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Trade-Off für Gebäudeinvestition

5 Ermittlung des wachstumseffizienten Trade-Offs zwischen Steuersatz und

5.1 Modell der Kapitalnutzungskosten nach Jorgenson

5.1.2 Trade-Off für Gebäudeinvestition

Zur Ermittlung des Trade-Offs für die Gebäudeinvestition werden der kom-binierte Ertragsteuersatz in der Spanne von null bis 70 % und die steuer-liche AfA in der Spanne von einem Prozent bis 20 % variiert. Abbildung 11 gibt die Summe der nach der Finanzierung gewichteten Kapitalnutzungs-kosten der Gebäudeinvestition an, die eine konvexe Fläche bilden.

12 fi 10

.s -~ 0o 6

J 4

20 0

steuerliche AfA(%] Ertragsteucrsatz (%]

Abbildung 11: Kapitalnutzungskosten der Gebäudeinvestition Bei einem Steuersatz von null Prozent betragen die Kapitalnutzungs-kosten 6,32 %. Während sie bei geringen steuerlichen Abschreibungssätzen mit der Erhöhung des Steuersatzes ansteigen, nehmen die Kapitalnutzungs-kosten bei hohen AfA-Sätzen mit dem Anstieg des Steuersatzes ab. Das paradoxe Verhalten bei hohen AfA-Sätzen ist darauf zurückzuführen, dass

429Vgl. BRONSTEIN, 1. N./SEMENDJAJEW, K. A., 1989, S. 253.

die Erhöhung des Steuersatzes eine Verminderung des Diskontierungsfak-tors der Fremdfinanzierung bewirkt.430 Dieser Effekt überwiegt den An-stieg der Kapitalnutzungskosten, der durch den höheren Steuersatz im Nenner von Gleichung (107) hervorgerufen wird. Für den im Jahr 2002 geltenden kombinierten Ertragsteuersatz von 38,65 % und den AfA-Satz von 3 % betragen die Kapitalnutzungskosten 6,56 %.

Im Weiteren wird das Verhalten der Kapitalnutzungskosten für margi-nale Veränderungen des Steuersatzes und der steuerlichen Abschreibungen untersucht. Hierzu werden die partiellen Kapitalnutzungskostenelastizitä-ten ermittelt. Bei einer Funktion mit mehreren exogenen Variablen er-hält man die partielle Elastizität, in dem man die Ableitung in der her-kömmlichen Formel zur Berechnung einer Elastizität durch die partielle Ableitung ersetzt. Die Steuersatzelastizität der Kapitalnutzungskosten ergibt sich als

~ c uC7 ~

f.c;r = 8r = {)7 ~. (114)

Bei dieser Elastizität handelt es sich um eine Punktelastizität. Für die T

Berechnungen wird die Punktelastizität durch die Bogenelastizität appro-ximiert, so dass bei einer einprozentigen Änderung des Steuersatzes die folgenden Beziehungen gelten:431

Ecr = '6.c ~ = C (7o) - C (71) 7o = C (7o) - C (0, 99 * 7o) 7o ~ ßc ~- (115) ' ,0.7 C 7o - 71 Co 7o - 0, 99 * 7o CO {)7 C In Abbildung 12 ist die Steuersatzelastizität der Kapitalnutzungskosten für die repräsentative Finanzierung der marginalen Investition wiedergege-ben.432 Aus der grafischen Darstellung lässt sich die relative Änderung der Kapitalnutzungskosten (Wirkung in % ) ablesen, wenn man bei einem konstanten AfA-Satz den kombinierten Ertragsteuersatz um ein Prozent verändert. Die Steuersatzelastizität der Kapitalnutzungskosten ist für sehr kleine Steuersätze nahezu völlig unelastisch (€ -+O) und lediglich für sehr hohe Steuersätze und zugleich sehr niedrige AfA-Sätze größer als eins. Für den kombinierten Ertragsteuersatz von 38,65 % und den aktuellen AfA-Satz von 3 % beträgt die Steuersatzelastizität der Kapitalnutzungskosten 0,0773.

' 30V gl. Tabelle 23.

431Die Approximation ist für kleine Änderungen der unabhängigen und der abhängigen Variable zulässig.

432Die Steuersatzelastizität der Kapitalnutzungskosten ist für To=O nicht definiert.

J f

2

ä 1.5

l

1

~ ,8 0.5

·;:; 0 •3

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j

20 0

steuerliche AfA [%) Ertragsteuersatz [%]

Abbildung 12: Steuersatzelastizität der Kapitalnutzungskosten (Gebäude)

t i

] 0

to.1

~-0.2 ll :j 'l!

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l-o.4

9 0

!

20

Ertragsteuersatz [%) steuerliche AfA (%)

Abbildung 13: AfA-Satz-Elastizität der Kapitalnutzungskosten (Gebäude) Die Abschreibungssatzelastizität der Kapitalnutzungskosten ist in Ab-bildung 13 dargestellt. Sie gibt die relativen, d. h. prozentualen Änderun-gen der Kapitalnutzungskosten als Reaktion auf relative ÄnderunÄnderun-gen des AfA-Satzes (Ursache in %) bei einem konstanten Steuersatz wieder. Für

die Abschreibungssatzelastizität der Kapitalnutzungskosten gilt:

D.c o;in C (o;in,o) - C (0, 99 * o;in,O) o;in,0

€c,6; ... = D.01 lin -C = 01 lin,O - , 0 99 * lin,O 8' C (l16) Für den kombinierten Ertragsteuersatz von 38,65 % und den AfA-Satz von 3 % beträgt die Abschreibungssatzelastizität der Kapitalnutzungskosten -0,1421. Ausgehend von den steuerlichen Parametern des Jahres 2002 reagieren die Kapitalnutzungskosten auf eine marginale Änderung des AfA-Satzes somit elastischer als auf eine marginale Änderung des Steuersatzes.

20 0

steuerliche AfA [%) Ertragsteuersatz (%)

Abbildung 14: Steuer- und Abschreibungssatzelastizität von c (Gebäude) In Abbildung 14 wurden die Elastizitäten der Abbildungen 12 und 13 aufaddiert. Ist die Summe der Elastizitäten größer als null, dann reagieren die Kapitalnutzungskosten elastischer auf eine marginale Veränderung des Steuersatzes als auf eine marginale Veränderung des Abschreibungssatzes.

Zur Verdeutlichung ist in Abbildung 14 eine Hilfsebene eingezeichnet, in der die Kapitalnutzungskosten gleich null sind und damit die Steuer- und Abschreibungssatzelastizität betragsmäßig übereinstimmen. Es zeigt sich, dass im Bereich potenzieller zukünftiger Steuerentlastungen eine marginale Erhöhung des AfA-Satzes im Vergleich zu einer marginalen Senkung des kombinierten Ertragsteuersatzes stets zu einer größeren Reduktion der Ka-pitalnutzungskosten führt.

Geht man von einer Kapitalnutzungskostenelastizität des langfristig optimalen Kapitalstocks an Gebäuden von -0,08 aus,433 dann resultieren unter Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen Parameter aus der Multi-plikation der Elastizitäten eine Steuersatzelastizität des optimalen Kapital-stocks von -0, 08 * 0, 0773 ~ -0, 0062 und eine Abschreibungssatzelastizi-tät von -0, 08*(-0, 1421) ~ 0, 0114. Ausgehend von dem kombinierten Er-tragsteuersatz von 38,65 % und dem AfA-Satz für Gebäude von 3 % bewirkt die marginale Erhöhung des AfA-Satzes um 1 % auf 3,03 % eine Erhöhung des langfristig optimalen Kapitalstocks an Gebäuden um 0,0114 %. Die marginale Verminderung des kombinierten Ertragsteuersatzes um 1 % hat dagegen lediglich eine Erhöhung des Kapitalstocks um 0,0062 % zur Folge.

Mit Hilfe der Elastizitäten können Kosten-Nutzen-Analysen für margi-nale Veränderungen steuerlicher Parameter durchgeführt werden. Nach Angaben des statistischen Bundesamts beträgt das Nettoanlagevermögen der Nichtwohnbauten in Deutschland zu Wiederbeschaffungspreisen im Jahr 2002 2.339,6 Mrd. €.434 Approximiert man den Kapitalstock an Ge-bäuden im Betriebsvermögen durch dieses Nettoanlagevermögen,435 dann führt die marginale Erhöhung des AfA-Satzes um 1 % langfristig zu ei-ner Erhöhung des Kapitalstocks um 266, 7 Mio. €. Die Kosten für diese Maßnahme berechnen sich aus den Angaben in Tabelle 21 und betragen 9,0 Mio. €. Geht man von einer sofortigen Anpassung des Kapitalstocks aus und nimmt man weiter an, dass die zusätzlichen Gebäudeinvestitionen eine Rendite vor Steuern von 6 % pro Jahr erwirtschaften, dann resultieren hier-aus bei einem unveränderten Ertragsteuersatz von 38,65 % Steuermehrein-nahmen von etwa 6,2 Mio.€ pro Jahr. Das Ergebnis zeigt, dass die Kosten der marginalen Senkung des AfA-Satzes selbst unter der Annahme einer sofortigen Kapitalstockanpassung nicht durch zukünftige Mehreinnahmen aus dem Wachstum des Kapitalstocks getragen werden. Die steuerliche Maßnahme ist nicht geeignet, sich selbst zu finanzieren.

Die marginale Senkung des kombinierten Ertragsteuersatzes um 1 % führt zu einer Zunahme des Kapitalstocks an Gebäuden von 145,1 Mio.€.

Hierfür fallen nach Tabelle 19 Kosten von 298,9 Mio. € an. Ein direkter

433Vgl. Abschnitt 3.2.2.

434Vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT (HRSG.), 2002, Fachserie 18, Reihe 1.2. Das Net-toanlagevermögen ergibt sich als arithmetisches Mittel der Bestände zum Jahresanfang 2002 und 2003.

435§ 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG betrifft Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen.

60 0

degressiver AfA-Satz[%] Ertragsteuersatz (%]

Abbildung 15: Kapitalnutzungskosten der Maschine (L=konst.) Vergleich der Kosten der zwei alternativen Maßnahmen und deren Wirkun-gen auf den Kapitalstock ist nicht ohne weiteres möglich, da der AfA-Satz ausschließlich für die Gebäudeinvestitionen Anwendung findet, während von der Steuersatzsenkung alle Sach- und Finanzanlagen betroffen sind.