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I. Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

1. Statistiken zur Entwicklung der Einbürgerungen

Wie die Statistiken zur Entwicklung der Einbürgerungen zeigen, ist die Gesamtzahl der Ein-bürgerungen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an-gestiegen (vgl. Tabellen 1 und 2).

Jahr Einbürgerungen insgesamt

davon Anspruchs-einbürgerungen

davon Ermessens-einbürgerungen

Einbürgerungsquote (nur

Ermessensein-bürgerungen)

1985 34.913 21.019 13.894 0,3 %

1986 36.646 22.616 14.030 0,3 %

1987 37.810 23.781 14.029 0,3 %

1988 46.783 30.123 16.660 0,4 %

1989 68.526 50.794 17.742 0,4 %

1990 101.377 81.140 20.237 0,4 %

1991 141.630 114.335 27.295 0,5 %

1992 179.904 142.862 37.042 0,6 %

1993 199.443 154.493530 44.950531 0,6 %

Tabelle 1: Gesamtzahl der Einbürgerungen 1985-1993532

Zur Erläuterung dieser Zahlen sei darauf hingewiesen, daß Anspruchseinbürgerungen zu-nächst vor allem Einbürgerungen von Aussiedlern waren, wohingegen Ausländer aufgrund einer Ermessensentscheidung nach den Vorgaben des RuStAG eingebürgert wurden533. Mit Inkrafttreten des neuen Ausländerrechts zum 1.1.1991 hat der Gesetzgeber ergänzend die Vorschriften über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer und von Ausländern mit langem Aufenthalt in §§ 85 ff AuslG aufgenommen, die zunächst als Regelanspruch ausge-staltet waren und zum 1.7.1993 in Anspruchseinbürgerungen umgewandelt wurden. Infolge der neuen Einbürgerungsvorschriften des AuslG war im Laufe der neunziger Jahre eine deut-liche Zunahme der Einbürgerungen von Ausländern zu verzeichnen534.

530 Ohne die Anspruchseinbürgerungen (erst seit 1.7.1993) nach den §§ 85, 86 Abs. 1 AuslG a.F.

531 Einschließlich der Anspruchseinbürgerungen (erst seit 1.7.1993) nach den §§ 85, 86 Abs. 1 AuslG a.F.

532 3. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland, Dezember 1997, S. 186.

533 Vgl. zu dieser Unterscheidung die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen (Hrsg.), Daten und Fakten zur Ausländersituation, 14. Auflage, Oktober 1994, S. 16.

534 Vgl. hierzu den 2. Bericht der Bundesausländerbeauftragten a.a.O., Dezember 1995, S. 19 ff.

Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Gesamtzahl aller Einbürgerungen seit 1994 bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform am 1.1.2000.

Jahr Einbürgerungen

Tabelle 2: Gesamtzahl der Einbürgerungen 1994-1999535

Auffallend ist hier der hohe Anteil sonstiger Einbürgerungen bis 1999. Dabei handelt es sich überwiegend536 um die Einbürgerung von Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Abs. 1 GG i.V.m. § 6 StAngRegG), die nach dem Zusammenbruch des Ostblocks Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland gefunden haben. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Einbürgerungen ist seit Beginn der neunziger Jahre deutlich gestiegen537. Seit 1.8.1999 erwerben Statusdeutsche und Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, weshalb sie seither nicht mehr in den Einbürgerungsstatistiken vertreten sind. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher ausschließlich auf die Einbürgerung von Ausländern.

Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen für die Einbürgerungen von Ausländern ist festzustellen, daß diese Einbürgerungen überwiegend aufgrund von §§ 85 ff AuslG bzw. - seit 1.1.2005 -

§§ 10 ff StAG vorgenommen werden, welche die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer und von Ausländern mit langem Aufenthalt einschließlich ihrer Familienangehörigen regeln (vgl. Tabellen 3 und 4).

Tabelle 3: Einbürgerungen nach Rechtsgrundlagen 1994-1999538

535 Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen (Hrsg.), Daten und Fakten zur Ausländersituation, 20. Auflage, Februar 2002, S. 33; Prozentangaben: eigene Berechnungen.

536 Die Rechtsgrundlagen außerhalb des AuslG wurden in den Statistiken nicht separat ausgewiesen.

537 Ausführlich zu den Entwicklungen bei Statusdeutschen und Spätaussiedlern unten C.IV.

538 Im Blickpunkt: Ausländische Bevölkerung in Deutschland, Statistisches Bundesamt, Dezember 2001, S. 109.

Auch nach der Staatsangehörigkeitsreform beruht der überwiegende Anteil aller gen auf §§ 10 ff StAG bzw. §§ 85 ff AuslG n.F. Allerdings muß zwischen den Einbürgerun-gen nach §§ 10 ff StAG bzw. §§ 85 ff AuslG n.F. und nach den bis Ende 1999 geltenden Ein-bürgerungsregeln, die teilweise aufgrund der Übergangsvorschrift des § 40 c StAG (zuvor

§ 102 a AuslG) noch Anwendung finden, differenziert werden (vgl. Tabelle 4). Beide Fassun-gen verlanFassun-gen abweichende Mindestaufenthaltszeiten (nach a.F.: 15 Jahre, nach n.F.: acht Jahre), unterscheiden sich aber auch in den übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wie etwa bei der Überprüfung der Verfassungstreue und dem Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse.

Jahr Tabelle 4: Einbürgerungen nach Rechtsgrundlagen 2000-2003539

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Einbürgerungen von Ausländern (ohne Sta-tusdeutsche und Spätaussiedler) zusammengefaßt, einschließlich der Einbürgerungsquoten, bei denen die Zahl der eingebürgerten Personen auf die Zahl aller Ausländer bezogen wird540.

Jahr Einbürgerungen von

Tabelle 5: Einbürgerungen und Einbürgerungsquoten 1991-2003541

539 Zahlen entnommen aus den Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes vom 24.5.2004 („Einbürgerun-gen 2003 rückläufig“), vom 13.6.2003 („Einbürgerun(„Einbürgerun-gen im Jahr 2002 weiterhin auf hohem Niveau“), vom 20.6.2002 („178.100 Einbürgerungen von Ausländern im Jahr 2001“) und vom 5.7.2001 („186.700 Einbürgerun-gen von Ausländern im Jahr 2000“); für 2003 auch Auskunft des Statistischen Bundesamtes vom 20.9.2004.

Aus Tabelle 5 ist ersichtlich, daß die Zahl der Einbürgerungen von Ausländern - mit Aus-nahme des Jahres 1997542 - bis zum Jahr 2000 ständig gestiegen ist. Dabei ist auffallend, daß bereits in den beiden Jahren vor Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform zum 1.1.2000 die Zahl der Einbürgerungen um etwa ein Drittel zugenommen hat. Dieser Trend setzte sich im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Reform fort, wohingegen in den Folgejahren (2001 bis 2003) ein leichter Rückgang zu beobachten war.

Die Zunahme der Einbürgerungen von Ausländern im Jahre 1999 läßt sich vor allem auf die gestiegene Einbürgerung türkischer Staatsangehöriger zurückführen, die 1999 gegenüber 1998 um 44.200 auf 103.900 Personen zugenommen hat. Damit stellten im Jahre 1999 ehe-mals türkische Staatsangehörige über zwei Drittel (72,5 %) aller Einbürgerungen von Auslän-dern543. Auch im Jahre 1998 hat sich die Einbürgerung türkischer Staatsangehöriger im Ver-gleich zu 1997 um 17.424 auf 59.664 Personen erhöht, so daß im Jahr 1998 mehr als die Hälf-te (55,9 %) aller Einbürgerungen von Ausländern solche ehemals türkischer Staatsangehöriger waren544. Diese Entwicklung beruhte im wesentlichen auf dem Abbau eines „Ausbürgerungs-staus“ bei den türkischen Behörden, die die vormals langwierigen Bearbeitungszeiten durch eine Änderung der Entlassungspraxis beschleunigt haben545.

Auch im Jahr 2000 war ein Anstieg der Einbürgerungszahlen um ca. 30 % zu verzeichnen.

Allerdings haben sich hier einige kurzfristige Effekte niedergeschlagen, die in den folgenden Jahren nicht bzw. nicht in diesem Umfang aufgetreten sind. Hierzu zählt zum einen der bis zum 31.12.2000 befristete Einbürgerungsanspruch nach § 40 b StAG für Kinder unter zehn Jahren, die bei ihrer Geburt die Voraussetzungen des ius-soli-Erwerbstatbestandes erfüllt hät-ten. Der Hauptgrund für die Steigerung der Einbürgerungszahlen liegt jedoch - abgesehen von

540 Statistische Erhebungen zu den Einbürgerungsanträgen finden nicht statt, vgl. die Antwort der Bundesregie-rung vom 26.3.2001 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS, BT-Drs. 14/5650. Auch die Gründe für die Rücknahme oder Ablehnung eines Einbürgerungsantrages werden statistisch nicht erfaßt.

541 Einbürgerungszahlen ab 2000: Statistisches Bundesamt a.a.O.; Einbürgerungszahlen bis 1999: Im Blick-punkt: Ausländische Bevölkerung in Deutschland, Hrsg.: Statistisches Bundesamt, Dezember 2001, S. 108; für die Einbürgerungsquoten: 5. Bericht der Bundesausländerbeauftragten über die Lage der Ausländer in der Bun-desrepublik Deutschland, August 2002, S. 413, und 3. Bericht a.a.O., S. 186; für 2002: errechnet aus den Anga-ben des Statistischen Bundesamtes zur ausländischen Bevölkerung (7.347.951 Personen am 31.12.2002); eAnga-benso für 2003 (7.334.765 Personen am 31.12.2003).

542 Der Rückgang im Jahre 1997 ist vor allem - aber nicht nur - mit der im Vergleich zu früheren Jahren geringeren Zahl von zugewanderten Aussiedlern zu erklären, vgl. den 4. Bericht der Bundesausländerbeauftrag-ten über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland, Februar 2000, S. 21. Das Statistische Bun-desamt macht demgegenüber die verringerte Einbürgerung türkischer Staatsangehöriger für den Rückgang ver-antwortlich, vgl. die Pressemitteilung vom 15.10.1998 („82.913 Einbürgerungen von Ausländern 1997“).

543 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 28.12.2000 („Einbürgerungen von Ausländern 1999 gegenüber 1998 um ein Drittel gestiegen“).

544 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 23.11.1999 („106.790 Einbürgerungen von Ausländern im Jahr 1998“).

545 So die Einschätzung der Bundesausländerbeauftragten in ihrem 5. Bericht über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland, August 2002, S. 51.

der Vielzahl zusätzlicher Einbürgerungsanträge - im schnellen „Abarbeiten“ problematischer Altfälle, das durch die Reform der Einbürgerungsvorschriften zum 1.1.2000 ermöglicht wur-de546. So konnten etwa zahlreiche Anträge iranischer Einbürgerungsbewerber positiv entschie-den werentschie-den, nachdem die erforderliche Voraufenthaltszeit bei der Anspruchseinbürgerung auf acht Jahre reduziert worden war und die meisten Bundesländer dazu übergegangen sind, Mehrstaatigkeit nach § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AuslG n.F. hinzunehmen, wenn ein Entlassungs-antrag zur Weiterleitung an die iranischen Stellen übergeben wurde547. Darüber hinaus war auf einige noch nicht entschiedene alte Einbürgerungsanträge die erweiterte Hinnahme von Mehr-staatigkeit bei politischen Flüchtlingen gemäß § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 AuslG n.F. anwend-bar548. Beides wird auch als eine wichtige Ursache für die relativ hohe Quote von 44,9 % bei der Hinnahme von Mehrstaatigkeit im Jahr 2000 gewertet549. Hierbei ist allerdings zu berück-sichtigen, daß es sich in zahlreichen Fällen lediglich um eine verfahrensbedingte vorüber-gehende Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeit handelt, da einige Herkunftsländer ihre Angehörigen nur ausbürgern, wenn diese bereits in Deutschland eingebürgert worden sind;

dadurch soll eine zwischenzeitliche Staatenlosigkeit der Betroffenen vermieden werden550. Im Vergleich zum Jahr 2000 sind die Einbürgerungszahlen in den Folgejahren leicht gesun-ken (2001: - 4,6 %; 2002: - 13,2 %; 2003: - 8,9 %551). Dies ist im wesentlichen auf die ge-nannten kurzfristigen Auswirkungen der Staatsangehörigkeitsreform zurückzuführen, insbe-sondere auf die abschließende Bearbeitung zahlreicher Altfälle im Jahr 2000552. Für die Jahre 2002 und 2003 kommt das Auslaufen der Übergangsregelung des § 40 b StAG hinzu, nach-dem viele fristgerecht gestellte Anträge erst im Jahr 2001 entschieden wurden553.

Bezüglich der überdurchschnittlich vertretenen Herkunftsländer der Einbürgerungsbewerber ist festzuhalten, daß im Jahr 2003 56.244 Personen mit ehemaliger türkischer Staatsange-hörigkeit eingebürgert wurden. Damit stellten die Türken mit 40 % den größten Anteil aller Einbürgerungen von Ausländern, wohingegen der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländern im Jahr 2003 rund 26 % betrug554. Die nächst-größere Gruppe der im Jahr 2003 Eingebürgerten waren 9.440 Personen mit ehemals irani-scher und 5.104 Personen mit ehemals jugoslawiirani-scher Staatsangehörigkeit (vgl. Tabelle 6).

546 Bundesausländerbeauftragte a.a.O., S. 52.

547 Ebenda; vgl. auch Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65, 66. Einbürgerungszahlen Iran: 1.448 (1999); 14.410 (2000); 12.020 (2001); 13.026 (2002); 9.440 (2003); vgl. für 1999-2001 Renner, ZAR 2002, 339, 342; für 2002 und 2003 die Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamtes vom 13.6.2003 und vom 24.5.2004 a.a.O.

548 Bundesausländerbeauftragte a.a.O.

549 Ebenda. - Ausführlich zur Entwicklung der Mehrstaatigkeit unten C.V.1.

550 Vgl. Göbel-Zimmermann a.a.O.

551 Siehe oben Tabelle 5.

552 So die Einschätzung der Bundesausländerbeauftragten in ihrem 5. Bericht über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland, August 2002, S. 52 f.

553 Hierzu auch die Bundesausländerbeauftragte a.a.O.; ebenso Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65.

554 Vgl. die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 13.6.2003 a.a.O.

Land der bisherigen

Staatsangehörigkeit Anzahl Anteil an allen Einbürgerungen

Veränderung gegenüber Vorjahr

Türkei 56.244 40,0 % - 13,0 %

Iran, Islamische Republik 9.440 6,7 % - 27,5 %

Serbien/Montenegro 5.104 3,6 % - 39,1 %

Afghanistan 4.948 3,5 % + 4,2 %

Marokko 4.118 2,9 % + 8,4 %

Ukraine 3.889 2,8 % + 6,4 %

Kasachstan 3.010 2,1 % + 48,5 %

Irak 2.999 2,1 % + 74,3 %

Polen 2.990 2,1 % + 13,0 %

Israel 2.844 2,0 % + 63,5 %

Tabelle 6: Einbürgerungen im Jahr 2003 nach Herkunftsländern555

Wie Tabelle 7 zeigt, sind die Einbürgerungszahlen im Jahr 2000 in allen Bundesländern ge-stiegen, mit Ausnahme Berlins, wo die Einbürgerungen im Jahr 2000 um 29,2 % und im Jahr 2001 um 6,8 % gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. Presseberichten zufolge wurde nun-mehr eine Umorientierung der Berliner Einbürgerungspraxis eingeleitet (2002: + 6,9 %)556.

Bundesland 1999 2000 2001 2002 2003

Baden-Württemberg 25.670 29.057 28.112 22.868 19.454

Bayern 15.201 20.610 19.922 17.090 14.641

Berlin 9.508 6.730 6.270 6.700 6.626

Brandenburg 221 424 434 411 314

Bremen 1.817 2.083 1.857 1.936 1.656

Hamburg 5.586 8.640 9.832 7.731 6.732

Hessen 16.827 20.444 18.924 17.421 17.246

Meckl.-Vorpommern 116 295 287 301 289

Niedersachsen 10.409 15.427 14.693 12.838 11.655

Nordrhein-Westfalen 47.472 65.744 60.566 49.837 44.318 Rheinland-Pfalz 5.015 7.338 7.714 7.445 6.898

Saarland 998 1.833 1.235 1.287 1.473

Sachsen 283 455 547 498 492 Sachsen-Anhalt 197 461 447 482 447 Schleswig-Holstein 3.734 5.639 5.123 5.128 4.310 Thüringen 213 312 357 354 300 Einbürg. vom Ausland --- 1.199 1.778 2.220 3.880 insgesamt 143.267 186.691 178.098 154.547 140.731

Tabelle 7: Einbürgerungen 1999-2003 nach Bundesländern557

555 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 24.5.2004 („Einbürgerungen 2003 rückläufig“).

556 Vgl. den 5. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen über die Lage der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland, August 2002, S. 53.

557 Bundesausländerbeauftragte a.a.O., S. 415 (1999-2001); für 2002: Angaben des Statistischen Bundesamtes, Genesis Online, Stand: 1.9.2004; für 2003 Auskunft des Statistischen Bundesamtes vom 20.9.2004.

Studien zufolge besteht auch weiterhin ein nachhaltiges Interesse in Deutschland lebender Ausländer am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. So gaben im Jahr 2000 57 % der be-fragten Erwachsenen an, Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu haben, wobei 19 % von ihnen sehr interessiert waren558. Hinsichtlich der Motive, die hinter dem Ein-bürgerungswillen stehen, nennen die meisten Befragten Aufenthaltssicherung, rechtliche Vor-teile und Gewinn politischer Rechte, wohingegen Personen, die einen dauerhaften Aufent-haltstitel besitzen, ein geringes Interesse an der deutschen Staatsangehörigkeit haben oder eine Einbürgerung nur anstreben, wenn sie zusätzlich ihre bisherige Staatsangehörigkeit be-halten können559.