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8. Variantenvergleich

8.3. Variante V 1 – Absperrbauwerk Seege

Zunächst wird die Errichtung eines Sperrwerkes ohne Einsatz von Pumpen betrachtet (Anlage 3.2 Bericht hydraulische Berechnungen der Seege). Durch den Bau eines Absperrbauwerkes im Bereich der Seegeeinmündung wird die einzig noch bestehende, natürliche Rückstaufläche der Elbe im Hochwasserfall vor dem unkontrollierten Eindringen von Elbehochwasser geschützt.

Die freie Entwässerung der Seegeniederung in die Elbe ist im Hochwasserfall durch Schließung des Sperrwerkes unterbrochen. Bei der Regelung eines Sperrwerkes ist allgemein zu beachten, dass am Pegel-Meetschow der Steuerwasserstand für die Aland-Überleitung von +17,00 m NHN eingehalten wird.

In der Seegeniederung kommt es nach dem Schließen des Sperrwerkes infolge des zufließen-den Eigenwassers zunächst zu einem Wasserspiegelanstieg. Ein weiterer Wasserspiegelan-stieg erfolgt mit Inbetriebnahme des Aland-Überleitbauwerkes infolge von Alandwasser. Der Zufluss der Seege liegt bei 17 m3/s. Im Hochwasserfall wird jedoch das Zehrengraben-Absperr-bauwerk geschlossen (6.2). Dadurch stellt sich ein Seegeabfluss von rund 9 m3/s ein. Hinzu-kommen können bis zu 60 m3/s Alandwasser, sodass sich für die Seege im Hochwasserfall ein maximaler Gesamtzufluss von 69 m3/s ergibt (Anlage 4.1 Bericht hydraulische Berechnungen der Seege). Bei der Errichtung eines Sperrwerkes ohne Pumpen wird eine Aland-Überleitung zeitlich verzögert, aber mit voller Überleitmenge eintreten können.

Die Sperrwerksschließung führt zunächst zu einem erhöhten Elbewasserstand (rd. 4 cm) sowie binnenseits zu einem Aufstau des zufließenden Seegewassers, wobei der Bemessungswasser-stand der Seegedeiche von +19,30 m NN überschritten wird. Diese Variante ist auszuschließen, da zum Bau eines Sperrwerkes zusätzlich ein Ausbau der Seegedeiche erforderlich ist.

Aus diesem Grund wurde unter Variante 1 weiterhin die Absperrung der Seegeniederung mittels einer Kombination aus Sperr- und Schöpfwerk betrachtet. Dabei ist das Schöpfwerk als reines Hochwasserentlastungspumpwerk zu betreiben. Außerhalb vom Hochwasserfall entwässert die Seege im freien Gefälle in die Elbe. Hydraulisch günstig ist eine Anordnung des Absperrbau-werkes direkt im Einmündungsbereich zur Elbe, im Bereich der derzeitigen Straßenbrücke im Verlauf der K 28 (Abbildung 26).

Abbildung 26: Lage eines möglichen Sperrwerkes im Bereich der Seegeeinmündung sowie einer hochwasserfreien Straße K 28 (Stadt-Land-Fluss Ingenieurdienste, 2019. Ohne Maßstab)

Zur Errichtung einer Hochwasserschutzlinie bietet es sich an, die K 28 von Meetschow bis nach Vietze parallel zum Elbe-Lauf höhenmäßig anzuheben und als Deich auszubauen, sodass die K 28 dadurch eine hochwasserfreie Straße und die Trennung zur Elbe darstellt.

Im Zuge der hydraulischen Berechnungen der Seege (Anlage 2) wurden verschieden große Pumpen sowie Schließwasserstände für das Sperrwerk untersucht. Eine Kappung der Hoch-wasserspitze in der Elbe durch ein geregeltes Sperrwerk ist möglich, laut den hydraulischen Berechnung beträgt der Kappungseffekt im günstigsten Fall maximal 6 cm.

Die Berechnungen zeigen weiterhin, dass ein Schöpfwerk mit einer ausreichend dimensionier-ten Pumpleistung von 60 m3/s oder mehr die Wasserstände in der Seegeniederung halten bzw.

sogar senken kann und Einfluss auf die Aland-Überleitungsmenge nimmt. Die bisherige Bemes-sungshöhen der Deiche von +19,30 m NN wird dabei nicht überschritten.

Zudem wurde ein Sperrwerk in Kombination mit einer kleineren Schöpfwerksleistung von rund 10 m3/s betrachtet (Anlage 3.10 Bericht hydraulische Berechnungen der Seege). Das

Schöpf-+17,00 m NHN). Eine kleinere Pumpe muss im Vergleich zu Größeren zu einem früheren Zeit-punkt eingeschaltet werden, sodass sich daraus eine längere Zeitspanne für den Betrieb des Schöpfwerkes ergeben kann. Die hydraulischen Berechnungen haben ergeben, dass bei dieser Variante der Wasserspiegel nur knapp im Bereich der Bemessungshöhe der Deiche gehalten werden kann, bis eine Öffnung des Sperrwerkes – und damit ein Abfluss in die Elbe bei freiem Gefälle – wieder möglich ist.

8.3.2. Fachliche Bewertung

Vorteile

• Regulierung und kontrollierter Wasserstand in der Seegeniederung

• Geringe Scheitelkappung in der Elbe um ca. 6 cm

• Verkürzter Deichausbau, rd. 5,0 km

• wasserwirtschaftliche Anlagen (Schöpfwerke, Siele) und bestehende Deiche können im derzeitigen Bestand bestehen bleiben

• Vergleichsweise kurze Planungs- und Bauzeit von ca. 8 Jahren

• Geringerer Flächenbedarf, einfacheres Genehmigungsverfahren, weniger Flächenei-gentümer betroffen

Nachteile

• Hohe Fließgeschwindigkeiten im Ein- und Auslaufbereich

• Hohe Bau- und langfristige Folgekosten durch die Anlagenunterhaltung die der Unter-haltungsverband Jeetzel-Seege tragen muss

• hohe Betriebs- bzw. Pumpkosten im Hochwasserfall

• enormer Energiebedarf für den Betrieb der Pumpen

• regelmäßige Testläufe bzw. Wartung der Pumpen von Nöten

• Schaffung eines Eisfanges durch das rückverlegte Sperr- und Schöpfwerk mit hoher me-chanischer Belastung der Deiche.

• durch den Bau des Schöpfwerkes kommt es zu einem Verlust des natürlichen Retenti-onsraumes der Elbe, den es ggfs. auszugleichen gilt (5.9)

• Kappungseffekt des Elbewasserspiegels mithilfe des Polders nicht effektiv vorhanden

• Naturschutzfachliche Belange (EU-Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet, Biosphärenreservat Gebietsteil C)

• Es kommt zu einer Erhöhung der Wasserstände in der Elbe ab Elbe-km 489,7 elbeab-wärts, besonders im Bereich der Ortslage Gorleben

8.3.3. Fazit

Die Variante 1 umfasst ein geringeres Bauvolumen und einen kleinflächigeren Eingriff. Durch den Bau eines Sperr- bzw. Schöpfwerk im Mündungsbereich der Seege wird die Deicherhöhung und der Neubau der bestehenden Schöpfwerke zur Binnenentwässerung (7.1) weitgehend ein-gespart bzw. verringert.

Durch ein Schöpfwerk entfällt die Deicherhöhung der gesamten Seegedeiche auf das BHW von 19,93 m NHN. Dennoch liegen die derzeitigen Ausbauhöhen teilweise unter der Mindestsoll-höhe, sodass streckenweise zusätzliche Deichbaumaßnahmen vorzunehmen sind. Im Bereich des Laascher Ringdeichs kann auch durch den Bau eines Sperr- bzw. Schöpfwerkes ein Frei-bord von 1,0 m nicht gewährleistet werden. Auch die Zuwegung „Laascher Damm“ wird bei einem Wasserstand von +19,30 m NHN überströmt und muss entsprechend baulich erhöht wer-den (Anlage 1.3 Übersichtskarte Variante 1).

Die hydraulischen Berechnungen zeigen (Anlage 2), dass bei rechtzeitiger Inbetriebnahme eine Schöpfwerksleistung von rund 10 m3/s (eine bzw. zwei Pumpen) ausreicht, um den Wasser-stand in der Seege trotz Aland-Überleitung im Bereich des bisherigen Bemessungsansatzes von +19,30 m NHN zu halten. Jedoch beträgt die tatsächliche Schöpfwerksdimension rund 20 m3/s, da zur Ausfallsicherung je nach Pumpengröße ein bis zwei Pumpen als Reserve vor-zusehen sind.

Die Kosten für den Bau liegen nach erster Einschätzung mit ca. 25 Mio. € deutlich unter den Kosten für den Ausbau der Deiche mit rd. 72 Mio. €. Dagegen entstehen über die Jahre weitere Unterhaltungskosten sowie im Hochwasserfall hohe Kosten bei Inbetriebnahme der Pumpen.

Da das Bauwerk in dem Zuständigkeitsbereich des Unterhaltungsverbandes fällt, müssen die Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung sowie alle weiteren Folgekosten eigenständig vom Unterhaltungsverband über die ordentlichen Beiträge getragen werden. Aus Kostengründen in Bezug auf das Beitragsvolumen des Unterhaltungsverbandes sowie der entsprechend benötig-ten Schöpfwerkskapazität, ist die Umsetzung dieser Variante nicht empfehlenswert.

Hinzukommt, dass durch die Absperrung der Seegeniederung ein erheblicher Retentionsraum-verlust der Elbe entsteht, den es ggf. auszugleichen gilt (5.9). Ein Ausgleich dieses Retentions-raumverlustes erscheint aktuell im Bereich der niedersächsischen Mittelelbe aufgrund des Vo-lumens und der benötigten Fläche nicht als realistisch. Bei einer Anpassung der wasserbauli-chen Anlagen und dem Ausbau der Deiche auf das neue BHW von +19,93 m NHN (8.4) bietet die Seegeniederung ein Retentionsvolumen von bis zu 52,5 Mio. m3. Durch die Absperrung der Seege bzw. dem Schöpfwerksbau verringert sich der Retentionsraum auf maximal 39,6 Mio. m3,

Bei einem Schöpfwerk mit einer Leistung von ca. 10 m3/s erfolgt eine Schließung des Sperrwer-kes spätestens ab einem Wasserstand von ca. +17,00 m NHN (Pegel Meetschow), sodass im Hochwasserfall kein Elbewasser mehr in die Seegeniederung gelingt.

Einen überschlägigen Kostenansatz für die Variante 1 Absperrbauwerk Seege beinhaltet der Punkt (8.5).

8.4. Variante V 2 – Erhöhung der Deiche im Bereich der Seege