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Produkt Siedlungsentwicklung

Im Dokument Geschäftsbericht des Gemeinderats 2019 (Seite 157-162)

V. Personelle Ressourcen, Strukturkosten und interne Querleistungen

7.4 Produkt Siedlungsentwicklung

8

7.4.1 Allgemeine Bemerkungen zum Produkt

In den letzten vier Jahren konnte mit der Zonenplanrevision eine wichtige Aufgabe im Bereich Siedlungs-entwicklung schrittweise abgeschlossen werden. Der Zonenplan und die Zonenordnung sind seit dem 1. Januar 2017 rechtskräftig. Das Appellationsgericht hat sechs Rekurse abgewiesen und zwei teilweise gutgeheissen. Eine Gutheissung betraf die speziellen Nutzungsvorschriften im Autal und eine die Parzelle RE 234 am Moosrainwegli.

Der Einwohnerrat hat im 2017 die «Ordnung zur Verwendung der Mehrwertabgabe» beschlossen. Die Ordnung sieht für die Verwendung der Mehrwertabgabe Massnahmen vor, welche der Kompensation für die bauliche Verdichtung innerhalb des Siedlungsgebiets dienen: Für die Schaffung neuer oder die Auf-wertung bestehender öffentlicher Grün- und Freiräume zur Erhöhung des Wohnwerts, zur Verbesserung des Freizeitangebots und der ökologischen Vernetzung, für die Erhaltung und Aufwertung naturnaher Landschaften und Erholungsräume sowie zur Sicherstellung einer erhöhten Qualität der Bebauung.

Im Sommer 2018 konnte der Freiraum Hinter Gärten der Bevölkerung übergeben werden.

2019 wurde mit der 2. Nutzungsplanstufe für die Entwicklung des Siedlungsgebiets im Stettenfeld begon-nen. Mit einem Klärungs- und Partizipationsprozess soll zusammen mit den Grundeigentümern, den Nut-zenden und der Bevölkerung ein Zielbild für das zukünftige Quartier in Riehens Norden definiert werden.

Wegen Verzögerungen vonseiten Post Immobilien bezüglich Entwicklung ihres Gebäudes an der hofstrasse konnten die Anpassungen des «Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum» im Bereich Bahn-hofstrasse, Wettsteinanlage und Frühmesswegli noch nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. 2019 wurde das weitere Vorgehen bezüglich der Entwicklung der gemeindeeigenen Areale Gemeindehaus, Bahnhofparkplatz, Weissenbergerhaus sowie Schützengarten untersucht.

Mit der Erarbeitung der Grundlagen für die Überarbeitung des kommunalen Richtplans wurde begonnen.

Unter Federführung des kantonalen Planungsamts wird eine Stadtklimaanalyse durchgeführt. Diese soll auch Gebiete in der Gemeinde Riehen definieren, bei denen planerische Massnahmen zugunsten eines positiven Siedlungsklimas nötig sind.

7.4.2 Produktkosten Siedlungsentwicklung

Im Globalkredit (2016 bis 2019) enthaltene Produktkosten (Stand 31.12.19)

LeistAuftr IST IST IST IST Budget

(in TCHF) IST-Verbr 2016 2017 2018 2019 2019

Jahre 16 - 19

Strategische Führung: Felix Wehrli Operative Führung: Sebastian Olloz

7.4.3 Abweichungen und Planänderungen

Das Budget wurde um rund CHF 147'000 (24,6 %) unterschritten. Die Unterschreitung ist im Wesentlichen durch niedrige Sachkosten begründet. So wurde unter anderem bei der Richtplanung und den Quartierent-wicklungsplänen, in der Nutzungsplanung sowie bei Projekten der Siedlungsentwicklung weniger ausge-geben als budgetiert. Beispielsweise fallen die Kosten für die Entwicklungsplanung Stettenfeld und die Überarbeitung des kommunalen Richtplans erst im 2020 bis 2022 an.

7.4.4 Rechenschaftsbericht

Wirkungsziele

1.1 Riehen behält seinen Charakter als «Grosses Grünes Dorf» mit einem hohen Anteil an hochwerti-gem und familienfreundlichem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten.

Rechenschaftsbericht

Seit dem 1. Januar 2017 ist die Zonenplanrevision rechtskräftig. Ziel der Zonenplanrevision war es, die hohe Wohn- und Lebensqualität und den Charakter als «Grosses Grünes Dorf» mit einem differenzierten Wohnungsangebot zu erhalten und die wertvollen Naturräume vor der Bebauung zu schützen. Dieses Ziel wurde erreicht.

1.2 Riehen entwickelt sich baulich innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets unter besonderer Beachtung der Quartierverträglichkeit und des Siedlungsbilds.

Rechenschaftsbericht

Die in der Zonenplanrevision definierte Siedlungsgrenze trennt das Bau- vom Nicht-Baugebiet. Die bauli-che Entwicklung findet innerhalb des Siedlungsgebiets statt. Neubauprojekte und Erweiterung bestehen-der Bauten werden von bestehen-der Ortsbildkommission im Baubewilligungsverfahren auf ihre Quartier- und Orts-bildverträglichkeit geprüft.

2019 wurde festgestellt, dass die erfolgte Änderung des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes bezüglich Dachausbauten ungünstige Konsequenzen für das Siedlungsbild, insbesondere in der Zone 2 und 2a er-geben. Der Gemeinderat setzt sich deshalb zusammen mit der Ortsbildkommission beim Kanton dafür ein, dass das Gesetz für die Zone 2 und 2a nochmals revidiert wird. Ein entsprechender Ratschlag ist in Vorbereitung.

1.3 Für das Gewerbe und den Handel werden günstige Rahmenbedingungen geschaffen.

Rechenschaftsbericht

Der neue Zonenplan sieht an gut erschlossenen Lagen Arbeitszonen für das lokale Gewerbe vor. In der Arbeitszone sind keine Wohnungen zulässig. Somit sind die Betriebe vor Verdrängung durch Wohnnutzun-gen geschützt. Zudem wurden Wohn- und Arbeitsmischzonen definiert.

Mit dem Bebauungsplan für ein Parking im Dorfzentrum sowie mit der Neugestaltung der Rössligasse wa-ren weitere Aufwertungen im Dorfzentrum vorgesehen. Mit den Projekten hätten die Rahmenbedingungen für den Handel im Dorfzentrum verbessert werden können. Beide Vorlagen wurden vom Stimmvolk 2018 abgelehnt.

Leistungsziele

2.1 Für das Stettenfeld werden nach Genehmigung der Zonenplanrevision die in der 1. Nutzungsplan-stufe beschlossenen Rahmenbedingungen städtebaulich in einem Wettbewerbsverfahren konkreti-siert.

Rechenschaftsbericht

Mit der 2. Nutzungsplanstufe wurde gemäss den Vorgaben der rechtskräftigen Nutzungsplanung Stetten-feld begonnen. Zurzeit wird ein Klärungs- und Partizipationsprozess durchgeführt, um zusammen mit den Grundeigentümern, den Betroffenen und der Bevölkerung die Rahmenbedingungen der Entwicklung zu konkretisieren. Im Klärungs- und Partizipationsprozess werden die Rahmenbedingungen für ein anschlies-sendes Wettbewerbsverfahren definiert.

2.2 Im Bereich der bestehenden S-Bahn-Haltestellen werden siedlungsstrukturelle Schwerpunkte (Ver-sorgung, Dienstleistung, Wohnen, Mobilität) durch nutzungsplanerische Massnahmen gefördert.

Rechenschaftsbericht

Im Dorfzentrum wurden in der Zonenplanrevision die Zonen im Bereich der S-Bahn-Haltestelle «Riehen Dorf» angepasst und von der Zone NÖI resp. 2a in die Zone 3 umgezont.

Im Niederholz sind bei der S-Bahn-Haltestelle die Gebäude (Zentrumbau, Wohnbauten) gemäss Bebau-ungsplan von 2013 realisiert. Am Rüchligweg/Kohlistieg wurde das neue Alters- und Pflegeheim «Huma-nitas» sowie rund 100 Genossenschaftswohnungen fertiggestellt und bezogen.

Die gemäss kantonalem und kommunalem Richtplan vorgesehene S-Bahn-Haltestelle «am Zoll» wird mit-telfristig nicht weiterverfolgt. Diese neue Ausgangslage wird in der Planung für das Stettenfeld berücksich-tigt.

2.3 Für eine bezüglich Nutzung und Bebauung gute Entwicklung des neuen Gewerbeareals an der Hörnliallee werden die nötigen nutzungsplanerischen Voraussetzungen geschaffen.

Rechenschaftsbericht

Im Rahmen der Zonenplanrevision wurde an der Hörnliallee an gut erschlossener Lage eine Arbeitszone festgesetzt. Seit Mitte 2017 ist diese Zone rechtskräftig. Damit wurde von der Gemeinde die nutzungs- planerischen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung geschaffen.

2.4 Der Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum wird bezüglich der gemeindeeigenen Areale Gemeinde-haus, Bahnhofparkplatz, WeissenbergerGemeinde-haus, Landgasthofsaal sowie Schützengarten überprüft und konkretisiert.

Rechenschaftsbericht

Im Juni 2018 hat das Riehener Stimmvolk den Bebauungsplan für eine Tiefgarage im Dorfzentrum abge-lehnt. Die Tiefgarage wäre eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der genannten Areale im Dorf-zentrum gewesen. Nach dem Volksentscheid wurden die Vor- und Nachteile einer Entwicklung auf dem Areal des heutigen Gemeindehauses untersucht. Dem Einwohnerrat wird eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Gestützt auf den Grundsatzentscheid wird der Entwicklungsrichtplan für das Dorfzentrum angepasst.

2.5 Die Arealentwicklung Dorfzentrum Nord im Gebiet zwischen Baselstrasse, Sarasinpark,

Rössligasse und Gartengasse wird konkretisiert und es wird ein Nutzungsplanverfahren

durchge-2.6 Für die Bauzone an der Mohrhaldenstrasse/Lichsenweg wird auf der Grundlage von Varianzverfah-ren ein Bebauungsplan erarbeitet.

Rechenschaftsbericht

Das Areal an der Mohrhaldenstrasse/Lichsenweg gehört der Einwohnergemeinde der Stadt Basel. Immo-bilien Basel-Stadt als Vertreterin der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wurde auf das Ziel betreffend Varianzverfahren hingewiesen. Da in der Zone 2R aufgrund eines Volksentscheids im Juni 2015 nur Ein- und Zweifamilienhäuser zugelassen wurden, muss im Verlauf der Planung geklärt werden, ob unter diesen Voraussetzungen ein Bebauungsplan noch zweckmässig ist. Ein Bebauungsplan ist gemäss Gesetz nur vorgesehen, wenn von den geltenden Vorschriften für eine bessere Lösung abgewichen werden soll.

2.7 Im Hinblick auf zukünftige bauliche Veränderungen des Siedlungsgebiets prüft die Gemeinde, ob und gegebenenfalls wie die hohe Baukultur beispielsweise über Bebauungspläne, Varianz- verfahren oder Auszeichnungen guter Architektur gefördert werden soll.

Rechenschaftsbericht

Dem Gemeinderat ist die qualitative Entwicklung des Siedlungsgebiets ein wichtiges Anliegen. Mit der neuen Ordnung zur Verwendung der Mehrwertabgabe, die seit Ende 2017 in Kraft ist, können bei grösse-ren, für das Siedlungsgefüge wichtigen Parzellen in Ausnahmefällen Beiträge an Private zur Förderung von Varianzverfahren (Architekturwettbewerb, Testplanungsverfahren) verwendet werden.

2.8 Baugesuche werden durch die Riehener Instanzen effizient und zügig mit einer maximalen durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von zwei Wochen behandelt.

Rechenschaftsbericht

Im Jahr 2019 wurden in Riehen 151 Baugesuche eingereicht. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer sämtlicher Baubegehren betrug 13,5 Tage. Der definierte Standard wurde seit 2011 jedes Jahr erreicht.

2.9 Die Ortsbildkommission (OBK) berät Bauwillige. Sie verhilft zu Lösungen und trifft Entscheidun-gen, welche hohen gestalterischen Ansprüchen genügen; sie setzt bei der Beurteilung der Bauge-suche entsprechend hohe Massstäbe. 98 % aller BaugeBauge-suche werden entsprechend der Beurtei-lung der Ortsbildkommission entschieden.

Rechenschaftsbericht

Die Ortsbildkommission hat 2019 in 47 Sitzungen 110 Beratungen für Bauwillige durchgeführt. Sie beur-teilte 154 Baubegehren, 114 wurden gutgeheissen, weitere 10 wurden mit einer Ausnahmebewilligung gut-geheissen und 3 teilweise bewilligt. 8 Gesuche wurden abgelehnt. Zusätzlich hat die OBK 13 Baubegeh-ren mit geänderten Planungsunterlagen geprüft. Zudem wurden Fragen zu 6 generellen BaubegehBaubegeh-ren beantwortet. Der definierte Standard wurde seit 2011 jedes Jahr erreicht.

Andere Vorgaben

3.1 Riehen leistet einen Beitrag an die Internationale Bauausstellung «IBA Basel 2020», beteiligt sich am Prozess und erarbeitet für Riehen sinnvolle partnerschaftliche Projekte.

Rechenschaftsbericht

Riehen beteiligt sich an den IBA Projekten «Am Zoll Lörrach/Riehen»“, Landschaftspark Wiese mit Revita-lisierung Wiese, «IBA KIT Trinationale Freiraumproduktion» sowie «24 Stops» am Rehberger-Weg. Finan-ziell beteiligt sich Riehen an der «IBA Basel 2020» und ist im technischen Ausschuss vertreten.

3.2 Die Öffentlichkeit wird über die Planungen informiert. Bei besonderer Betroffenheit findet eine Mitwirkung statt.

Rechenschaftsbericht

Sämtliche Planungen sowie Planauflagen können im Gemeindehaus oder über die Internetseite der Ge-meinde Riehen eingesehen werden. Im 2019 wurde das weitere Vorgehen für die Entwicklung des Stet-tenfelds festgelegt. In einem ersten Schritt wird im 2020 ein Klärungs- und Partizipationsverfahren durch-geführt, bei dem sich die Grundeigentümer, Nutzenden, und die Öffentlichkeit einbringen können. Auch soll die einwohnerrätliche Sachkommission «Siedlung und Landschaft» (SSL) sich frühzeitig zu den Zielbil-dern beratend äussern können. Um den Planungsprozess Stettenfeld nachvollziehbar und transparent zu gestalten, wird der Prozess unter anderem filmisch dokumentiert.

3.3 Das Bauinspektorat wird bei der Überwachung der illegalen Bautätigkeit, insbesondere in den Gebieten ausserhalb der Bauzone, aktiv unterstützt.

Rechenschaftsbericht

Im Rahmen der Zonenplanrevision wurden spezielle Nutzungsvorschriften für die Gebiete Im Brühl, Auf Hutzlen, In den Wenkenmatten sowie Im Autal beschlossen. Bis auf das Autal sind die Nutzungsvorschrif-ten in diesen GebieNutzungsvorschrif-ten rechtskräftig. Im Autal wird eine neue Planauflage vorbereitet. Aufgrund dieser Vor-gaben wurde das Kataster für Bauten ausserhalb der Bauzone fertiggestellt. Das Bauinspektorat kann auf diese Daten zugreifen und seine Kontrollfunktion dadurch besser wahrnehmen. Der Gemeinderat hat 2019 dem Bauinspektorat ein Vorgehensvorschlag für die systematische Überprüfung der Gebiete ausserhalb der Bauzone unterbreitet. Das Bauinspektorat sieht vor, den Hinweisen betreffend unbewilligte Bauten einzelfallweise nachzugehen und allenfalls das Baubewilligungsverfahren einzuleiten.

3.4 In Absprache und im Einvernehmen mit den Grundbesitzern und den Familiengartenvereinen wer-den gemeinsam mit wer-den betroffenen Familiengartenvereinen Projekte für die Öffnung der Familien-gartenareale für die Bevölkerung ausgearbeitet (z. B. Durchgangswege, öffentliche Spielplätze).

Rechenschaftsbericht

Für die Öffnung der Freizeitgärten eignet sich vor allem das Gebiet Hörnli/Landauer. Für dieses Gebiet ist die Stadtgärtnerei verantwortlich. Ein Umsetzungskonzept zur Öffnung der Freizeitgärten ist bei der Stadt-gärtnerei in Bearbeitung. Die Anliegen der Gemeinde Riehen sind der StadtStadt-gärtnerei bekannt und wurden im 2019 nochmals vorgebracht.

Im Dokument Geschäftsbericht des Gemeinderats 2019 (Seite 157-162)