• Keine Ergebnisse gefunden

Definition der fünf Prinzipien der Paris-Erklärung und Zahl der Verpflichtungen

transnationalen Ebene

Übersicht 7.3: Definition der fünf Prinzipien der Paris-Erklärung und Zahl der Verpflichtungen

Prinzip Definition Zahl der Verpflichtungen*

way that focuses on the desired results and uses information to improve decision-making.

6 3 2 1

Übersicht 7.3: Definition der fünf Prinzipien der Paris-Erklärung und Zahl der Verpflichtungen

Prinzip Definition Zahl der Verpflichtungen*

Ge-samt

Geber Partner Geber + Partner Mutual

account-ability

Donors and partners are accountable for development results.

4 1 2 1

Summe der Verpflichtungen 57 26 19 12

* Die Verpflichtungen sind in der Paris-Erklärung durch Aufzählungspunkte gekennzeichnet.

Quelle: Paris Declaration on Aid Effectiveness (2005)

 Die Präzision der Prinzipien ist vor allem deshalb hoch, weil die Paris-Erklärung sie durch 57 Verpflichtungen konkretisiert hat, die jeweils nach Gebern, Partnerländern und gemeinsamen Verpflichtungen unter-schieden sind. Die Erklärungen von Accra und Busan haben weitere Verpflichtungen hinzugefügt oder die Verpflichtungen der Paris-Erklärung präzisiert.60

 Die Präzision der Verpflichtungen wurde dadurch weiter erhöht, dass die Paris-Erklärung für 12 der 57 Verpflichtungen Indikatoren, Zielwerte und das Jahr 2010 als Zeitrahmen für die Zielerreichung festlegte. Die Erklärungen von Accra und Busan haben einzelne Verpflichtungen in-haltlich und/oder durch zusätzliche Fristen weiter konkretisiert.

60 Beispiele: Stärkung weiterer Akteure wie Parlamente, Lokalregierungen, Zivilgesell-schaft, Privatsektor (Accra, Ziff. 13.), Nachfrageorientierung der Technischen Zu-sammenarbeit (Accra, Ziff. 14), vorrangige Nutzung der Partnersysteme (Accra, Ziff.

15), mehr Arbeitsteilung der Geber (Accra, Ziff. 17), Lieferaufbindung (Accra, Ziff.

19; Busan, Ziff. 18e), mehr Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen der Ge-ber auf ihre Länderbüros (Accra, Ziff. 23d), Erhöhung der Transparenz der EZ (Accra, Ziff. 24a), Konditionalität der EZ (Accra, Ziff. 25), bessere Vorhersehbarkeit der EZ (Accra, Ziff. 26; Busan, Ziff. 23c, 24), partnergeführte Koordinierung (Busan, Ziff.

25a), mehr Kohärenz der Politik multilateraler Organisationen und globaler Fonds und Programme (Busan, Ziff. 25b), Vereinbarung von Grundsätzen für die Behandlung von Ländern mit unzureichender EZ-Unterstützung (Busan, Ziff. 25c). Siehe auch Ashoff (2010a, S. 62-63).

 Schließlich hat die OECD im Zuge der drei Monitoring Surveys der Umsetzung der Paris-Erklärung bestimmte Verpflichtungen weiter operationalisiert, um die Umsetzung messen zu können. Beispiele sind die Indikatoren 1 (Qualität der Entwicklungsstrategien der Partnerlän-der) und 2 (Qualität der Finanzmanagement- und Beschaffungssysteme der Partner).

 Dieser bemerkenswerte Grad an Präzision liegt daran, dass der Re-formdruck im internationalen EZ-System als hoch wahrgenommen wird, wie die Unterzeichner der Paris-Erklärung selbst feststellten.

Laut Präambel (Paris, Ziff. 1) steht die Reform nicht nur im direkten Zusammenhang mit der Erreichung der internationalen Entwicklungs-ziele bis 2015, sondern ist auch deshalb überfällig, weil angesichts der Art und Weise, wie die internationale EZ betrieben wird, weitreichende und überprüfbare Schritte zur Steigerung ihrer Wirksamkeit erforder-lich sind. Die Überprüfbarkeit soll offensichterforder-lich die Verbinderforder-lichkeit und die Umsetzungschancen erhöhen. Diesen Ansatz formulieren Ab-bott et al. (2000, S. 414) allgemein so: „Even many nonbinding in-struments […] are remarkably precise and dense, presumably because proponents believe that these characteristics enhance their normative and political value.”

Auf der anderen Seite ist die Präzision der Erklärungen von Paris, Accra und Busan aber aus zwei Gründen auch gering.

 Die fünf Prinzipien betreffen sehr komplexe Sachverhalte, für die man sich im Interesse der Präzision sehr viel umfangreichere Definitionen und daraus abgeleitet detaillierter formulierte Verpflichtungen und um-fassendere Indikatorenkataloge vorstellen kann. Stattdessen werden ver-schiedene zentrale Begriffe nur benannt, aber nicht genauer definiert.61

 Überdies wurden nur 12 der 57 Verpflichtungen der Paris-Erklärung mit Hilfe von Indikatoren operationalisiert.

61 Drei Beispiele: Was heißt „Partner countries exercise leadership in developing and implementing their national development strategies“? (Paris, Ziff. 14). Was sind

„broad consultative processes“, durch die die Partnerländer ihre nationalen Entwick-lungsstrategien entwickeln und umsetzen sollen? (Paris, Ziff. 14). Was heißt „demo-cratic ownership of development policies and processes”? (Busan, Ziff. 12a).

 Auch die GPEDC beschränkt sich beim globalen Monitoring für alle beteiligten Länder und internationale Organisationen auf zehn Indika-toren, die teilweise noch nicht operationalisiert sind.

Die Unbekannte hinsichtlich der künftigen Präzision der Prinzipien und Verpflichtungen sind die länderspezifischen Vereinbarungen und Monito-ringindikatoren, die die zehn globalen Monitoringindikatoren ergänzen sollen. Sie eröffnen wie schon bei den Zielen die Chance für eine sehr viel präzisere Formulierung der Prinzipien und Verpflichtungen.

Sieht man von dem zuletzt genannten Übergang zu länderspezifischen Vereinbarungen ab, so besteht der Hauptgrund für die Beschränkungen der Präzision der Erklärungen von Paris, Accra und Busan darin, die Agenda einigermaßen übersichtlich und handhabbar zu halten. Überdies hätten detailliertere Definitionen sowie noch umfassendere Kataloge von Ver-pflichtungen und Indikatoren die Aushandlungsprozesse schwieriger gestaltet und möglicherweise verhindert. Insofern sind die Erklärungen, was den Grad der Präzision angeht, ein Kompromiss, aber ein beachtli-cher, weil erstmals in der Geschichte der internationalen EZ überhaupt ein gemeinsames und in Teilen präzises Regelwerk vereinbart wurde.

Dieser Kompromisscharakter der Aid Effectiveness Agenda ist nicht untypisch für internationale Regelungsversuche. Präzise Regeln werden meist ex ante formuliert. Der Anspruch größtmöglicher Präzision setzt dann voraus, dass der Regelungsinhalt auch im Voraus im Einzelnen bekannt ist und sich entsprechend das geforderte Verhalten präzise normieren lässt. Das trifft aber bei sehr komplexen Sachverhalten nicht immer zu. Deswegen besteht die Alternative häufig in der Vereinbarung von Standards, die allgemeiner sind als Regeln und deren Präzisierung im Zuge der Anwendung, also ex post, erfolgt. Diese Präzisierung kann von den Unterzeichnern der Vereinbarungen selbst vorgenommen werden, erfolgversprechender ist allerdings die Delegation der Präzisierung an dritte Instanzen. Deswegen ist eine mittlere Präzision nach Abbott und Snidal (2000) noch mit hard law vereinbar, wenn der Grad nicht nur der Verpflichtung, sondern auch der Delegation hoch ist. Dies ist jedoch bei der internationalen Aid Effectiveness Agenda nicht der Fall. Wenn man die Vereinbarungen von Paris, Accra und Busan als zu unkonkret kritisiert, sollte das Augenmerk nicht allein oder in erster Linie auf die insgesamt nur mittlere Präzision gerichtet werden. Wichtig ist auch der geringe Delegationsgrad (siehe unten).

c) Widerspruchsfreiheit des Regelsystems

Die fünf Prinzipien der Paris-Erklärung bauen aufeinander auf und ergän-zen sich. Ownership ist das Kernprinzip (so explizit Accra, Ziff. 8), aus dem das Prinzip alignment unmittelbar folgt. Harmonisation und man- aging for results dienen beide dem Ziel höherer Wirksamkeit der EZ (unter Führung der Partnerländer). Mutual accountability entspricht dem Anspruch, dass es sich bei EZ tatsächlich um partnerschaftliche Zusam-menarbeit handelt, und unterstreicht die gemeinsame Verantwortung und Rechenschaftspflicht der Beteiligten. Der Grundgedanke der Prinzipien ist nicht neu; sie drücken den alten Grundsatz ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ differen-zierter aus.

Bei der Umsetzung der Agenda hat sich jedoch gezeigt, dass die Prinzipien der Paris-Erklärung entgegen ihrer Intention nicht unbedingt wider-spruchsfrei sind, sondern in mehrfacher Hinsicht Zielkonflikte in sich bergen können, die in den Erklärungen von Accra und Busan zu Reformu-lierungen oder Präzisierungen geführt haben (Übersicht 7.4).

Übersicht 7.4: Mögliche Zielkonflikte zwischen den Prinzipien der