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Europäisch und international – Der Europäische Tag der jüdischen Kul- Kul-tur

ZKM – Zentrum für Kunst und Medientechnologie

XV. Europäisch und international – Der Europäische Tag der jüdischen Kul- Kul-tur

Seit 1998 findet dieser am ersten Sonntag im September statt. Am Anfang stand eine Kooperation zwischen dem Elsass und den Gedenkorten am Oberrhein. Heu-te nehmen daran europaweit über 30 Länder Heu-teil. Die Landeszentrale für politi-sche Bildung ist dabei federführende Partnerin der europäipoliti-schen und franzö -sischen Organisatoren und für Baden-Württemberg (coordinateur régional). Die Verbreitung der Programme erfolgt in Zusammenarbeit mit Tourismus Baden-Württemberg.

XVI. Ausblick

Das Land Baden-Württemberg wird die Arbeit der Gedenk- und Erinnerungsstät-ten zur Erinnerung an die Opfer totalitärer Herrschaft weiter unterstützen, damit ihre wissenschaftlichen Grundlagen vertieft und die sachgerechte Arbeitsfähigkeit erhalten und ausgebaut werden können. Es anerkennt damit die ehrenamtlichen Leistungen der vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger und wird, wie ein ehe-maliger KZ-Gefangener in Bisingen formulierte, der historischen Verpflichtung zum „Mut zur Erinnerung und Mut zur Verantwortung“ gerecht.

Anlage 1

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Quelle: Orte des Gedenkens und Erinnerns in Baden-Württemberg, hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würt-temberg, Stuttgart 2007, aktualisiert 2008.

15. Denkmalpflege

I. Bestandsaufnahme

1. Denkmale in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist reich an Kulturdenkmalen: In nahezu einmaliger Dichte sind sie als sichtbare Zeugnisse der historischen und kulturellen Entwicklungen unserer Regionen vorhanden, von den altsteinzeitlichen Höhlen der Schwäbischen Alb mit den ältesten figürlichen Kunstwerken der Menschheit bis hin zum Stutt-garter Fernsehturm als exemplarischem Bau der Ingenieurskunst. Unter den rund 90.000 Bau- und Kunstdenkmalen und 60.000 archäologischen Denkmalen im Land befinden sich Monumente von weltgeschichtlicher Bedeutung. Die UNESCO hat bisher drei von ihnen in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen und damit zum schützenswerten Erbe der Menschheit erklärt:

• Kloster Maulbronn, seit 1993 Weltkulturerbe, wird gewürdigt als die am voll-ständigsten erhaltene Klosteranlage des Mittelalters nördlich der Alpen. Haupt-kriterien hierfür sind besonders die nahezu ungestörte topographische Situation des Klosters mit seiner durch die Zisterzienser geprägten Kulturlandschaft.

• Die Klosterinsel Reichenau im Bodensee erhielt den UNESCO Titel 2001 als herausragendes Zeugnis für die geistige Vorreiterrolle, die das dort ansässige Benediktinerkloster für das mittelalterliche Abendland gespielt hatte.

• 2005 wurde der Obergermanisch-Rätische Limes in die Welterbeliste aufge-nommen. Er ist nicht als Einzeldenkmal ausgewiesen, sondern nach dem Had-rianswall in Großbritannien als zweites Modul der grenzüberschreitenden Welt erbestätte „Grenzen des römischen Reiches“. Mit 550 Kilometern Länge ist er das längste Bodendenkmal Europas.

Diese Kulturdenkmallandschaft gilt es in ihrer Einzigartigkeit, ihrer überlieferten Vielfalt und historischen Aussagekraft für heutige und kommende Generationen zu erhalten und mit adäquaten und zukunftsfähigen Nutzungen in unser heutiges Leben zu integrieren. Zu den Kulturdenkmalen zählen nach dem heute allgemein zugrunde gelegten umfassenden Denkmalbegriff nicht nur Bauwerke oder Werke der bildenden Kunst, sondern beispielsweise auch Stadtbilder, Straßenzüge, Denkmale der Wirtschafts- und Technikgeschichte sowie Gebrauchsgegenstände von Altertums- und Heimatwert. Der weitaus größte Teil der unter Schutz stehen-den Zeugnisse, insbesondere im Bereich der Bau- und Kunststehen-denkmale befindet sich in privatem Besitz.

Denkmale der Kunst und der Geschichte prägen die unverwechselbaren Bilder un-serer Städte, Gemeinden und Landschaften, tragen wesentlich zur Identifika tion der Menschen mit ihrem Lebensraum bei, liefern einen konkreten Zugang zu unserer Geschichte und genießen daher auch öffentlichen Schutz und Förderung (Kapitel 13

„Schlösser, Klöster, Burgen und Gärten – Kulturliegenschaften des Landes“).

2. Denkmalverwaltung in Baden-Württemberg

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind staatliche Aufgaben mit Verfassungs-rang. Gesetzliche Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg.

Die Anfänge der Denkmalpflege reichen in Baden-Württemberg sogar bis ins 17. Jahrhundert zurück; die Wiederaufnahme der Bauarbeiten am Ulmer Münster im Jahr 1844 ist ein Beleg für das damals wachsende Interesse an Altertümern und markiert auch den eigentlichen Beginn der staatlichen Denkmalpflege im Lande.

Die dreistufige Denkmalschutzverwaltung in Baden-Württemberg (siehe auch:

www.denkmalpflege-bw.de) besteht aus den unteren Denkmalschutzbehörden in Städten, Gemeinden, Landkreisen und Verwaltungsgemeinschaften, den höheren Denkmalschutzbehörden – das sind die Regierungspräsidien – sowie der obersten Denkmalschutzbehörde, dem Wirtschaftsministerium.

3. Aufgaben der Denkmalpflege

Denkmalpflege ist eine gemeinschaftliche Aufgabe im öffentlichen Interesse, de-ren Ziel es ist, Denkmale als wesentlichen Teil des kulturellen Gedächtnisses in ihrem Bestand auch für zukünftige Generationen zu erhalten. Voraussetzung dafür ist bei den Bau- und Kunstdenkmaleneine fachlich fundierte Kommunika -tion zwischen Eigentümern, Architekten, Fachingenieuren, ausführenden Hand-werkern, Denkmalpflegern und anderen Beteiligten.

Auf der Grundlage von Voruntersuchungen kann vor Baubeginn ein denkmalge-rechtes Nutzungskonzept mit den Interessen der Eigentümer abgestimmt werden.

Bauforscher, Restauratoren, Industrie- und Gartendenkmalpfleger der Bau- und Kunstdenkmalpflege sorgen dabei für eine sachgerechte Durchführung der Maß-nahmen und unterstützen alle am Baugeschehen Beteiligte. Entscheidend für die nachhaltige Umsetzung der Maßnahmen ist oftmals die Denkmalförderung des Landes, die durch die Förderung von weiteren Partnern, etwa den Denkmalstif-tungen des Landes und des Bundes, flankiert werden kann.

Voraussetzung für den Erhalt des kulturellen Erbes ist die Kenntnis des überlie-ferten Bestandes. Eine wichtige Aufgabe der Denkmalpflege ist deshalb seit 150 Jahren die Inventarisation. Sie muss einschätzen, welche Geschichtszeugnisse in ihrem dokumentarischen Wert so bedeutend sind, dass ein öffentliches Interesse an ihrem Erhalt besteht. Im Bereich der Bau- und Kunstdenkmalpflege ist der Be-stand der bekannten Denkmale weitgehend in Kulturdenkmallisten erfasst.

Die fachlich-konservatorische Unterstützung bei der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen ist die zentrale Aufgabe der Bau- und Kunstdenkmalpflege. Je-des Schutzgut sollte in seiner Substanz möglichst weitgehend erhalten bleiben.

Generell gilt: Je gründlicher die Voruntersuchungen, desto Substanz schonender und in der Summe kostengünstiger können die erforderlichen Maßnahmen ge-plant und durchgeführt werden. Neben bauhistorischen und restauratorischen Un-tersuchungen sind insbesondere auch die Bauschäden zu erfassen und die Scha-densursachen zu analysieren.

Anliegen der Bau- und Kunstdenkmalpflege ist aber nicht nur die Erhaltung und Pflege einzelner Kulturdenkmale, sondern auch die Überlieferung ihrer historisch gewachsenen Umgebung. Deshalb bewertet die Denkmalpflege das einzelne Ge-bäude auch in seinen dorf- oder stadträumlichen Strukturen.

Die Archäologische Denkmalpflegezielt heute vor allem darauf, möglichst viele Fundstätten im Boden zu sichern. Aufgrund der relativ geringen Bodenbearbei-tung sind die Bodendenkmale speziell im Wald oftmals vergleichsweise gut geschützt. Aufgabe zeitgemäßer archäologischer Denkmalpflege ist es dabei, auf eine möglichst denkmalverträgliche Planung von Bau- und Infrastrukturvorhaben hinzuwirken, um die Zerstörung archäologischer Denkmale zu minimieren bzw.

durch Grabungen zu sichern und zu dokumentieren.

Nicht nur bei Baumaßnahmen werden jedes Jahr zahlreiche Fundstätten zerstört;

auch in der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere dem Ackerbau, ließen sich in den zurückliegenden Jahrzehnten Beeinträchtigungen archäologischer Denkmale oft nicht vermeiden. Dieser Prozess schreitet weiter voran. Nur ein Teil der Denk-male kann im Rahmen von Rettungsgrabungen dokumentiert oder durch Flächen-stilllegungen und Reservatbildungen dauerhaft geschützt werden. Gelungene Bei-spiele für entsprechende Reservatbildungen sind die Wiedervernässungen von prähistorischen Pfahlbausiedlungen im Federseegebiet oder Flächenstilllegungen entlang des Limes.

Archäologische Forschung und archäologische Denkmalpflege sind eng miteinan-der verwoben, denn Alter, Wert und Bedeutung von urgeschichtlichen, antiken und frühgeschichtlichen Überresten erschließen sich in aller Regel erst durch wis-senschaftliche Untersuchungen. Archäologische Funde und Befunde stellen die einzigen Quellen dar, um das Leben der Menschen und die historischen Prozesse im unvorstellbar langen Zeitraum von der Altsteinzeit bis zum Auftreten erster Schriftquellen – in Baden-Württemberg erst mit Beginn der römischen Zeit – zu rekonstruieren.

Neben den traditionellen Ausgrabungen kommen in der archäologischen Denk-malpflege Baden-Württembergs heute eine Vielzahl von zerstörungsfreien und

hochinnovativen Prospektions- und Untersuchungsmethoden wie Luftbildarchäo-logie, Computertomographie, Geophysik oder luftgestützte Laserscannverfahren von Geländedenkmalen zum Einsatz.

4. Denkmalförderung

Die Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg hilft den Denkmal -eigentümern bei der Erhaltung der Kulturdenkmale. Dafür stellte die Landesregie-rung in den Jahren 2005 bis 2009 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 64,4 Mio. Euro bereit und bewilligte landesweit 2.115 Zuschüsse. Im Jahr 2009 konnte aus Mitteln des Landesinfrastrukturprogramms ein zusätzliches Sonder-programm finanziert werden. Ziel war es, bisher überwiegend leer stehende kleine und mittelgroße Kulturdenkmale durch eine Nutzung für Wohn, kleingewerb -liche oder freiberuf-liche Zwecke in ihrem Bestand zu sichern sowie dabei auch die kommunale Infrastruktur zu stärken und Ortszentren aufzuwerten. Bisher wur-den aus dem Sonderprogramm 44 Projekte mit 5,6 Mio. Euro gefördert.

Die Denkmalförderung wertet die Kulturlandschaft Baden-Württembergs auf und stellt durch die Verbesserung der kulturellen und sozialen Infrastruktur auch einen wesentlichen Standortfaktor für Tourismus und Unternehmensansiedlung dar.

Von der Denkmalförderung profitieren in hohem Maße mittelständische Unter-nehmen, speziell das lokale Handwerk und Freiberufler. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze, da rund 80 % der Gesamtkosten für die Erhaltung von Kulturdenkmalen Personalkosten sind. Die Mittel der Denkmalförderung lösen Folgeinves -titionen in vielfacher Höhe des Fördervolumens aus. Durch technisch hoch ent-wickelte Konservierungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie die Anwendung tra-ditioneller und ökologisch wertvoller Materialien und Techniken leistet der Denk-malschutz einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsgerichteten nachhaltigen Wirtschaftsweise.

Eine verlässliche finanzielle Ausstattung der Denkmalförderung verbunden mit einem zielgerichteten, schnellen Förderverfahren tragen dazu bei, dass Denkmal-pflege eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung erhält und dass das Land die gesetzliche Aufgabe laut Denkmalschutzgesetz effizient erfüllen kann.

Vielfach unterstützt das Land im Rahmen der Städtebauförderung die Schaffung oder die Erneuerung kommunaler Gemeinbedarfseinrichtungen. Dazu gehören u. a. Büchereien, Musik- und Kunstschulen, städtische Galerien oder Museen.

Herausragende Beispiele in jüngster Zeit sind die Errichtung der Stadtbibliothek in Weikersheim in einer Denkmalgeschützten Scheune; die bauliche und energe -tische Erneuerung des Bildungszentrums Oberes Schloss in Neuhausen auf den Fildern mit Volkshochschule, Bücherei und Musikschule; die Errichtung des Würth-Museums in Schwäbisch-Hall; die Erneuerung der Musik- und Kunstschule Waiblingen einschließlich Bau der Stihl GaKunstschulerie oder die bauliche und energe -tische Erneuerung der Kunsthalle in Mannheim. Vergleichbare Förderungen in ländlichen Gebieten nimmt auch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum vor.

Die Städtebauförderung trägt seit Jahrzehnten maßgeblich zum Erhalt und zur Wiedernutzung von Denkmalen bei, insbesondere auch durch einen erhöhten För-dersatz bei denkmalgeschützten Gebäuden. Jüngste bemerkenswerte Beispiele hierfür sind das Augustinermuseum in Freiburg, das Humpis-Quartier in Ravens-burg, der Stiftshof in Backnang und die Neue Mitte Ulm.

Neben dem Land unterstützt die Denkmalstiftung Baden-Württemberg hauptsäch-lich das private und bürgerschafthauptsäch-liche Engagement in der Denkmalpflege mit einem jährlichen Fördervolumen von rund 1,6 Mio. Euro (Näheres dazu unter:

www.denkmalstiftung-baden-wuerttemberg.de). Das Land hat dazu über die Jahre ein Stiftungskapital von rund 26 Mio. Euro aufgebracht.