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5. E MPIRIE

5.4. Forschungsdesign

5.4.3. Sozialarbeit in der Rehabilitation

Wie bereits erwähnt, ist auch die soziale Rehabilitation Teil der allgemeinen medizinischen Genesung.

„Die Maßnahmen der sozialen Rehabilitation umfassen solche Leistungen, die über die medizinischen und beruflichen Maßnahmen hinaus geeignet sind, zur Erreichung und Erhaltung des Rehabilitationszieles beizutragen“ (AUVA 2017:

21).

Die Beurteilung der notwendigen Maßnahmen muss im Einzelfall erfolgen. Die regelmäßige Betreuung vor und nach Erreichung des Rehabilitationszieles ist wesentlicher Bestandteil für die ganzheitliche Genesung. Beispiele sozialer Rehabilitation sind Geldleistungen für die Anpassung der Wohnsituation, damit der / die Versehrte ungehindert leben kann, oder Zuschüsse bzw. Darlehen für den Kauf oder die Adaptierung eines Autos, wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist. (vgl. AUVA 2017: 21ff).

Die SozialarbeiterInnen in der Rehabilitation werden als Schaltstellen oder Drehscheiben beschrieben. Diese Berufsgruppe hat die Aufgabe alle Vorrausetzungen und Maßnahmen abzuklären und mitzugestalten, die für die Rückkehr in frühere oder neue Lebensbereiche notwendig sind. Für die Umsetzung dessen werden folgende Maßnahmen im Zuge der Rehabilitation durchgeführt (vgl. AUVA 2003: 3):

• „Beratung / Information: Wirtschaftliche Absicherung, Rechtliche Fragen, Information bzgl. Förderungen, Kontakte zu Ämtern und Institutionen, Broschüren und Infomaterial

• Soziale Maßnahmen: Abklärung der Wohnsituation, Vermittlung von Hilfsdiensten, Fahrschule, Soziales Kompetenztraining, Freizeitveranstaltungen

• Berufliche Maßnahmen: Entwicklung neuer Berufsperspektiven, Einleitung von Umschulungen, Firmeninterventionen, Arbeitsplatzadaptierung, Unterstützung bei Antragstellungen“ (AUVA 2003: 3).

Die Tätigkeiten der SozialarbeiterInnen in diesem Kontext sind vielfältig: PatientInnen-, und Angehörigenarbeit, Teamwork, Vernetzungsarbeit innerhalb der Institution und mit KooperationspartnerInnen, Kommunikation mit Rehabilitations-, und Kostenträgern sowie auf gesellschafts-, und sozialpolitischer Ebene (vgl. AUVA 2003: 4).

Auch Mühlum und Gödecker-Geenen (2003) schreiben über die Bedeutung der Sozialen Arbeit in der Rehabilitation und deren Umfang in der Vernetzungstätigkeit. Im Arbeitsalltag müssen SozialarbeiterInnen flexibel auf die Belastungen der PatientInnen eingehen und individuell auf die Bedürfnisse und mögliche Krisen reagieren.

Darüber hinaus haben die ProfessionistInnen die Aufgabe mit unterschiedlichen Berufsgruppen des Teams zusammenzuarbeiten und auch außerhalb der Rehabilitationsklinik Kooperationen herzustellen und zu erhalten, beispielsweise mit ArbeitgeberInnen, BetriebsärztInnen und Behörden. Zusätzlich fungiert die Soziale Arbeit als Schnittstelle zu weiterbetreuenden Einrichtungen (vgl.: 116).

Die Sozialarbeit im Handlungsfeld Rehabilitation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalten zeichnet sich dadurch aus, dass diese im Team tätig ist und ein multiprofessionelles, partnerschaftliches Agieren in den Rehakliniken stattfindet. Dabei steht die „Hilfe zur Selbsthilfe“ bzw. die Partizipation der KlientInnen immer an erster Stelle.

Nur wenn es unbedingt notwendig ist, wird die „Anwaltsfunktion“ für den / die PatientIn im Rehabilitationsteam oder nach Außen (z. b.: Ämtern und anderen Institutionen) übernommen. Im Zuge des Rehabilitationsaufenthalts werden die Weichen hinsichtlich beruflicher Perspektive, wirtschaftliche Absicherung, behindertengerechten Lebensraum, Organisation von mobiler Unterstützung sowie Mobilität, für die Zukunft gestellt.

Dafür ist das persönliche Gespräch mit der / dem Versehrten ein unabdingbarer Bestandteil in der sozialen Rehabilitation. Das Gespräch mit den PatientInnen ist ein wesentliches Werkzeug der Sozialberatung. Dabei wird erhoben, wie die betroffenen Personen mit ihrer Situation zurechtkommen und welche Voraussetzungen und Lebenserfahrungen sie dafür mitbringen. Darüber hinaus wird das Beziehungsgefüge der Betroffenen erhoben sowie der Umgang der Angehörigen mit der neuen Situation eruiert. Im Gespräch mit den PatientInnen wird ebenfalls besprochen, welche Adaptierung oder Änderung des Wohnraumes notwendig ist. Die erforderliche weitere Betreuungsausmaß wird eingeschätzt und weitere nächste Schritte für die Zukunft geplant. Im Zuge der Auseinandersetzung mit der / dem Versehrten soll ebenfalls erkenntlich werden, welche Informationen die Person braucht und wie viele Termine notwendig sind damit er / sie eigene Entscheidungen hinsichtlich weiterer Maßnahmen treffen kann (vgl. AUVA 2003:

4ff).

Nachfolgend soll auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Sozialen Arbeit eingegangen werden. Der Bereich der existenziellen Absicherung beinhaltet die Klärung über finanzielle Ansprüche wie Entgeltfortzahlung, Leistungen der Krankenversicherung oder Unfallversicherung, Pensionsleistungen, Pflegegeld oder ähnliches (vgl. AUVA 2003: 6f).

Ebenso sind Rechtsauskünfte von besonderer Bedeutung. Hierfür findet auch eine Zusammenarbeit mit Sozialversicherungsträgern, dem Arbeitsmarktservice, dem Bundessozialalmt sowie Sozialhilfeträgern statt.

Darüber hinaus werden Vernetzungen zu anderen Beratungseinrichtungen, wie Schuldnerberatung oder Rechtsberatung hergestellt. Die Patienten werden über Hilfsangebote und Zuständigkeiten verschiedener Kosten-, und Rehabilitationsträger informiert. Im Vordergrund steht auch hier die Ermöglichung, dass der Patient/ die Patientin eigene Entscheidungen trifft (vgl. AUVA 2003: 8).

„Dieser Grundsatz [,dass die Patienten ihre eigenen Entscheidungen treffen sollen] erfordert oft eine aufwendigere und intensivere Betreuung der Patienten, als würde der/die SozialarbeiterIn gleich selbst für en Betroffenen die erforderlichen Anträge stellen. [Das Ziel ist jedoch, dass die Patienten] […]

befähigt werden, zukünftig ihre Ansprüche selbst geltend machen zu können“

(AUVA 2003: 8).

Ein wichtiger Aspekt ist auch die berufliche Hilfestellung. Diese kann auf unterschiedliche Arten erfolgen und muss an die individuelle Situation der jeweiligen Person angepasst werden. Berufliche Maßnahmen können Ein-, Um-, und Nachschulungen sowie berufliche

Darüber hinaus können Darlehen oder sonstige Maßnahmen für die Fortführung der beruflichen Tätigkeit organisiert werden. SozialarbeiterInnen unterstützen auch bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen oder barrierefreien Gestaltungen des Arbeitsplatzes (vgl. AUVA 2003:9ff).

Sollte die Rückkehr ins Berufsleben nicht möglich sein, ist dies oftmals ein schwerer Einschnitt in das Leben der Betroffenen. In solchen Fällen erarbeiten SozialarbeiterInnen in Zusammenarbeit mit PsychologInnen Lösungsmöglichkeiten. Informationen über Selbsthilfegruppen, Behindertenvereine, Freizeitbeschäftigungsmaßnahmen, Sportangebote, Reisen oder Aktivierung neuer Hobbys könnten hierfür hilfreich sein (vgl.

ebd.: 9ff).

Soziales Kompetenztraining ist ebenfalls ein Bereich der in Zusammenarbeit mit PsychologInnen durchgeführt wird, dies stellt eine sozialpsychologische Behandlungsmethode dar. Insbesondere bei Personen mit Rückenmarksverletzungen spielt es eine bedeutende Rolle. Verhalten, das im geschützten Rahmen der Rehabilitationsklinik erlernt wurde, soll im „realen Leben“ erprobt werden. Dafür finden Außenaktivitäten mit maximal fünf PatientInnen und einer BetreuerIn statt. Auch Wochenend-, und Sozialurlaub sind Übungsplattformen, um soziale Kompetenzen im eigenen zu Hause zu erproben. Damit dies möglich ist, sollte der Wohnraum dementsprechend adaptiert werden. In Zusammenarbeit mit Ergo-, und PhysiotherapeutInnen wird überlegt, welche Maßnahmen dafür notwendig sind.

Anschließend nimmt der / die SozialarbeiterIn Kontakt mit den zuständigen Kostenträgern auf. Sollte die Rückkehr in den bisherigen Wohnraum nicht möglich sein, wird eine neue, passende Wohnung organisiert (vgl. ebd.: 9ff).

Wenn ein selbständiges Wohnen aufgrund des Pflege-, und Betreuungsbedarfs (der nicht durch Angehörige oder mobile Dienste übernommen werden kann) nicht mehr möglich ist, kümmern sich die ProfessionistInnen um einen geeigneten stationären Betreuungsplatz, z.B.: Behindertenwohngemeinschaft, Pflegeheim (vgl. AUVA 2003: 12ff). Ebenso wichtig ist die selbständige Mobilität eines Menschen.

Die SozialarbeiterInnen der Rehabilitationskliniken klären die Finanzierung von PKWs, Behindertenfahrzeugen, Aufstiegshilfen, Aufzügen oder PartnerInnenhunden. Darüber hinaus können im Zuge des Aufenthalts Fahrstunden mit adaptierten Autos durchgeführt werden. Auch Informationen über diverse Unterstützungsleistungen in Bezug auf Mobilität mit dem Auto werden gegeben (vgl. AUVA 2003: 14f).

Am Ende der endgültigen Entlassung eines schwerbehinderten Menschen in der Erstrehabilitation wird ein sogenannter Sozialurlaub eingeplant, damit der Übergang in das eigene zu Hause nicht zu abrupt ist und besser gelingt. Nach der Erprobung zu Hause erfolgt der letzte Feinschliff in der Rehabilitationsklinik (vgl. AUVA 2003: 15).

Weitere Aufgaben der SozialarbeiterInnen beinhalten die Organisation von Werkvertragslehrkräften für SchülerInnen während des Aufenthalts, Organisation von Freizeitveranstaltungen in der Rehaklinik sowie Information und Vermittlung von beratenden Stellen und Institutionen für etwaige Fragen bzw. Anliegen nach dem Aufenthalt (vgl. 2003: 16f).

Es zeigt sich, dass die SozialarbeiterInnen der Rehabilitationskliniken der AUVA einen sehr breitgefächerten Aufgabenbereich haben. Dafür ist ein großes Fach-, und Methodenwissen unerlässlich sowie die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team, um die bestmögliche Betreuung der PatientInnen gewährleisten zu können.

Scheu Bringfriede und Autrata Otger (2013) schreiben über die Bedeutung der Partizipation / Teilhabe. Die KlientInnen sind als Co- ProduzentInnen im Kontext des Hilfeprozesses zu setzen. Die betroffene Person muss willentlich daran teilnehmen, da ansonsten eine Zusammenarbeit erst gar nicht möglich ist. Genau dies stellt eine Herausforderung dar, da anfangs oftmals die Bereitschaft nicht gegeben ist. Die Bearbeitung bestimmter Bereiche ist nur dann möglich, wenn die KlientInnen sich einverstanden erklären und erfolgt, wenn jene einen Sinn für sich darin erkennen (vgl.:

121).

„Im Sinne dieses Leitprinzips sollen die Leistungen die betroffenen Menschen unter Nutzung ihrer Ressourcen auch dazu befähigen ihre Teilhabe (Partizipation) am Leben in der Gesellschaft, d.h. in allen gesellschaftlichen Bereichen, selbstbestimmt und aktiv […] zu gestalten […]“ (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 2005: 26f).

Während des Krankenhausaufenthalts in einem der Unfallkrankenhäusern der AUVA kommt es zum Kontakt mit RehabilitationsberaterInnen. Diese organisieren auch die im Gesetz verankerten Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation. Diese werden mit der betroffenen Person besprochen und nach deren Zustimmung in Kooperation mit dem AMS, den jeweiligen Dienstgebern und anderen Institutionen umgesetzt.

Auch nach der Rehabilitation werden schwerversehrte Personen weiterhin betreut, um notwenige Lösungen und Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit gesundheitsschädigende oder berufliche Schwierigkeiten vermieden werden können (vgl.

AUVA 2017: 22).