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Trade-Off zwischen Steuersatz und Nutzungsdauer bei konstanter degressiver AfA

5 Ermittlung des wachstumseffizienten Trade-Offs zwischen Steuersatz und

5.1 Modell der Kapitalnutzungskosten nach Jorgenson

5.1.3 Trade-Off für Ausrüstungsinvestition

5.1.3.2 Trade-Off zwischen Steuersatz und Nutzungsdauer bei konstanter degressiver AfA

Im Umfeld der Steuerreform 2000 wurden die Nutzungsdauern für die all-gemein verwendbaren Anlagegüter erhöht.441 Für den maximal zulässigen degressiven AfA-Satz der im Beispiel betrachteten Maschine von 16,67 % wird im Weiteren untersucht,442 wie die Kapitalnutzungskosten auf mar-ginale Veränderungen der Nutzungsdauer und des Steuersatzes reagieren.

Zur Ermittlung des Trade-Offs werden der kombinierte Ertragsteuersatz in der Spanne von null bis 70 % und die Nutzungsdauer für die Maschine

438Vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT (HRSG.), 2002, Fachserie 18, Reihe 1.2. Das Net-toanlagevermögen ergibt sich als arithmetisches Mittel der Bestände zum Jahresanfang 2002 und 2003.

439§ 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG betrifft Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen.

440Die Kosten wurden angenähert, in dem die Kosten für die Erhöhung des degressi-ven AfA-Satzes von 20% auf 21 % mit der marginalen Veränderung des AfA-Satzes der Maschine von 0,16 % multipliziert wurden. Vgl. Fußnote 405.

441Vgl. Tabelle 21.

442Es handelt sich hierbei um das Zweifache der linearen AfA bei der Nutzungsdauer von 12 Jahren.

~ 28

i26 !24

~22

e

'320

·a =21s

Ertragstcucrsatz [%]

20

0 5 Nutzungsdauer [Jahre]

Abbildung 19: Kapitalnutzungskosten der Maschine (11:=konst.) von fünf bis zu 20 Jahren variiert. Abbildung 19 gibt zunächst die Kapi-talnutzungskosten für diesen Bereich an. Bei einem Steuersatz von null Prozent ergeben sich diese unter Berücksichtigung von Gleichung {107) als die nach der Finanzierung gewichtete Summe der Kapitalisierungszinsfüße und des ökonomischen Abschreibungssatzes abzüglich der Inflationsrate.

Sie betragen für diesen Fall 19,06 %. Mit der Erhöhung des Steuersatzes sowie der steuerlichen Nutzungsdauer steigen die Kapitalnutzungskosten monoton an. Bei dem aktuell geltenden kombinierten Ertragsteuersatz von 38,65 % und einer im Sinne der Anpassung der AfA-Tabellen mit der ökonomischen Nutzungsdauer übereinstimmenden steuerlichen Nutzungs-dauer von 12 Jahren betragen die Kapitalnutzungskosten 20,13 %.

Abbildung 20 gibt die Steuersatzelastizität der Kapitalnutzungskosten nach Gleichung {115) für die marginale Investition wieder. Die Darstellung zeigt die relative Änderung der Kapitalnutzungskosten (Wirkung in %), wenn bei einer konstanten Nutzungsdauer der kombinierte Ertragsteuer-satz um ein Prozent verändert wird. Die SteuerErtragsteuer-satzelastizität der Kapital-nutzungskosten ist für niedrige Steuersätze fast völlig unelastisch ( f - 0) und steigt mit dem Steuersatz monoton an. Bei dem kombinierten Ertrag-steuersatz von 38,65 % und der steuerlichen Nutzungsdauer von 12 Jahren beträgt die Steuersatzelastizität der Kapitalnutzungskosten 0,0903.

j ft

60.s

~

~-6

.tlo.4

~ :so.2

r

i

Ertragsteuersatz [%]

20

0 S Nutzungsdauer [Jahre]

Abbildung 20: Steuersatzelastizität von c (Maschine, 11:=konst.)

i i

~0.3

j

~-2

Ertragsteucrsatz [% J

20

0 S Nutzungsdauer (Jahre]

Abbildung 21: Nutzungsdauerelastizität von c (Maschine, 11:=konst.) Die Nutzungsdauerelastizität der Kapitalnutzungskosten ist für die be-trachtete Maschine in Abbildung 21 dargestellt. Sie gibt die relativen, d. h. prozentualen Änderungen der Kapitalnutzungskosten als Reaktion auf marginale Änderungen der Nutzungsdauer bei dem steuerlich

degres-siven AfA-Satz von 20 % und einem konstanten Steuersatz wieder. Die Nutzungsdauerelastizität der Kapitalnutzungskosten berechnet sich als

6.c L c (Lo) - c (0, 99 * Lo) Lo

fcL = - - = - - - - ·

' 6..L c Lo - 0, 99 * Lo c (118) Die Kapitalnutzungskosten verhalten sich nur wenig elastisch. Bei dem kombinierten Ertragsteuersatz von 38,65 % und der Nutzungsdauer von 12 Jahren beträgt die Nutzungsdauerelastizität der Kapitalnutzungskosten 0,0850. Die Steuersatz- und Nutzungsdauerelastizität ist bei den betrach-teten steuerlichen Parametern in etwa gleich groß. In Abbildung 22 ist die Differenz aus Steuersatz- und Nutzungsdauerelastizität der Abbildungen 20 und 21 dargestellt.

"

~ 0.8

·a :l ] 0.6

i

0.4

f

0.2

"

z 0 ] fj-0.2

~ s

J

20 0

Nutzungsdauer [Jahre] Ertragsteuersatz [% J

Abbildung 22: Steuersatz- und ND-Elastizität von c (Maschine, K=konst.) Ist diese Differenz größer als null, dann reagieren die Kapitalnutzungs-kosten elastischer auf eine marginale Veränderung des Steuersatzes als auf eine marginale Veränderung der steuerlichen Nutzungsdauer. Zur Verdeut-lichung ist in Abbildung 22 wieder die Hilfsebene eingezeichnet, in der die Kapitalnutzungskosten gleich null sind und die Steuersatz- und Nutzungs-dauerelastizität damit übereinstimmen. Im Bereich möglicher zukünftiger Steuerentlastungen reagieren die Kapitalnutzungskosten prinzipiell elasti-scher auf die marginale Verkürzung der steuerlichen Nutzungsdauer als auf die marginale Senkung des Steuersatzes.

Geht man von einer Kapitalnutzungskostenelastizität des langfristig optimalen Kapitalstocks von -0,3 aus,443 dann resultieren aus der Multi-plikation der Elastizitäten eine Steuersatzelastizität des optimalen Kapi-talstocks von -0, 3 * 0, 0903

=

-0, 0271 und eine Nutzungsdauerelastizi-tät von -0, 3 * 0, 0850 ~ -0, 0255. Demnach hat die Verminderung des kombinierten Ertragsteuersatzes um 1 % eine Erhöhung des langfristig op-timalen Kapitalstocks um 0,0271 % zur Folge. Eine Verminderung der steuerlichen Nutzungsdauer um 1 % bewirkt eine Erhöhung des Kapital-stocks um 0,0255 %. Im Vergleich zu der im vorherigen Abschnitt berech-neten Abschreibungssatzelastizität der Kapitalnutzungskosten zeigt sich, dass bei den derzeit geltenden steuerlichen Parametern eine Verminderung der steuerlichen Nutzungsdauer um ein Prozent einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des Kapitalstocks hat (€

=

-0, 0255), als die Erhöhung des Abschreibungssatzes um ein Prozent (€

=

0, 0162).

Auf dem Verwaltungswege wurden im Rahmen der Unternehmenssteu-erreform 2000 die Nutzungsdauern für die allgemein verwendbaren An-lagegüter an realitätsnähere Nutzungsdauern angepasst. Die Maßnahme leistet einen Finanzierungsbeitrag zur Steuerreform von 1, 7 Mrd. €. 444 Eine Abschätzung der Kosten und der Nutzen für marginale Veränderungen der steuerlichen Nutzungsdauer ist auf der Grundlage des betrachteten Mod-ells nicht ohne weiteres durchzuführen, da im Modell von einer degressiv-en steuerlichdegressiv-en AfA ausgegangdegressiv-en wird. Da die Anpassung der Nutzungs-dauern nur für neue Investitionen gilt, kann bei der ausschließlichen An-wendung der Methode der degressiven AfA im Jahr des Inkrafttretens kein Finanzierungsbeitrag entstehen, da sich lediglich der in der Zukunft befind-liche optimale Zeitpunkt des Übergangs von der degressiven auf die lineare AfA verschiebt. Der Finanzierungsbeitrag ist also auf Vermögensgegen-stände zurückzuführen, die linear abgeschrieben werden. Im Weiteren ist der Anteil der allgemein verwendbaren Anlagegüter am gesamten Anlage-vermögen sowie die durchschnittliche Erhöhung der Nutzungsdauern kaum hinreichend genau abzuschätzen, so dass eine Gegenüberstellung der Kos-ten und Nutzen der steuerlichen Änderungen an dieser Stelle unterbleibt.

443Vgl. Abschnitt 2.2.2. Die hier angenommene Kapitalnutzungskostenelastizität wurde aus dem Bereich gewählt, in dem die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen liegen.

444Vgl. Tabelle 21.

5.2 Effektive Grenzsteuersätze nach King und