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Besteuerung von Investitionen in Finanzkapital

grenzüberschreitende Investitionen

2.5.2 Modell des internationalen Steuerwettbewerbs

2.5.2.2 Besteuerung von Investitionen in Finanzkapital

Die Folgen des Steuerwettbewerbs sind bei Finanzkapital bei weitem nicht so offensichtlich wie bei der Verlagerung von Produktionsstandorten.

So-263Es gilt ABEC - (CEHF - ABGF) = ABDC + BED + DEHG + CDGF ABDC -CDGF = BED + DEHG = BEHG.

264Sofern der Kapitaleinsatz Infrastrukturkosten verursacht, ist es optimal, den Steuer-satz bis zu den entsprechenden Grenzkosten zu senken. Vgl. SINN, H.-W., 1997, S. 681.

265Für den Ausgangsfall des Steuersatzes AF ergibt sich die Steuertraglast dieser Fak-toren aus der unmittelbaren Steuerlast ABGF und der Zusatzlast der Besteuerung (excess burden) BIG. Vgl. FELDSTEIN, M., 1994, S. 676; FELDSTEIN, M./HoRIOKA, C., 1980,

s. 315.

266Das eingesparte Subventionsvolumen ist größer als das für eine Kompensation der Einkommensverluste der immobilen Faktoren benötigte Volumen. Verminderte Subven-tionen führen damit zu einer erhöhten Wohlfahrt. Vgl. SINN, H.-W., 1997, S.682.

Ertragsrate des Kapitals

Abbildung 5: Subventionierung des mobilen Faktors Kapital; Quelle:

SINN, H.-W., 1997,

s.

683

weit inländische Ersparnisse über das Bankensystem und den internatio-nalen Kapitalmarkt in anderen Ländern Investitionen finanzieren, erfolgt auch in diesem Fall eine Standortverlagerung von Investitionskapital, das anderenfalls im Inland zur Verfügung gestanden hätte.267 Ein Vergleich der Finanz- und Direktinvestitionsströme zeigt, dass die Kapitalverlagerung über die Finanzkapitalmärkte betragsmäßig oftmals um ein Vielfaches be-deutsamer als die Verlagerung durch Direktinvestitionen ist.268

Im Gegensatz zu den Direktinvestitionen werden Erträge aus Investi-tionen in Finanzkapital nach dem Wohnsitzlandprinzip besteuert. Un-abhängig vom Ort der Entstehung der Einkünfte ist prinzipiell der Steuer-satz maßgeblich, der im Ansässigkeitsstaat des Investors gilt. 269 Für einen

267Vgl. SINN,H.-W., 1997, S.676.

268Vgl. SINN, H.-W., 1997, s. 676f.

269Vgl. JACOBS, 0. H., 1999b, S. 76. Die Anwendung des Anrechnungsverfahrens führt dazu, dass die Steuerbelastung der Einkünfte auf das inländische Steuerniveau herauf-geschleust wird. Die vollkommene Umsetzung des Prinzips ist generell nicht gewährleis-tet, da beim Anrechnungsverfahren die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern auf die inländische Steuerschuld betragsmäßig auf die (fiktive) inländische Steuerschuld begrenzt ist. Das Wohnsitzprinzip ist in der Realität damit nicht vollständig umgesetzt.

inländischen Investor gilt im Kapitalmarktgleichgewicht damit die Arbi-tragegleichung

r;(l - T;) = r0 (1 - r;). (87) Die Variablen r; und r0 bezeichnen wieder die Vorsteuerrendite im In- bzw.

Ausland. Der Steuersatz Ti findet unabhängig davon Anwendung, ob der inländische Investor im In- oder Ausland investiert.270 Dementsprechend gilt für den ausländischen Investor die Arbitragegleichung

ra(l-r0)=r;(l-r0 ) (88)

mit dem ausländischen Steuersatz r 0. Die Gleichungen (87) und (88) sind nur erfüllt, wenn die Bruttoertragsrendite

(89) ist. Unter der Annahme einer perfekten internationalen Kapitalmobilität führen Renditeunterschiede von Finanzanlagen in verschiedenen Ländern zu einer Reallokation des Kapitals und im Ergebnis zu einer einheitlichen Bruttoertragsrendite.

Eine steuerlich bedingte grenzüberschreitende Allokation des Finanz-kapitals existiert wegen der Besteuerung nach dem Wohnsitzlandprinzip grundsätzlich nicht. Bei einer beschränkten Besteuerung der Einkünfte an der Quelle führt das Anrechnungsverfahren stets zu einer Anpassung an das höhere inländische Steuerniveau. Sieht man von der Möglichkeit der Steuerhinterziehung ab, bestehen für den Investor daher keine Anreize, Finanzkapital aus steuerlichen Gründen vom Inland ins Ausland zu ver-lagern.271

Geht man von der Annahme aus, dass die steuerlich abzugsfähigen Abschreibungen auf das nichtfinanzielle Anlagevermögen exakt den ökono-mischen Abschreibungen entspechen, kommt es im Inland zu einem Kapi-taleinsatz, bis die Grenzproduktivität des Kapitals dem Bruttozinsniveau rw entspricht.272 Über Abschreibungsvergünstigungen oder sonstige In-vestitionssubventionen - wie z.B. den in den USA in der Vergangenheit

270Damit ist zugleich die Kapitalexportneutralität gewährleistet. Vgl. Abschnitt 2.5.1.2.

271 Im Hinblick auf den internationalen Kapitalverkehr ist die Besteuerung nach dem Wohnsitzlandprinzip als eine Lump-Sum-Steuer anzusehen. Vgl. SINN, H.-W., 1997, S.683.

272Vgl. SINN,H.-W., 1997, S.14.

zeitweise üblichen Investment Tax Credit - können Investitionen in Sach-kapital selektiv gefördert werden. Hierdurch steigt die Attraktivität der Sachinvestitionen im Vergleich zu den Finanzanlagen. Wie der folgende Abschnitt zu den Wohlfahrtseffekten von Abschreibungsvergünstigungen zeigt, übt die Besteuerung auf diesem Wege einen mittelbaren Einfluss auf das Finanzkapital aus.

2.5.2.3 Wohlfahrtseffekte von Abschreibungsvergünstigungen Die mittelbare Wirkung steuerlicher Einflüsse auf das Finanzkapital er-schließt sich erst, wenn man zugleich auch die Sachinvestitionen betrachtet.

Steuerliche Vergünstigungen, die ausschließlich die Nachsteuerrendite des inländischen Sachkapitals erhöhen, führen zu einer relativen Vorteilhaftig-keit der Sachanlagen im Vergleich zu den Finanzanlagen.273 Das zur Durch-führung der Investitionen in Sachanlagevermögen benötigte Kapital wird durch den internationalen Kapitalmarkt bereitgestellt. Die Abschreibungs-vergünstigungen führen ceteris paribus zu einem Zufluss von ausländischem Kapital. Die Auswirkungen von Abschreibungsvergünstigungen auf das BIP werden im Folgenden anhand der in Abschnitt 2.5.2.1 dargestellten Abbildung 5 veranschaulicht. Die Variabler bezeichnet jetzt den im Aus-land fixierten Bruttozinssatz r1,r. Die Gewährung der Abschreibungsver-günstigungen AG führt zu einer Erhöhung des Kapitaleinsatzes im Umfang von IK. Während das Inlandsprodukt um die Fläche BHKI zunimmt, verursacht der erhöhte Kapitaleinsatz Zinskosten im Umfang B D K I. Im Ergebnis führt die Abschreibungsvergünstigung zu einer Verminderung der Wohlfahrt der Volkswirtschaft um die Fläche BDH.274

Die Betrachtungen zeigen, dass zur Steigerung des Sozialprodukts ent-weder Steuersatzsenkungen oder Reduktionen von Abschreibungsvergüns-tigungen vorzunehmen sind. Im Zusammenhang mit dem Abbau von Ab-schreibungsvergünstigungen ist anzumerken, dass diese im Inland zu einem verminderten Kapitaleinsatz führen.

2.5.3 Empirische Evidenz

Die bisherigen Modellbetrachtungen sind von einer perfekten internationa-len Kapitalmobilität ausgegangen. Da eine solche in der Realität nicht

273Vgl. BACH, S./SEIDEL, B./TEICHMANN, D., 2000, [Gesamtwirtschaftliche Wirkun-gen positiv].

214BDH = BHKI - BDKI.

existiert, führen Steuerbelastungsgefälle zwischen zwei Staaten zu entspre-chend gedämpften grenzüberschreitenden Anpassungsreaktionen. Deshalb wird zunächst das Ausmaß der internationalen Kapitalmobilität auf der Grundlage von empirischen Untersuchungen bestimmt. Im Anschluss hier-an erfolgt eine Literaturhier-analyse zum Einfluss der Besteuerung auf grenz-überschreitende Direktinvestitionen.