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Praktische Umsetzung

Im Dokument Nachhaltige Landwirtschaft (Seite 61-66)

7. MAßNAHMEN ZUR UMSETZUNG EINER NACHHALTIGEN

7.2. Praktische Umsetzung

Im Unterschied zu der Vielzahl von wissenschaftlichen Publikationen, die sich mit den Prin-zipien und Definitionsmöglichkeiten einer nachhaltigen Landwirtschaft auseinandersetzten, gibt es nur wenige Veröffentlichungen zur Frage einer konkreten Umsetzung und Implemen-tierung der aufgezeigten Zusammenhänge. Die Sachverständigen für Umweltfragen (SRU 1996) setzt bei der Umsetzung einer dauerhaft-umweltgerechten Landnutzung insbesondere auf die Schaffung ökonomischer Anreize wie der Honorierung ökologischer Leistungen im

strumente genutzt werden, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Betroffen sind davon die Raumordnungspolitik, die Regionalpolitik der EU, die raumbezogenen Naturschutzpolitik sowie die Agrarpolitik.

Grundsätzlich stehen dabei für die Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft die klassi-schen Instrumente der Umweltpolitik zur Verfügung (V.ALVENSLEBEN 1999):

• Ordnungsrechtliche Maßnahmen (Gebote und Verbote)

• Steuern und Abgaben bzw. Subventionen und Prämien (zur Internalisierung negativer und positiver Effekte)

• Umweltlizenzen, Eigentumsrechte

• Verhandlungen

• Kommunikation

- Beratung, Bildung - Kommunikative Mittel

Welche Möglichkeiten bei den ersten beiden genannten Punkten, der ordnungsrechtlichen Maßnahmen sowie Steuern und Abgaben bestehen, haben LINCKH et al. (1996) untersucht.

Tenor der Studie ist hierbei, daß die Ausrichtung aller agrarpolitischer Maßnahmen so gestal-tet werden sollte, daß ökologische, ökonomische und soziale Ziele vereinbart werden können.

Dies läßt sich nach Ansicht der Autoren durch eine Kombination von ordnungspolitischen Vorgaben mit einem finanziellen Anreizsystem erreichen. Eine Festlegung auf ein bestimmte Leitbild wie den ökologischen Landbau ist dagegen nicht wünschenswert, sondern die Maß-nahmen sollten flexibel gestaltet werden, um möglichst vielen Landwirten die Teilnahme zu ermöglichen. Hierdurch soll gewährleistet werden, daß auch flächendeckend die Prinzipien der Nachhaltigkeit übernommen werden können.

Bereits jetzt gibt es eine Reihe ordnungspolitischer Maßnahmen, die die Ressourcenbelastung vermindern sollen. Auf Bundes- und EU-Ebene sind dies beispielsweise Düngeverordnung, Trinkwasserverordnung, Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten, Biotopschutz usw. Weitere Regelungen in dieser Richtung sind in den nächsten Jahren geplant. Oftmals sind betriebsbezogene Bilanzrechungen zur Abschätzung von bestimmten Belastungspoten-tialen nur wenig aussagekräftig, so daß bei vielen dieser Maßnahmen, ein möglichst ausge-prägter und differenzierter Flächenbezug wünschenswert ist.

In den einzelnen Bundesländern gibt es verschiedene Programme, mit den versucht wird, die unterschiedlichen Ziele der Nachhaltigkeit zu erreichen. Einige Systeme wurden bereits im Kapitel 4.2 erläutert. Weitere Beispiele für derartige Maßnahmenbündel sind die Schutz-gebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) und das Marktentlastungs- und Kulturland-schaftsausgleichs- Programm (MEKA) in Baden-Württemberg. Beide Programme werden schon seit einigen Jahre durchgeführt und auch intensiv wissenschaftlich begleitet, so daß exemplarisch die Vor- und Nachteile aufgeführt werden können. Die Zielsetzung ist insge-samt etwas unterschiedlich. Während in der SchALVO eine wasserschutzorientierte Land-wirtschaft gefördert werden soll, ist das MEKA-Programm umfassender und zielt auf den Erhalt der Kulturlandschaft bei gleichzeitiger Verminderung unerwünschter Umwelt-wirkungen.

Im Rahmen SchALVO werden als wichtigste Ver- und Gebote für die Reduzierung der Ge-wässerbelastung die folgenden Punkte aufgeführt:

• Umbruchsverbot für Grünland

• Umbruchsverbotszeiträume für sonstige begrünte Flächen

• Begrünungsgebot bei bestimmten Kulturen und Standorten

• Verbot der Ausbringung von Gülle, Jauche, Klärschlamm o.ä. in Wasserschutzgebieten

• Verbotszeiträume für die Ausbringung stickstoffhaltiger Wirtschafts- und Mineraldünger

• Reduzierung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung um 20 %

• Gebot zur Messung der Boden-Nitratgehalte bei bestimmten Kulturen (Mais, Hopfen, Spargel)

• Beschränkung der Bodenbearbeitung

• Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist über eine sogenannte Positivliste geregelt.

Als Ausgleich für die entstehenden Ertrags- und Erlöseinbußen werden die Landwirte finan-ziell entschädigt. Die Kontrolle der verschiedenen Maßnahmen obliegt den Landwirt-schaftsämtern. Insgesamt führte die konsequente Umsetzung der verschiedenen Einzelmaß-nahmen zu einer Verminderung der Belastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln, wobei aufgrund der langsamen Neubildungsrate von Grundwasser mittel- und langfristig mit weite-ren Verbesserungen zu rechnen ist.

Um die Wirksamkeit der SchALVO in Zukunft noch zu verbessern, schlagen LINCKH et al.

(1996) folgende Maßnahmen vor:

• Anpassung der Wasserschutzgebiete an hydrogeologische Gegebenheiten

• Differenzierung der Ge- und Verbote sowie der entsprechenden Ausgleichszahlungen an die standortlichen Gegebenheiten

• Schlagspezifische N-Bilanzierung zur Verbesserung von Selbstkontrollen, Beratung und Etablierung zielgerichteten Sanktionsmaßnahmen

• Restriktivere Sanktionsmaßnahmen

Diesen Verbesserungsvorschlägen kann dabei durchaus grundsätzlicher Charakter eingeräumt werden. Insbesondere die Forderung nach einer an wissenschaftlicher Kompetenz ausgerich-teten Gestaltung von Wasserschutzgebieten und die schlagspezifische Regelung ist für die Annäherung an das Ziel der Nachhaltigkeit ein zentraler Aspekt.

Noch umfangreicher als die Zielsetzung der SchALVO sind die verschiedenen Maßnahmen des MEKA-Programmes. Da im Rahmen dieses Programmes in Baden-Württemberg auch beträchtliche Erfahrungen mit den Vor- und Nachteilen und Verbesserungsmöglichkeiten erzielt wurden, ist eine Darstellung auch im Rahmen dieser Arbeit sinnvoll. Ziel des MEKA-Programmes ist die Leistungen der Landwirtschaft zum Erhalt und der Pflege der Kultur-landschaft und spezielle, dem Umweltschutz und der Marktentlastung besonders dienliche Erzeugerpraktiker auf freiwilliger Basis, zu honorieren. Der Landwirt kann dabei im Rahmen eines Ökopunkte-Programms aus einer großen Palette von Möglichkeiten auswählen. Diese konkreten Maßnahmen reichen von der Haltung gefährdeter Rinderrassen, über Begrenzungen des Viehbesatzes, bis hin zur Förderung bestimmter ackerbaulicher Maßnahmen wie Mulchsaaten, Verzicht auf Wachstumsregulatoren usw. Teilweise können die einzelnen Maß-nahmen auch kombiniert werden. Für die Durchführung der einzelnen MaßMaß-nahmen erhalten die Landwirte bestimmte Punkte, die entsprechend honoriert werden. Das Programm wird gleichermaßen vom Bundesland Baden-Württemberg und der EU finanziert.

Die einzelnen Ziele des Programms wurden dabei in unterschiedlicher starker Weise erreicht.

Unzureichend ist nach Ansicht von LINCKH et al. (1996) bislang der Erfolg im Hinblick auf die Vermeidung von Erosion und Nitratbelastung. Die Ausgestaltung des Programms könnte zielgenauer und damit auch kostengünstiger durchgeführt werden. Insgesamt dürfen die Pro-gramme allerdings nicht so restriktiv gestaltet werden, daß starke Wettbewerbsverzerrungen

oder Länder verlagert werden. Es ist daher eine entsprechende Koordinierung der Programme auf EU-Ebene zwingend notwendig. Überhaupt müssen alle Ökopunkteprogramme eng mit anderen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen abgestimmt werden, um eine Doppelförde-rung zu vermeiden. Die Überprüfung und Kontrolle der einzelnen Maßnahmen erfordert einen gewissen Aufwand bei der Verwaltung.

Basierend auf den Erfahrungen in Baden-Württemberg muß ein Landwirtschafts- Umweltpro-gramm in jedem Fall mit einer intensiven Beratung verbunden werden. Auf diese Weise kön-nen Einsicht und Verständnis der beteiligten Landwirte verbessert und auch auf einzelbetrieb-licher Ebene gezielt Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Damit ein Ökopunktepro-gramm wie das MEKA weiter optimiert werden kann, erachten LINCKH et al. (1996) die fol-genden Punkte für wichtig:

• Zielgenaue Orientierung der Fördermaßnahmen an ökologischen Leistungen

- Verzicht auf Maßnahmen, die keine eindeutige Umweltwirkung haben

- Stärkere Prämiendifferenzierung in Abhängigkeit von den Standortbedingungen und der Kulturart

- Bislang wirtschaftliche unattraktive Maßnahmen wie Schutz von Streuobstbeständen, Grünlandbewirtschaftung in Hanglagen usw. sollten erhöht werden

- Zielgerichtete Finanzierung und damit Vermeidung von Ausgleichszahlungen in Re-gionen, die ohnehin auf bestimmte Maßnahmen verzichten wie z. B. Pflanzenschutz in Grünlandgebieten

- Je nach Maßnahme möglichst langfristige Bindung der Landwirte zur Vereinfachung der Verwaltung

- Grünlandumbruch sollte nicht per se verboten, sondern eventuell in Absprache mit den örtlichen Landwirtschaftsämter erlaubt werden.

• Abstufung der Prämien nach Bodenfruchtbarkeit

• Prämierung eines umweltbewußt geführten Betriebsmanagements

- Abstufung der Prämien nach Betriebstyp und Ertragsmeßzahl

- Honorierung der Führung von Schlagkarteien

- Verpflichtung der Betriebsleiter an einer Gruppenberatung teilzunehmen

Trotz dieser Reihe von Verbesserungsvorschlägen können Ökopunkte als Modell für die Ein-führung und Umsetzung von nachhaltigen Produktionsmethoden angesehen werden, solange der Aufwand für Verwaltung und Kontrolle nicht zu hoch ausfällt. Nach den Erfahrungen aus Baden-Württemberg sind die Kosten jedoch erstaunlich gering und belaufen sich auf nur ca.

30 DM je Antragsteller.

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