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5 AUSWERTUNG DER EXPERTINNENINTERVIEWS

5.10 Repression

5.10.1 Resümee: Repression

Beim Verbot geht es vor allem um den generalpräventiven Charakter. Ebenso hätte eine Freigabe des Cannabiskonsums Auswirkungen auf die Kriminalstatistik und die Einhaltung des Verbotes des Cannabiskonsums sei mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Aufgabe der Polizei sehen ExpertInnen in der Repression der strafrechtlich verfolgbaren Suchtmitteldelikte und nicht darin, dass diese Personen zu gesundheitsförderndem Verhalten bewegen. Die jetzige Praxis würde – auch wenn sie keine schweren strafrechtlichen Folgen nach sich zieht – Auswirkungen auf jede einzelne Person haben. Hier werden das berufliche Umfeld und die gesellschaftliche Stellung genannt.

5.11 Zusammenarbeit der Organisationen und Behörden

IP 1 würde der Polizei, den Präventionsstellen sowie den Drogenberatungen zu einer guten Zusammenarbeit raten. IP 1 glaubt, dass es in Wien eine solche Zusammenarbeit gibt.

Weiters sollte laut IP 1 eine bessere Vernetzung der genannten Organisationen und deren Fachleute geschehen. Dies habe sich laut IP 1 in Oberösterreich bewährt.205

IP 2 gab an, dass die Zusammenarbeit in Wien sehr gut funktionieren würde. Es gebe eine klare Trennung der Aufgaben. Weiters gab IP 2 an, dass das Entscheidende sei, dass Sozialarbeit und Polizei denselben Weg bestreiten, gleichwohl sie bei ihren Tätigkeitsbereichen bleiben sollten.206

203 Vgl. Schopper, 2017, Interview-Transkript, Zeile 567-572

204 Vgl. Haltmayer, 2017, Interview-Transkript, Zeile 184-189

205 Vgl. Lagemann, 2017, Interview-Transkript, Zeile 662-672

206 Vgl. Dressel, 2017, Interview-Transkript, Zeile 346-354

Bei der Zusammenarbeit sieht IP 4 die Problematik bei den politischen EntscheidungsträgerInnen. Ohne die Politik bringen laut IP 4 die Diskussionen auf BeamtInnenebene nicht viel. Sollte die Politik eine Entscheidung getroffen haben, würde es laut IP 4 keinerlei Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ressorts geben.207

IP 5 gab an, dass im Bereich der Suchtprävention, obgleich der wenigen monetären Ressourcen, sehr gutes Wissen vorhanden wäre.208 Eine wissenschaftliche Etablierung der Suchtprävention habe in Österreich schon stattgefunden.209

Für IP 6 laufe die Zusammenarbeit in Wien speziell mit dem Institut für Suchtprävention und der Exekutive sehr gut.210

5.11.1 Resümee: Zusammenarbeit der Organisationen und Behörden

Die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen und Behörden gehöre stärker vernetzt, wobei eine klare Aufgabenteilung erfolgen sollte. Weiters sei entscheidend, jene Personen zu erreichen, die ein Problem haben oder entwickeln könnten. Hierbei sei die Verzahnung der verschiedenen Organisation notwendig, um schnell reagieren zu können. Als Vorbild wurde die Zusammenarbeit in Wien und Oberösterreich genannt. Auch wurden die Politik angesprochen, die den Start für einen möglichen Diskussionsprozess auf BeamtInnenebene geben müsste, und die gut vernetzten Suchtpräventionseinrichtungen erwähnt. Die Suchtprävention sei in Österreich auf wissenschaftliche Basis gestellt.

5.12 Problemstellung

IP 1 hält eine Diskussion auf ideologischer Ebene für unbrauchbar. Weiters gab IP 1 an, dass einerseits die Substanz als ungefährlich eingestuft werde und andererseits von manchen als hochgefährlich. IP 1 meint, dass man das nicht so angeben kann und dass die Wahrheit wahrscheinlich in der Mitte liegen wird.211

207 Vgl. Zeder, 2017, Interview-Transkript, Zeile 233-241

208 Vgl. Schopper, 2017, Interview-Transkript, Zeile 466-470

209 Vgl. ebd., Zeile 633-634

210 Vgl. Haltmayer, 2017, Interview-Transkript, Zeile 359-361

211 Vgl. Lagemann, 2017, Interview-Transkript, Zeile 88-91

Auch gab IP 1 an, dass Cannabis kein ungefährliches Kraut, aber andererseits auch kein mörderisches Mittel sei. Jedoch sei laut IP 1 immer die Anwendung der Droge das Entscheidende.212

IP 1 sieht die Unterscheidung zwischen harten und weichen Drogen nicht als zielführend an. Die Intensität des Konsums ist entscheidend, da man auch Cannabis hart missbrauchen könne.213

IP 1 sieht ebenso den Gesetzgeber vielfach in der Zwickmühle zwischen den BefürworterInnen einer Freigabe und denen, die hier noch eine Verschärfung wollen.214

Weiters gibt IP 1 an, dass hinter der Cannabisfreigabe auch Interessensbewegungen, wie zum Beispiel Hanf-Clubs, stehen. Es gibt die Liberalisierungsbewegung dieser Hanf-Clubs, die selbst ein Interesse am Konsum haben oder die ein geschäftliches Interesse dahinter sehen. Bei der Polizei wisse man oft nicht, welches Interesse diese hat.215

IP 1 stört, dass man beim Thema Cannabiskonsum nicht die Sache selbst betrachtet, sondern alles gleichbehandelt.216

Laut IP 1 spreche man nicht offen genug über das Thema Cannabis. Es gebe bei dieser Thematik zwei komplett unterschiedliche Zugänge, die sich laut IP 1 einerseits für und andererseits gegen eine Cannabisfreigabe aussprechen würden.217

Für IP 2 war die Thematik um Cannabis seit jeher ein ideologisch geführtes Thema. Hierbei gehe es laut IP 2 oft nicht um praktische, sachliche und wissenschaftliche Zugänge.218

IP 2 sieht auch ein Problem in der Hochzüchtung der Cannabispflanze und der damit einhergehenden Erhöhung des THC-Gehaltes. Dass der Konsum von Cannabis schädlich

212 Vgl. Lagemann, 2017, Interview-Transkript, Zeile 104-107

213 Vgl. ebd., Zeile 139-143

214 Vgl. ebd., Zeile 146-147

215 Vgl. ebd., Zeile 224-228

216 Vgl. ebd., Zeile 310-311

217 Vgl. ebd., Zeile 619-622

218 Vgl. Dressel, 2017, Interview-Transkript, Zeile 118-121

für die Gesundheit ist, sei laut IP 2 evident. Ein weiteres Problem sieht IP 2 in der derzeitigen Kriminalisierung der CannabiskonsumentInnen.219

IP 3 gab an, dass das Europäische Polizeiamt (Europol) Cannabis als Priorität in ihren Aufgaben sieht. Als Ursprungsstaaten sieht IP 3 Albanien bei Cannabiskraut (Marihuana) und Marokko bei Cannabisharz (Haschisch).220

Weiters meint IP 3, dass durch die Medien das Thema Cannabis verharmlost werde und auch das Argument des schädlicheren Alkohols von BefürworterInnen des Öfteren hervorgebracht werde. IP 3 meint, dass die Personen die Problematik hinsichtlich des Cannabiskonsums nicht so wahrnehmen würden und hier auch das Unrechtsbewusstsein fehle.221

IP 3 führt aus, dass es beim Thema Cannabis um eine Entwicklung der gesamten Gesellschaft gehe. Es werde laut IP 3 eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufgestellt und so die strafrechtliche Verfolgung ins Verhältnis mit dem Nutzen gestellt. Weiters gab IP 3 an, dass der Ressourceneinsatz bei der Polizei in Bezug auf die CannabiskonsumentInnen sehr umfangreich sei.222

Auch IP 4 sieht ein Problem im ideologischen Zugang zu dieser Thematik. Es werde nicht über Fakten gesprochen, sondern die Diskussion finde meist in Glaubenssätzen statt.223

IP 4 sieht die Diskussionsmotive in dem – im Vergleich zu anderen illegalen Suchtmittel – geringsten gesundheitlichen Folgen. Der Cannabiskonsum habe laut IP 4 keine unmittelbaren Auswirkungen und Nikotin sowie Alkohol seien als gefährlicher einzustufen.

Somit versteht IP 4 nicht, warum die gefährlicheren legalen Drogen erlaubt seien und die weniger gefährliche Droge Cannabis nicht. Ebenso scheint für IP 4 der medizinische Nutzen bei Cannabis gegeben zu sein und auch hier verstehen die Menschen das Verbot nicht, obgleich hier der Konsum eine Erleichterung bringen könne.224

219 Vgl. Dressel, 2017, Interview-Transkript, Zeile 155-162

220 Vgl. Csefan, 2017, Interview-Transkript, Zeile 30-34

221 Vgl. ebd., Zeile 124-131

222 Vgl. ebd., Zeile 138-146

223 Vgl. Zeder, 2017, Interview-Transkript, Zeile 143-147

224 Vgl. ebd., Zeile 55-66

IP 5 gab an, dass die Hauptproblematik die derzeitige Kriminalisierung der CannabiskonsumentInnen sei. Es müsse laut IP 5 eine andere Regelung greifen, womit man die Ziele eher erreichen könne.225 Die Ziele wären, so wenig KonsumentInnen illegaler Suchtmittel wie möglich zu haben.226 Auch IP 5 geht es darum, die Cannabiskonsum-Thematik in einer seriösen Diskussion mit offenem Ausgang zur Sprache zu bringen.227

Grundsätzlich ist für IP 6 das Thema Freigabe beziehungsweise Regulierung von Cannabis problembehaftet, weil es diese Pflanze schon seit tausenden Jahren gibt und sie ebenso lange schon konsumiert wird. Auch wird Cannabis laut IP 6 nicht so als Problem gesehen wie zum Beispiel Heroin oder Kokain. Weiters gedeihe die Pflanze fast überall auf der Welt und ist laut IP 6 für fast jeden verfügbar. IP 6 gab an, dass in letzter Zeit zu diesem Thema eine große Verbreitung durch die diversen Medien stattgefunden hat und auch die Problem besteht. Diese Diskussionen erfolgen meist nicht auf Sachebene, sondern mit ideologischen Glaubenssätzen. Weiters werde nicht zwischen Freizeitkonsum und möglichem medizinischen Nutzen getrennt und so komme es zu einer Vermischung grundverschiedener Aspekte. Auch wird die Verharmlosung in der medialen Berichterstattung kritisch gesehen. Ebenso kritisch betrachtet wird, dass bei der Diskussion um die Freigabe von Cannabis hauptsächlich lediglich der Kosten-Nutzen-Faktor beachtet wird. Schlussendlich trete beim Konsum von Cannabis nicht unmittelbar eine schädliche Folgewirkung ein, weshalb die Gefahr dieser Substanz nicht so wahrgenommen wird, obwohl laut ExpertInnen der stark zunehmende THC-Gehalt in den Pflanzen zu Problemen

225 Vgl. Schopper, 2017, Interview-Transkript, Zeile 160-162

226 Vgl. ebd., Zeile 180-182

227 Vgl. ebd., Zeile 586-587

228 Vgl. Zeder, 2017, Interview-Transkript, Zeile 140-150

229 Vgl. Haltmayer, 2017, Interview-Transkript, Zeile 156-162

führen kann. Ebenso sei eine andere Regelung, die mit einer Entkriminalisierung der CannabiskonsumentInnen einhergeht, wünschenswert. Schlussendlich sieht man auch die große Verfügbarkeit von Cannabis als mögliches Problem.

5.13 Dafür versus Dagegen

Nach Einschätzung der IP 1 treten vor allem die Grünen und die SPÖ-Jugend für eine Freigabe ein. IP 1 sieht den Staat am Zug, über eine Freigabe zu entscheiden.230

Weiters gab IP 1 an, dass man Ziele definieren müsse, die dann beispielsweise auf eine bestimmte Altersgruppe zutreffen. Nach diesen Zielen müsste laut IP 1 dann das Gesetz angepasst werden.231

IP 1 gab an, dass aus seiner persönlichen Sicht eine Liberalisierung aufseiten der Behandlung, Koordination und Prävention liege.232

Weiters führte IP 1 aus, dass in Österreich ein sehr großes Problem mit dem Thema Cannabis herrsche, aber eine offene Diskussion nicht geführt werde, da die Politik mit dieser Thematik nichts zu tun haben wolle.233

IP 2 gab an, dass es diverse Interessensgruppen gebe, die das Verbot des Cannabiskonsums mehr als Problembringer und nicht als Lösung sehen. Es gebe laut IP 2 auch Gruppierungen, die in einer Freigabe den Eigenkonsum als Interesse hätten.

Weiters gab IP 2 an, dass andere ein Recht auf den Cannabiskonsum hätten, da sie ja nur Selbstschädigung durchführten.234

Für IP 2 geht es hier um eine Grundsatzdiskussion, wie tief der Staat in die Gewohnheiten der jeweiligen KonsumentInnen eingreifen sollte.235

230 Vgl. Lagemann, 2017, Interview-Transkript, Zeile 293-296

231 Vgl. ebd., Zeile 344-359

232 Vgl. ebd., Zeile 630-632

233 Vgl. ebd., Zeile 651-657

234 Vgl. Dressel, 2017, Interview-Transkript, Zeile 133-139

235 Vgl. ebd., Zeile 141-142

Für IP 3 spricht die Gefährdung der Gesundheit gegen eine Freigabe von Cannabis.

Hierbei ist laut IP 3 die Verbindung zwischen dem Konsum und dem Risiko einer Schizophrenie anzuführen.236

Weiters sei für IP 3 die Suchtfinanzierung ein Thema und das mögliche Abdriften in die Kriminalität.237

IP 3 gab an, dass sich für die Cannabisfreigabe im Allgemeinen die KonsumentInnen aussprechen würden. Ebenso sehen liberale Parteien laut IP 3 ein mögliches WählerInnenpotenzial. Weiters gab IP 3 an, dass sich der Präventionsbereich für eine Freigabe ausspreche, wohingegen sich Personen mit einer konservativen Haltung dagegen aussprechen würden.238

Laut IP 3 glauben die BefürworterInnen einer Cannabisfreigabe, den Schwarzmarkt beseitigen sowie eine Kriminalisierung der KonsumentInnen verhindern zu können.239

IP 4 gab an, dass Parteien wie die Grünen sowie die NEOS für eine Cannabisfreigabe und die FPÖ als auch eher die ÖVP dagegen seien. Bei der SPÖ seien laut IP 4 die verschiedenen internen Gruppierungen geteilter Auffassung. Auch würde eine mögliche Freigabe ein beträchtlicher Wirtschaftsfaktor sein, der bis dato über den Schwarzmarkt funktioniert.240

Laut IP 4 sehen die KritikerInnen einer Freigabe die Gefahr eines Dammbruches, wobei er nicht dieser Meinung sei. IP sieht die Trennung der Märkte als ein sinnvolles Argument.

Weiters sollte sich der Staat laut IP 4 die Frage stellen, ob das Verbot bleiben soll, wenn die daraus resultierenden Folgen begrenzt seien.241

Schlussendlich gab IP 4 an, dass das UNO-Übereinkommen ein Problem bei einer Cannabisfreigabe sein könne und man dies begutachten müsse, um herauszufinden, welche Möglichkeiten es hier gebe. IP 4 gab an, dass ein solches Vorhaben bei der UNO

236 Vgl. Dressel, 2017, Interview-Transkript, Zeile 162-165

237 Vgl. Csefan, 2017, Interview-Transkript, Zeile 172-190

238 Vgl. ebd., Zeile 197-205

239 Vgl. ebd., Zeile 214-216

240 Vgl. Zeder, 2017, Interview-Transkript, Zeile 75-81

241 Vgl. ebd., Zeile 88-96

ein langfristiges Projekt sei, auch wenn einzelne Länder wie zum Beispiel einige Bundesstaaten in den USA bereits Geschäfte damit betreiben.242

IP 5 gab an, dass für eine Liberalisierung die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ein Argument ist. Es gebe in der Rechtsordnung laut IP 5 kein anderes Verhalten, dass eine Selbstschädigung so wie beim Cannabiskonsum kriminalisiert.243 Weiters führte IP 5 an, dass für eine Liberalisierung die mögliche bessere Qualität des Cannabis stünde, da die jetzigen KonsumentInnen nichts über die Inhaltsstoffe und ebenso dessen Reinheit wissen würden.244

IP 6 gab an, dass auch wirtschaftliche Interessen hinter einer Freigabe stehen könnten.

Auch Eigeninteressen – vor allem frei zu konsumieren – könnten laut IP 6 ein Grund für die Befürwortung sein. Weiters gab IP 6 an, dass auch die Entkriminalisierung für eine Freigabe/Regulierung sprechen würde. Grundsätzlich müsse man die Vor- und Nachteile auf einer vernünftigen Basis diskutieren. 245

Die Gegner einer Freigabe befürchten laut IP 6 eine Steigerung des Cannabiskonsums und dass diese Auswirkungen auf die Gesellschaft und deren Gesundheit habe.246

5.13.1 Resümee: Dafür versus Dagegen

Als BefürworterInnen wurden des Öfteren die linken, liberalen Parteien genannt, wie etwa Grüne, Neos und SPÖ-Jugend. Als eher sowie strikt dagegen werden die Positionen von ÖVP und FPÖ gesehen. Weiters gibt es bei den BefürworterInnen diverse Interessensbewegungen, wie zum Beispiel die Hanf-Clubs und dergleichen. Für eine Freigabe beziehungsweise Regulierung des Cannabiskonsums spreche von Seiten der ExpertInnen vor allem die Entkriminalisierung der KonsumentInnen sowie eine Verringerung des Schwarzmarktes und dadurch die Belebung der Wirtschaft. Gegen eine Freigabe sprechen die mögliche Gefährdung der Gesundheit, Auswirkungen auf die Gesellschaft generell sowie die Behandlungskosten. Auch die Gefahr eines Dammbruches hin zu anderen illegalen Suchtmitteln wird genannt. Schlussendlich sind auch noch die

242 Vgl. Zeder, 2017, Interview-Transkript, Zeile 100-105

243 Vgl. Schopper, 2017, Interview-Transkript, Zeile 170-176

244 Vgl. ebd., Zeile 195-199

245 Vgl. Haltmayer, 2017, Interview-Transkript, Zeile 183-197

246 Vgl. ebd., Zeile 205-209

rechtlichen Probleme anzuführen, die eine Freigabe beziehungsweise Regulierung des Cannabiskonsums mit sich bringen könnte.

5.14 Auswirkungen einer Cannabisfreigabe

IP 2 gab an, dass die Auswirkungen einer Cannabisfreigabe ein Anstieg der KonsumentInnen sowie die damit einhergehenden gesundheitlichen Folgen sein würden.247

IP 2 ist der Meinung, dass durch das Verbot keine Person vom Konsum abgehalten werde, die zuvor schon jahrelang konsumiert hat.248

IP 2 gab an, dass das körperliche Suchtpotenzial bei Cannabis nicht sehr hoch sei, es jedoch bei etwaigen anderen schon bestehenden Problemen zu einem neuen Problem führen könne.249

IP 2 gab weiters an, dass Personen von Verboten nicht aufzuhalten seien, wenn diese Probleme mit sich bringen. Ein Verbot helfe nur bei Personen, die Cannabis probieren würden, und Angst vor der strafrechtlichen Verfolgung hätten.250

IP 3 gab an, dass KritikerInnen bei einer Freigabe von Cannabis den Konsum ansteigen sehen und dahingehend auch die daraus resultierenden Sucht-Auswirkungen. Weiter führt IP 3 aus, dass eine allgemeine Verharmlosung passiere und eine Grenze zu anderen illegalen Suchtmitteln überschritten werden könnte.251

IP 4 sieht einerseits eine Verschärfung der Regelungen bei legalen Suchtmitteln, wie zum Beispiel Nikotin, und andererseits die Diskussion über Cannabis merkwürdig. IP 4 gab weiters an, dass ein komplett freier Verkauf von Cannabis nicht möglich sein werde, sondern es gewisser Regelungen bedarf. Einen fertigen Plan habe IP 4 nicht, da dies in das Gesundheitsressort falle. IP 4 sieht eine mögliche Abgabe von Cannabis in Apotheken

247 Vgl. Dressel, 2017, Interview-Transkript, Zeile 170-174

248 Vgl. ebd., Zeile 175-176

249 Vgl. ebd., Zeile 180-183

250 Vgl. ebd., Zeile 189-193

251 Vgl. Csefan, 2017, Interview-Transkript, Zeile 231-236

oder Trafiken. Ebenso gab IP 4 an, dass eine Beschränkung hinsichtlich des Alters sinnvoll erscheinen würde.252

5.14.1 Resümee: Auswirkungen einer Cannabisfreigabe

Als Auswirkungen einer Cannabisfreigabe wäre mit einem Anstieg der KonsumentInnen und der damit verbundenen gesundheitlichen Folgen zu rechnen. Auch die Gefahr einer weiteren Verharmlosung von illegalen Suchtmitteln wird bei einer möglichen Cannabisfreigabe gesehen. Ebenso wurde das „Wie“ einer Cannabisfreigabe angesprochen und zwar, dass Cannabis nur reglementiert, zum Beispiel in Apotheken, mit einer gewissen Altersbeschränkung ausgegeben werden sollte.

5.15 Ausblick

IP 1 gab zum Ausblick an, dass die Diskussion in eine falsche Richtung laufe. Es ginge immer nur um absolute Werte, ob die Substanz gefährlich ist oder nicht.253

IP 1 sieht die Tendenz der letzten Jahrzehnte in Richtung Liberalisierung. IP 1 glaubt zukünftig an einen unaufgeregteren Umgang mit Cannabis. Schlussendlich sieht IP 1 ein Hauptanliegen im Schutz der Jugendlichen.254

IP 2 sieht den Ausblick beim Thema Cannabis in einer Kosten-Nutzen-Rechnung. Es würden die gesundheitlichen Folgen mit den Behandlungskosten gegenübergestellt. Erst wenn diese nicht mehr stimme, würde die sonst sehr ideologische Diskussion laut IP 2 zu Veränderungen führen. Einzelne Staaten haben sich bereits von der Prohibition verabschiedet.255

Für IP 2 sind die entscheidenden Faktoren die Kosten des Gesundheitswesens und die des Polizei- und Justizsystems. Laut IP 2 werde erst eine Veränderung eintreten, wenn eine gewisse Kostenhöhe erreicht sein wird.256

252 Vgl. Zeder, 2017, Interview-Transkript, Zeile 158-167

253 Vgl. Lagemann, 2017, Interview-Transkript, Zeile 162-163

254 Vgl. ebd., Zeile 553-563

255 Vgl. Dressel, 2017, Interview-Transkript, Zeile 412-418

256 Vgl. ebd., Zeile 428-432

Für IP 2 versuche Österreich durch das Verbot entstehende negative Folgewirkungen zu reduzieren und vordergründig gesundheitliche Dinge in den Hauptfokus zu stellen. Hierbei versuche Österreich einen Mittelweg zu gehen.257

Eine sehr wichtige Frage sei laut IP 2, wie Präventionsmaßnahmen früh ihre Wirkung entfalten können und zwar bei jenen Personen, die tatsächlich ein Problem entwickeln beziehungsweise gesundheitliche Probleme haben und so einer Behandlung zugeführt werden könnten.258

Für IP 2 sind miteinander abgestimmte gesetzliche und gesundheitsbezogene Maßnahmen sehr entscheidend. Hierzu zählt für IP 2 auch das Thema Prävention.259

IP 3 sieht eine grundsätzliche politische Abhängigkeit der Entwicklung beim Thema Cannabis. Hier würde die Richtung von der jeweilig regierenden Partei vorgegeben.

Weiters gab IP 3 an, dass aus Sicht der Polizei ein Trend in Richtung Indoor-Plantagen ersichtlich sei.260

IP 4 gab an, dass der Trend der derzeit in den USA herrsche, auch nach Europa kommen werde und zwar der Ausstieg aus dem Verbot von Cannabis. Inwiefern sich in Österreich die Politik hierzu zukünftig äußern werde, könne IP 4 nicht angeben.261

IP 5 gab zum Ausblick an, dass das Thema Cannabiskonsum präsent ist. Es werde eine Diskussion geben, auch auf europäischer Ebene. Jedoch gab IP 5 an, dass in Österreich die Zeit noch nicht dafür gekommen sei.262

IP 6 gab an, dass die Prohibition des Cannabiskonsums nicht mehr lange halten könne. IP 6 denkt, dass es in Österreich noch einige Zeit dauern könnte bis genauere Regulierungen zur Anwendung kommen.263

257 Vgl. Dressel, 2017, Interview-Transkript, Zeile 436-439

258 Vgl. ebd., Zeile 444-450

259 Vgl. ebd., Zeile 481-484

260 Vgl. Csefan, 2017, Interview-Transkript, Zeile 328-334

261 Vgl. Zeder, 2017, Interview-Transkript, Zeile 134-137

262 Vgl. Schopper, 2017, Interview-Transkript, Zeile 610-613

263 Vgl. Haltmayer, 2017, Interview-Transkript, Zeile 427-430

5.15.1 Resümee: Ausblick

Generell ist aufgrund der Ausführungen der ExpertInnen der Weg zu einem liberaleren Zugang hinsichtlich des Cannabiskonsums feststellbar. Ebenso spiele der Kosten-Nutzen-Faktor eine bedeutende Rolle. Weiters wäre auch der wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Faktor zu erwähnen, wo der Staat auch Einnahmen lukrieren könnte. Auch hinsichtlich der Suchtprävention müsse noch mehr getan werden, um Folgeerscheinung der Sucht und auch die Abhaltung vom Suchtmittelmissbrauch zu erreichen. Hinsichtlich des Konsums ist auch der Trend in Richtung mehr an Indoor-Cannabisplantagen festzustellen. Schlussendlich seien zwar Diskussionen bezüglich einer Liberalisierung des Cannabiskonsums absehbar, jedoch sei die Zeit in Österreich noch nicht reif.

5.16 Empfehlungen an EntscheidungsträgerInnen

IP 1 gab an, dass vorerst Ziele definiert gehören. Diese Ziele sind vom Staat festzulegen.

Ohne ein vorher festgelegtes Ziel zu haben, wäre auch eine begleitende Kontrolle nicht möglich, um die Zielrichtung abzugleichen.264

Weiters gab IP 1 an, dass die österreichische Arbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung (ARGE) Vorschläge macht, um das Suchtmittelgesetz zu prüfen, d.h. ob die Ziele, die man bei Cannabis hatte, erreicht wurden. Diese Prüfung sollte von ExpertInnen aus den Bereichen Behandlung, Sucht, Prävention, Polizei und Justiz durchgeführt werden. Nach dieser Prüfung, die auf ExpertInnenebene stattfinden könne, würde man sehen, ob der

Weiters gab IP 1 an, dass die österreichische Arbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung (ARGE) Vorschläge macht, um das Suchtmittelgesetz zu prüfen, d.h. ob die Ziele, die man bei Cannabis hatte, erreicht wurden. Diese Prüfung sollte von ExpertInnen aus den Bereichen Behandlung, Sucht, Prävention, Polizei und Justiz durchgeführt werden. Nach dieser Prüfung, die auf ExpertInnenebene stattfinden könne, würde man sehen, ob der