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6 Interviews

3) Qualität durch Meisterkurse

Obwohl Meisterkurse auch inhaltliche Mängel aufweisen, beurteilten die meisten der befrag-ten Personen die Meisterprüfung als wichtige und Qualität fördernde Weiterbildung. Infolge der erweiterten fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sei ein Meister in der Lage, einen hohen Qualitätsanspruch zu erfüllen. Lediglich ein Handwerksmeister ging darauf ein, dass die Aufgaben der fachpraktischen Prüfung von vornherein bekannt seien. So könnten sich die Meisterschüler gezielt vorbereiten. Das umfassende fachliche Können, das einem Meister zugeordnet werde, sei also nicht bei jedem Meister gewährleistet. Das Lehrangebot des fach-praktischen Unterrichts entspreche allerdings schon einem großen Spektrum. Für die Prüfung sei indes nur ein Teil dieses Spektrums relevant. Die Anforderungen seien bekannt und könnten somit hinreichend geübt werden. Anhand dieser Aussage wird deutlich, dass ein Meister, der mit einem guten Prüfungsergebnis abgeschlossen hat, nicht notwendig als

tatsächlich fachlich kompetent gelten muss bzw. nur in einem begrenzten Rahmen fachlich kompetent sein kann.

Daneben wird aber auch deutlich, dass die Vermittlung von Kenntnissen in den Meisterkursen umfangreich ist. Von interviewten Handwerksmeistern wurde das vertiefte und erweiterte Fachwissen als wichtiger Bestandteil gewertet. Die Gewichtung des hinzukommenden Fach-wissens variierte allerdings je nach Handwerk oder Kenntnisstand. So bewerteten die Hand-werker, die ein Gefahrenhandwerk ausüben, die Erweiterung fachtheoretischer Kenntnisse höher als Handwerker anderer Bereiche. Der Handwerksmeister des Gesundheitshandwerks bezeichnete die Meisterprüfung sogar als eminent wichtig. Er führte an, dass in dem von ihm ausgeübten Handwerk Mängelleistungen mit einem hohen Gesundheitsrisiko verbunden seien.

Aus diesem Grund werde die Krankenkassenzulassung auch nur Meistern erteilt. In Anbetracht des hohen Gesundheitsrisikos müsse jedes Werkstück mit dem Namen des Betriebs sowie dem Herstellungsdatum gekennzeichnet werden. Ohne die Meisterqua-lifikation, die im Fachlichen auf umfassenden und vertieften Kenntnissen und Fertigkeiten basiere, könne die geforderte hochwertige Qualität nicht gewährleistet werden. Durch die Meisterprüfung würden zudem die minder Qualifizierten ausgeschieden. Dies sei auch notwendig, da in den Betrieben häufig nur mangelhaft ausgebildet werde. Außerdem seien die Prüfungsanforderungen der Gesellenprüfung gesenkt worden, wodurch eine mindere Qualität der Ausbildung in einem gewissen Maß noch akzeptiert werde. Fehlten jedoch hoch qualifizierte Meister als Ausbilder, werde das Ausbildungsniveau weiter sinken. Die Meisterprüfung trage insofern dazu bei, dass ein hohes Qualitätsniveau erhalten bleibe.

Handwerksmeister anderer Bereiche begründeten ihre Zustimmung zur Meisterqualifikation nicht zuletzt mit Blick auf die zunehmende Bedeutung fachtheoretischer Kenntnisse. Diese bezögen sich u.a. auf wichtige Vorschriften. Auch brächte die Vertiefung und Erweiterung fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten ein umfangreicheres Tätigkeitsfeld mit sich. Die von den interviewten Handwerkern hervorgehobene weit reichende Kompetenz von Hand-werksmeistern wurde durch die befragten Architekten bestätigt. Die hinzugewonnenen theore-tischen Kenntnisse, wie auch das geprüfte fachpraktische Können befähigten Handwerks-meister, im Vergleich zu Gesellen, zu einem umfangreicheren Leistungsangebot. Ein Archi-tekt erklärte, dass die Auftragserledigung durch einen Gesellenbetrieb für ihn nur dann vorstellbar sei, wenn es sich um einfache Tätigkeiten handle. Dagegen erteile er einen Auftrag, für deren Durchführung ein spezifisches Wissen erforderlich sei, immer an Meister.

Auch der andere Architekt traut Handwerksmeistern mehr zu als Gesellen. Er forderte sogar, dass engagierte Gesellen aus eigenem Antrieb die Meisterprüfung anstreben sollten: aus Inte-resse am Fach und als Ausbau ihrer Qualifikation. Grundsätzlich gelte aber, dass überhaupt ein Nachweis vorhanden sei, der über eine bestimmte Qualifikation Auskunft gebe. Ein Handwerker müsse sein Fach gelernt haben. Sein besonderes Interesse an der Qualifikation begründete er durch die Gewährleistungspflicht. Mangelhafte Leistungen seien manchmal erst nach Jahren zu erkennen. Nach gängiger Regelung sei insbesondere der Meister für die ausgeführten Leistungen haftbar. Für Architekten gelte die Gewährleistungspflicht dreißig Jahre. Aus diesem Grund lehne er im Übrigen die Auftragsvergabe an ausländische Hand-werker ab. Bevorzugt beauftrage er solche HandHand-werker, deren Leistungsniveau er kenne. Dies erspare ihm auch zeitaufwändige Kontrollen. Doch von Kunden würden diese Handwerks-betriebe teilweise abgelehnt, weil finanzielle Nachteile befürchtet würden. Auch ein Hand-werker betonte die Gewährleistungspflicht durch Handwerksmeister: Diese müssten aufgrund der Gewährleistungspflicht bestimmte Voraussetzungen erfüllen, welche über die Qualifi-kation von Gesellen hinausginge. Befragt nach der Gewährleistung durch Gesellen ist diese für diesen Handwerker nur vorstellbar, wenn Gesellen zumindest eine berufsfachliche Prüfung absolvierten. Nur so könnten Gesellen mit Meistern gleichgestellt werden.

Gemäß diesen Ausführungen ist der erweiterte Wissenshintergrund ein wichtiger Bestandteil, um eine hohe Qualität zu erreichen. In den Interviews wurde auch gefragt, wie es möglich sei, dass Handwerksmeistern einerseits höhere Kompetenz zugesprochen werde, andererseits aber auch Mängelleistungen vorkommen. Die Interviewpartner nannten vor allem zwei Faktoren:

erstens entsprächen Meisterkurse sowie Meisterprüfungen keinem einheitlichen Qualitäts-niveau und zweitens wirkten sich persönliche Eigenschaften sehr stark auf die Qualität von Leistungen aus. Die befragten Handwerksmeister machten also deutlich, dass das Unter-richtsniveau sowie die Prüfungsanforderungen nicht in jedem Fall einem hohen Anspruch ge-nügen. Des Weiteren differierten die Prüfungsanforderungen zwischen einzelnen Handwerks-kammern.137 Abhilfe könne nur durch eine Zentralisierung der Prüfungen erreicht werden.

Fast alle befragten Handwerker erkannten das Qualitätsniveau der von ihnen besuchten Meisterschule allerdings als durchaus gut an.

137 Die Handwerkskammern in Deutschland sind in Kammerbezirke eingeteilt. Insgesamt bestehen 57 Kammerbezirke (vgl. ZDH vom 19.07.06). Die einzelnen Handwerkskammern unterstehen der jeweiligen obersten Landesbehörde. Erstere sind Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts und werden von der obersten Landesbehörde errichtet sowie beaufsichtigt. Aufgabe von Handwerkskammern ist u.a. der Erlass von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke sowie die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen (§§ 90 Abs. 3; 91 Abs. 1 Nr. 6; 115 Abs. 1 HwO).

4) Die Bedeutung individueller Eigenschaften für qualitativ hochwertige