• Keine Ergebnisse gefunden

transnationalen Ebene

Übersicht 8.2: Abstufungen der Legitimitätskategorien des Regierens jenseits des Nationalstaates

8.2 Analyse der Legitimität der internationalen Aid Effectiveness Agenda

8.2.3 Throughput-Legitimität

a) Transparenz der Strukturen, Verfahren und Entscheidungsprozesse Legitimität von Regelungen im Sinne ihrer Anerkennungswürdigkeit und Akzeptanz setzt unter anderem voraus, dass die Strukturen, Verfahren und Entscheidungsprozesse, in deren Rahmen die Regelungen zustande kommen, für die Regelungsadressaten und Regelungsbetroffenen transpa-rent sind, weil nur so die Regelungserzeugung nachvollzogen und die Rechenschaftspflicht der Regelsetzer eingefordert werden kann.

Transparenz beinhaltet den uneingeschränkten und rechtzeitigen Zugang der Stakeholder zu allen Informationen (zu angemessenen Kosten […]) und die Öffnung der Strukturen, Standardsetzungsver-fahren und Entscheidungsprozesse für eine beobachtende Teilnahme und Bewertung seitens der Mitglieder und Stakeholder. (Take, 2013, S. 42)

Dies ist ein hoher Anspruch, weil der Begriff Stakeholder wie erwähnt nicht nur die Regelungsadressaten, sondern auch die Regelungsbetroffenen einschließt. Entsprechend wird Transparenz daran gemessen, inwieweit Strukturen, Verfahren und Entscheidungsfindungsprozesse auch für externe Akteure publik gemacht werden, eine kodifizierte Informationspo-litik existiert, deren Einhaltung einklagbar ist und die Regelungsadressaten Informationspflichten unterliegen (Take, 2013, S. 43).73

Bezüglich der Aid Effectiveness Agenda ist zunächst festzustellen, dass die Erklärungen von Paris, Accra und Busan der Transparenz eine große Bedeutung beimessen mit dem Argument, dass sie wichtig ist für die ownership der Partnerländer und die gegenseitige Rechenschaftspflicht von Gebern und Partnern, die als eine wesentliche Voraussetzung für Entwicklungsfortschritte bezeichnet wird.74 Prüft man die Agenda im Einzelnen an Hand der im vorherigen Abschnitt genannten Kriterien, lässt sich insgesamt für Paris ein mittleres und ab Accra ein hohes Transpa-renzniveau feststellen. Dies gilt insbesondere für die umfangreichen Informationspflichten der Geber und Partnerländer.

73 Der Aspekt Information taucht in der Systematik der Legitimitätskategorien von Take (Übersicht 8.2) zweimal auf, einmal im Zusammenhang mit der Transparenz (mög-lichst umfassende Information über die Strukturen, Verfahren und Entscheidungs-prozesse; Kap. 8.2.3), ein zweites Mal im Zusammenhang mit der substanziellen Legi-timität (möglichst viel Information über die Inhalte und Begründungen der Regelun-gen; Kap. 8.2.4). Beide Informationsaspekte sind allerdings nicht immer klar zu tren-nen. Wenn die inhaltlichen Entscheidungsprozesse für die Stakeholder möglichst transparent sein sollen, bedeutet das auch, dass die Stakeholder ein hohes Maß an In-formation über die Inhalte und Begründung der Regelungen erhalten. Aus diesem Grund werden beide Informationsaspekte an dieser Stelle zusammen behandelt.

74 “Transparency and accountability are essential elements for development results. They lie at the heart of the Paris Declaration, in which we agreed that countries and donors would become more accountable to each other and to their citizens.” (Accra, Ziff. 24;

ähnlich Busan, Ziff. 11d)

Strukturen und Verfahren: Die Strukturen der Aid Effectiveness Agenda (Übersicht 6.1) und die Verfahren der Beratungen und Be-schlussfassung (Prinzip der Beteiligung aller relevanten Stakeholder seit Accra, Beschlussfassung im Konsens) sind bekannt. Informationen dazu sind auf den Websites früher des DAC, jetzt der GPEDC frei zu-gänglich. Die Websites erläutern die Aid Effectiveness Agenda und enthalten Links zu zahlreichen Themen, Studien, Beratungstreffen u. ä.

Entscheidungsprozesse: Die inhaltlichen Beratungen und Entschei-dungsprozesse finden in den Veranstaltungen und Gremien auf den verschiedenen Ebenen (Übersicht 6.1.) statt und sind im Prinzip nicht öffentlich. Allerdings haben sich die HLF seit Accra so stark für die Teilnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen, von Think Tanks und Pressevertretern geöffnet, dass zumindest auf dieser Ebene eine weitge-hende Öffentlichkeit festzustellen ist. Öffentlich zugänglich sind auch zahlreiche Studien, die für die Beratungen in Auftrag gegeben wurden oder in Beratungen eingeflossen sind, Positionen von Akteuren oder Ak-teursgruppen (Geber und Partnerländer, internationale Organisationen, CSOs, Think Tanks u. a.) zu bestimmten Themen sowie die Beratungser-gebnisse der HLF, der früheren WP-EFF und jetzt des Steuerungsaus-schusses der GPEDC (Sitzungsprotokolle). Der Umfang der öffentlich zugänglichen Informationen über die Beratungen und Entscheidungspro-zesse hatte im Falle von Paris ein mittleres Niveau, was vor allem auf den Beginn des Prozesses zurückzuführen ist, und ist seit Accra hoch.

b) Informationspolitik der Regelsetzer und Informationspflichten der Regelungsadressaten

Kodifizierte und einklagbare Informationspolitik (der Regelsetzer): Die Informationspolitik im Rahmen der Beratungen und Entscheidungen über die Aid Effectiveness Agenda ist nicht kodifiziert, d.h. gesetzlich oder in Statuten geregelt, weil es zur Agenda weder ein Gesetz noch ein Statut gibt. Die Informationspolitik ist daher auch nicht einklagbar.

In der Praxis gilt jedoch der Grundsatz möglichst umfassender Infor-mation, um alle Stakeholder in die Bemühungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der internationalen EZ einzubeziehen. Letztlich entschei-dend ist der Umfang der öffentlich zugänglichen Informationen über die Beratungen und Entscheidungsprozesse (vorstehender Absatz)

so-wie die vereinbarten Informationspflichten für die Regelungsadressa-ten (nächster Absatz).

Informationspflichten für die Regelungsadressaten: Die Vereinbarun-gen von Paris, Accra und Busan enthalten umfassende Informations-pflichten für die Regelungsadressaten, die sich zum einen auf die Um-setzung der Agenda insgesamt, zum anderen auf einzelne Aspekte der Agenda beziehen (Übersicht 8.3).75 Für einige Informationspflichten wurden in der Paris-Erklärung gemeinsame, d.h. für alle Partnerländer und Geber gleiche Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung bis 2010 definiert. Angesichts der beträchtlichen Unterschiede zwischen den Partnerländern wurde in Accra vereinbart und in Busan bekräftigt, dass die Partnerländer mit Unterstützung der Geber landesspezifische Aktionspläne zur Umsetzung der Agenda mit entsprechenden Informa-tionspflichten erarbeiten (Accra, Ziff. 28; Busan, Ziff. 35b). Da die Erfüllung von Informationspflichten das Vorhandensein aussagekräfti-ger Informationen voraussetzt und diese Bedingung in vielen Partner-ländern nicht erfüllt ist, haben die Geber und Partner gemeinsame An-strengungen zur Entwicklung leistungsfähiger Informations- und Statistik-systeme vereinbart.

Übersicht 8.3: Informationspflichten im Rahmen der internationalen