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ZKM – Zentrum für Kunst und Medientechnologie

III. Museum für Neue Kunst

Das Museum für Neue Kunst (MNK), eine Abteilung des ZKM, wurde als Forum für wichtige baden-württembergische Kunstsammlungen eingerichtet. Zwi-schenzeitlich wurden auch bedeutende Sammlungen von außerhalb Baden-Würt-tembergs in die Ausstellungspraxis eingebunden. Die Liste der Leihgeber ist mit den Sammlungen FER (Friedrich Erwin Rentschler), Grässlin, Siegfried Weis-haupt, den kooperierenden Sammlungen VAF-Stiftung/MART, der Landesbank Baden-Württemberg und Francesca von Habsburg, Thyssen-Bornemisza Art Con-temporary prominent besetzt. Für große Sonderausstellungen konnten auch die Sammlungen von Ingvild Goetz und Harald Falckenberg gewonnen werden.

Alle Ausstellungen des MNK haben den Anspruch, einen Querschnitt durch die Kunstpraxis der unmittelbaren Gegenwart zu geben und den Vergleich der tradi-tionellen Kunst mit der Medienkunst zu ermöglichen. Gleichzeitig werden auch gesellschaftlich relevante Fragen der Medienentwicklung behandelt.

12. Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren

I. Bestandsaufnahme

In Baden-Württemberg kommt den Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zen-tren eine zentrale Aufgabe bei der flächendeckenden Versorgung mit einem breit-gefächerten Kulturprogramm zu. Als nichtkommerzielle Anbieter leisten sie mit ihrem spartenübergreifenden Angebot, zu dem auch Eigenproduktionen gehören, einen wesentlichen Beitrag für die kulturelle Grundversorgung und werden des-halb von der jeweiligen Sitzkommune und dem Land gefördert.

Von den rund 60 Einrichtungen dieser Art im Südwesten haben sich 51 in der LAKS, der „Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturel-len Zentren in Baden-Württemberg e. V.“(www.laks-bw.de), zusammengeschlos-sen. Knapp die Hälfte der Mitglieder ermöglicht mit ihrem Angebot den nieder-schwelligen kulturellen Zugang in Städten und Gemeinden unter 50.000 Einwoh-nern. Damit entsprechen sie dem Grundprinzip der Dezentralität, das zu den vier Säulen der baden-württembergischen Kulturpolitik gehört.

Zum Profil dieser Zentren gehören nicht nur spartenübergreifende Veranstaltun-gen, sondern auch die Förderung künstlerischer und kultureller Initiativen sowie die programmatische Berücksichtigung unterschiedlicher Altersgruppen, sozialer Schichten und Nationalitäten.

Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren sorgen für den Fortbestand traditio-neller Genres ebenso wie für neue kulturelle Entwicklungen und stellen ein wich-tiges Sprungbrett für den künstlerischen Nachwuchs dar. Viele Vertreter der Kleinkunstszene unseres Landes, aber auch baden-württembergische Jazz- und Popmusiker haben ihre Karriere in diesen Häusern begonnen. Nach aktuellen An-gaben treten jährlich zwischen 8.000 und 10.000 Künstlerinnen und Künstler dort auf.

Landesregierung und Landtag sind sich der Bedeutung der Soziokultur bewusst und haben für sie die Förderung in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Als weiterer Impuls fließen zusätzliche Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes sowie aus dem Infrastrukturprogramm des Landes in ein umfang -reiches Umbau- und Sanierungsprogramm an vier Soziokulturelle Zentren im ganzen Land. Damit soll die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit dieser Einrich-tungen dauerhaft gesichert werden.

Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren sind neue Orte der Kunst und Kul-tur, auch in Baden-Württemberg. Organisiert in freier Trägerschaft als

gemeinnüt-zige Vereine prägt Vielfalt deren Programme und Organisationsformen. Neben Konzerten, Theater, Kabarett, Comedy, Ballet und Tanztheater reicht das Angebot über Ausstellungen und Vorträge bis zu Lesungen und Workshops. Genre -übergreifende Veranstaltungen gehören ebenfalls dazu. Groß geschrieben wird auch die Vernetzung mit anderen Kulturträgern, unabhängig davon, ob sie städ-tisch oder privat organisiert sind.

Die Soziokultur in unserem Land lebt stark vom ehrenamtlichen Engagement.

Dies gilt nach einer Umfrage der LAKS für vier von fünf Mitarbeitern dieser Ein-richtungen.

Seit Jahren arbeiten Soziokulturelle Zentren in Baden-Württemberg mit Schulen zusammen. Bestimmte Themen aus dem Unterricht werden auf künstlerische Weise hinterfragt und gemeinsam diskutiert. Außerdem gibt es zahlreiche Frei-zeitangebote, die Kindern und Jugendlichen den frühen Zugang zu Kunst und Kultur in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen ermöglichen soll. Welche Attrak -tivität diese Einrichtungen in unserem Bundesland speziell bei jungen Menschen haben, zeigt eine Untersuchung, nach der von den knapp 2,6 Mio. Besuchern in-nerhalb eines Jahres ein Fünftel jünger als 20 Jahre waren. Und mehr als 1,3 Mio.

Gäste kamen aus der Altersgruppe der 21- bis 40-Jährigen. Nur drei Prozent wa-ren älter als 60 Jahre.

Über die Vergabe der Landesmittel entscheidet alljährlich ein Vergabeausschuss unter der Leitung des Kunstministeriums, dem Vertreter der Regierungspräsidien und der LAKS angehören.

Gefördert werden Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren aus dem Wettmit-teletat. Grundlage dafür ist eine Verwaltungsvorschrift, die zu Beginn des Jahres 2009 in Kraft getreten ist und in der einzelne Förderbedingungen, wie zum Bei-spiel die mindestens fünfjährige Veranstaltungstätigkeit in Baden-Württemberg und die finanzielle Unterstützung durch die jeweilige Sitzkommune, aufgeführt sind. Knapp zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der ersten Fördergrundsätze greift die neue Verwaltungsvorschrift aktuelle Entwicklungen in der Soziokultur ebenso auf wie sie auch Empfehlungen des Rechungshofes sowie Wünsche der LAKS und einzelner Soziokultureller Einrichtungen berücksichtigt. Die neue Verwaltungsvor-schrift wurde vom Kunstministerium, vom Finanzministerium, den vier Regie-rungspräsidien, der LAKS, vom Städtetag sowie den Kulturämtern aus Karlsruhe und Stuttgart erarbeitet.

Zuständig für die Beratung und eine erste Prüfung der Anträge ist die LAKS. Von dort werden die Anträge für eine weitere Stellungnahme an das jeweils zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet, bevor dann das Kunstministerium abschließend entscheidet.

Zuschüsse des Landes werden im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt und sind grundsätzlich auf vier Gebieten möglich: für einzelne Projekte, für die lau-fende Programmarbeit, für Bau- sowie für Ausstattungsmaßnahmen. Vorausset-zung für die Gewährung von Zuwendungen ist die kommunale Beteiligung an den Maßnahmen in mindestens doppelter Höhe der Landesförderung, bei Zuwendun-gen für Ausstattungsmaßnahmen hingeZuwendun-gen mindestens in Höhe der Landesförde-rung.

Ausdrücklich möglich ist die Refinanzierung der kommunalen Mittel durch Spen-den, soweit sie im Haushalt der Kommune veranschlagt sind und als Zuwendun-gen an die jeweilige Soziokulturelle Einrichtung ausbezahlt werden. Sponsoren-mittel hingegen können ebenso wenig auf den kommunalen Finanzierungsanteil angerechnet werden wie die mietfreie oder mietvergünstigte Überlassung kom-munaler Liegenschaften, die Überlassung von Personal, Sachzuwendungen sowie eingeworbene Zuschüsse von Stiftungen.

Angesichts der begrenzten Mittel hat man sich in einer früheren Sitzung des ge-meinsamen Vergabeausschusses von Kunstministerium, den vier Regierungsprä-sidien und der LAKS darauf verständigt, nur noch diejenigen Einrichtungen zu fördern, die in der Vergangenheit bereits einen Landeszuschuss erhalten haben („closed shop-Regelung“).

Trotz der Erhöhung der Zuschüsse kann der angestrebte Förderschlüssel von 2 : 1 zwischen Sitzkommune und Land außer bei den Bau- und Ausstattungsmaßnah-men nicht erreicht werden. Für jeden Euro der Kommune erhält die weit

überwie-gende Zahl der Antragsteller statt der Hälfte zur Zeit nur etwas mehr als ein Drit-tel an LandesmitDrit-teln.

II. Perspektiven

Als eine Möglichkeit zur Stärkung der Projekt- und Programmarbeit in der Sozio-kultur könnte mittelfristig überlegt werden, ob die bisher gewährten Zuschüsse des Landes für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen nicht in die anderen Bereiche der Projektförderung und der laufenden Programmarbeit umgesteuert werden könnten. Damit ließen sich die Chancen erhöhen, dort den avisierten Förder-schlüssel zu erreichen. Allerdings sollte dann ein Budget für Kleinmaßnahmen in Einrichtungen ländlicher Gebiete aufrecht erhalten bleiben, deren Sitzgemeinden ohne einen Zuschuss des Landes keine neuen Umbau- und Sanierungsmaßnah-men finanziell schultern können.

Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen blieben nach einer solchen Änderung der Kommune vorbehalten, während das Geld des Landes für die eigent -liche Kulturarbeit ausgegeben würde.

Alternativ könnte gemeinsam darüber nachgedacht werden, das seither geltende Zuschussverhältnis für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zugunsten des Lan-des auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die signifikante Erhöhung der jährlichen Landeszuschüsse legt nahe, nicht weiter an der sogenannten „closed shop-Regelung“ festzuhalten. Hierfür spricht auch, dass es inzwischen Einrichtungen gibt, die grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Landesförderung erfüllen.

Angesichts ihrer Rolle bei der schulischen Ganztagesbetreuung, beim Ausbau kultureller Bildungsangebote und ihrem vermehrten Angebot interkultureller Ver-anstaltungen wird die Landesregierung der Entwicklung der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg weiterhin ein besonderes Augen-merk widmen.

13. Schlösser, Klöster, Burgen und Gärten – Kulturliegenschaften des Landes

In Baden-Württemberg befinden sich zahlreiche Kulturliegenschaften des Landes, von Barockresidenzen und feudalen Schlössern über mittelalterliche Klös -ter bis hin zu Kleinodien wie Grabkapellen oder Bad-Ruinen. Im Geschäftsbe-reich des Finanzministeriums werden sie von der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg (www.vbv.baden-wuerttemberg.de) betreut. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg mit der nicht rechtsfähigen Anstalt Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württem-berg (www.schloesser-und-gaerten.de)und seine fünfzehn regional und örtlich zuständigen Ämter tragen vor Ort die Verantwortung für rund 8.000 landeseige-ne Gebäude. Weiterhin gibt es in Baden-Württemberg zahlreiche Kulturdenk-male in privatem, kirchlichen oder kommunalen Eigentum (Kapitel 15 – Denk-malpflege).

I. Baukultur

„Architektur ist die Mutter aller Künste und die öffentlichste.“

(Vitruv)

Wer mit hoher Qualität baut, trägt einen Teil zum großen Mosaik „Baukultur“

bei. Baukultur ist Ausdruck des gesellschaftspolitischen Umfeldes, reflektiert zeitgenössische Bezüge und erfasst die Interessen und Bedürfnisse der Men-schen.

Das Land BadenWürttemberg blickt mit Stolz auf eine lange Tradition baukul -turellen Schaffens zurück. Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung sichert die Qualität des Bauens. Ein Schwerpunkt ist die Umsetzung strategischer

Gesamtplanungen, um den hohen Anforderungen an Gestaltung und Funktiona-lität, Ökonomie und Ökologie, Flexibilität und Nachhaltigkeit zu entsprechen.

Bei vielen Gebäuden hat Baden-Württemberg gute, zeitgemäße Architektur ge-schaffen und so seine Vorbildfunktion als öffentlicher Bauherr unterstrichen.

Zahlreiche mit Architekturpreisen ausgezeichnete Bauten finden in Fachkreisen höchste Anerkennung. Jüngster Erfolg war die Auszeichnung des Lehr- und For-schungsgebäudes Bioquant der Universität Heidelberg mit dem Hugo-Häring-Preis 2009.

Zukünftig gilt es, das bis heute geleistete bauhistorische und baukulturelle Schaf-fen auf hohem Niveau weiterzuführen. Die hohe architektonische Qualität im öf-fentlichen Bauen muss stärker im Bewusstsein der Bevölkerung verankert wer-den.