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Positionen der Akteure des engeren Politiknetzwerkes

Im Dokument Gut besser exzellent? (Seite 49-53)

Nachfolgend sollen die Positionen der Akteure/Akteurinnen des engeren Politiknetzwerks Qualitätssicherung zur Implementierung und Modifizie-rung des Verfahrens der SystemakkreditieModifizie-rung kurz vorgestellt werden.

Dies sind insbesondere KMK und HRK als die Akteure/Akteurinnen mit dem größten Einfluss auf die grundlegenden Entscheidungen. Ebenfalls

zum engeren Politiknetzwerk können sicherlich der Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagenturen gezählt werden.

Hochschulrektorenkonferenz

Als die Agentur ACQUIN im Jahr 2004 unter dem Titel „Prozessakkredi-tierung“ ein Pilotprojekt zur Erprobung eines alternativen Verfahrens zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre auf den Weg brachte, war ne-ben vier Hochschulen auch die HRK als Projektpartnerin im Boot (HRK/

ACQUIN 2007). Ein ähnlich ausgerichtetes Modellprojekt wurde ab 2006 an der Universität Mainz durchgeführt (Schmidt/Horstmeyer 2008). Neu an der Prozessakkreditierung war, dass nicht länger die Studiengänge im Zentrum des Interesses stehen sollten, sondern die Steuerungsprozesse einer Hochschule. Die Annahme war, dass man in Anlehnung an Quali-tätsmanagementverfahren aus der Industrie auch an den Hochschulen von der „Qualität der Prozesse“ auf die „Qualität der Produkte“ schließen kön-ne. Das neue Verfahren stand unter dem programmatischen Leitsatz, dass

„(die) Hochschule dabei als lernende Organisation betrachtet (wird), die in eigener Verantwortung die Qualität ihrer Studiengänge garantieren muss.“

(HRK 2006). Mit dem Pilotprojekt bauten HRK und ACQUIN einen hohen politischen Druck auf den Akkreditierungsrat und die KMK auf, dieses neue Verfahren in den Instrumentenkasten der Qualitätssicherung aufzunehmen und es den Hochschulen freizustellen, auf welche Weise die externe Quali-tätssicherung ihres Studienangebotes erfolgen sollte (HRK 2007).

Bis zum Ende des Jahres 2010 war kein einziges Verfahren voll-ständig abgeschlossen worden. Dies hinderte die HRK jedoch nicht daran, für die Systemakkreditierung einen „Trend zur unverhältnismäßig klein-teiligen Prüfung“ zu konstatieren und im Interesse der „(institutionellen) Autonomie“ der Hochschulen die „Verschlankung“ der Systemakkreditie-rung als Zwischenschritt auf dem Weg zur EinfühSystemakkreditie-rung eines institutionellen Audits zu fordern (HRK 2010d, 2010a). Dies sollte durch die Abschaffung sowohl der Merkmal- wie auch der Programmstichprobe geschehen, somit durch den Verzicht auf jedwede externe Überprüfung der Studiengänge.

Ob HRK und Hochschulleitungen aber überhaupt ein Interesse an einem funktionsfähigen Akkreditierungssystem hatten, muss in der Rückschau auf die verschiedenen Etappen der Akkreditierungsdebatte bezweifelt werden, war ihr eigentliches Ziel doch weniger die Sicherung der Qualität von Stu-dium und Lehre als vielmehr die „Wahrnehmung der Eigenverantwortung autonomer Hochschulen für ihre Studienangebote“, wie es der HRK-Senat

im Oktober 2008 in einem Beschluss zur Weiterentwicklung der Akkreditie-rung formuliert hat (HRK 2008). So verwundert es auch nicht, dass eben-dieser HRK-Senat im Juni 2010 erklärte, dass die Akkreditierung „in ihrer jetzigen Praxis […] nicht die Ziele (erfülle), die die Hochschulen mit ihr verbunden hätten.“ (HRK 2010b, 2010c). Unter aktiver Mithilfe des Akkre-ditierungsrats und der KMK hat sich die HRK also letztendlich durchgesetzt (Banscherus 2011b): In Zukunft werden viele Hochschulen nach einer er-folgreichen Systemakkreditierung selbst über die Qualitätssicherung ihrer Studiengänge entscheiden können. Dies ist ganz im Sinne der HRK, die sich bereits 1998 gegen „Tendenzen zur Gleichförmigkeit“ in der Qualitäts-sicherung ausgesprochen hatte (HRK 1998).

Landesregierungen und Kultusministerkonferenz

Noch während der Laufzeit des Pilotprojekts Prozessakkreditierung spra-chen sich einzelne Landespolitiker(innen) für eine perspektivische Erset-zung der Programmakkreditierung durch das in Erprobung befindliche Ins-trument aus. Den Anfang machte im Februar 2005 der damalige baye rische Wissenschaftsminister Thomas Goppel, da er sich von der Prozessakkredi-tierung eine deutliche Reduzierung des Aufwands und der Kosten im Be-reich der Qualitätssicherung erwartete (Banscherus/Staack 2007). Unter-stützung für diese Position kam aber auch von Landesregierungen, die der normativen Idee einer weitgehenden „Nichteinmischung“ des Staates in die Strukturierung des Studienangebotes einer Hochschule folgten. Beispiele für diese Position sind unter anderem die damaligen CDU/FDP-Regierungen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (Banscherus 2011b). Im Sep-tember 2005 fasste die KMK einen Grundsatzbeschluss zur Qualitätssiche-rung in Deutschland, der sich im Vergleich zu den PositionieQualitätssiche-rungen aus den Jahren 2002 und 2004, die eine klare Präferenz für die Programmakkredi-tierung erkennen ließen, durch ein hohes Maß an Ambivalenz auszeichnet (KMK 2002, 2004, 2005). So wird die zeitlich begrenzte Akkreditierung von Programmen zwar als „einer der wesentlichen Grundpfeiler eines nach-haltigen Qualitätsmanagements“ hervorgehoben, die KMK billigte aber gleichzeitig auch der internen und externen Evaluation, der institutionel-len Akkreditierung sowie Rankings und Modelinstitutionel-len der leistungsorientierten Mittel verteilung eine hohe Relevanz bei der Qualitäts sicherung von Studium und Lehre zu. Auch erging in dem Papier die explizite Aufforderung an den Akkreditierungsrat, Vorschläge für eine Optimierung des Akkreditie-rungsverfahrens auszuarbeiten, die die Entwicklung eines Konzeptes der

System akkreditierung bzw. eine Ausweitung der institutionellen Akkredi-tierung ausdrücklich einschließen (KMK 2005).

Im Juni bzw. Dezember 2007 folgte die KMK dann auch formal dem Votum des Akkreditierungsrats und fasste einen offiziellen Beschluss zur Einführung der Systemakkreditierung als mögliche Alternative zur Pro-grammakkreditierung (KMK 2007a, 2007b). Wie sehr das jahrelange La-mento der HRK und weiterer Akteure/Akteurinnen auch die Positionierung der Akteure/Akteurinnen der staatlichen Wissenschaftspolitik beeinflusst hat, zeigt die Aussage des damaligen Präsidenten der KMK, des Berliner Wissenschaftssenators Jürgen Zöllner, der anlässlich der beschlossenen Einführung der Systemakkreditierung erklärte, dass davon eine Vereinfa-chung und Beschleunigung der Qualitätssicherung ausgehe. Die KMK stär-ke auf diese Weise „die Selbstverantwortung jeder einzelnen Hochschule für die Sicherung der Qualität ihrer Studiengänge.“ (KMK 2007c). Die Siche-rung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und der Mobilität der Studieren-den, die zu den zentralen Zielsetzungen der KMK bei der Einführung der Programmakkreditierung gehört hatten, wurde dagegen nicht einmal mehr erwähnt, was ein deutliches Indiz für eine sehr weitgehende Veränderung der hochschulpolitischen Programmatik der Wissenschaftspolitik der Bun-desländer darstellt (KMK 1998, 1999, 2002).

Akkreditierungsrat und Agenturen

Bei der Einführung und Anpassung der Systemakkreditierung nahm der Akkreditierungsrat eine eher reaktive Rolle ein, indem er erst spät auf ent-sprechende Aufforderungen seitens der KMK reagierte und bei der Diskus-sion um die Weiterentwicklung der Akkreditierung durch die HRK und eine wachsende Zahl von Ländervertreter(inne)n unter einen großen Erwar-tungsdruck gesetzt wurde. Der Akkreditierungsrat plante zunächst eine er-gebnisoffene Diskussion im Rahmen eines Modellprojekts mit internationa-ler Beteiligung, beschleunigte aber im Laufe des Jahres 2006 die Arbeiten und folgte mit seinem Beschluss zur Einführung der Systemakkreditierung 2007 weitgehend den Interessen seiner Trägerorganisationen, der KMK und der HRK (Akkreditierungsrat 2007; Banscherus/Staack 2007).

Die Akkreditierungsagenturen verstehen ihre Aufgaben überwie-gend als quasi-administrativ, indem sie sich lange auf die (Re-)Akkreditie-rung von Studiengängen beschränkt haben und noch recht zögerlich bei Verfahren der Systemakkreditierung sind. Die einzige Agentur, die explizit hochschulpolitische Ziele vertritt und diesen auch durch eigene Initiativen

näher zu kommen versucht, ist ACQUIN. Diesen Anspruch hat die Agentur nicht zuletzt durch die federführende Beteiligung am Pilotprojekt „Prozess-akkreditierung“ in die Praxis umgesetzt (HRK/ACQUIN 2007).

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