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3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans

4.2 Seekabelsysteme zur Energieübertragung

4.2.1 Schutzgut Boden

Baubedingt nimmt als Folge der Sedimentaufwirbelung bei den Arbeiten zur Kabelverlegung die Trübung der Wassersäule zu. Das Ausmaß der Resuspension hängt im Wesentlichen vom Ver-legeverfahren und vom Feinkorngehalt im Boden ab. In den Bereichen mit einem geringeren Feinkornanteil wird sich der größte Teil des freigesetzten Sediments relativ rasch direkt an der Baustelle oder in deren unmittelbarer Umgebung absetzen. Für den Windpark „Arkona-Becken Südost“ in Cluster 1 schätzt LEDER (2003), dass wesentliche Sedimentverdriftungen während der Bauarbeiten höchstens in einem kleinräumigen Umkreis von 500 m zu erwarten sind – selbst unter Annahme extremer Strömungsverhältnisse (Salzwassereinstrom). Dabei nimmt der Suspensionsgehalt durch Verdünnungseffekte und Sedimentation der aufgewirbelten Sedi-mentpartikel wieder auf die natürlichen Hintergrundwerte ab. Die zu erwartenden Beeinträchti-gungen durch erhöhte Trübung bleiben lokal kleinräumig begrenzt.

In den Gebieten mit Weichsedimenten und entsprechend hohen Feinkorngehalten wird sich das freigesetzte Sediment deutlich langsamer wieder absetzen. Da in diesen Gebieten die boden-nahen Strömungen jedoch mit einem mittleren Betrag von rund 0,06 m/s (oberflächennah:

0,1 m/s, vgl. Kap. 2.2) relativ gering sind, ist davon auszugehen, dass auch hier die auftreten-den Trübungsfahnen eine eher lokale Ausprägung haben und sich das Sediment relativ in der näheren Umgebung wieder absetzen wird. Eine substanzielle Änderung in der Sedimentzu-sammensetzung ist nicht zu erwarten. Eine Simulation zu den Auswirkungen des Offshore-Windparks „Beta Baltic“ in der Mecklenburger Bucht, der vergleichbare Sedimentverhältnisse wie Cluster 2 aufweist, zeigt, dass bei Strömungsgeschwindigkeiten von 0,3 m/s die maximale Sedimentausbreitung etwa 2 bis 3 km beträgt (MEYERLE &WINTER, 2002). Dabei verbleibt das freigesetzte Material lange genug in der Wassersäule, um sich großflächig zu verteilen, so dass aufgrund der vergleichsweise geringen Volumina kaum nachweisbare Mächtigkeiten des abge-lagerten Materials zu erwarten sind. Höchstens 12 Stunden nach der Freisetzung sinkt die Kon-zentration auf unter 0,001 kg/m³.

Auch im Rahmen der Umweltgutachten für die Nord Stream Pipeline werden insgesamt nur klein- bis mittelräumige, vorübergehende Auswirkungen durch Sedimentverdriftungen erwartet (IFAÖ, 2009). Daher werden diese insgesamt als geringe Struktur- und Funktionsbeeinträchti-gung eingestuft. Im Nahbereich bis zu 50 m werden mittlere, in der weiteren Umgebung bis zu 500 m Entfernung geringe bis sehr geringe Intensitäten der Schwebstoffgehalte prognostiziert (IFAÖ, 2009). Basierend auf diesen Ergebnissen ist davon auszugehen, dass Trübungsfahnen, die bei der Verlegung von Seekabelsystemen in Bereichen mit Weichsedimenten freigesetzt werden, maximal bis zu einer Entfernung von 500 m über den natürlichen Schwebstoffmaxima liegen können. Diese liegen in der Pommerschen Bucht bei bis zu 3,9 mg/l (IFAÖ, 2009), in Flussmündungen oder schlickreichen Küstengebieten werden diese Werte deutlich übertroffen.

Untersuchungen von ANDRULEWICZ et al. (2003) belegen zudem, dass der Meeresboden der Ostsee aufgrund der natürlichen Sedimentdynamik entlang der betroffenen Trassen eine Wie-dereinebnung erfährt.

Kurzfristig können Schad- und Nährstoffe aus dem Sediment in das Bodenwasser freigesetzt werden. Die mögliche Freisetzung von Schadstoffen aus dem sandigen Sediment ist aufgrund des relativ geringen Feinkornanteils (Schluff und Ton) und der geringen Schwermetallkonzent-rationen zu vernachlässigen. Im Bereich der schluffigen und tonigen Meeresböden kann es zu einer deutlichen Freisetzung von Schadstoffen aus dem Sediment in das Bodenwasser kom-men. Die Schadstoffe haften sich i. d. R. an herabsinkende Partikel, die wegen der geringen Strömungen in den Ostseebecken kaum über größere Distanzen verdriftet werden und in ihrem angestammten Milieu verbleiben. Mittelfristig wird dieses remobilisierte Material wieder in den schlickigen Becken abgesetzt.

Auswirkungen in Form mechanischer Beanspruchung des Bodens durch Verdrängung, Kom-paktion und Erschütterungen, die im Zuge der Bauphase zu erwarten sind, werden wegen ihrer Kleinräumigkeit als gering eingeschätzt.

Betriebsbedingt kommt es radial um die Kabelsysteme zu einer Erwärmung des umgebenden Sediments. Die Wärmeabgabe resultiert aus den thermischen Verlusten des Kabelsystems bei der Energieübertragung.

Diese thermischen Verluste hängen von einer Reihe von Faktoren ab (Tabelle 16). Wesentli-chen Einfluss haben die folgenden Ausgangsparameter:

• Umgebungstemperatur im Bereich der Kabelsysteme: Je nach Wassertiefe und Jahres-zeit ist von einer Schwankungsbreite in der natürlichen Sedimenttemperatur auszuge-hen, die Einfluss auf die Wärmeabfuhr hat.

• Thermischer Widerstand des Sediments:

Tabelle 16: Thermische Eigenschaften wassergesättigter Böden (nach SMOLCZYK, 2001)

Bodentyp

Im Untersuchungsraum kommen unterschiedliche Bodentypen mit unterschiedlichen thermischen Eigenschaften vor. Danach ist bei gröberen Sedimenten von einer effizien-teren Wärmeabfuhr auszugehen als bei feinkörnigeren Sedimenten. Am höchsten ist der Wärmewiderstand bei dicht gelagerten Tonen.

• Kabeltyp: Grundsätzlich ist bei gleicher Übertragungsleistung bei Drehstrom-Seekabelsystemen von einer höheren Wärmeabgabe durch Energieverluste auszuge-hen als bei Gleichstrom-Seekabelsystemen (OSPARCOMMISSION 2010).

Für die Temperaturentwicklung in der oberflächennahen Sedimentschicht ist zudem die Verle-getiefe der Kabelsysteme entscheidend. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei Einhaltung einer ausreichenden Verlegetiefe und bei Einsatz von Kabelkonfigurationen nach Stand der Technik keine signifikanten Auswirkungen durch die kabelinduzierte Sedimenterwärmung zu erwarten. Im Rahmen eines Gutachtens (AWE, 2007) für die UVS zum Vorhaben „Netzanbin-dung des Offshore-Windparks Arkona-Becken Südost“ wurde ermittelt, dass bei einer Verlege-tiefe von mind. 1,50 m nur eine geringe Erwärmung des Meeresbodens auftritt, die 1,5 K in 30 cm Sedimenttiefe nicht überschreitet. Temperaturmessungen an einem parkinternen Dreh-stromkabelsystem im dänischen Offshore-Windpark „Nysted“ in der Ostsee ergaben eine Sedi-menterwärmung direkt über dem Kabelsystem (Übertragungsleistung von 166 MW) 20 cm unter dem Meeresboden von max. 1,4 K (MEISSNER et al., 2007). Die bodennahe Wasserbewegung trägt darüber hinaus zu einem zügigen Abtransport von lokaler Wärme bei.

Die Verlegetiefe ist in der AWZ der Ostsee allerdings aufgrund der heterogenen geologischen Verhältnisse auf den Trassen sowie der verfügbaren Verlegeverfahren grundsätzlich begrenzt.

Daher erscheint die Festlegung eines für alle geplanten Seekabeltrassen einheitlich geltenden Werts für die herzustellende Überdeckung nicht zielführend (vgl. z. B. Planungsgrundsatz 5.4.2.7 BFO-O). Gleichwohl ist gemäß dem Planungsgrundsatz zur Überdeckung dauerhaft eine sichere Tiefenlage der Kabelsysteme herzustellen. Die Festlegung der herzustellenden Überdeckung erfolgt daher im Einzelzulassungsverfahren auf Grundlage einer umfassenden, durch den Vorhabenträger vorzulegenden Studie. Dabei sind explizit auch die Belange des Meeresumweltschutzes zu berücksichtigen.

Um die Einhaltung des sogenannten „2 K-Kriteriums“8, d.h. eine maximale Temperaturerhöhung um 2 Grad in 20 cm unterhalb der Meeresbodenoberfläche, sicherzustellen, wurde ein entspre-chender Grundsatz zur Sedimenterwärmung in den BFO-O aufgenommen (vgl. z. B. Planungs-grundsatz 5.4.2.9 BFO-O). Dieser Grundsatz legt die Einhaltung des 2 K-Kriteriums fest, um potenzielle Beeinträchtigungen der Meeresumwelt durch eine kabelinduzierte Sedimenterwär-mung weitestgehend zu reduzieren. Bei Einhaltung des 2 K-Kriteriums gemäß Planungsgrund-satz kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass keine signifikanten Aus-wirkungen, wie Struktur- und Funktionsveränderungen, durch die kabelinduzierte Sedimenter-wärmung auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind.

Auf Grundlage der obigen Aussagen ist im Ergebnis der SUP festzuhalten, dass nach derzeiti-gem Kenntnisstand unter Berücksichtigung schadensmindernder Maßnahmen keine erhebli-chen Auswirkungen durch die Verlegung und den Betrieb von Seekabelsystemen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind. Inwieweit eine Einhaltung des 2 K-Kriteriums in allen Tras-senabschnitten unter Berücksichtigung der lokalen Baugrundverhältnisse sichergestellt werden kann, ist im Rahmen des Einzelzulassungsverfahrens bei Bekanntwerden der detaillierten pro-jektspezifischen Rahmenbedingungen zu überprüfen.

4.2.2 Benthos

Das Arteninventar der AWZ der Ostsee ist mit seinen ca. 250 Makrozoobenthosarten als durch-schnittlich anzusehen. Auch die Benthoslebensgemeinschaften sind typisch für die AWZ der Ostsee und weisen größtenteils keine Besonderheiten auf. Nach den aktuell vorliegenden Un-tersuchungen wird das Makrozoobenthos der AWZ der Ostsee auch aufgrund der nachgewie-senen Anzahl an Rote-Liste-Arten als durchschnittlich angesehen. Im Bereich der Cluster 1 und

8 „Das sog. 2 K-Kriterium stellt einen Vorsorgewert dar, der nach Einschätzung des BfN auf Basis des derzeitigen Wissensstandes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherstellt, dass erhebliche negative Auswirkungen der Ka-belerwärmung auf die Natur bzw. die benthische Lebensgemeinschaft vermieden werden.“

(http://www.stromeffizienz.de/page/fileadmin/offshore/documents/StAOWind_Workshops/Kabel_in_Schutzgebieten/

Kabel_in_Schutzgebieten_Vortrag_Merck.pdf)

3 ist eine insgesamt höhere Artenvielfalt zu verzeichnen als im Bereich des Clusters 2. Die Benthoslebensgemeinschaften sind typisch für die AWZ der Ostsee und weisen größtenteils keine Besonderheiten auf. Auch aufgrund der nachgewiesenen Anzahl von Rote Liste Arten sind die Benthoslebensgemeinschaften als durchschnittlich anzusehen. Innerhalb der im Gebiet der Cluster 1 und 3 vorkommenden Steinfelder ist mit dem Vorkommen typischer Riffarten bzw.

Riffgemeinschaften zu rechnen. Somit ist die Benthosgemeinschaft vor allem im Bereich der Cluster 1 und 3 als „regional bedeutsam“ anzusehen. Im Bereich des Clusters 2 hingegen hat die Benthoslebensgemeinschaft eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung, da sie sich überwiegend aus Arten zusammensetzt, die sich nach Störungen schnell regenerieren.

Baubedingt: Mögliche Auswirkungen auf das Benthos sind abhängig von den eingesetzten Ver-legeverfahren. Bei der vergleichsweise schonenden Verlegung mittels Einspülverfahren sind nur kleinräumige, kurzfristige und damit geringfügige Störungen des Benthos im Bereich der Kabeltrasse zu erwarten. Für die Dauer der Verlegung der Seekabelsysteme ist mit lokalen Se-dimentumlagerungen und Trübungsfahnen zu rechnen. Hierdurch kann es für die Dauer der Bautätigkeiten in der Umgebung der Kabelsysteme zu einem kleinräumigen und kurzfristigen Habitatverlust für benthische Arten bzw. zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung benthi-scher Organismen oder Gemeinschaften kommen.

In bindigeren Böden werden die Kabelsysteme eingefräst oder mit einem schweren Pflug ver-legt. Diese Verfahren gehen ebenfalls mit einer Störung des Sediments und der Benthosfauna sowie Sedimentaufwirbelungen einher. Die Ausbreitung von Sedimentpartikeln hängt in hohem Maße vom Gehalt an Feinbestandteilen und der hydrographischen Situation (insbesondere Seegang und Strömung) ab (HERRMANN und KRAUSE, 2000). Aufgrund der vorherrschenden geringen bodennahen Strömungen (vgl. Kapitel 4.1.1) werden auch in Gebieten mit Weichsedimenten lediglich bis zu einer Entfernung von ca. 500 m Trübungsfahnen auftreten, die deutlich über den natürlichen Schwebstoffmaxima liegen. Simulationen zeigen, dass sich das freigesetzte Sediment nach max. 12 Stunden wieder abgesetzt haben wird.

Somit bleiben die Beeinträchtigungen während der Bauphase nach derzeitigem Kenntnisstand kleinräumig und in der Regel kurzfristig. Ein kurzzeitiges Auftreten von erhöhten Konzentratio-nen von suspendierten Stoffen scheint für adulte Muscheln nicht schädlich zu sein. Das Wachs-tum von filtrierenden Muscheln kann sogar gefördert werden. Eier und Larven reagieren jedoch im Allgemeinen empfindlicher als die erwachsenen Tiere und könnten kurzfristig und kleinräu-mig durch die Trübungsfahnen geschädigt werden. Obwohl die Konzentration suspendierter Partikel Werte erreichen kann, die für bestimmte Organismen schädlich sind, sind die Auswir-kungen auf das Makrozoobenthos als relativ gering anzusehen, da derartige Konzentrationen räumlich und zeitlich nur beschränkt auftreten (HERRMANN undKRAUSE, 2000).

Im Falle eines Bestandsrückganges durch eine natürliche oder anthropogene Störung (z. B.

Kabelverlegung) verbleibt im Gesamtsystem genug Potenzial an Organismen zur Wiederbe-siedlung (KNUST et al., 2003). Nach BOSSELMANN (1989) erfolgt eine Ausbreitung nicht nur über die Larvenstadien, sondern auch durch die Dispersion postlarvaler und adulter Formen. Weiter-hin zeigten Begleituntersuchungen des Benthos sowie der Fisch- und Decapodenfauna (Kreb-se) bei der 1994 verlegten Europipe-Rohrleitung in der Nordsee, dass bereits zwei Jahre nach Beendigung der Bauarbeiten ein deutliches Zurückschwingen der Gemeinschaften in Richtung des Zustandes vor den Bauarbeiten festzustellen war. Dort wurde davon ausgegangen, dass die Effekte der Bauarbeiten zwei bis drei Jahre nach den baulichen Aktivitäten nicht mehr fest-zustellen seien (KNUST et al., 2003). Der linienhafte Charakter der Seekabelsysteme begünstigt die Wiederbesiedlung aus den ungestörten Randbereichen. Im Monitoring zur Pipeline Nord Stream (2011-2013) wurde eine Wiederbesiedlung der beanspruchten Gebiete im Greifswalder Bodden und der Pommerschen Bucht durch alle hier heimischen Arten verzeichnet. Die Ge-meinschaftsstruktur der Benthosorganismen und die Abundanzen in den beeinträchtigten Flä-chen unterschieden sich schon nach zwei Jahren nicht mehr signifikant von den Referenzgebie-ten. Aufgrund des vergleichsweise langsamen Wachstums der langlebigen Muschel Mya arena-ria war allerdings die Gesamtbiomasse der Benthosgemeinschaften im Bereich des verfüllten

Grabens nach 2 Jahren noch um 50% geringer im Vergleich zu den Referenzgebieten (NORD

STREAM, 2014).

Ebenfalls kurzfristig und kleinräumig können benthische Organismen durch die mit der Resus-pension von Sedimentpartikeln verbundene Freisetzung von Nähr- und Schadstoffen beein-trächtigt werden. Der Sauerstoffgehalt kann abnehmen, wenn organische Stoffe in Lösung ge-bracht werden (HERRMANN undKRAUSE, 2000). Die mögliche Freisetzung von Schadstoffen aus dem sandigen Sediment ist aufgrund des relativ geringen Feinkornanteils (Schluff und Ton) und der geringen Schwermetallkonzentrationen zu vernachlässigen. Im Bereich der schluffigen und tonigen Meeresböden kann es zu einer deutlichen Freisetzung von Schadstoffen aus dem Se-diment in das Bodenwasser kommen. Die Schadstoffe haften sich i. d. R. an herabsinkende Partikel, die wegen der geringen Strömungen in den Ostseebecken kaum über größere Distan-zen verdriftet werden und in ihrem angestammten Milieu verbleiben. Mittelfristig wird dieses remobilisierte Material wieder in den schlickigen Becken abgesetzt.

Potenzielle Effekte, die von ggf. erforderlich werdenden Reparaturarbeiten ausgehen, sind ver-gleichbar mit den möglichen baubedingten Auswirkungen. Da der schadhafte Kabelabschnitt wie beschrieben recht genau lokalisiert werden kann, dürften sich die Effekte unmittelbar auf den betroffenen Kabelabschnitt beschränken.

Sollte es aufgrund der geologischen Verhältnisse lokal erforderlich werden, einzelne Kabelab-schnitte auf dem Meeresboden zu verlegen, werden im Bereich der Kabeltrasse benthische Lebensgemeinschaften direkt überbaut. Das gilt auch für Steinschüttungen im Bereich von Ka-belkreuzungen. Der dadurch bedingte Lebensraumverlust ist dauerhaft, aber sehr kleinräumig.

Anlagebedingt: Die lokal erforderlich werdenden Steinschüttungen stellen dauerhaft ein stand-ortfremdes Hartsubstrat dar. Dieses bietet dem Benthos neuen Lebensraum, der es Arten und Lebensgemeinschaften ermöglicht, auch in Gebieten zu siedeln, in denen sie bislang nicht vor-kamen, so dass sich ihre Verbreitungsgebiete ausdehnen können (SCHOMERUS et al., 2006).

Betriebsbedingt kann direkt über dem Kabelsystem eine Erwärmung der obersten Sediment-schicht des Meeresbodens auftreten, die eine Verringerung der winterlichen Mortalität der In-fauna bewirken und zu einer Veränderung der Artengemeinschaften im Bereich der Seekabelt-rassen führen kann. Dabei können insbesondere in tieferen Bereichen gebietsweise vorkom-mende kaltwasserliebende Arten (z. B. Arctica islandica) aus dem Bereich der Kabeltrassen verdrängt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind bei Einhaltung einer ausreichenden Verlegetiefe und bei Einsatz von Kabelkonfigurationen nach Stand der Technik keine signifikan-ten Auswirkungen durch die kabelinduzierte Sedimenterwärmung zu erwarsignifikan-ten. Im Rahmen ei-nes Gutachtens (AWE, 2007) für die UVS zum Vorhaben „Netzanbindung des Offshore-Windparks Arkona-Becken Südost“ wurde ermittelt, dass bei einer Verlegetiefe von mind.

1,50 m nur eine geringe Erwärmung des Meeresbodens auftritt, die 1,5 K in 30 cm Sedimenttie-fe nicht überschreitet.

Die Verlegetiefe ist in der AWZ der Ostsee aufgrund der heterogenen geologischen Verhältnis-se auf den TrasVerhältnis-sen sowie der verfügbaren Verlegeverfahren grundsätzlich begrenzt. Daher er-scheint die Festlegung eines für alle geplanten Seekabeltrassen einheitlich geltenden Werts für die herzustellende Überdeckung nicht zielführend (vgl. z. B. Planungsgrundsatz 5.4.2.7 BFO-O). Gleichwohl ist gemäß dem Planungsgrundsatz zur Überdeckung dauerhaft eine sichere Tiefenlage der Kabelsysteme herzustellen. Die Festlegung der herzustellenden Überdeckung erfolgt daher im Einzelzulassungsverfahren auf Grundlage einer umfassenden, durch den Vor-habenträger vorzulegenden Studie. Dabei sind explizit auch die Belange des Meeresumwelt-schutzes zu berücksichtigen.

Um die Einhaltung des 2 K-Kriteriums sicherzustellen, wurde ein entsprechender Grundsatz zur Sedimenterwärmung in den BFO-O (vgl. z. B. Planungsgrundsatz 5.4.2.9 BFO-O) aufgenom-men. Dieser Grundsatz legt die Einhaltung des 2 K-Kriteriums fest, um potenzielle Beeinträchti-gungen der Meeresumwelt durch eine kabelinduzierte Sedimenterwärmung weitestgehend zu reduzieren. Bei Einhaltung des 2 K-Kriteriums gemäß Planungsgrundsatz und unter Berücksich-tigung der Tatsache, dass die Effekte kleinräumig, d. h. nur wenige Meter beiderseits des

Ka-bels, auftreten werden, kann davon ausgegangen werden, dass keine signifikanten Auswirkun-gen auf die Benthosgemeinschaften durch die kabelinduzierte Sedimenterwärmung zu erwarten sind.

Selbige Annahmen gelten für elektrische bzw. elektromagnetische Felder. Auch durch diese sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Makrozoobenthos zu erwarten. Elektrische Felder außerhalb des Kabelsystems können bei Drehstrom-Kabelsystemen durch geeignete Isolierung bzw. durch entsprechende Kabelkonfiguration vermieden werden, so dass elektrische Felder nicht in signifikant messbarer Weise auftreten. Ein Meideverhalten von benthischen Organis-men über KabelsysteOrganis-men ist nicht bekannt (KNUST et al., 2003). Untersuchungen an einigen Krebsarten sowie Miesmuscheln ergaben keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Tiere durch niederfrequente statische Magnetfelder im µT-Bereich (BOCHERT &ZETTLER, 2004).

Beim Betrieb entstehende Magnetfelder der einzelnen Kabel heben sich bei den geplanten Dreileiter-Drehstromkabelsystemen weitgehend auf und liegen deutlich unter der Stärke des natürlichen Magnetfelds der Erde. Modellierungen für Gleichstrom-Seekabelsysteme ergaben Werte von 11 bis max. 15 µT an der Meeresbodenoberfläche (PGU, 2012a; PGU,2012b). Im Vergleich dazu beträgt das natürliche Magnetfeld der Erde je nach Standort 30 bis 60 µT. Auf-grund des geringeren Laststroms und der Dreileitertechnik ist für Drehstrom-Kabelsysteme von einem schwächeren Magnetfeld auszugehen als bei einem Gleichstrom-Kabelsystem. Für Drehstrom-Kabelsysteme sind Werte in der Größenordnung von unter 10 µT zu erwarten. Die stärksten magnetischen Felder treten direkt oberhalb der Kabel auf. Die Stärke der Felder nimmt mit zunehmender Entfernung relativ schnell ab.

Auf Grundlage der obigen Aussagen ist im Ergebnis der SUP festzuhalten, dass nach derzeiti-gem Kenntnisstand unter Berücksichtigung schadensmindernder Maßnahmen keine erhebli-chen Auswirkungen durch die Verlegung und den Betrieb von Seekabelsystemen auf das Schutzgut Benthos zu erwarten sind. Inwieweit eine Einhaltung des 2 K-Kriteriums in allen Trassenabschnitten unter Berücksichtigung der lokalen Baugrundverhältnisse sichergestellt werden kann, ist im Rahmen des Einzelzulassungsverfahrens bei Bekanntwerden der detaillier-ten projektspezifischen Rahmenbedingungen zu überprüfen. Diese trassenbezogenen Erkennt-nisse sind bei der Festlegung der erforderlichen Überdeckung (vgl. z. B. Planungsgrundsatz 5.4.2.7 BFO-O) entsprechend zu berücksichtigen.

4.2.3 Biotoptypen

Mögliche Auswirkungen von Seekabelsystemen auf das Schutzgut Biotoptypen können sich durch eine direkte Inanspruchnahme geschützter Biotope, eine mögliche Überdeckung durch Sedimentation von baubedingt freigesetztem Material sowie durch potenzielle Habitatverände-rungen ergeben. Eine direkte Inanspruchnahme geschützter Biotope ist nicht zu erwarten, da eine Inanspruchnahme von Natura2000-Gebieten durch Seekabelsysteme vollständig vermie-den wird und geschützte Biotopstrukturen nach § 30 BNatSchG im Rahmen des konkreten Zu-lassungsverfahrens mit besonderem Gewicht zu behandeln und im Rahmen der Feintrassie-rung möglichst zu umgehen sind (vgl. Planungsgrundsatz 5.4.2.8 BFO-O). Die geplanten Tras-senverläufe umgehen derzeit bekannte Vorkommen von Riff- und Riffverdachtsflächen.

Beeinträchtigungen durch Überdeckung sind aufgrund der vorherrschenden Sedimentbeschaf-fenheit in den Bereichen, in denen Vorkommen geschützter Biotoptypen zu erwarten sind, vo-raussichtlich kleinräumig, da sich das freigesetzte Sediment schnell absetzen wird. Aufgrund der vorherrschenden geringen bodennahen Strömungen (vgl. Kapitel 4.2.1) sind auch in Gebie-ten mit WeichsedimenGebie-ten lediglich bis zu einer Entfernung von ca. 500 m Trübungsfahnen zu erwarten, die natürliche Schwebstoffmaxima deutlich überschreiten. Dabei verbleibt das freige-setzte Material lange genug in der Wassersäule, um sich großflächig zu verteilen, so dass auf-grund der vergleichsweise geringen Volumina kaum nachweisbare Mächtigkeiten des abgela-gerten Materials zu erwarten sind. Simulationen zeigen, dass sich das freigesetzte Sediment nach max. 12 Stunden wieder abgesetzt haben wird. Somit bleiben die Beeinträchtigungen nach dem derzeitigen Kenntnisstand i. d. R. kleinräumig und temporär.

Permanente Habitatveränderungen beschränken sich auf den kleinräumigen Kabelgraben und den unmittelbaren Bereich von Steinschüttungen, die für Kabelkreuzungen oder für den Fall, dass es lokal nötig sein sollte, Kabelabschnitte auf dem Meeresboden zu verlegen, erforderlich werden. Die Steinschüttungen stellen dauerhaft ein standortfremdes Hartsubstrat dar. Dieses bietet den Benthosorganismen neuen Lebensraum und kann zu einer Veränderung der Arten-zusammensetzung führen (SCHOMERUS et al., 2006). Erhebliche Auswirkungen durch diese kleinräumigen Bereiche auf das Schutzgut Biotoptypen sind nicht zu erwarten. Zudem wird die Rekrutierung der Arten mit großer Wahrscheinlichkeit aus den natürlichen Hartsubstrathabita-ten, wie oberflächlich anstehendem Geschiebemergel und Steinen, erfolgen. Damit ist die Ge-fahr einer negativen Beeinflussung der benthischen Weichbodengemeinschaft durch gebietsun-typische Arten gering. Mögliche Auswirkungen auf die besonders geschützten Lebensraumty-pen nach FFH-Richtlinie werden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung betrachtet.

Permanente Habitatveränderungen beschränken sich auf den kleinräumigen Kabelgraben und den unmittelbaren Bereich von Steinschüttungen, die für Kabelkreuzungen oder für den Fall, dass es lokal nötig sein sollte, Kabelabschnitte auf dem Meeresboden zu verlegen, erforderlich werden. Die Steinschüttungen stellen dauerhaft ein standortfremdes Hartsubstrat dar. Dieses bietet den Benthosorganismen neuen Lebensraum und kann zu einer Veränderung der Arten-zusammensetzung führen (SCHOMERUS et al., 2006). Erhebliche Auswirkungen durch diese kleinräumigen Bereiche auf das Schutzgut Biotoptypen sind nicht zu erwarten. Zudem wird die Rekrutierung der Arten mit großer Wahrscheinlichkeit aus den natürlichen Hartsubstrathabita-ten, wie oberflächlich anstehendem Geschiebemergel und Steinen, erfolgen. Damit ist die Ge-fahr einer negativen Beeinflussung der benthischen Weichbodengemeinschaft durch gebietsun-typische Arten gering. Mögliche Auswirkungen auf die besonders geschützten Lebensraumty-pen nach FFH-Richtlinie werden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung betrachtet.