Deichlinie ... 44

Abbildung 10: Deichbaumaßnahmen innerorts von Gartow während des Hochwassers 2013 ... 46

Abbildung 11: Überschwemmung der Ortslage Laasche entlang der Dorfstraße beim Hochwasser 2006 ... 47

Abbildung 12: Ringdeich Laasche im Bereich der Ortschaft bei ca. Deich-km 2+250 ... 50

Abbildung 13: Vorhandener Seege-Elbedeich Meetschow-Gorleben ... 51

Abbildung 14: Rohbau Alandüberleitung ... 56

Abbildung 15: Schöpfwerk Gartow ... 62

Abbildung 16: Schöpfwerk Restorf ... 64

Abbildung 17: Schöpfwerk Laasche - Binnenentwässerung des Landgrabens ... 66

Abbildung 18: Lageplan der Hochwasserschutzmaßnahmen um das Schloss Gartow ... 67

Abbildung 19: Bau der Hochwasserschutzwand am Schloss Gartow ... 69

Abbildung 20: Seegebrücke im Verlauf der B 493 beim Hochwasser 2013 ... 70

Abbildung 21: Zuwegung zur „Laascher Insel“ mit beidseitigem Bewuchs ... 71

Abbildung 22: Übergang von der L 256 zur Zuwegung „Laascher Damm“ zur Ortschaft Laasche beim Hochwasser 2013 ... 72

Abbildung 23: Kläranlage Laasche beim Hochwasser 2013 zu der Zeit noch ohne Hochwasserschutz ... 74

Abbildung 24: Landesstraße L 256 nach Gartow beim Hochwasser 2013 ... 76

Abbildung 25: Hochwasser 2013: Die Landesstraße 256 Kapern ... 77

Abbildung 26: Lage eines möglichen Sperrwerkes im Bereich der Seegeeinmündung sowie einer hochwasserfreien Straße K 28 ... 83

(7)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Wasserstände der Elbe am Pegel Schnackenburg ... 28 Tabelle 2: Deichstrecken sowie Ausbauhöhen nach örtlicher Vermessung im Bereich der Seegeniederung (Stand 2018) ... 41 Tabelle 3: Aland-Überleitmengen in Abhängigkeit der Wasserstände am Pegel Meetschow ... 57 Tabelle 4: Schöpfwerksleitungen der Seegeniederung ... 61 Tabelle 5: Gegenüberstellung der betrachteten Varianten ... 93

(8)

Abkürzungsverzeichnis

A + E Maßnahmen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

BHW Bemessungshochwasser

bzw. beziehungsweise

ca. circa

DIN Deutsches Institut für Normung, technische Regeln

DVW Deichverteidigungsweg

EU-VSG Europäisches Vogelschutzgebiet

FFH Flora-Fauna-Habitat (Pflanzen-Tiere)

GDWV Gartower Deich- und Wasserverband

ggf. gegebenenfalls

ha Hektar, Maßeinheit für eine Fläche

HQ100 Hochwasserabfluss, der statistisch einmal in 100 Jahren zu er- warten ist, auch 100-jähriger Abfluss

LGLN Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Nieder- sachsen

LHW Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

m3 Kubikmeter, Maßeinheit für das Volumen

m3/s Kubikmeter pro Sekunde, Maßeinheit für Volumenstrom m NN Meter über Normalnull, altes Höhenbezugssystem

m NHN Meter über Normalhöhennull, aktuelles Höhenbezugssystem

NBauO Niedersächsische Bauordnung

NDG Niedersächsisches Deichgesetz

NElbtBRG Gesetz des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“

NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

NWG Niedersächsisches Wassergesetz

(9)

rd. rund

Retentionsraum Volumen, das im Bereich eines Hochwassers mit einer statisti- schen Wahrscheinlichkeit von einmal in 100 Jahren für die Hochwasserrückhaltung zur Verfügung steht

ÜSG festgesetztes Überschwemmungsgebiet, in dem ein Hochwas- serereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist WHG Wasserhaushaltsgesetz, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaus-

halts

(10)

1. Einleitung

Bereits vor mehr als 800 Jahren hat sich der Hochwasserschutz entlang der Elbe entwickelt.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen und den immer höher werdenden Wasserständen kam es in den letzten Jahrzehnten vermehrt zu Hochwasserereignissen. Davon betroffen sind unter anderem die Regionen an der Elbe und der Seege im nordöstlichen Teil von Niedersachsen.

Während der letzten Hochwasserereignisse der Elbe im August 2002, Januar 2003, April 2006, Januar 2011 und Juni 2013 kam es wiederholt zum Rückstau der Elbe in die Seegeniederung, der teilweise bis über die Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt anhielt. Die Folge waren Über- flutungen von landwirtschaftlichen Flächen, Stallanlagen, Wohngebäuden und Straßen. Auch die Deiche und Hochwasserschutzanlagen konnten nur mit größter Mühe und aufwendigen Deichverteidigungsmaßnahmen gesichert werden. Stellenweise kam es zu erheblichen Schä- den an den Deichen und Straßen.

Besondere Gefahrenstellen bei diesen Hochwasserereignissen stellten neben den Seegedei- chen die sogenannte „Laascher Insel“ und der „Laascher Damm“, die Kläranlage Laasche sowie eine Teilstrecke der Landesstraße 256 von Gartow nach Gorleben dar.

Seit dem letzten Ausbau des linken Seegedeiches auf Grundlage des Planfeststellungsbe- schlusses vom April 2010 (Az.: VI L - 62211 - 203 - 002), ist mit den Berechnungen der Bun- desanstalt für Gewässerkunde (BfG) an der Elbe (Bericht 1848) ersichtlich geworden, dass ein erneuter Erhöhungs- und Verstärkungsbedarf besteht und die derzeitigen Deichhöhen nach dem neuen Bemessungshochwasser (BHW) nicht ausreichend sind (5.11).

Hinzu kommt, dass der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen- Anhalt (LHW) 2013 mit der Realisierung eines Hochwasserschutzkonzeptes am Aland begon- nen hat. In den darauffolgenden Jahren wurden die Deichkronen der Alanddeiche erhöht, das Aland-Absperrbauwerk (1991) errichtet und das Überleitbauwerk (2018) in der Nähe von Klein Wanzer fertiggestellt. Unter Berücksichtigung festdefinierter Kriterien ermöglicht das Bauwerk das Überleiten von Alandwasser in die Seegeniederung, sodass sich der Abfluss der Seege zusätzlich erhöht (6).

(11)

2. Veranlassung

Die vergangenen Hochwasserereignisse haben gezeigt, dass die Deiche entlang der Seege den auftretenden Wasserständen nur mit umfangreichen Deichverteidigungsmaßnahmen standhielten, sodass ein stellenweiser Ausbau und eine Erhöhung seit 2006 vollzogen wurde.

Die Hochwasser 2011 und 2013 zeigten hingegen deutlich, dass die Deiche und wasserwirt- schaftlichen Anlagen in ihrem derzeitigen Bestand überprüft werden müssen, was in Form die- ser Machbarkeitsstudie erfolgen soll.

In Teilbereichen fehlen Zuwegungen für die Deichverteidigung sowie zur Unterhaltung. Es ist zu prüfen, ob die derzeitigen Deiche gemäß DIN 19712 und weiteren niedersächsischen Fest- legungen dem Stand der Technik entsprechen. Die bestehenden wasserwirtschaftlichen Anla- gen und Deichstrecken sind auf ein Bemessungshochwasser von +19,30 m NN und einem Ab- fluss von 4.000 m³/s an der Elbe ausgelegt. Erstmalig wurden im Jahr 2019 hydraulische Be- rechnungen der Seegeniederung vorgenommen, die einen neuen Bemessungsansatz bzw. eine neue Mindestsollhöhe der Deiche ergeben haben (5.10). Dabei wurde die direkte hydraulische Abhängigkeit von der Elbe berücksichtigt.

Seit 2018 ist das Aland-Überleitungsbauwerk fertiggestellt und es wurde eine Rückdeichung bei Lenzen umgesetzt. Mögliche Auswirkungen auf das Abflussverhalten und die Wasserstände der Elbe bzw. in der Seege sind zu überprüfen.

Aufgrund der immer höher und umfangreicher werdenden Anforderungen an den Hochwasser- schutz beauftragte der Gartower Deich- und Wasserverband (GDWV) den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Geschäftsbereich II, in Lüneburg, die aktuelle Situation an der Seege zu untersuchen und in Form einer Machbar- keitsstudie darzulegen. Hierzu zählt es, mögliche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines wirksamen Hochwasserschutzes für die Seegeniederung von der Landesgrenze Niedersachsen zu Sachsen-Anhalt bis zu Einmündung in die Elbe auf Grundlage der durchgeführten hydrauli- schen Berechnungen auszuarbeiten, zu prüfen und abzuschätzen.

Folgende Variante wurden daher betrachtet:

- Variante 0: IST-Zustand der Seegeniederung ohne bauliche Maßnahmen (8.2) - Variante 1: Bau eines Absperr- bzw. Schöpfwerkes an der Seegeeinmündung (8.3) - Variante 2: Erhöhung und Ausbau der Seegedeiche (8.4)

HINWEIS: Das aktuelle Bezugssystem des deutschen Höhennetzes ist Normalhöhennull (NHN). Die Seegedeiche wurden vor der Einführung des derzeit gültigen, geodätischen Bezugs-

(12)

systems (NHN) nach bis dahin gültig Normalhöhen (NN) ausgebaut. Im Rahmen dieser Mach- barkeitsstudie wird daher stellenweise Bezug auf Normalnull Höhen (NN) genommen, da die verwendeten Angaben aus älteren Unterlagen (Planfeststellungsbeschlüssen) stammen. Der Unterschied zwischen den Systemen beträgt im Flachland meist nur wenige Millimeter und bleibt daher unberücksichtigt. Eine Neuvermessung der Deichhöhen im Jahr 2018 ergab aktu- elle Ausbauhöhen in NHN. Für weitere Empfehlungen, Variantenbetrachtungen und Planungen wird auf das Bezugssystem Normalhöhennull (NHN) Bezug genommen.

(13)

3. Rechtliche Grundlage

Das Wasserrecht regelt die Bewirtschaftung der Gewässer, dient zum Schutz vor nachteiligen Eingriffen auf den natürlichen Kreislauf und setzt sich aus Europa-, Bundes- und Landesrecht zusammen. Auf europäischer Ebene wird das Wasserrecht durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geprägt. Nach der WRRL sind Unterhaltungspflichtige dazu angehalten, den guten Zu- stand, sprich das ökologische Potenzial eines Gewässers zu erhalten bzw. zu erreichen.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes bildet einen Hauptbestandteil des deutschen Wasserrechtes und dient als Rahmengesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes. Das WHG ist für die oberirdischen Gewässer, Küstengewässer sowie für das Grundwasser anwendbar. In Verbindung mit den Wasser- und Deichgesetz sowie den dazugehörigen Verordnungen gilt das WHG für den Gewässerausbau, den Hochwasserschutz, die Unterhaltung und den Betrieb von Deichen und Bauwerken.

Nach § 31 a WHG sind oberirdische Gewässer so zu bewirtschaften, dass so weit wie möglich Hochwasser zurückgehalten, der schadlose Wasserabfluss gewährleistet und der Entstehung von Hochwasserschäden vorgebeugt wird. Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt wer- den können oder deren Überschwemmung dazu dient, Hochwasserschäden zu mindern, sind nach Maßgabe der Vorschriften des Wassergesetztes zu schützen.

Gemäß § 67 Abs. 1 WHG sind Gewässerausbauten als wesentliche Umgestaltung eines Ge- wässers oder seiner Ufer zu bezeichnen, wenn sie Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, sprich auf den Wasserstand und das Abflussverhalten nehmen. Sie sind so zu vollziehen, dass natürliche Rückhalteflächen, das natürliche Abflussverhalten und die naturraumtypischen Le- benseigenschaften bewahrt und nachteilige Veränderungen des natürlichen oder naturnahen Gewässerzustandes vermieden oder ausgeglichen werden. Zu den Gewässerausbaumaßnah- men werden auch Deich- und Dammbauten hinzugezählt, die Auswirkungen auf den Wasser- haushalt nehmen und den Hochwasserabfluss beeinflussen.

Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) gilt für die im WHG des Bundes genannten Ge- wässer und ergänzt das WHG z.B. mit Vorschriften zum Verfahren sowie den Zuständigkeiten der Behörden.

Abschnitt 2 NWG enthält die Regelungen zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer.

Die Unterhaltung ist dabei in § 63 ff. Abschnitt 2 geregelt und besagt, dass die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung den Wasser- und Bodenverbänden (Unterhaltungsverbänden) unterliegt. Die Wasserbehörde kann für die Gewässer zweiter Ordnung nach § 110 NWG den

(14)

Das Land Niedersachsen, die Kommunen und die Deichverbände befassen sich mit der Umset- zung von Hochwasserschutzmaßnahmen entlang einer Vielzahl von Gewässern. In Niedersach- sen sind z.B. die Rechtsverhältnisse für die Hauptdeiche, Hochwasserschutzdeiche, Schutzdei- che und Sperrwerke sowie die von den Deichen geschützten Regionen im Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) geregelt.

Niedersächsisches Deichgesetz NDG

in der Fassung vom 23. Februar 2004 zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13.

Oktober 2011

Hochwasserschutzdeiche sind laut § 2 (1) NDG Deiche, die zum Schutz eines Gebietes vor Hochwasser bestimmt sind. Die rechtlichen Verpflichtungen zur Hochwasservorsorge, sprich zur Überprüfung, zur Unterhaltung sowie zum Ausbau der Deiche, ergibt sich aus den §§ 4 und 5 (1) und (2) NDG. Der Hochwasserschutzdeich ist in seinen Abmessungen so zu errichten und zu unterhalten, dass er den Zweck Schutz des Binnenlandes jederzeit erfüllen kann. Dabei ist die Höhe der Deiche gemäß § 4 (2) NDG nach dem zu erwartenden höchsten Hochwasser zu bemessen (5.10). Nach § 5 (2) NDG sind Deichstrecken, die nicht die nach § 4 NDG festgeleg- ten Abmessungen besitzen oder mehr als 20 cm von der vorgeschriebenen Höhe abweichen, entsprechend zu verstärken und zu erhöhen.

Die Verantwortlichkeit der Deichpflicht ist in § 6 (1) NDG geregelt. Die Eigentümer aller im Schutz der Deiche und Sperrwerke gelegenen Grundstücke (geschütztes Gebiet) sind zur ge- meinsamen Deicherhaltung verpflichtet (Deichpflicht).

In Niedersachsen obliegen der Bau und die Erhaltung der Hochwasserdeiche gemäß § 7 (1) und (2) NDG generell den Wasser- und Bodenverbänden (Deichverbänden). In Gebieten ohne Deichverbände sind die Gemeinden für den Hochwasserschutz verantwortlich.

Der Untersuchungsraum Gartow liegt in einem deichgeschützten Gebiet, weshalb die Deicher- haltung und ein Deichausbau dem Gartower Deich- und Wasserverband obliegt. Weiterhin sind für die Deichunterhaltung gemäß § 27 (1) NDG vom Träger befestigte Wege zur Deichunterhal- tung vorzuhalten.

Zum Schutz der Bevölkerung und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist der Gartower Deich- und Wasserverband verpflichtet, die Deichsicherheit entlang der Seege dem Stand der Technik anzupassen und wiederherzustellen.

(15)

4. Zielsetzung

Um das Einzugsgebiet der Seege künftig wirkungsvoll vor Hochwasser schützen zu können, sind die Bauwerke entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen.

Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie werden folgende Fragestellungen detailliert behandelt:

1. Wo und in welchem Umfang liegen Schwachstellen innerhalb der vorhandenen Deichlinien?

Die vorhandenen Deichlinien beidseitig der Seege sind in ihrem Bestand zu betrachten und auf ihre Schutzwirkung zu untersuchen. Dabei sind bestehende Schwachstellen zu erfassen.

Das Hochwasser 2013 zeigte deutlich, dass ein Ausbaubedarf an den Deichen besteht und diese durchweg Minderhöhen aufweisen und damit nicht mehr den anerkannten Re- geln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese Deichfehlhöhen sind zu erfassen und aufzuzeigen. Ziel der Untersuchung ist es, eine Lösungsstrategie zur Entschärfung der Defizitstellen herauszuarbeiten. Dabei sind eine Deicherhöhung sowie ein Ausbau entsprechend zu überprüfen (5.12.1). Weiterhin wurden während der Hochwasser Abschnitte deutlich, die bisher über keinen technischen Hochwasserschutz verfügen. Hierzu zählen z.B. die Deichlücken entlang der Landesstraße 256 zwischen Meetschow und Gartow (7.6.2) sowie die L 256 zwischen Bömenzien und Kapern (7.6.3) und die Seegebrücke in Gartow (7.3). Somit werden teilweise Straßen, die als Rettungs- und Deichverteidigungswege dienen, überflutet, da die Höhenlage nicht ausreichend ist.

2. Welche Auswirkung wird die Alandüberleitung auf die Seegeniederung haben und wie kann den Auswirkungen bei Hochwasserereignissen besser entgegengewirkt werden?

Um die möglichen Auswirkungen der Alandüberleitung auf die Seegeniederung zu be- rücksichtigen, sind die Überleitkriterien sowie die möglichen Überleitmengen zu erfassen (6).

3. Wie ist der Stand der bestehenden konstruktiven wasserwirtschaftlichen Anlagen in der See- geniederung?

Die im Untersuchungsgebiet bestehenden konstruktiven wasserwirtschaftlichen Anlagen sind hinsichtlich ihrer Dimensionierung und Zukunftsfähigkeit zu überprüfen, da z.B. die bestehenden Schöpfwerke bei vergangenen Hochwasserereignissen die Binnenentwäs- serung nicht mehr ausreichend sicherstellen konnten (7.1).

4. Welche Erhöhungs-, Ausbau- und gegebenenfalls Neubaumaßnahmen sind in der Region

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Es ist zu prüfen, welche Erhöhungs-, Ausbau- oder Neubaumaßnahmen in der Region bzw. auf welchen Teilstrecken notwendig sind, um zukünftig einen an den Stand der Technik angepassten Hochwasserschutz zu gewährleisten. Dazu ist das bisherige Be- messungshochwasser (BHW) von +19,30 m NN zu überprüfen und ggf. ist ein neues BHW entsprechend einem HQ100 Ereignis zu berücksichtigen.

Ziel der Hochwasserstudie ist die Erstellung einer technischen Grundlage für einen angepass- ten Hochwasserschutz entlang der Seege (Gemeinde Gartow) unter Berücksichtigung der be- stehenden Randbedingungen. Für die Realisierung werden verschiedene Varianten gegenüber- gestellt und im Hinblick auf z.B. ihre technische, naturschutzfachliche, hydraulische und wirt- schaftliche Machbarkeit bewertet.

4.1. Grundlagen der Machbarkeitsstudie

Für das Projektgebiet sind verschiedene amtliche, topografische Datengrundlagen und Vermes- sungsunterlagen vorhanden. Der Machbarkeitsstudie wurden die folgenden Unterlagen zu Grunde gelegt:

• Zweidimensionale hydraulische Berechnung der Seege in Niedersachsen:

Die erstmalige hydraulische Betrachtung der Seegeniederung, mit Berechnung eines HQ100 der Seege und Berücksichtigung verschiedener Lastfälle, bildet die Grundlage dieser Studie. Eine detaillierte Beschreibung sowie die Daten des zugrunde gelegten Hydraulikmodells für die zweidimensionale hydraulische Berechnung ist dem beigefüg- ten Bericht in Anlage 2 zu entnehmen.

• Planungsbegleitende Deichvermessung im Bereich der Seegeniederung

• Braugrunduntersuchungen zur Erstellung einer Deichbestandsanalyse

• Laserscandaten vom Niedersächsischem Ministerium für Umwelt, Energie und Klima- schutz

• Erfahrung und Dokumentationen der verschiedenen Institutionen während der letzten Hochwasserereignisse

• Kenndaten zu Schöpfwerken, Deichhöhen und Deichstrecken

• DIN, Vorschriften, Fachliteratur, nds. Festlegungen und weitere Gesetze

• Hochwasserschutzplan Untere Mittelelbe (2007)

• DIN 19712 Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern (2013)

• DWA – Regelwerk, Merkblatt DWA-M 507-1, Deiche an Fließgewässern, Teil 1: Planun- gen, Bau und Betrieb (2011)

(17)

• BWK – Merkblatt M6 Mobile Hochwasserschutzsysteme (2005)

• Planfeststellungsbeschluss Alandüberleitung

• Planfeststellungsbeschlüsse der Seegedeiche

• Planfeststellungsbeschluss Laascher Ringdeich

(18)

5. Bestehende Verhältnisse

5.1. Projektgebiet

Das betrachtete Untersuchungsgebiet der Seegeniederung liegt im Nordosten des Landkreises Lüchow-Dannenberg im Bundesland Niedersachsen und zieht sich von der Landesgrenze Nie- dersachsen/Sachsen-Anhalt in nordwestlicher Richtung über ca. 15,7 km bis zur Seegeeinmün- dung in die Elbe.

Das Planungsgebiet umfasst verschiedene Natur- und Landschaftsräume von Wald- und Moor- gebieten bis hin zu Bracks und hügel- und dünenartige Sandflächen. Dabei liegt das Höhenni- veau der Seegeniederung größtenteils zwischen +15,00 m NHN und +18,50 m NHN.

In der Region ist laut des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Lüchow-Dan- nenberg überwiegend Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft und Vorranggebiet für Natur und Landschaft vorzufinden. Eine Besonderheit bildet die „Laascher Insel“ (5.12.4), die inmitten der Seegeniederung liegt und das Umland ein niedriges Höhenniveau besitzt.

Abbildung 1: Räumliche Lage der Seegeniederung im Landkreis Lüchow-Dannenberg. (Kartengrundlage:

GoogleMaps. Ohne Maßstab, Stand: September 2019)

5.2. Region Gartow

Die Samtgemeinde Gartow umfasst die Stadt Schnackenburg, den Flecken Gartow sowie die drei Gemeinden Gorleben, Höhbeck und Prezelle. In der Samtgemeine Gartow leben ca. 4.100 Einwohner, rd. 1.437 Einwohner davon umfasst der Flecken Gartow (Stand Dez. 2018).

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Der Flecken Gartow setzt sich aus den drei Ortsteilen Gartow, Laasche und Nienwalde zusam- men, zählt zu den Luftkurorten und befindet sich im östlichen Teil des Hannoverschen Wend- lands (Bundesland Niedersachsen) im Zentrum der Seegeniederung. Rund 7,0 km östlich von Gartow liegt die Gemeinde Schnackenburg und rund 7,0 km westlich von Gartow liegt die Ge- meinde Gorleben. Ca. 6,5 km nordwestlich, in unmittelbarer Nähe zur Einmündung in die Elbe, liegt die Ortschaft Vietze. In der näheren Umgebung befinden sich weitere kleinere Dörfer und Ortschaften wie z.B. Meetschow, Brünkendorf, Laasche, Pevestorf, Restorf, Holtorf, Nienwalde und Kapern.

Die höchste Erhebung in der Gemeinde Gartow stellt der Hahnenberg mit rund +32,0 m NHN dar. Die Ortslage Gartow weist überwiegend ein Höhenniveau von +17,00 m bis +19,00 m NHN auf und würde im Hochwasserfall ohne Deich überschwemmt werden.

Durch die Ortslage Gartow führt aus südwestlicher Richtung die Bundesstraße 493 mittels einer Brücke über die Seege – im weiteren als „Seegebrücke“ bezeichnet (7.3) – bis nach Schna- ckenburg.

Der Flecken Gartow stellt für den Landkreis Lüchow-Dannenberg eines der wichtigsten Frem- denverkehrszentren dar. Gartow ist ein beliebter Erholungsort und verfügt unter anderem über einen Campingplatz und den in den siebziger Jahren künstlich erschaffenen Gartower See (5.6.5), der viele Touristen anlockt.

5.3. Gartower Deich- und Wasserverband

Die Seegeniederung liegt vollständig im Gebiet des Gartower Deich- und Wasserverbandes, der sich im Jahre 1862 gegründet hat und heute mit zum Kreisverband der Wasser- und Boden- verbände Dannenberg gehört. Der Verband ist gemäß Wasserverbandsgesetz eine sich selbst verwaltende Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das deichgeschützte Verbandsgebiet erstreckt sich auf einer Fläche von rund 3.600 ha von Schnackenburg im Osten bis Gorleben im Westen und umfasst die Mitgliedsgemeinden Gartow (Flecken), Höhbeck, Schnackenburg (Stadt) und Gorleben. Zudem werden hauptsächlich klei- nere Ortschaften und landwirtschaftliche Nutzflächen geschützt. Im Norden bildet der Flussver- lauf der Elbe die nördliche Grenze des Verbandsgebietes. Eine Übersichtskarte des deichge- schützten Gebietes ist in Anhang 1 Übersichtskarte einzusehen.

Das Gebiet des Gartower Deich- und Wasserverbandes war in der Vergangenheit aufgrund seiner geografischen Lage immer wieder von Hochwasserereignissen betroffen. Im Norden er- streckt sich die Elbe, im Osten der Aland und im Süden die ausgedehnte Seegeniederung mit

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dem Verlauf der Seege. Der Verband hat die Aufgabe, die folgenden Deichlinien und Hochwas- serschutzanlagen zu unterhalten, zu verteidigen und gegen Hochwasser zu sichern:

- linksseitiger Alanddeich von der Landesgrenze Sachsen-Anhalt von Gummern bis nach Schnackenburg inklusive der Hochwasserschutzwand in Schnackenburg - linksseitiger Elbedeich von Schnackenburg bis an den Höhbeck

- rechtsseitiger (nördlicher) Seegedeich von der Landesgrenze Sachsen-Anhalt bei Kapern bis nach Brünkendorf an den Höhbeck

- linksseitiger (südlicher) Seegedeich kurz vor der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt im Wald östlich von Nienwalde bis zum Anschluss an das höher gelegene Gelände im Postbruch westlich von Gartow

- Hochwasserschutzwand am Schloss Gartow

- Linksseitiger Seege-Elbedeich von der Landesstraße 256 über Meetschow bis Gor- leben

- Ringdeich um die Ortschaft Laasche - Schöpfwerke Gartow, Restorf und Laasche

Die Deichstrecken, die im Rahmen dieser Studie betrachtet werden, sind in Anlage 1 Übersichtskarte dargestellt, umfassen insgesamt rund 25,0 km und setzen sich dabei wie folgt zusammen:

• 2,7 km linksseitiger Seege-Elbedeich (von der L 256 bis Meetschow)

• 22,1 km Seegedeiche

(21)

5.4. Infrastruktur

Im Untersuchungsraum befinden sich die folgenden relevanten Verkehrswege:

Abbildung 2: Verkehrswege und bauliche Anlagen im Untersuchungsgebiet. (Kartengrundlage: Auszug aus den Ge- obasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Ohne Maßstab, November 2019)

• B 493 von Lüchow über Gartow und Kapern nach Schnackenburg (grün)

• L 256 von Gorleben über Gartow, von Kapern bis Bömenzien(orange)

• L 258 von Gartow über Restorf bis an den linken Elbedeich bei Pevestorf (gelb)

• K 28 von Meetschow über Vietze und Brünkendorf bis nach Restorf (blau)

• K 34 von Gartow bis Nienwalde (rot)

In der Region gilt die Bundesstraße 493 von Lüchow über Gartow weiter in östliche Richtung über Kapern bis nach Schnackenburg als Hauptverkehrsstraße. Sie verläuft als Hauptstraße durch Gartow und quert innerorts die Seege (7.3). Im Hochwasserfall stellt diese Brücke die einzig verbleibende Zuwegung für das rund 5.000 ha große Gebiet zwischen Schnackenburg und Vietze dar und bildet somit die letzte Verbindung für Rettungskräfte zur Versorgung und Evakuierung der Region.

Linksseitig der Seegeniederung verläuft die Landessstraße 256 (7.6.2), die Gartow mit Gorleben verbindet. Sie stellt gleichzeitig die einzige Zuwegung für den „Laascher Damm“ (7.4) dar, der zur Ortschaft Laasche führt. Ein weiteres Teilstück der L 256 führt von Bömenzien (Sachsen-

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Die Kreisstraße 28 zweigt südlich von Meetschow von der L 256 ab, führt weiter in nördliche Richtung über Meetschow nach Vietze und weiter über den Höhbeck bis nach Restorf, wo sie schließlich an die Landesstraße L 258 anschließt. Kurz hinter Meetschow quert sie den Seege- verlauf mittels einer Brücke. Straßenbaulastträger ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg. Im Hochwasserfall wird die K 28 beginnend ab der Brücke Richtung Vietze überschwemmt und ist somit nicht mehr als Zuwegung für das Gebiet zwischen Schnackenburg und Vietze nutzbar.

Ab Quarnstedt (Gartow) verläuft am nördlichen Seegeufer die Landesstraße 258 über Restorf nach Pevestorf bis an das Elbufer. Die Straße verläuft dabei bis Restorf auf der Deichkrone.

Die Kreisstraße 34 führt von Gartow südlich am Schloss vorbei weiter in östliche Richtung bis kurz vor die Landesgrenze nach Nienwalde. Im Bereich von Gartow liegt die Straße auf rund 300 m auf der Deichkrone.

5.5. Historische Entwicklung

Bei Hochwasserereignissen breitet sich die Elbe ungehindert in der flachen Seegeniederung aus. Durch das einströmende Elbewasser kommt es zu einem Wasseranstieg und Aufstau der Seege. Schließlich führt der Rückstau bis nach Sachsen-Anhalt zur Ausuferung der Seege.

Bis zum Bau der Deiche bildete die gesamte Niederung zwischen der Elbe, Schnackenburg und Gorleben ein natürliches Überschwemmungsgebiet für Elbe und Seege.

Der linke Seegedeich wurde zum Schutz vor Hochwasser von 1968 – 1973 aus dem Bodenaus- hub des Gartower Sees gebaut. Ab dem Jahre 1974 bis 1977 erstrecke sich der Deichneubau mit einer Kronenhöhe von +19,80 m NN weiter in Richtung Nienwalde bis kurz vor die Landes- grenze zu Sachsen-Anhalt. Im Zuge dessen wurde die K 34 im Bereich des Gartower Schloss- parks auf rund 300 m Länge höher gelegt. Parallel zum Deichneubau wurde 1977 ein Schöpf- werk zur Binnenentwässerung östlich von Gartow errichtet (7.1.1). Durch die ergriffenen Maß- nahmen erhielt das Gebiet einen Hochwasserschutz und wurde durch die Entwässerungsmaß- nahmen gleichzeitig für die Landwirtschaft nutzbar.

Aufgrund von zunehmend steigenden Wasserständen wurden die Deiche seither immer wieder erhöht und verstärkt.

Hinweis: Die folgenden geschichtlichen Daten basieren auf den Erfahrungen und Dokumentati- onen des NLWKN sowie den Büchern „Deichwesen im Gartower Deich und Wasserverband“,

„Unruhige Tage an der Elbe und Seege“ und „Hochwasseralarm 2006 in der Seegeniederung“

von Otto Puffahrt und sollen einen Überblick über die vergangenen Hochwassergeschehnisse geben.

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Hochwasserereignisse vor 2002

Bereits in den Jahren 1974, 1981 und 1988 traten Hochwasserereignisse auf, die für die See- geniederung als bedrohlich eingestuft wurden. Eine Aufweichung der damals sandigen Alt-Dei- che konnte nur durch die Verlegung von Sandsäcken verhindert werden.

Auffallend ist, dass die zeitliche Abfolge der Hochwasserereignisse immer geringer wurde. So folgte auf die Hochwasserereignisse Ende der neunziger Jahre im November 1998, im März 1999 und im März 2000 das nächste Hochwasser bereits im August 2002.

Hochwasser August 2002

Die gemessenen Niederschläge, die zum Sommerhochwasser 2002 führten, erreichten vieler- orts Rekordmengen. In der Elbe stellte sich bei Schnackenburg ein Pegel von 751 cm ein. Dem

„Jahrhundert-Hochwasser“ im August hielten die Seegedeiche nur mittels intensiver Deichver- teidigungsmaßnahmen stand. Besondere Schwachstellen in der Seegeniederung bildeten die Ortschaft Laasche und das Schloss Gartow.

Laasche besaß zu diesem Zeitpunkt keine gewidmete Deichlinie, sondern wurde lediglich von einer Verwallung aus Sand umgeben. Diese bot keinen ausreichenden Schutz vor Hochwasser, sodass es schließlich zum Bruch kam und die Ortschaft infolgedessen teilweise überschwemmt wurde. Die Bevölkerung musste unter erschwerten Bedingungen evakuiert werden und es kam teils zu Schäden an der Bebauung.

Da die Schlossanlage in Gartow außerhalb der Deichlinie lag, wurde kurzfristig ein Notdamm errichtet. Dennoch kam es in Teilen zu Überschwemmungen des Schlossparks, eines Wohnge- bäudes sowie Nebenanlagen und des Pferdestalls.

Der linksseitige Seegedeich bei Nienwalde wurde auf einer Strecke von rund 500 m mittels Bodenaushub erhöht und übrige Bereiche mit Sandsäcken gesichert. Außendeichs liegende Sickerstellen mussten mit Folien abgesichert werden.

Beim Hochwasser 2002 zeigte sich, dass die Deiche stellenweise nur schwer zugänglich waren und es an befestigten Deichverteidigungswegen fehlte. Ein ausreichender Hochwasserschutz konnte nicht gewährleistet werden, sodass eine Nacherhöhung von Nöten war. An der Seege- brücke bei Gartow wurde ein Wasserstand von +19,10 m NN gemessen.

Es zeigte sich, dass dem im Jahr 1985 fertiggestellte, rechtsseitige Seegedeich ein Deichver- teidigungsweg auf der Binnenberme sowie die Auelehmabdeckung fehlten. Während der rechts- seitige Seegedeich von Quarnstedt (Gartow) Deich-km 4+900 bis nach Restorf bereits 1985 auf ein Höhenniveau von +20,30 m bzw. ab Restorf bis Brünkendorf auf +20,50 m NN ausgebaut

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einem Höhenniveau von rund +19,00 m NN bzw. +20,00 m NN. Schließlich beauftragte der Gartower Deich- und Wasserverband den NLWKN im Jahr 2003 mit den Planungen zum Aus- bau des rechtsseitigen Seegedeiches. Auch der linksseitige Deich wies eine Höhendifferenz von rund 0,70 m auf, sodass in den darauffolgenden Jahren ebenfalls eine Deichkronenerhö- hung des linksseitigen Seegedeiches auf die heutige Höhe von rund +20,35 m NHN vorgenom- men wurde.

Abbildung 3: Seegebrücke Gartow im Zuge der Bundesstraße B 493 (Bildquelle: NLWKN, 2002)

Hochwasser Januar 2003

Während die Seegedeiche erhöht und in ihren Abmessungen verstärkt wurden, blieb Laasche unberücksichtigt. Nach dem „Jahrhundert-Hochwasser“ 2002 folgte für die Laascher bereits im Januar 2003 das nächste bedrohliche Hochwasser. Die Verwallung aus Sand hielt den Wasser- ständen in diesem Jahr wieder nicht stand, sodass ein Teilstück außerhalb der Ortslage über- schwemmt wurde.

Erst zwei Jahre später wurde mit der Planung zum Neubau des Laascher Ringdeiches begon- nen.

Hochwasser April 2006

Aufgrund des langanhaltenden Winters 2006 kam es zwischen März und April zu einer großen Schneeschmelze. Im Einzugsgebiet der Elbe flossen schlagartig gewaltige Wassermassen zu- sammen und führten nach drei Jahren erneut zu einem Hochwasser.

Aufgrund des Elberückstaus in die Seegeniederung kam es vermehrt zu Überschwemmungen.

Davon betroffen war unter anderem die Landesstraße 256 zwischen Kapern und Bömenzien, die nicht mehr passiert werden konnte.

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Am Schloss in Gartow kam es trotz erneuter Errichtung eines Notdammes mit einem Höhenni- veau von +19,70 m NN zu Überschwemmungen einiger Nebenanlagen. Auch die Landesstraße 256 zwischen Gartow und Meetschow musste gesperrt werden.

Laasche blieb von einem weiteren Deichbruch verschont. Um die Binnenentwässerung der von Wasser vollständig umschlossenen Ortslage zu gewährleisten, wurde ein provisorisches Schöpfwerk errichtet.

Nach dem Hochwasser 2006 wurde mit den Planungen und dem Bau eines Schöpfwerkes in Laasche sowie mit dem Ausbau des Laascher Ringdeiches, des rechtseitigen Seegedeiches südlich von Kapern und des linksseitigen Seegedeiches begonnen.

Hochwasser Januar 2011

Das Hochwasser im Januar 2011 resultierte aus den seit August 2010 kontinuierlich langanhal- tenden Elbewasserständen infolge von Niederschlägen. Zwei aufeinanderfolgende Nieder- schlagsereignisse mit der Überlagerung einer Schneeschmelze führten schließlich zu einem Extremhochwasser in der unteren Mittelelbe. Hinzukommt, dass seit dem Hochwasser 2006 viele Veränderungen im Einzugsgebiet der Elbe vorgenommen wurden. Neben zahlreichen Deichbaumaßnahmen sowie der Absperrung der Jeetzelniederung (Hochwasserschutzmaß- nahmen Stadt Hitzacker, Elbe-km 522), wurden die natürlichen Überschwemmungsflächen der Elbe aufgrund einer Wasserlaufverkürzung um ca. 570.000 Hektar verringert. Zusammen be- trachtet führte dies zu einer Erhöhung der Wasserstände und einer Veränderung der Fließge- schwindigkeiten. Die Deichrückverlegung bei Lenzen (Elbe-km 477 bis 483) führte wiederum zu einer Wasserstandabsenkung am Pegel Schnackenburg (Elbe-km 474,6), gleichzeitig jedoch zu nachteiligen Strömungsverhältnissen um den Höhbeck. Es waren höhere Wasserstände im Bereich der Ortslage Vietze unterhalb der Rückdeichung zu vermerken. Das Elbewasser drückt dadurch mit einer höheren Geschwindigkeit in die Seegeniederung hinein. Auch im Bereich der Seegebrücke (B 493) bei Gartow traten erheblich höhere Fließgeschwindigkeiten auf.

Die Wasserstände hatten das Bemessungshochwasser im gesamten Bereich der Seege er- reicht und stellenweise überschritten, was Probleme an den wasserbaulichen Anlagen zur Folge hatte. Eine hydraulische Überprüfung der Seegeniederung wurde vom Gartower Deich- und Wasserverband erstmals als zwingend erforderlich angesehen.

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Abbildung 4: Altdeichbruch Laascher Ringdeich beim Eishochwasser 2011, (Bildquelle: NLWKN)

Hochwasser Juni 2013

Bereits im Mai 2013 folgten auf einen kühlen Winter außergewöhnlich großflächige und ergie- bige Niederschläge im Einzugsgebiet der Elbe, die über mehrere Tage anhielten. Für den Zeit- raum zwischen April und Juni wurde in etwa das 2,2-fache der üblichen Niederschlagsmenge für das gesamte Einzugsgebiet verzeichnet. Aufgrund der bereits vorhandenen Bodensättigung wurden die Niederschlagsmengen unmittelbar abflusswirksam, was im Juni 2013 in den deut- schen Flussgebieten zu einem extremen Hochwasserereignis führte. Im Bereich von Nieder- sachsen war davon das Einzugsgebiet der Weser mit den Nebenflüssen Aller, Leine und Oker sowie der niedersächsische Bereich der Elbe betroffen. Die extreme Hochwasserwelle der Elbe wurde durch die ebenfalls extrem hochwasserführenden Zuflüsse Mulde, Schwarze Elster, Saale, Weiße Elster und Havel zusätzlich erhöht. Besonders im Bereich der mittleren Elbe wur- den die bisherigen Pegelwerte überschritten und die technischen Hochwasserschutzanlagen waren einer extremen Belastung ausgesetzt.

Auch im Verbandsgebiet des Gartower Deich- und Wasserverbandes mussten umfangreiche Deichverteidigungsmaßnahmen ergriffen werden. Entlang vieler Deichlinien überschritten die Wasserstände das Bemessungshochwasser. Die Siel- und Schöpfwerke zur Binnenentwässe- rung in der Seegeniederung waren auf die eingetretenen Wasserstände nicht mehr ausgelegt (7.1). Die Zufahrt zur Ortschaft, der „Laascher Damm“ (7.4), wurde vollständig überschwemmt und konnte nicht mehr genutzt werden. Laasche selbst sowie die Kläranlage Laasche konnten nur noch per Boot erreicht werden.

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Aufgrund der eingesetzten, schweren Baumaschinen zur Deichverteidigung und der stellen- weise fehlenden Deichverteidigungswege, kam es zu Schäden am Deichkörper (Verdrückun- gen, Setzungen der Deichkrone). Schäden traten auch infolge von Überschwemmungen an der verkehrlichen Infrastruktur auf. Es zeigte sich, dass die Anbindung von Wegen und Straßen sowie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen nicht mehr gewährleistet werden konnte. So musste der Stromverteiler bei der Kläranlage Laasche zeitweise außer Kraft gesetzt werden.

Besonders betroffen waren auch die Landesstraße 256 (7.6.2) sowie die Bundesstraße B 493 (7.3).

Beim Eintritt des Hochwassers 2013 befand sich der linksseitige Seegedeich noch stellenweise im Bau.

Abbildung 5: Laufende Deichbaumaßnahmen innerhalb der Ortslage Gartow während des Hochwassers 2013, (Bild- quelle: NLWKN)

Besonders stark betroffen von dem Extremhochwasser 2013 war das Bundesland Sachsen- Anhalt, hier kam es am 9. und 10. Juni zu großen Deichbrüchen bei Fischbeck und Breitenha- gen. In beiden Fällen hatte die Hochwasserwelle die Orte aber bereits kurz zuvor schon passiert.

Ebenfalls am 9. Juni erfolgte die kurzzeitige Öffnung des Wehres Neuwerben, sodass die Flu- tung der Havelpolder zugelassen wurde. Aufgrund des Deichbruchs bei Fischbeck wurde das Wehr schließlich am Abend des 10. Juni wieder geschlossen.

In Tabelle 1 sind die aufgetretenen Wasserstände der vergangenen Jahre am Pegel Schna- ckenburg aufgeführt. Es wird deutlich, dass das Hochwasser 2013 deutlich über dem bisherigen Bemessungshochwasser lag.

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Tabelle 1: Wasserstände der Elbe am Pegel Schnackenburg Pegel Mittleres

Hoch- wasser

Hochwas- ser Au- gust 2002

Hochwas- ser April 2006

Hochwas- ser Januar 2011

Bisheriger Bemes- sungs-Was- serstand

Hochwasser Juni 2013

Schnackenburg

(cm am Pegel) 585 751 748 724 760 781

5.6. Gewässer

Die Seegeniederung liegt im Urstromtal der Elbe. Die Niederung liegt noch heute mit einem Höhenniveau zwischen +15,00 m und +19,50 m NHN im rückstaubeeinflussten Bereich der Elbe. Die Elbe-Abflussverhältnisse nehmen demzufolge Einfluss auf das Oberflächen- und Grundwasser der Seegeniederung.

Im Rahmen der Studie werden die folgenden Gewässer genauer betrachtet:

• Elbe

• Aland

• Seege

In der Seegeniederung sind zahlreiche Gräben vorhanden, die eine Entwässerung der binnen- deichs liegenden Flächen in die Seege sichern. Die Wasserführung der Gräben steht in Verbin- dung mit den Elbe-, Seege- und Grundwasserständen.

Im Untersuchungsgebiet befinden sich der Kleine Gartower See, der Gartower See sowie der Laascher See. Ebenso gibt es zahlreiche kleine Bracks, Weiher, Teiche sowie temporäre Au- engewässer und Qualmwassertümpel. Die Lage der Gewässer ist der Anlage 1 Übersichtskarte zu entnehmen.

5.6.1. Elbe

Die Elbe ist ein mitteleuropäischer Strom, der im Riesengebirge in der Tschechischen Republik entspringt und bis zur Mündung in die Nordsee bei Cuxhaven eine Gewässerlänge von rd.1.094 km aufweist.

Das Einzugsgebiet umfasst rd. 148.268 km2. Damit ist das Flussgebiet der Elbe nach der Donau, Weichsel und dem Rhein das Viertgrößte Mitteleuropas und nach dem Rhein ist die Elbe der zweitlängste Fluss Deutschlands. Die Gewässerkilometrierung weicht in Deutschland von der in der Tschechischen Republik ab. Sie beginnt an der Ländergrenze mit Null. Auf deutschem

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Gebiet erfolgt eine Kilometrierung stromabwärts bis zur Mündung, in der Tschechischen Repub- lik stromaufwärts bis zur Quelle.

Der Gewässerverlauf wird aufgrund der Geomorphologie in drei Bereiche unterteilt. Hierbei wird in Obere, Mittlere und Untere Elbe unterschieden.

Die Obere Elbe erstreckt sich von der Quelle in der Tschechischen Republik bis in das Bundes- land Sachsen hinter Dresden zur Ortschaft Hirschstein (Elbe-km 96). Hier schließt sich der Be- reich der Mittleren Elbe mit einer Länge von 490 km und einem Teileinzugsgebiet von rund 80.843 km2 an, der bis zur Stauanlage Geesthacht (Elbe-km 586) reicht. Von der Wehranlage Geesthacht bis zur Mündung in Cuxhaven (Elbe-km 728) erstreckt sich die Untere Elbe. Dieser Bereich ist tidebeeinflusst, sprich die Elbewasserstände werden von den Gezeiten der Nordsee, Ebbe und Flut, bestimmt. Einen weiteren Einflussfaktor der unteren Elbe stellen die Sturmfluten dar, von deren Auswirkungen die Mittlere Elbe jedoch nicht mehr betroffen ist.

Insbesondere die Gebiete im Bereich der Oberen und Mittleren Elbe werden immer wieder von Hochwasserereignissen infolge von Schneeschmelzen und Starkniederschlägen beeinträchtigt.

Zahlreiche technische Bauwerke entstanden entlang des Elbstroms zum Hochwasserschutz.

Ab Dresden erfolgte eine Eindeichung des Flussverlaufes, die Deichlinien erstrecken sich beid- seitig - bis auf wenige Ausnahmestellen - bis zur Nordsee. Gleichzeitig bildet die Elbe die nord- östliche Grenze zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Brandenburg bzw. Mecklen- burg – Vorpommern.

Der mittlere Elbeabschnitt ist geprägt durch hohe Schwankungsbereiche des Abflusses infolge von hohen Niederschlägen im oberen Einzugsgebiet. Zum Teileinzugsgebiet der Mittleren Elbe gehören der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie der Flussverlauf der Seege. Auf niedersäch- sischem Gebiet ist die Elbe fast vollständig eingedeicht mit Ausnahme der Abschnitte am Höhbeck, bei Langendorf und in einem Bereich zwischen Hitzacker und Bleckede. An diesen deichfreien Strecken erheben sich Steilufer mit ausreichender Geländehöhe, die das Hinterland vor Hochwasser schützen. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg sind Aland, Seege, Meetschower Hauptgraben, Taube Elbe, Jeetzel und Kateminer Mühlenbach linksseitige Nebenflüsse der Elbe.

5.6.2. Aland

Milde, Biese und Aland bezeichnen den Ober-, Mittel- bzw. Unterlauf eines insgesamt 97 Kilo- meter langen Gewässers. Das Einzugsgebiet von Milde-Biese-Aland umfasst rund 1.864 km2 und liegt zu 90% im Bundesland Sachsen-Anhalt. Sie bilden zusammen einen westlichen Ne-

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benfluss der Elbe, der im Nord-Osten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt als Milde in der Letz- linger Heide entspringt. Nach ca. 39 Kilometern beginnt der Mittellauf, der als Biese bezeichnet wird.

Der als Aland bezeichnete Unterlauf erstreckt sich auf rund 28 Kilometer im Bereich südlich von der Hansestadt Seehausen in der Altmark bis zur Einmündung in die Elbe bei der Stadt Schna- ckenburg (Elbe-km 474,5). Die letzten rund 2,5 Flusskilometer liegen dabei auf niedersächsi- schem Gebiet im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Aland ist als Gewässer 1. Ordnung klas- sifiziert.

Der Aland weist ab der Ortschaft Osterburg eine Breite von ca. 20,00 m und eine durchschnitt- liche Wassertiefe von 1,30 bis 1,80 m auf. Die ursprünglichen Aueflächen von Aland und Biese sind aufgrund von Hochwasserschutzdeichen stark eingeschränkt, wodurch der Retentions- raum reduziert ist.

Alanddeich

Bereits das Elbehochwasser im Jahre 1895 hat gezeigt, dass die Elbe- und Alanddeiche nur einen eingeschränkten Schutz vor Hochwasserereignissen bieten.

Vor dem Bau des linken Alanddeiches bestand ein Elbrückstau in den Aland, der von dort weiter nach Niedersachsen in die Seegeniederung drückte. Das Wasser strömte dabei ungehindert über das linke Alandufer in die Schau- und die Zehrengrabenniederung. Schließlich gelangte es auf niedersächsischem Gebiet über die Seege bei Meetschow wieder in die Elbe. Für die Be- siedelung und die Nutzung der Seegeniederung war der Bau des linken Alanddeiches von Nö- ten. Dieser schützt die Seegeniederung bei höheren Wasserständen der Elbe vor einer vollstän- digen Durchströmung und bietet gleichzeitig Schutz vor dem Alandhochwasser.

Im vorherigen Jahrhundert wurde der Aland bis zur Ortschaft Seehausen beidseitig auf einer Länge von rund 62,4 km eingedeicht. Damit konnte nun einströmendes Elbhochwasser bis 630 cm am Pegel Wittenberge unbeschadet aufgenommen werden.

Auf niedersächsischem Gebiet beginnt der linke Alandabschlussdeich mit Deich-km 0,000 öst- lich von Gummern und endet nach knapp 3,0 Kilometer am Ortseingang von Schnackenburg.

5.6.3. Seege

Die Seege bildet einen linksseitigen Nebenfluss der Elbe und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 15,7 km über die Landkreise Lüchow-Dannenberg im nordöstlichen Niedersachsen und Stendal im nördlichen Sachsen-Anhalt. Die Unterhaltung obliegt dem Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege. Sie ist nach § 39 Abschnitt 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) ein Ge- wässer zweiter Ordnung mit überörtlicher Bedeutung und hat ihren Ursprung als Zehrengraben

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(5.6.4) südöstlich von Arendsee im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Zehrengraben führt östlich an Arendsee vorbei weiter in nordwestliche Richtung und vereint sich kurz hinter der Ortschaft Bömenzien mit dem Schaugraben zur Seege. Kurz vor Nienwalde quert sie die Landesgrenze zu Niedersachsen. Ihren weiteren Verlauf nimmt sie von Südosten nach Nordwesten, fließt etwa 5 – 6 km parallel zur Elbe und mündet rund 15,0 km unterhalb der Alandmündung in die Elbe.

Im Unterlauf durchfließt sie dabei den aufgestauten Gartower See mit einer Größe von rund 0,54 km2, fließt nördlich der Ortschaft Laasche in den langgestreckten, aufgestauten Laascher See mit rund 0,4 km2 und mündet bei Elbe-km 489,60 zwischen Vietze und Gorleben in die Elbe.

Das oberirdische Einzugsgebiet umfasst ca. 324 km2. Auf niedersächsischem Gebiet wird das Einzugsgebiet der Seege durch die Nebengewässer Hauptabzugsgraben Prezelle, Bürgermo- orgraben, südlicher sowie nördlicher Schaugraben, Pevestorfer Hauptgraben und den Leipgra- ben entwässert.

Das Seegeeinzugsgebiet liegt in der naturräumlichen Region „Lüneburger Heide und Wend- land“, zählt zu dem Teileinzugsgebiet der Mittleren Elbe und gehört dem Naturraum „Untere Mittelelbe-Niederung“ an. Der jährliche Niederschlag im Einzugsgebiet beträgt zwischen 575 mm und 600 mm.

In Niedersachsen stellt die Seegeniederung das einzige noch vorhandene natürliche Über- schwemmungsgebiet der Elbe dar. Während andere Zuflüsse wie beispielweise Aland und Jeet- zel, durch ein Mündungssperrwerk von der Elbe abgesperrt werden können, hat jedes Elbe- hochwasser direkten Einfluss auf die Seegeniederung. Vor den ersten Deichbaumaßnahmen wurde die gesamte Seegeniederung von Elbehochwasser durchströmt. Heute ist die Seegenie- derung überwiegend eingedeicht, sodass eine vollständige Überflutung verhindert wird. Zur Elbe hin verläuft die Seegeniederung flach und besitzt ein nur sehr geringes Gefälle. Quelle und Mündung weisen einen Höhenunterschied von lediglich 2,0 m auf, wodurch eine sehr geringe Fließgeschwindigkeit vorhanden ist. Die Abflusscharakteristik sowie die Wasserstände der Seege werden daher stark von dem Hochwassergeschehen der Elbe beeinflusst. Ab einem Wasserstand von +17,00 m NHN kommt es bereits zu einem Elberückstau von der Mündung in die Niederung, was ein Ausufern der Seege und eine flächenhafte Überschwemmung zur Folge hat. Das Elbewasser kann dabei eine Fläche von ca. 4.000 ha bis nach Sachsen-Anhalt eins- tauen, davon sind rund 2.000 ha landwirtschaftliche Nutzflächen. Eigenhochwasser der Seege sind für die Hochwasserentstehung in der Seegeniederung kaum von Bedeutung.

Um die in der Region lebenden Menschen und deren Hab und Gut vor dem Rückstau der Elbe zu schützen, wurden die letzten Deichbauarbeiten an den links- und rechtsseitigen Seegedei- chen im Sommer 2015 abgeschlossen. Diese umfassten die Erhöhung und Verstärkung der

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Im Gewässerverlauf der Seege sind zwei Staustufen vorhanden. Die erste Staustufe befindet sich nordwestlich des Gartower Sees in Richtung Restorf bei Deich-km 8+900 (rechter Seege- deich). Die zweite Staustufe liegt am Ende des Laascher Sees vor der Brücke der Kreisstraße 28 kurz vor der Einmündung in die Elbe (Elbe-km 489,6). Die ökologische Durchgängigkeit ist an beiden Standorten noch nicht gegeben.

5.6.4. Schau- und Zehrengraben

Als Zehrengraben wird ein rund 29,0 km langer Fluss im Landkreis Stendal im Bundesland Sachsen-Anhalt bezeichnet. Er bildet mit einem Einzugsgebiet von rund 191 km2 neben Aland, Elbe und Seege eines der wichtigsten Gewässer im Vorflutersystem der Region. Kurz hinter der Ortschaft Bömenzien vereint sich der Zehrengraben mit dem Schaugraben zur Seege. Der HQ5- Abfluss beträgt 5,3 m3/s, ein HQ100-Abfluss rund 8,0 m3/s. Im Hochwasserfall wird der Zehren- graben durch ein Sperrwerk von der Seege getrennt (6.2).

5.6.5. Gartower See

Beim Gartower See handelt es sich um ein in den 1970er Jahren künstlich erschaffenes Stillge- wässer im Landkreis Lüchow-Dannenberg, das zum Landesgewässer Seege gehört. Das Ein- zugsgebiet des Gartower Sees beträgt rund 270 km2 und liegt größtenteils in Sachsen-Anhalt.

Der See wird eingerahmt von der nordöstlich verlaufenden Landesstraße L 258 und der süd- westlichen Landesstraße L 256. In südöstliche Richtung quert die B 493 mit der Seegebrücke den Gartower See (7.3). Es wird unterschieden zwischen Gartower See und dem Kleinen Gar- tower See.

Der kleine Gartower See liegt östlich der Straßenbrücke B 493 stromaufwärts, oberhalb des Gartower Sees und dient mit einer Fläche von ca. 2,4 ha als Sandfang und Sedimentationsbe- cken und ist verbunden mit dem Gartower See.

Der Gartower See erstreckt sich unterhalb (stromabwärts) der Seegebrücke und war ursprüng- lich eine natürliche Aufweitung der Seege. Im Zuge der Deichbaumaßnahmen in den 1970er diente er als Bodenentnahme und wurde auf die heutige Größe von rund 58 ha erweitert. Heute dient er vorwiegend als Badegewässer und für Erholungs- und Freizeitzwecke.

5.7. Topografie

Die natürlichen Geländehöhen der Seegeniederung variieren zwischen +15,00 m NHN bis hin zu stellenweise +22,00 m NHN. Der Großteil des Binnenlandes liegt jedoch deutlich unter +19,50 m NHN.

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Im Folgenden werden durchschnittliche Höhen der Ortslagen bzw. des angrenzenden Hinter- landes rechts- und linksseitig der Seegedeiche aufgeführt.

Linksseitig anschließendes Gelände:

• Nienwalde: +16,50 m NHN bis +21,50 m NHN

• Flecken Gartow: +17,00 m NHN bis +19,00 m NHN

• Postbruch: +17,00 m NHN bis +22,00 m NHN

• L 265: +17,50 m NHN bis +20,50 m NHN Rechtsseitig anschließendes Gelände:

• Kapern: +17,50 m NHN bis +18,50 m NHN

• Ortslage Quarnstedt: +16,50 m NHN bis +18,00 m NHN

• L 258: +16,50 m NHN bis +18.50 m NHN

• Ortslage Restorf: +15,50 m NHN bis +21,00 m NHN Laasche:

• Gesamte Insel: +16,00 m NHN bis +20,00 m NHN

• Ortslage Laasche: +17,00 m NHN bis +19,50 m NHN

• Campingplatz: +16,00 m NHN bis +18,00 m NHN Seege im Bereich der Mündung

• K 28 bis nach Vietze: +16,00 m NHN bis +20,00 m NHN

• Ortslage Meetschow: +16,00 m NHN bis +18,00 m NHN

• Bis nach Gorleben: +16.00 m NHN bis +21,50 m NHN

Die Betrachtung der Geländehöhen des deichgeschützten Gebietes verdeutlicht, dass im Falle eines Deichbruches oder einer Deichüberströmung bei einem Bemessungswasserstand von +19,93 m NHN das Wasser weitläufig und ungehindert in die flachen Gebiete einströmen kann und es auch zu Überschwemmungen bebauter Gebiete kommen würde.

5.8. Schutzgebiete

Große Teile der Seegeniederung sind Bestandteil von besonders geschützten Gebieten. Die folgenden Schutzgebiete sind dabei zu berücksichtigen:

• Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“

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• EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“ Nr. 37

Aus diesen Gründen ist bei weiteren Planungen baulicher Maßnahmen nicht nur eine Vorprü- fung des Einzelfalls zur UVP-Pflicht (§ 3, NUVPG) erforderlich, sondern auch eine FFH-Verträg- lichkeitsstudie, die die Auswirkungen des möglichen Vorhabens auf die Erhaltungsziele des Schutzgebietes „Natura 2000“ beschreibt und bewertet (§ 34 c NNatG).

Aufgrund der naturschutzfachlichen Bedeutung von Naturschutzflächen sowie Überschwem- mungsgebieten, besteht bei Planungen der Grundsatz, auf der einen Seite besiedelte und kul- tivierte Flächen vor Überschwemmungen zu schützen, auf der anderen Seite aber auch den Eingriff in Schutzgebiete und Überschwemmungsgebiete möglichst gering zu halten.

5.8.1. Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“

Seit dem 12. Februar 1988 existiert das Naturschutzgebiet „Untere Seegeniederung“, das seit dem 23.11.2002 mit im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ integriert wurde, wel- ches sich auf 96 km entlang der Elbe von Lauenburg bis an die Ländergrenze zu Sachsen- Anhalt nach Schnackenburg erstreckt. Es unterliegt dem Gesetz des Biosphärenreservats „Nie- dersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG). Mit der Festlegung im Sinne des § 25 Bundesnatur- schutzgesetzt als Biosphärenreservat wurde die Grundlage für das Miteinander von Mensch und Natur und die nachhaltige und einheitliche Erhaltung und Entwicklung des Gebietes mit seinen landschaftlichen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Werten und Funktionen ge- schaffen. Das Biosphärenreservat wird gesetzlich in die Gebietsteile A, B und C unterteilt.

Gebietsteil A: Landschaftsausschnitt mit Siedlungsstrukturen (Ortslagen) und durch menschlichen Einfluss geprägter Bereich

Gebietsteil B: erfüllt die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebietes, Gebiete die ganz oder teilweise einen besonderen Schutz bedürfen (z.B. Wald- gebiete)

Gebietsteil C: besonders schutzbedürftige Arten oder Landschaftsbereiche, erfüllt die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes

Der größte Teil der Deichstrecken sowie der Bereich des unteren Seegetals um Laasche befin- den sich im Gebietsteil C, dem am strengsten geschützten Bereich des Biosphärenreservates (Abbildung 6, rote Darstellung).

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Abbildung 6: Zonierung Biosphärenreservat Elbtalaue (Kartengrundlage: Interaktive Umweltkarten des Niedersäch- sischen Umweltministeriums. Ohne Maßstab, Stand: November 2019)

5.8.2. FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet

Zwischen Schnackenburg und Lauenburg erstreckt sich auf rund 23.000 ha das FFH-Gebiet

„Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg“. Das Gebiet ist dabei größtenteils deckungsgleich mit dem Biosphärenreservat. Ebenso wie das FFH-Gebiet erstreckt sich das EU-Vogelschutzgebiet entlang der Elbe von der Landesgrenze bei Schnackenburg bis nach Lauenburg. Das Gebiet ist größtenteils mit der Fläche des Biosphärenreservats und dem FFH- Gebiet deckungsgleich (Abbildung 7). FFH- und EU-Vogelschutzgebiet bilden zusammenhän- gend das europäische Schutzgebiet „Natura 2000“.

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Abbildung 7: Gebietseinteilung des FFH-Gebietes (rot) und des EU-Vogelschutzgebietes (grün) in der Seegeniede- rung. (Quelle: Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Umweltministeriums. Ohne Maßstab, Stand: Novem- ber 2019)

Nach § 17 NElbtBRG sind besonders naturnahe und seltene Biotope vor einer Zerstörung oder einer erheblichen Beeinträchtigung zu schützen. Im Untersuchungsgebiet der Seegeniederung sind verschiedene Biotoptypen zu berücksichtigen. Die überschwemmten Flächen werden über- wiegend von Grünlandvegetation dominiert. Zwischen Gartow und Nienwalde sind großflächige Bereiche von Flutrasen zu finden. Bereiche nahe der Flutmulden und Grabenränder sind mit Binsen, Hochstauden oder Röhrichtbeständen aus Schilff bedeckt.

Die Niedersächsische Elbtalaue und die Seegeniederung stellen den Lebensraum für eine zu- nehmende Population der semiaquatischen Säugetierarten von Biber und Fischotter dar. Der Kleine Gartower See und die Seege oberhalb davon bilden den Lebensraum für Biber, im unte- ren Seegetal ist bei Meetschow eine Biberburg vorhanden. Zudem bildet die Seegeniederung einen geeigneten Lebensraum für viele Brutvögel.

5.9. Retentionsraum

Als Retentionsraum werden die an ein Gewässer seitlich angrenzenden Flächen bezeichnet, auf denen sich im Hochwasserfall das Wasser ausbreiten und sammeln kann. Ein wichtiger und natürlicher Schutz vor extremen Hochwasser stellen natürliche Überschwemmungsflächen dar, die einen „Puffer“ im Hochwasserfall bieten. Diese Flächen haben damit nicht nur positive Aus- wirkungen auf die Hochwasserabläufe, sondern stellen auch die notwendige Grundlage für den Erhalt und die Verbesserung der ökologischen Vielfalt in und an dem Gewässer und seinen

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Auen sicher. Durch die Ausbreitungsmöglichkeiten über die Ufer hinaus wird ein beschleunigter Hochwasserabfluss stromabwärts vermieden.

In der Vergangenheit wurde der ursprüngliche Retentionsraum vieler Gewässer verringert oder gar genommen, beispielsweise infolge zunehmender Eindeichung (Hochwasserschutzdeiche) oder Gewässerausbaumaßnahmen. Diese Entwicklung hatte zur Folge, dass eine zunehmende Verschärfung der Hochwasserereignisse und der Hochwasserschäden eintrat. Durch das Ent- fallen von Retentionsraum entsteht eine Einengung des Abflussprofils, wodurch die Wasserfüh- rung des Gewässers nachteilig verändert wird. Infolgedessen kommt es im Bereich der durch- geführten Maßnahme zu einem Aufstau im Oberwasser sowie zu einer Scheitelerhöhung im Unterwasser. Aus diesem Grund sind die verbliebenen Retentionsräume in die Überschwem- mungsgebiete miteinzubinden, sodass die Wirksamkeit für den Hochwasserrückhalt verbessert und aufrechterhalten wird. Dabei kann der zur Verfügung stehende Retentionsraum gesteuert oder ungesteuert sein. Zu den gesteuerten Retentionsräumen zählen Polder, die im Hochwas- serfall gezielt geflutet werden und zur Kappung der Hochwasserwelle beitragen. Im Gegensatz dazu werden bei ungesteuerten Retentionsräumen im Hochwasserfall die Flächen durch eine freie Flutung bzw. durch das Ausufern eines Gewässers überschwemmt. Eine Kappung des Hochwasserscheitels findet hierbei nicht statt, da der Retentionsraum bereits zu dem Zeitpunkt vollständig gefüllt ist.

Nach dem WHG sind Veränderungen des Retentionsraumes nur vorzunehmen, wenn ein voll- ständiger Ausgleich vollzogen wird und sich keine negativen Auswirkungen einstellen. Eine we- sentliche Vorgabe gibt das WHG in § 67 und § 68 für wasserwirtschaftliche Planungen in Bezug auf die Erhaltung der natürlichen Retentionsflächen. So wird in § 67 Abs. 1 WHG gefordert, dass Gewässer so auszubauen sind, dass natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürli- che Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird, naturraumtypische Lebensgemeinschaf- ten bewahrt und sonstige erhebliche nachteilige Veränderungen des natürlichen oder naturna- hen Zustands des Gewässers vermieden oder, soweit dies nicht möglich ist, ausgeglichen wer- den. Laut § 68 Abs. 3 Ziffer 1 WHG darf ein Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauer- hafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen, vor allem in Auewäldern, nicht zu erwarten ist. Als weiterführende Planungs- grundlage ist der Leitfaden für den Ausgleich von natürlichen Rückhalteflächen bei Gewässer- ausbaumaßnahmen vom NLWKN zu berücksichtigen (Stand: Oktober 2019).

Das Gebiet der Seegeniederung besitzt eine hohe Bedeutung hinsichtlich des Retentionsver- mögens. Die Eindeichung der Elbe und der Seege haben dazu geführt, das natürliche Über-

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Schutzfunktion und kann mit einem entsprechenden Hochwasserschutz einen Retentionsraum von bis zu 52,5 Mio. m3 darstellen. Eine Rückdeichung und Neuschaffung von Retentionsraum im Bereich der Seegeniederung ist aufgrund der naheliegenden Ortslagen nicht möglich.

Wird einem Gewässer durch den Bau von Hochwasserschutzanlagen Retentionsraum genom- men und der Hochwasserrückhalteraum dadurch verringert, ist nach DIN 19712 „Hochwasser- schutzanlagen an Fließgewässern“ zeit-, raum- und wirkungsgleich ein Ausgleich zu schaffen.

Im Falle eines Genehmigungsverfahrens muss geprüft und dargestellt werden, ob natürliche Rückhalteflächen verloren gehen und wie und inwieweit ein Ausgleich erfolgen muss.

Ein Wegfall von Retentionsflächen infolge der Errichtung von Hochwasserschutzanlagen führt in der Regel flussabwärts zu einer Erhöhung des Hochwasserscheitels. Durch einen Retenti- onsraumausgleich soll sichergestellt werden, dass die Hochwassersituation im Ober- und Un- terlauf nicht wesentlich verändert bzw. verschlechtert wird.

5.10. Bemessungshochwasser

Der maßgebende Wasserstand für die Dimensionierung und Planung wasserbaulicher Anlagen stellt das Bemessungshochwasser (BHW) dar. Die anerkannten Regeln der Technik werden wesentlich durch die Ausführung der DIN 19712 „Hochwasserschutzanlagen an Fließgewäs- sern“ vorgegeben. Zusätzlich zu den Normungen müssen noch niedersächsische Spezifikatio- nen berücksichtigt werden. Dem Bemessungshochwasser wird ein sogenanntes HQ100- Hoch- wasserereignis zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um einen Abfluss, der im statistischen Mittel einmal in hundert Jahren eintritt. Die erforderliche Deichhöhe ergibt sich aus dem Bemes- sungshochwasser zuzüglich des einzuhaltenden Freibordes.

In der Seegeniederung sind keine gewässerkundlichen Pegel vorhanden, sodass ein HQ100 für die Seege bisher nicht abgeleitet werden konnte. Da die Seege im Hochwasserfall stark von einem Elbe-Rückstau beeinflusst wird, ist für die Festlegung des Bemessungshochwassers der Elbe-Wasserstand an der Seegeeinmündung bei Elbe-km 489,6 maßgebend. Im Jahr 2008 wurde für ein 100-jähriges Hochwasser ein Elbe-Abfluss von 4.545 m3/s mit einem dazugehöri- gen Wasserstand von 7,99 m am Pegel Wittenberge festgelegt (entspricht 24,71 m NHN). Der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) des NLWKN hat auf Grundlage des Berichtes 1848 der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) für die Seegeeinmündung bei Elbe-km 489,6 im Februar 2019 einen neuen Bemessungshochwasserstand von +19,92 m NHN angesetzt. Nach Empfehlung des GLD ist dieser Wert aufgrund des bestehenden Elberückstaus auch im Bereich der Laascher Insel anzusetzen.

Stationäre Berechnungen der Hochschule Magdeburg haben einen als Spitzenwert für den Be- reich der Seegeeinmündung (Elbe-km 489,6) einen HQ100-Abfluss der Elbe von 4.511,8 m3/s

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