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3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans

6.2 Schutz- und Erhaltungsziele

Maßstab für eine Verträglichkeitsprüfung sind die Erhaltungsziele bzw. der Schutzzweck des jeweiligen Schutzgebietes. Diese werden für die einzelnen Naturschutzgebiete in der AWZ der Ostsee im Folgenden dargestellt (vgl. Abbildung 33). Darüber hinaus werden auch die Natu-ra2000-Gebiete im angrenzenden Küstenmeer bzw. in der AWZ der Nachbarstaaten und ihre entsprechenden Schutz- und Erhaltungsziele in die FFH-Verträglichkeitsprüfung mit einbezo-gen. Mit Rechtsverordnungen vom 22.09.2017 wurden die bereits bestehenden Naturschutz- bzw. FFH-Gebiete zu Naturschutzgebieten erklärt und in diesem Rahmen teilweise neu grup-piert. So bestehen nun die Naturschutzgebiete „Pommersche Bucht – Rönnebank“, „Kadetrin-ne“ und „Fehmarnbelt“. Hierdurch ergeben sich in Bezug auf die räumliche Ausdehnung keine Unterschiede, so dass – auch in Anbetracht der gesetzlichen, zeitlichen Vorgaben für die Fort-schreibung des BFO - die Untergliederung in die vorher ausgewiesenen Naturschutz- und FFH-Gebiete beibehalten wurde. Zwar kam es vereinzelt zur erstmaligen Unterschutzstellung einiger Arten (u. a. Gelbschnabeltaucher (Gavia adamsii)), dennoch kommt es in der Gesamtschau zu keiner inhaltlichen Neubewertung. Auf Kapitel 1.5.1 des BFO-O 16/17 wird verwiesen.

Naturschutzgebiet „Pommersche Bucht“ (EU-Vogelschutzgebiet)

In der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht“ wird der Schutzzweck des Gebietes in § 3 definiert (Verordnung vom 15.09.2005, Bundesgesetzblatt I S. 2778, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 110 G vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044):

• Abs. 1: Die Unterschutzstellung dient der dauerhaften Erhaltung und Wiederherstellung des Meeresgebietes in seiner Funktion als Nahrungs-, Überwinterungs-, Mauser-, Durchzugs- und Rastgebiet für die dort vorkommenden Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere für Sterntaucher, Prachttaucher, Ohrentaucher, Zwergmöwe, Flusssee-schwalbe, Küstenseeschwalbe und für die regelmäßig auftretenden Zugvogelarten, insbe-sondere für Rothalstaucher, Eisente, Trauerente, Samtente, Sturmmöwe, Heringsmöwe, Trottellumme, Tordalk und Gryllteiste.

• Abs. 2: Zur Sicherung des Überlebens und der Vermehrung der in Abs. 1 genannten Vogel-arten und zur Sicherung ihrer Lebensräume ist insbesondere erforderlich die Erhaltung und Wiederherstellung

1. des qualitativen und quantitativen Bestandes der Vogelarten mit dem Ziel der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes unter Berücksichtigung der natürlichen Populati-onsdynamik und Bestandsentwicklung; Vogelarten mit einer negativen Bestandsentwick-lung ihrer biogeographischen Population sind besonders zu berücksichtigen,

2. der wesentlichen direkten und indirekten Nahrungsgrundlagen der Vogelarten, insbe-sondere natürlicher Bestandsdichten, Altersklassenverteilungen und Verbreitungsmuster der den Vogelarten als Nahrungsgrundlage dienenden Organismen,

3. der für das Gebiet charakteristischen Merkmale, insbesondere im Hinblick auf den Salz-gehalt, die Eisfreiheit auch in strengeren Wintern sowie die geo- und hydromorphologi-sche Beschaffenheit mit ihren artspezifihydromorphologi-schen ökologihydromorphologi-schen Funktionen und Wirkungen,

4. unzerschnittener Lebensräume im Naturschutzgebiet mit ihren jeweiligen artspezifischen ökologischen Funktionen, räumlichen Wechselbeziehungen sowie des ungehinderten Zugangs zu angrenzenden und benachbarten Meeresbereichen,

5. der natürlichen Qualität der Lebensräume, insbesondere ihre Bewahrung vor Ver-schmutzungen und Beeinträchtigungen sowie der Schutz der Vogelbestände vor erheb-lichen Belästigungen.

FFH-Gebiet „Fehmarnbelt“

Über 70% des Wasseraustausches zwischen Ost- und Nordsee erfolgt durch den Fehmarnbelt.

Das FFH-Gebiet ist durch seine exponierte Lage ein wichtiger Trittstein und Durchlass für den Austausch und den Transport von Larven in die zentrale Ostsee. Das Gebiet wird von einer sehr vielfältigen Fauna und Flora besiedelt. Seine allgemeinen Erhaltungsziele sind:

• Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der natürlichen Hydro- und Morphodynamik des Gebietes sowie der spezifischen ökologischen Funktionen, insbesondere

o als Korridor für den ungestörten Austausch von aperiodisch einströmendem Salzwasser der Nordsee und ausströmendem Brackwasser der Ostsee;

o als Haupteinwanderungsweg für marine Faunen- und Florenelemente in die östli-che Ostsee;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT „Sand-bänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ (Code 1110) und

„Riffe“ (Code 1170) mit ihren charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender FFH-Arten und ihrer Habitate: Schweinswal (u. a. durch ASCOBANS Recovery Plan of Har-bour Porpoise in the Central Baltic) und Seehund.

FFH-Gebiet „Kadetrinne“

Durch die Kadetrinne erfolgt mehr als zwei Drittel des Wasseraustausches zwischen Nord- und Ostsee. Durch ihre Lage als Rinne zwischen der Mecklenburger Bucht und der Arkona See wird die Kadetrinne von einer vielfältigen Fauna und Flora besiedelt. Zum anderen ist sie genau wie der Fehmarnbelt ein wichtiger Durchlass für den Austausch und den Transport von Larven in die zentrale Ostsee. Für das FFH-Gebiet wurden folgende allgemeine Erhaltungsziele festge-legt:

• Erhaltung und Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Funktionen, der biologi-schen Vielfalt und der natürlichen Hydrodynamik des Gebietes;

• Erhaltung des ungestörten Austausches von Nord- und Ostseewasser und der Verbin-dungsfunktion für die Ökosysteme der westlichen und zentralen Ostsee;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des LRT „Riffe“

mit seinen charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Art Schweinswal und seiner Habitate (u. a. durch ASCOBANS Recovery Plan of Harbour Porpoise in the Central Baltic).

FFH-Gebiet „Adlergrund“

Der Adlergrund ist bereits im Rahmen der von der Helsinki Kommission zum Schutz der Mee-resumwelt der Ostsee 1994 verabschiedeten Empfehlung zur Ausweisung von Meeresschutz-gebieten in der Ostsee (HELCOM, 1994) als sog. Baltic Sea Protected Area identifiziert worden.

Auch das BfN hat den Adlergrund bereits im Jahr 2001 als „ökologisch besonders wertvolles marines Gebiet im deutschen Ostseebereich“ eingestuft. Dies wird mit dessen wichtiger ökolo-gischer Vernetzungsfunktion begründet, die überwiegend darauf beruht, dass der Adlergrund im Falle der Vereisung großer Teile der übrigen Pommerschen Bucht als wichtiges Ausweichhabi-tat für rastende und nahrungssuchende Vögel dient.

Das Schutzgebiet ist repräsentativ für die Flachwasserbereiche der südlichen Ostsee östlich der Darßer Schwelle. Die allgemeinen Erhaltungsziele für das Gebiet „Adlergrund“ sind:

• Erhaltung und Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Funktionen, der biologi-schen Vielfalt und der natürlichen Hydrodynamik des Gebietes;

• gegebenenfalls Wiederherstellung der Naturnähe der durch frühere Sedimententnahme überformten Gebiete;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT „Sand-bänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ (Code 1110) und

„Riffe“ (Code 1170) mit ihren charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender FFH-Arten und ihrer Habitate: Schweinswal (u. a. durch ASCOBANS Recovery Plan of Har-bour Porpoise in the Central Baltic) und Kegelrobbe.

FFH-Gebiet „Westliche Rönnebank“

Das Schutzgebiet ist repräsentativ für die Hangbereiche von Schwellen der südlichen Ostsee östlich der Darßer Schwelle. Die hier großflächig vorherrschenden geo-hydrologischen Bedin-gungen führen zu einer artenarmen, aber in ihrer Ausprägung einzigartigen Flora und Fauna.

Die allgemeinen Erhaltungsziele für das Gebiet „Westliche Rönnebank“ sind:

• Erhaltung und Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Funktionen, der biologi-schen Vielfalt und der natürlichen Hydrodynamik des Gebietes;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des LRT „Riffe“

(Code 1170) mit seinen charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Art Schweinswal und seiner Habitate (u. a. durch ASCOBANS Recovery Plan of Harbour Porpoise in the Central Baltic).

FFH-Gebiet „Pommersche Bucht mit Oderbank“

Das Schutzgebiet umfasst repräsentative Flachwasserbereiche der südlichen Ostsee östlich der Darßer Schwelle, die in ihrer Struktur einzigartig für die deutsche AWZ der Ostsee sind. Die hier großflächig vorherrschenden geo-hydrologischen Bedingungen führen zu einer artenarmen, aber in ihrer Ausprägung einmaligen Flora und Fauna. Die allgemeinen Erhaltungsziele für das Gebiet „Pommersche Bucht mit Oderbank“ sind:

• Erhaltung und Wiederherstellung der spezifischen ökologischen Funktionen, der biologi-schen Vielfalt und der natürlichen Morpho- und Hydrodynamik des Gebietes;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des LRT „Sand-bänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ (Code 1110) mit seinen charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten;

• Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender FFH-Arten und ihrer Habitate: Schweinswal (u. a. durch ASCOBANS Recovery Plan of Har-bour Porpoise in the Central Baltic) und Finte;

• Geeignetes Habitatmanagement für die Wiederansiedlung der prioritären FFH-Fischart Stör (Acipenser oxyrinchus, ehemals A. sturio).

EU-Vogelschutzgebiet „Westliche Pommersche Bucht“ (Küstenmeer)

Das Vogelschutzgebiet liegt im Übergangsgebiet zwischen den inneren Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns und Westpommerns (Oderästuar und Greifswalder Bodden) sowie den marinen Gebieten der Ostsee. Das Schutzgebiet ist ein bedeutendes länderübergreifendes Zugrast-, Überwinterungs- und Übersommerungsgebiet für See- und Lappentaucher sowie Meeresenten. Das Haupterhaltungsziel ist die Bewahrung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes für die im Gebiet vorhandenen Vogelarten des Anhangs I und des Arti-kels 4 Abs. 2 der VRL (Sterntaucher, Prachttaucher, Ohrentaucher, Zwergmöwe) sowie regel-mäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführt sind ( Haubentaucher , Eisente, Trauerente, Samtente, Mittelsäger, Trottellumme und Tordalk) (vgl. GVOBl. M-V 2011, S. 462).

FFH-Gebiet „Adlergrund og Rønne Banke“(Dänische AWZ)

Das rund 31.910 ha große Schutzgebiet im Bereich der dänischen AWZ westlich von Bornholm grenzt direkt an das deutsche FFH-Gebiet „Adlergrund“ an. Das Gebiet wurde aufgrund der Meereshabitate "Riffe" und "Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meer-wasser" und aufgrund der Vorkommen des in Anhang II genannten Schweinswals unter interna-tionalen Schutz gestellt (vgl. EUNIS, 2013).

Außerdem treffen die EU-Mitgliedstaaten für Arten des Anhangs IV der FFH-RL gemäß Art. 12 FFH-RL die notwendigen Maßnahmen in und außerhalb von Schutzgebieten, um ein strenges Schutzsystem für die genannten Tierarten in deren natürlichem Verbreitungsgebiet einzuführen.

Hierunter fallen gemäß der FFH-RL alle Walarten. Durch die FFH-Gebiete sollen Teile des Nah-rungshabitats erhalten werden.

Bei der Bewertung der möglichen Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf die Schutzzwe-cke und die Erhaltungsziele ist zwischen der temporär begrenzten Bau- und der dauerhaften Betriebsphase zu differenzieren.

Abbildung 33: Natura 2000-Gebiete und Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen „Sandbank“ und „Riffe“

in der deutschen AWZ (http://www.bfn.de/habitatmare/de/karte-verbreitung-sandbaenke-riffe.php).

6.3 Prüfung der FFH-Verträglichkeit der geplanten Umspann- bzw.