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Effektive Grenzsteuersätze nach King und Fullerton

5 Ermittlung des wachstumseffizienten Trade-Offs zwischen Steuersatz und

5.2 Effektive Grenzsteuersätze nach King und Fullerton

Die effektiven Grenzsteuersätze nach KING UND FULLERTON (1984) stel-len eine aus den Kapitalnutzungskosten abgeleitete Größe dar. Sie ermög-lichen es, auf der Grundlage von internationalen Steuerbelastungsverglei-chen Aussagen über die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Unterneh-mensbesteuerung zu treffen. In Abschnitt 4.2.3 wurden die von BAKER &

McKENZIE (2001) für die Mitgliedsstaaten der EU ermittelten effektiven Grenzsteuersätze dargestellt. Nach diesen Ergebnissen unterliegen die Un-ternehmen in Deutschland noch immer einer hohen Steuerbelastung. Im Folgenden wird daher untersucht, in welchem Umfang Steuersatzsenkungen und/oder günstigere Abschreibungsbedingungen zur Senkung der Steuer-belastung beitragen können. Zu diesem Zweck werden unter Verwendung des Modells von BAKER& McKENZIE (2001, 1999) die Reaktionen des effektiven Grenzsteuersatzes des deutschen Unternehmens gemäß Steuerbe-lastungsvergleich auf die Veränderung des Körperschaftsteuersatzes sowie der steuerlichen Abschreibungsparameter einzelner Bruchteilinvestitionen untersucht.

Der vorliegende Steuerbelastungsvergleich für deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich für das Jahr 2001 erlaubt die Quantifizierung der aus steuerlicher Sicht notwendigen Entlastungen der Unternehmen in Deutschland. Nimmt man das arithmetische Mittel oder den Median aus den Steuerbelastungen der anderen 14Länder der EU,445 dann erhält man mit einem effektiven Grenzsteuersatz von etwa 18 % eine Benchmark für eine wettbewerbsfähige und in diesem Sinne wachstumseffiziente Unterneh-mensbesteuerung. 446 Mit einem angenommenen effektiven Grenzsteuersatz von 18,0% läge Deutschland in der EU auf Rang fünf hinter Griechenland, Irland, Italien und Schweden, gefolgt von sieben weiteren Ländern mit ef-fektiven Grenzsteuersätzen zwischen 18% und 19%. Anhand dieser Bench-mark wird im Weiteren untersucht, in welchem Ausmaß Steuersatzsenkun-gen oder günstigere AbschreibungsbedingunSteuersatzsenkun-gen erforderlich sind, um dieses Belastungsniveau zu erreichen.

Im Anschluss an die Darstellung der Modellannahmen werden in den folgenden Abschnitten für den effektiven Grenzsteuersatz einer

repräsenta-445Siehe Tabelle 14.

446Der Steuersatz von 18 % liegt zwischen dem arithmetischen Mittel in den 14 konkur-rierenden Staaten von 17,62% und dem Median von 18,25%.

tiven marginalen Investition Trade-Offs zwischen dem Körperschaftsteuer-satz und den Abschreibungsparametern in dieser Investition anteilig enthal-tener Bruchteilinvestitionen ermittelt. Diese Vorgehensweise ermöglicht die Veranschaulichung von Wirkungen steuerlicher Einzelmaßnahmen auf den effektiven Grenzsteuersatz als Maßstab für eine international wettbe-werbsfähige Besteuerung. Das betrachtete Modellunternehmen bezieht neben den Investitionen in Sachanlagen u. a. auch Finanzanlagen in die Betrachtungen ein. Da die planmäßigen Abschreibungen nur das Sachan-lagevermögen betreffen, ist damit zu rechnen, dass eine Veränderung der AfA-Sätze bzw. der steuerlichen Nutzungsdauern im Vergleich zu Steuer-satzänderungen nur eine begrenzte Wirkung auf die Gesamtsteuerbelas-tung des Unternehmens entfalten kann.

5.2.1 Modell und Parameter der Wirkungsanalyse

Die Methode der effektiven Grenzsteuersätze beruht auf einem neoklas-sischen Investitionsmodell, bei der die Steuerbelastung einer Grenzinves-tition ausgehend von der Annahme eines vollkommenen Kapitalmarkts ermittelt wird. Dabei wird zwischen der Art der Investition und deren Finanzierung unterschieden. Das betrachtete Modell umfasst die in Ta-belle 25 dargestellten fünf Investitionsgüter und drei Finanzierungsarten.

Es bezieht sich auf ein repräsentatives Unternehmen des verarbeitenden Tabelle 25: Relative Zusammensetzung der Aktiva und Passiva

Aktiva 1 [%] 1 Passiva 1 [%]

immater. Wirtschaftsgüter 1,43 Beteiligungsfinanzierung 10,08

Bauten 12,99 Selbstfinanzierung 55,45

Maschinen 17,49 Fremdfinanzierung 34,47

Finanzkapital 38,25

Vorräte 29,84

Gesamt Aktiva 100,00 Gesamt Passiva 100,00

Quelle: BAKER & MCKENZIE, 1999, ~- 34

Gewerbes, wobei die Zusammensetzung der Aktiva und Passiva aus Jahres-abschlüssen deutscher Unternehmen ermittelt wurde.447

447Die relative Zusammensetzung der Aktiva und Passiva wurde auf der Grundlage einer statistischen Sonderveröffentlichung der Deutschen Bundesbank zu Verhältniszahlen aus

Zur Bestimmung der Formel für die Berechnung des effektiven Grenz-steuersatzes einer Investition wird die Anfangsauszahlung der Investition auf eine Geldeinheit normiert. Das Ziel des Unternehmers besteht in der Maximierung seines Vermögens, d. h. dem Barwert der künftigen Ein-zahlungsüberschüsse. Er wird investieren, solange die Anschaffungsaus-zahlung einer zusätzlichen Investition niedriger als der Ertragswert ihrer Einzahlungsüberschüsse ist. Das optimale Investitionsvolumen ist erreicht, wenn die Grenzkosten und die Grenzerlöse einer zusätzlichen Investition im Kapitalmarktgleichgewicht gleich groß sind. Für die einer Abnutzung unterliegenden Investitionen ergibt sich die reale Bruttorendite der Grenz-investition rbr als Summe aus der realen Nettorendite p und der Rate der ökonomischen Abschreibung 8:448

Tbr

=

p+ 8. (119)

Das Modell nach KING UND FULLERTON unterstellt regelmäßig eine kon-stante geometrisch degressive Rate für die Ertragswertminderung, 449 so dass sich der Barwert der Erträge der Grenzinvestition aus dem Integral

(120) berechnen lässt.450 Hierbei ist T der kombinierte Ertragsteuersatz, 71' die Inflationsrate und rn die nominale Nachsteuerrendite der Investition. Die Integrationsvariable t kennzeichnet die Integration über die Zeit. Nach Auflösen des Integrals erhält man den Barwert

V= (1-r)rbr

=

(1 - r)(p

+

8).

Tn - 11'

+

8 Tn - 11'

+

8 (121) Die Kosten der Grenzinvestition C ergeben sich als Differenz aus den auf eins normierten Anschaffungskosten und dem Gegenwartswert der ab-schreibungsbedingten Steuervergünstigungen T zo

C

=

1-TZQ, (122)

den Jahresabschlüssen westdeutscher Kapitalgesellschaften von 1987 bis 1995 ermittelt.

Vgl. BAKER & MCKENZIE, 1999, 8. 34; DEUTSCHE BUNDESBANK (HRSG.), 1999a.

448Zur Herleitung der Formel für die effektiven Grenzsteuersätze vgl. KING, M. A./

FULLERTON, D., 1984, S. 9f., S.18f.; BAKER& McKENZIE (HRSG.), 1999, S.121-123.

449Vgl. KING, M. A./FULLERTON, D., 1984,

s.

29.

450Vgl. KING, M. A./FULLERTON, D., 1984, S. 18.

Nach den in Abschnitt 2.2.1.2 hergeleiteten Gegenwartswerten entspricht zo im Fall der linearen AfA wiederum der Beziehung

1 ( r

L)

zo,lin

=

TnL l - e-n (123)

und im Fall der degressiven AfA

K, ( ) e-KL,

zo,deg

= ___

1 _ e-(rn+i<)L,

+ _____ (

e-rnL, _ e-rnL)

Tn

+

K, (L - Ls) Tn (124)

mit dem maximal zulässigen degressiven AfA-Satz K, der steuerlichen Nut-zungsdauer L und dem optimalen Zeitpunkt L3 des Übergangs von der degressiven auf die lineare AfA. 451

Für die folgenden Berechnungen wird von einer konstanten Vorsteuer-rendite p

=

10 % (fixed p-case) ausgegangen.452 Die nominale Nachsteuer-rendite

Tn

=

(p

+

c5)(1 - r) - 8

+

7l' (125) l -rzo

ergibt sich durch Gleichsetzen der Barwerte V und C der Gleichungen (121) und (122). Nach Einsetzen der Gleichung (123) bzw. (124) in Gleichung (125) lässt sich diese algebraisch nicht nach Tn auflösen, so dass die Werte für Tn durch Iteration zu bestimmen sind.453

Nach der Berechnung der nominalen Nachsteuerrendite Tn der Grenz-investition wird unter Berücksichtigung der Finanzierung die reale Nach-steuerrendite rr ermittelt.454 Diese beträgt für den Fall der

Fremdfinanzie-rung Tn

Tr

= - - -

l 71', (126)

-TJk

wobei T fk die Hinzurechnung der hälftigen Fremdkapitalzinsen bei der Gewerbesteuer berücksichtigt.455 Die Nachsteuerrendite rr beträgt für die Finanzierung über neue Einlagen sowie über einbehaltene Gewinne

451Vgl. Abschnitt 5.1.1.

452V gl. Abschnitt 3.2.3.

(127)

453Vgl. BAKER & McKENZIE (HRSG.), 1999, s. 123; SPENGEL, c., 2000, s. 8. Als Ite-rationsverfahren zur Berechnung von Tn kann das Sekanten-Verfahren (Regula falsi) ver-wendet werden. Vgl. BRONSTEIN, l. N./SEMENDJAJEW, K. A., 1989, S. 745.

454Zur Herleitung vgl. Abschnitt 3.2.3.

455Es gilt r Jk = T xst,so1z (1 - 0, 5raewst) + 0, 5ra,wSt• Damit gehen steuerliche Ein-flüsse bei der Berechnung der realen Nachsteuerrendite durch Einsetzen von Gleichung (125) in Gleichung (126) nicht gänzlich verloren, sondern werden über den Steuerfaktor (1 - 0, 5ra,wst) berücksichtigt.

Der effektive Grenzsteuersatz der marginalen Investition lautet schließlich:

p-rr

Tem=--.

p (128)

Aus den in Tabelle 26 dargestellten Parameterwerten resultieren die in Tabelle 27 ausgewiesenen effektiven Grenzsteuerbelastungen für die un-terschiedlich finanzierten anteiligen Investitionen des Modellunternehmens nach dem Rechtsstand 2002. Unter Berücksichtigung der Aufteilung in

'I1 a e e b 11 26 W : er e zur t B erec nung er e e 1ven h d ffi kt" G renzs euersa ze t ··t Variable /Konstante Parameter Wert

reale Vorsteuerrendite p 10,00%

Inflationsrate 11" 2,00%

Körperschaftsteuersatz TKSt 25,00%

Solidaritätszuschlag TSolZ 5,50%

Gewerbesteuersatz TGewSt 17,63%

ökonomische degr. AfA (immaterieller VG) 61 15,35%

ökonomische degressive AfA (Gebäude) 6a 3,10%

ökonomische degressive AfA (Maschine) ÖM 17,50%

steuerlich degressiver Abschreibungssatz K, 20,00%

steuerl. Nutzungsdauer (immaterieller VG) L1 5 Jahre

steuerliche Nutzungsdauer (Gebäude) La 33,3 Jahre steuerliche Nutzungsdauer (Maschine) LM 7 Jahre

Tabelle 25 beträgt der gewichtete effektive Grenzsteuersatz für die reprä-sentative Investition 25,20 %. Die Werte der Parameter in Tabelle 26 bilden zugleich die Basis für die Ermittlung der 'Irade-Offs im Hinblick auf den effektiven Grenzsteuersatz in den Abschnitten 5.2.2 bis 5.2.4.456

456Vgl. BAKER&McKENZIE(HRSG.), 2001, ChapterC, 1., TableC.1, 1999, S.143.

Dem Gewerbesteuersatz liegt ein Hebesatz von 428 % bei einer Messzahl von 5 % zugrun-de. Darüber hinaus wurde bei der Ermittlung der Grenzsteuerbelastung für das Gebäude die Grundsteuer berücksichtigt. Diese ergibt sich aus dem Produkt des Grundsteuer-hebesatzes (444%) und des Grundsteuersatzes (0,35%), welches mit dem Quotienten aus dem Einheits- und Marktwert (0,25) zu multiplizieren ist. Danach ergibt sich ein effekti-ver Grundsteuersatz von 0,39 %. Bezüglich der Berücksichtigung des Grundsteuersatzes in der Formel zur Ermittlung der nominalen Nachsteuerrendite vgl. BAKER & McKEN-ZIE (HRSG.), 1999, S.124.

Tabelle 27: Effektive Grenzsteuersätze des Modellunternehmens {2001)

Finanzierung Vermögensgegenstände

(Steuersätze in%) Immaterielle Gebäu- Bewegliche Finanz- Vor- Gew.

Wirtschafts- de Sachanlage- anlagen räte

Durch-güter güter schnitt

Neues

Eigen-kapital 28,74 41,43 36,00 39,35 39,35 38,89

Einbehaltene

Gewinne 28,74 41,43 36,00 39,35 39,35 38,89

Fremdkapital -15,93 2,97 -5,12 -0,13 -0,13 -0,82

Gewichteter

Durchschnitt 13,34 28,18 21,83 25,75 25,75 25,20

Quelle: BAKER& McKENZIE (HRSG.) (2001), Table A.C.6

5.2.2 Trade-Off zwischen Steuersatz und linearer AfA

Ausgehend von der Grenzsteuerbelastung der marginalen Investition des Modellunternehmens werden im Folgenden die Auswirkungen von Verän-derungen des Körperschaftsteuersatzes und des linearen AfA-Satzes der an-teiligen Gebäudeinvestition auf den effektiven Grenzsteuersatz der Gesamt-investition untersucht. Hierzu werden der Körperschaftsteuersatz von null bis 70 % und der steuerliche Abschreibungssatz der Gebäudeinvestition von einem Prozent bis 20 % variiert. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigt Abbildung 23.

Die Grenzsteuerbelastung der Gesamtinvestition bei dem Körperschaft-steuersatz von null ist auf die Gewerbesteuer zurückzuführen, die im Wei-teren nicht verändert wird.457 Entsprechend der Annahme des im Jahr 2002 geltenden Körperschaftsteuersatzes von 25 % und des AfA-Satzes für Gebäude von 3 % beträgt der effektive Grenzsteuersatz der Gesamtinvesti-tion 25,20 %. Die im Vergleich zum kombinierten Ertragsteuersatz von 38,65 % niedrige Steuerbelastung bedeutet, dass Vergünstigungen bei den steuerlichen Bemessungsgrundlagen bestehen.

Während die Erhöhung des AfA-Satzes für die Bruchteilinvestition des Gebäudes von derzeit 3 % auf 4 % zu einer Abnahme der effektiven Grenz-steuerbelastung der Gesamtinvestition um 0,46 Prozentpunkte führt, be-wirkt die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 24 % eine

Ver-457Das Ausmaß erforderlicher steuerlicher Entlastungen soll am Beispiel der Körper-schaftsteuer dargestellt werden, da eine Reform der Gewerbesteuer derzeit nicht aktuell ist.

l

lß!O

"

linearer AfA-Satz[%) 20 O Körpcrschaftstcucrsatz [%)

Abbildung 23: Trade-Off zwischen Steuersatz und linearer AfA minderung des effektiven Grenzsteuersatzes um 0,41 Prozentpunkte. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei einer annähernden Übereinstimmung der steuerlichen und ökonomischen Abschreibungen die Erhöhung des AfA-Satzes nur mäßig zur Verminderung der effektiven Grenzsteuerbelastung beitragen kann. Würde der steuerliche AfA-Satz für Gebäudeinvestitionen stark erhöht, dann käme es ceteris paribus zu einer deutlichen Erhöhung der nominalen N achsteuerrendite und zu einem entsprechenden Absinken der Kapitalnutzungskosten. Hierdurch würden Gebäudeinvestitionen ge-genüber anderen Anlageformen steuerlich begünstigt und es wäre mit einer erheblichen Kapitalfehlallokation zu rechnen.458 Demnach kann eine deut-liche steuerdeut-liche Entlastung nur über eine Senkung des Körperschaft- oder Gewerbesteuersatzes erreicht werden.

5.2.3 Trade-Off zwischen Steuersatz und degressiver AfA bei konstanter Nutzungsdauer

In diesem Abschnitt werden die Auswirkungen von Veränderungen des Körperschaftsteuersatzes und des degressiven AfA-Satzes der anteiligen Ausrüstungsinvestition (Maschine) auf den effektiven Grenzsteuersatz der Gesamtinvestition betrachtet. Hierzu werden der Körperschaftsteuersatz

458 Als Beispiel für die Fehlallokation von Kapital können die Auswirkungen des För-dergebietsgesetzes angeführt werden. Vgl. Fußnote 63.

degressiver AfA-Satz [%) 60 0 Körperschaftsteuersatz [%)

Abbildung 24: Trade-Off zwischen Steuersatz und degressiver AfA von null bis 70 % und der steuerliche Abschreibungssatz von 15 % bis 60 % variiert. Die steuerliche Nutzungsdauer wird mit 7 Jahren angenommen.

Abbildung 24 zeigt die Ergebnisse der Berechnungen.

Der Verlauf der Kapitalnutzungskosten entspricht qualitativ den Be-trachtungen bei der Variation der linearen AfA für Gebäudeinvestitionen in Abbildung 23. Bei dem aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25 % und dem derzeitig maximal zulässigen degressiven AfA-Satz in Höhe des Zwei-fachen der linearen AfA und der angenommenen Nutzungsdauer der Ma-schine von 7 Jahren beträgt der effektive Grenzsteuersatz der marginalen Investition des Modellunternehmens wiederum 25,20 %.

Während die Erhöhung des maximal zulässigen degressiven AfA-Satzes von 20 % auf 25 % zu einer Abnahme der effektiven Grenzsteuerbelastung um 0,38 Prozentpunkte führt, bewirkt die Senkung des Körperschaftsteuer-satzes von 25 % auf 24 % eine Verminderung des effektiven Grenzsteuer-satzes um 0,41 Prozentpunkte. Dabei ist jedoch wiederum zu beachten, dass bei einer annähernden Übereinstimmung der steuerlichen und öko-nomischen Abschreibungen die Erhöhung des AfA-Satzes nur in gerin-gem Umfang zur Verminderung der effektiven Grenzsteuerbelastung ge-eignet ist. Würde der steuerlich maximal zulässige degressive AfA-Satz übermäßig erhöht, dann käme es ceteris paribus zu einer deutlichen steuer-lichen Bevorzugung der Ausrüstungsinvestitionen. Diese würde sich in der

Nutzungsdauer [Jahre] 15 0 K!lrpenchaftsteuersatz [%]

Abbildung 25: Trade-Off zwischen Steuersatz und Nutzungsdauer Erhöhung der nominalen Nachsteuerrendite und einem Absinken der Ka-pitalnutzungskosten äußern. Hierdurch würden Ausrüstungsinvestitionen gegenüber anderen Anlageformen steuerlich begünstigt und es wäre mit einer erheblichen Kapitalfehlallokation zu rechnen.459 Demnach kann auch in dem hier betrachteten Fall eine signifikante steuerliche Entlastung nur über eine Senkung des Körperschaft- oder Gewerbesteuersatzes erreicht werden.

5.2.4 Trade-Off zwischen Steuersatz und Nutzungsdauer bei konstanter degressiver AfA

Für die Ermittlung des Trade-Offs der Grenzsteuerbelastung der Gesamt-investition zwischen dem Körperschaftsteuersatz und der Nutzungsdauer der anteiligen Ausrüstungsinvestition bei der derzeit maximal zulässigen degressiven AfA von 20 % werden der Körperschaftsteuersatz von null bis 65 % und die Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren variiert. Das Ergebnis der Berechnungen zeigt Abbildung 25.

Die marginale Investition unterliegt bei dem aktuellen Körperschaft-steuersatz von 25 % und der Nutzungsdauer von 7 Jahren dem effektiven

459 Als Beispiel für die Fehlallokation von Kapital können die Auswirkungen des För-dergebietsgesetzes angeführt werden. Vgl. Fußnote 63.

Grenzsteuersatz von 25,20 %. Die angenommene steuerliche dauer von 7 Jahren stellt eine im Vergleich zur ökonomischen Nutzungs-dauer von etwa 11,4 Jahren bereits verkürzte NutzungsNutzungs-dauer dar.460 Eine weitere Verkürzung auf 6 Jahre würde den effektiven Grenzsteuersatz der marginalen Investition zwar um 0,45 Prozentpunkte senken. Angesichts der im Vergleich zur ökonomischen Nutzungsdauer bereits recht kurzen steuer-lichen Nutzungsdauer der Maschine ist bei einer weiteren Verminderung der steuerlichen Nutzungsdauer zu erwarten, dass Investitionsentscheidun-gen zunehmend zugunsten von Ausrüstungsinvestitionen verzerrt werden.

Demgegenüber bewirkt die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 24 % eine Verminderung des effektiven Grenzsteuersatzes um 0,41 Pro-zentpunkte, ohne dass im Grundsatz mit einer Verzerrung der Investitions-entscheidungen gerechnet werden muss.

Insgesamt zeigt sich, dass der Spielraum des Gesetzgebers für Steuer-entlastungen nur in sehr begrenztem Maße bei den Abschreibungsparame-tern besteht. In Anbetracht möglicher steuerlich induzierter Verzerrun-gen der InvestitionsentscheidunVerzerrun-gen der Unternehmer und damit verbun-dener Fehlallokationen von Kapital ist der tatsächliche Handlungsspiel-raum des Gesetzgebers bei den drei dargestellten Trade-Offs in Richtung der Abschreibungsparameter stark eingeschränkt. Nimmt man beispiels-weise an, dass der lineare AfA-Satz der anteiligen Gebäudeinvestition von derzeit 3 % auf 5 % und zugleich der degressive AfA-Satz der anteiligen Ausrüstungsinvestition von derzeit maximal 20 % auf maximal 30 % erhöht würde, ergäbe sich hieraus im betrachteten Modell eine Reduktion des effektiven Grenzsteuersatzes von 25,20 % auf 23,55 %. Um die Bench-mark des effektiven Grenzsteuersatzes von 18 % zu erreichen, müsste der Körperschaftsteuersatz bei einem unveränderten Gewerbesteuersatz darü-ber hinaus von 25 % auf rund 11 % gesenkt werden. Signifikante steuerliche Entlastungen können daher im Wesentlichen nur über Senkungen der Er-tragsteuersätze erreicht werden.461

460Die lineare ökonomische Nutzungsdauer beträgt

l

Siehe Gleichung (113).

461Zum gleichen Ergebnis gelangen DUNGAN, MURPHY UND WILSON (1997). Sie unter-suchen mit einem makro-ökonometrischen Modell die Auswirkungen von Änderungen des Körperschaftsteuersatzes in Kanada. Über einen Zeithorizont von zehn Jahren simulieren sie die Senkung des föderalen Körperschaftsteuersatzes bei einer Gegenfinanzierung über die Verschärfung der Abschreibungsvorschriften. Eine aufkommensneutrale Senkung des Körperschaftsteuersatzes um einen Prozentpunkt kann demnach durch eine Verminderung der Abschreibungssätze um 20 % erreicht werden. Die vollständige Gegenfinanzierung

5.3 Das q-theoretische Modell nach Funke und