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Spielwaren und Scherzartikel

duktsicherheitsrecht) den einschlägi-gen Verboten.

Zu den häufigsten Gesundheitsschä-den bei Kindern zählen Allergien. Hier wiederum steht nach wie vor die Ni-ckelallergie obenan. Da Spielwaren zu den Gegenständen mit unmittel-barem längerem Hautkontakt zäh-len, liegt hier ein Risiko, dass bei drei Proben Metallbaukästen nicht beach-tet worden ist. Die Nickellässigkeit der beanstandeten Spielwaren lag weit mehr als Faktor 100 über dem zulässigen Grenzwert. Weitere toxi-sche Elemente in Spielwaren waren Bor, das als Konservierungsstoff und Additiv in Wabbelmassen eingesetzt wurde, und lösliche Bariumsalze in Wasserfarben. Lösliche Bariumsal-ze werden sonst eher für Rattengift benötigt.

Die Vielfalt möglicher Schadstoffe in unterschiedlichsten Materialien, die nur durch strenge Qualitätskontrollen

der Hersteller wirklich wirksam re-duziert werden können, zeigen die weiteren aufgedeckten stofflichen Risiken:

• Naphthalin in Furzkissen

• Benzol in Klebern für Spielzeugmodelle

• Lösungsmittel (Isophoron) und Formaldehyd in Holzspielzeug

• Diethylhexylphthalat in Kunststoffbällen

Neben den chemischen Stoffen kön-nen auch Hygienemängel zu einem Problem werden. Ein für Kleinkinder bestimmtes Legepuzzle aus Holz-klötzen wies deutliche Schmutzspu-ren auf. Nachweisbar waSchmutzspu-ren diverse Schimmel.

Von 145 Proben waren 12 (8,3 %) zu beanstanden.

Untersucht wurden Spielfarben und Scherzartikel folgender Kategorien:

Wasserfarben, Modellbausätze, Baby- bücher, experimentelle Spielwaren, Gesellschaftsspiele, Holzpuzzle, Metall- bausätze, Spielzeug mit Feder-schmuck und Scherzartikel.

Bei den Spielwaren und Scherzarti-keln sind die Risiken durch toxische anorganische Elemente weiter ein Thema, dass nicht von allen Herstel-lern und Importeuren sorgfältig genug kontrolliert wird. Durch die amtlichen Kontrollen in Sachsen-Anhalt wurde ein Scherzspiel Bleigießen als geeig-net die Gesundheit zu schädigen be-anstandet. Der freie Verkauf von Blei für dieses traditionelle Hantieren mit dem gesundheitsschädlichen Stoff unterliegt nach allen Regeln des Ver-braucherschutzes (Bedarfsgegen- ständerecht, Chemikalienrecht, Pro-

Von 286 Proben waren 51 (17,8 %) zu beanstanden.

Aus dieser unmittelbar für die Le-bensmittelqualität mit beeinflus-senden Produktgruppe wurden untersucht: Suppenkellen, Früh-stücksbrettchen, Keramikteller, Kunst- stoffverpackungen, Teedosen, Imbiss- verpackungen, Küchenmesser, Baby- flaschen, Schraubgläser, Eiswürfel- bereiter, Saftgläser, Mikrowellenge- schirr, Backbleche, Obstpressen, Es-sig-/Ölflaschen, Verpackungen für fetthaltiges Gepäck und für Weih- nachtsgebäck.

Der Schwerpunkt der Untersuchun-gen liegt bei den Lebensmittelbe-darfsgegenständen auf der Kontrolle der möglichen Stoffübergänge auf Le-bensmittel. Grundsätzlich ist immer mit einer Wechselwirkung zwischen zwei in Kontakt befindlichen Medien wie Lebensmittel und Bedarfsgegen-stand zu rechnen. Diese Stoffüber-gänge sind durch die Hersteller der Materialien zu spezifizieren und zu kontrollieren. Dabei ist sicherzustel-len, dass die Übergänge weder ge-sundheitsschädlich sind noch dass sie die Lebensmittel in ihren wesentli-chen Eigenschaften verändern.

Derartig unerwünschte Stoffübergän-ge wurden bei 20 Proben beanstan-det, davon zwölf mit Weichmachern.

Von den untersuchten Ölflaschen wa-ren acht mit Polyvinylchlorid-Stop-fen (PVC) verschlossen, die ca. 35 % Diethylhexylphthalat (DEHP) aufwie-sen. Die Verwendung dieses Additivs bei Material mit Kontakt zu fetthaltigen

der Verwendung von frittierten Le-bensmitteln wird diese Temperatur in der Regel nur so überschritten, dass eine unkontrollierte Migration ein-setzt, die Schalen sich aber nur leicht verformen. In Einzelfällen kommt es allerdings auch in der Praxis zur Schmelze und Lochbildung der Scha-len. Hier ist eine Kennzeichnung für die sichere und sachgemäße Ver-wendung ebenso zwingend wie bei den für den gleichen Zweck verwen-deten Aluminiumschalen. Hier fehlte bei drei Materialien der notwendige Hinweis auf die mangelnde Eignung für saure Lebensmittel. So geht im Kontakt zu derartigen Lebensmitteln wie Sauerkraut Aluminium in gesund-heitlich unvertretbaren Mengen in die Lebensmittel über. Weitere Kenn-zeichnungsmängel mit möglicher ge-sundheitlicher Relevanz sind das Fehlen der Angaben zu gesundheits-relevanten Stoffen in den zur Guten Herstellungspraxis notwendigen Kon-formitätserklärungen. Hier ist die Situ-ation in den letzten Jahren erheblich besser geworden. Drei Konformitäts-erklärungen wiesen noch gravieren-de Mängel auf.

Relativ selten findet man bei Lebens-mittelkontaktmaterial echte Irrefüh-rungstatbestände. Im vergangenen Jahr wurden diesbezüglich Küchen-messer beanstandet. Diese waren mit der Kennzeichnung Edelstahl 18/8 beworben. Die Zahlen stehen dabei für die Gehalte an Chrom und Nickel. Die tatsächliche Legierung konnte allerdings nicht so bezeichnet werden. Sie enthielt ca. 10 % Chrom und kein Nickel.

Lebensmitteln ist nicht zulässig. Drei weitere Proben, Vinyl-Küchenhand-schuhe, die für den Lebensmittel-kontakt geeignet sein sollten, wiesen stark überhöhte Migrationen in Fett-simulanz auf. Des Weiteren wurden Papiertüten beanstandet, aus denen erhöhte Mengen an Diisobutylphtha-lat freigesetzt wurden.

Bei drei Proben, zwei Suppenkellen aus Polyamid und einem Mikrowel-lengeschirr, waren Spuren des ge-notoxischen Lösungsmittels Benzol vorhanden, von dem der Übergang auf Lebensmittel nachweisbar war.

Metallische Gegenstände sind nicht immer hinreichend gegenüber sau-ren Lebensmitteln beständig. Bei ei-ner Backform zeigt sich deutliche Korrosion mit erhöhten Eisenüber-gängen. Auch bei einem Messer lag die messbare Eisenfreisetzung ober-halb der als unbedenklich zu betrach-tenden Menge.

Zur Abgabe warmer Speisen im Im-bissbereich werden häufig ge- schäumte Polystyrolschalen einge-setzt. Diese unterscheiden sich in der Freisetzung des gesundheitsschädli-chen monomeren Styrols. Eine Pro-be wurde wegen der Migration dieses Stoffes beanstandet.

Fünfmal wurde bei dieser Produkt-gruppe die fehlende Kennzeichnung der beschränkten Temperaturstabili-tät beanstandet. Bei Befüllen mit hei-ßem Fett zersetzt sich das Polystyrol komplett. Die Schalen vertragen in der Regel nicht mehr als 90°C. Bei Warengruppe 86: Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt

2 Warengruppenübergreifende Untersuchungen

2.1 Lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle

Abb. 1 Entwicklung der Probeeinsendungen und Probenzahlen seit 2004 Tab. 1 Feststellungen zu Einzelproben

Im Jahr 2010 wurden am Landes-amt für Verbraucherschutz Sach-sen-Anhalt im Zusammenhang mit Erkrankungen 144 Einzelproben von Lebensmitteln sowie 44 Einsendun-gen von Abstrichproben, die 82 Er-krankungsgeschehen zugeordnet werden konnten, untersucht. Gegen-über dem Vorjahr ist die Anzahl der Erkrankungsgeschehen damit weiter-hin leicht rückgängig.

Die Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Anzahl der lebensmittelbedingten Erkrankungsgeschehen und Proben-zahlen seit dem Jahr 2004.

Bei 60 (41,7 %) Einzelproben han-delte es sich um Rückstell- bzw. Be-schwerdeproben (z. B. Reste von verdächtigten Lebensmitteln), bei denen ein direkter Bezug zum Er-krankungsgeschehen angenommen werden konnte. 84 (58,3 %) der Ein-zelproben waren Verdachtsproben oder Vergleichsproben, die im Zu-sammenhang mit aufgetretenen Er-krankungen entnommen wurden, bei denen aber ein unmittelbarer Zusam-menhang zu einer Erkrankung nicht bestand. Insgesamt wurden 221 Teil-proben untersucht.

34,1 % der Erkrankungen, in deren Zusammenhang Lebensmittelproben zur Untersuchung eingingen, waren Einzelerkrankungen. In 31,7 % der bekannt gewordenen Erkrankungen waren zwei oder mehr Personen be-troffen. Nur 9,8 % der Erkrankungen waren Gruppenerkrankungen von gleich oder mehr als zehn Personen.

In 24,4 % der Fälle war die Anzahl der Erkrankten unbekannt.

Bei 6,1 % der Erkrankungsgeschehen ließen die Untersuchungsergebnisse einen ursächlichen Zusammenhang mit den beschriebenen Erkrankun-gen erkennen.

Erkrankungshäufung durch Cam-pylobacter jejuni in einer Kin-dertagesstätte nach Verzehr von kontaminierter Rohmilch

Nach dem Besuch eines landwirt-schaftlichen Betriebes mit Roh-

125 348

124 276

129 242

131 321

97 220

83 178

82 144

0 50 100 150 200 250 300 350

Anzahl Probeneinsendungen und Einzelproben

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Erkrankungsgeschehen Einzelproben

Rückstell- und

Beschwerdeproben Verdachts- und

Vergleichsproben Tupferproben (Abstrichproben) Feststellungen bei Einzelproben mit kausalem Zusammenhang oder

möglichem kausalen Zusammenhang

Campylobacter - 2

-Noroviren 1 -

-Salmonellen - 1

-Verderb 2 -

-sonstige Feststellungen bei Einzelproben

Noroviren 1

(Tupfer von Behälter) - 6

Staphylococcus aureus/

Enterotoxin 1 - 1

Clostridium perfringens 1 3

-Bacillus cereus 4 3

-Rotaviren - - 1

sonstiges 2 -

-hohe Keimgehalte,

Verderb 2 5

-milchverkostung erkrankten insge-samt 21 Kinder.

In sieben der untersuchten Proben von erkrankten Kindern wurde kultu-rell Campylobacter jejuni nachgewie-sen. Zur Aufklärung wurden an drei aufeinanderfolgenden Tagen Tank-sammelmilch sowie jeweils zehn Einzelproben von frischmelkenden Kühen untersucht. In zwei Einzel-gemelken und in einer Tankmilch-probe wurden Campylobacter jejuni nachgewiesen.

Die weiterführende Untersuchung am Robert Koch-Institut (RKI) Wer-nigerode zeigte, dass die Isolate der Erkrankten identisch waren. Die Er-krankung wurde damit offensichtlich durch denselben Bakterienstamm verursacht. Der in der Tankmilch-probe nachgewiesene Stamm war dem Erkrankungsstamm sehr ähn-lich. Die in den Einzelgemelken nach-gewiesenen Stämme unterschieden sich zwar deutlich von den bei den Erkrankten nachgewiesenen, die epidemiologische Untersuchung

(retrospektive Kohortenstudie) be-legte jedoch, dass die Erkrankungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Aufnahme der Rohmilch zurückzu-führen waren.

Noroviren im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen

Mit 14,6 % wurde der Verdacht auf Noroviren als häufigste Erkrankungs-ursachen geäußert.

Nach einem Erkrankungsgeschehen mit gastrointestinaler Symptomatik in zwei Kindertagesstätten wurden drei Rückstellproben der ausgege-benen Essen und fünf Tupferproben von relevanten Stellen der Küche mi-krobiologisch untersucht. In der Teil-probe Kartoffeln wurden Noroviren nachgewiesen.

Nach den Informationen der zuständi-gen Überwachungsbehörde wurden in den betroffenen Kindertagesstätten bei 14 Personen Noroviren nachge-wiesen. Bei den Mitarbeitern der Kü-che verlief der Nachweis negativ. Ein Zusammenhang mit dem Verzehr der ausgelieferten Speisen konnte des-halb nicht ausgeschlossen aber auch nicht sicher bestätigt werden. Eine Aussage darüber, ob die Noroviren von der Küche durch Lebensmittel in die Kindertagesstätten eingebracht wurden oder umgekehrt durch zurück geführte Lebensmittelbedarfsgegen-stände, war nicht möglich.

In sieben überwiegend aus Einrichtun-gen der Gemeinschaftsverpflegung stammenden Probeneinsendungen konnte Norovirus-RNA in Tupferpro-ben aus dem Küchenbereich oder auf Rückstellprobenbehältnissen nach-gewiesen werden.

Krank durch Salmonellen

Der Verdacht auf Salmonellosen wird seit Jahren als eine der häufigsten Erkrankungsursachen genannt. 2010 wurde bei 11 % der Erkrankungsge-schehen der Verdacht auf Salmonel-leninfektionen geäußert.

Nur in einem Fall konnten Salmonel-len als mögliche Ursache der Erkran-kungen ermittelt werden. Nach dem Verzehr einer im Einzelhandel erwor-benen Grillhähnchenschenkelpfanne erkrankten vier Mitglieder einer

Familie ca. acht Stunden nach dem Verzehr der Hähnchenschenkel an Erbrechen und Durchfall. In der aus derselben Charge eingegangenen Vergleichsprobe wurde Salmonel-la ser. Ohio nachgewiesen. Aufgrund der Symptomatik der Erkrankungen konnte ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr oder der Zubereitung der Grillhähnchenschenkelpfanne nicht ausgeschlossen werden.

Erkrankungen durch andere Ursachen:

• Nach Genuss eines Orangen-fruchtsaftgetränkes im Tetrapack aus dem Einzelhandel erkrankte eine Person mit Bauchkrämpfen und Übelkeit. Die zur Untersu-chung gebrachte Flüssigkeit der bereits angebrochenen Beschwerdeprobe fiel durch ihren lösemittelartigen Geruch auf. Im Vergleich zu den verschlossenen Verpackungen wurden erhöhte Gehalte an Ethanol und Ethyl-acetat (Essigsäureethylester, Essigester) ermittelt. Die Probe wies einen sehr hohen Gehalt an Hefen auf. Es war deshalb davon auszugehen, dass die erhöhten

Werte an Ethanol und Ethylacetat auf Verderbsprozesse durch Hefen zurückzuführen sind. Bei peroraler Aufnahme hoher Konzentrationen von Ethanol und Ethylacetat kann es zu Schleimhautreizungen kommen. Ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr dieses Orangenfruchtsaftgetränkes und den beschriebenen Symptomen war daher nicht auszuschließen.

• Nach Genuss eines Grapefruit Direktsaftes aus dem Einzel-handel klagte eine Person über Bauchkrämpfe und Durchfall. Der Saft war am Vortag des Verzehrs geöffnet worden. Nach Eintritt der Beschwerdesymptomatik verwarf der Erkrankte die restliche Flüssigkeit und stellte daraufhin an der Verpackung Schimmel fest.

Der Schimmel aus der Verpa-ckung Grapefruit Direktsaft wurde zur Untersuchung eingesandt.

Im Rahmen der Untersuchung wurde Schimmel der Gattung Pinselschimmel nachgewiesen.

Gesundheitliche Beschwerden nach Verzehr derartig verdor-bener Lebensmittel sind nicht auszuschließen.

Campylobacter sind gebogene, spiralförmige begeißelte Stäbchen-bakterien, die sich korkenzieherartig bewegen. Ihr Wachstumsopti-mum liegt bei 42 °C. Aufgrund seiner höheren Körpertemperatur stellt Geflügel das Hauptreservoir für Campylobacter dar. Hauptinfektions-quellen sind unzureichend erhitztes oder kontaminiertes Geflügel-fleisch und -produkte, nicht pasteurisierte Milch, rohes HackGeflügel-fleisch und kontaminiertes Trinkwasser. Eine Übertragung ist jedoch auch durch den direkten Tierkontakt möglich. Die krankheitsauslösende Infektionsdosis ist mit ≥ 500 Keimen sehr niedrig. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis fünf Tage, in Einzelfällen auch bis zu zehn Tagen.

Eine Infektion mit Campylobacter äußert sich durch meist krampfar-tige Bauchschmerzen, Durchfall und Fieber. Campylobacter überlebt sowohl Kühlung als auch Gefrieren. Dem Verbraucher kommt des-halb bei der Unterbrechung der Infektkette eine große Bedeutung zu. Bei der Speisenzubereitung ist die Küchenhygiene konsequent einzuhalten. Fleisch, insbesondere frisches oder tiefgefrorenes Ge-flügelfleisch ist gründlich durchzugaren. Rohmilch, die direkt vom Erzeuger abgegeben wird, ist abzukochen. Säuglinge, Kleinkinder sowie alte und abwehrgeschwächte Menschen sollten auf den Ver-zehr von rohen Lebensmitteln tierischer Herkunft verzichten. Kreuz-kontaminationen anderer Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände sind durch gründliche Reinigung der Arbeitsflächen, Geräte und Hände mit heißem Wasser sowie getrennte Aufbewahrung und Zu-bereitung von anderen Lebensmitteln vermeidbar.

Sonstige Feststellungen

• Nach dem Verzehr von Schnitzel mit Ei und Brot in einem Backshop erkrankten zwei Personen ca.

neun Stunden nach Verzehr mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber.

Es wurden eine geöffnete Schale mit Schnitzel und rohem Ei sowie Tupferproben zur Untersuchung eingesandt. Die Untersuchungen ergaben keinen Hinweis auf eine mögliche Erkrankungsursache.

Pathogene Keime konnten nicht nachgewiesen werden. Es fiel jedoch auf, dass sich in der geöffneten Originalverpackung drei rohe Eier und vier Schnitzel befanden. Die Eier hatten direkten Kontakt zur Panade der Schnitzel.

Auf der Eischale roher Eier werden regelmäßig Salmonellen nachge-wiesen. Somit besteht bei direktem Kontakt die Gefahr der Kreuzkon-tamination anderer Lebensmittel.

• Einige Stunden nach Verzehr von Kochschinken und geräucherter Rotwurst erkrankten zwei Perso-nen mit Übelkeit und Erbrechen.

Die Untersuchung der einge-gangenen Beschwerdeproben ergab keinen Hinweis auf eine mögliche Erkrankungsursache.

Pathogene Keime wurden nicht nachgewiesen. Bei der sensori-schen Prüfung fielen jedoch die graugrünlichen Verfärbungen des gepökelten Fleisches auf.

Als Ursache sind hauptsächlich mikrobielle Prozesse anzusehen.

Als Verursacher der sogenannten

inneren Vergrünungen gilt neben anderen Milchsäurebildnern vor allem Lactobacillus viridescens.

Beim Kochschinken kommt es nach dem Anschneiden und damit durch den Zutritt von Sauerstoff zur Entfärbung von Pigmenten im Inneren des Schinkens. Die Verfärbungen beruhen auf der schnellen Peroxidbildung durch die im Schinkeninneren überlebenden Keime. Meist treten keine weiteren Verderbserscheinungen auf. Beim äußeren Vergrünen kommt es zu grauen bis grünen Verfärbungen auf der Oberfläche des Schinkens.

Diese Erscheinungen werden durch Keime verursacht, die nachträglich auf den Schinken gelangt sind. Es gibt jedoch auch amikrobielle Verfärbungen, die sich im Schinkeninneren nach dem Anschneiden zeigen und häufig durch Nitritmangel bedingt sind. In ihrer Ausprägung ist eine Unterscheidung zu den mikrobiell bedingten Verfärbungen nicht möglich. Der nachgewiesene Gesamtkeimgehalt bestand in der Probe überwiegend aus Milch-säurebildnern. Es konnte daher nur vermutet werden, dass die Verfärbungen auf die Peroxidase-bildung durch Milchsäurebildner zurückzuführen sind.

• Aufgrund einer längere Zeit zurückliegenden Einzelerkrankung gelangte Thunfisch in Öl zur Unter-suchung. Die Probe entstammte einer Sterilkonserve und wurde

im Dienstleistungsbetrieb in einer Saladette in der Kühleinrichtung gelagert. Die Temperatur bei Entnahme betrug +18,9 °C. In der Probe wurden ein sehr hoher Gesamtkeimgehalt sowie hohe Gehalte an Enterobakterien, Hefen und Staphylococcus aureus sowie ein Histamingehalt von 6.533 mg/kg nachgewie-sen. Histamin als wichtigste Intoxikationsursache unter den biogenen Aminen entsteht beim Verderb durch Decarboxylierung von freien Aminosäuren durch z.

B. Enterobakterien. Durch eine strikte Einhaltung der Kühlkette bei Temperaturen unter 4 °C kann die Bildung biogener Amine verhindert werden. Die Verwendung von Thunfisch aus Großgebinden in Dienstleistungsbetrieben führt durch Rekontamination in Verbin-dung mit unzureichender Kühlung regelmäßig zu hohen Histaminkon-zentrationen. Temperaturen wie beispielsweise bei der Pizzaher-stellung zerstören das Toxin nicht.

Die Aufnahme von 100 mg Hista-min führt schon zu mittelschweren Vergiftungen. Histaminvergiftungen gehen in Abhängigkeit mit der aufgenommenen Menge einher mit Kopfschmerzen, Unwohlsein, Brechreiz, Kreislaufbeschwerden und allergischen Reaktionen. Bei empfindlichen Personen kann schon die Zufuhr kleiner Mengen Histamin zu Beschwerden führen.

2.2 Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen

Anzahl der Proben mit nachgewiese-nen gentechnisch veränderten Orga-nismen, bei denen nur der qualitative Nachweis valide Ergebnisse brachte

Ergebnisse der quantitativen Untersuchungen

Tab. 1 Untersuchungsergebnisse bei Sojabohnen, Mais, Reis und Lein

Abb. 1 Entwicklung der positiven Proben von gv Soja und gv Mais in den vergangenen zwölf Jahren

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 253 Proben auf gentechnisch veränderte Sojabohnen, gentechnisch veränder-ten Mais, gentechnisch veränderveränder-ten Reis und gentechnisch veränderte Leinsaat untersucht.

Ein nicht geringer Teil der Proben, dies betrifft vor allem Endprodukte, wurde gemäß der Angaben auf dem Zutatenverzeichnis auf mehrere gen-technisch veränderte Organismen (GVO) analysiert. Daraus ergeben sich folgende Untersuchungszahlen für die einzelnen Pflanzenarten:

• Soja 129 Untersuchungen

• Mais 58 Untersuchungen

• Reis 83 Untersuchungen

• Lein 11 Untersuchungen Die Untersuchungsergebnisse wer-den in Tabelle 1 aufgeführt.

In 19 Proben konnten gentechnisch veränderte Sojabohnen nachgewie-sen werden. In keiner Probe wurde der Toleranzwert von 0,9 % für zuge-lassen gentechnisch veränderte Soja-bohnen überschritten.

Der Anteil an Proben mit Nachweis von gentechnisch veränderten Soja-bohnen entsprach im Jahr 2010 unter Beachtung der vergleichsweise gerin-gen Zahl positiver Befunde etwa dem Vorjahr. Dies ist einerseits ein Zeichen dafür, dass ein erheblicher Anteil der konventionellen Sojabohnen auf dem Weltmarkt geringe Anteile an gen-technisch veränderten Sojabohnen aufweist. Anteile unter 0,1 % werden nach Beschluss des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachver-ständiger (ALS) als zufällig betrachtet und somit vom Landesamt für Ver-braucherschutz (LAV) nicht mehr mit-geteilt. Andererseits kann der erhöhte Anteil gentechnisch veränderter Soja-bohnen auf den statistischen Einfluss durch eine Untersuchungsserie von Teigwaren zurückgeführt werden. In mehreren dieser Proben waren Soja-bohnen und gentechnisch veränderte Sojabohnen qualitativ nachweisbar.

Von den 58 auf gentechnisch verän-derten Mais untersuchten Erzeug-nissen kamen 14 Maisproben aus Verarbeitungsbetrieben. Fünf Proben waren positiv in den Untersuchungen

0

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Soja

Mais

Anteil von Sojabohnen der Linie GTS40-3-2

10

Abb. 2 Prozentuale Verteilung der positiven Untersuchungsergebnisse von gentechnisch verän-derten Sojabohnen der Linie GTS40-3-2 (n=19). Im überwiegenden Teil der Proben war aufgrund des vergleichsweise geringen Anteils von Sojabohnen in den untersuchten Er-zeugnissen, dies umfasst vor allem zusammengesetzte Lebensmittel, eine Quantifizierung nicht möglich.

auf gentechnisch veränderten Mais.

In vier dieser Proben konnte die gentechnisch veränderte Maisli-nie MON810 nachgewiesen werden.

Drei der Proben wiesen extrem gerin-ge Spuren von unter 0,1 % auf, eine vierte Probe enthielt 0,2 % MON810.

Gemäß der Auffassung des ALS wer-den Befunde unter 0,1 % als zufäl-lig betrachtet und führen weder zu einer Ergebnismitteilung noch zu ei-ner Beanstandung. In der fünften Probe wurde die gentechnisch ver-änderte Maislinie NK603 qualitativ

nachgewiesen. Der Untersuchungs-umfang umfasste im Jahre 2010 die zugelassenen Maislinien T25, Bt11, MON810, NK603, Ga21, MON863, TC1507, MIR604, MON59122, MON89034, MON88017, Event 3272 sowie die nicht zugelassenen Linien CBH-351 (StarLink), Bt10 und E32.

Auch wenn Mais vor allem in Form von Maisstärke oder von Cornflakes verarbeitet vorkommt und sich da-mit einem sensitiven Nachweis gen-technischer Veränderungen entzieht, spiegeln die Untersuchungsergebnis-se das wirkliche Bild in Deutschland wider. Bei Mais ist Europa weitgehend Selbstversorger und in Europa wer-den nur geringe Anteile an gentech-nisch verändertem Mais angebaut.

Im Jahr 2010 wurden die in den Vor-jahren begonnenen Untersuchun-gen auf Untersuchun-gentechnisch veränderten Reis fortgesetzt. In einer der 83 un-tersuchten Proben konnte gentech-nisch veränderter Reis einer nicht zugelassenen chinesischen Reisli-nie, die genetische Elemente der Li-nie Bt63 aufweist, nachgewiesen werden. Für nicht zugelassene GVO gilt die Nulltoleranz. Die Probe wurde im Sinne von Art. 4 (2) der VO (EG) Nr. 1829/2003 beanstandet. Das Un-tersuchungsverfahren für diese Linie wurde am LAV entwickelt und pub-liziert. Der Untersuchungsumfang im Jahr 2010 umfasste die nicht zu-gelassenen Reislinien LL62, LL601 aus den USA sowie Bt63, KMD1, Ke-Feng6 und Linien mit vergleichbaren genetischen Konstrukten aus China.

Nachdem im Jahr 2009 der

Nachdem im Jahr 2009 der