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Der Schweizerische Verband für Berufsreiter und Reitschulbesitzer (SVBR)55 betreut die Lehrlingsausbildung in den drei spezifischen Pferdesportberufen Pferdepfleger, Bereiter und Rennreiter. Der Auszubildende, der das Schlussexamen besteht, erhält ein entsprechendes Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Tabelle 13 zeigt die Gebiete, die für die Teilnahme am Examen beherrscht werden müssen. Die meisten gelten für alle drei Berufe.

Diese Lehren gelten als Grundausbildungen in der Landwirtschaftsbranche. Im Jahr 2005 wurden 146 Bereiterlehrlinge (130 Frauen und 16 Männer), 83 Pferdepflegerlehrlinge (79 Frauen und 4 Männer) und 7 Rennreiterlehrlinge (6 Frauen und 1 Mann) gezählt. Jedes Jahr werden rund 50 Lehrverträge unterzeichnet.

55 http://www.aspm-svbr.ch

Tabelle 13: Ausbildung von Bereitern, Pferdepflegern und Rennreitern (Quelle: SVBR, Reglement über die Ausbil-dung von Lernenden)

Pferdepfleger Bereiter Rennreiter

Teil a: schriftlich/theoretisch Fütterung

Pferdepflege Ursprung, Zucht, Fahren Anatomie, Gesundheitslehre, Schmiede

Longieren Verkehrsregeln Kenntnisse Lehrbetrieb

Muttersprache Geschäftskunde Staats- und Wirtschaftkunde

Bewegen der Pferde Springen

Reiten Voltigieren

Arbeiten der Pferde Rennreglemente Teil b: mündlich/praktisch

Pferdepflege Pferdekenntnisse

Longieren Konditionstest

Springen Junge Pferde Abteilungsreiten

Bewegen der Pferde

Reiten Dressurreiten

Voltigieren Arbeiten der Pferde Rennreiten

Pferdepfleger/in

Die Ausbildung zum Pferdepfleger dauert drei Jahre. Die praktische Ausbildung wird dem Auszubildenden in einem Reitzentrum oder einem anerkannten Rennstall vermittelt. Die Reit-praxis ist für angehende Pferdepfleger obligatorisch und kann nicht durch das Fahren ersetzt w erden. In Ergänzung zur praktischen Arbeit besucht der Auszubildende an einem Tag pro Woche Kurse in der Berufsschule sowie Spezialkurse des Berufsverbands, die mehrere Tage dauern. Der Auszubildende muss Kenntnisse in Gebieten wie Gangarten, Fortbewegung, Anatomie, Pflege kranker Pferde und Hufschmiedearbeit erwerben. Nach zwei Jahren Lehrzeit haben Auszubildende mit guter Qualifikation die Möglichkeit, als Bereiter- oder Rennreiter-Lehrlinge weiterzufahren und das entsprechende Examen abzulegen. Der SVBR bietet keine Weiterbildungskurse für Pferdepfleger.

Bereiter/in

Die Lehre als Bereiter dauert ebenfalls drei Jahre und ist mit höheren Anforderungen verbun-den als diejenige des Pferdepflegers, insbesondere hinsichtlich des Reitens. Die Ausbildung beinhaltet Übungen in Reiten, Dressur, Springen und Voltigieren. Im Jahr 2004 erhielten zwei Bereiterinnen gleichzeitig die Berufsmatur56.

Rennreiter/in

Die Lehrausbildung als Rennreiter unterscheidet sich von derjenigen des Bereiters bezüglich der hohen Anforderungen in Galopprennen. Der Auszubildende lernt reiten, junge Pferde einzuarbeiten und sie in Dressur, Springen und Rennen zu trainieren. Die praktische Ausbil-dung erwirbt der Lernende in einem anerkannten Rennstall.

56 Bundesamt für Statistik, Sektion Schul- und Berufsbildung.

Bericht der Arbeitsgruppe Pferdebranche 93 Berufliche Fortbildung der Bereiter

Frühestens zwei Jahre nach Erhalt des Fähigkeitsausweises und einer ebenso langen Vollzeit-tätigkeit in einem Betrieb der Pferdebranche (Manege, Handel oder Ausbildung von Pferden), kann der Bereiter einen 6-wöchigen, auf zwei Jahre verteilten Kurs besuchen, der ihn zur Teilnahme am Examen zur Erlangung eines Eidg. Fachausweises als Bereiter berechtigt.

Danach darf er den Titel Bereiter mit Eidg. Fachausweis tragen. Dieses Brevet wurde 2001 an 14 Bereiter abgegeben (3 Männer und 11 Frauen). Dieser Ausbildungsgang setzt sehr gute sportliche Fähigkeiten voraus und vertieft die praktischen und theoretischen Kenntnisse in den Bereichen Reiten, Pferdesport, Unterrichten, Betriebswirtschaft, Recht und Handel.

Vor einigen Jahren wurden mehrere Meisterdiplome an Reitlehrer verliehen. Bereiter, die mindestens 25 Jahre alt sind und über gute Kenntnisse im Reiten und Erfahrung mit der Lei-tung eines Reitbetriebs haben, können derzeit theoretisch weitere 6 Wochen Kurse besuchen, um an einem Examen anschliessend ein Diplom als Reitlehrer mit Meisterprüfung zu erlangen.

Über den Kursinhalt sind im Moment keine Angaben möglich, da der Ausbildungsgang wegen geringer Teilnehmerzahl bis mindestens im Jahr 2008 nicht mehr durchgeführt wird.57

Berufliche Fortbildung für Rennreiter

Für Rennreiter besteht die Möglichkeit, sich weiterzubilden und ein schweizerisches Diplom als Berufstrainer zu erlangen. Rennreiter, die 50 Rennen gewonnen haben, sind berechtigt, den Titel Jockey zu tragen.

11.3.2 Diplome in Hippotherapie und Pferdetherapie

Die Berufe Fachperson für Pferdetherapie (TAC, thérapie avec le cheval) und Fachperson für therapeutisches Reiten sind Bildungsgänge des Tertiärsektors und nicht auf der Bundesebene geregelt. Das Diplom als Fachperson für Pferdetherapie kann durch einen Nachdiplom-Kurs von 1'148 Stunden über 3 Jahre erworben werden. Die meisten Kurse werden an der Fach-hochschule für Sozialarbeit und Gesundheit (Haute école de travail social et de la santé) in Lausanne abgehalten. Voraussetzung für die Aufnahme sind ein Gesundheits- oder Sozialbe-ruf, ein Reiterbrevet des SVPS und ein Wanderreiter-Brevet.

Die Ausbildung in Hippotherapie K® (HTK) wird von der Schweizer Gruppe Hippotherapie K® in Basel vermittelt und verläuft in Modulen von drei bis vier Tagen. Diese Art von Therapie richtet sich vorwiegend an Erwachsene und Kinder, die an psychomotorischen Defiziten leiden, beispielsweise Multiple Sklerose. Sie wird von den Krankenkassen zurückvergütet.

Diese beiden Berufe werden fast vollständig von Frauen ausgeübt. Seit 2003 werden jährlich 35 bis 40 Fachpersonen für Pferdetherapie und etwa 15 Fachpersonen für therapeutisches Reiten ausgebildet und diplomiert58.

11.3.3 Berufsausbildung der SV-HPR

Die Schweizerische Vereinigung für Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren59 ist eine Verei-nigung, die das Reiten für pädagogische und Heilzwecke benützt. Es handelt sich um einen Komplementärzweig der Pferdetherapie, Hippotherapie und dem Reitsport für Behinderte.

Diese Unterscheidung wird vor allem in Deutschland und der Deutschschweiz gemacht.

Die Vereinigung bildet sogenannte Pferdewarte aus. Dies ist eine zweijährige Ausbildung, deren theoretischer Teil weniger anspruchsvoll ist als bei den Pferdepflegern. Sie wendet sich an junge Menschen mit einer leichten Behinderung und kann nur in der deutschen Schweiz erlernt werden. Derzeit steht die definitive Anerkennung durch das Bundesamt für

57 http://berufsberatung.ch

58 Bundesamt für Statistik und www.therapiecheval.ch

59 http://www.sv-hpr.ch.

dung und Technologie (BBT)60 noch aus, es ist jedoch vorgesehen, dass sie ab 2008 durch ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) anerkannt wird.

11.4 Berufliche Ausbildung der Handwerker