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Produkt Umwelt- und Naturschutz

Im Dokument Geschäftsbericht des Gemeinderats 2019 (Seite 165-169)

V. Personelle Ressourcen, Strukturkosten und interne Querleistungen

7.6 Produkt Umwelt- und Naturschutz

7.6.1 Allgemeine Bemerkungen zum Produkt

Durch den Kanton wurde in enger Zusammenarbeit mit Riehen, Bettingen und Inzlingen ein Variantenstu-dium für den Hochwasserschutz in den beiden Gemeinden durchgeführt. Anschliessend wurde die beste Variante auf Stufe Vorprojekt weiter vertieft. Des Weiteren wurde gemeinsam mit den involvierten Stellen beim Kanton (Naturschutzfachstelle, Grundwasserschutz, Bodenschutz) für die Sanierung des grossen Weihers im Reservat Autal und für die Reservatserweiterung verschiedene Varianten diskutiert und an-schliessend ebenfalls die besten Varianten ausgearbeitet. Im Frühling 2019 startete nach langer Vorberei-tungsphase der erste grenzüberschreitende Rangerdienst Europas im Landschaftspark Wiese. Gemein-sam mit den beiden Projektpartnern Weil am Rhein und der Stadt Basel galt es, in der Aufbauphase viele Fragen zu klären und die ersten Erfahrungen zu sammeln und auszuwerten. Im Rahmen der Zonenplanre-vision wurden zudem die wichtigsten Naturschutzobjekte in Riehen unter Schutz gestellt und anschlies-send die Schutzziele festgesetzt.

7.6.2 Produktkosten Umwelt- und Naturschutz

7.6.3 Abweichungen und Planänderungen

Das Budget wurde um CHF 149'000 (22,2 %) unterschritten. Die Unterschreitung ist hauptsächlich durch deutlich tiefere interne Leistungsverrechnungen sowie leicht tiefere Sachkosten verursacht. Die internen Leistungen waren tiefer, weil die Trockenheit mehr Aufwand in den Grünanlagen erforderte. Die Sachkos-ten sind tiefer als erwartet, weil die 2019 budgetierSachkos-ten KosSachkos-ten für die Detailprojektierung «GesamSachkos-tentwäs-

«Gesamtentwäs-Im Globalkredit (2016 bis 2019) enthaltene Produktkosten (Stand 31.12.19)

LeistAuftr IST IST IST IST Budget

(in TCHF) IST-Verbr 2016 2017 2018 2019 2019

Jahre 16 - 19 Kosten

Sachkosten -1'257 -341 -327 -273 -316 -341

eigene Beiträge -38 -5 -13 -15 -5 -15

Leistungsverrechnungen -870 -363 -276 -231 -343

Abschreibungen -44 -11 -11 -11 -11 -19

übrige interne Verrechnungen -492 -25 -370 -51 -46 -34

Gesam t-Kosten -2'701 -745 -721 -626 -609 -750

Erlöse

Entgelte 13 8 1 2 2 1

Beiträge für eigene Rechnung 471 118 103 164 86 80

Gesam t-Erlöse 483 126 104 166 87 81

Nettokosten (NK) Produkte -2'217 -619 -617 -460 -521 -670 Strategische Führung: Christine Kaufmann Operative Führung: Salome Leugger:

7.6.4 Rechenschaftsbericht

Wirkungsziele

1.1 Die Riehener Bäche fliessen möglichst hochwassersicher und naturnah. Sie sind auf ein «30-jähri-ges» Hochwasser ausgelegt. Der ökomorphologische1 Zustand der Gewässer wird verbessert.

Rechenschaftsbericht

Die Best-Varianten aus dem 2018 erarbeiteten Variantenstudium für den Hochwasserschutz an Au-, Bet-tinger-, Immen- und Hungerbach wurden 2019 unter Federführung des Kantons auf Stufe Vorprojekt weiter ausgearbeitet. Die Projektierung der Schutzmassnahmen wurde auf ein 100-jähriges Hochwasser

(HQ100) ausgelegt, da ansonsten der Bund keine Beiträge an die Massnahmen bezahlt. Zudem wurden durch Inzlingen die möglichen Retentionen im Einzugsgebiet des Aubachs auf deutschem Boden vertieft bearbeitet.

1.2 Die Arten- und Strukturvielfalt in den Naturobjekten gemäss kantonalem und kommunalem Naturin-ventar bleibt erhalten und wird gefördert.

Rechenschaftsbericht

Die durch die Gemeinde bewirtschafteten Objekte wurden weiter gepflegt und aufgewertet und dabei diverse erfreuliche Beobachtungen von seltenen oder geschützten Tier- und Pflanzenarten gemacht. So wurden in zwei Naturflächen erstmals Orchideen sowie ein schweizweit sehr seltener Zierlauch gesichtet.

Auch die selten gewordenen Feldhasen nutzen die Flächen regelmässig als Rückzugsräume. Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Interregprojekts sowie des kantonalen Artenförderprojekts für den Steinkauz konnten zudem diverse Aufwertungsmassnahmen, wie Strauchpflanzungen und das Anlegen von Klein-strukturen in der Wieseebene, umgesetzt werden.

1.3 Die Naturräume im Siedlungsgebiet und ausserhalb sind gut miteinander vernetzt.

Rechenschaftsbericht

Mit der Festsetzung der Schutzzwecke für die Natur- und Landschaftsschutzzonen wurde auch die Vernet-zungsfunktion der wichtigsten Objekte in der Siedlung raumplanerisch gesichert. Bei Baubegehren im Siedlungsgebiet wurden wie bisher Auflagen zur Umgebungsgestaltung gemacht. Dies ist wichtig, um eine Vernetzung im Siedlungsgebiet auch in Zukunft sicherstellen zu können.

Leistungsziele

2.1 Die Hochwasserschutzmassnahmen sind Anfang 2016 in einem Masterplan definiert. Die Massnah-men sind bis Ende 2016 bewilligt und die notwendigen Kredite beantragt.

Rechenschaftsbericht

Der Masterplan mit Variantenstudium wurde 2018 durch das federführende kantonale Tiefbauamt abge-schlossen. 2019 erfolgte gestützt darauf die Erarbeitung von detaillierteren Vorprojekten und Kostenschät-zungen. Die Massnahmen werden auf ein 100-jähriges Hochwasser dimensioniert, da einerseits nur so Beiträge von Bund und Kanton erwartet werden können und sich anderseits die Dimensionen der Mass-nahmen für HQ30 resp. HQ100 nicht sehr stark unterscheiden. Die Kosten müssen nun nochmals über-prüft und die Eingliederung der teils grossen Retentionsdämme in die Landschaft deutlich verbessert wer-den, bevor dem Einwohnerrat die notwendigen Kredite für die Umsetzung beantragt werden können.

2.2 Die im Zonenplan dargestellten kommunalen Naturschutzobjekte sind mit Schutzbestimmungen ausgestattet.

Rechenschaftsbericht

Die Schutzzwecke wurden durch den Einwohnerrat im 2018 genehmigt, die Rekurse durch das Verwal-tungsgericht 2019 abgewiesen. Aus Ressourcengründen konnte noch nicht mit der Erarbeitung der Schutzbestimmungen begonnen werden. Dies ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

2.3 Die Massnahmen des Projekts «Gesamtentwässerung Moostal» mit ökologischen Aufwertungen wie zum Beispiel das Anlegen von Hecken, die Offenlegung von Gräben und die Instandsetzung bestehender Drainagen sind bis Mitte 2016 definiert und bis 2019 umgesetzt.

Rechenschaftsbericht

Aufgrund der Arbeiten am Masterplan Hochwasserschutz, welche auch das Moostal betreffen, wurde die Detailprojektierung im Projekt «Gesamtentwässerung Moostal» zurückgestellt. Die Detailprojektierungen der beiden Projekte müssen aufeinander abgestimmt werden.

2.4 Der Baumschutz ist überprüft und gegebenenfalls bis Ende 2016 revidiert.

Rechenschaftsbericht

Aufgrund der Überprüfung der Baumschutzgebiete hat der Gemeinderat im 2016 beschlossen, auf eine Revision zu verzichten und die bestehende Regelung beizubehalten.

2.5 Das 139 Aren umfassende Biotop im Autal wird gegen Westen um 10 Aren erweitert und der grosse Weiher sowie die Holzstege, Wege und der Infounterstand sind saniert.

Rechenschaftsbericht

Wege und Holzstege wurden 2016 praktisch vollständig erneuert. Für die Sanierung des Grossen Weihers wurden verschiedene Varianten geprüft und die Vorzugsvariante ausgearbeitet. Ebenso wurde für die Reservatserweiterung ein Bauprojekt mit zwei neuen Weihern ausgearbeitet. Wenn die Kantons- und Bundesgelder rechtzeitig gesprochen werden, soll die Sanierung noch 2020 erfolgen.

2.6 Die Revitalisierungen in Riehen gemäss kantonalem Revitalisierungskonzept und die dafür not-wendigen Kredite sind bewilligt und die Massnahmen umgesetzt. Für die Periode 2016 bis 2019 be-trifft dies den Mühleteich im Abschnitt Landesgrenze bis Weilstrasse. Für die Revitalisierung des Aubachs sowie eines eingedolten Teilstücks der Wassergräben im Brühl wird mit der Vorprojektie-rung begonnen.

Rechenschaftsbericht

Für den Mühleteich wurde durch den Kanton ein Detailprojekt in Auftrag gegeben. Der «Absturz» bei der Mühle soll 2020 fischgängig gemacht und die Aufwertung der oberen Abschnitte in den folgenden Jahren umgesetzt werden. Für den Aubach ist eine Revitalisierungsplanung erst sinnvoll, wenn die Hochwasser-schutzmassnahmen festgelegt sind.

Andere Vorgaben

3.1 Der Gewässerraum wird gemeinsam mit den kantonalen Fachstellen definiert und im Rahmen einer kantonalen Nutzungsplanung bis 2018 festgesetzt.

Verantwortlichkeiten zwischen Kanton, Gemeinden und privaten Anstössen beim Unterhalt, bei Revitalisie-rungen und bezüglich Hochwasserschutzmassnahmen geregelt.

3.2 Unterhalt und Projekte betreffend Fliessgewässer sind mit den Nachbargemeinden rechtzeitig koordiniert.

Rechenschaftsbericht

Die Zusammenarbeit mit Bettingen und Inzlingen im Rahmen des Masterplans Hochwasserschutz läuft unter Federführung des kantonalen Tiefbauamts. Auch mit Lörrach findet im Rahmen des Kanalabschlags (Reduktion der Wassermenge im Gewerbekanal für Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten) ein jährlicher Austausch statt.

3.3 Die Riehener Koordinationsstelle für Umweltschutz wird als Anlaufstelle für Information und Beratung durch die Öffentlichkeit in Anspruch genommen.

Rechenschaftsbericht

Die Anfragen aus der Bevölkerung decken ein breites Themenspektrum ab und reichen von Fragen zu Mobilfunk, Baumschutz, Radon, Geruchsbelästigungen, Amphibienschutz, Flora und Fauna bis zum Um-gang mit Wespennestern. Die Themen Mobilfunk, Radon und Fragen zum Baubewilligungsverfahren (Umgebungsgestaltung) wurden dabei am meisten angefragt.

3.4 Die Riehener Koordinationsstelle für Umweltschutz unterstützt die kantonalen Stellen in der Öffent-lichkeitsarbeit und vermittelt bei Bedarf ratsuchenden Einwohnerinnen und Einwohnern den Zugang zu den zuständigen kantonalen Instanzen.

Rechenschaftsbericht

Die eingegangenen Fragen konnten entweder durch die Fachstelle Umwelt selber beantwortet oder an die zuständigen kantonalen Stellen weitergeleitet werden. So wurde beispielsweise der Kanton in der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Tigermücke unterstützt.

3.5 Invasive Neophyten werden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen bekämpft.

Rechenschaftsbericht

Auch im 2019 sind verschiedene Einsätze zur Neophytenbekämpfung auf Gemeindegebiet erfolgt. Der Austausch mit den involvierten Stellen beim Kanton erfolgt regelmässig. 2019 wurde zudem gemeinsam mit dem Kanton und Bettingen eine Neophytenkartierung durchgeführt. Die Auswertung ist noch in Bearbeitung.

3.6 Baumpflegemassnahmen werden durch Beiträge gefördert. Dies ist in einem Reglement zu regeln.

Rechenschaftsbericht

Mit der Erarbeitung des Reglements konnte aufgrund anderer Prioritäten nach der Überprüfung der Baumschutzzone noch nicht begonnen werden. Die Erarbeitung des Reglements ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

Im Dokument Geschäftsbericht des Gemeinderats 2019 (Seite 165-169)