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3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans

3.1 Boden

Das Schutzgut Boden würde sowohl bei Durchführung als auch bei Nichtdurchführung des Plans durch verschiedene Nutzungen, wie z. B. Fischerei, in Teilen stark beansprucht werden.

Die anthropogenen Faktoren wirken durch Abtrag, Durchmischung, Aufwirbelung, Materialsor-tierung, Verdrängung und Verdichtung auf den Meeresboden ein. Auf diese Weise werden die natürliche Sedimentdynamik (Sedimentation/Erosion) und der Stoffaustausch zwischen Sedi-ment und Bodenwasser beeinflusst. Die Erderwärmung führt ebenfalls zu Veränderungen der hydrographischen Verhältnisse. Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Plans.

Auswirkungen auf den Boden können während der Bauphase der Plattformen und Seekabel-systeme aus der direkten Störung der oberflächennahen Sedimente, Resuspension von Sedi-ment, Schadstoffeinträgen und Sedimentumlagerungen folgen. Durch das Einbringen der Grün-dungselemente der Plattformen wird der Meeresboden eng begrenzt versiegelt. Bei den Seeka-belsystemen kann es betriebsbedingt zu Energieverlusten in Form von Wärmeabgabe an das umgebende Sediment kommen. Potenzielle Auswirkungen der geplanten Plattformen und See-kabelsysteme auf das Schutzgut Boden sind lokal begrenzt und ergeben sich unabhängig von der Durchführung des Plans.

Bei Nichtdurchführung des Plans wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung und ggf. einer größeren Anzahl oder längeren Seekabelsystemen zu rechnen. Dies könnte zu einer höheren Flächeninanspruchnahme durch die Seekabelsysteme und damit zu einer Verstärkung der möglichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden gegenüber der Durchführung des BFO-O führen. Bei Nichtdurchführung des Plans wäre darüber hinaus mit einer erhöhten Anzahl von Kabelkreuzungen zu rechnen. Dadurch würde eine vermehrte Einbringung von Steinschüttun-gen notwendig werden.

3.2 Wasser

Das Schutzgut Wasser wäre sowohl bei der Durchführung als auch bei der Nichtdurchführung des Plans durch verschiedene Nutzungen, wie z. B. Schifffahrt, in Teilen betroffen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich die durch den Klimawandel bereits eingesetzte Erwär-mung des Wassers auch in Zukunft fortsetzen wird. Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Plans.

Auswirkungen auf den Wasserkörper können sich während der Bauphase der Plattformen und der Verlegung der Seekabelsysteme durch die Resuspension von Sediment, Schadstoffeinträge und die Bildung von Trübungsfahnen ergeben. Betriebsbedingt ist lokal eine Erhöhung der Trü-bung im Zuge der Kolkbildung um die Fundamente nicht auszuschließen. Potenzielle Auswir-kungen der geplanten Plattformen und Seekabelsysteme auf das Schutzgut Wasser sind lokal eng begrenzt und ergeben sich unabhängig von der Durchführung des Plans. Bei Nichtdurch-führung des Plans wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung und ggf. einer grö-ßeren Anzahl oder längeren Seekabelsystemen zu rechnen. Dies könnte zu einer höheren Flä-cheninanspruchnahme durch die Seekabelsysteme und damit zu einer Verstärkung der mögli-chen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser gegenüber der Planumsetzung führen.

3.3 Plankton

Das Schutzgut Phyto- und Zooplankton wäre auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Auswirkungen verschiedener Nutzungen, wie z. B. Fischerei und Schifffahrt, in Teilen betroffen.

Zudem machen sich Auswirkungen der Klimaveränderungen auf Phyto- und Zooplankton inzwi-schen eindeutig bemerkbar (BEAUGRAND et al., 2003; WILTSHIRE undMANLY,2004). Phyto- und Zooplanktonarten werden künftig zunehmend durch mögliche Auswirkungen der Klimaverände-rungen, insbesondere durch Temperatur-, Salinitäts- und Strömungsänderungen betroffen sein.

Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durchfüh-rung des Plans.

Aus den im BFO-O vorgesehenen Nutzungen resultieren nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf das Plankton, so dass sich das Plankton bei Nichtdurchführung des Plans genauso entwickeln wird wie bei der Durchführung des Plans. Beim Bau von Platt-formen und der Verlegung von Seekabelsystemen kann es durch die Entstehung von Sediment-trübungsfahnen zu Auswirkungen auf das Phyto- und Zooplankton kommen. Da diese Effekte allerdings kleinräumiger und kurzfristiger Natur sind, können erhebliche Auswirkungen durch Plattformen und Seekabelsysteme auf das Phyto- und Zooplankton mit ziemlicher Sicherheit ausgeschlossen werden. Auch im Normalbetrieb sind Auswirkungen auf das Plankton mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen.

3.4 Biotoptypen

Das Schutzgut Biotoptypen wäre auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Auswirkun-gen verschiedener NutzunAuswirkun-gen, wie z. B. Fischerei, in Teilen betroffen. Bei Nichtdurchführung des BFO-O wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung der Seekabelsysteme zu rechnen. Infolge der Nichtdurchführung des Plans könnte es zu einer vergleichsweise höheren Flächeninanspruchnahme und damit einer Verstärkung möglicher Auswirkungen auf geschützte Biotoptypen gegenüber der Durchführung des Plans kommen. Mögliche Auswirkungen auf Bio-toptypen resultieren aus der Einbringung der Fundamente der Umspann- oder Sammelplattfor-men und der Verlegung der Kabelsysteme. Während der Bauphase könnte es durch die direkte Störung der oberflächennahen Sedimente, durch Schadstoffeinträge, die Resuspension von Sediment, die Bildung von Trübungsfahnen und die Erhöhung der Sedimentation zu Auswir-kungen auf empfindliche Biotopstrukturen kommen. Zum besonderen Schutz von in § 30 BNatSchG genannten Biotopstrukturen und FFH-Lebensraumtypen formuliert der BFO-O ent-sprechende Planungsgrundsätze (Planungsgrundsätze 5.2.2.6, 5.3.2.6, 5.4.2.8 und 5.5.2.10 BFO-O).

Durch das mit den Plattformfundamenten eingebrachte künstliche Hartsubstrat oder durch die bei der Kabelverlegung erforderlich werdenden Steinschüttungen ergeben sich lokal Änderun-gen des Habitats, die zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung der Benthoslebens-gemeinschaften führen können. Bei Nichtdurchführung des Plans wäre mit einer erhöhten An-zahl von Kabelkreuzungen bzw. Kreuzungsbauwerken zu rechnen. Da die Inanspruchnahme von FFH-Gebieten mit ihren geschützten Lebensraumtypen durch die Planungen des BFO-O vollständig vermieden wird und die Festlegungen des BFO-O durch die Reduzierung von See-kabelsystemen und die Minimierung von Kreuzungsbauwerken auf eine möglichst geringe Inan-spruchnahme des Meeresbodens auch außerhalb dieser Gebiete abzielen, wäre bei Nich-tumsetzung des Planes der Schutz mariner Biotoptypen voraussichtlich schwieriger zu gewähr-leisten als bei Umsetzung des Plans.

3.5 Benthos

Das Schutzgut Benthos wäre auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Auswirkungen verschiedener Nutzungen, wie z. B. Fischerei, in Teilen betroffen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich die durch den Klimawandel bereits eingesetzte Erwärmung des Wassers auch in Zukunft weiter fortsetzen wird. Dieses hat auch Auswirkungen auf das Benthos. So kann es zur Ansiedlung neuer Arten bzw. zu einer Verschiebung des Artenspektrums insgesamt kommen. Diese Entwicklung ist jedoch unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durchfüh-rung des Plans.

Bei Nichtdurchführung des BFO-O wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung der Seekabelsysteme zu rechnen. Infolge der Nichtdurchführung des Plans könnte es zu einer ver-gleichsweise höheren Flächeninanspruchnahme und damit einer Verstärkung möglicher wirkungen auf das Benthos gegenüber der Durchführung des BFO-O kommen. Mögliche Aus-wirkungen auf das Benthos resultieren aus der Einbringung der Fundamente der Plattformen und der Verlegung der Kabelsysteme. Während der Bauphase könnte es durch die direkte Stö-rung der oberflächennahen Sedimente, durch Schadstoffeinträge, die Resuspension von Sedi-ment, die Bildung von Trübungsfahnen und die Erhöhung der Sedimentation zu Auswirkungen auf Lebensgemeinschaften des Benthos kommen.

Im Umkreis der Plattformfundamente können sich in der Betriebsphase durch das eingebrachte künstliche Hartsubstrat Änderungen in der vorhandenen Artenzusammensetzung ergeben. Bei Nichtdurchführung des Plans wäre mit einer erhöhten Anzahl von Kabelkreuzungen bzw. Kreu-zungsbauwerken zu rechnen, die ebenfalls das Einbringen von Hartsubstrat erfordern würden.

Auch hier würden sich kleinräumig die Habitatstrukturen ändern, was wiederum zu einer Ver-schiebung bzw. Veränderung des Artenspektrums des Benthos führen könnte.

Da die Festlegungen des BFO-O durch die Reduzierung von Seekabelsystemen und die Mini-mierung von Kreuzungsbauwerken auf eine möglichst geringe Inanspruchnahme des Meeres-bodens abzielen und zudem die Inanspruchnahme von FFH-Gebieten mit ihren geschützten Lebensraumtypen durch die Trassenführungen des BFO-O vollständig vermieden wird, wäre bei Nichtumsetzung des Plans der Schutz des Benthos vermutlich schwieriger zu gewährleisten als bei Durchführung des Plans.

3.6 Fische

Das Schutzgut Fische wäre sowohl bei Durchführung als auch bei Nichtdurchführung des Plans insbesondere durch die Auswirkungen der Fischerei betroffen. Darüber hinaus ist unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Plans damit zu rechnen, dass sich die durch den Klimawandel bereits eingesetzte Erwärmung des Wassers auch in Zukunft weiter fortsetzen wird. Dieses hat auch Auswirkungen auf das Schutzgut Fische. So kann es zur Einwanderung neuer und zur Verdrängung einheimischer Fischarten kommen.

Während der Bauphase der geplanten Plattformen und der Seekabelverlegung auf den geplan-ten Trassen kann es durch die Erhöhung der Sedimentation sowie Bildung von Trübungsfahnen zu Beeinträchtigungen der Fischfauna kommen. Ferner kann es in der Bauphase zur vorüber-gehenden Vergrämung von Fischen durch Lärm und Vibrationen kommen. Weitere Auswirkun-gen auf die Fischfauna können von den zusätzlich eingebrachten Hartsubstraten infolge einer möglichen Veränderung des Benthos ausgehen.

Bei Nichtdurchführung des Plans wäre mit einer räumlich weniger koordinierten Verlegung der Seekabelsysteme zu rechnen. Dieses könnte zu einer vergleichsweise höheren Flächeninan-spruchnahme und damit zu einer Verstärkung der potenziellen Effekte auf die Fischfauna ge-genüber einer durch den BFO-O koordinierten Verlegung führen. Durch die vollständige Ver-meidung der Inanspruchnahme von Natura2000-Gebieten werden mögliche negative Auswir-kungen auf das Schutzgut Fische vermindert. Daher wäre bei Nichtumsetzung des Plans der Schutz der Fischfauna vermutlich schwieriger zu gewährleisten als bei Durchführung des Plans.

3.7 Marine Säuger

Das Schutzgut marine Säugetiere wäre auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Aus-wirkungen verschiedener Nutzungen, wie z. B. Schifffahrt und Fischerei, in Teilen weiterhin be-troffen.

Marine Säugetiere, insbesondere die schallsensitiven Schweinswale, könnten bei der Verwen-dung von TiefgrünVerwen-dungen durch rammbedingten Schall beim Einbringen der Plattformfunda-mente beeinträchtigt werden. Eine schallarme Variante zu den gerammten FundaPlattformfunda-menten stellt die Gründung mittels Bohrverfahren dar. Der Plan enthält eine ganze Reihe von Planungs-grundsätzen, die sich auf eine möglichst verträgliche Ausgestaltung der Nutzungen beziehen, insbesondere einen Grundsatz zur Schallminderung sowie den Ausschluss von Plattformen in Natura2000-Gebieten. Durch diese Grundsätze werden negative Auswirkungen auf Mee-ressäuger vermindert. Insgesamt werden die Auswirkungen der Planfestlegungen auf marine Säuger mit den Effekten der Nullvariante vergleichbar sein, da im konkreten Einzelverfahren grundsätzlich projekt- und standortspezifische Schallminderungsmaßnahmen angeordnet wer-den, und das unabhängig von der Durchführung des Plans. Die im Plan vorgesehene Staffelung des Netzanschlusses der einzelnen Cluster hat das Potenzial, Störungen von marinen Säugern zu minimieren. Ebenso werden Störungen von marinen Säugern durch die Vermeidung der In-anspruchnahme von Schutzgebieten vermindert.

Die Auswirkungen von Klimaveränderungen auf marine Säugetiere sind komplex und kaum zu prognostizieren. Alle Arten werden indirekt durch mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Nahrungsorganismen, die Fische, betroffen sein. Insgesamt besteht diese Entwicklung je-doch unabhängig von der Durchführung des Plans.

3.8 Rast- und Zugvögel

Die Schutzgüter Rast- und Zugvögel wären auch bei Nichtdurchführung des Plans durch die Auswirkungen verschiedener Nutzungen, wie z. B. Schifffahrt und Fischerei, in Teilen, wie dar-gestellt, betroffen. Die Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die betroffenen Arten sind komplex und kaum zu prognostizieren. Alle Arten werden indirekt durch mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Nahrungsorganismen, insbesondere die Fische, betroffen sein. Ins-gesamt besteht diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Nichtdurchführung bzw. Durch-führung des Plans.

Bei Nichtdurchführung des BFO-O käme es vor allem zu einer erhöhten Flächeninanspruch-nahme des Meeresbodens durch unkoordinierte Einzelanbindungen von Offshore-Windparks.

Dies würde keine zusätzliche oder geänderte Beeinträchtigung der Avifauna darstellen. Das durch Bau/Kabelverlegung und Wartung bedingte erhöhte Schiffsaufkommen würde darüber hinaus das Maß des bei Durchführung des BFO-O auftretenden Schiffsverkehrs nicht über-schreiten. Zusätzliche bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Avifauna sind nicht zu erwarten. Insofern werden sich Auswirkungen auf das Schutzgut Rast- und Zugvögel bei Nicht-durchführung des Plans voraussichtlich in gleicher Weise entwickeln wie bei der Durchführung des Plans.

3.9 Fledermäuse und Fledermauszug

Zugbewegungen von Fledermäusen über der Ostsee sind zwar verschiedentlich dokumentiert, allerdings fehlen bislang konkrete Informationen über ziehende Arten, Zugkorridore, Zughöhen und Zugkonzentrationen. Bisherige Erkenntnisse bestätigen lediglich, dass Fledermäuse, ins-besondere langstreckenziehende Arten, über die Ostsee fliegen.

Gefährdungen von einzelnen Individuen durch Kollisionen mit den Umspannplattformen und ggf. Sammelplattformen lassen sich nicht ausschließen. Ob die Realisierungen von Plattformen dabei gemäß BFO-O oder unabhängig davon voranschreiten würden, ist für die Entwicklung des Schutzgutes Fledermäuse unerheblich. Mögliche Auswirkungen des Klimawandels auf das Schutzgut Fledermäuse würden weiterhin bestehen.

Abschließend kann zusammengefasst werden, dass sich das Schutzgut Fledermäuse bei Nichtdurchführung des Plans voraussichtlich in gleicher Weise entwickeln wird wie im Falle der Plandurchführung.

3.10 Biologische Vielfalt

Auch in den Ozeanen ist mit großräumigen Folgen von Klimaveränderungen zu rechnen. Da viele Ökosysteme des Meeres empfindlich auf Klimaveränderungen reagieren, hat dies Auswir-kungen auf die biologische Vielfalt. Es kann zu einer Verschiebung im Artenspektrum kommen.

Denkbar wäre beispielsweise eine starke Beeinflussung der Populationsdichte und -dynamik von Fischen, welche wiederum bedeutende Folgen für die Nahrungsketten hätte. Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Durchführung des Plans.

Temporäre oder permanente akustische und visuelle Belastungen können bezüglich der Schutzgüter Fische, Vögel und Meeressäuger zu Beeinträchtigungen einzelner Arten führen.

Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind derzeit jedoch nicht vorstellbar, da ein Verlust von Arten nicht zu erwarten ist. Auswirkungen durch Trübungsfahnen, Sedimentation sowie die Sedimenterwärmung oder Magnetfelder auf die biologische Vielfalt sind ebenfalls unwahr-scheinlich, da es sich hierbei in der Regel um lokale Beeinträchtigungen handelt. Es ist zudem zu erwarten, dass die in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auch die möglichen negativen Effekte auf die biologische Vielfalt ver-mindern.

Durch die Ausschlusswirkung der Nutzungen in Natura2000-Gebieten wird der potenzielle Ein-fluss auf die biologische Vielfalt weiter reduziert. Lokale Auswirkungen auf die Vielfalt an Le-bensräumen und die Artenvielfalt sind grundsätzlich nicht auszuschließen, z. T. durch die Ein-bringung von Hartsubstrat sogar zu erwarten. Insgesamt werden sich die ansiedelnden Benthosarten und die dadurch eventuell angelockten Fischarten jedoch aus dem näheren Um-feld rekrutieren, so dass letztlich keine großräumigen Änderungen der biologischen Vielfalt in-nerhalb des Untersuchungsraums zu erwarten sind. Da die Festlegungen des BFO-O durch die Reduzierung von Kabeltrassen und die Minimierung von Kreuzungsbauwerken auf eine mög-lichst geringe Inanspruchnahme des Meeresbodens abzielen und zudem eine Reihe von Grundsätzen der möglichst umweltverträglichen Ausgestaltung der Festlegungen dienen, kön-nen die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt gegenüber der Nullvariante voraussichtlich reduziert werden.

3.11 Luft

Mit zunehmender Nutzungsintensität nimmt auch der Schiffsverkehr in der Ostsee zu, was zu einer negativen Beeinflussung der Luftqualität führen kann. Diese Entwicklung ist jedoch wei-testgehend unabhängig von der Durchführung bzw. Nichtdurchführung des Plans. Durch den Bau und Betrieb der Plattformen und die Verlegung von Seekabelsystemen im Rahmen der Durchführung des BFO-O ergeben sich keine messbaren Auswirkungen auf die Luftqualität.

Daher entwickelt sich das Schutzgut Luft bei Durchführung des Plans in gleicher Weise wie bei Nichtdurchführung des Plans.

3.12 Klima

Laut Berichten des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC, 2001; 2007) sind als großräumige Folgen der Klimaänderungen auf die Ozeane der Anstieg der Meeres-oberflächentemperatur und des durchschnittlichen globalen Meeresspiegels zu erwarten. Viele Ökosysteme des Meeres reagieren empfindlich auf Klimaveränderungen. Insgesamt ist diese Entwicklung jedoch unabhängig von der Durchführung des Plans.

Negative Auswirkungen auf das Klima durch die geplanten Plattformen und Seekabelsysteme werden nicht erwartet, da weder im Bau noch im Betrieb messbare klimarelevante Emissionen auftreten.

Vielmehr wird durch den koordinierten Ausbau der Netzinfrastruktur im Offshore-Bereich eine höhere Planungssicherheit für den Ausbau der Offshore-Windenergie geschaffen. Durch die mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie verbundenen CO2-Einsparungen ist langfristig mit posi-tiven Auswirkungen auf das Klima zu rechnen. Dadurch kann ein wichtiger Beitrag zur Errei-chung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden.

3.13 Landschaftsbild

Die Landschaft der AWZ der Ostsee ist bisher weitgehend unverbaut. Durch die Realisierung von Offshore-Windparks werden Auswirkungen auf das Landschaftsbild eintreten, da es durch die Errichtung vertikaler Strukturen verändert wird. Die Anlagen müssen zudem nachts oder bei schlechter Sicht aus Sicherheitsgründen befeuert werden. Auch dadurch kann es zu optischen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommen.

Die Errichtung von Plattformen kann ebenfalls zu visuellen Veränderungen des Landschaftsbil-des führen. Das Maß der Beeinträchtigung Landschaftsbil-des LandschaftsbilLandschaftsbil-des durch Offshore-Anlagen ist stark abhängig von den jeweiligen Sichtverhältnissen, aber auch von subjektiven Empfindungen sowie der grundsätzlichen Einstellung des Betrachters zur Offshore-Windenergie. Die für das gewohnte Landschaftsbild an der Küste untypischen vertikalen Strukturen können teilweise als störend, teils aber auch als technisch interessant empfunden werden. In jedem Fall bewirken sie eine Veränderung des Landschaftsbildes. Hierdurch wird der Charakter des Gebietes grund-legend modifiziert. Aufgrund der Entfernung der geplanten Plattformen und der sie umgebenden Windparks zur Küste von mehr als 25 km werden die Anlagen von Land aus nur sehr einge-schränkt wahrnehmbar sein und dies auch hauptsächlich bei guten Sichtverhältnissen. Einen Anhaltspunkt hierzu bieten letzte verfügbare Visualisierungen von 2005 (Abbildung 32). Die nächtliche Sichtbefeuerung könnte bei dem sich 2017 im Bau befindenden Offshore-Windpark Wikinger von Land aus sichtbar sein. Die geplante Nabenhöhe liegt hier bei 100 m. Die obers-ten Blattspitzen der Windräder erreichen am höchsobers-ten Punkt 182 m. Die Windkrafträder werden weiterhin ausschließlich am Horizont erkennbar sein.

Abbildung 32: Visualisierung der Wahrnehmbarkeit von Offshore-Windenergieanlagen im besonderen Eignungsgebiet nach SeeAnlV "Westlich Adlergrund" links am Aussichtspunkt Königsstuhl auf Rügen;

Nabenhöhe der WEA 100m; Entfernung des Betrachters ca. 33 km; Augenhöhe ca. 120m über NN;

rechts am Strand am Fuß des Königsstuhls auf Rügen; Augenhöhe ca. 2 m über NN (ARCADIS 2005, zitiert in BSH, 2009).

Insofern können erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, wie es von Land aus wahrgenommen wird, ausgeschlossen werden. Zur Minimierung der Sichtbarkeit trägt ebenfalls bei, dass im Rahmen der Zulassung von Einzelprojekten standardmäßig ein blendfreier und reflexionsarmer Anstrich zur Auflage gemacht wird.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Umspann- bzw. Sammelplattformen stets im räumli-chen Verbund mit den Offshore-Windparks geplant sind, so dass die Veränderung des

Land-schaftsbildes durch Einzelbauwerke in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Offshore-Windparks lediglich geringfügig erhöht wird.

Darüber hinaus trägt die Ausschlusswirkung in den Natura2000-Gebieten (ca. 55% der Fläche der deutschen AWZ der Ostsee) dazu bei, dass weite Teile der AWZ frei von Anlagen bleiben.

Im Ergebnis ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die geplanten Plattformen zusätzlich zu dem sich im Bau befindenden Offshore-Windpark Wikinger als gering einzustufen.

Die Entwicklung des Landschaftsbildes bei Nichtdurchführung des BFO-O wird sich voraus-sichtlich nicht wesentlich von der Entwicklung bei Durchführung des BFO-O unterscheiden. Für die Seekabelsysteme sind aufgrund der Verlegung als Unterwasserkabel negative Auswirkun-gen auf das Landschaftsbild auszuschließen.

3.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie)

Hinweise auf mögliche Sachwerte oder kulturelles Erbe liegen insofern vor, als dass die räumli-che Lage einer Vielzahl von Wracks bekannt und in den Seekarten des BSH verzeichnet ist. Zu Bodendenkmalen, auch zu Siedlungsresten, in der AWZ fehlen weitergehende Informationen.

Hinweise auf mögliche Sachwerte oder kulturelles Erbe liegen insofern vor, als dass die räumli-che Lage einer Vielzahl von Wracks bekannt und in den Seekarten des BSH verzeichnet ist. Zu Bodendenkmalen, auch zu Siedlungsresten, in der AWZ fehlen weitergehende Informationen.