• Keine Ergebnisse gefunden

Organisatorische Regelungen

Im Dokument ~ n s r i t u t für Ökologie (Seite 51-55)

b

r Wichtig für die Umsetzung ist die Klärung

der finanziellen Rahmenbedingungen. Dabei können meist mehrere Quellen gefunden werden, zum einen staatliche (Gemeinde, Kreis, Land, Bund, EU), darüberhinaus Stif- tungen, private und Firmensponsoren usw.

Einige Einrichtungen oder Firmen können materielle Hilfe leisten (Geräteausleihe).

Bei der Umsetzung sind zudem beste hende Vorschriften zu beachten, z.B. Bau- recht, Naturschutzrecht, Betretungs- und Nachbarrecht. Eine Vorklärung mit den zu- ständigen Behörden kann späteren Ärger vermeiden. Die Zuständigkeit von Behörden ist nicht immer einfach festzustellen, gerade bei umfangreicheren Aktionen können auch mehrere Stellen betroffen sein.

Ziel ist, alle Möglichkeiten der finanziel- len, rechtlichen und materiellen Unterstüt- zung auszuloten und anwenden zu können.

Beispiele - Beispiele - Beispiele - Beispiele - Beispiele

-W=- ' &Pm

~ l s vorgeeog- Projekte Vorgezogene Projekte eignen sich vor d e m d e sind nur irn Einvernehmen Aufwert-ungsma&dmen, mit der Stadt oder dem die keine Flächennutmng Verkehrsuntemehrnen betreffen (Pflegen von müglich.

Kopf- und Obstbäumen, . So kann als Werbern&

Gestaitungsma6nahmen nahme ein neuer Bus mit auf Restflächen, Waid- verbessertem Fahrkom randgestaitung usw,). fort eingesetzt oder eine Gleiches gilt für aile Eis- neue Haltestelle geschaf- zelvorschläge, wo die fen werden.

Flächeneigentümerinnen Das Ereignis sollte als (Land- Gemein- Auftaki zu einem Was- de, Kirche usw.) ohne wei- senden Verkehrskonzept tere Bedingungen wie dargestellt werden.

GeldzaNungen usw. zii

stimmen Besonders s i m voli sind beispiehafte P m

j e b . die im Laufe des Projektes in ähnlicher Form wiederholt werden

Beispiele - Beispiele - Beispiele - Beispiele - Beispiele

8 ~ m

AUe "anzapibaren* F'inam ~ e r u n g s m ö g l i c h l r e i - quellen sollten auigeiistet ten bestehen vor allem auf und geprüft werden, für Landesebene aus dem G e welche Bereiche sie eirt- meindevarkehrsfhnzie setzbar sind Hierzu gehö- mgstöpfen Eine h e r - ren bereits vorhandene kennung als Modellgebiet Naturschutztöpfe von Stif- k m zusätzliche Mittel tungen, Gemeinde, Ver- freisetzen.

bänden usw., Fdrderpre Letztlich sind die Summen gramme für Biotopanla- aber so hoch, daß die Ge gen oder R e n a M e m meinde oder das Ver- gen, naturnahe Pflege, na- kehmmternehmen die F e turnahe Landwirtschaft. darfühning der Umset- Umstellung von Betrieben zung übernehmen muß.

auf ökologischen Land bau usw. In der Regel sind erhebliche Summen abzu- schöpfen, aber auf sehr viele Töpfe m e i i t . G e schicktes Agieren und die jeweiis richtige Auswahi können erhebEiche Geld- mittel freisetzen.

Zu klären sind auch die rechtlichen Möglichkei- ten der Umsetzung, 2.B.

auf rein freiwilüger Basis oder im Rahmen einer aus Naturschutzgründungen eingeleiteten Flurbereini- gung, die über Flächen- tausch die Verwirkiichung etlicher Maßnahmen er- heblich vereinfachen kann @.B. Zuaammenle gen extensiver Griuiland- flächen an Magerstand- orten und in Gewäs- folgende Liste soli nur eine Anregung digkeit ist also nicht gewährt:

- Dosenfreie Stadt

- %rau raus - Grün pitel 17, 'Kirche")

- um.

das Konzept dann entsprechend zu verän- weih einige umfas- sende Konzepte bün-

deln &den Minde stens würde eine Art ständig ihre Kraft in Neuplanungen stek-

ken Wer aiiein die Wunschiiste an neu- en Autobahnen und UmgehungsstraBen

anschaut, wird wis Sen, wo die Urnwelt- samte Konzept vorgestellt. Hier sollte nach dem Motto "Lieber zuviel als zuwenign agiert werden, d.h. es sollten mit mwlichst vielen gesellschaftlichen Gruppen Tennine zur Vorstellung des. Konzeptes vereinbart wer- den, zu den vorgezogenen Projekten ist auf breiter Basis einzuiaden, für die'Presse sind gesonderte Vorgteiiungstemhe

&

machen und Unterlagen bereitnisteiien (reprofähige Planauszüge, Texte, Kapie des Gesamtkon- zeptes mit Zusammenf-g usw.). Die Öf- fentlichkeit kann über Ausstenungen, Vorträ- ge, Exkursionen, infoblätter usw. eingebun- den werden.

Der genaue Ahlauf ist unterschiedlich.

Gerade aus dem Bemiihen um viele Kontakte können sich sehr unterschiedliche Farmen der Weiterentwickiung ergeben. Wichtig ist, immer am Gesamtplan festxuhalten. Debat- ten nach dem Motto "Das wird gemacht, dafür verzichtet ihr auf das und das" sind fachlich unhaltbar. Das iunfassende Konzept ist schließlich' aus fachlichen Grundlagen entstanden. Wird nur ein Teil umgesetzt, so wird das Ziel auch nur teilweise erreicht.

Das kann die Projektgruppe zwar akzeptie- ren, aber es. darf nicht dani führen, da5 öffentlich von Erfolg gesprochen wird. Jeder Fortschritt ist nur ein Schritt zum Ziel.

Während der gesamten Umsetzung ist eine Erfolgskontrolle nötig, zB. in Form eines Jahresberichts, -der Preswt, Öffentlich- keit, PolitikerInnen

&.

darüber informiert, welcher Anteil des Gesamtkonzeptes in wel- cher Art verwirklicht ist und was noch zu tun ist. Um auch später immer wieder das Thema in der Presse plazieren zu können,

BeispMe - b b p i e l e - Beispiele - Beispiele - Beispiele eadopwhiig ö m

Die bearbeitete Flächen Da im Verkehrsbereich soiite fotografiert werden fast nur öffentliche F1ä- Ftir Aussteliungen, Dia- chen und die Verkehrs vorträge, Broschüren kon- sowie Bauleitplanung b e nen so die Fotos mit dem troffen sind, müssen Ge- ht-Zustand und Piäne mit meinde sowie Verkehrs Vorschiägen nebeneinan- untemehrnerinnen für die der angebracht werden. Umsetzung gewonnen Zu beachten ist immer,

'

werden.

daß die für ein Konzept zu Die hojektgruppe muß g m M e n d e n Personen sich auf dffentlichkeitsar- keine Fachleute sind. La- beit und die Kontrolle teinische Pflanzennamen konzentrieren.

sind sinnios wie Vor d e m muß verhindert Fachausdrücke. Auf der werden, daß aus einer an- anderen Seite sollten die fängiichen Zusümmung fachlichen CMinde für die schiie5lich nur eine Ver- Maenahmen erkennbar zögerungstaktik wird und nachvollziehbar - s&i&kh . . sind sie sein das bzw. Maßnahmen nur einige durchge- kleine teln. R&gnantb Beispiele sionzu bringen, können herausstellen kann sinn- Teilaspekte neu aufge voller sein als eine griffen werden, 2.B. in unüberschaubare Daten- spektakulären Aktionen menge. Um im Verlauf der (Bewirtung für d e Nutze- Umsetzrmg Reuen Elan rInnen des ÖPNV an ei- enbtehen zu lassen, kön- nem Tag, symbolische . nen Teflaegmente "neu Einrichtung von Haltestel- auigebrUht" werden, 2.B. len oder Busspuren, Ver- die im Gesamtplan enthal- kehrsberuhigung durch tene F l i e B g ~ e n a t u - Anmeldung einer Kund- rienmg odea der Erosions- gebung um.).

schuk durch Hecken. Erfolgskontroiien helfen, Die Qidgskonttolie ist den Stand der Dinge stän- einfach Anhand der M& dig darzustellen Interes d m m b t e Ecann über- sant kann ein Vergleich priW wwien, was umge der Maßnahmen für den setzt ist und was nicht. Ei- ÖPNV mit denen für den ne eirtbche prozentuale Autoverkehr sein BericBtersWtung (nach

Zahl bzw. nach Fläche der Mdnahrnen) kann schon sehr aussagekrhhg sein.

kann ein Trick angewendet werden: Teilas-

pekte des Gesamtkweptes werden heraus- 1 gelöst und gesondert in die Diskussion

gebracht.

Nichts soiite dem Zufaii überlassen wer-

J W

*Bstedt

c/o institut für Ökologie - Büro Osthessen-

den. Alles, was umgesetzt wird, muD über- HerSielder str. 3

prüft werden. Das ist auch wichtig, um schnell reagieren zu ktinnen, wenn unerwar- tete Effekte auftreten Möglicherweise ist

362T2 Niederaula

Tel. 08625/919295, Fax 919297 eMail: institut@juis.insider.org

Eine Stadt hat so viele StadtplanerInnen wie EinwohnerInnen

-

ein alter Witz. O f t wird er als Entschuldigung v&wendet, obwohl er doch politisches Programm sein müßte. Möglichkeiten der Einf lußnahme auf kommunale Planungen gibt es viele, aber:

Sie werden fast nie genutzt. Selbst BürgerInneninitiativen, die "nur" ihre eigene Haut/eigenes Haus retten wollen, nutzen ihre Gestaltungsmöglichkeiten o f t nicht.

Auf der anderen Seite wird die BürgerInnenbeteiligung meist als rechtlicher Bal- last empfunden, nicht als Quelle f ü r Diskussion und Inspiration. Wie können nun kom- munale~~lanun~srechte ~ o - ~ e n u t z t werden, daß viele'direkt beteiligt werden und Parkhäuser in Zukunft im Park stehen und nicht voller Autos sind?

5

1 Baugesetzbuch (BauGB) fallen diese Vor-

1

haben bzw. Planungen nämlich unter die Pla-

nungshoheit der Gemeinde. Dies entspricht Folgendes Beispiel sei angenommen: Eine dem kommunken Seibstverwaltungsrecht BürgerInneninitiative will eine Umgehungs- und bedeutet, dai3 die Kommune durch ihre straße verhindern, die durch ein geplantes Bauleitplanung im Normalfall über die "bauli- Wohngebiet führen soll. Den ktarbeiterln- che und sonstige Nutzung der Grundstücke nen schwebt ein Wohngebiet vor, das sie in der Gemeinde" entscheidet. Zwar muß sich selbst gestalten können und in dem sie sich die Kommune auch hier der Raumordnung Eine Interes- des Bundes und der Landesplanung an- passen. Dies ist jedoch in der Praxis vor ben wenig relevant.

sensgemeinschaft bemüht sich um ein bes- seres, stadt- und umweltverträglicheres Ver- kehrskonzept. Wenn sich diese Initiativen

G. Roller/B. G e k s : Umweltschutz durch Bebauungspläne (1995, Ökdnstitut in Freiburg. 100 C.) Ein übersichtliches, an der Praxia ausge richtetes Buch. Ohne lange Umschweife werden zu den einzel- nen Themenfeldem konkrete Vorschläge gemacht, wie was im Bebauungsplan zu re geln ist.

Joachim Kormann:

Naturschutz und Bauleitplanung (1995, JehleRehm in München, 140 S.) Insbesondere die Neufasaung der Ein- grifiregelung bei Bauleitplanungen wird in diesem Buch dargestellt. Verschie dene AutorInnen greifen weitere Fra- gestellungen auf, 2.B.

die Ausgleichsirage oder den Bau von Golfplätzen

rechtzeitig in die Planungen der Kommune Zahlreiche Großprojekte wie Autobahnen, einmischen und politischen Dmck auf die Müllverbrennungsanlagen oder Wasserkanä- Gemeinde bzw. Stadträte ausüben, haben sie le, sind meist Vorhaben mit erheblichen Um- eine gute Chance, erfolgreich zu sein. Nach weltauswirkungen, die* nach

3

38 BauGB

Walter Bielenbeig u.a.: Baugesetzbuch (1994, JehleRehm in München. 1104 S.) Erster Teil: Die G e sekestexte einschl.

Baunutzungsverord- nung u.a., zweiter Teil: Erläuterungen Ekkehard Hangarter:

Grundlagen der Bauleitplanung:

Der Bebauungsplan (1996, Werner-Verlag in Düssaldorf, 296 S.) Präzise, anschauiiche und umfangreiche . .

Euifiihning mit Erläu- terung der Planzei- chen und Gesetze stexteq.

Lore Abart-Heriszt Wirkungsonentierte ökologische Planung (1995, vdi. Zürich, 389 S.)

"Stellenwert von Schadstoffkonzentra-

tionen und -deposi- tionen in der Raum-

planung heiDt der '

Untertitel des Ban- des. in dem Möglich- keiten untersucht werden, ökologische Vorgaben in der kon- kreten Planung zu berücksichtigen Im

Anhang h d e n sich beispielhafte Tabel- len und Karten.

nicht unter die Planungshoheit der Gemein-

\

de fallen. Dort greifen einzelne gesetzliche

Regelungen wie z.B. das Bundesfemstraßen-

:

gesetz, das Telegraphenwegegesetz, das

1

Gentechnikgesetz sowie das Abfailgesetz Wieder ein Beispiel: In beiden Lokalzei- und das ~&dehmissionsschutz~esetz tungen stand es. gleich auf der ersten Seite:

(siehe Kapitel 3, THirgerinnenbeteiiigmg1').

Bei diesen groben Vorhaben ist es meist sinn- voii, sowohl fachliche als auch verwaNungs- rechtliche ExpertInnen zu Rate zu ziehen.

Anders dagegen sieht es bei der örtlichen

Der meWorstand der regierenden örtlichen Volkspartei will nun doch eine Strafie durch das geplante Wohngebiet bauen. Die Wohn- qualität, so die Paiteioberen, werde dadurch

"nicht übennä8ig belastetH. Dafür aber wiir- Bauleitplanung aus: Hier ist das Planungs- de der Feierabendverkehr zu den Einkaufs- und Genehmigungsverfahren leicht durch- zentren auf den "grünen Wiesen" am Rand schaubar, die Möglichkeiten der Beteiligung der Stadt die Innenstadt weniger belasten.

und Einflußnahrne durch die BürgerInnen Eine Woche später wird zur Gründung einer sind vergleichsweise grob. Die allgemeinen Bürgerinneninitiative "Rettet den Friedens-

rechtlichen Grundlagen ftir Planungs- und Mg" aufgerufen. Zum ersten Treffen in der

3

Genehmigungsverfahren sind im Baugesetz- Kleinpfmkneipe am Friedensberg er- buch (BauGB) niedergeschrieben scheint ein buntes hiblikum.

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht, das Bauord- nungsrecht (Landesbauordnung, Ver- waltungsvorscluiften, #ommunaie Orts- gestaitungssatzungen) und das Bau- nebenrecht (Straßemecht, Abfall-, ImmissionsschutPecht, Natur- schutz-, Wasser- und Gesund- heitsrecht).

Gerade für Belange des U m weltschutzes ist es immerhin ein Teilerfolg, da8 d w h die neu- en §§ 8a-c des Bundmahir- schutzgesetzes (BNatSchG, eingeführt durch das Investitians- erleichterungs- und Wohnbau- landgesetz vom 22.4.1993) das Verhältnis zwischen natur- schutzrechtlicher Eingriffsrege

lung und kommunaler Bauleitplanung g e r e Neben besorgten Anwohnerlnnen und In-

gelt wird. teressenünnen für das neue Wohngebiet ha-

Dem eigentlichen Bauplanungsrecht liegt ben sich auch einige jugendliche Umwelt- folgende Hierarchie zugninde: schützerinnen eingefunden. Da keiner Auf Bundesebene gilt das Raumordnungs- gleich einen Verein gründen will, wird das gesetz, im Land werden Raumordnungspre Problem sofort angegangen. Eine Arbeits- gramm und Landesentwickiungsplan erar- gruppe soll sich um den Stand der städti- beitet, in einigen BundeP,ländm gibt es zu- schen ~ l a x h g e n kümmern, eine um die Pla- dem die Regierungsbzhke sowie Urnland- nungen von Aktionen und Lobbyarbeit. W e verbände der Großstädte mit den regionalen gen der Öffentlichkeitsarbeit will mensch Raurnordnungsplänen, und in den Kommu- sich gemeinsam zusammensetzen. Die Ar- nen wird aufgnuid der Bauieitpläne (F'lä- beitsgemeinschaft "Planungsverfahren" b e chennutuigs- und Bebauungn3pla.n) Bau- schließt, erst einmal die rechtlichen Grund- recht geschaffen. lagenuid Planungsstand zu sondieren.

Im Dokument ~ n s r i t u t für Ökologie (Seite 51-55)