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Seminare für den Bereich Zivilrecht

Männern eher als präventiv eingeschätzt wurde als von deren Kollegin-nen. Auf dem zweiten Platz rangierte das Kontaktverbot bzw. die Bannmeile, die wiederum sehr viel häufiger von Frauen als präventiv wirksam eingeschätzt wurden. Frauen sehen offenbar, dass die Zuwei-sung der Ehewohnung allein nicht immer ausreichenden Schutz be-deutet und sprechen sich daher eher für andere Maßnahmen aus.

Die Überwachung des Kontakts des Vaters zu den Kindern wurde nur von einem Viertel der Befragten als präventiv erachtet. Ein Unterbinden des väterlichen Kontakts, um die Wiederholung der Gewalt zu verhin-dern, wurde nur einmal als sinnvolle Möglichkeit genannt. Dies könnte auf Fortbildungsbedarf zu den Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder und zu den Folgen ungeschützten Umgangs hinweisen, da hier-über offenbar noch wenig Kenntnis besteht.

Tabelle 43: Präventive Wirkung der zivilrechtlichen Maßnahmen (Mehrfachnennungen)

Maßnahme Rangfolge Nennungen

Zuweisung der Ehewohnung an die Frau 1 13

Kontaktverbot / Bannmeile 2 9

überwachter Kontakt zu den Kindern 3 5

Kontaktverbot zu den Kindern 4 1

Die präventive Wirkung zivilrechtlicher Maßnahmen wurde in den bei-den Seminaren unterschiedlich eingeschätzt. Während 1998 zwei Drittel der Teilnehmenden (6 von 9) die Zuweisung der Ehewohnung für prä-ventiv hielten, waren es 1999 gut die Hälfte (7 von 13). Stärker ist der Unterschied bei der Beurteilung der Kontaktverbote: 1998 sahen hierin 5 von 9 Teilnehmer/innen eine präventive Wirkung, während es 1999 nur noch 4 von 13 waren. Es ist den Evaluationsbögen nicht zu ent-nehmen, ob dieser Unterschied auf die in den Seminaren diskutierten Fallbeispiele zurückzuführen ist oder vielmehr darauf, dass 1999 eine lebhafte Diskussion um den Verbesserungsbedarf der zivilrechtlichen Schutzanordnungen geführt wurde, die die Mängel in der Wirksamkeit des geltenden Rechts aufzeigte. Für letzteres spricht, dass auch die zu-stimmenden Äußerungen zu den jeweiligen schützenden Maßnahmen im ersten Seminar 1998 höher lagen als im zweiten 1999.

Wir fragten die Seminarteilnehmer/innen weiterhin nach ihrer Einschät-zung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen. Eine Anspruchsgrundlage für Schutzanordnungen bei häuslicher Gewalt hielten alle 20, die auf diese Frage antworteten, für sinnvoll, 11 sogar für unbedingt sinnvoll. Nie-mand sprach sich dagegen aus.

Ähnlich fielen die Antworten auf die Frage aus, ob sie die Einführung einer Sonderzuständigkeit für Delikte häuslicher Gewalt an Familienge-richten für sinnvoll erachten. Alle 21 Antwortenden hielten dies für sinn-voll, 11 sogar für unbedingt sinnvoll. Auch hier gab es keine negative Antwort.

Bei der Frage, ob die bei BIG erarbeiteten Strategien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt eine realistische Möglichkeit zur langfristigen Redu-zierung dieses Delikts seien, zeigte sich leichte Skepsis: Zwar lehnte niemand diese Strategien als sinnlos oder wirkungslos ab, aber von 19 zustimmend Antwortenden war nur gut ein Drittel (7) der Ansicht, dass sie „unbedingt sinnvoll“ seien, die restlichen 12 meinten leicht einge-schränkt „eher ja“. Die Frauen standen den BIG-Strategien etwas skep-tischer gegenüber als die Männer.

7.5.3 Situation der Antragstellerin bzw. Klägerin im Zivilverfahren Die Antragstellerinnen brauchen nach Ansicht der Seminarteilneh-mer/innen sowohl ein sensibleres Vorgehen der Gerichte als auch zu-sätzliche psychosoziale Unterstützung. Für beides sprachen sich je-weils über drei Viertel der Befragten aus. Besonderer Schutz wurde von der Hälfte der Antwortenden für erforderlich gehalten. Nur eine Richterin war der Ansicht, dass die Antragstellerin keine Sonderstellung erhalten solle. Die befragten Männer betonten eher die Notwendigkeit eines sensiblen gerichtlichen Vorgehen, die Frauen eher die besondere Schutzwürdigkeit des Opfers.

Fast alle Teilnehmenden sahen es als erforderlich an, der Antragstelle-rin Informationen über Unterstützungsangebote zukommen zu lassen.

Präferiert wurden Adressen von Frauenberatungsstellen sowie Telefon-nummern von Frauenhäusern. Aber auch Adressen von Eheberatungs-stellen bzw. BeratungsEheberatungs-stellen, die Mediation anbieten, wurden als sinn-volle Informationen erachtet. An Information über strafrechtliche Schritte dachte dabei nur gut die Hälfte der Befragten.

Tabelle 44: Präferenzen als sinnvoll erachteter Informationen nach Geschlecht

(Mehrfachnennungen)

Art der Information Männer Frauen insgesamt

Adressen von Frauenberatungsstellen 1 (4) 1 (15) 1 (19) Adressen von Frauenhäusern und

Zufluchtsstellen

2 (3) 2 (14) 2 (17) Adressen von Eheberatung und Mediation 1 (4) 3 (11) 3 (15) Information über Strafrechtliche Schritte 2 (3) 4 (9) 4 (12)

7.5.4 Informationsbedarf und Resümee der Teilnehmenden (Zivilrecht)

Die Thematik häusliche Gewalt wurde von fast allen Seminarteilneh-menden (21) als ein wichtiges Thema der Fortbildung für Angehörige der Ziviljustiz angesehen. Knapp drei Fünftel sprachen sich dafür aus, das Thema in die Ausbildung zu integrieren. Grundsätzlich gegen Fort-bildung zu dieser Thematik sprach sich nur eine Richterin aus.

Bei der Gestaltung künftiger Fortbildungen wurden mehrtägige Semina-re präferiert und mehr Zeit für Diskussionen gewünscht.

Gefragt nach der Methode des Rollenspiels, die im Seminar eingesetzt wurde, empfand die Mehrheit dies für eine gute Möglichkeit, sich in an-dere hineinzuversetzen. Über ein Drittel der Befragten meinte, dass es für sie eine ungewohnte, aber hilfreiche Methode war, nur eine Richterin hielt sie für nicht brauchbar.

Von den insgesamt 22 Teilnehmenden beantworteten 19 die offener Frage nach dem für sie Wichtigsten im Seminar. Auch hier nannten etli-che mehrere für sie wichtige Aspekte, die von uns zu Kategorien zu-sammengefasst wurden.

Im Vordergrund stand die Vermittlung neuer Erkenntnisse und neuer Informationen. Dies entspricht dem Antwortverhalten der Teilnehmen-den in allen anderen Fortbildungen, unabhängig von Arbeitsfeld und Geschlecht. Es folgte die Möglichkeit zu Austausch und Diskussion.

Hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied zu den befragten Juristinnen und Juristen aus dem Strafrechtsbereich, die der Diskussion keinen so hohen Stellenwert einräumten.

Tabelle 45: Das Wichtigste am Seminar: Nennungen nach Geschlecht (Mehrfachnennungen)

Kategorie Männer Frauen Gesamt

neue Erkenntnisse und Informationen 2 10 12

Austausch und Diskussion 2 8 10

Verständnis für die Antragstellerin 1 7 8

Rollenspiel / Gesprächsübung - 5 5

Sensibilisierung für häusliche Gewalt 1 1 2

Einschätzung der Gefährlichkeit - 1 1

konkrete Anregungen für die Praxis - 1 1