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Der Grund für die Unterstützung der Pferdezucht durch die öffentliche Hand liegt vor allem im Bestreben, die Biodiversität und die Diversifizierung der Landwirtschaft zu unterstützen. Die

37 www.avic.ch/journal_no20.pdf

38 http://www.sia.ch/f/actuel/news/20050817_dir.cfm

39 Botschaft vom 2. Dezember 2005 betr. Teilrevision das Raumplanungsgesetzes (BBI 2005 7097)

40 Nationalrat, Frühjahrssession 2006, siebte Sitzung, 14.03.06, 05.084, Raumplanungsgesetz, Teilrevision.

41 NORDMANN Roger, Nationalrat, Frühjahrssession 2006, erste Sitzung, 06.03.06, 05.084, Raumplanungsgesetz, Teilrevision.

Beiträge des Bundes, der Kantone und der Gemeinden erreichen 32.7 Millionen Franken, von denen 20 Millionen - also der grösste Teil - Direktzahlungen sind. Der Bund und die Kantone tragen gemeinsam mit 3.5 Millionen Franken zur Pferdezucht bei, während einige Kantone, insbesondere Jura und Bern, ein zusätzliches Budget von ungefähr 0.5 Millionen Franken bereit stellen. Der Bund unterhält ein Nationalgestüt, dessen Finanzbedarf bei 5.7 Millionen Franken liegt und überträgt dem Nationalen Pferdezentrum Bern (NPZ) ein mit 2.5 Millionen Franken dotiertes Leistungsmandat. Weiter unterhält der Bund das Kompetenz-zentrum Veterinärdienste und Armeetiere und subventioniert im Rahmen von Jugend und Sport den Pferdesport.

9.3.1 Direktzahlungen

Wir haben weiter oben ausgeführt, dass 85 % der Pferde in Landwirtschaftsbetrieben gehalten werden, aber nicht für alle Direktzahlungen gewährt werden. Das Anrecht auf Direktzahlungen beschränkt sich auf Betriebsinhaber, die jünger als 65 Jahre sind, einen Betrieb auf eigene Rechnung und eigenes Risiko führen und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz ha-ben. Juristische Personen, der Bund, die Kantone, die Gemeinden sowie Betriebe, die nicht mindestens 0.25 Standardarbeitskräfte (SAK) benötigen, haben kein Anrecht auf Direktzah-lungen. Weiter werden die Direktzahlungen entsprechend der bewirtschafteten Fläche und der Anzahl gehaltener Grossvieheinheiten (GVE) gestaffelt. Betriebe mit einer Grösse von mehr als 90 ha und mehr als 135 GVE werden nicht berücksichtigt. Der gewährte Beitrag ist auf 65’000 Franken pro Standardarbeitskraft limitiert. Der Gesamtbetrag wird ebenfalls reduziert, wenn das massgebende Einkommen des Betriebsinhabers 80'000 Franken übersteigt oder er über ein Vermögen von mehr als 800'000 Franken verfügt.

Der genaue Betrag der Direktzahlungen an Pferdehalter ist nicht bekannt, da die Bestimmun-gen des Datenschutzes keinen Zugriff auf detaillierte Informationen über die Betriebe zulas-sen. Die Gründe für die Gewährung oder die Reduzierung der Beiträge sind je nach Betrieb unterschiedlich. Die Direktzahlungen richten sich nach der geographischen Lage (Hügel- und Bergzone), dem Schwierigkeitsgrad bei der Bewirtschaftung (Haltung unter erschwerten Be-dingungen und steiles Gelände) sowie nach ökologischen und ethologischen Gesichtspunkten.

Die Direktzahlung für Equiden beträgt 900 Franken/GVE, vorausgesetzt dass der Tierbesatz pro Hektare Grünfläche nicht höher liegt als 2.0 GVE im Flachland und 0.8 GVE in der Berg-zone IV. Der Etho-Beitrag für die Förderung einer artgerechten Haltung mit regelmässigem Auslauf (RAUS) beträgt 180 Franken/GVE.

Laut den Daten des BLW erhalten 57.2 % der Pferde haltenden Landwirtschaftsbetriebe und 62.6 % der gehaltenen Pferde volle oder teilweise Direktzahlungen. Unter Berücksichtigung möglicher Reduktionen ist anzunehmen, dass 50 % der in Landwirtschaftsbetrieben gehalte-nen Pferde Direktzahlungen erhalten. Im Jahr 2003 hielten die Landwirtschaftsbetriebe 33'287 GVE, somit liegt die Gesamtsumme der für Equiden aufgewendeten Zahlungen bei ungefähr 20 Millionen Franken pro Jahr.

9.3.2 Unterstützung der Zuchtverbände

Bis zum Jahr 1998 unterstützte der Bund die Aufzucht und die Haltung von Pferden mit jährlich rund 10 Millionen Franken, davon 3.5 Millionen Franken für Aufzuchtprämien (Freiberger-, Warmblut- und Haflingerrasse), 6.0 Millionen Franken Jahresprämien für die Haltung von militärdiensttauglichen Pferden und 1 Million Franken für die Unterstützung von Verkaufsver-anstaltungen. Die Kantone beteiligten sich mit Beiträgen in der Höhe von 0.5 Millionen Franken.

Dieses Prämiensystem wurde 1998 aufgehoben. Seit 1999 beträgt der jährliche Beitrag des Bundes an die Pferdezucht ungefähr 1 Million Franken, derjenige der Kantone – mit jährlichen Unterschieden – zwischen 1.0 und 1.7 Millionen Franken. Eine neue Verordnung42 bildet die Grundlage für die Auszahlung von Zuchtbeiträgen durch den Bund. In Artikel 1 wird

42 Verordnung über die Tierzucht vom 7. Dezember 1998, AS 1999 95

Bericht der Arbeitsgruppe Pferdebranche 73 führt, dass vom Bund anerkannten Zuchtorganisationen (s. Kapitel 3 und 7.3) im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge gewährt werden für die Führung der Zuchtbücher, die Durchfüh-rung von Leistungsprüfungen, für Zuchtwertschätzungen und die Auswertung der züchteri-schen Daten, die Durchführung von Programmen zur Erhaltung der Schweizer Rassen und zur Verbesserung der Qualität viehwirtschaftlicher Produkte.

Gegenwärtig belaufen sich die Bundesbeiträge an die Pferdezucht auf maximal 1.1 Millionen Franken pro Jahr. Artikel 12 bewilligt einen zusätzlichen Betrag von höchstens 580'000 Franken zur Erhaltung der Freibergerrasse (s. Kapitel 12.4 über die Biodiversität). Die Bundesbeiträge werden nur dann gewährt, wenn sich die Kantone in gleichem Masse daran beteiligen. So ist die Summe der an die Pferdezucht ausbezahlten Beiträge im Jahr 2005 auf fast 3.5 Millionen Franken gestiegen, von denen 3.0 Millionen gemeinsam von Bund und Kantonen und 0.5 Millionen von den Kantonen direkt ausbezahlt wurden.

9.3.3 Schweizer Nationalgestüt in Avenches

Das Schweizer Nationalgestüt ist eine Institution des Bundes und ist dem Bundesamt für Landwirtschaft unterstellt. Seit dem 12. November 1996 wird ein grosser Teil des Gestüts von Avenches privatwirtschaftlich geführt. Die seinerzeit erzielten Einsparungen machen – ohne die Unterhaltskosten für den Immobilienbesitz – 2.5 Millionen Franken aus und sind in erster Linie die Folge der Aufhebung von 25 Arbeitsstellen und der Senkung der Verwaltungskosten.

Das Gut von Peu-Claude wurde verpachtet. Der Bund und die Association de développement de l’élevage et des courses (ADEC) unterzeichneten einen Baurechtsvertrag mit einer Dauer von 99 Jahren für die Übernahme von 142 Hektar Gelände in Avenches, auf denen das Institut équestre national d’Avenches (IENA) Trainingswege und eine Pferderennbahn angelegt hat.

Das IENA ist eine private Institution und betreibt diese Infrastrukturen unabhängig vom Bund.

Das Nationalgestüt, das eine Fläche von 6.9 ha einnimmt, ist weiterhin eine Verwaltungsein-heit des Bundes. Seit 2000 hat das Nationalgestüt mit einem Leistungsauftrag und einem Globalbudget von Seiten des Bundesrats die Prinzipien des New Public Managements über-nommen. Der Finanzbedarf des Nationalgestüts beträgt 5.6 Millionen Franken für das Jahr 2006.

Im Zuge dieser Reform hat das Nationalgestüt neuen Handlungsspielraum gewonnen, konnte sein Image als reines Hengstdepot ablegen und sich als national und international anerkann-tes Kompetenzzentrum positionieren. Als enger Ansprechpartner der Züchter und ihrer Partner bietet das Nationalgestüt hochwertige Dienstleistungen in verschiedenen, von privaten Organi-sationen kaum oder überhaupt nicht abgedeckten Bereichen. In Zusammenarbeit mit zahlrei-chen schweizeriszahlrei-chen und ausländiszahlrei-chen Institutionen widmet sich das Schweizer Nationalge-stüt wesentlichen Aufgaben wie

• Unterstützung der Biodiversität, namentlich der Freibergerrasse als einziger Pferderasse einheimischen Ursprungs,

• Förderung einer wettbewerbsfähigen ländlichen Pferdezucht, unter dem Gesichtspunkt nachhaltiger und artgerechter Tierhaltung,

• Ausbildung, Beratung und Weiterbildung,

• Sammeln von Informationen über die Pferdebranche,

• Angewandte Forschung und

• Haltung erstklassiger Hengste.

9.3.4 Nationales Pferdezentrum Bern (NPZ), ehemals EMPFA

Die Bewirtschaftung der EMPFA wurde 1997 einer Genossenschaft übertragen, wobei die Gebäude immer noch dem Bund gehören und von ihm unterhalten werden. Das Eidgenössi-sche Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat dieser privaten

Institution, die neu den Namen Nationales Pferdezentrum Bern (NPZ)43 trägt, ein Leistungs-mandat übergeben, das ein Budget von 2.5 Millionen Franken mit folgenden Aufgaben bein-haltet

• Unterhalt und Ausbildung der Pferde im Besitz des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport,

• Anreiten und Ausbilden der jungen Freibergerpferde für die Traintruppen,

• Veterinärmedizinische Behandlung erkrankter Armeepferde,

• Bereitstellen von Pferden, Infrastruktur, Material und Spezialpersonal für Schulungen und Kurse des Militärs, paramilitärische Aktivitäten und die Kavallerie Bereitermusik Bern44. Dieser Leistungsauftrag läuft bis zum 31. Dezember 2008. Es ist vorgesehen, ihn bis zum Jahr 2013 zu erneuern45. Die Gebäude bleiben weiterhin Eigentum des Bundes. Ein grosser Teil des Übungsgeländes gehört der Burgergemeinde Bern und untersteht einem separaten Ver-trag.

Das NPZ erteilt Reit- und Fahrkurse für Sportler, organisiert sportliche Wettkämpfe, bildet für Drittpersonen junge Pferde aus und verfügt über einen Veterinärdienst.

Im Jahr 2005 betrug das Budget des NPZ rund 5.0 Millionen Franken, von denen 2.5 Millionen durch den Leistungsauftrag des VPS gedeckt waren. Dazu kommen Kosten für die Armee-pferde in Höhe von 1 Million für das Komp Zent Vet und A Tiere in Schönbühl.

9.3.5 Jugend und Sport

Jugend und Sport (J+S) ist dem Bundesamt für Sport in Magglingen46 (Departement für Ver-teidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) unterstellt. J+S gestaltet und fördert jugendgerech-ten Sport, ermöglicht Jugendlichen, Sport ganzheitlich zu erleben und mitzugestaljugendgerech-ten und unterstützt unter pädagogischen, sozialen und gesundheitlichen Gesichtspunkten die Entwick-lung und Entfaltung junger Menschen.

Der Bund und die Kantone führen – in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Verbän-den – die Institution J+S. Die Hauptleistungen des Bundes sind Aus- und Weiterbildungsange-bote, Lehrmaterial- und Unterlagen sowie die direkte finanzielle Unterstützung der Organisati-onen. Insgesamt zahlt der Bund jährlich 60 Millionen Franken an Klubs, Verbände und die Kantone zwecks Unterstützung des Jugendsports und Ausbildung der Kader. Zurzeit werden 78 sportliche Disziplinen gefördert, darunter Reiten und Voltigieren. 2005 betrugen die Sub-ventionen für das Reiten 102'027 Franken - von einer Gesamtsumme von 47.6 Millionen.

Damit steht der Reitsport an 37. Stelle der geförderten Sportarten.